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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Notruf 112 bzw. 110 - Wird die Anschrift des Anrufers angezeigt?



Larynxtubus
08.04.2013, 12:25
Servus.

Ich habe da mal eine Frage an die Leitstellenmitarbeiter in diesem Forum. Ist es richtig, das ihr bei einem Notruf, der von einer Festnetznummer abgesetzt wird, automatisch -oder auf Tastenklick- die (Wohn)anschrift des Anrufers auf eurem Abfrageplatz angezeigt bekommt?

Oder ist dies je nach verwendetem System unterschiedlich?

Gruß, Alex

alarma
08.04.2013, 14:35
Je nach System unterschiedlich

DeLocke
08.04.2013, 16:11
Hierzu gibt es eine neue Regelung bzw. Gesetz:

http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/TechRegTelekommunikation/Notruf/Notruf_node.html

http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/BNetzA/Sachgebiete/Telekommunikation/TechnischeRegulierung/Notruf/TechRichtlinieTRNotruf1.pdf?__blob=publicationFile

AkkonHaLand
09.04.2013, 07:33
Ein Notruf kann nur noch mit einem angemeldeten Telefon durchgeführt werden. Bei Handy heisst das, nur noch mit aktiver SIM-Karte. Darum kann man auh keine SIM kaufen ohne Personalausweis.
Heisst im Klartext: die Rufnummer wird immer übertragen. Da das Einwohnerregister ("Einwohnermeldeamt") bei der Fw-Leitstelle geführt wird, kann sich jeder Spaßanrufer selber ausrechnen, ob seine Adresse bekannt wird bzw. ob es nützt die "Rufnummerunterdrückung" zu aktivieren....

carpe diem
09.04.2013, 08:32
Ein Notruf kann nur noch mit einem angemeldeten Telefon durchgeführt werden. Bei Handy heisst das, nur noch mit aktiver SIM-Karte. Darum kann man auh keine SIM kaufen ohne Personalausweis.
Heisst im Klartext: die Rufnummer wird immer übertragen. Da das Einwohnerregister ("Einwohnermeldeamt") bei der Fw-Leitstelle geführt wird, kann sich jeder Spaßanrufer selber ausrechnen, ob seine Adresse bekannt wird bzw. ob es nützt die "Rufnummerunterdrückung" zu aktivieren....

Das heißt die Zeiten, wo man ein altes ausrangiertes Handy im Handschufach liegen hat,
um im Notfall Hilfe rufen zu können sind vorbei?
Meine Eltern habe nämlich ein altes Handy ohne SIM-Karte im Auto.

AkkonHaLand
09.04.2013, 09:08
Das heißt die Zeiten, wo man ein altes ausrangiertes Handy im Handschufach liegen hat,
um im Notfall Hilfe rufen zu können sind vorbei?
Meine Eltern habe nämlich ein altes Handy ohne SIM-Karte im Auto.

... die Zeiten sind schon seit 01. Juli 2009 vorbei ...

WernerG
09.04.2013, 09:30
Da das Einwohnerregister ("Einwohnermeldeamt") bei der Fw-Leitstelle geführt wird, kann sich jeder Spaßanrufer selber ausrechnen, ob seine Adresse bekannt wird bzw. ob es nützt die "Rufnummerunterdrückung" zu aktivieren....

Das ist vielleicht bei euch der Fall, in Flächenlandkreisen führen (z. B. in LSA) die Stadt-/Gemeindeverwaltungen die Einwohnerregister, da ist nix mit Zugriff durch die ILS/ELS.

Gesendet von meinem GT-N7000 mit Tapatalk 2

Alex22
09.04.2013, 09:55
Also mir hat ein Disponent gesagt,
1. Wie schon geschrieben, die Nummer wird immer angezeigt.
2. Die Adresse zur Nummer wird nur angezeigt, wenn diese im Telefonbuch hinterlegt ist.
Sprich es wird eine simple Telefonnummernrückverfolgung gemacht.

Larynxtubus
09.04.2013, 11:17
Erstmal vielen Dank für die vielen Antworten.

Meine Frage bezog sich auf den Umstand, dass ich eine Zweit-Handykarte besitze, auf der ausschließlich eine Festnetznummer geschaltet ist. Mein Gedanke war, das in einem Notfall, wo ich noch eben so die 112 wählen könnte und dann z.b. nur noch röchelnd am Boden liege, der Rettungsdienst ggf. an meine Wohnanschrift geschickt wird, anstatt an den Waldrand, wo ich wirklich liege...


(...) Darum kann man auh keine SIM kaufen ohne Personalausweis.

