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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist SMS- und co. Alarmierung legal?



112Heinz
13.11.2012, 20:47
Hallo,
da ich irgenwie nichts darüber im Internet finde, ist die Zusatzalarmierung eigentlich erlaubt? Von privaten Rechnern aus ja wahrscheinlich nicht, aber wie sieht es aus, wenn ich einen Server bei der Feuerwehr stehen habe?

Firefighter87461
13.11.2012, 21:07
Hallo,
Angenommen du dekodierst AUSSCHLIEßLICH den für deine Wehr bestimmten (daher auch der Name) ´Selektivruf´ und nutzt keinen Scanner, sondern ein FUG das der TR-BOS entspricht, glaube ich (ja ich weiß, Glauben tut man in der Kirche) zu wissen das es nicht explizit untersagt ist. Allerdings habe ich eine legale Möglichkeit gefunden, bei der der Relaisausgang eines FME mit einem Wählmodul verbunden ist.

Gruß
Patrick

P.S. Nutze doch bitte mal die SuFu, über dieses Thema gab es schon unzählige Beiträge.

AkkonHaLand
13.11.2012, 21:08
Wenn der Server bei der Leitstelle (="alarmierende Stelle") steht ist es legal.

Allerdings ist zu bedenken, dass die "SMS- und Co-Alarmierung" KEIN (!) zugelassener Weg zur Primäralarmierung ist. Es kann immer nur eine zusätzliche Option sein, für die Leute, deren Funkmelder (SB) bereits alarmiert wurde (um z.B. weitere Infos zu übermitteln, die nicht in den Alarmtext des FME/DME gehören).
Primärer Grund dafür: Die Laufzeit der SMS kann bis zu 96 Stunden (!!!) betragen. In der Zeit sollte der Einsatz (eigentlich) längst erledigt sein ;-)

112Heinz
13.11.2012, 21:11
Angenommen du dekodierst AUSSCHLIEßLICH den für deine Wehr bestimmten (daher auch der Name) ´Selektivruf´ und nutzt keinen Scanner, sondern ein FUG das der TR-BOS entspricht,
Ist der Fall.


Wenn der Server bei der Leitstelle (="alarmierende Stelle") steht ist es legal.

Leider nicht.

Allerdings ist zu bedenken, dass die "SMS- und Co-Alarmierung" KEIN (!) zugelassener Weg zur Primäralarmierung ist.

Richtig. Deswegen habe ich ja Zusatzalarmierung geschrieben.


P.S. Nutze doch bitte mal die SuFu, über dieses Thema gab es schon unzählige Beiträge.

Funktioniert bei mir wegen der Captchaabfrage aus irgendeinem Grund leider nicht.

Firefighter87461
13.11.2012, 21:22
Hallo,
Ich weiß natürlich nicht, wie ihr dekodiert, aber: Sobald eine Schleife (analog) oder RIC (digital) empfangen wird, und somit in der Liste des Auswerters auftaucht, ist es das abhören einer NICHT für dich bestimmten Nachricht.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__89.html

Gruß
Patrick

112Heinz
13.11.2012, 21:27
Wir werden digital alarmiert und haben zur Auswertung einen Fernwirkempfänger.

Das das Abhören von anderen Nachrichten nicht legal ist, weiß ich. Es bezieht sich ja auf die Weitergabe, der für uns bestimmten Nachrichten.

Firefighter87461
13.11.2012, 22:03
Wen ihr einen FWE nutzt dannist es nicht ausdrücklich erlaubt, aber auch nicht verboten.

Gruß
Patrick

112Heinz
13.11.2012, 22:05
:-D Gute Antwort. Nicht verboten hört sich aber schon mal gut an.

Dr.MirakulixX
13.11.2012, 22:18
Da ihr digital alarmiert werden ... Melder mit "Progstation" (Datenausgabe freischalten) Nachricht über ein Medium (bspw) PC aufbrieten und per SMS versenden. So stellst du zumindest sicher keine Nachrichten zu Empfangen die nicht für euch sind (wenn der Melder richtig geproggt ist)
Meine mich erinnern zu können das es sowas auch Standalone gibt also Hardware "ohne pc".
Ob das allerdings 100%ig legal ist *nixwissen*
Frag mal bei der Leitstelle nach ob ihr nicht zufällig ne SMS Alarmierung habt.

