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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtlicher Aspekt einer Zusatzalarmierung



Marc2014
15.05.2014, 22:34
Hallo zusammen,

vielleicht jetzt mal eine blöde Frage, aber wie ist eigentlich der rechtliche Aspekt einer solchen Zusatzalarmierung da ja der Funkverkehr dafür ausgewertet werden muss.

Viele Grüße

Marc

water2k
16.05.2014, 00:06
Naja das Thema wurde schon mal diskutiert.
Wenn Ichs richtig verstanden habe und man es streng nimmt ist es nicht erlaubt.
Oder?

Aber da unsere Leitstelle das Programm ebenfalls nutzt und es schon anbietet, dann ist es denk ich nicht soooo kritisch


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Marc2014
16.05.2014, 00:11
Naja das Thema wurde schon mal diskutiert.
Wenn Ichs richtig verstanden habe und man es streng nimmt ist es nicht erlaubt.
Oder?

Aber da unsere Leitstelle das Programm ebenfalls nutzt und es schon anbietet, dann ist es denk ich nicht soooo kritisch


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Wir nutzen diese Zusatzalarmierung bei uns jetzt seit kurzer Zeit da wir analog viele viele Funköcher haben wo kein Melder auslöst. Von daher sehe ich diese Zusatzalarmierung als gewinn für die Einsatzkräfte. Wobei jetzt unsere Führung mit Zweifel der Zusatzalarmierung gegenüber steht zwecks dem rechtl. Aspekt.

Firefighter92bymh
16.05.2014, 08:20
Das problem kenne ich. Wir würden die auch gerne einführen, insbesondere die Faxaiswertung. Bisher kam immer die rechtlichen Bedenken durch die Führungskräfte zur aussprache. Ich sehe da nun nicht allzu viele Probleme, aber vielleicht bin ich auch zu sorglos was das angeht.
Da du das nit dem Funkverkehr ansprichst. Meiner Meinung nach stellt das wenig Probleme da, solange du den Funk nicht privat im Keller abgreiftst sondern vielleicht bei eurer Behörde oder eurer Hauptwache, Fez, etc. Da laufen die Fug doch eh oft durch und es bekommen eigentlich auch nur Leute den Funkverkehr mit, die ihn eh mitbekommen würden. Ausserdem mal ehrlich, wie viele leute haben am FME den Monitor dauernd geschaltet, das sehe ich dann weitaus kritischer.
Zum Thema abhören: Nichts ist einfacher als den analogem bos Funk abzuhören. Jeder der will macht das. Jedem Bosler ist das klar und nimmt es hin. Aber das daten vom Handy angehört werden können ist ein Problem, zumal da keine anderen Daten ankommen als sie uber Funk übermittelt werden.

Soweit mal meine Meinung.

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Zerker
16.05.2014, 11:29
Das Problem was ich an der Alarmierung sehe ist das es über den Alamos Server läuft und dort scheinbar ausgewertet wird. Das mag rechtlich nicht verfolgt werden, ich bezweifle allerdings das es legal ist.
Das die Nachrichten an Provider und Dienste geschickt werden, ist ja auch bei der SMS- Alarmierung der Fall.

nederrijner
16.05.2014, 12:00
Selbst bei einer Telefonkette läuft alles über das Netz der Telekom und die NSA hört mit ... Auch ein Alarmfax kommt nicht wirklich über eine gesicherte Leitung. Sobald ich abseits des BOS-eigenen Netzes kommuniziere - viele Varianten sind denkbar und gebräuchlich - kommen immer Dritte ins Spiel

Meine Meinung:
Wichtig ist, dass die Auswertung, Verarbeitung und Weitergabe der Daten "von oben" offiziell für dienstliche Zwecke angeordnet ist. Das heißt der Leiter der Feuerwehr sagt: Ja, dass wir das mit den Daten anstellen ist erforderlich und angemessen. Mit "meinen" Einsatzdaten, kann ich, sobald ich sie habe, als Feuerwehr doch machen, was erforderlich ist. Es wird sich kaum einer Gedanken machen, die Daten an eine Tafel in der Umkleide zu schreiben, wo sie auch alle lesen können. Wichtig ist außerdem, dass nur die für mich selbst bestimmten Meldungen bearbeitet werden. Wenn es dann technisch noch so gelöst ist, dass z. B. nicht mit nicht zugelassenen Empfangsgeräten am BOS-Funk teilgenommen wird, umso besser. Also: DME-Schnittstelle mit den betroffenen RICs oder Auswertung Alarmfax und nicht Pauschalauswertung aller Alarmierungen mittels PC und Scanner.

Denn mal ehrlich: Ob ich jetzt eine Telefonkette in Gang setze und alle mündlich von den Einsatzdaten in Kenntnis setze oder ob ich eine Gruppen-SMS verschicke, bleibt sich doch gleich. Anderes Beispiel: Ich bekomme im ELW auf 2m eine Meldung, z.B. Patientendaten mit Zielkrankenhaus von meinem Abschnittsleiter, schreibe die auf ein vorbereitetes Formular und faxe das an die Leitstelle. Rechtliches Problem, weil dafür "Funkverkehr ausgewertet" wird? Eher nicht.

Es gibt ein BOS-Telekommunikationssystem und es gibt Systeme außerhalb davon. Zwischen beiden kann und muss ein Austausch von Informationen zur zweckmäßigen Erfüllung der Aufgaben stattfinden können. Bei der Zusatzalarmierung ist aber immens wichtig, dass es eben Zusatz bleibt und nicht primäres Alarmierungsmittel wird. Die meisten Lösungen sind ja keine Hochverfügbarkeitssysteme.

firEmergency
16.05.2014, 12:10
Das Problem was ich an der Alarmierung sehe ist das es über den Alamos Server läuft und dort scheinbar ausgewertet wird... .

Das ist so pauschal nicht richtig. Das ist nur der Fall, wenn aPager via push verwendet wird (aPager via SMS betrifft das auch nicht), da wie die Daten ja irgendwo an Googles Push Dienst weiterleiten müssen.
Bei einer normalen SMS Alarmierung, oder der Weitergabe an den AM3 oder sonst ein anderer Fall läuft gar nichts über uns.

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Zerker
16.05.2014, 13:20
Das ist so pauschal nicht richtig. Das ist nur der Fall, wenn aPager via push verwendet wird (aPager via SMS betrifft das auch nicht), da wie die Daten ja irgendwo an Googles Push Dienst weiterleiten müssen.
Bei einer normalen SMS Alarmierung, oder der Weitergabe an den AM3 oder sonst ein anderer Fall läuft gar nichts über uns.

