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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einbruch in Kranenburger Feuerwehrgerätehaus.



stv. OrtsBM
23.08.2012, 22:30
Dieses mal hat es unser Feuerwehrgerätehaus erwischt.
Und das blöde an der ganzen Sache ist das die Diebe unseren Notfalltüröffnungskoffer und Akkuschrauber geklaut haben, so daß die Ganoven in Zukunft auch noch Professionell die Türen öffnen können.
Bilder von den geklauten Werkzeugen findet ihr auf unserer Facebookseite.
https://www.facebook.com/pages/Freiwillige-Feuerwehr-Kranenburg-Niederelbe/126751337393839 Falls ihr irgendwo im Netz diese Gegenstände finden solltet meldet es bitte der Polizei.
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/59461/2310551/pol-std-einbruch-in-kranenburger-feuerwehrgeraetehaus-unbekannte-entwenden-bargeld-und-werkzeug-aus

http://www.tageblatt.de/main.cfm?DID=2324432

MeisterH
23.08.2012, 23:24
Nachbarschaft... Kommt immer näher alles... Obwohl bei uns auch schon eingestiegen, aber nichts geklaut wurde. Schlimm. Aber nicht zu ändern.

Alex22
24.08.2012, 08:17
Und das blöde an der ganzen Sache ist das die Diebe unseren Notfalltüröffnungskoffer und Akkuschrauber geklaut haben, so daß die Ganoven in Zukunft auch noch Professionell die Türen öffnen können.

Ist doch egal.
1. Einbrecher brauchen so ein Zeug gar nicht, denen dauert das ganze zu lange.
2. Wenn jemand sich sowas haben will, kann er sich das auf ganz legalem Wege kaufen.

DG7GJ
24.08.2012, 18:11
Hallo!


Dieses mal hat es unser Feuerwehrgerätehaus erwischt.
Und das blöde an der ganzen Sache ist das die Diebe unseren Notfalltüröffnungskoffer und Akkuschrauber geklaut haben, so daß die Ganoven in Zukunft auch noch Professionell die Türen öffnen können.

Herrje...gibt es denn immernoch Gerätehauser die...

1. nicht ständig besetzt

und trotzdem

2. über keinerlei Alarmanlage verfügen?


Mal ganz abgesehen von den komunalen Kosten- und Endscheidungsträgern:

Jedem Feuerwehrangehörigen dürfte von Natur aus klar sein welche Werte in der Ausrüstung stecken.
Und das offenbar organisierte Banden seit Monaten mit Vorliebe auf solche unbewachten und ausgestorbenen Gerätehäuser zielen, dürfte heute auch niemanden mehr überraschen.

Und Himmelherr...wenn schon die Kostenträger zu uneinsichtig sind:

Scheiß auf VdS-Zulassung und Fachbetrieb.
Da schmeißt man einmal alle gemeinsam 5-10€ in einen Pott, bis man sich eine günstige Alarmanlage aus dem baumarkt oder Conrad, Reichelt, Westfalia oder so leisten kann.

Hauptsache das Teil macht anständig lärm und hat einen Schaltausgang - um den Alarm per Funk oder Telefon an die zuständige Leitstelle melden zu können.

Immernoch besser als eines Morgends zu nem Einsatz alarmiert zu werden und dann zu merken das die Ausrüstung futsch ist!

Der Einstieg ist schon mit sowas vollkommen ausreichend:

http://www.reichelt.de/Elro-Funkalarmanlagen/ELRO-HA65S/3//index.html?ACTION=3&GROUPID=5500&ARTICLE=97443&SHOW=1&START=0&OFFSET=500&

Tore und Türen würde ich immer über verdrahtete Schleifen führen, Bewegungsmelder und entlegene Fenster o. strategische Innentüren mögen auch über Funk gehen.

Ich selber habe es seit Jahren häufig mit angesetzten Feststationen im Betriebsfunk zu tun.
Überwiegend unscheinbare Schaltkästen oder Schaltschränke in unbewachten, nicht selten frei zugänglichen Treppenhäusern usw.
Mir käme niemals in den Sinn sowas ohne Alarmanlage zu übergeben!
Wenn da einer soeinen Kasten öffnet, dann sollen gefälligst an dem Besprechungspult im Büro, sowie über Funk an allen Mobilgeräten und Handfunken aber gefälligst alle Lichter blinken!

Wenn nicht, könnte man soeinen Kasten ebenso gut offen an den Straßenrand stellen.

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser

AkkonHaLand
24.08.2012, 18:48
...
Herrje...gibt es denn immernoch Gerätehauser die...

1. nicht ständig besetzt
und trotzdem
2. über keinerlei Alarmanlage verfügen?
...

Scheiß auf VdS-Zulassung und Fachbetrieb.
Da schmeißt man einmal alle gemeinsam 5-10€ in einen Pott, bis man sich eine günstige Alarmanlage aus dem baumarkt oder Conrad, Reichelt, Westfalia oder so leisten kann.

...

Ist ja im Ansatz eine gute Idee, aaaaber:
Die Kommune untersagt jedewede eigenmächtigen Einbauten in die Gerätehäuser. Jeder Gegenstand, der nicht zur kommunal gelieferten Ausstattung/Ausrüstung gehört wird von der Kommune ohne Vorwarnung aus dem Gerätehaus entfernt und entsorgt/verwertet.

Wie sind jedenfalls nicht bereit der Kommune auch noch Geld hinterher zu schmeissen. Wenn sie ihre Gerätehäuser nicht sichern möchte, dann muss sie halt zahlen, wenn was passiert....

DG7GJ
24.08.2012, 21:19
Hallo!


Ist ja im Ansatz eine gute Idee, aaaaber:
Die Kommune untersagt jedewede eigenmächtigen Einbauten in die Gerätehäuser. Jeder Gegenstand, der nicht zur kommunal gelieferten Ausstattung/Ausrüstung gehört wird von der Kommune ohne Vorwarnung aus dem Gerätehaus entfernt und entsorgt/verwertet.

Bitte was? Wenn es um Fahrzeuge geht, oder um Rettungsmittel wie Bergungsspreizer, Flex, Motorsägen, Defi, Kanüle usw geht...freilich. Verständlich!

