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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : DMO schalten MRT/FRT



FiReFiGhTeR--OD
28.08.2013, 13:44
Hallo,

mal eine frage darf man mit einem MRT / FRT den DMO Modus schalten?

Wenn nein was steckt dahinter wie so nicht.

Und wenn nein wo steht das ;-) ?


VVLG

Sani-Frank
28.08.2013, 14:05
MRT darf, ist mir auf der Ausbilderschulung so beigebracht worden. MRT heißt ja auch nur das es ein fest im Fahrzeug eingebautes Gerät ist. Beim FRT bin ich nicht sicher, kann ich mir aber kaum vorstellen, da DMO ja Einsatzstellenfunk sein soll, und das bekommt die Leitstelle (einziges FRT im Kreis) nicht mit.

FiReFiGhTeR--OD
28.08.2013, 14:10
Das FRT gibt es aber auch in der FEZ :-)

sebbel2
28.08.2013, 14:20
Hallo,

kann nur von RLP sprechen:

Bei uns ist es so, dass am FRT kein DMO geschaltet werden kann und darf. Eben wegen der exponierten Antennenanlage bei den FEZen.

FiReFiGhTeR--OD
28.08.2013, 14:24
also wir können in der FEZ auf DMO schalten

WernerG
28.08.2013, 16:11
Können oder können und dürfen?

Gesendet von meinem GT-I9295 mit Tapatalk 2

grisu1975
28.08.2013, 17:44
Eine Antwort darauf gibt dir deine zuständige Projektgruppe Digitalfunk.

In RLP ist das schalten auf DMO im MRT und FRT möglich aber nicht erwünscht.
Eine klare aussage gibt es noch nicht, da immernoch der Probebetrieb läuft obwohl teilweise schon lange der Wirkbetrieb laufen sollte.

sebbel2
28.08.2013, 20:05
Hallo,

muss morgen echt mal schauen, ob DMO bei uns wirklich noch geht, bevor ich falsch liege. Glaube aber es ging nach dem Update nicht mehr, kann mich aber auch täuschen.

Geschaltet werden darf es lt. letzten Aussagen nicht, was meiner Meinung nach ja aber auch verständlich ist.

Zakownik
07.09.2013, 17:04
Bei FRT ist gemäß der gültigen Weisunglage, egal welches Bundesland, ist DMO eigentlich nicht vorgesehen. Gemäß Frequenzzuteilungsurkunde der Bundesnetzagentur darf DMO nur unter den Voraussetzungen Leistung Endgerät nicht mehr als 3 Watt und Antennenhöhe über Grund nicht über 1,50 m genutzt werden. Nun wissen wir alle, das ein Fahrzeug auch höher als 1,50 ist, und da sagt die BDBOS auch nichts. Aber bei exponierten Antennstandorten, die ein FRT nunmal hat und bei seinem Bestimmungszweck, eine Leitstelle im Netzmodus On Air anzubinden, widerspricht die Nutzung von DMO, Gateway und Repeater bei diesen Geräten ihren Einsatzzweck für die Errichtung. Genaugenommen erlischt in diesen Falle rein rechtlich die Nutzungszuteilung als FRT.
So ist die Sachlage, ich weiß jetzt kommt, aber wenn der Mond mit der Vernus in Konjunktion und dazu noch Weihnachten, dann brauchen wird unbedingt ....
Gefragt war nach der Sachlage und nun prüft bei Euch die gegenwärtigen Bedingungen.

Schönes WE

sschaebe
07.09.2013, 19:55
Bei FRT ist gemäß der gültigen Weisunglage, egal welches Bundesland, ist DMO eigentlich nicht vorgesehen. Gemäß Frequenzzuteilungsurkunde der Bundesnetzagentur darf DMO nur unter den Voraussetzungen Leistung Endgerät nicht mehr als 3 Watt und Antennenhöhe über Grund nicht über 1,50 m genutzt werden. Nun wissen wir alle, das ein Fahrzeug auch höher als 1,50 ist, und da sagt die BDBOS auch nichts.

