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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GAN-Kategorie für TETRA in NRW



codeman2001
24.03.2013, 17:37
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage:

Bei einem Seminar am Idf wurde uns zum Thema erweiterter Probebetrieb zur Erkennung von Versorgungslücken des TETRA-Netzes nahegelegt, den Probebetrieb mit MRT's und nicht mit HRT's durchzuführen (Stand 05/2012)

Folgende Begründung:
- Als Funkversorgungskategorie wurde von NRW GAN-0 "eingekauft". Das heißt "Grundversorgung in Fahrzeugfunkgebieten".
- Aufgrund des Kaufs von GAN-0 sind zur Feststellung der Netzqualität im ePB die
Fahrzeugfunkgeräte (MRT) und nicht die Handfunkgeräte (HRT) zu benutzen.
Ein Mangel über eine nicht vorhandene Netzabdeckung, die mit einem HRT festgestellt wurde, wird seitens der LZPD nicht bewertet und demnach nicht abgestellt.

Jetzt suche ich schon den ganzen Tag eine Grundlage ein Dokument im Netz, welches mir Bestätigt, dass NRW tatsächlich "nur" GAN-0 beim BUND "eingekauft" hat.


Ich habe schon beim IdF, beim MIK und bei der BDBOS gesucht, aber leider nichts gefunden, bis auf diese Aussagen bei der BDBOS:

http://www.bdbos.bund.de/cln_350/nn_421076/sid_24B3BD1752E2F25B2A5DAB4C25D9A415/SharedDocs/Meldungen/frontal21.html?__nnn=true

Wirklich Aussagekräftig finde ich das aber auch nicht.

Hat einer ne Quelle, wo beschrieben ist, welche GAN-Kategorie für NRW (vllt. auch für die TNA) gilt?

Gruß und schönen Sonntag noch...

sschaebe
25.03.2013, 09:03
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage:

Bei einem Seminar am Idf wurde uns zum Thema erweiterter Probebetrieb zur Erkennung von Versorgungslücken des TETRA-Netzes nahegelegt, den Probebetrieb mit MRT's und nicht mit HRT's durchzuführen (Stand 05/2012)

Folgende Begründung:
- Als Funkversorgungskategorie wurde von NRW GAN-0 "eingekauft". Das heißt "Grundversorgung in Fahrzeugfunkgebieten".
- Aufgrund des Kaufs von GAN-0 sind zur Feststellung der Netzqualität im ePB die
Fahrzeugfunkgeräte (MRT) und nicht die Handfunkgeräte (HRT) zu benutzen.
Ein Mangel über eine nicht vorhandene Netzabdeckung, die mit einem HRT festgestellt wurde, wird seitens der LZPD nicht bewertet und demnach nicht abgestellt.

Jetzt suche ich schon den ganzen Tag eine Grundlage ein Dokument im Netz, welches mir Bestätigt, dass NRW tatsächlich "nur" GAN-0 beim BUND "eingekauft" hat.


Ich habe schon beim IdF, beim MIK und bei der BDBOS gesucht, aber leider nichts gefunden, bis auf diese Aussagen bei der BDBOS:

http://www.bdbos.bund.de/cln_350/nn_421076/sid_24B3BD1752E2F25B2A5DAB4C25D9A415/SharedDocs/Meldungen/frontal21.html?__nnn=true

Wirklich Aussagekräftig finde ich das aber auch nicht.

Hat einer ne Quelle, wo beschrieben ist, welche GAN-Kategorie für NRW (vllt. auch für die TNA) gilt?

Gruß und schönen Sonntag noch...

HI,

ich würde es mal in den Sitzungsprotokollen des Landtages versuchen. Dieser muss dieser Investition in irgendeiner weise zugestimmt haben. GAN 0 wird nicht eingekauft, sondern aufgebaut durch das jeweilige zuständige Bundesland.

Gruß
Simon

Papa
25.03.2013, 14:58
Du musst es wie bei uns sehen, GAN = 0 ist das muss, alles andere ist besser. Steht auch so in den Schulungsunterlagen. Also Fahzeugfunk muss überall funktionieren und das sollt ihr ja ausprobieren. In bebauten Gebieten wird es mit Sicherheit klappen, aber ihr kennt doch eure Funklöcher am besten. Alles mal probieren.

Papa

sauerlaender
21.11.2013, 15:21
Hier steht max. GAN1:

http://www.idf.nrw.de/projekte/ardini/dokumente/ardini_sachstand2.pdf

Folgenutzung analoger Frequenzen

" ...Auch nach der Einführung des Digitalfunks werden di
e Aufgabenträger im Brand-
schutz und Rettungsdienst weiterhin einen Bedarf an
den jetzt noch vorhandenen
analogen 2m- und 4m-Frequenzen haben. Grund dafür i
st, dass die Versor-
gungsgüte des Netzes mit maximal der GAN-Kategorie
1 nur eine verlässliche
Versorgung außerhalb von Gebäuden erwarten lässt un
d somit eine sichere A-
larmierung von Einsatzkräften nach
dem derzeitigen Stand über den
Digitalfunk nicht sichergestellt werden
kann. ..."

eltown
21.11.2013, 17:16
Hier steht max. GAN1:

http://www.idf.nrw.de/projekte/ardini/dokumente/ardini_sachstand2.pdf

Folgenutzung analoger Frequenzen

"

Stand April 2009.........
Hat ja nen Bart. .....
e.