Aber in diesem Sachverhalt ist's klar für mich:

Wer ofert sich für den Notfalleinsatz auf? Von wem kommt die Manpower und die Bereitschaft zu helfen wenn wo was brennt oder ein VU passiert?

Nicht der Entscheidungsträger hinterm Schreibtisch im Rathaus.

Und wer darf sich im Falle eines Einbruches von der Bevölkerung verhöhnen lassen, wenn womöglich sogar Menschen sterben weil man schlicht keine Alarmanlage hatte?

Bestimmt nicht der Entscheidungsträger hinter Schreibtisch im Rathaus.

Bin da ganz klar der Meinung das die ausführende Schicht sich da zur Not selber helfen muss, wenn die entscheidungsträger es nicht auf die Reihe bekommen.
Und solche Eigeninitiativen rausreißen darf die Komune gerne, wenn da subbito da eine Anlage reingesetzt wird welche der Komune genehm ist.
Ansonsten darf solchen Bürokraten durchaus die Hand abfaulen. (sorry)

Wo wäre denn das Rettungswesen und die Brandbekämpfung heute, wenn die Leute an der Einsatzfront immer nur mit dem gearbeitet hätten was die Komune liefert?
Warscheinlich noch bei der Handpumpe hinterm Pferdegespann...


Wie sind jedenfalls nicht bereit der Kommune auch noch Geld hinterher zu schmeissen. Wenn sie ihre Gerätehäuser nicht sichern möchte, dann muss sie halt zahlen, wenn was passiert....

Eigentlich würde ich das ja genauso sehen.
Aber die öffentlichen Kassen sind überall klamm.
Und auch klar das die Komune da überdrehte Anforderungen stellt.
Wenn die Komune sowas ausschreibt, kostet sowas über einen Fachbetrieb vielleicht 10.000€ und mehr je Gerätehaus, ohne wirklich 100% Sicherheit zu geben.

Machen die Feuerwehrleute was in Eigenleistung, kann man es aber mit ~300-400€ und ein paar Stunden Teamwork den Einbrechern schon verflixt schwer machen.

Wichtig ist doch nur das möglichst schnell nach einer Auslösung da ein rotes und vielleicht 1-3 blaue Autos mit quietschenden Reifen und lustig blinkenden Lämpchen form Gerätehaus stehen.
Ob das nun erreicht wurde durch schwer erkämpfte Anlage für fünfstellige Euros oder einer selbst angeschafften Anlage für wenige dreistellige Euros ist da erstmal völlig irrelevant.

Wertvolle Güter müssen gerade in der heutigen Zeit geschützt werden, erst recht wenn es sich um Einsatzausrüstung einer BOS handelt.
Garnix zu tun ist für mein Verständniss sträflich.
Da könnte mal die Sachen auf einfach an den Straßenrand stellen.

Man beachte bitte, wie die Kriminalität sich entwickelt!
Beispielsweise scheuen sich Metalldiebe nicht mehr zig meter lange Gräben aus zu heben und Gas- und Wasserleitungen zu klauen.
Ebenso sind unter Spannung stehende 30KV Leitungen der Bahn auch keine Abschreckung mehr.

Bolzenschneider -> Schloß am Trenner *knaks* -> Rauf auf dem Mast -> notdürftig erden -> *knaks* -> paar hundert Meter weiter ein Kollege ebenso *knacks*....
Und wenn der BGS ankommt, fehlen da mal eben einige hundert Meter kabel, trotz 30.000V die da drauf lagen.

Und in diesen Zeiten lässt man ganze Löschzüge unbewacht in der Pampe stehen?

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser

Fabpicard
24.08.2012, 21:25
Wie sind jedenfalls nicht bereit der Kommune auch noch Geld hinterher zu schmeissen. Wenn sie ihre Gerätehäuser nicht sichern möchte, dann muss sie halt zahlen, wenn was passiert....

Tjoar, ganz so einfach darf man es sich dann aber auch wieder nicht machen ;)

Da sollte der Kommandant vielleicht bissel in die Pflicht gehen und bei der Kommune Dampf machen, dass der Sachbearbeiter seinen Job richtig macht.

Denn: Macht der den nicht richtig, wofür er vom Steuerzahler Geld bekommt, dann muss der Steuerzahler das nachher wieder zahlen, damit der Fehler korrigiert wird...

Ist also wie quasi immer im Leben: Wer billig wirtschaftet, darf 2 mal blechen *g*

MfG Fabsi

MeisterH
25.08.2012, 00:08
Machen die Feuerwehrleute was in Eigenleistung, kann man es aber mit ~300-400€ und ein paar Stunden Teamwork den Einbrechern schon verflixt schwer machen.


Du willst doch wohl nicht zur Schwarzarbeit auffordern?

Alex22
25.08.2012, 08:27
Du willst doch wohl nicht zur Schwarzarbeit auffordern?

In meinen Augen meint er eher Vereinsarbeit.

MeisterH
25.08.2012, 12:25
Sobald ich damit irgendeinem anderen Unternehmen "die Arbeit wegnehme" ist es keine Vereinsarbeit mehr, sondern verboten.

Siehe Schlüsseldienst/Ölspur/...-Diskussionen.

DG7GJ
25.08.2012, 12:28
Hallo!


Du willst doch wohl nicht zur Schwarzarbeit auffordern?

Nie und nimmer!
Vielmehr geht es mir um freiwillige, angemessene Selbsthilfe - zumindest da wo die Entscheidungsträger schlichtweg nich zu Pötte kommen.

Deshalb sagte ich ja auch in meinem ersten Beitrag zu diesem Thema:

"Scheiß auf Vds-Zulassung".
Irgendeine billige Konsumeranlage die nicht allzuhäufig Fehlalarm macht aber mit hoher Warscheinlichkeit eben Laut gibt wenn was ungeplantes passiert, ist allemal besser als garnix.

Und bezüglich Alarmtechnik und Vds....soooo fremd bin ich da nicht.
Einen großen Teil meiner Erstausbildung (immerhin 3 Jahre) verübte ich bei einem Vds-zertifizierten Alarmsystembauer (elitäre Villen, Banken, Behörden...)

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser

nederrijner
25.08.2012, 13:07
Sobald ich damit irgendeinem anderen Unternehmen "die Arbeit wegnehme" ist es keine Vereinsarbeit mehr, sondern verboten.
Was für eine blödsinnige Aussage.

