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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Private BOS-Geräte



Bergwacht9902
19.04.2003, 21:33
Hallo Kollegen
Höre immer wieder davon das sich Kollegen von FFW/RD- jedoch keine Führungskräfte- ein BOS-Gerät zulegen; die gibts ja bei "Ebay" genug. Wo und wie bekommt man dann jedoch einen legalen Funkrufnamen um am Sprechfunkverkehr teilzunehmen und das Gerät nicht nur zum abhören und angeben zu "mißbrauchen", oder um irgendwelchne Grüße loszuwerden?

Pipsi
19.04.2003, 21:59
Ganz einfach........ GAR NICHT!!!!!

Mag sein, dass es mal in Ausnahmefällen klappt. Mir ist aber keiner bekannt!
Kann man echt geteilter Meinung drüber sein, ob BOS Geräte in den Händen von "Nichtführungskräften" Sinn machen.... selbst da ist mir noch kein wirklich guter eingefallen.

MiThoTyN
20.04.2003, 02:14
Tach !!

Ich versteh die Frage nicht so ganz. Also du als privatmann oder als Feuerwehr willst dir ein FuG beschaffen. Und willst einen Rufnamen?? Also Rufnamen sind ja sowieso mal Funktions- und Fahrzeugbezogen. Also für ein TLF oder einen Wehrführer gibt es einen Rufnamen. Welchen Rufnamen sollte man also dir und vor allem warum sollte man dir einen Rufnamen geben?

Also das ist mal schlicht und einfach nicht möglich. Wär ja auch noch schöner wenn jeder der sich ein FuG kauft einen Rufnamen haben könnte. Das beantragen eines Rufnamens und eines FuG's dafür ist ein riesen Aufwand und geht an hohe Stellen. Ist wirklich nicht einfach.

Gruß Joachim

Grisu1981
20.04.2003, 08:11
Hallo,

ich sehe das genauso, für was braucht jemand der kein Funktionsträger ist einen Rufnamen? Außerdem ist das mit der vergabe von Rufnamen nicht so einfach. Selbst wenn man sich als Feuerwehr ein 4m Gerät ins Gerätehaus stellt, ist die wahrscheinlichkeit sehr groß das man es nicht betreiben darf, solche Anlagen stehen nämlich nur Stützpunkten zur Verfügung.
Das gillt aber wahrscheinlich nur für Hessen

Schöne Ostern noch

MiThoTyN
20.04.2003, 11:48
Ja wie schon gesagt. Die ganze Aussage/Frage an sich ist ein wenig merkwürdig formuliert.

@Bergwacht9902
Vieleicht könntest du deine Frage nochmal ein wenig genauer stelen. Vieleicht verstehen wir da was falsch.

Aber ich denke mal es läuft darauf hinaus das das nicht so einfach funktioniert wie du das gerne hättest.

Frohe Ostern !!

Gruß Joachim

Bergwacht9902
20.04.2003, 21:13
Mag sein das es etwas falsch formuliert war. Aber ich frage mich halt wohin diese riesen Menge an BOS-Geräten hinwandert, wenn doch ein Scanner von Conrad wesentlich günstiger ist.

Joe aus Hö
20.04.2003, 21:40
Hallo Bergwacht,

wer erwischt wird ist dran. Ein eigenes FuG, dass nicht genehmigt wurde, ist ein Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetzt. Wer erwischt wird muss eine hohe Geldstrafe zahlen und ist VORBESTRAFT. Amateurfunker dürfen BOS-Gerät besitzten, allerdings nur zu dem Zweck dass das Gerät nur für Amateurfunkfrequenzen genutzt wird. Ein GP900 für einen Amateurfunker geht also in Ordnung. Das viele Geräte in falsche Hände geraten ist leider die traurige Wahrheit, Ebay bzw. das Internet machen vieles zugänglich... Ich würde nicht riskieren.

~Joe~

Florian Feuerbaer
20.04.2003, 23:03
Ist dann nicht ein privater FME/DMe genau so illegal??

Grüße

Florian

MiThoTyN
20.04.2003, 23:33
Da ist das denke ich was anderes. Zum einen ist der FME/DME ja kein Sender, zum anderen ist das Mithören ja eh verboten.

Theoretisch kannst du mit dem Melder ja nur was anfangen und mithören wenn dieser ausgelöst hat. Und da auch nur ne bestimmte Zeit danach.
Also auch fremde Schleifen drauf machen ist da verboten, da diese dich ja garnix angehen weil du nix mit zu tun hast.

Also wenn man einen FME/DME genau so benutzt wie es vorgesehen ist, kann eigentlich keiner meckern. Auch wenn es dein eigener ist.

Gruß Joachim

Joe aus Hö
20.04.2003, 23:42
Ein Privater FME ist kein Problem, solange er so programmiert ist wie für den Benutzer vorgesehen. Wenn die Seriennummer vom Gerät bei der Org registriert ist und der Kommandant/Gerätewart...Kenntniss davon haben gibt es in der Regel keinerlei Probleme, es ist nachvollziehbar wo das Gerät hingehört. Knackpunkt: Keine Mithörschaltung, kein Minipiep, keine Fremdcodierung e.t.c... alles nicht erlaubt. Ehrlich gesagt kenne ich sehr wenige Kunden, die bei ihren privaten FMEs die Funktionen nicht ausnutzen. Man kauft sich keinen Porsche, wenn man im Vorraus schon weiss dass man damit nie auf die Autobahn fahren wird. Wer einen FME mit Mithörschaltung hat verstößt gegen das Gesetz. Ausser mit Genehmigung.

~Joe~

MiThoTyN
20.04.2003, 23:44
Sag ich doch ... *g*

Florian Feuerbaer
21.04.2003, 10:31
*g* und Warum regt sich dann keiner darüber auf das sich Leute privat einen FME/DME mit sogar fremdcodierung und Mithörschaltung zu legen??

Grüße

Florian

MiThoTyN
21.04.2003, 12:45
Es regt sich ja auch keiner auf wenn man mit einem Scanner BOS Frequenzen abhört. Das ist ja genauso verboten.

So ein kleiner Spielraum sollte schon sein denke ich. Bei allem. Es wir niemand stören wenn du dir einen FME kaufst und den auf Mithören proggst, solange du das in einem gewissen Rahmen machst. (Verweis auf den Thread mit dem Mithören und dem Verfahren gegen 50 FW-Leute)

Genauso wird es keinen stören wenn du zuhause mit dem Scanner und FMS32 deinen Kreis "beobachtest".

Trotzdem sollte man sich immer vor Augen führen und auch dementsprechend Handeln, dass das verboten ist.

Außerdem : Wer soll das denn überprüfen?? Die Polizei??
Dei haben genug zu tun ...

Gruß Joachim

Florian Feuerbaer
21.04.2003, 13:03
*g* weiß ich! Wollte nur mal damit ausdrücken, private FUG sind eigentlich net besser wie die anderen illegalen sachen!!

Grüße

Florian

MiThoTyN
21.04.2003, 13:32
Jepp.. Das stimmt ...

Hab auch eins .... Und nen Scanner ... Und nen privaten FME ...
*g*

alarma
21.04.2003, 14:56
Ein "privates" FuG auf BOS Freq. (immer die Abkürzungen *g*) ist in gewisser Weise sogar schlimmer als ein FME oder Scanner da du zumindest technisch die möglichkeit hast in den SICHERHEITRELEVANTEN Sprechfunkverkehr einzugreifen !!
Nicht nur das man illegal mithören kann, nein man kann auch Stören und das ist dann die grössere gefahr.

Was sollte das die Pol. interessieren ob du jetzt mibekommen hast das am anderen Ende der Stadt jemand zulaute Musik hört etc.

Aber wenn du die möglichkeit hast die Kommunikation zwischen Lst. und Fz. bzw. Fz und Fz zu stören oder gar Fehlmeldungen verbreitest dann wirds für Kommissar "Meier" langsam interessant.

