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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2 Hiorgs



FireFighters
02.09.2014, 17:21
Hallo ich bin bei der Freiwilligen Feuerwehr und beim Deutschen Rote Kreuz in der Sanitäts Bereitschaft.
Jetzt hat mein Ortsbrandmeister gesagt ich nicht beim drk sein darf weil wenn wir zusammen alarmiert werden das ich dann nur zu einen kann
da hab ich gesagt das die Feuerwehr vorrang hat und das ist beim DRK vollkommen inordnung
Kann ich wirklich nur bei einer hiorg sein ?
Komme aus Niedersachsen

MeisterH
02.09.2014, 17:48
Größter Schwachsinn. Sag ihm, wir haben 2014, ansonsten soll er dir ein Gesetz vorlegen.

§7 des "alten" NBrandSchG wurde ersatzlos gestrichen.

AkkonHaLand
03.09.2014, 10:52
Hallo,
weise Deinen Ortsbrandmeister (OBM) doch mal auf das Niedersächsische Brandschutzgesetz (NBrandSchG) hin:


(1)...
(2) 1 Der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr kann angehören, wer Einwohnerin oder Einwohner der Gemeinde ist, für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet ist und das 16. Lebensjahr, aber noch nicht das 63. Lebensjahr vollendet hat. 2 Der Einsatzabteilung kann auch angehören, wer der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr einer anderen Gemeinde angehört und für Einsätze regelmäßig zur Verfügung steht (Doppelmitglied).
(3)...
(4)Angehörige der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr sind verpflichtet, an Einsätzen zur Brandbekämpfung und Hilfeleistung sowie am Ausbildungs- und Übungsdienst teilzunehmen. 2 Näheres zu den Pflichten der Doppelmitglieder nach Absatz 2 Satz 2 kann durch Satzung geregelt werden.
(5)...
(6)...

Da sogar nach §12Abs.2 ausdrücklich die Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung ausserhalb der eigenen Wohngemeinde erlaubt/gewünscht ist (die ja den selben Zweck und Tätigkeiten hat), ist es wohl unstrittig, dass die aktive Mitgliedschaft in einer anderen HiOrg (z. B. DRK) nicht ausgeschlossen ist.

Nach Abs.4 muss allerdings bei Alarm die (Dienst-)Tätigkeit bei der anderen HiOrg eingestellt werden und der Einsatz der Feuerwehr aufgenommen werden. Ebenso verhält es sich bei gleichzeitiger Alarmierung zu Einsätzen der Fw und der HiOrg, da hat der Einsatz der Fw Vorrang. Steht man allerdings schgon in einem Einsatz des DRK, so ist dieser selbstverständlich NICHT abzubrechen! (Eine evtl. Entlassung aus dem Einsatz nach Absprache mit dem EL ist natürlich möglich)

Falls der OBM da unbedingt auf seine eigene Meinung bestehen sollte würde ich einfach mal den Leiter der Feuerwehr ansprechen. Das ist in Niedersachsen IMMER der Gemeinde-Brandmeister, die OBM sind nur "befehlsempfangende Erfüllungsgehilfen" des GemBM
(1) (1) 1 Die Freiwillige Feuerwehr einer Gemeinde wird von der Gemeindebrandmeisterin oder dem Gemeindebrandmeister geleitet. 2 Die Ortsfeuerwehr wird von der Ortsbrandmeisterin oder dem Ortsbrandmeister geleitet. 3 Die Ortsbrandmeisterinnen und die Ortsbrandmeister sind der Gemeindebrandmeisterin oder dem Gemeindebrandmeister unterstellt.