Alex22
25.08.2012, 13:35
Was für eine blödsinnige Aussage.

Ich glaube der sollte sich nochmal genau informieren.
*Köpfschüttel*
So eine blödsinnige Aussage hab ich auch schon lang nicht mehr gehört.

DG7GJ
25.08.2012, 13:55
Hallo!


Sobald ich damit irgendeinem anderen Unternehmen "die Arbeit wegnehme" ist es keine Vereinsarbeit mehr, sondern verboten.

Ich gebe dir schon recht, klar. Aber bitte die Kirche im Dorf lassen:

Es werden täglich unterbezahlte Leiharbeiter und ABM-vergleichbar eingesetze Leute _ohne Fachausbildung_ an Aufgaben gesetzt, welche eine Fachausbildung vorraussetzen.
Das ist organisiert! Eine riesige Branche lebt da von, und der Gesetzgeber schaut nur zu.

Davon rede ich hier aber nicht:

Ein Vds-Verifiziertes Fachunternehmen welches solch eine Ausschreibung erlangt und ein Gerätehaus absichert ist eine ganz andere Hausnummer.
Solche Firmen würden sich kein Alarmanlagenset für 300€ auf nem Consumerladen holen dafür.

Nein, wenn betroffen sich mit solchen Billiganlagen ein wenig mehr Sicherheit verschaffen ist das besser als garnix.
Aber auch solch eine Anlage ändert nichts an dem Sachverhalt, das der Kostenträger eigentlich in der Verantwortung wäre da dennoch tätig zu werden.
Es wäre halt nur eben kein Beinbruch noch, wenn Kostenträger dafür noch ein paar Jährchen braucht.

Das hat so nix mit Schwarzarbeit oder Marktschädigung zu tun.

Anderes Beispiel:
Wascht Ihr eure Einsatzfahrzeuge selber, oder lasst ihr ein Fachunternehmen eure Autos waschen?

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser

MeisterH
25.08.2012, 14:32
Was für eine blödsinnige Aussage.



Ich glaube der sollte sich nochmal genau informieren.
*Köpfschüttel*
So eine blödsinnige Aussage hab ich auch schon lang nicht mehr gehört.

Könnt ihr nur palavern, oder die Aussage auch widerlegen, und nachweisen warum diese Aussage blödsinnig ist?

nederrijner
25.08.2012, 14:42
Wie wäre es, wenn Du zunächst einmal damit beginnst, Deine gewagte Aussage zu belegen?

Mal so als Tipp, es geht nicht um Dienstleistungen zu Gunsten Dritter, insofern läuft der Vergleich mit Schlüsseldienst (okay) und Ölspuren (sowieso schon grenzwertig) ins Leere.

Alex22
25.08.2012, 15:04
Könnt ihr nur palavern, oder die Aussage auch widerlegen, und nachweisen warum diese Aussage blödsinnig ist?

Da brauch ich nicht widerlegen, du mußt ein Verbot aufzeigen.
Die Organisation Feuerwehr darf nicht in Konkurrenz zu ein privatwirtschaftlichen Unternehmen treten, das stimmt, dies betrifft aber Einsätze und nicht Umbaumaßnahmen etc die in einem Gerätehaus von den Feuerwehrleuten freiwillig begangen werden.

nederrijner
25.08.2012, 17:45
Ein nicht existentes Verbot zu widerlegen, ist schwierig bis unmöglich ...
Weiterhin scheinen mir die Begrifflichkeiten Schwarzarbeit (Umgehung von Steuer- und Sozialabgabenverpflichtungen) und unerlaubte Konkurrenz der öffentlichen Hand zu Unternehmen nicht ganz klar zu sein.

Es ist doch sowohl in Behörden als auch bei Vereinen, Firmen und Privatleuten üblich und akzeptiert, Aufgaben aller Art mit eigenen Kräften selbst zu machen (manch einer nennt es schlicht Engagement).

Ein paar alltägliche Dinge, die nach Deiner Denkweise wegen vorhandener Unternehmen ja verboten sein müssten:

Waschen der PSA nach dem Einsatz ==> Wäscherei
Beseitigung einer Verstopfung im Siphon des Feuerwehrhauses ==> Klempner
Setzen einer Steckdose in der Fahrzeughalle ==> Elektriker
Austauschen einer kaputten Fliese in der Atemschutzwerkstatt ==> Fliesenleger
Bau einer Grillhütte neben dem Feuerwehrhaus ==> Zimmermann
Pflege der Grünanlagen ==> Gärtner
Räumen der Zu- und Abfahrten von Schnee ==> Hausmeisterservice
Reinigen der Fahrzeughalle ==> Reinigungsdienste
Wartung und Reparaturen an Einsatzfahrzeugen ==> KFZ-Werkstatt
Programmieren von Meldeempfängern ==> Funkhandel
Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ==> Elektriker

Deswegen Blödsinn ...

AkkonHaLand
25.08.2012, 21:15
...
Anderes Beispiel:
Wascht Ihr eure Einsatzfahrzeuge selber, oder lasst ihr ein Fachunternehmen eure Autos waschen?...Wedernoch. Das Waschen der Fahrzeuge muss auf einem Gelände mit Ölabscheider erfolgen (daher darf man ja auch (auch seinen Privatwagen vor der eigenen Garage, sondern mann muss zur Waschanlage) nicht vor/im Gerätehaus waschen) Das ist (in unseren Breiten) idR. der Bauhof der Stadt und der steht als Eigenbetrieb nicht in Konkurenz zur öffentlichen Wirtschaft. Ebenso gehen die Feuerwehrfahrzeuge ja auch nicht zum TÜV, Dekra usw. sondern werden von den Mitarbeitern des Bauhof geprüft und mit den Plaketten versehen. Auch die nötigen Reparaturen werden vom Bauhof gemacht.


Da brauch ich nicht widerlegen, du mußt ein Verbot aufzeigen.
Die Organisation Feuerwehr darf nicht in Konkurrenz zu ein privatwirtschaftlichen Unternehmen treten, das stimmt, dies betrifft aber Einsätze und nicht Umbaumaßnahmen etc die in einem Gerätehaus von den Feuerwehrleuten freiwillig begangen werden.siehe unten


Ein nicht existentes Verbot zu widerlegen, ist schwierig bis unmöglich ...
Weiterhin scheinen mir die Begrifflichkeiten Schwarzarbeit (Umgehung von Steuer- und Sozialabgabenverpflichtungen) und unerlaubte Konkurrenz der öffentlichen Hand zu Unternehmen nicht ganz klar zu sein.