Das ist übrigens nicht richtig. ;-)

alarma
09.04.2013, 11:22
Wie schon geschrieben: Je nach Ort und System ist (fast) alles möglich.

-Rufnummer wird immer übertragen

-Ist die Nummer in Tel.Buch kann sie "normal" invers gesucht werden
-Ist mit dieser Nummer schon mal ein Notruf (auch Krankentransport) abgesetzt worden so wird die (damals) gemeldete Adresse mit der Rufnummer verknüpft gespeichert.

Diese beiden Angaben sind jedoch mit vorsicht zu geniessen und wird nur in ausnahmefällen von der Lst genutzt.
Denn immerhin kann der anrufer mittlerweile umgezogen sein, oder aber er ruft mit seinem Handy aus der "Homezone" heraus an, etc.

Also viele möglichkeiten auf einfache art an fehlinformationen zu kommen!
Aber jetzt schweife ich ab...


Ist die Frage geklärt, Larynxtubus?

Larynxtubus
09.04.2013, 12:18
Ist die Frage geklärt, Larynxtubus?

Sofern es nicht noch anderslautende Aussagen gibt, denke ich schon. :)

AkkonHaLand
09.04.2013, 14:49
Das ist vielleicht bei euch der Fall, in Flächenlandkreisen führen (z. B. in LSA) die Stadt-/Gemeindeverwaltungen die Einwohnerregister, da ist nix mit Zugriff durch die ILS/ELS.

Gesendet von meinem GT-N7000 mit Tapatalk 2

Entschuldige, wenn ich widerspreche. Hat in Eurem Flächenlandkreis die Polizei mal versucht Sonntag, 01:27 Uhr beim Ordnungsamt anzurufen um eine Personenabfrage zu machen? Die Ordnungämter pflegen die Datenbank, aber geführt wird sie auf den Servern der Rettungsleitstellen, damit jederzeit ein Zugriff gewährleistet ist.
Zum Thema Flächenlandkreis: wie groß ist denn Euer Landkreis? Ich spreche hier von 1,135 Millionen Einwohnern, auf 2.291 km² in 21 Kommunen mit 270 Stadt-/Gemeindeteilen (also Einwohnerzahlenmäßig dem größten und Flächenmäßig dem 14.gößten Landkreis in Deutschland - Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_gr%C3%B6%C3%9Ften_Landkreise_Deutschland s).

Etienne
09.04.2013, 19:29
Entschuldige, wenn ich widerspreche. Hat in Eurem Flächenlandkreis die Polizei mal versucht Sonntag, 01:27 Uhr beim Ordnungsamt anzurufen um eine Personenabfrage zu machen? Die Ordnungämter pflegen die Datenbank, aber geführt wird sie auf den Servern der Rettungsleitstellen, damit jederzeit ein Zugriff gewährleistet ist.

Das Eine hat mit dem Anderen doch gar nichts zu tun. Das halte ich für sehr fragwürdig und ist sicherlich keine allgemeingültige Antwort. Die Datenbanken müssen nicht zwangsläufig auf den Servern der Rettungsleitstelle gelagert sein. Warum auch? Es gibt unzählige Lösungen Datenbanken zu verschlüsseln und rund um die Uhr für Strafvervollgungsbehörden verfügbar zu machen. Selbst wenn die Daten vom Einwohnermeldeamt dort angelegt sind (weil man kein eigenes Rechenzentrum hat, die IT-Infrastruktur dort vorhanden ist) heißt das noch lange nicht, dass eine generelle Verbindung zwischen Rettungsleitstelle und Einwohnermeldeamt vorhanden ist. In einem Rechenzentrum lagern viele Daten unterschiedlicher User. Diese sind auch nicht mit einandern verbunden und verfügbar für andere User.


Da das Einwohnerregister ("Einwohnermeldeamt") bei der Fw-Leitstelle geführt wird, kann sich jeder Spaßanrufer selber ausrechnen, ob seine Adresse bekannt wird bzw. ob es nützt die "Rufnummerunterdrückung" zu aktivieren....
Eine generelle Kopplung zwischen Telefondaten und Daten im Einwohnermeldeamt gibt es nicht. Woher sollte auch das Einwohnermeldeamt meine Telefonnummer wissen, wenn ich sie nicht angegeben habe? In der Regel wird es, wie oben beschrieben, mit einer Invers-Suche über öffentliche Medien (Telefonbuch) automatisch gemacht.