Welches Dokument regelt dies? Diese Regelung wird seit Jahren durch dieses Forum getrieben ohne dass einer sagen konnte in welchem Dokument genau dies bestimmt wird. Und auch die Frage nach diesem Dokument wurde schon mehrmals gestellt und nicht beantwortet.



Aber bei exponierten Antennstandorten, die ein FRT nunmal hat und bei seinem Bestimmungszweck, eine Leitstelle im Netzmodus On Air anzubinden, widerspricht die Nutzung von DMO, Gateway und Repeater bei diesen Geräten ihren Einsatzzweck für die Errichtung. Genaugenommen erlischt in diesen Falle rein rechtlich die Nutzungszuteilung als FRT.
So ist die Sachlage, ich weiß jetzt kommt, aber wenn der Mond mit der Vernus in Konjunktion und dazu noch Weihnachten, dann brauchen wird unbedingt ....
Gefragt war nach der Sachlage und nun prüft bei Euch die gegenwärtigen Bedingungen.

Dann prüfe ich mal die Bedingungen für die "weiße" Fraktion:
Für den Rettungsdienst/SEG/weißen Bevölkerungsschutz, der meist weitgezogene Lagen (Verletztenablagen im Schadensgebiet, Bereitstellungsräume für Transportmittel, Behandlungsplätze etc. unterhält ist unter diesen Umständen DMO nicht zu benutzen, weil ich von meinem ELW nicht die weiter entfernten Einrichtungen erreiche.
Zum Glück bleibt in BaWü der 2m Analogfunk im Einsatzstellenbereich (und es gibt mittlerweile einen dritten Kanal, den man sich buchen kann).

Gruß
sschaebe

Kermit_t_f
07.09.2013, 20:23
Welches Dokument regelt dies? Diese Regelung wird seit Jahren durch dieses Forum getrieben ohne dass einer sagen konnte in welchem Dokument genau dies bestimmt wird. Und auch die Frage nach diesem Dokument wurde schon mehrmals gestellt und nicht beantwortet.

Hat er doch geschrieben, die Frequenzzuteilung der BNetzA.

Zakownik
07.09.2013, 20:49
@ sschaebe:
Wie ich schon schrieb, Kermit_t_f hats gelesen, festgeschrieben in der Frequenzzuteilungsurkunde der Bundesnetzagentur für die DMO-Frequenzen, wird auch für die Neureglung oberhalb 400 Bestand haben.
Da Du es genau wissen wolltest:
Gemäß § 55 (1) TKG vom 22.06.2004, BGBl. I 2004, 1190, bedarf jede frequenznutzung einer vorheringen Frequnezzuteilung. In der Bundesrepublik erfolgt dies durch die Bundesnetzagentur. Die Frequenzblöcke UB 380,00 -385,00 MHz und OB 390,00 - 395,00 MHz wurden it Frequnezzuteilungsurkunde vom 29. Juni 2007 ausschließlich der BDBOS für den Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunknetzes zugeteilt.
Damit sollte Deine Frage beantwortet sein.

"...prüfe ich mal die Bedingungen für die "weiße" Fraktion ..."; bei allen berechtigten Forderungen der einzelnen und sehr unterschiedlichen Nutzeranforderungen frage ich mich zunehmend ernsthaft, warum wir mit erheblichem finanziellen und personellen Aufwand versuchen, ein TETRA-Digitalfunknetz mit Basistationen aufbauen, wenn immer mehr Nutzer ihre Lösungen für Einsatzbedingen im DMO sehen.
Wenn es bei Euch im Netz trunk-mäßig nicht klappt oder absehbar dieses Netz nicht nutzbar sein wird, dann ist Digitalfunk für Euch in der konzipierten Form derzeit wohl keine Alternative.
Die Objektversorgung hinkt nunmal leider hinterher und wird es auch noch eine Weile tun.
Trotzdem kann man mit Digitalfunk derzeit im Netzmodus schon ganz ordentlich funken, auch wenn es noch Ecken und Kanten gibt.

Gruß Zako

sschaebe
08.09.2013, 20:55
Hat er doch geschrieben, die Frequenzzuteilung der BNetzA.