Es ist doch sowohl in Behörden als auch bei Vereinen, Firmen und Privatleuten üblich und akzeptiert, Aufgaben aller Art mit eigenen Kräften selbst zu machen (manch einer nennt es schlicht Engagement).

Ein paar alltägliche Dinge, die nach Deiner Denkweise wegen vorhandener Unternehmen ja verboten sein müssten:

Waschen der PSA nach dem Einsatz ==> Wäscherei Stimmt, die PSA geht nach einem Einsatz mit entsprechender Belastung in eine Privatwirtschaftliche Wäscherei, die Stadt macht die Orga (einsammeln, hinbringen, abholen, an die Wehren zurückverteilen, zahlen der Rechnung)



Beseitigung einer Verstopfung im Siphon des Feuerwehrhauses ==> KlempnerFalsch. Das macht der Technische Dienst der Stadt


Setzen einer Steckdose in der Fahrzeughalle ==> ElektrikerStimmt, denn nur der Fachbetrieb darf auch die, in öffentlichen Gebäuden zwingend vorgeschriebene, Prüfung durchführen - Stadt zahlt die Rechnung


Austauschen einer kaputten Fliese in der Atemschutzwerkstatt ==> FliesenlegerBei uns ist die Atemschutzwerkstatt teil der FTZ und damit Kreisaufgabe. Hier zahlt dann der Kreis die Rechnung


Bau einer Grillhütte neben dem Feuerwehrhaus ==> ZimmermannBauhof in Kooperation mit der VHS als ABM-Beliehener


Pflege der Grünanlagen ==> GärtnerGrünflächenamt, dafür sind sie da.


Räumen der Zu- und Abfahrten von Schnee ==> HausmeisterserviceBauhof im Rahmen der allgemeinen Strassenräumung


Reinigen der Fahrzeughalle ==> Reinigungsdienste
Wartung und Reparaturen an Einsatzfahrzeugen ==> KFZ-WerkstattBauhof, bei großen Reparaturen Kfz-Werkstatt - Stadt zahlt Rechnung


Programmieren von Meldeempfängern ==> FunkhandelFunkwerkstatt des Kreises, da FTZ


Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ==> ElektrikerWie oben schon geschrieben beim setzten der Stekdose: Fachunternehmen, Stadt zahlt Rechnung



Deswegen Blödsinn ...Deswegen Kein Blödsinn. Warum ist denn der Feuerwehrhaushalt immer so klamm? Bei uns bekommen wir keine Geldscheine, wenn wir im Einsatz waren oder zu Ausbildungsdiensten.

nederrijner
25.08.2012, 21:38
Es braucht jetzt wirklich nicht jeder schreiben, was aus der Liste in seiner Feuerwehr selbst erledigt wird oder extern vergeben wird ...

Das hängt natürlich von der örtlichen Organisation ab. Bei uns erledigt auch nicht alles davon die Feuerwehr selbst, weil wir z. B. gar keine Waschmaschinen haben. Entsprechende Beispiele gibt es jedoch zuhauf.

Entscheidend ist, dass das alles trotz auf dem Markt vorhandenen privatwirtschaftlichen Angebt selbst gemacht werden könnte, wenn man die personellen und technischen Möglichkeiten hat und es selbst machen will.

Und die Feuerwehr, der der Bauhof die Grillhütte baut, kann sich wirklich glücklich schätzen ...


Warum ist denn der Feuerwehrhaushalt immer so klamm? Bei uns bekommen wir keine Geldscheine, wenn wir im Einsatz waren oder zu Ausbildungsdiensten.
Den Zusammenhang verstehe ich nicht.

AkkonHaLand
25.08.2012, 23:01
1. Es ging um die Aussage "Stadt ist klamm". Das liegt bei uns nicht daran, das wir Geld erhalten.
2. Ich habe mich leider verleiten lassen auf die vorhergehenden Beiträge detailliert zu antworten, sorry.
3. geht es in diesem Treat um die Mitteilung: "Einbruch in Kranenburger Feuerwehrgerätehaus" und (ich denke daher) um "Wer weiss was? Wer hat was gesehen? Wer hat den Notöffnungskoffer angeboten bekommen?"

allso sollten wir
4. darauf wieder zurückkommen und nicht über Sicherungen in Gerätehäusern diskutieren. Das ist nicht unser Thema, denn die Entscheidungen fällen andere (idR. die Kommunen)

jumbo
25.08.2012, 23:50
Wunder mich ein wenig, denn in der Gegend wo ich wohne gibt es kein einziges GH mit Alarmanlage.

Lars Zerpich
26.08.2012, 00:46
Du willst doch wohl nicht zur Schwarzarbeit auffordern?

Schwarzarbeit an sich ist ja nachvollziehbar, wenn man sieht wie man als Angestellter abgezockt wird und fürs arbeiten bestraft wird.

Alex22
26.08.2012, 07:44
Wedernoch. Das Waschen der Fahrzeuge muss auf einem Gelände mit Ölabscheider erfolgen (daher darf man ja auch (auch seinen Privatwagen vor der eigenen Garage, sondern mann muss zur Waschanlage) nicht vor/im Gerätehaus waschen) Das ist (in unseren Breiten) idR. der Bauhof der Stadt und der steht als Eigenbetrieb nicht in Konkurenz zur öffentlichen Wirtschaft. Ebenso gehen die Feuerwehrfahrzeuge ja auch nicht zum TÜV, Dekra usw. sondern werden von den Mitarbeitern des Bauhof geprüft und mit den Plaketten versehen. Auch die nötigen Reparaturen werden vom Bauhof gemacht.

siehe unten

Stimmt, die PSA geht nach einem Einsatz mit entsprechender Belastung in eine Privatwirtschaftliche Wäscherei, die Stadt macht die Orga (einsammeln, hinbringen, abholen, an die Wehren zurückverteilen, zahlen der Rechnung)