MfG
Andi

P.s.: Mit dem DU im Text is niemand direkt gemeint soll den Leser nur mehr ansprechen *g*

Bergwacht9902
21.04.2003, 21:32
Wenn man bedenkt das in der FW meistens nur die Funktionsträger einen "ausbaufähigen" FME mit mehreren Schleifen und Mithörfunktion haben, finde ich es auch nicht schlimm das die meisten Mitglieder unter 30 zu Hause auch nen Scanner stehen haben. Wen solls denn auch stören?
Aber eigendlich ging es ja auch um die illegalen Funkgeräte -;)

Bos-Funk15
21.04.2003, 23:02
Hi,

ich habe auch ein eigenes FuG zuhause, welches ich immer zu meinen Diensten mit hinnehme...

Also mein Zugführer hat nichts dagegen, ganz im Gegenteil, ich habe sogar einen eigenen Funkrufnamen bekommen,...

Gruß
BOS-Funk15

0-12-1
22.04.2003, 00:37
guten Morgen an alle

eigendlich darf <b>keiner</b> ein eigenes funkgerät besitzen es sei denn es wird ihm von seiner Org. überlassen. Ansonsten hat kein Fug ausserhalb von Einsätzen irgendwas in privathänden verloren. es sei denn die fürhrungsebene weis das und das gerät ist auch angemeldet (siehe Bos-Funk15) (auch wenn ich das mit dem eigenen Rufnahmen übertrieben finde).ich sehe das so wenn es die finanzielle situation der einzuelnen Orgs nicht zulässt das genung Fugs da sind dann kann man ein eigenes fug gerechtfertigen solange man es !!!nur im einsatz!!! benutzt.
Was ich aber auf keinen fall akzeptiere sind Geräte die aus reiner einsatzgelheit angeschafft werden und dan einfach wild benutzt werden. Da hab ich keine probleme damit auch kameraden an zu schwärzen da das jeden geordneten einsatz ablauf stört. was würde denn passieren wenn jeder mit seinem eigenen Fug plötzlich auftaucht? wie soll man das bewältigen? vorallendingen wer ist wer?

@ bergwacht9902: soweit es finanziell machbar ist und nicht irgendwelche "idioten" den preis zu hoch treiben werden die meisten Geräte mittlerweile von berechtigten Käufen nämlich den HiOrgs selbst gekauft. Zumindest macht das das DRK Nordrhein so wenn die neue Geräte brauchen ( und das ist fast immer) werden die bei ebay ersteigert. Das ist wesendlich günstiger (auch wenn die geräte defekt sind)als neue zu kaufen.

Klar gibt es immer wieder menschen die sich son Ding ersteigen warum auch immer, genauso gibt es aber auch die privatpersonen die das wort Fug noch nie vorher gehört haben, geschweige denn wissen was das ist und trozden eines versteigern weil sie es urplötzlich auf dem Speicher gefunden haben da fragt auch keiner woher die das Gerät haben. Und ebay ist es verständlicher weise nicht möglich alles zu kontrollieren was da abläuft.

in diesem Sinne
MFG
Marcus

Bos-Funk15
22.04.2003, 04:45
Ja bei uns ist das so, dass wir was Handfunkgeräte anbetrifft sehr rar bestückt sind und zudem meine zugehörige Gruppe 20 km von meinem Wohnort entfernt ist.
So kann ich im Falle eines Einsatzes - den Zugführer o.ä. schon auf der Anfahrt ansprechen und die nächsten Anweisungen erfahren.

Gruß
BOS-Funk15

Joe aus Hö
22.04.2003, 07:06
... Wobei das HFG frühestens einen Kilometer vor der Einsatzstelle funktionieren wird, wenn es ein 2m-Gerät ist....es sei denn der 2m Funkverkehr an der E-Stelle wird über Relaisbetrieb abgewickelt... was verboten ist...oder Du hast ein privates 4m - Gerät. ??? Wenn Du damit erwischt wirst bringt es Dir nichts, dass Deine Führung informiert bist. Wenn das Gerät nicht ausdrücklich Dir zugewiesen ist bist Du dran, wenn Du erwischt wirst. Bei der Genehmigung hat auch das Innenministerium darüber zu entscheiden, und spätestens hier wird ein Antrag abgelehnt. Wenn Du als Funktionsträger dringenden Bedarf an einem Gerät hast rechtfertigt das noch lange keine Eigenanschaffung. Du machst Dich also strafbar, und solange Du die Erlaubniss nicht schriftlich hast würde ich das Gerät schon brav zu Hause lassen. Du musst dafür haften, und nicht Dein Vorgesetzter.
Was im LK Günzburg schon alleine wegen den offenen Meldern los ist, hast Du mitbekommen?

~Joe~

ZickZack
22.04.2003, 08:33
An dieser Stelle muss ich jetzt auch mal kurz was erzählen:

Mich wundert es immer wieder was man so alles darf und was nicht. Das sind alles Dinge, von denen ich noch nie etwas erfahren habe. Bei uns in Rheinland-Pfalz herrscht da totale Anarchie. Und es funktioniert prima! Jeder Melder in unserer Wehr (40 Mann) ist komplett offen - das ist auch kein Geheimnis. Minipiep hat er sowieso (Keine Ahnung warum das verboten ist.) Über 2 Meter wird über Relais gefunkt. Immer! Warum auch nicht? Dazu stehts ja da. Wir haben sogar ein 4m HFG. Das will aber nie jemand benutzen. Unseren Funktisch haben wir Marke Eigenbau angefertig. Der Alarmgeber und Auswerter ist eine technische Meisterleistung in Heimarbeit. Alle Schaltungen selbst entworfen (nicht von mir) und sogar ein grosses hintergrundbeleuchtetes LCD-Display wurde mit verarbeitet. 4m+2m (Dreimal dürft ihr raten, was wir für den 2m-Verkehr umgebaut haben :-)) Notstrom+Funkuhr inklusive. Das ganze noch in einen supermodernen Funktisch Marke Dorfschreiner (damit könnte man wirklich einen Preis gewinnen!!!) - fertig! Da hat sich niemand für eine technische Abnahme interessiert. Bei uns im Landkreis herrscht diesbezüglich "Narrenfreiheit". Es klappt wunderbar! Wenn ich das hier so alles lese bin ich echt froh, dass ich BOS-Nirvana wohne... ;-)))

Viele Grüsse

ZickZack

MiThoTyN
22.04.2003, 09:18
Das hör ich auch zum ersten mal das da so die Anarchie herrscht bei euch !!

Ja gut... diesen selbstgebauten Funktisch mit 2m HFG mit Festantenne haben wir auch hier...

Aber bei den Meldern sieht das schon wieder anders aus. Sind zwar auch etliche offen bei uns, aber die WeFü ist immer bestrebt jemanden mit offenem Melder gleich zum umproggen zu schicken wenn er erwischt wird. Und nen satten Anschiss gibts auch, weil die Melder ALLE ohne MH an die Mannschaft ausgegeben werden und er demnach selber an dem FME rumgeproggt haben muss.

Ein 4m HFG hat bei uns nur der KBI mit einer absoluten Ausnahmegenehmigung des HMI.

Trotzdem sehe ich das mit dem FuG genauso wie mit den privaten FME oder den Scannern. Es ist ja im gewissen Sinne alles verboten. Und solange derjenige keinen Scheiß damit anstellt und niemanden stört, dann soll er das doch machen. Wenn er natürlich mit seinem FuG z.B. fiktive Rückmeldungen/Anforderungen macht, dann gehört er mal ganz ordentlich betsraft. Ohne Gnade.

Gruß Joachim

Ebi
22.04.2003, 09:21
@BOS-Funk15
-----------------
Also mein Zugführer hat nichts dagegen, ganz im Gegenteil, ich habe sogar einen eigenen Funkrufnamen bekommen,...
-----------------

Dein Zugführer ist in keinster Weise befugt, dir das zu genehmigen, geschweige denn, dir einen "eigenen Funkrufnamen" zuzuteilen !

