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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rettungsmesser und neues Waffengestz



netzguru
07.04.2003, 23:45
Hallo,
hat einer schon Infos zu Messer mit Einhandbedienung und dem neuen Waffengesetz.
Was ist noch erlaubt?
netzguru

Pikachu
08.04.2003, 06:28
Hi,
Schau mal hier, da findest du ne menge Informationen

http://www.polizei.nrw.de/duesseldorf/aktuell/waffenrecht.htm

und

http://www.polizei.nrw.de/duesseldorf/aktuell/info_waffengesetz.htm

Aircell
11.04.2003, 09:29
Guden Tach!

Hier gibts das komplette Waffengesetz:
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/waffg/htmltree.html

oder hier als PDF:
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/waffg/gesamt.pdf

alarma
11.04.2003, 12:20
@ Carsten

Sorry aber soweit ich das sehe ist es veraltet.

Wenn du dir einen § anklickst und dann mit dem Mauszeiger über die Überschrift (den Paragraphen) gehst dann erscheint "Fassung vom x.x.xxxx wobei x für das Datum steht *g*. Habe mal geschaut welche Daten vorkommen und es ist alles zuwichen 1976 und 2001 dabei aber nichts neueres.



aber info's zum Waffengesetz in Bezu auf die Rettungsmesser als .pdf gibts bei helpi:
http://www.helpi.com/Interessantes/InformationzumneuenWaffenrecht.pdf
und als frei formulierten Text ebendfalls bei helpi
http://www.helpi.com/messer-tools/Messer.htm
hanz unten.

MfG
Andi

Aircell
11.04.2003, 12:31
es wurde ja nicht jeder § geändert.

ist das aktuelle siehe hier: http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/waffg/zitierhinweise.html



G aufgeh. durch Art. 19 Nr. 1 Satz 3 G 7133-4/1 v. 11.10.2002 I 3970 mWv 1.4.2003
Ersetzt durch G 7133-4 v. 11.10.2002 I 3970 (WaffG 2002)Textnachweis Geltung ab: 1. 5.1986
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 8. 3.1976 I 432;
zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 14.12.2001 I 3714



wenn nicht würde das ein sehr schlechtes licht auf unseren staat werfen, ist nämlich von www.bundesrecht.de ;-)


hier noch mehr zum thema Waffenrecht/gestez:
http://www.bundesregierung.de/Gesetze/-,7214s0/Gesetze-A-Z.htm?link=bpa_zur_liststandard&link.orderby=&link.orderdir=&link.sIAbkuerzung=&link.sISachgebiet=&link.sIAlphabet=W

alarma
11.04.2003, 12:38
Ups.

Da hab ich wohl nicht aufgepasst.
Kannst du mir denn dann sagen wie ich zu dem uns betreffenden Teil komme? (Hieb Stichwaffen o.ä.)
Denn wirklich übersichtlich finde ich die Seite nicht :(

MfG
Andi

Aircell
11.04.2003, 13:00
worum gehst genau?

ob sie verboten sind?
ob man sie kaufen darf?
wie man sie aufbaewahren muss?
ob man sie führen darf?

soweit ich weiß gibts nämlich keinen § in dem alles zu Hieb und Stichwaffen zusammengefasst ist, das ist alles verstreut ;-) typisch deutsches Gesetz eben

Aircell
11.04.2003, 13:03
zur info für alle:

hier steht, was verboten ist:
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/waffg/__37.html

das ist vielleicht wichtig



5. Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser), ferner Messer, deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig festgestellt werden (Fallmesser)

alarma
11.04.2003, 13:53
Danke !

Sowas hatte ich gesucht.

MfG
Andi

Aircell
13.04.2003, 12:19
hab nochwas gefunde, hier drinnen soll genau um dieses thema gehen: http://dip.bundestag.de/btp/15/15030.pdf

habs selbst aber noch ned gelesen!

alarma
13.04.2003, 13:29
Ja darin gehts genau um Feuerwehrleute und Rettungsmesser.
Allerdings steht da auch sowas wie (frei wiedergegeben):
Anfangs bei Gesetzändern nicht dran gedacht... werden wir irgendwann mal angehen... wir haben die möglichkeiten das über die regelung xxx oder über yyy das zu legalisieren... momentan keine abhilfe ... abwarten ... wird irgendwann mal was gemacht...


So, jetzt aber nix wie raus... das gute Wetter genießen !!!


MfG
Andi