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FFW Pietling 2
21.12.2012, 14:39
Hallo zusammen,

gilt folgende Ausnahmeregelung auch für Feuerwehranhänger? http://www.feuerwehrverband-bayern.de/cms/downloads/rechtsgrundlagen/Ausnahmegenehmigung-fin200707.pdf

So wie es beschrieben ist, gilt die Regelung nur für Einsatzfahrzeuge nach §... welche mit Blaulicht und Martinshorn ausgestattet sind. Wie ist hier ein Anhänger einzuordnen oder gibt es hier weitere Infos?

Vielen Dank und schöne Feiertage!

Gruß

Alex22
21.12.2012, 15:07
Hallo zusammen,

gilt folgende Ausnahmeregelung auch für Feuerwehranhänger? http://www.feuerwehrverband-bayern.de/cms/downloads/rechtsgrundlagen/Ausnahmegenehmigung-fin200707.pdf

So wie es beschrieben ist, gilt die Regelung nur für Einsatzfahrzeuge nach §... welche mit Blaulicht und Martinshorn ausgestattet sind. Wie ist hier ein Anhänger einzuordnen oder gibt es hier weitere Infos?

Vielen Dank und schöne Feiertage!

Gruß

Verboten.
Anhänger sind nirgends einzuordnen, Anhänger werden selbst genannt.
Es dürfen nur die zulässigen Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeuge und Anhänger laut StVZO angebracht werden.
Die Ausnahme gilt, wie du schon selbst geschrieben hast, für Einsatzfahrzeuge und nicht für Anhänger.