Ihr solltet Euch mal in Eurer Organisation die "BOS-Funkrichtlinie"
(Bestimmung für Frequenzzuteilungen zur Nutzung für das Betreiben von Funkanlagen der BOS) intensiv durchlesen,
besonders den § 7Abs. 4.

@ZickZack
Das Rheinlandpfalz ein BOS-Funk Nirvana :-) ist spüren wir hier in Hessen leider nur zu oft.
Funkwellen machen nun mal leider nicht an der Landesgrenze halt, und deshalb ist eine Regelung und Koordination unumgänglich.

Aber dass es da "prima" funktioniert, das glaube ich nicht so ganz.

Ebi

ZickZack
22.04.2003, 09:55
...wenn ich euch jetzt noch erzähle, dass in Rheinland-Pfalz noch bis vor kurzem Handys und FME (auch private!), die im Einsatz verloren gegangen sind, ersetzt wurden...

Aber mal was Allgemeines:

"Je verbotener eine Sache - desto interessanter!"
Umgekehrt: Le lockerer mit einer Sache verfahren wird, desto schneller hat sie ihren Anreiz bei potentiellen Unruhestiftern verloren. So sehe ich das und ich erlebe jeden Tag den Beweis. Wir haben eine sehr gut geführte Leitstelle. So ist die Kommunikation ohnehin schon auf ein Minimum reduziert. Was die FMEs betrifft, so herrscht bei uns das Leitmotto: "Hauptsache es sind Leute zum Schaffen da." Warum sollte man die Funktionen nicht nutzen wenn man die Möglichkeiten hat? Wo kein Kläger - da kein Richter.

King Salomon
22.04.2003, 10:08
Was habt ihr für Probleme mit den Rufnamen??
ich nehme mal an das es ein 2m Gerät ist und da sind die Rufnamen ja wohl schnuppe!!
Wir vergeben die normalerweise einfach so, z.B. Florentine Einsatzleitung und dann alles von 1 bis xx!!
Und wenn dann einer sagt du bist immer die Nummer 20 dann ist das ja wohl O.K.!!
Und Mithören, minipiep und Stummschaltung is eh standart!!

MiThoTyN
22.04.2003, 11:09
@ZickZack

Das das den reiz verliert wenn jeder was verbotenes macht ist klar. Hat auch durchaus vile Vorteile. Aber verboten ist es trotzdem. Auch klar is das wo kein Kläger da kein Richter. Aber man sollte schon aufpassen was man macht. Und es nicht übertreiben.

Ich kann mir sehr gut vorstellen das das bei euch da gut klappt. Jeder ist zufrieden mit der Equipment was er hat und kann es auch dementsprechend einsetzen. Da ergibt sich eine gewisse Disziplin von selbst (mit Hilfe der LSt).

Und genauso ists mit privaten FuG's. Solange allse ok ist und man nicht erwischt wird, warum nicht.

Gruß Joachim

Bos-Funk15
22.04.2003, 11:26
Ja es ist ein Handfunkgerät im 2m-Band

Ich lege mit dem Gerät auf der Anfahrt mehrere Kilometer damit zurück, da wir uns in der Eifel befinden und so einen sehr hohen Standort haben.

Gruß
BOS-Funk15

ZickZack
22.04.2003, 12:09
Original geschrieben von MiThoTyN
@ZickZack

Das das den reiz verliert wenn jeder was verbotenes macht ist klar. Hat auch durchaus vile Vorteile. Aber verboten ist es trotzdem. Auch klar is das wo kein Kläger da kein Richter. Aber man sollte schon aufpassen was man macht. Und es nicht übertreiben.

Ich kann mir sehr gut vorstellen das das bei euch da gut klappt. Jeder ist zufrieden mit der Equipment was er hat und kann es auch dementsprechend einsetzen. Da ergibt sich eine gewisse Disziplin von selbst (mit Hilfe der LSt).

Und genauso ists mit privaten FuG's. Solange allse ok ist und man nicht erwischt wird, warum nicht.

Gruß Joachim

Da stimme ich Dir voll und ganz zu!

Bergwacht9902
22.04.2003, 15:20
Stimmt auch wiederum. Aber da es sich ja im 2m-Bereich meist um den Einsatzstellenfunk handelt und man den anderen nicht in quere kommt wird das (zumindest im RD) nicht so eng gesehen, zumal auch bei der geringen Reichweite von ca.10km.
Frage: Sind denn die 2m-Funkrufnamen für HfGs eigendlich genau geregelt???

Christian
22.04.2003, 18:28
Hallo,

im 2m Bereich heißen die Geräte der Feuerwehr (jetzt als Beispiel) FLORENTINE und die Nummerierung muß vor Ort
erfolgen. D.h. der Org wird eine Name zugeteilt alles weitere muß die betreffende Behörde selber machen. Alle unsere FUGs sind angemeldet, auf der Frequenzzuteiliung steht Florentine als Rufname aber keine weitere Bezeichung, auf der Rückseite der Urkunde bzw. einem Beiblatt steht.

Zur zweifelsfreien Unterscheidung der einzelnen Funkstellen kann der zugeteilte Rufname um organisatorische Untrescheidungsmerkmale (Ziffern/Namen/Bezeichnungen)ergänzt werden. Diese unterliegen keinen weitergehenden Bestimmungen, sie müssen nicht auf Dauer festgelegt werden sondern können je nach dem wie es die betriebliche Situation erfordert neu vergeben werden.

Also die Feststation heißt Florentine 8/0/1

die HFGs haben Funktionsbezeichnungen
z.B. Maschinist TLF, Atemschutzüberwachung, Einsatzleiter, Angriffstrupp 1, Angriffstrupp 2, Gruppenführer, Abschnittsleiter.
Wenn wir im Stadtgebiet unterwegs sind z.B. wegen Sturm oder Unwetter dann het der Führer ein Gerät das heißt dann Florentine 8/41/1´, die übrigen Besatzungsmitglieder sprechen sich dann mit Vornamen an. Wird übrigens bei der Pol genau so gehandhabt (siehe SAT.1 Serie Toto&Harry "Toto 11-35 von der 11-01 kommen !"). Auf Sicgerheitswachen wird meist mir Vornamen gesprochen

0-12-1
22.04.2003, 19:08
Hi zusammen

also bei uns ist die Rufnahmen vergabe schon geregelt.
in den Bos Kennziffern für die Fahrzeuge gibt es auch ziffern für Handfunkgeräte und die gelten auf 4m wie auch auf 2m nämlich
99 für Vielkanal Handsprechfunkgeräte (heutzutage die meisten z.B. GP900 FUG11b) und 98 für die Wenigkanal Hfg (z.B. die alten Bosch geräte der Pol) des weiteren sobald einer Funktionsträger ist hat er seinen eigenen Rufnamen der dann natürlich auch über 2m zu verwenden ist der einzige unterschied zwischen 2m und 4m ist der Org name der jawohl jedem bekannt seien sollte.

Wobei ich auch sagen muss das die heren von Pol und Feuerwehr eine gewisse narrenfreiheit in der hinsicht haben man kann ihnen schließlich nicht die Frequenz wegnehmen wie den anderen HiOrgs und da wir in Mülheim dummer weise die RegTP dierekt vor der nase sitzen haben hat es da scho einigen stress gegeben.
Die BF leistet sich nämlich so einiges über funk und wir werden immer direckt angesch... wenn es kleinere unregelmäßigkeiten in der Funkdisziplin gibt.

MFG Marcus

Bergwacht9902
23.04.2003, 14:45
Das heißt also wenn ich mir als Privatmann einer Org nen 2m HfG zulege kann ich im Einsatzfall außerhalb des Fahrzeuges (z.B.Suchaktion) dieses auch im Rahmen dr Org betreiben und mir für diesen Fall einen Rufnamen vom ZF zulegen?