Falsch. Das macht der Technische Dienst der Stadt
Stimmt, denn nur der Fachbetrieb darf auch die, in öffentlichen Gebäuden zwingend vorgeschriebene, Prüfung durchführen - Stadt zahlt die Rechnung
Bei uns ist die Atemschutzwerkstatt teil der FTZ und damit Kreisaufgabe. Hier zahlt dann der Kreis die Rechnung
Bauhof in Kooperation mit der VHS als ABM-Beliehener
Grünflächenamt, dafür sind sie da.
Bauhof im Rahmen der allgemeinen Strassenräumung
Bauhof, bei großen Reparaturen Kfz-Werkstatt - Stadt zahlt Rechnung
Funkwerkstatt des Kreises, da FTZ
Wie oben schon geschrieben beim setzten der Stekdose: Fachunternehmen, Stadt zahlt Rechnung
Deswegen Kein Blödsinn. Warum ist denn der Feuerwehrhaushalt immer so klamm? Bei uns bekommen wir keine Geldscheine, wenn wir im Einsatz waren oder zu Ausbildungsdiensten.

Schön das das bei euch so gemacht wird.
Bei uns beschäftigt die Stadt für diese Dinge 2 Gerätewarte.

MeisterH
26.08.2012, 10:50
Ein paar alltägliche Dinge, die nach Deiner Denkweise wegen vorhandener Unternehmen ja verboten sein müssten:

Waschen der PSA nach dem Einsatz ==> Wäscherei
Beseitigung einer Verstopfung im Siphon des Feuerwehrhauses ==> Klempner
Setzen einer Steckdose in der Fahrzeughalle ==> Elektriker
Austauschen einer kaputten Fliese in der Atemschutzwerkstatt ==> Fliesenleger
Bau einer Grillhütte neben dem Feuerwehrhaus ==> Zimmermann
Pflege der Grünanlagen ==> Gärtner
Räumen der Zu- und Abfahrten von Schnee ==> Hausmeisterservice
Reinigen der Fahrzeughalle ==> Reinigungsdienste
Wartung und Reparaturen an Einsatzfahrzeugen ==> KFZ-Werkstatt
Programmieren von Meldeempfängern ==> Funkhandel
Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ==> Elektriker

Deswegen Blödsinn ...


Blödsinn? Genau so sieht es aus! Keine der genannten Punkte würden selbst erledigt werden! Der Bau einer Grillhütte, da kann man sich drüber streiten, der Rest? Der wird vergeben!

nederrijner
26.08.2012, 11:14
Blödsinn? Genau so sieht es aus! Keine der genannten Punkte würden selbst erledigt werden! Der Bau einer Grillhütte, da kann man sich drüber streiten, der Rest? Der wird vergeben!
Du hast aber schon mal den Betrieb einer Feuerwehr von innen gesehen, oder?
Manche halten da jeweils ganze Abteilungen vor ...

Diskussion beendet.

MeisterH
26.08.2012, 14:33
Du hast aber schon mal den Betrieb einer Feuerwehr von innen gesehen, oder?
Manche halten da jeweils ganze Abteilungen vor ...

Diskussion beendet.

Bitte was für einen "Betrieb einer Feuerwehr"?

Eine Feuerwehr wie Kranenburg, die garantiert nicht ständig besetzt ist, und um nichts anderes geht es hier, hat garantiert keine "ganzen Abteilungen".

Angriffstrupp
26.08.2012, 14:57
Wenn Kamerad A und B zusammen die Fahrzeughalle fegen ist es ok, auch wenn sie rund ums Gerätehaus die Anlagen in Ordnung halten, und auch die Errichtung einer " Baumarkt Kompakt Alarmanlage " im Gerätehaus ist keine Schwarzarbeit, es sei denn es wird in der Installationsanleitung Ausdrücklich darauf hingewiesen das es durch entsprechendes Fachpersonal in Betrieb genommen werden darf... Dann könnte man eventuell von Schwarzarbeit reden!
Da aber solche Baumarkt Kompakanlagen mit Plug and Play ausgestattet sind darf die jeder in Betrieb nehmen, keine Schwarzarbeit, sondern Vereinsarbeit!

nederrijner
26.08.2012, 15:06
Bitte was für einen "Betrieb einer Feuerwehr"?
Die zum Betrieb einer Feuerwehr erforderlichen Abläufe und Tätigkeiten.


Eine Feuerwehr wie Kranenburg, die garantiert nicht ständig besetzt ist, und um nichts anderes geht es hier, hat garantiert keine "ganzen Abteilungen".
Nö, es geht immer noch hierum:

Sobald ich damit irgendeinem anderen Unternehmen "die Arbeit wegnehme" ist es keine Vereinsarbeit mehr, sondern verboten.
Kommt da eigentlich noch ein Beleg oder können wir die Aussage jetzt endlich als Blödsinn ablegen?

MeisterH
26.08.2012, 15:33
Von mir aus könnt ihr alle machen was ihr wollt. Von mir aus könnt ihr alle eurer Stadt/Gemeinde in den Arsch kriechen, und ein komplettes Gerätehaus selbst bauen.
Wenn man die Problematik nicht verstehen will, dann ist auch nichts einfacher, als alle Aussagen, die einem nicht in den Kram passen, als "Blödsinn" abzustempeln.

nederrijner
26.08.2012, 15:40
Von mir aus könnt ihr alle machen was ihr wollt. Von mir aus könnt ihr alle eurer Stadt/Gemeinde in den Arsch kriechen, und ein komplettes Gerätehaus selbst bauen.

Wenn man die Problematik nicht verstehen will, dann ist auch nichts einfacher, als alle Aussagen, die einem nicht in den Kram passen, als "Blödsinn" abzustempeln.
Noch einfacher ist es jedoch, mit erfundenen Verboten die User einzuschüchtern und die eigene Meinung zu untermauern.

Ich kann nichts dafür, dass Du wegen irgendetwas gefrustet bist. Aber solche Unwahrheiten lasse ich nicht unwidersprochen stehen.

MeisterH
26.08.2012, 17:11
Was für eine blödsinnige Aussage.

Du willst Belege, alles klar.

Im VollzBekBayFwG ist es sehr ausführlich beschrieben. 4.5.1 einfach mal zu Gemüte führen.

