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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Situationen in denen kein Sicherheitstrupp bereitzustellen ist



rumble1311
23.10.2013, 11:15
Hallo,

ich meine mal gehört zu haben, das einen Angriffstrupp ohne bereitgestellten Sicherungstrupp in den Innenangriff zur Menschenrettung schicken kann, wenn ich weiß das PA Träger auf Anfahrt sind um sofort einen Sicherungstrupp zu stellen.

Stimmt das so?
Wenn ja gibt es Quellen?

Alex22
23.10.2013, 11:37
Hallo,

ich meine mal gehört zu haben, das einen Angriffstrupp ohne bereitgestellten Sicherungstrupp in den Innenangriff zur Menschenrettung schicken kann, wenn ich weiß das PA Träger auf Anfahrt sind um sofort einen Sicherungstrupp zu stellen.

Stimmt das so?
Wenn ja gibt es Quellen?

Wurde uns auch immer erzählt.
Quellen konnte uns aber keiner zeigen.
Zumal auch in der FwDV 7 nirgends steht, daß von dieser Vorschrift abgewichen werden darf.
Ich denke eher, daß dies von "früher" kommt und immernoch rumerzählt wird.

rumble1311
23.10.2013, 12:05
In der FwDV 7 steht folgendes:

§ 27 (3)
Je nach der Situation am Einsatzort muss ein Rettungstrupp (Anmerkung: gleichbedeutend
mit dem Sicherheitstrupp nach FwDV 7) mit von der Umgebungsatmosphäre unabhängigen
Atemschutzgeräten zum sofortigen Einsatz bereitstehen.
Zu § 27:
Diese Forderungen sind erfüllt, wenn z.B. die Bestimmungen der FwDV 7 „Atemschutz“
eingehalten werden.
Zu § 27 Abs. 3:
Situationen in denen kein Sicherheitstrupp bereitzustellen ist, sind in der FwDV 7
„Atemschutz“ beschrieben.


Aber wo genau stehen denn dort diese Situationen wo KEIN Sicherungstrupp bereitzustellen ist?

nederrijner
23.10.2013, 12:14
In der FwDV 7 steht folgendes:
Du meinst GUV-V C53 - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren.



Zu § 27 Abs. 3:
Situationen in denen kein Sicherheitstrupp bereitzustellen ist, sind in der FwDV 7
„Atemschutz“ beschrieben.

Aber wo genau stehen denn dort diese Situationen wo KEIN Sicherungstrupp bereitzustellen ist?
Steht da doch, in der FwDV 7:


7.2 Einsatzgrundsätze beim Tragen von Isoliergeräten
...

An Einsatzstellen, an denen eine Gefährdung von Atemschutztrupps weitestgehend auszuschließen oder die Rettung durch einen Sicherheitstrupp auch ohne Atemschutz möglich ist, beispielsweise bei Brandeinsätzen im Freien, kann auf die Bereitstellung von Sicherheitstrupps verzichtet werden.
Punkt, Ende, Aus. Abschließende Aufzählung. Es gibt genau zwei Szenarien, in denen auf einen SiTr verzichtet werden darf:
- Eine Gefährdung ist weitestgehend auszuschließen.
- Eine Rettung ist auch ohne Atemschutz möglich.

Beides ist wohl gerade nicht der Fall, wenn ich den Angriffstrupp zur Menschenrettung unter PA in ein Gebäude schicke ...

Dr.MirakulixX
23.10.2013, 12:30
Sehe ich ganz genau so. Soll der Trupp im Falle eines Falles 3..4..5min warten weil die noch auf der Anfahrt feststecken ?

rumble1311
23.10.2013, 12:53
Also heißt es im Klartext, das es nicht unbedingt stimmt das der A-Trupp ohne Sicherungstrupp in einen Innenangriff zur Menschenrettung vorgehen darf?!

nederrijner
23.10.2013, 13:13
Also heißt es im Klartext, das es nicht unbedingt stimmt das der A-Trupp ohne Sicherungstrupp in einen Innenangriff zur Menschenrettung vorgehen darf?!
Es stimmt nicht "nicht unbedingt" nicht, es stimmt gar nicht.

Irgendwelche Konstrukte von rechtfertigendem Notstand mal außen vor gelassen.

bastelheini
23.10.2013, 13:32
Auf dem GF Lehrgang in Sachsen wird beides zugelassen (bei Menschenrettung). Ich bin auch der Meinung, dass ich in 99% der Fälle mit IA einen Rettungstrupp stelle (Ausnahmen: ich weiß definitiv, dass einer nur um die Ecke liegt und der Trupp nur 10 m laufen muss oder sowas).

Echte Probleme sehe ich nur, wenn ich mir die Tagesalarmfähigkeit so anschaue. Wenn ich vielleicht doch mal mit Ach und Krach einen Trupp zusammenbekomme, ein Mensch drinne ist, aber die anderen Feuerwehren plötzlich ohne AGT oder so um die Ecke kommen, weil jeder die gleichen Probleme hat........da hat man eigentlich gar keine Wahl als zu hoffen das nichts passiert.

nederrijner
23.10.2013, 13:46
Auf dem GF Lehrgang in Sachsen wird beides zugelassen (bei Menschenrettung). Ich bin auch der Meinung, dass ich in 99% der Fälle mit IA einen Rettungstrupp stelle (Ausnahmen: ich weiß definitiv, dass einer nur um die Ecke liegt und der Trupp nur 10 m laufen muss oder sowas).

Echte Probleme sehe ich nur, wenn ich mir die Tagesalarmfähigkeit so anschaue. Wenn ich vielleicht doch mal mit Ach und Krach einen Trupp zusammenbekomme, ein Mensch drinne ist, aber die anderen Feuerwehren plötzlich ohne AGT oder so um die Ecke kommen, weil jeder die gleichen Probleme hat........da hat man eigentlich gar keine Wahl als zu hoffen das nichts passiert.

Eben, wenn das im Einzelfall alle 50 Jahre mal vorkommt, wird keiner etwas sagen (solange nichts passiert, damit muss man dann aber auch moralisch alleine klar kommen) - "Wer rettet hat Recht". Wenn man aber schon im Vorfeld nach so einer Regelung fragt, lässt das darauf schließen, dass man sich der Probleme bewusst ist. Dann steht recht schnell ein Organisationsverschulden im Raum.


Kleine Notiz am Rande: Nach dem tödlichen Atemschutzunfall in Tübingen wollte man einen Beteiligten (entweder den Besitzer des Gebäudes oder den Verursacher des Brandes, ich weiß es nicht mehr) strafrechtlich dafür verantwortlich machen. Da hat das Gericht aber gesagt (sinngemäß): Nene, liebe Feuerwehr. Wenn ihr Euch Regeln zum sicheren Arbeiten in Form von FwDV und UVV gebt, Euch dann aber selbst nicht daran haltet, seid ihr auch ganz alleine dafür verantwortlich, wenn jemand zu Schaden kommt.