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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kats-Autos im Bedarfsplan?



kunzebunze112
05.09.2012, 14:48
Hey @ all

ich bin noch nicht ganz fündig geworden, deswegen will ich mal hier um eure Hilfe bitten.

Bin Mitglied einer Feuerwehr in einem 3000 Einwohner Dorf. Wir haben 2 Autos: ein LF 16-TS und ein KLF-Thüringen (ähnl. einem TSF).

Problem: das LF 16-TS gehört nicht der Gemeinde, es wird vom Landkreis bei uns untergestellt und dient dem KATS, als gegenleistungen können wir dieses Fahrzeug auch zu "Nicht-KATS-Einsätzen" benutzen.

Darauf ruht sich auch entsprechend die Gemeinde aus und sagt: ihr zwei autos, beide entsprechen den mindestbedarfsplan.

nun hab ich gehört das KATS-Autos nicht in den örtlichen Bedarfsplan zu vorhaltung eingerechnet werden dürfen. Kann mir wer von euch helfen un sagen wo des genau stehen soll? bzw stimmt es überhaupt?

Komme aus Thüringen, hab hier schon mal in der ThürFWOrgVO geschaut. hier steht bei §3, Abs. 5 "Der Mindestbedarf der Stufe 1 soll jede Gemeinde selbst in vollem Umfang vorhalten. [...] Bei der Ermittlung des erforderlichen Mindestbedarfs für die Stufen 2 und 3 können gleichwertige Fahrzeuge des Katastrophenschutzes angerechnet werden."

heißt für mich: Stufe 1 Fahrzeuge müssen der Gemeinde gehören und nicht dem Landkreis, KATS-Autos darf man erst ab Stufe 2, nicht in Stufe 1 anrechnen.

Was sagt ihr dazu?

Mfg
Daniel Kunze

nederrijner
05.09.2012, 15:21
Komme aus Thüringen, hab hier schon mal in der ThürFWOrgVO geschaut. hier steht bei §3, Abs. 5 "Der Mindestbedarf der Stufe 1 soll jede Gemeinde selbst in vollem Umfang vorhalten. [...] Bei der Ermittlung des erforderlichen Mindestbedarfs für die Stufen 2 und 3 können gleichwertige Fahrzeuge des Katastrophenschutzes angerechnet werden."

heißt für mich: Stufe 1 Fahrzeuge müssen der Gemeinde gehören und nicht dem Landkreis, KATS-Autos darf man erst ab Stufe 2, nicht in Stufe 1 anrechnen.

Was sagt ihr dazu?
Das sehe ich auf die Schnelle auch so.

Es macht ja auch Sinn, Synergieeffekte zu nutzen. Wenn ich einen SW brauche und das Glück habe, dass einer vom Bund über das Land bei mir stationiert wird, wäre es ja hirnrissig, diesen als nicht existent anzunehmen und einen zweiten zu kaufen, der sich dann auch die Räder eckig steht. Das gleiche gilt für das x-te LF.

Bei 3000 Einwohnern und nach dem, was Google so hergibt, würdet ihr ja vmtl. in die Risikoklasse 2 fallen, somit wäre das KLF-Th alleine nicht ausreichend, weil ein (!) (H)LF 10/6 gefordert ist. Das LF 16-TS ist allerdings auch nur bedingt geeignet, die Lücke auszugleichen. Solche Wenn-Dann-Tabellen sind halt nicht immer ganz einfach anzuwenden bzw. decken nicht alle Einzelfälle sinnvoll.

Wenn man dann natürlich noch hingeht und das KLF zum Hilfsrüstwagen umbaut, wird es spannend um das einzig verbliebene ächte LF (16-TS) ... Wenn ich richtig verstehe, wollt ihr über die Nicht-Anrechnung des LF 16-TS für ein weiteres LF argumentieren?

kunzebunze112
05.09.2012, 16:32
Ganz genau darauf zielen wir ab, das für die 3000 Einwohner nur ein kleines KLF nicht genug ist und das LF in diesem Bezug nicht existend (andere Feuerwehren im Kreis bei denen ein KATS-LF steht benutzen dies nur selten, da sie auch noch ein eigenes LF haben, nur bei uns ist dies eben nicht der Fall)

In ca. 2 Jahren soll unser LF vielleicht zum Feuerwehrzentrum und dort als Ausbildungfahrzeug dienen, und die Gemeinde spekuliert darauf das wir vl danach ein LF-KATS bekommen und somit wieder fein raus sind.