Im Kommentar dazu, "Das neue Feuerwehrrecht in der Praxis" von Wilfried Schober:


Die Feuerwehr darf keine freiwilligen Leistungen erbringen, die ebenso gut Private, insbesondere private Unternehmen, leisten könnten. Aus Art. 87 Abs. 1 GO ergibt sich der Grundsatz, dass die öffentliche Hand der Privatwirtschaft nichts "wegnehmen" darf, da sie nicht, wie die Privaten, im wirschaftlichen Wettbewerb steht.

Alex22
26.08.2012, 17:35
Du willst Belege, alles klar.

Im VollzBekBayFwG ist es sehr ausführlich beschrieben. 4.5.1 einfach mal zu Gemüte führen.

Im Kommentar dazu, "Das neue Feuerwehrrecht in der Praxis" von Wilfried Schober:

Das hab ich dir vorher schon geschrieben.
Die Feuerwehr ist nicht automatisch das Mitglied der Feuerwehr.
Als Organisation darf man nicht in Konkurrenz zu einem Unternehm treten, daß zählt aber nicht wenn man selber was am Gerätehas umbaut oder sonst irgendwas macht, was eben zum Verein gehört.

MeisterH
26.08.2012, 17:45
Hat du dir den Gesetzestext durchgelesen? Hast du gesehen dass von der "Vereinsarbeit" explizit differenziert wird? Wollen wir nun auf dieser Ebene weiterdiskutieren?

Eine Aussage "Feuerwehr != Mitglied der Feuerwehr" ist einfach nur eine kopflose Ausflucht. Die Organisation schraubt bestimmt keine Alarmanlage an.

Die Feuerwehr besteht aus Mitgliedern, und diese nehmen die Aufgaben der Feuerwehr wahr. Und wenn ein Mitglied der Feuerwehr im Gerätehaus arbeiten verrichtet, brauche ich gar nicht versuchen, zu behaupten dass dieser das als sein "Privatvergnügen" tut, sondern garantiert im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in der Feuerwehr.

nederrijner
26.08.2012, 18:13
Langsam wird es echt lächerlich.

Du willst nicht wirklich behaupten, dass ein bayerisches Feuerwehrmitglied nicht mit dem Feuerwehrbesen den Hof fegen darf, weil es dabei in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen tritt? Haben bayerische Kommunen eigentlich Bauhöfe? Deren Aufgaben muss man dann ja auch komplett extern vergeben.

Wenn ich mir den von dir erwähnten Absatz durchlese, unterstützt der Deine Position eigentlich so gar nicht (mal abgesehen davon, dass diese Sache mit den Feuerwehrvereinen auch recht speziell und nicht so einfach auf andere Bundesländer zu übertragen ist).
Was steht denn eigentlich drin?

1.) Pflichtaufgaben sind unkritisch. Eine Pflichtaufgabe nach BayFwG ist "Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten."
Also sind alle Arbeiten, die dem Unterhalt (und damit dem Erhalt und dem Ausbau der Betriebs- und Leistungsfähigkeit) der Feuerwehr dienen völlig unkritisch. Dazu fallen schon einmal fast alle der von mir genannten Tätigkeiten, insb. aber auch die Installation einer Einbruchmeldeanlage.

2.) Vereinsaufgaben sind möglich, es gilt das Vereinsrecht. Eigenleistungen innerhalb von Vereinen sind aber weiterhin nicht verboten, jeder Sportverein darf seinen Rasen selbst mähen, jeder Schützenverein seinen Schießstand in Eigenleistung errichten und jeder Feuerwehrverein sein Grillhütte alleine bauen oder beim Feuerwehrfest auf den Caterer verzichten und selbst grillen.

3.) Für Vereinsaufgaben, bei denen Feuerwehrgeräte verwendet werden, ist die Einwilligung der Gemeinde erforderlich. Auch relativ unproblematisch. In diesem Fall darf nicht mit privaten Unternehmen konkurriert werden. Die Fälle sind aber an einer Hand abzuzählen und beschränken sich auf klassische Vorfälle wie "mit der Feuerwehrsäge den Baum des Nachbarn gefällt", die in der Tat nicht erlaubt sind, aber um diese Fälle geht es in der Diskussion hier ja gar nicht. Zumal für eine Konkurrenz auch erst einmal ein entsprechender Markt vor Ort konkret vorhanden sein muss. Diese Beurteilung hängt vom Einzelfall ab.

Ich sehe weiterhin keine Bestätigung Deines Standpunktes.


Die Feuerwehr besteht aus Mitgliedern, und diese nehmen die Aufgaben der Feuerwehr wahr. Und wenn ein Mitglied der Feuerwehr im Gerätehaus arbeiten verrichtet, brauche ich gar nicht versuchen, zu behaupten dass dieser das als sein "Privatvergnügen" tut, sondern garantiert im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in der Feuerwehr
Genau, damit trifft Fall 1) zu. Schön dass Du es endlich einsiehst.

Alex22
26.08.2012, 18:19
Hat du dir den Gesetzestext durchgelesen? Hast du gesehen dass von der "Vereinsarbeit" explizit differenziert wird?

1. Eine Vollzugsbekanntmachung ist schonmal kein Gesetz.
2. Ja in dieser Vollzugsbekanntmachung wird genau diffrenziert.
Zitat:"Bei den Freiwilligen Feuerwehren ist zu unterscheiden, ob diese Tätigkeiten allein dem Vereinsleben zuzuordnen sind oder ob die Feuerwehr zumindest auch als gemeindliche Einrichtung tätig wird."



Eine Aussage "Feuerwehr != Mitglied der Feuerwehr" ist einfach nur eine kopflose Ausflucht. Die Organisation schraubt bestimmt keine Alarmanlage an.

Richtig und genau deshalb dürfen auch Mitglieder in einer Feuerwehr selber Autos putzen und reparieren und Atemschutzgeräte selber warten etc.



Die Feuerwehr besteht aus Mitgliedern, und diese nehmen die Aufgaben der Feuerwehr wahr.
Richtig, wenn sie Aufgaben der Feuerwehr wahrnehmen, sind die Organisation Feuerwehr und dürfen nicht in Konkurrenz zu privaten Unternehmen treten.