Gesendet via Mobile App

Genau das meinte ich. :)

Maulwurf
16.05.2014, 14:05
Genau das meinte ich. :)

Wenn die verschlüsselung in apager kommt ist das aber auch gelöst oder? Den dann geht es zwar über die server aber verschlüsselt! Dann sind die meldungen via apager besser geschützt wie direkt über das pocsag netz (bei unserem zur Zeit)

firEmergency
16.05.2014, 14:29
Wenn die verschlüsselung in apager kommt ist das aber auch gelöst oder? Den dann geht es zwar über die server aber verschlüsselt! Dann sind die meldungen via apager besser geschützt wie direkt über das pocsag netz (bei unserem zur Zeit)

Dann beißt sich auch die NSA die Zähne dran aus!

Gesendet via Mobile App

Etienne
16.05.2014, 14:57
Hallo Leute!

Stellt sich auch die Frage welche Daten übertragen werden per SMS, Email oder andere Wege. Es ist sicherlich ein Unterschied, ob eine vollständige Adresse mit Schadenlage und Namen oder ein einfacher Hinweis "Einsatz für die Feuerwehr Musterstadt - Fahren Sie zum Feuerwehrhaus" verschickt wird.

Weitere Frage: Werden Daten, die Mittels Auswertesoftware oder DME-Schnittstelle erhoben wurden, dauerhaft auf dem Auswerte-Server gespeichert oder unmittelbar nach der Verarbeitung gelöscht.

Diese und noch ganz viele weitere Punkte unterscheiden sich sicherlich bei jedem Betreiber, machen aber einen teilweise deutlichen Unterschied bei den datenschutzrechtlichen Bedenken.

Alex22
16.05.2014, 19:09
1. Der Leiter Feuerwehr kann sowas gar nicht genehmigen.
2. Sobald Daten ausgewertet werden die nicht für einen bestimmt sind ist alles verboten und ich kenne kein Computerprogramm das nicht alles auswertet.
Das einzigste was rechtlich zulässig wäre ist, wenn deine Zusatzalarmierung über einen Piepser angeschubst wird, der auf die eigenen 5 Ton Folgen hört.
3. Auch eine Telefonkette ist verboten. Auf deutsch, wenn es mehrere Gruppen gibt und du die Gruppe 1 hast, darfst du deinen Kumpel der in der Gruppe 2 ist und nicht alarmiert wurde auch nicht anrufen und sagen. Einsatz.

Angriffstrupp
16.05.2014, 19:42
1. Der Leiter Feuerwehr kann sowas gar nicht genehmigen.
2. Sobald Daten ausgewertet werden die nicht für einen bestimmt sind ist alles verboten und ich kenne kein Computerprogramm das nicht alles auswertet.
Das einzigste was rechtlich zulässig wäre ist, wenn deine Zusatzalarmierung über einen Piepser angeschubst wird, der auf die eigenen 5 Ton Folgen hört.
3. Auch eine Telefonkette ist verboten. Auf deutsch, wenn es mehrere Gruppen gibt und du die Gruppe 1 hast, darfst du deinen Kumpel der in der Gruppe 2 ist und nicht alarmiert wurde auch nicht anrufen und sagen. Einsatz.

Und wenn die Kumpel zufällig zusammen Telefonieren und der Melder dudelt...

Larynxtubus
16.05.2014, 19:54
3. Auch eine Telefonkette ist verboten. Auf deutsch, wenn es mehrere Gruppen gibt und du die Gruppe 1 hast, darfst du deinen Kumpel der in der Gruppe 2 ist und nicht alarmiert wurde auch nicht anrufen und sagen. Einsatz.
Das sehe ich anders. Wenn da wirklich eine Schweigepflicht o.ä. greifen sollte, dann bestimmt nicht auf den allgemeinen Hinweis auf einen Einsatz.

nederrijner
16.05.2014, 20:25
1. Der Leiter Feuerwehr kann sowas gar nicht genehmigen
, weil ...



Das einzigste was rechtlich zulässig wäre ist, wenn deine Zusatzalarmierung über einen Piepser angeschubst wird, der auf die eigenen 5 Ton Folgen hört.
Oder über einen DME, ein Alarmfax, eine E-Mail von der Leitstelle usw.


3. Auch eine Telefonkette ist verboten. Auf deutsch, wenn es mehrere Gruppen gibt und du die Gruppe 1 hast, darfst du deinen Kumpel der in der Gruppe 2 ist und nicht alarmiert wurde auch nicht anrufen und sagen. Einsatz.
Es soll offizielle Telefonalarmpläne als Alternative (nicht dringender Einsatz, der telefonisch dem örtlichen Feuerwehrchef gemeldet wurde) oder Reserve (Ausfall der Funkalarmierung) geben ... Es gibt auch diverse Feuerwehren, die automatische Anwahlsysteme zur Alarmierung dienstfreier Kräfte nutzen.

Eine Zusatzalarmierung ist nicht per se unrechtmäßig, es kommt auf die konkrete Umsetzung an.

Alex22
17.05.2014, 07:41
, weil ...

Weil ein Feuerwehrkommandant nicht erlauben kann den Funkverkehr auszuwerten.
Auf welcher gesetzlichen Grundlagen soll das denn funktionieren?



Es soll offizielle Telefonalarmpläne als Alternative (nicht dringender Einsatz, der telefonisch dem örtlichen Feuerwehrchef gemeldet wurde) oder Reserve (Ausfall der Funkalarmierung) geben ... Es gibt auch diverse Feuerwehren, die automatische Anwahlsysteme zur Alarmierung dienstfreier Kräfte nutzen.

Dann wird aber die zuständige Feuerwehr/Kommandant offiziell alarmiert und der kann dann selbst entscheiden wen er alarmiert.
Aber der Kommandant kann nicht einfach sagen er wertet alles aus. Denn dann greift das TKG wieder, denn auch der Kommandant darf nur seine Alarmierungen auswerten.



Eine Zusatzalarmierung ist nicht per se unrechtmäßig, es kommt auf die konkrete Umsetzung an.
Das streite ich nicht ab, wenn die Box/PC nur die Meldungen auswertet die für die Box wirklich bestimmt ist, ist alles ok, sofern der Kommandant mitspielt.

Alex22
17.05.2014, 07:46
Das sehe ich anders. Wenn da wirklich eine Schweigepflicht o.ä. greifen sollte, dann bestimmt nicht auf den allgemeinen Hinweis auf einen Einsatz.