112Heinz
13.11.2012, 22:21
Wir haben SMS-Alarmierung. Die ist aber nur für kleinere Feuerwehren gedacht, die keine Melder haben. Aber wie schon gesagt. Um das Empfangen mache ich mir jetzt nicht die Sorgen, sonder um das Weiterleiten des Alarmes.

knutpotsdam
25.11.2012, 08:07
Wir haben SMS-Alarmierung. Die ist aber nur für kleinere Feuerwehren gedacht, die keine Melder haben. Aber wie schon gesagt. Um das Empfangen mache ich mir jetzt nicht die Sorgen, sonder um das Weiterleiten des Alarmes.

Hallo,
Je nach Bundesland gibt es bzgl. SMS teilweise weitergehende Erlasse.
So ist zum Beispiel in Brandenburg die Primäralarmierung per SMS explizit verboten und darf nicht als Ersatz für originäre Alarmierungseinrichtungen eingesetzt werden.

VG
Knut

AkkonHaLand
25.11.2012, 13:17
Wir werden digital alarmiert und haben zur Auswertung einen Fernwirkempfänger.

Das das Abhören von anderen Nachrichten nicht legal ist, weiß ich. Es bezieht sich ja auf die Weitergabe, der für uns bestimmten Nachrichten.
Die Weitergabe ist illegal. Legal ist nur der Empfang der für den Empfänger bestimmten Nachrichten. Dazu bedarf es einer legalen Empfangseinrichtung mit BOS-Zulassungsnummer, die von der Kommune genehmigt ist. Diese heissen im Volksmund "Funkmelder", "DME" oder "FME". SMS, bzw. Handy ist keine legale Empfangseinrichtung und somit dürfen damit keine Alarme empfangen werden. Illegal sind übrigens auch Empfänger, die keine BOS-Zulassung (-snummer) haben. Fragen ob ein Gerät zugelassen ist, beantwortet gerne die Landesfeuerwehrschule Baden-Würtemberg, die Zentralprüfstelle in Deutschland, die als Einzige beauftragt ist ALLE Funkempfänger und -Sender zu prüfen über eine Zulassung zu entscheiden.


Wir haben SMS-Alarmierung. Die ist aber nur für kleinere Feuerwehren gedacht, die keine Melder haben. ...

siehen oben
Die "Handy- / SMS-Alarmierung" ist immer nur als Ergänzung möglich. Alle Alarme müssen zwingend von der Leitstelle ausgelöst werden. Somit ist die Auslösung der Handy-/ SMS-Alarmierung durch die Leitstelle ZUSÄTZLICH zu den Meldern, um z.B. weitere infos zum Einsatz zu übermitteln, erlaubt. Gemäß Weisung der Länder dürfen von den Leitstellen nur Handynummern in die Liste aufgenommen werden, deren Besitzer mit einem zugelassenen Alarm-Empfangsgerät (siehe Liste LFS-BW) ausgestattet sind.

112Heinz
25.11.2012, 13:21
Na das ist doch mal ne Antwort, die Aussagekräftig ist. Zwar nicht das, was ich hören wollte :-D aber vielen Dank.

torrannagga
25.11.2012, 13:22
Problematisch ist allerdings die Weitergabe einer genauen Einsatzstelle und eventuell eines Namens über die SMS.
Egal welche Stelle alarmiert. Diese Information darf eigentlich nur eine Einsatzkraft erhalten, die auch aktiv am Einsatz teilnimmt.

Ganz kritisch ist das Ganze bei HvO SMS: Einsatzstelle und Meldebild inklusive Patientenname auf dem Handy, ganz egal ob man ausrückt oder nicht. Deshalb informieren viele Leitstellen auch nicht über Melder oder SMS über die Einsatzstelle, sondern erst nachdem sich der HvO über Draht oder Funk bei der Leitstelle gemeldet hat. Eine andere Vorgehensweise ist sicherlich aus Datenschutzgründen bedenklich.

Andererseits muss man hier auch realistisch bleiben und sagen: Wo kein Kläger, da kein Richter ...

