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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuweisung von offiziellem Funkrufnamen nach TR-BOS !



Instler2
20.01.2002, 20:14
Hallo !

Wer ist zuständig und Ansprechpartner für die Anmeldung eines BOS-Funkgerätes (FuG) und die offizielle Zuweisung des personenbezogenen Funkrufnamens gemäß TR-BOS für einen Leitenden Notarzt im Bundesland Hessen.

Wer muß diesen Rufnamen beantragen und weißt ihn zu ?

Wie lange zieht sich solch ein Eintrag hin ?

Bitte um ausführliche Informationen !


Vielen Dankfür Eure Antworten !

masch
21.01.2002, 16:04
Hallo!

Vorweg möchte ich sagen, ich komme aus dem Bundesland Niedersachsen.

Wie du ja wohl auch selber weißt, müssen alle Sprechfunkgeräte angemeldet werden.

Bisher wurde dieses über ein Formblatt auf dem "Dienstwege" durchgeführt und erst nachdem das jeweilige Innenministerium(Bereich FF), bzw. das Sozialministerium (Bereich RD) dem Betrieb zugestimmt hat, wurde der Antrag der Regulierungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Die Regulierungsbehörde hat dann auch die entsprechende Urkunde ausgestellt.
Dieses Verfahren wurde nun aber vereinfacht. Das heißt, die Funkanlagen und die Empfangsfunkanlagen werden dem Ministerium nur noch gemeldet auf einem entsprechenden Vordruck.
Zuständig für die Anmeldung der Funkanlagen ist die jeweilige Kreisverwaltung/kreisfreie Stadt bzw. die Hilfsorganisation selber.
Die Zuteilung der Rufnamen und Codierungen wird bei mir im Landkreis zentral für alle nichtpolizeilichen BOS durchgeführt.
Das sollte so auch beibehalten werden, denn einer muss hier die Übersicht behalten und auch der zuständigen Leitstelle die entsprechenden Informationen rüber geben.
Jedoch ortsfeste Funkanlagen müssen noch entsprechend beantragt werden und nur diese werden nach Zustimmung durch die Landesregierung der Regulierungsbehörde vorgelegt zur Genehmigung.
Ich hoffe, ich konnte dir ein bißchen helfen.

MkG

Instler2
25.01.2002, 16:17
Erstmal Danke für die schnelle Antwort auf meine Frage.

Wo kann man den Vordruck denn bekommen für die Beantragung des Rufnamens beim Ministerium ?

Das bedeutet, das es vom Antrag bis zur Zuteilung eines Rufnamens in der Regel nicht mehr so lange dauern dürfte ?

Und wenn der z.B. Leitende Notarzt nicht einer Organisation zugehört (z.B. DRK, JUH, usw.) sondern zum Kreis! Läuft der Weg der Beantragung dann ebenfalls über diesen Weg oder ?

Vielen Dank im Voraus !

masch
25.01.2002, 19:07
Hallo,

bei uns in Niedersachsen wurden die Vordrucke per Erlass an die Landkreise und kreisfreien Städte versandt.

Es gibt bei uns drei Vordrucke und zwar für den RD, FF und KatS.

Schöne Grüße

Instler2
25.01.2002, 19:11
Hallo !

dann werde ich mich mal dort mal informieren und versuchen dort solch einen Vordruck zu bekommen, falls dies in Hessen so gehandhabt wird wie in Niedersachsen.Wobei hier eigentlich alles anders ist !

mfg

Andreas 53/01
26.01.2002, 12:23
Hallo!

Also, nähere Informationen erhälts Du vom Hess. Ministerium des Innern, Land-Forst und Naturschutz ( HMdILFN )

Dort kann man Dir genau sagen, wie die Verfahren sind, wenn z.b. der LNA keiner HiOrg angehört sondern z.b. eine Vorgabe des Gesundheitsamtes ist..!

Anschrift :

Hessisches Ministerium des Innern
Land,- Forst und Naturschutz
Friedrich - Ebert - Allee 12
65185 Wiesbaden

Zuständig : Herr Schneider Tel. 0611 / 353-400

Tel. 0611 / 3530
Fax. 0611 / 353766

MfG