§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

Maulwurf
17.05.2014, 08:15
§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

ich bin kein Jurist aber mal etwas dumm gestellt!
Sirene: Sirene wird ausgelöst, jeder in der Bevölkerung bekommt die Alarmierung mit (Sinn einer Sirene ist dieses ja) jetzt nimmt einer dieser Bürger das Handy und schreibt eine Rund SMS an die Feuerwehr Kollegen das gerade die Sirene auf Feueralarm ausgelöst hat!
Hat diese Person sich nach deinem Zitat jetzt Strafbar gemacht?? glaube nicht da ja die Sirene genau dafür ist und der Empfang dieser Nachricht ja an alle Bürger ging!

Warum sollte es jetzt umgekehrt Strafbar sein wenn das die Feuerwehr selbst tut mit einer automatischen Anlage??
Klarstellung geht nur um den allgemeinen Hinweis auf einen Feuerwehr Einsatz!!!

aradam
17.05.2014, 10:07
Moin moin,

jedes Bundesland hat ein Brandschutzgesetz, ein Katastrophenschutzgesetz und ein Rettungsdienstgesetz. Daneben unterhält es jeweils die Funktion eines Datenschutzbeauftragten, den kann man ja mal in diesem Fall ganz offiziell fragen. Ländergesetze unterliegen den Gesetzen des Bundes z.B. Telekommunikationsgesetz, in diesem Fall ganz besonders das Bundesdatenschutzgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch.

Jeder, besonders aber ein Feuerwehrmann kann im Einsatz ggf. gegen geltendes Recht verstossen und handelt dabei trotzdem schuldlos. Das heisst, er kann dann dafür nicht bestraft werden sofern die Rechtsübertretung in diesem Fall geboten war, nicht zuzumuten war das gleiche Ziel auch ohne eine Rechtsübertretung zu erreichen und er die gebotene Sorgfalt nicht außer Acht gelassen hat.

Wer nicht explizit durch den Kreis beauftragt wurde zu alarmieren (hier ist nicht ein Hilferuf gemeint), handelt rechtswidrig. Es spielt dabei keine Rolle, welche Hilfsmittel er einsetzt. Streng genommen verstösst schon der Anruf der/des LebensgefährtIn mit dem Inhalt: "Du dein Feuerwehrmelder hat hier gerade gepiepst, ihr habt einen Einsatz" schon gegen geltendes Recht. Hier würde der Jurist jedoch in der Einzelfallbetrachtung bei der Interessenbewertung das höherwertige zu schützende Gut (Gefahrenabwehr vs. Datenschutz) abwägen. Ob dies bei einer automatisierten "Weitererzähleinrichtung" auch der Fall sein würde, will ich hier mal ganz stark bezweifeln z.B.: Landgericht Rostock 8. Große Strafkammer Beschluss vom 19.09.2013.

Warum nicht rechtlich sauber bleiben und die Möglichkeiten zusammen mit den Verantwortlichen der Leitstelle besprechen und konsensfähige Lösungen bei der Leitstelle umsetzen.

Wir sind uns doch alle einig, hier mit persönlichen, sensiblen Daten der Bürger umzugehen und gerade die wollen wir doch retten/löschen/schützen.

Gruß
Alex

nederrijner
17.05.2014, 13:32
Wer nicht explizit durch den Kreis beauftragt wurde zu alarmieren (hier ist nicht ein Hilferuf gemeint), handelt rechtswidrig. Es spielt dabei keine Rolle, welche Hilfsmittel er einsetzt.
Selten so gelacht ...

sschaebe
17.05.2014, 16:59
Weil ein Feuerwehrkommandant nicht erlauben kann den Funkverkehr auszuwerten.
Auf welcher gesetzlichen Grundlagen soll das denn funktionieren?

Hmmm. Überspritzt auf die div. Diskussionsbeträge bezogen könnte ich jetzt sagen: Verdammte Sch.....e ich und alle anderen müssen Ihren Melder (FME oder DME) abgeben und wir müssen die komplette Alarmierung einstellen. Der wertet nämlich auch alles aus. Jedoch gibt er nur Laut, wenn ein bestimmter Filter (nämlich die programmierten Schleifen) greift.
<Ironie aus>

Gruß
sschaebe

Alex22
17.05.2014, 19:50
ich bin kein Jurist aber mal etwas dumm gestellt!
Sirene: Sirene wird ausgelöst, jeder in der Bevölkerung bekommt die Alarmierung mit (Sinn einer Sirene ist dieses ja) jetzt nimmt einer dieser Bürger das Handy und schreibt eine Rund SMS an die Feuerwehr Kollegen das gerade die Sirene auf Feueralarm ausgelöst hat!
Hat diese Person sich nach deinem Zitat jetzt Strafbar gemacht?? glaube nicht da ja die Sirene genau dafür ist und der Empfang dieser Nachricht ja an alle Bürger ging!


Du hast das Ganze schon richtig gelesen und verstanden?
Ich glaube nicht, also lese es nochmal durch, dann können wir weiter reden.


Hmmm. Überspritzt auf die div. Diskussionsbeträge bezogen könnte ich jetzt sagen: Verdammte Sch.....e ich und alle anderen müssen Ihren Melder (FME oder DME) abgeben und wir müssen die komplette Alarmierung einstellen. Der wertet nämlich auch alles aus. Jedoch gibt er nur Laut, wenn ein bestimmter Filter (nämlich die programmierten Schleifen) greift.
<Ironie aus>

Gruß
sschaebe
Das wird der Richter dir dann schon erklären, daß du mit deinem FME/DME deine offiziellen Schleifen auswerten darfst, mit deinem PC aber den kompletten Landkreis aber nicht.

Wird mal langsam echt zu blöd mit manchen Kindern hier.
Kein Wunder das schon soviele alte Hasen hier verschwunden sind.

grisu1975
17.05.2014, 20:28
Wenn ihr wissen wollt ob es legal ist. Dann ab zum Anwalt und das klären.
Dann habt ihr es schwarz auf weiss, und seid um ein paar Euro ärmer.

Gruß
Markus

WernerG
17.05.2014, 20:55
Und dann gehst du zum nächsten Anwalt und hörst (relativ wahrscheinlich) ne andere Meinung :-)

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AkkonHaLand
17.05.2014, 21:14
ich bin kein Jurist aber mal etwas dumm gestellt!
Sirene: Sirene wird ausgelöst, jeder in der Bevölkerung bekommt die Alarmierung mit (Sinn einer Sirene ist dieses ja) jetzt nimmt einer dieser Bürger das Handy und schreibt eine Rund SMS an die Feuerwehr Kollegen das gerade die Sirene auf Feueralarm ausgelöst hat!
Hat diese Person sich nach deinem Zitat jetzt Strafbar gemacht?? glaube nicht da ja die Sirene genau dafür ist und der Empfang dieser Nachricht ja an alle Bürger ging!