Und wenn ein Mitglied der Feuerwehr im Gerätehaus arbeiten verrichtet, brauche ich gar nicht versuchen, zu behaupten dass dieser das als sein "Privatvergnügen" tut, sondern garantiert im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in der Feuerwehr.
Als Privat vergnügen vielleicht nicht, ändert aber nichts daran das hier unterschieden wird ob er Aufgaben der Organisation wahrnimmt oder des Vereins.

MeisterH
26.08.2012, 18:20
leine pflichtaufgabe nach bayfwg ist "zur erfüllung dieser aufgaben haben die gemeinden in den grenzen ihrer leistungsfähigkeit gemeindliche feuerwehren (art. 4 abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten."
also sind alle arbeiten, die dem unterhalt (und damit dem erhalt und dem ausbau der betriebs- und leistungsfähigkeit) der feuerwehr dienen völlig unkritisch. Dazu fallen schon einmal fast alle der von mir genannten tätigkeiten, insb. Aber auch die installation einer einbruchmeldeanlage.

Die Gemeinden haben die Pflicht, nicht die Feuerwehrmitglieder!

MeisterH
26.08.2012, 18:23
Als Privat vergnügen vielleicht nicht, ändert aber nichts daran das hier unterschieden wird ob er Aufgaben der Organisation wahrnimmt oder des Vereins.

Und im Rest von Deutschland?

nederrijner
26.08.2012, 18:40
Die Gemeinden haben die Pflicht, nicht die Feuerwehrmitglieder!
Und?

Füllzeichen

MeisterH
26.08.2012, 19:12
Und?

Füllzeichen

Und?

Du interpretierst folgendermaßen:




1.) Pflichtaufgaben sind unkritisch. Eine Pflichtaufgabe nach BayFwG ist "Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten."
Also sind alle Arbeiten, die dem Unterhalt (und damit dem Erhalt und dem Ausbau der Betriebs- und Leistungsfähigkeit) der Feuerwehr dienen völlig unkritisch. Dazu fallen schon einmal fast alle der von mir genannten Tätigkeiten, insb. aber auch die Installation einer Einbruchmeldeanlage.


Der eigentliche Sinn dahinter ist aber folgender:

"Wenn im Gerätehaus die Beleuchtung defekt ist, muss die Gemeinde einen Elektriker rufen"

Dort steht nicht:

"Wenn im Gerätehaus die Beleuchtung defekt ist, muss ein Feuerwehrmann diese instandsetzen"

Angriffstrupp
26.08.2012, 19:32
Und?


"Wenn im Gerätehaus die Beleuchtung defekt ist, muss die Gemeinde einen Elektriker rufen"




Falsch!!!
Der Hausmeister ist für kleinere Reperturarbeiten (z.B Leuchtmittel defekt = Beleuchtung defekt ) zuständig, sollte er zufällig Elektroinstallateur bzw. Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik sein, darf er auch andere anfallende Arbeiten an Elektrischen Anlagen durchführen ( nach absprache mit seinem Fachbereichsleiter ).

nederrijner
26.08.2012, 19:50
Und?

Der eigentliche Sinn dahinter ist aber folgender:

"Wenn im Gerätehaus die Beleuchtung defekt ist, muss die Gemeinde einen Elektriker rufen"
Nein, der eigentliche Sinn ist: Die Gemeinde muss eine funktionierende Beleuchtung im Gerätehaus haben. Wie sie das hinbekommt, kann sie frei entscheiden.


Dort steht nicht:

"Wenn im Gerätehaus die Beleuchtung defekt ist, muss ein Feuerwehrmann diese instandsetzen"
Deine Aussage war, dass der Feuerwehrmann sie gar nicht instandsetzen darf. Das ist und bleibt falsch. Womit wir wieder bei dem hier wären:

Das hängt natürlich von der örtlichen Organisation ab.

Angriffstrupp
26.08.2012, 19:55
Deine Aussage war, dass der Feuerwehrmann sie gar nicht instandsetzen darf. Das ist und bleibt falsch.

Volle zustimmung!

MeisterH
26.08.2012, 20:18
Dass sich hier wieder an einem Beispiel aufgehangen wird...


Falsch!!!
Der Hausmeister ist für kleinere Reperturarbeiten (z.B Leuchtmittel defekt = Beleuchtung defekt ) zuständig, sollte er zufällig Elektroinstallateur bzw. Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik sein, darf er auch andere anfallende Arbeiten an Elektrischen Anlagen durchführen ( nach absprache mit seinem Fachbereichsleiter ).

Seit wann ist von einem bestellten Hausmeister die Rede? Wir reden über F E U E R W E H R L E U T E, nicht über Hausmeister!


Nein, der eigentliche Sinn ist: Die Gemeinde muss eine funktionierende Beleuchtung im Gerätehaus haben. Wie sie das hinbekommt, kann sie frei entscheiden.

Eben nicht! Liest du nicht, was andere schreiben, oder ignorierst du die Fakten absichtlich?



Deine Aussage war, dass der Feuerwehrmann sie gar nicht instandsetzen darf.

Und in erster Linie ist genau das die Wahrheit! Wir sind wieder bei vollzbekbayfwg 4.5.1, unzwar in der Situation, dass es sich nicht um "reine Vereinsarbeit" handelt, und ich nehme dem örtlichen Elektriker die Arbeit weg. Dieser kann nun am Feuerwehrhaus vorbeikommen, die Situation fotografieren, und den Träger der Feuerwehr für dieses Verhalten abmahnen!

Eine andere Herangehensweise ist auch noch die folgende. Wenn wir uns weiter an das Beispiel klammern wollen: Du wechselst in der Fahrzeughalle eine Lampe in 5 Meter Höhe. Oder nehmen wir die ganze Leuchte. Nebenbei schraubst du von mir aus noch einen Bewegungsmelder für die Alarmanlage an. Nun fällst du von der Leiter. Wie verkaufst du das der Feuerwehrunfallkasse?

nederrijner
26.08.2012, 20:26
Sorry, ich klinke mich aus. Du willst oder kannst es nicht verstehen. Möge sich jeder sein eigenes Bild von der Realität machen.