Dies wollen wir aber nicht, bzw nicht ohne eine eigenes ausreichendes LF. Sollte das LF 16 sogar weg gehen und wir kein neues KATS-Auto bekommen bin ich mal gespannt wie die Gemeinde reagieren würde.

Da diesen Monat noch einen gemeinsame Versammlung des Gemeinderates und der Wehrleitung ist, suche ich noch einige Gesetzte die das Argument untermauern, dass das LF nicht eingerechnet werden kann.

Feuermännchen
05.09.2012, 17:22
Hallo!

Eine rechtliche Grundlage oder dergleichen kann ich leider nciht beisteuern.
Aber ich kenne einen Fall, wo die Gemeinde ebenfalls das KatS-Fzg dem Bedarfsplan angerechnet hat. Letztes Jahr (oder vorletztes, ist ja auch egal) wurde das Fzg aber plötzlich vom Land umstationiert, sodass die Wehr efffektiv nur noch mit einem MTW samt Händer da stand... Auf Grund dessen musste zwangsläufig "Hals über Kopf" ein neues Fzg beschafft werden. Sehr zum Ärgernis der Kameraden, die jetzt "nur" noch noch mit einem TSF-W ausrücken.
Die Gemeinde stand nun vor dem Problem Geld investieren zu müssen, dass weder eingeplant, noch verfügbar war... Feuerwehrs ist halt nicht billig...

Bei Sonderfahrzeugen wie einem SW oder GW-G oder dergleichen ist die Gefahr wohl eher gering, dass die Wehr nicht mehr einsatzbereit ist, wenn dieses Fzg wegfällt. Wenn man aber nur dieses eine (zB LF16-TS) besitzt (mal abgesehen von nem MTW zb), dann kann es schnell mal durch ne Umstrukturierung passieren, dass eben jenes FZG plötzlich verschwindet.

Wie gesagt, ein aktueller Fall...

Feuermelder
05.09.2012, 17:25
andere Feuerwehren im Kreis bei denen ein KATS-LF steht benutzen dies nur selten, da sie auch noch ein eigenes LF haben

Wird bei uns auf Stadtebene auch so gemacht. Das letzte LF16-TS, was hier so rumgurkt, wird auch nur als Nachrückfahrzeug genutzt. Die Kameraden, bei denen das LF stationiert ist, rücken als erstes mit ihrem LF16/12 aus. Das LF16-TS ist jedoch voll im Bedarfsplan berücksichtigt.

kunzebunze112
05.09.2012, 18:06
meinst du Bedarfsplan oder ausrückeordnung?

in der ausrückeordnung berücksichtigen is Ja auch richtig, weil es ist Ja da, im Bedarfsplan allerdings einbinden Und dafür ein Fahrzeug was man selber vorhalten müsste nicht beschaffen ist falsch....So scheint es Ja aber bei euch nicht zu sein, habt Ja ein noch anderes LF

FF LeipzigM
05.09.2012, 20:17
Hallo,

das Argument "Geld" würde ich ebenfalls ins Felde führen.

D.h. besser in bälde ein Fahrzeug Planen/Beschaffen was sowohl euren Wünschen als auch den der Gemeinde entgegenkommt (finanzieller Natur).
Nicht wie schon beschrieben "Hals über Kopf" irgendeine Karre, welche u.U. genausoteuer wäre, aber nicht das bietet was gebraucht wird.

Was wäre denn wenn das LF von heut auf morgen IRREPARABEL kaputtginge?