Alex22
09.04.2013, 21:30
Die Ordnungämter pflegen die Datenbank, aber geführt wird sie auf den Servern der Rettungsleitstellen, damit jederzeit ein Zugriff gewährleistet ist.

1. Die Ordnungsämter sicher nicht, wenn dann die Einwohnermeldeämter, denn eine Kommune mit 1.000 Einwohner hat sicher kein Ordnungsamt.
2. Nach meinem letzten Wissenstand haben selbst die ILS in Bayern keinen Zugriff auf diese Datenbanken, sondern nur die Polizei.

abc-truppe
09.04.2013, 21:51
Dass die Rufnummer immer angezeigt wird, ist ja nun geklärt (und stimmt auch), das habe ich selbst versucht - zur Demonstration in der ILS mit Genehmigung, bevor die Frage auftritt.

Eine Abfrage bei der Polizei ist jederzeit möglich. Sollte also die Person hilflos sein, kommt eh die Polizei und klärt das ab.
Macht aber wenig Sinn, da man ja auch 200km südöstlich am Waldrand sein kann. Dann kommen Ortungssystem wie z.B. der Björn-Steiger-Stiftung zum Einsatz.
Sollte die Person gar nicht auffindbar sein, nun gut, dann ist das eben so.

Ein Uplink Einwohnermeldeamt-ILS ist mir aber nicht bekannt.

eltown
10.04.2013, 09:56
Entschuldige, wenn ich widerspreche. Hat in Eurem Flächenlandkreis die Polizei mal versucht Sonntag, 01:27 Uhr beim Ordnungsamt anzurufen um eine Personenabfrage zu machen? Die Ordnungämter pflegen die Datenbank, aber geführt wird sie auf den Servern der Rettungsleitstellen, damit jederzeit ein Zugriff gewährleistet ist.
Zum Thema Flächenlandkreis: wie groß ist denn Euer Landkreis? Ich spreche hier von 1,135 Millionen Einwohnern, auf 2.291 km² in 21 Kommunen mit 270 Stadt-/Gemeindeteilen (also Einwohnerzahlenmäßig dem größten und Flächenmäßig dem 14.gößten Landkreis in Deutschland - Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_gr%C3%B6%C3%9Ften_Landkreise_Deutschland s).

Entschuldige wenn ich widerspreche,
aber das ist der größte Schwachsinn, den ich je hier in diesem Forum gelesen habe.

Warum sollte die Polizei beim Ordungamt anrufen um eine Personalabfrage durchzuführen ??

Seit wann haben die Rettungsleitstellen Zugriff auf die Personaldaten der Einwohnermeldeämter ????

Das ist aus Datenschutzgründen überhaupt nicht möglich.

Auch ein Moderator sollte mal überlegen, bevor er so etwas schreibt.

eltown.

Larynxtubus
10.04.2013, 10:29
(...) Seit wann haben die Rettungsleitstellen Zugriff auf die Personaldaten der Einwohnermeldeämter ????

Natürlich haben die darauf Zugriff! Macht auch Sinn. Schonmal dran gedacht, das eine RLST bei einem Brand vielleicht mal schnell nachschauen möchte, wieviele Personen in einem Hausleben? Und dafür brauchen sie jawohl einen Zugriff auf den "EMA-Karton", wie man bei uns so schön sagt.

Im übrigen hat JEDER Bürger (beschränkten) Zugriff auf die Daten eines Einwohnermeldeamtes. Hier bei uns in der Stadt ist sogar eine Onlineabfrage möglich.

Schwachsinn ist das also nicht...

eltown
10.04.2013, 10:37
Natürlich haben die darauf Zugriff! Macht auch Sinn. Schonmal dran gedacht, das eine RLST bei einem Brand vielleicht mal schnell nachschauen möchte, wieviele Personen in einem Hausleben? Und dafür brauchen sie jawohl einen Zugriff auf den "EMA-Karton", wie man bei uns so schön sagt.

Schwachsinn ist das also nicht...

Dann gib mir bitte mal genauere Infos. Wo steht das ??

Bei welcher Leitstelle ist das so, dass man Zugriff auf das Computersystem des Einwohnermeldeamtes hat.
EMA-Kartons gibt es ja schon lange nicht mehr.
Bei den Einwohnermeldeämtern gibt es beispielsweise geschützte Daten, die nicht für jedermann zugänglich sind.
Ich würde ganz ernergisch dagegen protestieren, dass die Leitstelle in dem PC der Einwohnermeldedaten
rumwühlen kann.
eltown

Larynxtubus
10.04.2013, 11:16
Unsere Feuerwehr und Rettungsleitstelle hat Zugriff auf diese Daten. Und die Polizei natürlich auch. Da bin ich mir zu 100% sicher! Was macht es denn im Bezug auf den Datenschutz für einen Unterschied, ab ein Angestellter des Einwohnermeldeamtes oder ein Beamter der Feuerwehr/Polizei darauf zugriff hat? Keinen.