Dr.MirakulixX
25.11.2012, 13:50
Ich bekomme doch auch alle Daten auf meinen Melder geschickt. Anschrift und weitere Informationen. Die SMS hat den gleichen Inhalt. Und mein Melder bimmelt auch wenn ich nicht zum Einsatz komme (kommen kann)

nederrijner
25.11.2012, 14:00
Die Weitergabe ist illegal. Legal ist nur der Empfang der für den Empfänger bestimmten Nachrichten. Dazu bedarf es einer legalen Empfangseinrichtung mit BOS-Zulassungsnummer, die von der Kommune genehmigt ist. Diese heissen im Volksmund "Funkmelder", "DME" oder "FME". SMS, bzw. Handy ist keine legale Empfangseinrichtung und somit dürfen damit keine Alarme empfangen werden. Illegal sind übrigens auch Empfänger, die keine BOS-Zulassung (-snummer) haben.
Die Antwort ist mir etwas zu pauschal und zu kurz gedacht. Die zugelassenen Empfangsgeräte beziehen sich ja wohl auf die Teilnahme am BOS-Funk. Wenn ich meine Nachricht aber einmal aus dem BOS-Funk empfangen habe, darf ich sie ja wohl weiterverarbeiten und nutzen. Mit Handy, SMS und Co. kann ich ja rein technisch gar nicht am BOS-Funk teilnehmen.

Wichtig ist natürlich, mit den Informationen sorgsam umzugehen und sie nur an die Personen weiterzuleiten, die sie dienstlich benötigen. Das gilt im Übrigen aber für jegliche Informationen im Einsatzdienst, nicht nur für das, was ich über den BOS-Funk in Erfahrung bringe.

Ich wüsste nicht, worin sich eine SMS da jetzt grundsätzlich von einem Alarmfax, einem Anruf im Rahmen einer Alarmkette, einer Wachdurchsage, einer E-Mail bei der stabsmäßigen Führung von Großschadensereignisse usw. unterscheiden sollte. Darf ich zukünftig keine Funksprüche mehr im ELW niederschreiben und den Zettel meinem Einsatzleiter geben, weil der Vordruck kein zugelassenen BOS-Empfangsgerät ist? Glaube ich irgendwie nicht.

Wir sollten zwischen der Teilnahme an BOS-Funk und der anschließenden dienstlichen Weiternutzung von Informationen unterscheiden. Bei letzterem kann die SMS m.E. durchaus eine Option unter vielen sein.

AkkonHaLand
25.11.2012, 14:42
(Fast) gut argumentiert, aber:
Es handelt sich bei der SMS- / Handyalarmierung, wenn sie nicht von der Leitstelle veranlasst wird, um eine illegale Aussendung von Einsatzdaten.

Nehmen wir mal ein Beispiel hier aus dem Forum:
Ein User empfängt eine, für ihn bestimmte, Alarmierung auf seinem (zugelassenen und von der Kommune gestellten) Funkalarmempfänger. Dieser Alarm wird über die Datenschnittstelle per Kabel auf den eigenen PC geleitet und dort zur drahtgebundenen Auslösung eines akustischen Signal genutzt. Die Juristen nannten das im Gerichtsverfahren eine "Aussendung von geschützten Daten an ein nicht zugelassenes Gerät" (den "Alarmgong").
Wie gesagt, das Ganze befand sich in der eigenen Wohnung, weder auf den PC noch auf den Rest dieser Anordnung hatte eine andere Person Zugriff.

... und nun diskutieren wir nochmal über die Aussendung von Alramdaten durch eine nicht zugelassenen Stelle ("PC im Gerätehaus") an ein nicht zugelassenes Gerät ("Handy").
Vgl. z.B. §89 TKG

Firefighter87461
25.11.2012, 14:56
Hallo,
Nun muss ich euch, wenn auch ungern, glauben und habe noch eine Frage.
Wie wahrscheinlich ist es das es auffällt das wir ein eigenes Alarmsystem haben (Wir haben sowas illegales natürlich nicht ;) ) ?
Wie hart wird sowas geahndet?
Gruß
Patrick

nederrijner
25.11.2012, 15:11
(Fast) gut argumentiert, aber:
Es handelt sich bei der SMS- / Handyalarmierung, wenn sie nicht von der Leitstelle veranlasst wird, um eine illegale Aussendung von Einsatzdaten.
Wo ist denn der Tatbestand "illegale Aussendung von Einsatzdaten" normiert?