Ebi
23.04.2003, 15:37
@Bergwacht 9902

Nein !!


Guggst Du:

http://funkmeldesystem.de/bos-funk/download/bos_frl_2.pdf


Da steht alles drin

Der Namenlose
23.04.2003, 15:45
Original geschrieben von Ebi
Ähnlich ist es in Hessen auch geregelt:

Auszug aus dem Rufnamenkatalog:

----------------------------------------------------------------------------
9. 2m-Wellenbereich:

Soweit Handfunkgeräte Einsatzfahrzeugen zugeordnet werden (Regelfall) ist der dem jeweiligen Fahrzeug im 4m-Wellenbereich zugeordnete Funkrufname zu ver-wenden. Ist mehr als ein Handfunkgerät einem Einsatzfahrzeug zugeordnet, so sind die weiteren durch eine nachgestellte Zahl beginnend mit „2“ fortlaufend durch-zunummerieren.

Beispiel:
1. Handfunkgerät eines LF 16/12: Florian Korbach 44
2. Handfunkgerät eines LF 16/12: Florian Korbach 44 / 2

Ersetze Florian durch Florentine, dann paßt es. Allerdings funktioniert das Systen nur, solange es keine zwei gleichen Fahrzeuge an einem Standort gibt, z.B. Florian Korbach 44(/1) und Florian Korbach 44/2 als die beiden LF16/12 am Standort Korbach.

Deren 2m-HFGe müßten dann ja Florentine Korbach 44/1, [...] 44/1/2, [...] 44/2/1, [...] 44/2/2 usw. heißen, was meines Erachtens nicht nur unpraktisch, sondern auch wenig aussagekräftig ist (wer verbirgt sich jeweils hinter dem Rufnamen!?).

MiThoTyN
23.04.2003, 15:50
Allerdings bleibt dir in diesem Fall noch die Möglichkeit den Rufnamen zu variieren.

So könnte das 2. LF der Korbach 43 sein, oder der Korbach 49

Dann brauch man garnicht erst mit 44/1 und 44/2 anfangen ...
Und man kann das ganz genau auseinanderhalten welches Fz gemeint ist.

Gruß Joachim

Der Namenlose
23.04.2003, 16:10
Original geschrieben von MiThoTyN
Allerdings bleibt dir in diesem Fall noch die Möglichkeit den Rufnamen zu variieren.

Diese Möglichkeit bleibt doch eben nicht, wenn das HFG den gleichen Rufnamen wie das Fahrzeug tragen soll.


So könnte das 2. LF der Korbach 43 sein, oder der Korbach 49

Zumindest nach nordrheinwestfälischen Gesichtspunkten wäre das eben bei zwei LF16/12 nicht möglich, die Kennzahl 43 ist nicht vergeben (bzw. wird in Köln für die VLFe genutzt), die 49 ist für Fahrzeuge gedacht, die nicht unter die üblichen LF-Normen passen.

Wenn es sich aber, wie in meinem Beispiel, um zwei Fahrzeuge gleichen Typs (eben LF16/12) handelt, dann wäre es eine Krücke, diese mit Rufnamen unterschiedlicher Fahrzeugtypen zu bezeichnen, die eben nicht zutreffen. Mal abgesehen davon, daß es wohl auch unzulässig wäre...


[B)
Dann brauch man garnicht erst mit 44/1 und 44/2 anfangen ...
Und man kann das ganz genau auseinanderhalten welches Fz gemeint ist.[/B]

So etwas funktioniert leider nur auf der Ebene der eigenen Gemeinde und ist wieder eine spezielle Insellösung, die (zumindest in meinen Augen) nicht tragfähig ist.

Ich gehe davon aus, daß die vom Ursprungsposter zitierte Regelung zur Rufnamenbildung im 2m-Band aus einer Zeit stammt, in welcher es üblicherweise nur ein HFG pro Fahrzeug gegeben hat und sich deshalb allein schon die Frage nach einer zu übermittelnden Funktion des HFG-Trägers nicht gestellt hat. Heute aber, mit üblicherweise vier oder mehr 2m-HFGen auf den neuen LFs, hat aber gerade die Funktionskennzeichnung deutlich an Relevanz gewonnen, erst recht, wenn mehrere LGen/LZe an einer Einsatzstelle (und womöglich noch auf ein und demselben Kanal) funkmäßig tätig sind.

MiThoTyN
23.04.2003, 16:21
Man kann bei der Rufnamesvergabe von Anfang an berücksichtigen wenn man 2 gleiche Fz hat.
Bei uns in Hessen (Wo Ebi auch herkommt) ist das sehr wohl im Rufnamenkatalog berücksichtigt und keine Insel- oder Kommunallösung. Eben das 43 und 44 LF 16/12 sein können. Also ist das auch keine Krücke finde ich.

Genauso sind bei uns im Kreis etliche Fz benannt. Wir z.b. haben 2 WL der eine 45/65 der andere 45/66.

Ich finde den Katalog in Hessen deshalb besser als woanders da man das 44/1 und 44/2 (was ich irritierender finde) nicht benötigt.

Abgesehen davon ist die FMS Kennung in Hessen so aufgebaut das man gar kein /1 oder /2 an den Rufnamen anhängen kann. Das würde dann hier wieder eine Krückenlösung sein.

Aber so macht halt jedes Land seine Eigene Lösung.

Trotzdem muss man sagen das wenn man jetzt wieder auf die 2m Rufnamen zurückkommt, das das hessiche Modell da nicht so umständlich ist, oder nicht ?

Gruß Joachim

Der Namenlose
23.04.2003, 16:51
Original geschrieben von MiThoTyN
Man kann bei der Rufnamesvergabe von Anfang an berücksichtigen wenn man 2 gleiche Fz hat.
Bei uns in Hessen (Wo Ebi auch herkommt) ist das sehr wohl im Rufnamenkatalog berücksichtigt und keine Insel- oder Kommunallösung. Eben das 43 und 44 LF 16/12 sein können. Also ist das auch keine Krücke finde ich.

OK, wenn das landesweit so vorgeschrieben ist, dann nehme ich das mit der Insellösung zurück. Eine Krücke ist es in meinen Augen dennoch. :-) Wie wird denn weiter verfahren, wenn es mehr als zwei gleiche Fahrzeuge an einem Standort gibt, wie viele unterschiedliche Benennungsmöglichkeiten gibt es?

Krücke in meinen Augen auch aus dem Grunde, daß mehrere Funkkenner für ein und denselben Fahrzeugtyp benötigt werden, was wiederum der Übersichtlichkeit abträglich wirkt.



Ich finde den Katalog in Hessen deshalb besser als woanders da man das 44/1 und 44/2 (was ich irritierender finde) nicht benötigt.

s.o.



Abgesehen davon ist die FMS Kennung in Hessen so aufgebaut das man gar kein /1 oder /2 an den Rufnamen anhängen kann. Das würde dann hier wieder eine Krückenlösung sein.

Wie ich schon des öfteren schrieb, ist die FMS-Kodierung für die Polizei entwickelt worden, ohne Berücksichtigung der Belange anderer Bedarfsträger. Deshalb wird ja z.B. in NRW auch etwas umständlicher kodiert, um eben mit den vorhandenen vier Stellen für den Fahrzeugrufnamen auszukommen (s. FMS->NRW-Rufnamen-Konverter hier im D/L-Bereich).




Aber so macht halt jedes Land seine Eigene Lösung.

Leider. Wenn ich richtig informiert bin, dann sollte doch vor einiger Zeit das NRW-System bundesweit eingeführt werden, was jedoch leider nicht funktioniert hat.



Trotzdem muss man sagen das wenn man jetzt wieder auf die 2m Rufnamen zurückkommt, das das hessiche Modell da nicht so umständlich ist, oder nicht ?

