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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Grundlagen -> Warnleuchte für KFZ



Bfmg
11.01.2014, 20:16
Hallo,

ich hätte da mal eine Allgemeine Frage:
Wie sieht es mit den Rechtliche Grundlagen zur Nutzung einer Warnanlage auf einem Kraftfahrzeug (PKW/Transporter) aus ? z.B.: Eine Hella OWS 6 ist ja keine "Sondersignalanlage" wie man sie von Einsatzfahrzeugen der BOS (o.ä.) kennt sondern ist ja eine "Warnanlage-/einrichtung". Darf man diese auf seinem Fahrzeug verbaut haben und evtl. zur Absicherung von Unfallstellen bzw. Gefahrenstellen im allgemeinen Straßenverkehr (d.h. zur Absicherung von Gefahrenstellen bei Arbeiten (halb) auf der Straße usw.) oder bei ähnlichen Situationen einsetzen ? Diese Frage beruht erstmal auf die Nutzung der Anlage als Privatperson.

Vielen Dank im Voraus!
;)

Gruß
Bfmg

nederrijner
11.01.2014, 20:59
Wenn man die Anforderungen nach §52 IV StVZO erfüllt und sich das eintragen lässt, könnte man das machen, ja.
Wenn.

Andi-Hamburg
11.01.2014, 23:24
Aber mit der OWS6 geht das nicht, die hat keine Zulassung in orange. ;)

Kater 9
12.01.2014, 01:32
Das ist relativ einfach: Wenn sich eine der in der KFZ Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher KFZ Schein) eingetragenen Werte ändert ist es nicht mehr das Serienfahrzeug. Dann muss es vom Typ "umgeschlüsselt" werden. Bei einem Balken ändert sich z.B. regelmässig die Höhe. In den alten Ländern macht das der TÜV in den neuen die DEKRA. Statt PKW geschlossen steht dann "Sonder KFZ XYZ" drin, wobei xyz alles mögliche sein kann (Pannenhilfsfahrzeug, Schwertransportbegleitung, Reportage, Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeug usw.). Mit der Umschlüsselungsbescheinigung dann zur Zulassungsstelle und das Fahrzeug anmelden / ummelden. Die Zulassungsstelle wird natürlich nicht jeden Zweck für jeden Halter zulassen, blaue Kennleuchten auf einen Privathalter erfordert regelmässig eine zusätzliche Bescheinigung aus der die "Blaulichtberechtigung" hervorgeht.