Natürlich sind Teile deiner Daten geschützt. Aber wenn ich deinen Namen und deinen Wohnort kenne, bekomme ich über dein Einwohnermeldeamt auch gegen geringe Gebühr deine Wohnanschrift mitgeteilt.

eltown
10.04.2013, 11:52
Hi,
dann muss ich wohl mal etwas zurückrudern und mich bei akkon HaLand entschuldigen.
Das die Pol Zugriff hat, ist mir klar und völlig logisch, aber dass die Feuerwehr und Rettungsleitstellen auch Zugriff haben, ist an mir vorbeigegangen.
Habe folgendes recherchiert:

http://www.schwaebische.de/home_artikel,-Neues-Bundesmelderegister-soll-Meldedaten-zentralisieren-_arid,2419555.html

Die Daten werden aber nicht von der integr. Leitstelle sondern vom Einwohnermeldeamt gepflegt.

mfg
eltown

Larynxtubus
10.04.2013, 12:00
Ob da jede Rettungsleitstelle Zugriff drauf hat, weiß ich nicht. Unsere aber eben schon. Macht -wie gesagt- ja auch Sinn. ;-)

Etienne
10.04.2013, 12:31
Ob da jede Rettungsleitstelle Zugriff drauf hat, weiß ich nicht. Unsere aber eben schon. Macht -wie gesagt- ja auch Sinn. ;-)
Welche Leitstelle ist das?


Schonmal dran gedacht, das eine RLST bei einem Brand vielleicht mal schnell nachschauen möchte, wieviele Personen in einem Hausleben?

Und welche Aussagen können sie dann treffen, die dem Einsatzleiter vor Ort tatsächlich hilft? Keine!
Immerhin sich sich der Disponent und die Einsatzkräfte im Klaren darüber wieviele Personen in dem Haus gemeldet sind. Und jetzt? Ich kann zu keiner Zeit sagen wieviele Personen aktuell in einem Objekt sind oder sein könnten. Macht also mit dieser Argumentation keinen Sinn.

Selbst wenn sie auf Anschrift und andere Daten Zugriff haben, wie kommen sie dann an meine Rufnummer, wenn sie nicht öffentlich gespeichert (Telefonbuch)? Ist diese auch beim EMA gespeichert? Das bezweifle ich. Sollte dem nicht so sein, kann keine Verlinkung zwischen Anrufer und Einwohner hergestellt werden.

Larynxtubus
10.04.2013, 17:08
Es ist eine Leitstelle einer Berufsfeuerwehr in NRW. Das muss reichen.

Der Einsatzleiter fragt bei uns generell bereits auf der Anfahrt bei der Leitstelle nach, wieviele Personen in dem Haus leben. Warum das so ist, werden die schon wissen. Interessiert mich auch nicht. ;-) Ich kann aber aus dem Alltag berichten, das unsere Leitstelle Zugriff hat und auch hin und wieder Adressen abfragt. Was - ich wiederhole mich - übrigens JEDER Bürger kann.

Von einem Abgleich EMA <-> Telefonnummer war in diesem Beispiel überhaupt nicht die Rede. Lediglich davon, dass eine solche Abfrage möglich ist.

F64098
10.04.2013, 18:58
Es ist eine Leitstelle einer Berufsfeuerwehr in NRW. Das muss reichen.

Der wichtige Punkt ist, daß EMA und Leitstelle zur selben Behörde gehören.
Wo das nicht so ist, wird es mit Sicherheit auch keinen freien Zugriff für "jedermann" geben.

MfG

Frank

Dominic
12.04.2013, 03:21
Hallo,
die einfache Auskunft (Titel, Name, aktuelle Wohnanschrift) aus dem Melderegister der Einwohnermeldeämter ist für jedermann gegen Gebühr möglich. Erweiterte Auskünfte (Geburtsdatum und -Ort, Daten zu ehem. Adressen, Staatsangehörigkeit, Familienstand etc.) sind bei berechtigtem Interesse ebenfalls für Privatpersonen möglich.