Umständlich auf keinen Fall, es leistet aber auch nicht das, was ich von einem Rufnamensystem erwarte, sondern nummeriert einfach durch.

Das sich der 4m-Rufname im 2m-Band wiederfindet, ist etwas, das ich mehr als begrüße. Leider wurde das System aber wohl nicht weitergedacht, so daß die Köpfe auf den Nägeln eben fehlen.

TIM
23.04.2003, 17:08
Bei uns hat jedes Handfunkgerät einen eigen Kenner zugewiesen bekommen. Bsp.:

LF 16/12 Feuerwache 1 ist die Florentine 1/44/11, zweites HFuG dann die Florentine 1/44/12 usw.....an der Einsatzstelle nutzt jedoch keiner diese Kenner, merkt sich sowieso kein Mensch....da wird dann eben der Maschinist LF Feuerwache 1 gerufen usw. Ich finde, eine übersichtliche Lösung.

Viele Grüße......

Der Namenlose
23.04.2003, 18:01
In diese Richtung geht auch das System, welches mir vorschwebt. Am liebsten wäre mir eine Kombination aus Funktionsbezeichnung und 4m-Funkrufname, z.B. trägt der Angriffstrupp auf dem 3-44-1 den Rufnamen "Angriffstrupp 3-44-1", die anderen Funktionen dann analog.

So kurz wie möglich, so umfassend wie nötig, das sollte eben auch bei den Funkrufnamen gelten. Der erforderliche Umfang des Rufnamens ergibt sich eben aus der Funktion des Funkgeräteträgers und dem 4m-Rufnamen des Fahrzeugs. Bei Bedarf kann noch um Organisations- und Funkverkehrskreiskenner ergänzt werden, was aber normalerweise nicht notwendig sein sollte (Stichwort: Kanaltrennung).

TIM
23.04.2003, 20:09
@Namenloser

Die Idee ist wirklich gut. Das werde ich mal bei uns einbringen. Zumindest kann man das ja innerhalb meiner STF mal ausprobieren, wenn wir mit mehr als einem Fahrzeug unterwegs sind. Wirklich gute Idee. In den letzten Tagen hätte das bestimmt viel gebracht, da wir einige große Einsätze hatten, wo mehr als 8 Fahrzeuge und dementsprechend viele Trupps an der Einsatzstelle im Einsatz waren. Und ständig immer "Angriffstrupp LF16 Feuerwache 1 von Einsatzleiter Feuerwache 1, kommen!" zu babeln, das belegt sinnlos die eh schon knappen Kanäle.

Denke ich mal.......

Viele Güße....

Ferdinand
23.04.2003, 20:18
wir haben bei uns in der fw ein neues lf16 bekommen, das einen alten tanker von uns abgelöst hat. bei dieser gelegenheit ist auch eine umstellung der funkrufnamen im 2m-Band bei uns vorgenommen worden. früher waren alle handfunkgerät einfach durchnummiert gewesen (florentine hausen 1, florentine hausen 2, usw.). man hat dann automatisch ungefähr im kopf gehabt zu welchem auto das jeweilige gerät gehört hat. jetzt heißen alle geräte entsprechend dem fahrzeug: florentine hausen 40/1-1; florentine hausen 40/1-2, usw. (40/1 = rufname auf 4m für lf16 in bayern).
ich finde dieses system unheimlich umständlich zum aussprechen.
eine andere alternative wäre 40/1 a; 40/1 b; usw. gewesen.
sie wurde allerdings abgelehnt.

vhf-technik
23.04.2003, 21:17
Moin,
ich arbeite des öfteren in einer TEL mit ELW3.
Wenn man dort bei Großschadenslagen als Funker eingesetzt ist und jeder mit Florentine 12/17 usw. am Funk kommt, dreht man durch. Man muß auf dem Meldevordruck den Namen im Klartext schreiben, damit der Stab etwas damit anfangen kann. Dann ist man nur noch am nachschlagen, um den Namen im Klartext zu suchen.
Außerdem reagiert öfter keiner wenn man Florentine 17/27 von Florentine 18/82 ruft. Sagt man aber Florentine Wilhelmshausen von Einsatzleitung, wacht sogar die letzte Schlafmütze am Funk auf. Und so rufe ich auch auf 4m wenn es sein muß!
Man sollte sich nicht alles komplizierter machen, als es eh schon ist!
Meine Meinung!

Der Namenlose
23.04.2003, 21:38
Eben deshalb bin ich ja ein Freund von Systemen, die eindeutig zuzuordnen sind!

Meine eigenen Erfahrungen aus der TEL-Arbeit sind jedoch, daß Rufnamen am Funk eher kurz und prägnant sein sollten, die Umsetzung auf dem Meldezettel sollte der geübte Fernmelder auch ohne Verzeichnisse durchführen können. Das wiederum ist im 2m-Band bei der Verwendung von 4m-Rufnamen und Funktionsbezeichnung durchaus gegeben.

Allerdings spielen bei der TEL-Arbeit die einzelnen Trupps eine seeeeehr untergeordnete Rolle, hier wird man als Fernmelder in der TEL wohl eher mit den die Züge führenden ELW bzw. sonstigen Führungsfahrzeugen kommunizieren, sei es über Funk oder Telefon. Auch ist die 2m-Verbindung in meinen Augen für die TEL-Arbeit unangebracht, die Verbindung in die Abschnitte sollte möglichst über 4m bzw. Drahtverbindungen gehalten werden, schließlich ist 2m Einsatzstellenfunk und kein Führungsfunk!

Aber ich fürchte, wir werden hier ziemlich OT, vielleicht fühlt sich ja jemand behufen, einen passenden Thread neu zu eröffnen...

vhf-technik
23.04.2003, 22:16
Hallo,
ja - jetzt geraten wir ziemlich OT.
Aber Theorie und Praxis der TEL Arbeit gehen doch meist ziemlich auseinander.
Wenn wir z.B. zur Einsatzstelle kommen und uns Betriebsbereit melden, prasselt alles auf uns ein. Ehe man dann eine klare Linie gezogen hat, ist der Einsatz meist vorbei.
Die entscheidende Rolle hat meiner Meinung nach der 2m Bereich!
Außer bei wirklichen Großschadenslagen wie Hochwasser usw.!
Da ging alles über 4m, da fast der halbe Landkreis alarmiert wurde. Und auch hier war ein wirkungsvolles arbeiten nur möglich, als wir alles auf "Klartext" umgestellt hatten!

Der Namenlose
23.04.2003, 22:22
Wo siehst Du das Problem den ZF des ersten eingesetzten Zuges über seinen ELW mit Florian hassenichgesehn 1-11-1 anzusprechen bzw. Euer ELW3 mit x-13-1 angesprochen wird? Die Ebenen unter den Zügen/Einsatzabschnitten sind doch für den Funkverkehr von der TEL aus eh irrelevant, da die Züge/Abschnitte vor Ort geführt werden und nicht zentralistisch, was nebenbei bemerkt auch sämtlichen taktischen Systemen widerspräche.

vhf-technik
24.04.2003, 07:02
Moin,
das wäre die beste Lösung und ist so wie es sein soll. Wenn z.B. Züge der Bereitschaft eingesetzt werden klappt das ja auch. Da bilden sich schnell EA und man kann die Lage sehr gut und übersichtlich darstellen. Der Funker hat schnell einen Plan erstellt mit den betreffenden Funknamen.
Nur hat mitlerweile fast jede Ortswehr zwei 2m Band HFG. Die haben die Geräte nicht so oft in der Hand und können eine Menge Unruhe stiften. Da kann man zehm Mahl hintereinander Florentine 34/20 rufen und keiner hört. Ruft man aber einmal Gruppenführer Hanneshausen, wacht er meist auf und meldet sich.