Nehmen wir mal ein Beispiel hier aus dem Forum:
Ein User empfängt eine, für ihn bestimmte, Alarmierung auf seinem (zugelassenen und von der Kommune gestellten) Funkalarmempfänger. Dieser Alarm wird über die Datenschnittstelle per Kabel auf den eigenen PC geleitet und dort zur drahtgebundenen Auslösung eines akustischen Signal genutzt. Die Juristen nannten das im Gerichtsverfahren eine "Aussendung von geschützten Daten an ein nicht zugelassenes Gerät" (den "Alarmgong").
Wie gesagt, das Ganze befand sich in der eigenen Wohnung, weder auf den PC noch auf den Rest dieser Anordnung hatte eine andere Person Zugriff.
Aha, hört sich etwas dubios an. Wurde jemand genau deswegen verurteilt? Waren da ggf. noch andere Taten im Spiel? Aktenzeichen?


... und nun diskutieren wir nochmal über die Aussendung von Alramdaten durch eine nicht zugelassenen Stelle ("PC im Gerätehaus") an ein nicht zugelassenes Gerät ("Handy").
Ich sehe nicht, auf welcher Grundlage wir so etwas diskutieren sollten?
Wir sollten vorher schnell sämtliche Telefone, Mobiltelefone und Telefaxe aus dem Einsatzdienst entfernen ... Achja, und in sämtlichen Wachen dringend die Durchsageanlagen stilllegen.


Vgl. z.B. §89 TKG
Hat z.B. genau was mit der Frage zu tun?

"Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage (...) bestimmt sind, abgehört werden."
Wir sind und ja wohl einig, dass die Alarmierung einer Feuerwehr für diese Feuerwehr bestimmt ist.

"Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen (...) anderen nicht mitgeteilt werden."
Trifft nicht zu, weil wir ja nur Nachrichten nach Satz 1 empfangen.
Und mehr steht in dem genannten Paragraphen eigentlich nicht drin.

kleinermann
26.11.2012, 17:40
Über das Strafmaß von der Existenz deines natürlich nicht vorhandenen Alarmsystemes kannst Du Dich ja vielleicht mal im Internet informieren. Ich weiß zwar nicht, ob so etwas schon vorhanden ist, aber vielleicht findest du ja schon ähnliche Urteile zu diesem Thema.

rbs
06.05.2013, 00:09
Erst einmal Entschuldigung, dass ich das hier nach einem halben Jahr wieder ausgrabe. Es passt aber denke ich hier ganz gut dazu:

Ich gehe mal davon aus, dass die Handy-Alarmierung mit Rückmeldung von ************ dann auch nicht legal ist.

Im Endeffekt wäre aber doch eine andere Möglichkeit nur die Information zu senden, dass eine Alarmierung eingegangen ist. Eine Rückmeldung wäre dann auch ohne Probleme möglich.
Der genaue Grund der Alarmierung könnte dann ja immer noch auf dem DME nachgeschaut werden.

Liege ich mit dieser Annahme richtig?

Gruß
Robert

feodor
06.05.2013, 08:03
Du bewegst dich auf sehr dünnem Eis, wenn du hier konkrete Produkte als illegal bezeichnest. Bitte ändere deinen Beitrag

Fabpicard
07.05.2013, 07:01
Von "Illegal" muss hier keiner direkt sprechen.

Da nach TKG Meldungen von Nicht öffentlichem mobilem Landfunk, nur von dem jeweiligen Empfängern empfangen werden dürfen, spricht erst mal nichts dagegen, diesen auch Zusätzlich das ganze per SMS oder Anruf zukommen zu lassen...

In wie weit diese Informationen jetzt z.b. Verschlüssel werden sollten, damit kein Unberechtigter diese mit liest, gilt es im Einzelfall zu klären.


Desweiteren ist meist etwas anderes wichtig:
Hier beispielsweise die klare Vorgabe des Innenministeriums aus RLP, die Besagt, das SMS oder Anruf ausschliesslich als Zusatzinformation zu verwenden ist, und NIE als primäre Alarmierung genutzt werden darf...

MfG Fabsi