Warum sollte es jetzt umgekehrt Strafbar sein wenn das die Feuerwehr selbst tut mit einer automatischen Anlage??
Klarstellung geht nur um den allgemeinen Hinweis auf einen Feuerwehr Einsatz!!!
... weil sich der Bürger (lesen:
Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.ganz klar auch der strafbar macht, der einen anderen anruft und den Alarm mitteilt. (siehe:"...sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht"). Der Empfänger der Nachricht ist NICHT der "zivile"Bürger, der die Sirene hört, sondern der zu alarmierende Feuerwehrmann. Per se darf der "zivile" Bürger den Alarm nicht mitteilen. Ob das dann verfolgt wird entscheidet ein Richter (der idR. die Straftat als so gering ansieht, dass er das Verfahren nicht eröffnet)


Hmmm. Überspritzt auf die div. Diskussionsbeträge bezogen könnte ich jetzt sagen: Verdammte Sch.....e ich und alle anderen müssen Ihren Melder (FME oder DME) abgeben und wir müssen die komplette Alarmierung einstellen. Der wertet nämlich auch alles aus. Jedoch gibt er nur Laut, wenn ein bestimmter Filter (nämlich die programmierten Schleifen) greift.
<Ironie aus>

Gruß
sschaebe Hast du dich mal gefragt, warum die Mithöreinstellung am Melder (obwohl technisch möglich) nicht AKTIVIERT sein darf?

Maulwurf
17.05.2014, 21:17
... weil sich der Bürger (lesen: ganz klar auch der strafbar macht, der einen anderen anruft und den Alarm mitteilt. (siehe:"...sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht"). Der Empfänger der Nachricht ist NICHT der "zivile"Bürger, der die Sirene hört, sondern der zu alarmierende Feuerwehrmann. Per se darf der "zivile" Bürger den Alarm nicht mitteilen. Ob das dann verfolgt wird entscheidet ein Richter (der idR. die Straftat als so gering ansieht, dass er das Verfahren nicht eröffnet)


dumme Frage woran soll der Bürger aber erkennen oder wissen ob es eine Warnung oder eine Alarmierung ist??

Sirene waren und sind heute noch beides! Warnung der Bevölkerung und Alarmierung der Feuerwehr! oder bin ich jetzt ganz auf dem Holzweg!

Klar jetzt kommt der Spruch bei einer Warnung sollte der Bürger Radio und Fernsehen an machen aber er könnte auch das Handy nehmen und die 112 anrufen oder? wenn das jeder Bürger machen würde wenn auf dem Dorf die Sirene geht gute Nacht an die Großleitstellen!

nederrijner
17.05.2014, 21:28
dumme Frage woran soll der Bürger aber erkennen oder wissen ob es eine Warnung oder eine Alarmierung ist??

Sirene waren und sind heute noch beides! Warnung der Bevölkerung und Alarmierung der Feuerwehr! oder bin ich jetzt ganz auf dem Holzweg!
Das Sirenensignal "Feueralarm" unterscheidet sich aber von dem zur Warnung der Bevölkerung.

Ansonsten: Haltet mit Euren Beispielen mal den Ball flach. Irgendwelche Extreme gelten weder in die eine noch in die andere Richtung.

Dass eine heulende Sirene, selbst wenn sie per Funk ausgelöst wurde, unter das Abhörverbot des TKG fallen soll, erscheint mir äußerst fragwürdig. Auch das Piepsen eines Meldeempfängers stellt keine über Funk ausgesendete Nachricht dar, daher ist der genannte Paragraf nicht einschlägig.

water2k
17.05.2014, 23:09
Ich denke die Diskussion läuft aus dem ruder.
Wenn ein pc in der Feuerwehr nur die Schleifen/Rics auswertet die er tatsächlich darf ( also die eigene Wehr besitzt) und jeder Feuerwehrmann nur das empfängt, was er eh auf seinem
Melder tatsächlich hat dann spricht doch nichts dagegen.
Also ehrlich es ist doch jeder froh eine Absicherung zu haben und den Alarm mittels Melder und Handy zu bekommen.
Der der es will setzt es ein der andere nicht.
Basta. Jetzt kommt noch die Verschlüsselung dazu und alle sind glücklich.
Wenn sich jeder an die Regeln hält weiß ich nicht wo das Problem ist?


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Zentrale Leitstelle
18.05.2014, 11:04
Hallo,

Als Vertreter des BDSG...
Kann ich maximal darauf verweisen das der Anlagenbetreiber dafür zu Sorgen hat, das die Information die Er aussendet auch nur für den berechtigten Teilnehmer zugänglich/empfänglich ist.
Es gibt hierzu keine unterschiedlichen Interpretationen auf Bundeslandsebene!

Dies ist in erster Linie für mich die Leitstelle. Die Stelle die zentral den Erstalarm auslöst.
Hier habe ich sicherzustellen das die Informationen auch wirklich nur beim Empfänger ankommen, für den sie bestimmt sind.
Nimmt man es ganz genau, verstößt im Prinzip jedes Analoge Funknetz dem Datenschutz, da hier die Betreiber nicht die Sorge tragen den Sprechfunk entsprechend zu verschlüsseln.

Sprechfunk ist das eine... Alarmierung, Benachrichtigung das andere.

Im Klartext und meines Erachtens die Lösung die "vertretbar" ist:

Alarmfax, Alarmemail von der alarmierenden Stelle (Leitstelle) und dann ggf. Weiterverabreitung mit externen Programmen wie FirEmergency etc.
Man sollte dabei nicht vergessen, das ab diesem Zeitpunkt der Datenschutzaspekt und die Geheimhaltungspflicht bei der jeweiligen alarmierten Stelle liegt.
Insofern kann ich jede Wehrführung, jeden Wachleiter verstehen der hier sagt: STOP!

Wenn in Hessen und in Bayern zukünftige die Alarmierung per TETRA funktionieren sollte, ist das Thema bei den meisten sowiso vom Tisch. Da kann Scanner, FuG oder FME in Kombinationen mit Gerätehaus-PC eingestampft werden.

Gruß

ZL

aradam
18.05.2014, 11:11
Off topic on.