Falls der OBM mit einer "Ortsfeuerwehr-Satzung" kommen sollte: eine Satzung für die Feuerwehr kann NUR auf Gemeindeebene erlassen werden, da die Ortswehr nur unselbstständiger Untergliederungs-Teil der Gemeindefeuerwehr ist

Dominic
03.09.2014, 14:22
Hallo,
dass das Brandschutzgesetz die Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung einer weiteren Feuerwehr außerhalb des Wohnortes vorsieht, erlaubt nicht ausdrücklich das Mitwirken in einer anderen Organisation. Hier vergleichst du Äpfel mit Birnen. In anderen Bundesländern z.B. NRW sieht das FSHG zwar das Mitwirken im Einsatzdienst in zwei Feuerwehren (Wohn- und Geschäftsort) vor, verbietet aber den Einsatzdienst in anderen Organisationen.

Dieses Verbot ist im aktuellen NBrandSchG nicht enthalten, allerdings regelt dieses auch nicht das Verhalten im gleichzeitigen Alarmfall, sondern verweist nur bei Doppelmitgliedschaft in mehreren Feuerwehren auf die kommunale Satzung.

Zumindest aus dem Wortlaut des NBrandSchG geht hervor, dass mit Satzung eine Kommunale Rechtsvorschrift (Erlassen durch Beschluss des Gemeinderates) gemeint ist. Dies ist nicht mit einer vereinsmäßigen selbstgegeben Satzung, wie es sie immer noch in einigen Feuerwehren gibt vergleichbar.

Meiner Meinung nach könnten die Satzung der Kommune, aber auch die Satzung des Trägers der Sanitätsbereitschaft durchaus ein Mitwirken im Einsatzdienst beider Organisationen ausschließen.

Bis dann

Dominic

WernerG
03.09.2014, 16:05
War solch ein Doppelmitgliedschaftsverbot Feuerwehr/andere HiOrg in einer der vorherigen Versionen des Brandschutzgesetzes noch enthalten??


Danke [emoji106][emoji6]

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Fabpicard
03.09.2014, 19:50
Meiner Meinung nach könnten die Satzung der Kommune, aber auch die Satzung des Trägers der Sanitätsbereitschaft durchaus ein Mitwirken im Einsatzdienst beider Organisationen ausschließen.

(ist nicht auf dich bezogen Dominic, geht mir eher um den Inhalt deiner Aussage, die so natürlich völlig korrekt ist)

Wer in Zeiten von "Helfermangel" der Meinung ist, eine Doppelmitgliedschaft zu verbieten, der hat den Helfer einfach nicht verdient.
Da sollte sich der Helfer einfach (im o.g. Fall) aus dem Dienst der Feuerwehr verabschieden und nur noch den Sanitätsdienst verrichten. Schliesslich haben Die ja anscheint nix dagegeben.

Wär es anders rum, dann natürlich nur noch die Feuerwehr...


Ich versteh da manche in Deutschland eh nicht. Überall hat man Probleme die Helfer bei Laune zu halten und hier und da, will die jemand vergraulen auf Teufel komm raus... *kopfschüttel*

MfG Fabsi

nederrijner
04.09.2014, 08:39
Wer in Zeiten von "Helfermangel" der Meinung ist, eine Doppelmitgliedschaft zu verbieten, der hat den Helfer einfach nicht verdient.
Da sollte sich der Helfer einfach (im o.g. Fall) aus dem Dienst der Feuerwehr verabschieden und nur noch den Sanitätsdienst verrichten. Schliesslich haben Die ja anscheint nix dagegeben.
Es muss aber alles noch planbar sein und für den Realfall funktionieren.

Wenn der Fall X (Großschadenslage / Katastrophe) eintritt und beide, also Feuerwehr und Hilfsorganisation, gleichzeitig und länger im Einsatz benötigt werden, kann jeder Helfer eben nur einem Herrn dienen. Solange es sich nur um einzelne Helfer innerhalb der Einheit handelt, mag das funktionieren. Aber mir sind HiOrg-Einheiten im KatS bekannt, da ist beinahe jeder zweite noch irgendwo beruflich oder ehrenamtlich bei der Feuerwehr aktiv. Im Einsatzfall könnten das schnell Phantomeinheiten werden.