Die Zuteilung der Frequenzen ist bekannt. Es geht um die Antennenhöhe im DMO.

Nachtrag: Ich hab schon einige Dokumente gelesen, aber noch irgends (weder von der BNetzA noch von der BDBOS) ein Dokument gefunden, in dem die Bestimmung zur Antennenhöhe von DMO-Geräten benannt wurde. Auch von Dir wieder nur: es gibt ein Dokument, aber ohne das Dokument konkrete zu benennen. Sorry musste jetzt mal raus.

sschaebe
08.09.2013, 21:01
"...prüfe ich mal die Bedingungen für die "weiße" Fraktion ..."; bei allen berechtigten Forderungen der einzelnen und sehr unterschiedlichen Nutzeranforderungen frage ich mich zunehmend ernsthaft, warum wir mit erheblichem finanziellen und personellen Aufwand versuchen, ein TETRA-Digitalfunknetz mit Basistationen aufbauen, wenn immer mehr Nutzer ihre Lösungen für Einsatzbedingen im DMO sehen.
Wenn es bei Euch im Netz trunk-mäßig nicht klappt oder absehbar dieses Netz nicht nutzbar sein wird, dann ist Digitalfunk für Euch in der konzipierten Form derzeit wohl keine Alternative.
Die Objektversorgung hinkt nunmal leider hinterher und wird es auch noch eine Weile tun.
Trotzdem kann man mit Digitalfunk derzeit im Netzmodus schon ganz ordentlich funken, auch wenn es noch Ecken und Kanten gibt.

Das Netz ist schon nutzbar. Da hast Du mich falsch verstanden. Nur z.b. die neue DIN fürde ELW 1 sieht drei TETRA-Geräte vor. Einer DMO zwei TMO. Meiner Meinung nach wären aber drei Geräte im TMO-Modus von denen im Bedarfsfall eines Bedarfsfall DMO kann besser.

Wür führen bisher meist 4m-GU (ILS), 4m-WO Fahrzeuge am Einsatzort bzw. Bereitstellungsram, 2m Einsatzgeschehen. Wenn ich nun diese Struktur bebehalten will, mit dem DMO aber keine Reichweite hinbekomme wäre die logische Schlußfolgerung, auf TMO zu gehen, kann ich aber mit dem dritten Gerät nicht.

Gruß
sschaebe

Gruß
Simon

WernerG
09.09.2013, 13:47
Die Zuteilung der Frequenzen ist bekannt. Es geht um die Antennenhöhe im DMO.

Nachtrag: Ich hab schon einige Dokumente gelesen, aber noch irgends (weder von der BNetzA noch von der BDBOS) ein Dokument gefunden, in dem die Bestimmung zur Antennenhöhe von DMO-Geräten benannt wurde.

Hi, bis vor gut einer Stunde (dann war ich wieder im Büro am "Panzerschrank" :-) ) wäre ich auch zu fast 99% ;-) sicher gewesen, dass in der Frequenzzuteilungsurkunde der BNetzA an die BDBOS für den Digitalfunk auch eine im DMO höchstzulässige Antennenhöhe genannt (und damit beauflagt) wird.......

....wird sie auch (in As. I, Ziffer 7).........da stehen zwar die "berühmten" 1,5m als "Technische Festlegungen für Funkanlagen im Direktmodus (DMO) mit drin....aaaaaber.... die Überschrift dieses "Paragraphen" lautet:

"Zusätzliche Einschränkungen bei Nutzungen von Funkanlagen im Direktmodus (DMO) und von mobilen Basisstationen (MB) im Grenzgebiet zum benachbarten Ausland (Stand 09.02.2007)".....

Nach meiner Lesart gilt diese Auflage dann auch nur dort?!

Nun frag ich mich aber, warum diese 1,5 m in ein (leider als VS eingestuftes) Dokument der Arbeitsgruppe TBZ zur DMO-Nutzung mit ausdrücklichem Verweis auf diese Frequenzzuteilungsurkunde (!) pauschal für das gesamte Bundesgebiet Eingang fanden?!

Haben die Kollegen diesen "Nebensatz" .....im Grenzgebiet.....überlesen?? Oder sind die mir vorliegenden Urkunden/Dokumente aus dem NBHB nicht mehr?) aktuell?!