Paul

Feuermelder
05.09.2012, 21:01
meinst du Bedarfsplan oder ausrückeordnung?

in der ausrückeordnung berücksichtigen is Ja auch richtig, weil es ist Ja da, im Bedarfsplan allerdings einbinden Und dafür ein Fahrzeug was man selber vorhalten müsste nicht beschaffen ist falsch....So scheint es Ja aber bei euch nicht zu sein, habt Ja ein noch anderes LF

Ich meine Bedarfsplan. Wir hatten vor drei Jahren den Fall, dass im Kernstadtlöschzug plötzlich zwei KatS-Fahrzeuge ausfielen. Ein RW 1 und ein LF16-TS. Plötzlich fehlten zwei wichtige Fahrzeuge. Zu dem Zeitpunkt standen nur noch ein LF16/12, DLK23/12 und ein GTLF zur Verfügung. Der RW war das zweite Fahrzeuge mit Rüstsatz, das LF16-TS Nachrückfahrzeug. Beide Fahrzeuge wurden vom Bund nicht ersetzt. Seit 2011 steht nun ein HLF20/16 als Ersatz zur Verfügung.

Alex22
05.09.2012, 22:29
Immer schwer zu sagen.
Kann auch sein, daß für euch das eine Fahrzeug reicht, dies kann man aber nur durch einen Brandschutzbedarfsplan feststellen.
Zu sagen, andere Gemeinden haben auch ein LF ist keine Grundlage.

kunzebunze112
05.09.2012, 23:32
Immer schwer zu sagen.
Kann auch sein, daß für euch das eine Fahrzeug reicht, dies kann man aber nur durch einen Brandschutzbedarfsplan feststellen.
Zu sagen, andere Gemeinden haben auch ein LF ist keine Grundlage.

Also wir müssten in Risikogruppe 2 oder 3 eingeordnet werden, und da ist ein TSF bzw KLF-Thürigen eindeutig nciht ausreichend


Hallo,

das Argument "Geld" würde ich ebenfalls ins Felde führen.

D.h. besser in bälde ein Fahrzeug Planen/Beschaffen was sowohl euren Wünschen als auch den der Gemeinde entgegenkommt (finanzieller Natur).
Nicht wie schon beschrieben "Hals über Kopf" irgendeine Karre, welche u.U. genausoteuer wäre, aber nicht das bietet was gebraucht wird.

Was wäre denn wenn das LF von heut auf morgen IRREPARABEL kaputtginge?

Paul

Deswegen wollen wir ja auch das ganze jetzt anrühen, da in 2-3 jahren ja wahrscheinlich das auto weg geht, un wenn dann nix eingeplant ist stehen wir vermutlich dumm da, wie es feuermännchen in seinem fall berichtet hat. Nur wir wollen auch drauf aufmerksam machen das selbst wenn wir ein neues KATS-LF bekommen sollten, dies tzd nicht rechtens ist, denn wenn es so kommt, bekommen wir die gemeinde nie dazu geld für die feuerwehr auszugeben.

Alex22
06.09.2012, 05:33
Also wir müssten in Risikogruppe 2 oder 3 eingeordnet werden, und da ist ein TSF bzw KLF-Thürigen eindeutig nciht ausreichend


Nach deiner persönlichen Meinung oder nach der Meinung, nicht falsch verstehen, Ahnung hat?
Auch wenn ihr nur ein rein 3.000 Seelendorf seid, kann ich mir gut vorstellen das ein TSF reicht, denn es geht um die Gemeinde, diese darf auch sehrwohl die Fahrzeuge mehrere ihrer Ortschaften zusammenziehen, es muß nicht jede Ortschaft für sich ein Dachstuhlbrand ausbekommen.

AkkonHaLand
06.09.2012, 07:45
Mal ein anderer Gedanke:
Hat der Bund nicht vor Jahren den KatS aufgelöst und alle (Feuerwehr-)Fahrzeuge an die Kommunen verschenkt? Somit wäre das genannte LF16-TS mittlerweile im Eigentum der Gemeinde und somit voll im Bedarfsplan...

WernerG
06.09.2012, 08:11
Umstrukturiert, nicht aufgelöst :-)

Es gibt nach wie vor sog. Bundeskomponenten, die (über das Land) vom Bund beschafft, ergänzt, unterhalten, bezahlt werden.