Selten so gelacht ...

Von den Schlechten verlacht zu werden ist fast ein Lob.
(Erasmus von Rotterdam, Niederländischer Humanist 1469-1536)

Ich vermisse in deinen Posts, wie auch wieder in diesem Fall, häufig Argumente und wünschte mir mehr Qualität statt Quantität.

Off topic of.

Auch bei noch so guten Absichten bleibt eine unerlaubte Zusatzalarmierung rechtswidrig und diese Erlaubnis darf nicht Irgendwer erteilen.
Aber ist doch ganz einfach, fragt nicht hier im Forum, sondern schickt einen Brief mit dem beabsichtigten Umfang und der Bitte um Klärung sowie Erteilung der Erlaubnis der Zusatzalarmierung an den Leiter eurer zuständigen Leitstelle und wartet die Antwort ab.

Gruß
Alex

aradam
18.05.2014, 11:22
Hallo,
Wenn in Hessen und in Bayern zukünftige die Alarmierung per TETRA funktionieren sollte, ist das Thema bei den meisten sowiso vom Tisch. Da kann Scanner, FuG oder FME in Kombinationen mit Gerätehaus-PC eingestampft werden.


Leider ja nicht, wenn wieder einmal jedwede Verschlüsselungen und Alarmpläne umgangen werden weil der Alarmtext dekodiert an der PEI eines rechtmäßig zugelassenen und programmierten Endgerätes abgegriffen wird um es in die Welt zu posaunen. So werden verschlüsstelte, digitale POCSAG-Netzte doch schon lange von innen heraus unterminiert.
Unser Datenschutzproblem ist immer weniger außerhalb der BOS zu suchen.

Gruß
Alex

nederrijner
18.05.2014, 12:28
Von den Schlechten verlacht zu werden ist fast ein Lob.
(Erasmus von Rotterdam, Niederländischer Humanist 1469-1536)
Oh, jetzt bin ich aber tief beeindruckt und noch tiefer getroffen.

"Glauben Sie nicht alles, was irgendeiner im Internet schreibt."
Konrad Adenauer, deutscher Bundeskanzler (1876 - 1967)


Ich vermisse in deinen Posts, wie auch wieder in diesem Fall, häufig Argumente und wünschte mir mehr Qualität statt Quantität.
Gut gebrüllt, Löwe. So wie in deinem Posting, in dem nachfolgender Absatz natürlich nur so vor nachvollziehbarer Argumente strotzt?


Wer nicht explizit durch den Kreis beauftragt wurde zu alarmieren (hier ist nicht ein Hilferuf gemeint), handelt rechtswidrig. Es spielt dabei keine Rolle, welche Hilfsmittel er einsetzt.
Du kannst ja gerne mal damit anfangen, vielleicht am Beispiel Nordrhein-Westfalens, mir zu erklären, wieso der Kreis hinsichtlich der Alarmierung der kommunalen Feuerwehr irgendwelche Rechte zur "Beauftragung" haben sollte.


Auch bei noch so guten Absichten bleibt eine unerlaubte Zusatzalarmierung rechtswidrig
, weil ...


Aber ist doch ganz einfach, fragt nicht hier im Forum, sondern schickt einen Brief mit dem beabsichtigten Umfang und der Bitte um Klärung sowie Erteilung der Erlaubnis der Zusatzalarmierung an den Leiter eurer zuständigen Leitstelle und wartet die Antwort ab.
"Mir doch egal, wie ihr Eure Alarmierung regelt."

sschaebe
18.05.2014, 17:41
Das wird der Richter dir dann schon erklären, daß du mit deinem FME/DME deine offiziellen Schleifen auswerten darfst, mit deinem PC aber den kompletten Landkreis aber nicht.

Ein DME/FME wertet technisch auch erstmal den ganzen Landkreis aus, gibt aber nur laut, wenn die programmierten Schleifen drauf sind. Sollange die PC-Lösung da gleiche tut, sehe ich keinen Unterschied zu einem FME/DME. Daher habe ich ja auch überspitzt gesagt (um die große Portion offensichtliche Ironie zu kennzeichen, welche Du wohl trotzdem nicht erkannt hast).

aradam
18.05.2014, 21:34
Du kannst ja gerne mal damit anfangen, vielleicht am Beispiel Nordrhein-Westfalens, mir zu erklären, wieso der Kreis hinsichtlich der Alarmierung der kommunalen Feuerwehr irgendwelche Rechte zur "Beauftragung" haben sollte.


Nordrhein-Westfalen,
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Vom 10. Februar 1998
§1 und §21

In diesem Bundesland haben die Gemeinden die Alarmierung zu gewährleisten. Die Durchführung der Alarmierung ist dort nicht besonders geregelt, wohl aber die Einrichtung einer Leitstelle. Dann frag doch bei der Verwaltung der Gemeinde nach einer schriftlichen Genehmigung.

Dummheit ist auch eine natürliche Begabung.
Wilhelm Busch

Ich glaube nicht, dass ich der Aufgabe gewachsen bin, es dir zu erklären. Tut mir leid.

"Glauben Sie nicht alles, was irgendeiner im Internet schreibt."
Konrad Adenauer, deutscher Bundeskanzler (1876 - 1967)

1962 bis zum seinem Tode war es noch das ARPA-Net, Adenauer hätte dies im Gegensatz zu dir gewusst ;-) und ja ich habe deinen tiefgründigen Sarkasmus in diesem Zitat bemerkt.

Gruß
Alex

Maurice Arnold
19.05.2014, 00:18
Eure Off-Topic könnt Ihr bitte gerne privat weiterführen.

Fakt: § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

Fax -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = kein Verstoß
Email -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = kein Verstoß
DME -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = kein Verstoß

Großer Trommelwirbel:
Scanner -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = Verstoß

Kein Verstoß:
...wenn dementsprechend im Dekodierprogramm Filter gesetzt werden, dass nur die RICs, die für einen bestimmt sind, ausgewertet werden. Denn dann ist der Scanner in Verbindung mit gefiltertem Dekodierprogramm nichts anderes, als ein normal gesetzeskonformer Piepser...
Zeigt mir einen Gesetzestext, wo was anderes behauptet wird.

Auch greift hier nicht das FSHG von NRW, warum auch, wir sprechen hier von einer Zusatzalarmierung oder nennen wir es mal anders, Zusatzinformation, denn dieses Wort "Alarmierung" scheint ja hier große Wirkung zu haben.

