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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überprüfung durch die RegTP



McBo
11.04.2003, 15:40
Hallo

Unsere Feuerwehr erhielt gestern ein Schreiben von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post.

Die RegTP will bei uns eine Überprüfung der BOS-Geräte durchführen.

Wer von Euch weiss was es damit auf sich hat?

Bei wem von Euch wurde so eine Prüfung schon vorgenommen?

Ich habe an unsere 2m-Festantenne (auf dem Dach) ein FUG 11b angeschlossen.
Ist das so erlaubt ??? Sollte ich das vorher demontieren?

MfG

McBo

McBo
11.04.2003, 16:01
Danke :-)

Ich glaube die brauche Kohle.

Zitat ".......Strafen von 25-1500€......."


Haben die auch Funkmeldeempfänger bei Euch überprüft?

MfG

McBo

Aircell
11.04.2003, 16:21
die Jungs haben scheinbar nixx besseres zu tun! ;-)

McBo
11.04.2003, 16:58
Danke, dann weiss ich ja bescheit.

McBo

firefighteras
11.04.2003, 17:06
Hey,
die Kollegen der RegTP waren letztens auch bei uns.
Überprüft wurden alle Fzg-Funkgeräte(4 und 2m) in Bezug auf Sendeleistung und evtl.Störstrahlung.
Ebenso wuden alle Geräte anhand ihrer Seriennummern festgehalten.
dabei sollte sogar festgelegt werden welches 2m Gerät auf welchem Fahrzeug verladen ist.
Gleichzeitig musste die Höhe,Typ sowie der genaue Standort(in Koordinaten) der 4m Festantenne angegeben werden.
Aber im grossen und ganzen waren die drei Kollegen in Ihrem VW-Bus(komplett ausgestattet mit neuen Meßplätzen u.ä.) sehr freundlich und kulant.
Cu
firefighteras

marc
11.04.2003, 17:17
bei uns wollten die nur bestimmte 2 oder 4 metergeräte nachmessen, die hatten eine liste was wir für geräte haben und haben dann gesagt welche geräte sie messen möchten. alles mit voranmeldung, die festen 2 meter habe ich vorsichtshalber erst mal verschwinden lassen.

mfg marc

Aircell
11.04.2003, 22:24
wenn die unangemeldet zu uns kommen und unser zeug sehen haben wir ein Problem! ;-)

netzguru
12.04.2003, 00:38
Hallo,
ich habe mit den Kollegen vom Funkmessdienst nur gute Erfahrungen.
Eine Liste von Geräten sollte jede Dienststelle vorweisen können, früher ging es noch um Geld (für jeden Empfänger musste gezahlt werden), heute sollte eigendlich kein Grund mehr geben nicht alle Geräte angemeldet zuhaben.

Und die Antennehöhe sollte stimmen, sonst die Antenne am Mast etwas tiefer befestigen.

netzguru

netzguru
12.04.2003, 00:41
Original geschrieben von Carsten
wenn die unangemeldet zu uns kommen und unser zeug sehen haben wir ein Problem! ;-)

Hallo Carsten
es sollten nur betriebsbereite Geräte zählen, Ersatzteilelager nicht.
netzguru

Ebi
12.04.2003, 16:30
Also, ich finde das in Ordnung wenn die das machen. Dient ja auch Eurer Sicherheit, wenn die FuGs den technischen Vorschriften entsprechen.

.........................
Carsten:
die Jungs haben scheinbar nixx besseres zu tun! ;-)
..........................

Kann ich nicht behaupten

Ebi

Aircell
12.04.2003, 16:32
es wurde meines wissen nach noch keiner von einem FuG mit zu hoher sendeleistung verstrahlt... ;-) nein scherz.
Die armen Kerle machen ja auch nur ihren Job.

Eschon
12.04.2003, 17:27
Also bei uns waren die auch (vor einem Monat) und haben stichprobenartig einzelne 2m und 4m Funkgeräte nachgemessen (Leistung, Hub, Frequenz ...). Man sollte darauf achten, dass die FuG´s auf einen Kanal eingestellt sind, für den man auch eine Frequenzzuteilung besitzt.