MiThoTyN
24.04.2003, 09:56
Bei uns hat sich das mit dem 2m Funk auch so eingebürgert das man gleich die Funktion und das Fz nennt. Also auch "Anrgiffstrupp LF16 Dietesheim von ....."

Das hat auch jeder schnell im Kopf wer wen da ruft.
Bei unseren 2 LF wird dann immer gerne LF1 und LF2 gerufen. Weiß auch jeder wer gemeint ist.

Klar das das für außenstehende nicht leicht nachzuvollziehen ist, aber wir haben nicht soooo oft mit anderen Wehren auf 2m zu tun. Und wenn doch hat man ja mit denen auch nicht sooo oft zu reden als mit seinem eigenen GF.

Ich denke trotz aller Regeln sollte/kann man sich das wenigstens auf dem 2m so hinbiegen wie es am sinnvollsten ist.

Und Florentine ... also ehrlich ... hab ich auch noch NIE auf 2m gehört. Nirgendswo ...

Gruß Joachim

absar
24.04.2003, 12:54
Jaja, so ist das bei uns auch mit FLORIAN und FLORENTINE, so wird es uns beigebracht, aber verwendet wird das FLORENTINE bei uns eigentlich nie.

Leider auch keine funktionsbezogenen Funkrufnamen, sondern oft nur Namen des Funktionsträgers. Ziemliches Kuddelmuddel auf 2m. Im 4m-Bereich geht es eigentlich.


Gruß

Der Namenlose
24.04.2003, 13:19
Original geschrieben von Ritsch
In Bayern ist es nun mal bei den Feuerwehren so geregelt, das auf dem 4m-Band der Rufname "Florian" ist, und auf dem 2m- Band "Florentine".
Ist zumindest bei uns im Landkreis und in den angrenzenden Landkreisen so. Auch wird dies an den Feuerwehrschulen in Bayern gelehrt.

Das ist nicht nur in Bayern so, sondern bundesweit geregelt. Die Verwendung der Organisationskenner im 2m-Band ist meines Erachtens nur bei größeren Einsätzen nötig, und dann auch nur auf dem gemeinsamen Führungskanal, denn die einzelnen Einsatzabschnitte sollten auch einzelne Kanäle haben, so daß sich die Problematik mit unterschiedlichen Fachorganisationen auf einem Kanal erst gar nicht stellt.

duese
05.09.2005, 13:28
Bis vor einiger Zeit hatten wir die Florentinen einfach durchnummeriert.

Jetzt heißt es:

Forentine UNSERORTSNAME FzgKennung/LfdNummer.
z.B.:
Florentine Ort 21/1/1 für das erste HFG auf unserem TLF16/25

Die Laufende Nummer ist dabei
1 Gruppenführer
2 Maschinist,
3 1. (Atemschutz-)Trupp (Angriffstrupp)
.
.
.

Funktioniert super.

duese

Samener
05.09.2005, 19:32
Also wir funken mit maschinist X-44-5, Gruppenführer X-42-6, ZF Standort XXXXX, B-Dienst, Einsatzleiter, A-Dienst usw und sofort eigentlich wunderbar, klappt bestens.
Und so wird es auch auf Kreisebene auf Lehrgängen gelehrt.


@ duese

dann muß man sich ja wieder irgendwelche Zahlen merken und leute die nicht so oft funken wissen dann nicht wen sie wie ansprechen bzw. merken nicht wenn sie gerufen werden.
Klartext ist immer noch das beste.

Florentine hab ich noch nie gehört. Nur mal irgendwo gelesen.

Gruß Alex

duese
06.09.2005, 01:58
@Samener
Das funktioniert gut. Ein bisschen muß man sich dabei halt merken. Wird aber auch geübt. Gerade im letzten Jahr wurde bei uns verstärkt Wert auf korrektes Funken bei den Übungen geachtet (sowohl bei uns als auch auf Kreisebene). Wenn es spitz auf Knopf geht und was anderes ruft kriegt man das auch irgendwie hin. Aber halt das mal ein zwei Jahre durch und es ist jedem so in Fleisch und Blut übergegangen, daß es automatisch geht.

duese

Ebi
06.09.2005, 08:24
Moin,
irgendwie frage ich mich, was das alles hier mit dem Thema dieses threads:
Private BOS-Geräte
zu tun hat.
Für Funkrufnamen im 2m Band gab es doch einen separaten thread.
Meine Meinung
Ebi

hannibal
11.09.2005, 17:31
Zum Thema 2m, priv. BOS FUG

1. Wo Kein Kläger, dort kein Richter
will sagen wenn es keiner allzugroß an die Glocke hängt und sich keine Kameraden als Denunziant hervortun wollen und niemand Scheiße baut dürfte das Thema eigentlich keine große Rolle spielen

2. das mit dem Florentine haben wir abgeschafft bzw machen es nicht. Einziger Unterschied 2m 4m: Unsere Zentrale wird mit LEITSTELLE angesprochen statt Florian XXX

3. Rufnamen haben wir entweder FKt und FZG (AGT 1/24) alternativ nur FZG oder FKT oder per Vornamen

4. Ein priv FUG hat ein Kollege von mir, weil es ihm einfach zu gefährlich war mit einem Uralten oder garkeinen Funkgerät in den Inneneinsatz zu gehen. Er fügt sich stets in den Funkablauf harmonisch ein.

Alex22
11.09.2005, 17:52
Original geschrieben von hannibal
Zum Thema 2m, priv. BOS FUG
4. Ein priv FUG hat ein Kollege von mir, weil es ihm einfach zu gefährlich war mit einem Uralten oder garkeinen Funkgerät in den Inneneinsatz zu gehen. Er fügt sich stets in den Funkablauf harmonisch ein.

Dann bleibt man lieber draußen bevor man sich strafbar macht ...
Also das find ich schon heftig mit einem priv Funkgerät zu funken.

hannibal
11.09.2005, 18:36
warum, die kinder die dort oben verbrennen können nix dafür, genausowenig wie der Lebenspartner der sich an unserer Beerdigung von unseren Heldentaten berichten lassen darf...

Ich sehe, den rechtlichen Hintergrund wohlwissend ignorierend kein problem, solange sich jeder an die Regeln hält. Viele kaufen sich soviel unnötigen scheiß wie 124 T Shirts wo Feuerwehr drauf steht da macht so ein FUG nix aus.

ahk
12.09.2005, 07:29
Original geschrieben von hannibal
Ich sehe, den rechtlichen Hintergrund wohlwissend ignorierend kein problem, solange sich jeder an die Regeln hält.

Die Regeln? Das TKG gehört auch zu den Regeln!

Wenn Eure Feuerwehr nicht die Ausrüstung hat um ihre Aufgaben zu erfüllen (in Deinem Beispiel: Menschenrettung, Brandbekämpfung), dann sollte Euer Wehrführer dieses schnellstens an den Träger der Feuerwehr (Stadt, Gemeinde) eskalieren und für Abhilfe sorgen.
Wenn sich die Mitglieder der Feuerwehr ihre Ausrüstung selbst kaufen müssen um die Einsätze ungefährdet zu überstehen, dann ist etwas faul!

Gruß,
Arne

hannibal
13.09.2005, 11:45
Schon mal gegen Windmühlen gekämpft???

Es ist ja nicht so das wir den Innenangriff mit nassen Taschentücher bestreiten, wobei wir diese von Zuhause mitbringen...

Wir haben durchgehend Nomexjacke und hatten als eine der ersten Feuerwehren im Kreis für ALLE Brandschutzhauben, ist ja nicht so als ob alles schlecht wäre..

ABER

meines erachtens ist es unabdingbar das sich wenigstens jeder AGT mit einem modernen!!! FUG ausstatten kann. Die Anzahl der FUGs kann man als noch aktzeptabel betrachten, viele Fahrzeuge haben welche an Board jedoch ist der Zustand der Ladeschalen sowie der Akkus als meistens inaktzeptabel zu betrachten. Bringt man es zu einem der Gerätewarte so schaut sich ein gelernter Maurer oder Maler das DIng an, denkt das es geht und legt es zurück ins Auto oder lässt es 2 Wochen liegen bis einer der Elektromenschen im Dienst ist.