Vollkommen unsinnig ist es daher nicht, sich einmal darüber Gedanken zu machen, ob das alles auch realistisch ist. Wenn ich am Mittwochmorgen um 10:30 Uhr ohne Ankündigung den großen roten Knopf drücke - welche Einheit schafft es denn dann vollständig besetzt und zeitnah auszurücken? Meiner Erfahrung nach nur wenige (egal ob die Autos rot, blau oder elfenbeinfarben sind!). Da erlebt man ja bei "unangekündigten" Alarmübungen schon die seltsamsten Dinge.

Hinzu kommen der demographische Wandel und das grundsätzlich veränderte ehrenamtliche Engagement in der Bevölkerung, beides kann man nicht unbegrenzt durch Mehrfachengagements ausgleichen, da macht man sich und allen anderen nur etwas vor. Vielleicht ist das für die Feuerwehr in diesem Fall auch nur deshalb eher ein Thema, weil sie häufiger die Probleme im Einsatz mitbekommen, als die eher selten alarmierten KatS-Einheiten?


Ich versteh da manche in Deutschland eh nicht. Überall hat man Probleme die Helfer bei Laune zu halten und hier und da, will die jemand vergraulen auf Teufel komm raus... *kopfschüttel*
Das wiederum könnte daran liegen, dass es Führungskräften nicht nur um die Bespaßung der Helfer, sondern auch um die Erfüllung eines Auftrages in der Gefahrenabwehr gehen sollte. Wenn größere Anteile des Personals bestimmter Einheiten nur am Wochenende/mit Vorlauf/auf dem Papier zur Verfügung stehen, ist das ein Problem.


Deutlich: Ich bin nicht grundsätzlich gegen Mehrfachengagements, aber es kann nicht die Lösung unser aller Personalprobleme bzw. der Normalfall sein.

Fabpicard
04.09.2014, 19:01
Deutlich: Ich bin nicht grundsätzlich gegen Mehrfachengagements, aber es kann nicht die Lösung unser aller Personalprobleme bzw. der Normalfall sein.

Ähm, ich glaub dann hast du mich nicht ganz richtig verstanden ;)

Ich sehe die Mehrfachengagements keinesfalls als "Lösung" oder man sollte die unter den Tisch fallen lassen...
Klar, muss man darauf achten, was die Einsatztauglichkeit meiner Einheit angeht.

Aber letzten Endes hat sowas doch mehr Vorteile als Nachteile...

Ein ausgebildeter RS kann bei der Feuerwehr eben mehr machen als ein FWler mit EH-Lehrgang... Vor allem, wenn vllt. eigene Kräfte diese Hilfe brauchen...

Und wenn der RS dann halt schon im KatS-Einsatz ist, dann meine FW alarmiert wird, ist er halt Person 30 von meinen 30 Aktiven, die ich bei 3 zu 1 Vorhaltung eben für meine 10 Mann starke Einsatzeinheit brauche...

Bräuchten wir bei jedem Einsatz von Feuerwehr X im Alarmfall genau 8 Mann, zu jeder Tages und Nachtzeit. Nie mehr und nie weniger, dann wäre es eine Berufsfeuerwehr.
Huch, auch die brauchen mehr als 8 Mitarbeiter um 8 Mann im Einsatzdienst du stellen ;)
(Ein bissel Ironie muss auch mal sein *g*)

MfG Fabsi

FireFighters
07.09.2014, 20:41
Falls der OBM mit einer "Ortsfeuerwehr-Satzung" kommen sollte: eine Satzung für die Feuerwehr kann NUR auf Gemeindeebene erlassen werden, da die Ortswehr nur unselbstständiger Untergliederungs-Teil der Gemeindefeuerwehr ist

Ich kann gerne unsere Satzung posten


Danke für die Hilfe !