PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mitgliedschaft in zweiter FF



PeterOs
09.04.2003, 13:04
Hallo,

ich hab da mal ne Frage. Weiß einer von euch, ob es möglich ist in zwei Freiwilligen Feuerwehren Mitglied zu sein oder schließt dies das Brandschutzgesetz aus?? Würd mich intressieren, da ich persönlich bald vor der Entscheidung stehe, ob ich aus meiner jetztigen Wehr austreten soll und in eine andere Wehr eintrete.

crazyossi
09.04.2003, 13:16
Hallo

Mitgliedschaft in 2 FFw ist meines wissens nicht erlaubt.
Wir hatten mal in meiner alten FW den Fall da wollte jemand aus NRW bei uns eintretan. Der war dort auch in der FF und wollte, das er sich zu 50% des Jahres bei uns aufgehalten hat , bei uns auch noch eintreten. Dieses wurde nicht genemigt.

Weiß nicht ob es an den underschiedlichen BL lag, aber es wurde gesagt, das es halt nicht ginge, er musse dann in NRW austreten, dann könnte er auch bei uns aufgenommen werden.

Backdraft007
09.04.2003, 13:26
Laut dem neuen FSHG ist es möglich!

Aircell
09.04.2003, 13:26
ich glaube, wir haben hier sowas schonmal besprochen. Nutzmal die suchfunktion, da müssten einige Beispiele und Gesetzestexte drinnen sein.

PeterOs
09.04.2003, 13:27
Tag,

genau dieses Problem hab ich auch. Fange ab Herbst an zu studieren und halte mich deshalb die meiste Zeit wahrscheinlich in HH auf. Da ich verpflichtet bin bleibt mir auch nichts anderes übrig als das ich in HH in eine FF eintrete. Doch fände ich es ganz gut, wenn ich trotzdem noch in meiner alten Wehr bleiben könnte. Vielleicht hab ja noch jemand damit Erfahrung gemacht?!

Aircell
11.04.2003, 09:32
siehe:
http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?threadid=4733

firefighteras
11.04.2003, 09:48
Hallo,
In NRW dürfte es nach der letzten Neufassung des FSHG möglich sein.Da es ja wie gesagt "Ländersache" ist,weiß ich nicht wie es in anderen Bundesländern aussieht.
Cu

alarma
11.04.2003, 12:24
falls der link bei carsten nicht funktioniert
http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?threadid=4733

warum und wiedo es mit dem www davor klappt bzw. nicht klappt wird hier erläutert
http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?s=&threadid=5831

Gruß
Andi

Aircell
11.04.2003, 12:29
stimmt, habe ich nicht dran gedacht sorry!

PeterOs
11.04.2003, 13:52
Hallo Jungs,

hab mir den Thread durchgelesen, da ist nur nach einer Mitgliedschaft in einer zweiten HiOrg, sprich DRK, ASB, JUH, DLRG, etc., gefragt und nicht nach einer Mitgliedschaft in einer zweiten Feuerwehr. Ich glaube nämlich, dass dies Thema noch etwas kompliezierter als das mit der zweiten HiOrg ist. Vielleicht weiß ja jemand, wie das in Nds und HH gehandharbt wird.
Auf rege Antworten würde ich mich freuen....

Aircell
11.04.2003, 14:43
ich würde jetzt mal sagen, dass das das selbe ist. (komischer satz) ;-) aber ich habe davon keine ahnung!

PeterOs
11.04.2003, 17:31
Das Problem ist, es ist nicht das selbe.

Es gab/gibt eine Klausel, die besagt, dass man nur in einer Feuerwehr Mitglied sein kann und dann auch nur in dem Ort/Gemeinde in der man seinen 1. Wiohnsitz angemeldet hat. Und ich hab mal gehört, dass das jetzt nicht mehr so sein soll und darum frage ich, ob da jemand was drüber weiß.

Aircell
11.04.2003, 17:43
ist ja eigentlich doof!

PeleMC
11.04.2003, 23:50
Also generell finde ich eine Mitgliedschaft in 2 HiOrgs übertrieben! Seinen helferinstinkt in allen ehren, aber irgendwann reichts auch!
Zu dem Problem was Peter hat ...

Es war hier schon im Forum " Mitgliedschaft in einer 2 HiOrgs" , aber bei dem Problem ist das wohl nicht der fall, wie manche hier meinen!
Das Problem , was er hat ist, das er Verpflichtet ist , studieren geht in ein anderes Bundesland, und dort in eine FF eintreten muss um sein ersatzdienst abzuleisten!
Aber soweit ich weiss ist es nicht mehr möglich in 2 Feuerwehren aktives mitglied zu sein

Andreas
12.04.2003, 01:23
In der aktuellen Laufbahnverordnung NRW ist die Mitgliedschaft in 2 Feuerwehren in §2 klar geregelt. Demnach ist es möglich, neben der Mitgliedschaft in der Feuerwehr seines Wohnortes auch Mitglied in der Feuerwehr seines Beschäftigungsortes zu sein. Dies wird dann von den beiden Wehrführern geregelt. Dieses Mitglied darf dann aber nur auf die personelle Stärke einer Wehr angerechnet werden, das wird in der Regel die Heimatwehr sein. Auch was Lehrgänge, Beförderungen usw. betrifft wird auch nur von dieser Wehr geregelt.