Die Sache mit der Strafe ist so gemacht, damit die Kosten für die Überprüfung nur dann anfallen, wenn man defekte oder unzulässige Geräte betreibt. Wenn alles o.k. ist, muss man für die Überprüfung nichts zahlen. (Wenn ein Gerät die technischen Grenzen nicht einhält, etwa den Hub o. ä. ist man dafür als Betreiber ja auch verantwortlich)

Zu deinem Feststationsgerät: Mei uns in B. W. darf man als Feuerwehr oder HiOrg kein 2m Feststationsfunk haben, also auch kein HfG mit Feststationsantenne. Das würde ich mal lieber abbauen. Wir haben allerdings auch eine alte 2m Antenne auf dem Dach, die wir aber nicht betreiben. Das hat die Jungs nicht gestört, haben mal kurz nachgefragt, aber waren dann zufrieden, als sie kein 2m Gerät fanden.

Da man ja inzwischen mit der Frequenzzuteilung soviele Geräte betreiben darf, wie man will, haben die Jungs damit auch kein Problem, wenn du einen Haufen Geräte hast.

Bei uns war das eine Aktion von ca. 3 Stunden, dann war alles rum. Und freundlich waren die auch. Kann mich also nicht beschweren.


ESCHON

LittleGrisu
12.04.2003, 20:53
Hallo,
in diesem Zusammenhang folgende Frage:

Wir hatten früher einen Patron im Ladegerät und haben nach jedem Alarm gelesen, was für ein Einsatz anliegt. Der gab vor einigen Wochen seinen Geist auf.

Nun haben ich einen alten Rechner verbaut, an dem ein Scanner (UBC60XL) angeschlossen ist - also mit CE - der NUR auf dem Alarmierungskanal eigestellt ist und werten mit poc32 aus.

Kommt ein Alarm rein, steht der Alarmierungstext sauber formatiert für 10 Min. auf dem Bildschirm und selber Text wird 4x ausgedruckt.

Der Rechner und Scanner ist in einem Schrank verschlossen, es besteht also nicht die Möglichkeit mal eben unerlaubte Frequenzen abzuhören. Der Filter ist so gesetzt, dass nur unsere Alarme angezeigt werden.

Würde es da Probleme geben, wenn die Herren bei uns auftauchen? Ich denke eigendlich nicht, denn wir empfangen ja nur Meldungen, die auch für uns gedacht sind... oder wie sieht´s aus?

Ciao,
mICHael

florian_marktredwitz
12.04.2003, 21:03
Puh, des ist einen gute Frage. Ich würde da mal einen Rechtsanwalt fragen, weil von uns wird das wohl keiner mit 100% iger Sicherheit sagen können.
Ich würde eher zu nein tendieren, da ein Scanner, auch wenn er ein CE-Zeichen besitzt, eigentlich nicht auf BOS-Frequenzen betrieben werden darf. Aber vielleicht lässt sich das durch eine Schriftliche genehmigung legalisieren, wenns illegal ist. Ich find die Idee ja gut.

Grüße
florian_marktredwitz

Ebi
13.04.2003, 13:50
@ Little Grisu

§ 86 TKG

Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von
Empfangsanlagen

Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten,

die für die Funkanlage nicht bestimmt sind,
nicht abgehört werden.

Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres
Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt
geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur
Geheimhaltung nicht schon nach § 85 besteht, anderen
nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend.



Das CE Zeichen besagt nur, dass dieses Gerät die technischen Vorschriften einhält.

Fazit: Nicht erlaubt !

LittleGrisu
13.04.2003, 20:34
Hallo,

@Ebi
so ganz konform kann ich da nicht gehen, ich zitiere mal


Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden.

Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres
Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt
geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur
Geheimhaltung nicht schon nach § 85 besteht, anderen
nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend.
Die Nachrichten sind ja für uns bestimmt!

Es geht ja bei meiner Frage nicht darum, ob wir diese Nachrichten empfangen dürfen oder nicht.

Nochmal langsam: Über diesen Rechner (und dem daran angeschlossenen Scanner) wird den Gruppenführern ein Zettel ausgedruckt, wo die Einsatzdaten draufsetehen. Der Rechner samt Scanner steht ja nicht bei mir zu Hause - sondern in unserer Fahrzeughalle - und es werden nur die FÜR DIESE FEUERWEHR bestimmten Nachrichten angezeigt. Der Schrank, wo die Hardware drinn steht ist verschlossen.

Eine ähnliche Lösung gibt es auch von Swissphone (Alarmdrucker) - das müßte dann ja auch verboten sein -, nur wir nutzen eben unsere eigene - billigere - Hardware-Lösung.