Die FUG die dann s rum liegen sind schon älteren Semesters und sind meistens weg, da man auf dem AUto mit eingebauten FUG ja noch tragbare braucht.

Richtig gut sind die 2 GP 900 im Ladesessel aber meistens wo anders.

Darüber mit irgend jemanden in der Wehr zu diskutieren ist mir zu doof. Ich kann mit meiner Zeit besseres anfangen.
Ausserdem hat sowohl der Funksachbearbeiter als auch sein StellV. private Geräte (!!!). Wenn man mit dem Thema anfängt kann man die alte Leiter hören:

kein Geld

abwarten was mit TETRA kommt

es sind genug Geräte da

es brauch nicht jeder ein FUG

die Liste ist beliebig verlängerbar...

Also Taten statt warten: Ich hab meiner Frau versprochen gesund heimzukommen und das hat seinen Preis.

Dancer
15.09.2005, 08:57
Aber das ist doch genau der falsche Weg!

Es kann doch nicht sein, daß Feuerwehrleute sich notwendige (!) Einsatzausrüstung privat kaufen (müssen). Dies ist
Aufgabe des Trägers der Feuerwehr, basta!

Da muß Euer Wehrführer bei der Gemeinde/Stadt vorsprechen
und die Ausrüstung anfordern. Wenn dann von denen nichts
kommt, muß sich der Löschzug bzw. Löschgruppe bei gewissen
Einsätzen halt als nicht einsatzbereit gemeldet werden.

Erst dann bekommt die Verwaltung vielleicht den Hintern hoch.

Mit dem Privatkauf erreicht Ihr eher das Gegenteil.
Für die Verwaltung scheint alles in Ornung zu sein und
demnächst dürft Ihr dann auch Eure persönliche Schutzausrüstung
selber beschaffen.

Also einfach nicht in einen Innenangriff gehen, wenn die Ausrüstung nicht stimmt!

Gruß,

Oliver

Patrick912
15.09.2005, 10:06
Also ich kann das auch nicht verstehen das man sich Funkgeräte selber kauft.

Private Schutzausrüstung (HAIX Stiefel o.ä.) ist IMHO was anderes.
Wobei auch hier vielleicht der ein oder andere Verwaltungsmitarbeiter auf die Idee kommen könnte das für alle Feuerwehrleute durchsetzen zu wollen.

Nach der neuen FwDV 7 muß aber z.B. jeder Atemschutz-Trupp über ein 2m-Funkgerät verfügen und in Niedersachsen gibt es z.B. das Niedersächsische Brandschutzgesetz welches die Kommunen als Träger der Feuerwehren verpflichtet die vorgeschriebene Ausrüstung vorzuhalten und die Einsatzbereitschaft der Ausrüstung -somit der gesamten Feuerwehr- zu sichern.

Da kann sich auch niemand darauf berufen das die Kassen gerade knapp sind oder irgendwann mal Digitalfunk kommt oder weiß der Geier.

Und außerdem gibt es, und das ist ja nun schon mehrfach erwähnt worden, Regeln in Form von Gesetzen und Erlassen an die man sich zu halten hat.
Ich bin auch kein großer Freund solcher Paragraphenreiterei aber in manchen Fällen macht das schon Sinn.

Mein Fazit:
Ich würde mir sicher kein eigenes Funkgerät kaufen, noch verstehe ich Leute die das nötig haben.

hannibal
16.09.2005, 11:46
worin unterscheidet sich ein paar Haix Stielfel, priv HUPF Hosen, Drägerhelme oder eigene Melder von einem privaten FUG???

Meines erachtens in nix.

Die ewigen Diskussionen und das (entschuldigung) blauäugige Geschwätz bringen doch nix.

Ich will nochmal betonen´das wir keine unterentwickelte LAndfeuerwehr sind wo es nur nix gibt.

Im Gegenteil für die Wünsche der Fw war immer ungeachtet des Minusgeldes was übrig.

Eine Nichteinsatzbereitschaft ist zu keinem Zietpunkt gegeben, im Gegenteil.

Allerding gibt es im Bereich der Funktechnik ein Paar Unzulänglichkeiten.

Und da ICH und mein Trooper gesund heim kommen sollen habe ich mich entschlossen, diesen SChritt zu gehen.

Ausserdem: Qualität hat man nicht nötig, sie ist erforderlich.

All diese Überlegungen haben mich auch vor JAhren dazu veranlasst mir einen Drägerhelm zu kaufen. Es ist einfach bessere Qualität.

stali
03.01.2009, 20:26
ich kann es nicht verstehen wenn sich kollegen und gesetzgeber sich jede erdenkliche arbeit machen den funk zu verbieten.

→womit ich VOLLSTÄNDIG übereinstimme:
der verkehr im BOS muss reguliert sein. es müssen sich alle sicher und vollständig verständigen können.
er muss störungsfrei sein. wer stört muss dresche kriegen!

unangemeldetes funken ist grober unfug und geht mal gar nicht!

→was ich nicht verstehe:
das mithören verboten ist. wozu? haben wir was zu verbergen?

wenn jemand die pocsag nachrichten in seiner umgebung mitliesst, ist er gut informiert.
tut keinem weh.

wenn jemand den sprechfunk mithört übt derjenige im zweifellsfall noch das "hören" dabei.
was ihm oder ihr im einsatz hilfreich ist. (das ist definitiv so, erfahrene hörer kriegen mehr mit!)

und wenn leute private geräte haben schadet es eigentlich nicht. wenn alles nach sinnvollen regeln
verwendet wird, ist es doch ok?!

ich kann mich nur anschliessen: verbotene sachen sind umso interessanter.
wenn ich ernsthaft einen gangster davon abhalten will meine kommunikation mitzulesen, müsst ich mir
einiges einfallen lassen. selbst tetra und gsm sind nicht mehr sicher.

Fazit: wenn keinem weh getan, und niemand gestört wird, halte ich vieles für überreguliert,
und es stinkt nach deutscher verbotssucht.

schöne grüsse...

abc-truppe
03.01.2009, 20:38
1) Thread ist von 2005!
2) Das Mithören ist u.a. auch aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten.
Stell Dir vor, es wäre erlaubt, Scanner wären genauso verbreitet wie MP3-Player und es gehörte zum allgemeinen Tagesgespräch.
Hättest du gerne, dass du in der Schule/Arbeit angesprochen wirst mit "Hey, Alter, ich hab gehört, du hattest gestern eine Hodenverzwirbelung!" "Ich habe gehört, deine Alte hat Dich vor die Tür gesetzt und du bist nicht mehr in die Wohnung gekommen?" "Du bist am Klo umgekippt?"
Zu Zeiten, in denen es noch kein GSM gab, musste es eben über den "normalen" Funk abgewickelt werden und damit der Datenschutz erhalten blieb, wurde das Abhören eben strengstens verboten und das Weitererzählen von gehörten Dingen sowieso. Ist wie beim Bankgeheimnis auch.

Und wer sagt, dass Tetra und GSM nicht sicher sind? Ich denke mal, für 99,98% der deutschen Bevölkerung ist es definitiv nicht möglich, mitzubekommen, was ich meinem Kommandanten am Handy mitteile.

alarma
04.01.2009, 00:25
<font color=blue> Hab meine Gedanken mal zwischen deine Zeilen gesetzt.
(btw: freue mich das ein neuer User alte Threads ausgräbt, die meisten posten lieber neu bevor sie sich die arbeit machen zu suchen)
</font>

Original von stali:

ich kann es nicht verstehen wenn sich kollegen und gesetzgeber sich jede erdenkliche arbeit machen den funk zu verbieten.

