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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wann ist Monitorbetrieb zugelassen??



Mampfred
25.10.2012, 08:19
Moin, moin!

Wie ist das eigentlich mit dem "Mithören" bei den Funkweckern??

Das muss doch irgendwo geschrieben stehen wer, wann, was hören darf. (Dienstrang ect.)
Oder kann das jede HiOrg (in diesem Fall FW) für sich selbst entscheiden??

Danke für eure Antworten!

Mampfred

duesi
25.10.2012, 09:52
In Bayern ist das geregelt in dem "Vollzug der BOS-Funkrichtlinie bei den nichtpolizeilichen BOS " zu finden unter
http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/feuerwehr/kommunikation/npol_bos_grundsatz_ims_09_12_04_c.pdf.


Unter Punkt 7.2 ist eine Auflistung berechtigter Personen:

Angemessen ist die Zustimmung für den Feuerwehrkanal bei
- Ansprechpartnern der Führungsgruppe Katastrophenschutz,
- KBR/SBR, KBI/SBI und KBM/SBM,
- vorab benannten örtlichen Einsatzleitern,
- tragbaren Meldeempfängern in Feuerwehrgerätehäusern und
- Ortsbeauftragten des Technischen Hilfswerks.