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nederrijner
06.09.2012, 08:20
Mal ein anderer Gedanke:
Hat der Bund nicht vor Jahren den KatS aufgelöst und alle (Feuerwehr-)Fahrzeuge an die Kommunen verschenkt? Somit wäre das genannte LF16-TS mittlerweile im Eigentum der Gemeinde und somit voll im Bedarfsplan...
Nö, hat er nicht (gleich aus diversen Gründen).


Nach deiner persönlichen Meinung oder nach der Meinung, nicht falsch verstehen, Ahnung hat?
Auch wenn ihr nur ein rein 3.000 Seelendorf seid, kann ich mir gut vorstellen das ein TSF reicht (...)
Das kommt halt dabei heraus, wenn man meint, Bedarfsplanung in ein paar Risikoklassen, Stufen und Tabellen packen zu können. Das kann man aber m.E. den einzelnen Feuerwehren nicht vorwerfen. Wenn ich mir diese Tabelle anschaue, führt "geringer Durchgangsverkehr auf Straße und Schiene" eben zu Risikoklasse BT2. Der Ort hat einen Bahnhof an einer Hauptbahn, insofern ist das m. E. durchaus schlüssig.

Ob es eine Bahnlinie jetzt erforderlich macht, anstatt eines TSF ein (H)LF 10/6 vorzuhalten, muss man die Ersteller dieser Verordnung fragen.


(...) die Gemeinde, diese darf auch sehrwohl die Fahrzeuge mehrere ihrer Ortschaften zusammenziehen, es muß nicht jede Ortschaft für sich ein Dachstuhlbrand ausbekommen.
Das stimmt allerdings auch, es ist immer von "die Gemeinde" die Rede. Wenn das notwendige LF eben aus dem wenige Kilometer entfernten Nachbarort kommt, dürfte das KLF auch ausreichen. Wenn man die Möglichkeit zur organisationsinternen Umstrukturierung (Umsetzung von Fahrzeugen) hat, spricht m.E. auch nichts dagegen, eines der neuen LF KatS als einziges Fahrzeug in einem Ort zu stationieren, ein LF 16-TS ist dafür nur bedingt geeignet. Wenn das abgezogen bzw. überörtlich im Einsatz ist, stellt man halt ein LF eines anderen Standortes dort unter.

Und wenn ich dann in einem anderen Forum lese, dass die betroffene Feuerwehr 19 Mann stark ist, wovon beim Einsatz vielleicht 10 kommen, frage ich mich schon, ob man mit dem Fahrzeugbestand nicht doch auskommen sollte. Laut Webseite der Feuerwehr ist man ja auch dazu übergegangen, das KLF zum Hilfsrüstwagen umzubauen. Bedarf für zwei LF sollte es somit nicht geben.

Die Argumentation, das LF 16-TS wäre als KatS-Fahrzeug "nicht existent", geht meiner Meinung nach ins Leere. Trotzdem macht es natürlich langfristig Sinn, sich zu überlegen, wie man die Feuerwehr beim Ausfall des Fahrzeuges aufstellt. Ein (!) vernünftiges HLF 10 ist sicher mehr wert als zwei Krücken HRW und LF 16-TS.

kunzebunze112
06.09.2012, 11:51
Nach deiner persönlichen Meinung oder nach der Meinung, nicht falsch verstehen, Ahnung hat?
Auch wenn ihr nur ein rein 3.000 Seelendorf seid, kann ich mir gut vorstellen das ein TSF reicht, denn es geht um die Gemeinde, diese darf auch sehrwohl die Fahrzeuge mehrere ihrer Ortschaften zusammenziehen, es muß nicht jede Ortschaft für sich ein Dachstuhlbrand ausbekommen.