Ciao,
mICHael

Quietschphone
13.04.2003, 20:43
@LittleGrisu:

Die Nachrichten sind für Euch bestimmt, ohne Zweifel, aber NICHT für eine Empfangsanlage wie z.B. einen Scanner, da die Nachricht ja nicht für den Scanner sondern für einen nach TR-BOS zugelassenen DME bestimmt sind. Eine Empfangsanlage, für die es wiederum bestimmt wäre war ja Euer (kaputter) Patron. Mit dem hättest Du keine Probleme.
Der Swissphone Alarmdrucker ist zugelassen nach TR-BOS und darf zu diesem Zweck natürlich auch eingesetzt werden. Wenn Du nun für Dein System aus Scanner, PC und Dekodierprogramm eine Zulassung bekommen würdest dürftest Du das Ganze auch legal betreiben...

Ebi
13.04.2003, 20:49
Stimme Quietschphone voll zu.

Genau das ist der springende Punkt.

Benutzt ein nach TR-BOS zugelassenes Gerät, und scho ist alles in Ordnung :-)

Ebi

florian_marktredwitz
13.04.2003, 23:35
Jo, so wirds wohl sein.

Aber ich überlege mir gerade, wenn man einen 2m FME mit Mithörfunktion und Kopfhörerausgang benutzt, müsste das doch legal sein, da der FME ja sowieso eine Zulassung hat, oder nicht?

Grüße
florian_marktredwitz

Quietschphone
14.04.2003, 06:00
@florian_marktredwitz:

Das Funkgerät/der FME hat dann evtl. eine Zulassung zum Erhalt von Nachrichten (wobei ich persönlich keinen analogen 2m-FME kenne, der nach TR-BOS zugelassen ist), aber die Software bzw. der PC hat nicht die Zulassung, um damit die Nachrichten auch zu dekodieren...
Und wenn ich sowas einsetzen will kann ich gleich einen DME kaufen, der höchstwahrscheinlich noch günstiger ist als ein analoger 2m-Melder und das zusätzliche Equipment.

LittleGrisu
14.04.2003, 08:46
Nun gut,
die TR-BOS-Zulassung ist ein Argument das zieht. Schade.

Wir hatten vor - irgendwann - noch ein LED-Display anzuschliessen und eine Strassen-Datenbank zu hinterlegen, welche anhand vom übermittelten Straßennamen noch die schnellste Anfahrt ausdruckt. Obwohl ich denke, dass dafür dann das derzeitige Equipment (ein 486er) nicht mehr ausreichend ist. Dafür war es umsonst (Rechner und Drucker von der Wehr, der Scanner von mir gesponsert).

Wem es interessiert, gehört vielleicht nicht ganz hier hinein dürfte aber für einige Wehren doch interessant sein:

Der Alarm wird von Poc32 empfangen. Dann holt sich ein Macro (Macro-Express) die Daten und kopiert sie in einen Editor (UltraEdit).
Dort werden (per MacroExpress) mit "Suchen und Ersetzen" in UltraEdit alle unwichtigen Sachen gelöscht. Z.B. Suche von S: ersetzen durch Stichwort, suche von O: ersetzen durch Ort usw., suche nach Sonderzeichen wie EOT NULL DEL in Eckklammern etc und entfernen. Entfernen unnötiger Leerzeichen und setzen sinnvoller Zeilenumbrüche, danach durch "alles Markieren" und "Kopieren" die bearbeitete Meldung in den Speicher holen und UltraEdit schliessen.
Dann öffnet MarcoExpress WordPad und kopiert den Text dorthin. Wieder mit "alles Markieren" wir der Text auf Arial 16 vergrößert und auf vier DIN-A5-Blätter ausgedruckt, damit die GF etwas zum mitnehmen haben. WordPad bleibt mit dem Text auf dem Monitor 10 Minuten offen, damit alle nachrückenden Kräfte mit einem Blick lesen können wo es hingeht. Bei jedem eingehenden Alarm wird die von WordPad erstellte Seite als JJMMDD-HHMM.doc abgespeichert und ist später nachvollziehbar. Funktioniert tadellos und die ganze Aktion dauert nichtmal 30 Sekunden. Wird innerhalb der 10 Minuten ein zweiter Alarm eintreffen, wird diese Seite die Erste überlagern.
Es dürfte also auch kein Problem sein, da bei uns ja die Adresse immer in der gleichen Zeile steht, in einer hinterlegten Adress-Datenbank nach Übereinstimmungen suchen zu lassen und die Anfahrt und objektrelevante Daten mit auszudrucken.

Jaja, genug der Schreiberei. Ich denke, diese "Beschreibung" reicht auch aus damit andere Wehren, die ähnliches vorhaben das System aufbauen können.

Ciao,
mICHael