Was letztendlich mit fE etc. betrieben wird ist eine Information, die weiter geschickt wird mit den rechtlich erlaubten Aspekten die im §89 verankert sind. Wird dagegen nicht verstoßen, spricht auch nichts dagegen.

Beispiel: Ich werde via Pieper alarmiert, habe also das für mich bestimmte Material zulässig mit meiner Funkanlage empfangen, darf es aber niemanden weiter erzählen, esseiden, diese Person ist dazu auch berechtigt. Ob ich es dieser Person nun erzähle, oder per SMS mitteile, oder über einen PC ausgewertet über fE zu ihm schicken lasse, ist doch genau das Recht, welches ich habe, was in dem Gesetzestext beschrieben wird...

nederrijner
19.05.2014, 09:01
Nordrhein-Westfalen,
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Vom 10. Februar 1998
§1 und §21

In diesem Bundesland haben die Gemeinden die Alarmierung zu gewährleisten. Die Durchführung der Alarmierung ist dort nicht besonders geregelt, wohl aber die Einrichtung einer Leitstelle. Dann frag doch bei der Verwaltung der Gemeinde nach einer schriftlichen Genehmigung.
Ja, die richtigen Paragrafen hast Du ja schon einmal gefunden. Und woraus ergibt sich jetzt, dass ich "rechtswidrig" handele, wenn ich nicht "explizit durch den Kreis beauftragt wurde zu alarmieren"? Das war ja Deine Ausgangsthese. Die genannten Paragrafen belegen genau das Gegenteil, der Kreis hat da gar keine Befugnis. Und als Leiter der Feuerwehr brauche ich keine Genehmigung der Verwaltung, da bin ich die Verwaltung für den Bereich Feuerwehr und entscheide allein.



Dummheit ist auch eine natürliche Begabung.
Wilhelm Busch

Ich glaube nicht, dass ich der Aufgabe gewachsen bin, es dir zu erklären. Tut mir leid.
Ja, dass Du der Aufgabe nicht gewachsen sein wirst, glaube ich auch. Aber mit Beleidigungen um Dich werfen kannst Du sehr gut.

Also wie gehabt nur heiße Luft und keine Argumente. Mich beeindruckst Du damit nicht.

nederrijner
19.05.2014, 09:17
Eure Off-Topic könnt Ihr bitte gerne privat weiterführen.
Ich sehe keinen Bedarf für OffTopic. Ich hätte einfach gerne Belege für eine in meinen Augen falsche Behauptungen. Stattdessen kommen Verunglimpfungen.


Fax -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = kein Verstoß
Email -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = kein Verstoß
DME -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = kein Verstoß
Das sehe ich genau so.


Großer Trommelwirbel:
Scanner -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = Verstoß
Man sollte bei dieser Frage mehrere Dimensionen betrachten, denke ich:
Die organisatorische - wer darf "alarmieren"?
Die datenschutzrechtliche - wie ist mit erhobenen Daten umzugehen?
Die BOS-funktechnische - unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Geräten darf ich am BOS-Funk teilnehmen (wo bekomme ich also insb. meine Infos her)?


Kein Verstoß:
...wenn dementsprechend im Dekodierprogramm Filter gesetzt werden, dass nur die RICs, die für einen bestimmt sind, ausgewertet werden. Denn dann ist der Scanner in Verbindung mit gefiltertem Dekodierprogramm nichts anderes, als ein normal gesetzeskonformer Piepser...
Zeigt mir einen Gesetzestext, wo was anderes behauptet wird.
Steht nicht irgendwo, dass man nur mit zugelassenen Geräten am BOS-Funk teilnehmen darf? Das stellt m.E. die größte Hürde für eine Zusatzalarmierung dar, da ein simpler Scanner damit eben ausfällt. Aber auch dafür gibt es, wie Du oben geschrieben hast, saubere technische Lösungen. Alles andere ist eine organisationsinterne Angelegenheit.

Das FSHG NRW lässt den Gemeinden, bei der Frage, wie sie der Aufgabe der Alarmierung ihrer Einsatzkräfte nachkommen, größtmögliche Freiheiten. Auch die Frage, wer welche RIC bekommt, wer DME I und wer DME II bekommt, welche RIC wann alarmiert wird, wer zusätzlich ein Fax oder eine E-Mail bekommt, kann die Feuerwehr selbstständig festlegen.

Auch lässt das FSHG die Frage nach der technischen Umsetzung offen (steht auch ausdrücklich im Kommentar zum FSHG). Die Feuerwehr Ratingen testet zur Zeit die Alarmierung in einem Handynetz mit speziellen Pagern, es gibt abseits vom FSHG gerade im KatS ganze Einheiten, die nur per Telefon oder SMS alarmiert werden. Dazu noch diverse Sonderlösungen wie Hausrufanlagen, Weckerlinien und was weiß ich alles. Vor diesem Hintergrund habe ich etwas gegen die o.g. Scheißhausparole.

Wenn ich als Feuerwehr meine Einsatzkräfte per SMS alarmieren möchte, ist das meine Entscheidung und ggf. auch mein Problem, wenn z.B. das Netz überlastet ist (aber deswegen Zusatz). Es gibt, zumindest in einem deutschen Bundesland, keinen Leitstellen- und keinen BOS-Funk-Zwang für die Alarmierung.

Angriffstrupp
19.05.2014, 09:41
Ich biege mich vor Lachen.
Erlaubt und Verboten... Alles Volljuristen hier, oder Voll......

AkkonHaLand
20.05.2014, 21:37
Eure Off-Topic könnt Ihr bitte gerne privat weiterführen.

Fakt: § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

Fax -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = kein Verstoß
Email -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = kein Verstoß
DME -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = kein Verstoß

Großer Trommelwirbel:
Scanner -> Auswertung via PC -> Versendung via fE etc. = VerstoßEben, denn der Scanner ist kein zugelassener Empfänger und somit ganz sicher nicht der Empfänger, an den die Nachricht gerichtet ist

Kein Verstoß:
...wenn dementsprechend im Dekodierprogramm Filter gesetzt werden, dass nur die RICs, die für einen bestimmt sind, ausgewertet werden. Denn dann ist der Scanner in Verbindung mit gefiltertem Dekodierprogramm nichts anderes, als ein normal gesetzeskonformer Piepser...
Zeigt mir einen Gesetzestext, wo was anderes behauptet wird.Welcher Scanner wird denn verwendet? Da er ja - wie du behauptest - ein für den BOS-Funk zugelassener Empfänger ist, müsste er ja in den Zulassungslisten der http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Digitalfunk-Funk/Seiten/Zentralpruefstelle.aspx zu finden sein


Ich biege mich vor Lachen.
Erlaubt und Verboten... Alles Volljuristen hier, oder Voll......Zählt das an einer deutschen Universität abgeschlossene Jurastudium mit beiden bestandenen Staatsexamen als Volljurist bei dir?