Die Gemeinde Niederorschel besteht aus 3 Ortsteilen, ein Ortsteils hat keine Feuerwehr, der andere hat ein KLF-Th und wir, der größte Ortsteils, haben einen großen Industriebetrieb, mehrere kleine bis mittelgroße, ein altenpflegeheim, bei einem Krankenhaus werden wir im ersten abmarsch mit alarmiert, wir haben 4 gebäudekomplexe mit 5 vollgeschossen (ohne 2. baulichen rettungsweg .....aber das is ein anderes thema)....dann noch eine Ortsumgehung die autobahn zubringer ist und liegen halt an der halle-kassler-eisenbahn....auch wenns nur meine meinung ist: ich denke das reicht aus um in BT2 eingeordnet zu werden



Und wenn ich dann in einem anderen Forum lese, dass die betroffene Feuerwehr 19 Mann stark ist, wovon beim Einsatz vielleicht 10 kommen, frage ich mich schon, ob man mit dem Fahrzeugbestand nicht doch auskommen sollte. Laut Webseite der Feuerwehr ist man ja auch dazu übergegangen, das KLF zum Hilfsrüstwagen umzubauen. Bedarf für zwei LF sollte es somit nicht geben.

Die Argumentation, das LF 16-TS wäre als KatS-Fahrzeug "nicht existent", geht meiner Meinung nach ins Leere. Trotzdem macht es natürlich langfristig Sinn, sich zu überlegen, wie man die Feuerwehr beim Ausfall des Fahrzeuges aufstellt. Ein (!) vernünftiges HLF 10 ist sicher mehr wert als zwei Krücken HRW und LF 16-TS.

Klar sind wir wenig Leute bei der Feuerwehr, es ist schwer mit dieser Ausstattung die wir haben (nicht nur was auf den Autos ist sondern insgesamt....geht schon bei FME los...) junge Leute aus der Jugendfeuerwehr zu halten, bzw neue Leute ran zu bekommen.

Aber wieso sollten wir uns trotz der wenigen Leute nicht für die Feuerwehr einsetzen? Wie du es gesagt hast: ein zweites LF wollen wir ja auch garnicht, auch wenn im mom der Platz da wäre ;) .....wir wollen einfach nur ein eigenes schlagkräftiges Fahrzeug haben, was nicht vl in 2 Jahren weg geht, inklusive der Ausstattung die der Bund uns mal von Jahr zu Jahr für das Auto gegeben hat. Ein gescheites LF, das wollen wir halt in die Köpfe des Gemeinderats rein bekommen, sie sollen es begreifen dass das KATS-Auto nicht uns gehört, und ein KLF-Th für Niederorschel nicht ausreicht.

Alex22
06.09.2012, 21:30
Nimms mir nicht übel, aber mit 19 Mann habt ihr ja nicht mal die Mindeststärke die zumindest bei den meißten Bundesländern für ein LF gefordert wird und dann wollt ihr gleich 2 Autos?
In meinen Augen ist bei eurer Personalstärke schon das LF16TS fehl am Platz.

kunzebunze112
06.09.2012, 23:55
1. wir wollen keine 2 LF
2. ich sag ja auch garnet das ein LF vom KATS gut bei uns aufgehoben ist

Wir hätten gern nur ein LF was den Mindestanforderungen in unserem Ort gerechtfertig wird und welches auch uns gehört, bzw der gemeinde

Alex22
07.09.2012, 05:31
1. wir wollen keine 2 LF
2. ich sag ja auch garnet das ein LF vom KATS gut bei uns aufgehoben ist

Wir hätten gern nur ein LF was den Mindestanforderungen in unserem Ort gerechtfertig wird und welches auch uns gehört, bzw der gemeinde

Ich rede nicht von 2 LFs, ich rede von 2 Autos, sprich, das LF16TS+KLF oder dann HLF XX+KLF.
(H)LF=Gruppenbesatzung dreifache Besetzung = 21 Feuerwehrmänner.
Streng genommen seid ihr nur durch euer KLF überhaupt einsatzbereit.

Kotzekocher
07.09.2012, 06:25
Tja das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun.
Wenn nach Bedarf ein LF da stehen mjuss haben se schon recht das die Gemeinde sich mal lieber kümmern soll das falls das LF-TS weg fällt der Fuhrpark wenigstens denn Bedarf deckt.
Wenn nun nicht genug Kameraden da sind um die Fahrzeuge zu besetzen muss da die Gemeinde auch ansetzen notfalls mit Pflichtfeuerwehr.