Behörden (wozu die Leitstellen i.d.R. auch zählen) haben im Rahmen ihrer Aufgaben ebenfalls die Möglichkeit der Abfrage. Da für die einfache EMA- Auskunft keine besonderen Bedingungen geknüpft sind, warum sollte dies gerade für die Rettungsleitstelle nicht möglich sein?
Unsere Leitstelle (NRW) hat auch direkten Zugriff, zumindest auf die Daten der einfachen Auskunft. Dies natürlich auch nicht "einfach so" sondern schon protokolliert.
Bei Festnetzanschlüssen kann auch die Adresse und der Eigentümer des Anschlusses rückverfolgt werden. Nur bei Mobiltelefonen ist halt die Standortbestimmung derzeit noch aufwändiger.

Bis dann

Dominic

Larynxtubus
12.04.2013, 11:07
Bei Festnetzanschlüssen kann auch die Adresse und der Eigentümer des Anschlusses rückverfolgt werden. Nur bei Mobiltelefonen ist halt die Standortbestimmung derzeit noch aufwändiger.
Genau darum geht es mir. ;)

Etienne
12.04.2013, 15:43
Bei Festnetzanschlüssen kann auch die Adresse und der Eigentümer des Anschlusses rückverfolgt werden. Nur bei Mobiltelefonen ist halt die Standortbestimmung derzeit noch aufwändiger.
Jetzt ist natürlich die Frage woher bekommen die die Daten, die zu diesem Telefonanschluss gehören, wenn dieser nicht öffentlich eingetragen ist?

eltown
12.04.2013, 16:17
Jetzt ist natürlich die Frage woher bekommen die die Daten, die zu diesem Telefonanschluss gehören, wenn dieser nicht öffentlich eingetragen ist?

Tja, das interessiert mich auch.
Mein Telefonanschluss ist nicht öffentlich eingetragen.

Und man kann auch seine Auskunftseinträge beim Einwohnermeldeamt sperren lassen.

WernerG
12.04.2013, 16:38
Und man kann auch seine Auskunftseinträge beim Einwohnermeldeamt sperren lassen.

Die "normale" Auskunftssperre wird aber bei behördlichen Anfragen nix nutzen ;-)

Gesendet von meinem GT-N7000 mit Tapatalk 2

Fabpicard
12.04.2013, 22:29
Mein Telefonanschluss ist nicht öffentlich eingetragen.

Tjoar, aber die Telekom selbst weist sicherlich, wohin sie die Rechnung schickt ;)

Wie das jetzt der ILS übermittelt wird, frag ich die Tage mal an. Vielleicht hat ein Kollege morgen Dienst, dann schau ich mal rein und frag nach :)

MfG Fabsi

eltown
12.04.2013, 22:59
Tjoar, aber die Telekom selbst weist sicherlich, wohin sie die Rechnung schickt ;)

Wie das jetzt der ILS übermittelt wird, frag ich die Tage mal an. Vielleicht hat ein Kollege morgen Dienst, dann schau ich mal rein und frag nach :)

MfG Fabsi

Und wenn man einen anderen Netzbetreiber hat wie z.b. 1&1 ??
Mfg
Eltown

Etienne
13.04.2013, 01:22
Tjoar, aber die Telekom selbst weist sicherlich, wohin sie die Rechnung schickt ;)

Das würde die Rückverfolgung bei nicht öffentlichen Speicherungen ja auch eine Schnittstelle zur Telekom bedeuten. Was ist mit den anderen Anbietern in Deutschland oder auch Vodafone, T-Mobile usw.?

Nachdem wir die EMA-Abfrage schon erörtert haben, halte ich die Rückverfolgung von Telefonnummern ohne öffentliche Speicherung für sehr unwahrscheinlich. Ich kann mir echt nicht vorstellen woher die Leitstellen die Daten haben sollten. Wohlgemerkt, wenn sie nicht irgendwo (Telefonbuch) angegeben wurden.

13-86-4
13.04.2013, 07:25
Eine Rückverfolgung einer Telefonnummer kann nur über öffentlich zugängliche Medien erfolgen.
Hat jemand den Eintrag in ein Telefonregister verweigert (egal bei welchem Anbieter) kann eine Adressermittlung nur über eine richterliche Anordnung erfolgen.
Selbst bei einem Notfall dürfen die Netzbetreiber keine Daten einfach so herausgeben.

Gruß
Alex

F64098
13.04.2013, 08:04
Ihr sucht §112 TKG.

HTH

Frank

Poli
13.04.2013, 10:37
Eine Rückverfolgung einer Telefonnummer kann nur über öffentlich zugängliche Medien erfolgen.
Hat jemand den Eintrag in ein Telefonregister verweigert (egal bei welchem Anbieter) kann eine Adressermittlung nur über eine richterliche Anordnung erfolgen.
Selbst bei einem Notfall dürfen die Netzbetreiber keine Daten einfach so herausgeben.