PeterOs
12.04.2003, 02:03
Hallo,

habe heute Abend mal ein Gespräch mit unserm OrtsBM geführt und er musste mir leider mitteilen, dass diese Regelung leider nicht in Nds. erlaubt ist. Nach dem Nds. Brandschutzgesetz darf man nur in der Wehr aktives Mitglied sein, in dessen Ort man sich dauerhaft aufhält (oder so ähnlich, hab den Wortlaut jetzt nicht mehr im Gedächnis). Von daher denke ich, hat sich meine Frage hiermit beantwortet.

PeleMC
12.04.2003, 10:22
Tach Peter ,

und wie läuft das mit dem Musikzug? da bleibste drin ? also bleibste ja doch Mitglied in der FF !?
Oder was hat dein OrtsBM dazu gesagt ?

PeterOs
12.04.2003, 11:49
Tag Kamerad,

aufgrund des MZ bin ich dann immer noch Mitglieder der Feuerwehr aber halt nicht aktives Mitglied. Das Brandschutzgesetz bezieht sich immer nur auf den aktiven Einsatzdienst, die Jugendabteilung, Musikzug und Altersabteilung sind da vollkommen aussenvor. Ich muss mal schaun wie ich das jetzt mache, hat ja auch noch ein bisschen Zeit. Man sieht sich dann gleich...

Backdraft007
12.04.2003, 18:23
So hier jetzt nochmal der Link zum IdF NRW:

http://www.idf.nrw.de/lvo_ff/lvo_ff.htm

Schaut dort mal unter §2!!!

Aircell
12.04.2003, 18:40
cool! Gibts sowas auch für hessen?

Backdraft007
12.04.2003, 19:37
Das weiß ich leider nicht! Das ist für uns die Schule ab BF3-Lehrgang! DL-Machinisten-Lehrgang und noch so ein paar Kreisübergreifende Lehrgänge! Musste bei euch mal nchfragen, zu welcher Schule ihr dann gehen müsst!

Thm112
13.04.2003, 11:22
wie sieht das eigentlich aus. ein kerl aus der nachbarwehr hat mal in dem ort gewohnt wo er jetzt noch drinne ist. Jetzt wohnt er aber in unserem Ort also müsste er doch normalerweise in der nachbarwehr rausgeschmissen werden.

ich glaúbe aber der wird da nicht austreten und auch nicht raus geschmissen werden, weil sein Vater ist der KBM (Kreisbrandmeister) bis dieses Jahr gewesen, jetzt ist es zwar wer anders aber trotzdem, der wird bestimmt da drinne bleiben.

PeleMC
13.04.2003, 12:24
na dat wusst ich nicht! Also bleibste ja praktisch mitglied der FF!wie ich dir schon ma sagte, wenn du dein Studium "abgeschlossen" hast, wird dein OrtsBM sicherlich nich sagen "du kommscht hier nich rein" *g* , bist ja ausgebildeter Feuerwehrmann , mit der lizenz zum der schnüffelpullen *g*
Mach dein ding, wird schon schief gehn :-)

nemo18
05.05.2003, 17:45
Hallo,

in Brandenburg gibts diesbezüglich keine Probleme, zumindest bei mir nich. :-)

Ich studiere in dem Landkreis, in dem ich meinen ersten Wohnsitz habe. Bin in meiner "Heimatfeuerwehr" verpflicht (6 Jahre KatS) und nebenbei noch in der Feuerwehr, der Gemeinde in der ich studiere. Trennt sich also zwischen Wochenende und Werktags!
Absolut keine Probleme. Zu Hause bin ich GrFü und unter der Woche halt normaler "Mann" (noch, logischerweise).

Gruß
Nemo18

xcom
06.05.2003, 12:06
hallo!

meines Wissens ist eine Mitgliedschaft in 2 oder mehreren FF's möglich.

Wenn du allerdings, wie du gesagt hast studieren gehst, lass dich doch für die zeit beurlauben. Ich bin auch verpflichtet und sollte ich im Oktober wegziehen, lass ich mich für die Zeit meines Studiums vom Feuerwehrdienst, bzw. der Verpflichtung beurlauben. In Rlp ist das möglich. Erkundige dich mal bei deinem Wehrleiter.
Praltischer wäre es allerdings, wenn du in deinem Studienort KEINE Möglichkeit hast deinen Verpflichtungen nachzukommen, dann verfallen diese und die Zeit läuft normal weiter als würdest du deinem Dienst nachkommen.
Dies gilt allerdings nicht nur für ein Studium. Sollte es dich mal aus irgendwelchen Gründen in die Pampa ziehen, wo du keine Möglichkeiten hast den Verpflichtungen nachzukommen gilt das selbe wie oben.

MfG
xcom

PeterOs
06.05.2003, 15:27
Hallo,

es ist definitiv in NDS nicht möglich Mitglied in zwei Freiwilligen Feuerwehren zu sein, mag sein, dass es in den anderen Bundesländern so ist.

Beurlauben lassen möchte ich mich nicht, da es nicht sicher ist, dass ich in meinen Heimatort nach dem Studium zurückkehre. Weiterhin ist es etwas problematisch sich für 4 Jahre beurlauben zu lassen....

Meiner Verpflichtung werde ich wohl in HH nachkommen können. Werde mich in der nächsten Zeit mal mit dem OrtsBM der zuständigen Wehr in Verbindung setzten. Mal schaun was der so erzählt.