Was soll man bitte bei anderen Wehren machen die nur 50 Mann haben aber ein großen Aufgabengebiet? 1 LF, 1 TLF 16/25, 1 DLK, 1 RW1, 1 ELW1 1 TSF-TH da müssten 90 Mann in der Feuerwehr sein.
Soll man denne jetzt paar Fahrzeuge weg nehmen weil se die Mindeststärke nicht erfüllen?

AkkonHaLand
07.09.2012, 07:55
...
Wenn nach Bedarf ein LF da stehen mjuss ...

Und wer sagt, dass das LF an dem Standort stehen muss?
Solange die Hilfsfrist ("Eintreffen des ersten Fahrzeug", 10 Minuten nach Alarm wirksame Hilfe leisten (§1 ThürFwOrgVO), 20 Minuten bis zum Eintreffen einer Stützpunktfeuerwehr (§5 ThürFwOrgVO)) eingehalten wird, kann die Gemeinde frei entscheiden, wo sie ihre Fahrzeuge und Geräte hinstellt.
Bei dauerhaftem Unterschreiten der Mindeststärke droht ggf. die Schließung des Standortes.

nederrijner
07.09.2012, 08:29
Und wer sagt, dass das LF an dem Standort stehen muss?
Solange die Hilfsfrist ("Eintreffen des ersten Fahrzeug", 10 Minuten nach Alarm wirksame Hilfe leisten (§1 ThürFwOrgVO), 20 Minuten bis zum Eintreffen einer Stützpunktfeuerwehr (§5 ThürFwOrgVO)) eingehalten wird, kann die Gemeinde frei entscheiden, wo sie ihre Fahrzeuge und Geräte hinstellt.
Bei dauerhaftem Unterschreiten der Mindeststärke droht ggf. die Schließung des Standortes.

Das Problem an der Geschichte mit Stützpunktfeuerwehren ist nur, dass das schon der größte Standort der Gemeinde ist. Stützpunktfeuerwehren muss es nicht in jeder Gemeinde geben, dennoch "sollen" die Gemeinden die Einheiten der Stufe 1 selbst vorhalten.

Das Beispiel zeigt mal wieder deutlich, dass Kommunen unterhalb einer bestimmten Mindestgröße (die ich aus eigener Erfahrung mal bei ca. +/- 10.000 Einwohnern und entsprechendem Gewerbe ansetzen würde) kaum sinnvoll eine eigenständige Feuerwehr unterhalten können. Wenn es wirklich Gebäude mit fünf Vollgeschossen gibt, müsste eigentlich (nach der Verordnung in jedem Fall, nach Baurecht unter Umständen) sogar ein DLK vorgehalten werden.


Was soll man bitte bei anderen Wehren machen die nur 50 Mann haben aber ein großen Aufgabengebiet? 1 LF, 1 TLF 16/25, 1 DLK, 1 RW1, 1 ELW1 1 TSF-TH da müssten 90 Mann in der Feuerwehr sein.
Soll man denne jetzt paar Fahrzeuge weg nehmen weil se die Mindeststärke nicht erfüllen?
Die sollten sich überlegen, was sie davon gleichzeitig in den Einsatz bringen müssen und schauen, ob sie immer genügend Personal haben, um das auch zu können. Bei deinem Beispiel könnte man je nach Stichwort einen klassischen Löschzug oder einen klassischen Hilfeleistungszug bauen, was das TSH-TH (Technische Hilfeleistung oder Thüringen?) dann noch soll, frage ich mich schon. Ansonsten ist es heutzutage unumgänglich, frühzeitig und umfassend in der Nachbarschaft zu alarmieren.
Solange es real sicher funktioniert, halte ich nichts davon, mit irgendwelchen Planungsfaktoren zu jonglieren.



Grundsätzlich ist der Ansatz, frühzeitig auf die Gemeinde einzuwirken und im Fall der Fälle nicht nur mit dem KLF da zu stehen, in diesem Fall nicht verkehrt. Ein MLF oder ein (kleines) HLF 10 wären da meiner Meinung nach schon angemessen. Die Frage ist nur, was man mit dem KLF (Bj. 1999) macht, wenn wirklich ein HLF 10 angeschafft würde.