Gruß
Alex

...diese Aussagen sind eindeutig nicht richtig!

MfG

Dominic
13.04.2013, 11:15
Hallo,
ich glaube manche gucken ein bisschen viel Fernsehen, "richterliche Anordnung", dass ich nicht lache.
Warum sollte dass so sein? Datenschutz schön und gut, aber wessen Rechte sollten denn hier gegen wen geschützt werden?
Jemand wählt den Notruf, da kann man eigentlich davon ausgehen, dass es im Interesse des Anrufers liegt, dass der Notrufabfragestelle alle Daten zur Verfügung gestellt werden, welche für die unaufschiebbare Hilfeleistung erforderlich sind.
Desweiteren ist davon auszugehen, dass eine Gefahrenlage vorliegt, demnach ist auch eine Einschränkung von Rechten vertretbar.
Wenn ich die 112 wähle, sagt mir ja auch nicht eine nette Stimme am Band, dass der Anruf aufgezeichnet wird. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Anrufer stillschweigend seine Einwilligung gibt. Wenn es bei mir zu Hause brennen sollte, darf zwar die Feuerwehr in meine Privaträume auch gegen meinen Willen eindringen (Einschränkung meines Grundrechts auf Unverletzbarkeit der Wohnung), aber die Leitstelle der Feuerwehr darf meine Telefonnummer und den Standort des Telefons aus Datenschutzgründen nicht wissen? - Blödsinn.

Aber wer es immer noch nicht glauben mag, kann sich ja mal §108 TKG zu Gemüte führen.

Bei meinem Vodafone-Festnetzanschluss stand sogar in den Auzügen der AGB´s, dass Daten bei Notrufverbindungen übermittelt werden.

Datenschutz ist eine wichtige Sache, aber man sollte trotzdem die Kirche im Dorf lassen.

Bis dann

Dominic

Dr.MirakulixX
13.04.2013, 11:51
Die Rufnummer wird ja übermittelt aber es gibt keine Datenbank in der alle Anschlüsse hinterlegt sind. Das weiß ich ganz sicher da ich persönlich schon mitbekommen habe das (ok Polizei) aber aufgrund der nicht Eintragung konnte keine Rufnummer ermittelt werden obwohl die Anschrift bekannt war und in diesem Einsatz wertvolle Zeit dafür aufgebracht werden musste um ein Fahrzeug nach Hause zu schicken. Warum sollte so ein Aufwand getrieben werden wenn man ganz einfach die Rufnummer verfolgen kann dann sollte das ja in die einfache Richtung auch kein Problem sein, oder ?

Dominic
13.04.2013, 12:04
Hallo,
dass eine hat ja nichts mit dem anderen zu tun, nur damit wir uns nicht falsch verstehen.
Es geht nur um die Rückverfolgung des Anschlusses bei einem Notruf auf die 112/110.

Der von dir jetzt beschriebene Fall liegt schon rechtlich wieder völlig anders.

Bis dann

Dominic

Poli
13.04.2013, 15:08
... ihr müsst hier mal ganz klar Strafrecht und Gefahrenabwehrrecht trennen.

Im Rahmen des Strafrechtes und der Strafverfolgung ist eine richterliche Entscheidung zwingend erforderlich. Anruf/Anschreiben an/bei der zuständigen StA, Antrag der StA beim zuständigen Gericht und dann der Beschluss des zuständigen Gerichtes.

Im Gefahrenabwehrrecht ist es etwas anders. Liegt eine Gefahr für Leib oder Leben einer Person vor, ist z.B. eine Eilanordnung durch einen Mitarbeiter des höheren Polizeivollzugsdienstes ausrechend um entsprechende Maßnahmen zu vollziehen.

Und das ist doch der Kasus Knaktus.

Die Diensteanbieter sind dann verpflichtet, die Daten entsprechend zu übermitteln. Und zwar unmittelbar! Da kommt es zu keiner Recherche im Internet oder anderen öffentlichen Medien. Da kommt es zur Übermittlung durch den Provider direkt.

Eine zentrale, allumfassende Datenbank über sämtliche ausgegebenen Telefonnummern, ob Mobil- oder Festnetz gibt es tatsächlich nicht. Aber Datenbestände bei den einzelnen Providern.

Das dies über die FELén, IRLSén oder wie immer sie auch heißen nicht läuft, sondern über die zuständigen Polizeidienststellen setze ich mal als bekannt voraus.