Angriffstrupp
21.05.2014, 09:41
Ja sicher zählt das!
Aber was erlaubt und was verboten ist, dass können die User hier wohl kaum entscheiden, sondern ein Gericht! Und wer bei Gericht A für ein Vergehen einen Freispruch bekommt, der kann bei Gericht B für exakt das gleiche Vergehen bestraft werden...
Schon der Gesunde Menschenverstand sagt das eine Zusatzalarmierung egal mit Scanner oder DME oder sonst wie, ins Auge gehen kann! Es sei denn die Übergeordnete Stelle erlaubt dieses, und das ist nicht der Zugführer!
Aber sei es drum.

Zentrale Leitstelle
21.05.2014, 10:23
...Schon der Gesunde Menschenverstand sagt das eine Zusatzalarmierung egal mit Scanner oder DME oder sonst wie, ins Auge gehen kann! Es sei denn die Übergeordnete Stelle erlaubt dieses, und das ist nicht der Zugführer!
Aber sei es drum.

Hallo!

... mal ganz davon zu schweigen das ich mir nicht vorstellen kann das eine (DIE!) übergeordnete Stelle so etwas erlauben würde... das BDSG gilt für jedermann.

Und um nichts anderes geht es bei dem Thema. Nicht ob ich zum Empfang / versandt dieser Daten nicht zulässige Gerätschaften nach TR-BOS verwende oder wie auch immer.

Es geht in erster Linie einzig und alleine um die Art der Informationsweitergabe, Inhalte und Berechtigung und wie damit umgegangen werden muss.
Leider ist hierzu das BDSG inhaltlich nicht ausreichend genug, so dass es jeweilige Fallentscheidungen geben wird - so lange sich daran nichts ändert.

Sicherlich sind im Kontext hierzu auch die TKG §§ zu berücksichtigen.

Gruß
ZL

P.S. Ich bin kein Volljurist sondern staatlich anerkannter Datenschützer.

Maurice Arnold
22.05.2014, 00:58
Ja, die richtigen Paragrafen hast Du ja schon einmal gefunden. Und woraus ergibt sich jetzt, dass ich "rechtswidrig" handele, wenn ich nicht "explizit durch den Kreis beauftragt wurde zu alarmieren"? Das war ja Deine Ausgangsthese. Die genannten Paragrafen belegen genau das Gegenteil, der Kreis hat da gar keine Befugnis. Und als Leiter der Feuerwehr brauche ich keine Genehmigung der Verwaltung, da bin ich die Verwaltung für den Bereich Feuerwehr und entscheide allein.


Sehe ich ja genauso, geht ja hier nicht um eine Alarmierung sondern um eine Zusatzinformation ;). Ich glaube, man versteift sich hier zu sehr darauf, denn dieser Zusatz ist nicht die offizielle Alarmierung, die unter diese ganzen Paragraphen fällt. Die Personen, die ja Zusatzinformationen versenden müssen ja keine offizielle Genehmigung durch den Kreis etc. pp haben, warum auch, sie wollen ja auch Niemanden alarmieren. Dafür ist der Kreis ja da und hat dementsprechend Firmen beauftragt.



Man sollte bei dieser Frage mehrere Dimensionen betrachten, denke ich:
Die organisatorische - wer darf "alarmieren"?
Die datenschutzrechtliche - wie ist mit erhobenen Daten umzugehen?
Die BOS-funktechnische - unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Geräten darf ich am BOS-Funk teilnehmen (wo bekomme ich also insb. meine Infos her)?


Wer darf alarmieren: Da sind wir wieder bei meiner vorangegangenen These, dass nur der Kreis alarmiert und der Rest informiert. Zwei aus meiner Sicht komplett andere Dinge, denn die Alarmierung findet über meinem Melder am Gürtel statt und nicht über mein Handy.

Datenschutz: Wag ich nicht zu beanstanden, ich warte nur auf die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, dann sollte das Thema gegessen sein. Mal abgesehen davon, dass Groupalarm etc. zugelassene Systeme sind und fast überall Verwendung finden.

BOS-Funktechnische ist das alles ein Wirrwar. Meines Wissens nach gibt es hier nur die TR-BOS, welche immer noch ein Richtlinie und keine Vorschrift ist, sonst müsste ja jede Sub-Ric A ein Probealarm sein. Ich lasse mich diesbezüglich aber gerne eines Besseren belehren.


Ich biege mich vor Lachen.
Erlaubt und Verboten... Alles Volljuristen hier, oder Voll......

Muss ich erst auch eine solche Signatur wie bei Dir hinzufügen, um nicht gleich so dargestellt zu werden. Meines Erachtens nach ist das hier ein Diskussionsforum und wir diskutieren darüber, was unserer Ansicht nach rechtens ist, also danke für deinen Beitrag, dazu beigetragen hat ;) (nicht böse gemeint)


Welcher Scanner wird denn verwendet? Da er ja - wie du behauptest - ein für den BOS-Funk zugelassener Empfänger ist, müsste er ja in den Zulassungslisten der http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Digitalfunk-Funk/Seiten/Zentralpruefstelle.aspx zu finden sein


Wo behaupte ich das denn bitte? Ich sprach von der allgemeinen Annahme, den Scanner in Benutzung zu haben. Die TR-BOS blieb dabei außer Acht, da sie für mich eine Richtlinie und keine Vorschrift ist, in welcher ich allerdings auch kein Verbot für Scanner sehe, außer, dass dieser nicht auf Empfangsqualität oder sonstigen elektrotechnischen Eigenschaften geprüft ist, was ja nur für rechtliche Relevanz für die Alarmierung hat und nicht für eine Zusatzinformation.


Aber was erlaubt und was verboten ist, dass können die User hier wohl kaum entscheiden, sondern ein Gericht! Und wer bei Gericht A für ein Vergehen einen Freispruch bekommt, der kann bei Gericht B für exakt das gleiche Vergehen bestraft werden...

Ist ja auch nichts Neues, ist ja in sehr vielen Fällen so, die noch nicht mal dieses Thema beanspruchen.



Schon der Gesunde Menschenverstand sagt das eine Zusatzalarmierung egal mit Scanner oder DME oder sonst wie, ins Auge gehen kann! Es sei denn die Übergeordnete Stelle erlaubt dieses, und das ist nicht der Zugführer!
Aber sei es drum.