→womit ich VOLLSTÄNDIG übereinstimme:
der verkehr im BOS muss reguliert sein. es müssen sich alle sicher und vollständig verständigen können.
er muss störungsfrei sein. wer stört muss dresche kriegen!
<font color=blue> Sehe ich auch so </font>
unangemeldetes funken ist grober unfug und geht mal gar nicht!

→was ich nicht verstehe:
das mithören verboten ist. wozu? haben wir was zu verbergen?
<font color=blue> Ja, wir haben mitunter Dinge zu verbergen. Daher heißt es ja auch nichtöffentlicher Landfunk</font>

wenn jemand die pocsag nachrichten in seiner umgebung mitliesst, ist er gut informiert.
tut keinem weh.
<font color=blue> Persönliche Daten von Patienten wie Name, Anschrift, Krankheitsbild und weitere Infos über die Betroffenen gehören nicht in die Hand von jedermann.
Informationen über Brandeinsätze sowie anderen (feuerwehrtypischen) Notfällen bin ich aufgeschlossener gegenüber. Aber auch hier muss der Datenschutz, z.B.mal wieder beim Namen, siegen. </font>

wenn jemand den sprechfunk mithört übt derjenige im zweifellsfall noch das "hören" dabei.
was ihm oder ihr im einsatz hilfreich ist. (das ist definitiv so, erfahrene hörer kriegen mehr mit!)
<font color=blue> Stimmt, aber das allein kann nicht der Grund für eine legalisierung des Ganzen sein, Sorry </font>

und wenn leute private geräte haben schadet es eigentlich nicht. wenn alles nach sinnvollen regeln
verwendet wird, ist es doch ok?!
<font color=blue> Da ich bei einer unkontrollierten Verbreitung von sendefähigen Geräten genau hier Probleme sehe, Bitte nicht! Außerdem: welche sinnvolen Regeln wären das? Personen Bezogene Fukrufnamen für jedermann? Ist eine Meldung von 'privat' über Funk an die Leitstelle wirklich besser als über Draht (Handy)? Ich glaube nicht! </font>

ich kann mich nur anschliessen: verbotene sachen sind umso interessanter.
wenn ich ernsthaft einen gangster davon abhalten will meine kommunikation mitzulesen, müsst ich mir
einiges einfallen lassen.
<font color=blue> (Bis hierher hast du leider Recht) </font> selbst tetra und gsm sind nicht mehr sicher.<font color=blue> Für Otto-normal Verbrecher noch immer nicht als knackbar anzusehen. € + $ machen zwar viel möglich, aber wer auch immer dieses beides Knacken kann, der hat auch GANZ andere Ziele. Da sind die lokalen Sicherheitsbehörden nur Beiwerk </font>

Fazit: wenn keinem weh getan, und niemand gestört wird, halte ich vieles für überreguliert,
und es stinkt nach deutscher verbotssucht.
<font color=blue> häufig ist es in D wirklich überreguliert, aber warum? weil irgendwelche Dösköppe es mal wieder übertrieben haben </font>

schöne grüsse...
<font color=blue> Auch Dir schöne Grüße </font>

Fabpicard
04.01.2009, 08:19
und wenn leute private geräte haben schadet es eigentlich nicht. wenn alles nach sinnvollen regeln
verwendet wird, ist es doch ok?!
<font color=blue> Da ich bei einer unkontrollierten Verbreitung von sendefähigen Geräten genau hier Probleme sehe, Bitte nicht! Außerdem: welche sinnvolen Regeln wären das? Personen Bezogene Fukrufnamen für jedermann? Ist eine Meldung von 'privat' über Funk an die Leitstelle wirklich besser als über Draht (Handy)? Ich glaube nicht! </font>

Ich denke hierbei ist nicht Hausfrau Müller gemeint, die Jahre lang ein HFuG im Auto liegen hat um ne Meldung bei nem VU absetzen zu können...

Hier sind doch wohl eher Feuerwehrs o.ä. gemeint, die sich privat ein 2m HFuG halten um im Einsatz gleich eins in der Jacke zu haben, falls es wieder mal mit den Geräten für einen 2. A-Trupp knapp wird...

Jedoch muss man dabei immer bedenken: Macht desjenige dann selbst einen Fehler (Akku nicht voll geladen) und kommt deshalb zu schaden (weils früher aus ist, als es hätte sein dürfen), dann zahlt das keine Unfallkasse...

Denn hier liegt meistens der Hund vergraben...

Ich kann nunmal in D nicht mit meinem eigenen FW-Auto und 100% eigener Ausrüstung in den Einsatz fahren und bei einem Fehler meinerseits bei der Geräteprüfung dann auf die Unfallkasse pochen...

MfG Fabsi ;)

hannibal
04.01.2009, 09:16
Jedoch muss man dabei immer bedenken: Macht desjenige dann selbst einen Fehler (Akku nicht voll geladen) und kommt deshalb zu schaden (weils früher aus ist, als es hätte sein dürfen), dann zahlt das keine Unfallkasse...



Die Aussage ist so falsch. Die UK zahlt IMMER!

Fabpicard
04.01.2009, 13:16
boar... alter Korinten**** ;)

Klar zahlen die, aber is wie mit dem Blaulicht, dem Unfall und der Haftpflicht... Klar zahlen die auch, aber die wollen was von dir zurück :)

MfG Fabsi...

FirefighterAC
04.01.2009, 17:04
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaub im vorletzten "Feuerwehrmann" stand da was.

Es gibt bestimmte Voraussetungen, die es einen FM erlauben, privat den Funk abzuhören. Also nicht nur Führungskräfte.

Aber um sicher zu gehen, werd ich mal den Artikel raussuchen.

FirefighterAC
06.01.2009, 21:42
Aaaalso, ich hab das grad mal vor mir


Allgemeine Verschwiegenheitspflicht
Die Strafbarkeit gilt grundsätzlich auch für Feuerwehrangehörige. Sie sind nur berechtigt Funk abzuhören, wenn dies im dienstlichen Interesse liegt. Dies wird beim "privaten" Abhören des eigenen Funkkanals mit einem Scanner sicher nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein. Für das Abhören anderer BOS-Funkkanäle mit einem Scanner ist eine Rechtfertigung nicht denkbar.

"Die Weitergabe von Informationen an Dritte ist in jedem Fall strafbar" --> Verschwiegenheitspflicht.
Nur um's nochmal zu erwähnen.

ZickZack
07.01.2009, 00:53
Stell Dir vor, es wäre erlaubt, Scanner wären genauso verbreitet wie MP3-Player und es gehörte zum allgemeinen Tagesgespräch.


Selbst wenn es erlaubt wäre BOS-Funk abzuhören: Es gäbe dann auch nicht mehr Zuhörer als heute! Diejenigen die den BOS-Funk abhören wolllen tun dies so oder so. Die restlichen 99,0% der deutschen Bevölkerung würden der BOS-Funk gar nicht interessieren selbst wenn er legal aus dem Küchenradio käme.

Alex22
07.01.2009, 07:56
"Die Weitergabe von Informationen an Dritte ist in jedem Fall strafbar" --> Verschwiegenheitspflicht.
Nur um's nochmal zu erwähnen.

Sorry, aber alleine mit dem Satz
"Dies wird beim "privaten" Abhören des eigenen Funkkanals mit einem Scanner sicher nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein."

Hat sich deine Quelle gänzlich disqualifiziert.

patrick1180
07.01.2009, 08:44
Sorry, aber alleine mit dem Satz
"Dies wird beim "privaten" Abhören des eigenen Funkkanals mit einem Scanner sicher nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein."

Hat sich deine Quelle gänzlich disqualifiziert.

Jup !
Das gutheissen von nicht nach TR-BOS zugelassen Geräten erscheint doch eher fragwürdeig.
Naja: BILD dir deine Meinung ist hier wohl das Stichwort. ;-)