MfG

Dominic
13.04.2013, 17:52
Hallo,

Das dies über die FELén, IRLSén oder wie immer sie auch heißen nicht läuft, sondern über die zuständigen Polizeidienststellen setze ich mal als bekannt voraus.
warum sollte dies so sein. Welche Rechtsgrundlage unterscheidet hier die Möglichkeiten der Dienststellen der Landespolizei, von den Rettungsleitstellen? Auch wenn die Polizei es manchmal gerne so hätte, sie ist nicht die einzige Gefahrenabwehrbehörde und hat die alleinige "Macht von Grayskull".

§108 TKG und die begleitenden Vorschriften verpflichten die Telekommunikationsanbieter die Daten zu Anschlußnummer und zur Standortermittlung direkt bei Herstellung der Notrufverbindungen (112 und 110) an die Notrufabfragestelle mit zu übertragen.

Also ist für die Antwort auf die Ursprungsfrage nur maßgeblich, ob die jeweilige Leitstelle die Möglichkeit der Verarbeitung dieser Daten technisch nutzt/nutzen kann.

Wohlgemerkt, es geht hier nur um Notrufe, nicht um z.B. Handyortung bei Personensuche.

Bis dann

Dominic

Poli
13.04.2013, 18:58
Hallo,

warum sollte dies so sein. Welche Rechtsgrundlage unterscheidet hier die Möglichkeiten der Dienststellen der Landespolizei, von den Rettungsleitstellen?

Richtig! Im Rahmen des Gefahrenabwehrrechtes gibt es dort keinerlei Unterschiede in der Rechtsvorschrift. Aber mal ehrlich: Ich habe noch keine FEL, etc. kennen gelernt, die derartige Vorgänge eigenständig abgearbeitet hat. Und ich habe viele Jahre lang zeitgleich mit 3 FEL´en zusammen gearbeitet.

Das Verfahren über die zuständigen Polizeidienststellen abzuwickeln liegt einzig und alleine daran, dass diese eindeutig mehr Erfahrung in der Verarbeitung derartigen Vorgänge haben! Und das hat nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, dass ich es dem einen oder anderen Mitarbeiter einer FEL nicht zutrauen würde.


Auch wenn die Polizei es manchmal gerne so hätte, sie ist nicht die einzige Gefahrenabwehrbehörde und hat die alleinige "Macht von Grayskull".

Diese Antwort habe ich im Sinne meines Postings nicht erwartet, halte sie im Übrigen für voreingenommen und werde sie nicht kommentieren! Auf derartige Sticheleien gehe ich nicht ein!

MfG

Etienne
13.04.2013, 19:37
Diese Antwort habe ich im Sinne meines Postings nicht erwartet, halte sie im Übrigen für voreingenommen und werde sie nicht kommentieren! Auf derartige Sticheleien gehe ich nicht ein!

Jetzt hast Du es ja doch getan :-) Nicht böse nehmen.

Dominic
13.04.2013, 20:41
Hallo,
sorry, aber Du bist selbst recht voreingenommen. Du redest von Vorgängen, als wenn dies unglaublich kompliziert abzuarbeiten wäre und man dafür auch noch Erfahrung bräuchte.

Es geht nur darum, dass der Disponent in seiner Bedienoberfläche im Falle eines Anrufes auf die 112, angezeigt bekommt, dies ist z.B. die Anschlußnummer 1234/56789 und befindet sich in WX Stadt in der YZ-Straße 12.
Die Daten werden auch nur im konkreten Fall des Notrufes seitens des Telekommunikationsanbieters übertragen und in der Leitstelle zur Abarbeitung dieses Einsatzes dargestellt. Nur dies ist im §108 TKG gedeckt. Eine Anbindung an die Datenbank der Telefonanbieter ist darin nicht vorgesehen.

Ich muss gestehen, dass ich selbst mit der Einschränkung von Rechten bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr angefangen habe, dies trifft aber im konkreten Fall nicht unbedingt den Kern der Sache. Hier greifen die besonderen Regelungen im TKG zu den Notrufverbindungen auf die 112/110.

Bis dann

Dominic

Fabpicard
13.04.2013, 23:05
Leute Leute...

Über die rechtlichen Gegebenheiten brauchen wir uns hier nun wirklich nicht weiter auslassen...

Es geht einzig und Allein hier um die TECHnische Umsetzung des ganzen...

Da ich hier immer die Festnetznummer der ILS wähle, weil ichs nicht Eilig hab bei meinen Anrufen, sieht der Disponent auch erst das Ich es bin, seit die Nummer mal einer dort in die Datenbank eingetragen hat...