Es kann alles in's Auge gehen, was die übergeordnete Stelle nicht erlaubt hat, ist ja auch klar, damit welze ich die Verantwortung ab... Dafür brauche ich keinen gesunden Menschenverstand,...

Aber naja, ob ich nun eine Rund-SMS schreibe oder herum telefoniere bei Alarmeingang um die nicht mit Meldern bestückten Kameraden die Einsatzinformation weiter zu geben, oder dies durch technisches Gerät automatisiert ablaufen lasse, ist für mich genauso ein Mysterium wie die Stromverschwendung am Berliner Flughafen, da kein Schalter vorhanden ist.



...das BDSG gilt für jedermann.
Und um nichts anderes geht es bei dem Thema....


Wunderbar, mal mit einem Datenschützer zu reden =).
Dann beantworte mir doch bitte die Frage, wo genau der Datenschutz bei einer Alarm-SMS, oder aPager, Alarm-Anruf, bzw. Alarmierung über einen DME (unverschlüsselt, so wie in fast allen DME Alarmierungssystemen) gewährleistet ist? Ich denke nirgends.
Ich würde mal sogar behaupten, dass fast alles sicherer wäre, als meine zuerst aufgezählten Punkte.

Lassen wir mal die schwammigen Formulierungen im BDSG außer Acht und gehen rein vom Sicherheitsaspekt aus.

Alex22
22.05.2014, 08:02
BOS-Funktechnische ist das alles ein Wirrwar. Meines Wissens nach gibt es hier nur die TR-BOS, welche immer noch ein Richtlinie und keine Vorschrift ist, sonst müsste ja jede Sub-Ric A ein Probealarm sein. Ich lasse mich diesbezüglich aber gerne eines Besseren belehren.

Das ist deine wirrwar Einstellung.
Im TKG steht ganz klar drin, daß für BOS eine Richtlinie zu erstellen ist und somit ist das so zu werten als ob es ein Gesetz ist.
Im endeffekt ist es auch ein Gesetz eben kein formalles Gesetz (Parlamentsgesetz) sondern ein materielles Gesetz.

rotkreuzler13
03.07.2014, 12:07
Wenn ihr schon von BDSG redet dann aber bitte richtig. Es gibt ein ganz anderes Problem welches hier wohl noch nicht bzw. nicht umfänglich angesprochen wurde. Die Grundsätzliche Zusatzalarmierung über FE begrüße ich auch. Es ist aber sicherzustellen das nur! die Schleifen bzw. RICS ausgewertet werden für den Empfang man auch berechtigt ist. Weiterhin muss sichergestellt werden das kein Einblick in andere RICS möglich ist. Also Auswertung per Scanner und POC32 o.ä ist defintiv nicht erlaubt da alle RICS mitgelesen werden könnten. Königsweg. Melder über Serielleschnittstelle am FE.

Nächste Sache die Übertragung auf das Endgerät. Verschlüsselt ist schonmal super. Sobald es sich jedoch um persöhnliche Daten (Name, Anschrift etc.) handelt muss eine Ermächtigung vorliegen diese Daten verarbeiten oder übermitteln zu dürfen. Im Bereich der FME, DME liegt diese vor. Aber auch für die privaten Handys der Kameraden? Sicherlich nicht. Also ist sicherzustellen das keine personenbezogenen Daten über FE übermittelt oder verarbeitet werden. Wie das gehen soll? Ganz einfach. FE wertet den DME aus, ein Alarm kommt rein und es wird per APager lediglich die Information übermittelt Einsatzstichwort und der Hinweis begeben Sie sich zur Feuerwache.

Zentrale Leitstelle
03.07.2014, 13:13
Wenn ihr schon von BDSG redet dann aber bitte richtig. Es gibt ein ganz anderes Problem welches hier wohl noch nicht bzw. nicht umfänglich angesprochen wurde. Die Grundsätzliche Zusatzalarmierung über FE begrüße ich auch. Es ist aber sicherzustellen das nur! die Schleifen bzw. RICS ausgewertet werden für den Empfang man auch berechtigt ist. Weiterhin muss sichergestellt werden das kein Einblick in andere RICS möglich ist. Also Auswertung per Scanner und POC32 o.ä ist defintiv nicht erlaubt da alle RICS mitgelesen werden könnten. Königsweg. Melder über Serielleschnittstelle am FE.

Nächste Sache die Übertragung auf das Endgerät. Verschlüsselt ist schonmal super. Sobald es sich jedoch um persöhnliche Daten (Name, Anschrift etc.) handelt muss eine Ermächtigung vorliegen diese Daten verarbeiten oder übermitteln zu dürfen. Im Bereich der FME, DME liegt diese vor. Aber auch für die privaten Handys der Kameraden? Sicherlich nicht. Also ist sicherzustellen das keine personenbezogenen Daten über FE übermittelt oder verarbeitet werden. Wie das gehen soll? Ganz einfach. FE wertet den DME aus, ein Alarm kommt rein und es wird per APager lediglich die Information übermittelt Einsatzstichwort und der Hinweis begeben Sie sich zur Feuerwache.

Hallo,

Königsweg: DME über Schnittstelle ist sicherlich schonmal nicht schlecht.
Aber auch hier könnte ich theoretisch alle Signale abgreifen, da es sich um einen "Zusatzempfänger" zum Alarm handelt.
Insofern ist für mich der wirkliche "Königsweg" die Alarmemail der Leitstelle, da diese nur an den berechtigen Teilnehmerkreis herausgeschickt wenn diese Einheit auch wirklich alarmiert wird. Ich kann somit nicht andere Rufgruppen herauslesen. Ich habe schlichtweg gar nicht die Möglichkeit dazu.

Du redest hier von der Zugangskontrolle bzw. Erhebung von Daten.
Insofern hast Du prinzipiell erst einmal Recht mit dem was Du sagst.
Aber: Soll ich als Disponent erst noch eine Datenschutzverpflichtungserklärung an den Notrufenden zusenden bevor ich dessen Daten im System erfassen und die zuständigen Mittel alarmieren darf (Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten)?
Da muss man nämlich (wenn überhaupt) ansetzen und nicht bei der alarmierten Stelle.

FE bleibt Datenschutzrechtlich eine grauzone so lange es nicht von einer autorisierten Erststelle (Leitstelle) als Alarmierungszusatzfunktion eingesetzt wird.
Analog System wie Group-Alarm und wie sie alle heißen...

Gruß
ZL