Gruß

Werner

Zakownik
09.09.2013, 15:59
Bekanntlich kann man ja geschriebene Worte in Dokumenten auslegen und nicht selten, stellen erst viele Monde später Institutionen klar, was wirklich gemeint war oder wer hier etwas falsch zu seinen Gunstenausgelegt hat.
Aber die deutsche Sprache hat so ihre Eigenheiten und ich lese daraus:
Zusätzliche Einschränkungen bei Nutzungen von Funkanlagen
- im Direktmodus und
- von mobilen Basisstatioen zum Grenzgebiet .....
Damit bezieht sich das zum Grenzgebiet nur auf die Basisstation, weil dort eine sehr exponierter Antennenstandort, auch bei schon geringer Sendeleistung, Störstrahlung im NAchbarland verursachen kann. Die Anwendung des nach dem "und" auch auf DMO zu beziehen ist aus meiner Sicht nicht korrekt.
Deine Auslegung würde ja bedeuten, dass alle Kollegen, die sich bisher mit DMO / TMO Frequenzzuweisung und Rufgruppenbildung (TBZ etc.) befaßt haben, diesen Passus falsch interpretiert haben und das waren schon eine ganze Menge.
Aber wer sich unsicher ist, kann ja über seine Autorisierte Stelle mal eine offizielle Anfrage der Lesart oder Interpretation dieser Passage bei der BDBOS anregen.

WernerG
09.09.2013, 16:25
Hi, ich versuch das grad beim "Verfasser" (bzw. dem zust. Referat) der Frequenzzuteilungsurkunde zu eruieren ;-)

Kumulativ oder alternativ....dasssss ist hier die Frage ;-)

Wird aber hoffentlich morgen mit dem Telefonat was werden.

Gruß

WernerG
11.09.2013, 13:34
So, in einem (aus Saarbrücken recht unfreundlich gestaltetem) Telefonat mit Herrn J. aus der dortigen Außenstelle der BNetzA bin ich eigentlich darauf verwiesen wurden, die Auslegung der Zuteilungsurkunde doch bei den AS bzw. der BDBOS zu erfragen.......als ob man die Auslegung eines Gesetzes dann auch z.B. dem Straftäter überlassen würde?!

(Vergleiche hinken, ich weiss, aber eigentlich sollte doch die, eine Zuteilungsurkunde erlassende, Behörde wissen und Auskunft geben dürfen/sollen, wie sie ihre "Worte" denn gemeint hat, oder?!?)

Er hat dann noch die Info gegeben, dass eine neue Zuteilungsurkunde kurz vor der Herausgabe stände und sich dann manch Frage beantworten würde ;-/ (ohne das ich meine Frage stellen konnte).


Zu diesem Punkt 7 und der Formulierung "....und...."..................wenn ich mir die unmittelbar dazu aufgeführte Tabelle mit den Spalten "Länderfälle", "Kanal-Frequenzen" und "Abstand zur Grenze in km für DMO und MB" anschaue, entdecke ich dort die für die DMO-Gruppen verwendeten Frequenzen wieder und dann auch mit Angaben versehen, in welchem Grenzfall welcher Abstand zur Bundesgrenze einzuhalten ist.

Dies spricht ja dann wohl doch mehr für die Auslegung, dass diese Zusatzbestimmungen (hier mal DMO-Antennenhöhe genannt) für beide Fälle (DMO-Nutzung und mobile Basisstationen) doch nur im Grenzgebiet zum benachbarten Ausland gelten.

duesi
13.02.2014, 13:10
Hallo,
im Nutzungskonzept DMO der BDBOS steht jetzt eindeutig unter 3.1:

Im DMO-Erweiterungsband 406,10 MHz bis 410,00 MHz ist die Frequenznutzung auf Kraft-
fahrzeug- und Handsprechfunkanlagen sowie Objektfunkanlagen beschränkt.


Gruß

WernerG
13.02.2014, 14:10
Richtig, *jetzt* ;-)

Gesendet von meinem Z30 mit Tapatalk