Ruf ich allerdings mit meinem 2. Telefon, was nicht in der Datenbank eingetragen ist, die 112 an, werd ich trotzdem (gesetz den Falles, der jeweilige Disponent kennt mich) auch gleich mit Namen begrüßt...

OB das ganze jetzt über den "normalen" Datenkanal des Anlagenanschlusses der ILS oder über eine zusätzlich bereitgestellte Verbindung seitens der Telekom läuft, müsste man nur mal noch klären.
Sicherlich wäre auch interessant, Welche Daten dort jeweils auflaufen...

Das die Notrufnummer dort sogar als separate physikalische Verbindung zu deren "normalen" Telefonanschluss ausgelegt sind, ist mir z.b. auch schon klar...


Ebenso kann ich bereits sagen, das selbst wenn ich das Dienstmerkmal "clip no screening" an einem Anschluss freigeschaltet hab, auf der Notrufnummer trotzdem immer die Hauptnummer angezeigt wird, egal welche Nummer ich denen gerne übermitteln würde...


MfG Fabsi

Fabpicard
13.04.2013, 23:25
Aha... Nachtrag :)

Hab gerade die NotrufV entdeckt:

http://www.gesetze-im-internet.de/notrufv/index.html#BJNR048100009BJNE000502305

Da heißt es in § 4 Notrufverbindungen

4) Der Telefondiensteanbieter, der den unter einer Notrufnummer geäußerten Verbindungswunsch eines Nutzers entgegennimmt, hat der Notrufabfragestelle als Teil der Notrufverbindung zu übermitteln:
1.
die Rufnummer des Anschlusses, von dem die Notrufverbindung ausgeht, auch wenn die Anzeige der Rufnummer im Einzelfall oder dauernd ausgeschlossen ist (§ 102 Absatz 8 des Telekommunikationsgesetzes),
2.
Angaben zum Standort des Endgerätes, von dem die Notrufverbindung ausgeht, auch wenn die Übermittlung von Angaben zum Standort im Einzelfall oder dauernd ausgeschlossen ist (§ 98 Absatz 3 des Telekommunikationsgesetzes), und
3.
seine Anbieterkennung.
Die übrigen an der Notrufverbindung beteiligten Diensteanbieter haben dafür zu sorgen, dass diese Daten an die Notrufabfragestelle übermittelt werden. Die technischen Verfahren für die Übermittlung dieser Daten werden in der Technischen Richtlinie nach § 6 festgelegt.


Vielleicht hilft das dem wirklich interessierten weiter, der könnt sich ja dann einfach von der BNetzA die Technischen Richtlinien dafür mal zukommen lassen :)

Ach wie schön, das trotz "abschaffens" der TR-BOS wenigsten beim Telefon-Notruf noch einer Mitdenkt... Hat ja Tetra irgendwie nicht jeder geschafft *duck und renn*

MfG Fabsi

Bendix_4123Reloaded
14.04.2013, 04:13
Datenschutzrechtlich ist es untersagt, mal eben so die Adresse der Anrufer direkt anzeigen zu lassen. Waruzm auch...

Es wird zunächst NUR die Nummer/auch bei Telefonzellen angezeigt. Dann wird zunächst der Einsatz gefahren ENDE

Selbst wenn Zweifel an der Echtheit des Notrufes bestehen, wird keine Recherche gemacht sondern erst mal losgeschickt.

Wenn dann Probleme auftreten/und-oder der Notruf abgebrochen ist, wird über das LKA eine Anschlussermittlung gemacht bzw. versucht, den Anrufen zurück zu rufen.

Anschlussermittlung geht nicht mal eben so, sondern es sind extrem enge rechtliche Rahmen einzuhalten. Die Daten werden zeitnah übermittelt, das ist insoweit richtig.

Im übrigen sind derartige Abteilungen immer besetzt und laufen je nach Bundesland über die Lagedienste etc.

Das mal eben eine Feuerwehrleitstelle Zugriff auf das EWW hat, das halte ich für sehr sehr weit hergeholt. In der Regel laufen Einsätze der Feuerwehr ja auch mit Pol-Beteiligung ab.

Im Falle eines Missbrauches von Notrufen wird Anzeige gestellt und im Nachinein die Adresse ermittelt. Hierzu bedarf es keiner Eile etc.

paulee
14.04.2013, 13:12
ja er sied deinen namen deine stra?e und auch deine handy oder telefonnummer wenn sie unterdrückt ist er kann dich mit einer taste trotzdem zurückrufen