Kotzekocher
07.09.2012, 16:12
TSF-TH ist ein Sonderfahrzeug TSF mit Hilfeleistungssatz ähnlich einem VRW nur mit bissel Löschtechnik. Sehr gut wenn mal die leute mit LKWschein nicht die schnellsten sind oder es länger dauert bis sich 9 Mann gefunden haben da kann man schon mal zum VKU ausrücken.
Besonders gut macht es sich auf der Autobahn, da hat es bissel Vorteile gegenüber den großen Karren.

Keine Ahnung wie das mit den Hilfsfristen in Thüringen ist aber in anderen Bundesländern soll innerhalb von 9 Minuten eine Löschgruppe vor Ort sein.
1min Disposition + 4min Ausrücken + 4 min Fahrzeit

Glaube auch kaum das ein Standort mit 19 aktiven geschlossen wird.

Eigentlich geht es ja im dem Thema drum das die Gemeinde im Brandschutzbedarfsplan das LF-TS mit aufgenommen hat, also gehe ich davon aus das ein LF vorhanden sein muss.

Diesen scheiß mit den Fahrzeugen in den Bedarfsplan aufnehmen machen aber sehr viele Gemeinden, kann man nur hoffen das nicht das Auto mal weg ist und dann stehen die Wehren ohne ausreichend Mittel da.

Bei meinem Beispiel die Wehr hat die Beladung der Fahrzeuge schon sehr gut nach Stichworten etc sortiert das se schlagkräftig ausrücken können.

Die DLK ist z.b. ein Multistar

nederrijner
07.09.2012, 17:07
TSF-TH ist ein Sonderfahrzeug TSF mit Hilfeleistungssatz ähnlich einem VRW nur mit bissel Löschtechnik. Sehr gut wenn mal die leute mit LKWschein nicht die schnellsten sind oder es länger dauert bis sich 9 Mann gefunden haben da kann man schon mal zum VKU ausrücken.
Besonders gut macht es sich auf der Autobahn, da hat es bissel Vorteile gegenüber den großen Karren.

...

Die DLK ist z.b. ein Multistar
Ich lach' mich schlapp.

Alex22
07.09.2012, 20:13
Die DLK ist z.b. ein Multistar

Und jetzt hast dich im endeffekt selbst disqualifiziert mit deiner Unwissenheit.
Ich geb dir mal ein Tipp, vergleiche mal die Forderungen für Feuerwehraufstellflächen mit den technischen Daten deines Multistars.
Dann wirst du feststellen das ein Multistar NIEMALS eine Drehleiter ersetzen kann.

kunzebunze112
07.09.2012, 20:45
.......Keine Ahnung wie das mit den Hilfsfristen in Thüringen ist aber in anderen Bundesländern soll innerhalb von 9 Minuten eine Löschgruppe vor Ort sein.
1min Disposition + 4min Ausrücken + 4 min Fahrzeit...

Hilfsfrist ist in TH 10 min....allerdings heißt es hier nur das die feuerwehr 10 min nach der alarmierung wirksame hilfe leisten muss....was jetzt allerding wirksam ist un wie viel personen wirksam sind wird nicht beschrieben

genau so wenig wie halt festgelegt ist welche mindeststärke eine feuerwehr haben muss


Das Beispiel zeigt mal wieder deutlich, dass Kommunen unterhalb einer bestimmten Mindestgröße (die ich aus eigener Erfahrung mal bei ca. +/- 10.000 Einwohnern und entsprechendem Gewerbe ansetzen würde) kaum sinnvoll eine eigenständige Feuerwehr unterhalten können. Wenn es wirklich Gebäude mit fünf Vollgeschossen gibt, müsste eigentlich (nach der Verordnung in jedem Fall, nach Baurecht unter Umständen) sogar ein DLK vorgehalten werden.

da gebe ich dir vollkommen recht....deswegen finde ich ist in TH eine Gebietsreform dringend notwendig, nicht nur auf Kreis sonder auch auf Gemeindeebene....man muss dann zwar eventuell bei Landgemeinden wegen den Hilffristen gucken, allerdings kann man so eine Wehr viel besser aufstellen und organisieren

....aber bis das kommt wird man ja noch träumen dürfen ^^