Angriffstrupp
26.08.2012, 20:26
Bei uns ( und bei vielen anderen Freiwilligen Feuerwehren ) ist der Hausmeister natürlich Feuerwehrmann...
Ansonsten weiten wir das auf jeden Feuerwehrmann ( Sammelbezeichnung ) aus, ich glaube das keine Stadt bzw. Gemeinde eine Fachfirma bestellt die jeder ohne 2 linke Hände beheben kann...

stv. OrtsBM
26.08.2012, 20:33
Ich will mal hoffen das ihr genau soviel Energie in der Suche unserer gestohlenen Werkzeuge steckt, als wie in der Hausmeister Diskussion. ;-)

Wenn das so ist bin ich mir sicher das die Sachen auch schnell irgendwo wieder gefunden werden.
Ob in der Bucht oder vielleicht werden die Sachen ja auch jemanden von uns zum Kauf Angeboten.
Und die Einbrecher somit vielleicht sogar überführt.

AkkonHaLand
27.08.2012, 10:17
Grrrrrrrrrr......

Eigentlich wollten wir uns doch wieder auf den Treateröffner und seine (unterstellten) Fragen konzentrieren!
Dieses mal hat es unser Feuerwehrgerätehaus erwischt.
Und das blöde an der ganzen Sache ist das die Diebe unseren Notfalltüröffnungskoffer und Akkuschrauber geklaut haben, so daß die Ganoven in Zukunft auch noch Professionell die Türen öffnen können.
Bilder von den geklauten Werkzeugen findet ihr auf unserer Facebookseite.
https://www.facebook.com/pages/Freiw...26751337393839 Falls ihr irgendwo im Netz diese Gegenstände finden solltet meldet es bitte der Polizei.
http://www.presseportal.de/polizeipr...d-werkzeug-aus

http://www.tageblatt.de/main.cfm?DID=2324432
... also der Suhe nach Zeugen und den gestohlenen Gegenständen.

Aber noch ein paar rechtliche Hinweise zu der ausufernden Diskussion:
Es muss unterschieden werden zwischen der Tätigkeiten als öffentliche Einrichtung (die Feuerwehr wird für das Gemeinwohl tätig - z.B. TdoT mit Bratwurst und Getränken, der Erlös geht in die Kasse der Feuerwehr (und somit beim Jahresabschluss in den Kommunalen Haushalt) und gewerblichen Tätigkeiten (die Feuerwehr macht der privaten Wirtschaft Konkurenz - z.B. Fällen von Bäumen ausserhalb der akuten Gefahrenabwehr)
Auch wenn der ANGESTELLTE Hausmeister zufällig Mitglied der Feuerwehr ist, wird er trotzdem für seine Tätigkeit von der Kommune im Lohnverfahren bezahlt.
Die Feuerwehr ist eine öffentliche Einrichtung, oder besser: Teil des Ordnungsamtes und somit der Kommune. Somit wird sie zu 100% aus Steuermitteln finanziert. Ein großer Teil der Steuern, die dafür verwendet werden, stammt aus der Gewerbesteuer. Wenn die Fw also Tätigkeiten ausführt, die Konkurenz zur privaten Wirtschaft sind, werden also Steuermittel dafür verwendet, den Steuerzahlern zu schaden. Eine Anzeige/Klage ist da fast obligatorisch. (Was wäre z.B. wenn die Feuerwehr alle Abschlepparbeiten in ihrer Kommune macht? (Die Gerätschaften hat sie ja. Ein Mitglied mit LKW-Führerschein findet sich auch. Auf dem Bauhof ist eine Werkstatt mit Hebebühne und eine Kfz-Meister ist auch nicht weit.) Die örtlichen Abschleppunternehmen würden - zurecht - Sturm laufen!)
Die Kommune hat verschiedene Möglichkeiten Schäden beheben zu lassen:
Externe Firmen beauftragen und bezahlen.
Selber eine Abteilung unterhalten, die die Schäden behebt. Die Mitarbeiter sind bei der Kommune angestellt. Diese Abteilung steht jedoch unter der strengen Aufsicht des Rechnungshofes.
Ich verweise mal auf die Lektüre des Gesetzes mit dem Namen "Abgabenordnung". Dort z.B. §65 (Zweckbetrieb - das ist dann z.B. der Bauhof)

Rescue_911
27.08.2012, 15:04
(Was wäre z.B. wenn die Feuerwehr alle Abschlepparbeiten in ihrer Kommune macht? (Die Gerätschaften hat sie ja. Ein Mitglied mit LKW-Führerschein findet sich auch. Auf dem Bauhof ist eine Werkstatt mit Hebebühne und eine Kfz-Meister ist auch nicht weit.) Die örtlichen Abschleppunternehmen würden - zurecht - Sturm laufen!)



Und in Hamburg gibt es sogar nen Abschlepper mit SoSi
http://www.blaulichtfahrzeuge.net/v2/albums/userpics/Abschleppwagen-1.jpg

Andi-Hamburg
27.08.2012, 15:37
Und in Hamburg gibt es sogar nen Abschlepper mit SoSi
http://www.blaulichtfahrzeuge.net/v2/albums/userpics/Abschleppwagen-1.jpg

Soltest aber auch dazu sagen, das dieser nur für den Elbtunnel vorgehalten wird.

Gruß Andi

Mr. Blaulicht
27.08.2012, 21:43
Um nochmals in die Hausmeister-Diskussion einzusteigen:

Wenn ich abends nach meinem regulären Dienst noch in der Fahrzeughalle "meiner" freiwilligen Feuerwehr vorbeischaue und mir auffällt, dass in der Umlkleide eine Birne defekt ist, dann darf ich die nicht austauschen sondern muss über die Feuerwehrleitung an die Kommune einen Reparaturantrag stellen, der dann an einen Elektrikerbetrieb geht? Ab welchem betrag müssen Aufträge nochmals ausgeschrieben werden?

Sollte das tatsächlich so der Fall sein, dann fass ich mir echt an den Kopf!

Gruß, Mr. Blaulicht

AkkonHaLand
28.08.2012, 19:03
So MÜSSTE es eigentlich laufen.... Aber auch hier gilt natürlich "wo kein Kläger, da kein Richter", oder besser: solange kein Handwerker mault, dass das sein Job ist und ihm durch das eigenmächtige Wechseln Geld entgangen ist, kann man fast alles machen.

<table style="border-style:solid; border-width:1px; border-color:red; color:red; width:100%"><tr>
<td style="background-color:red; color:white; text-align:center">*** MODERATION ***</td></tr>
<tr><td>Jetzt bitte zurück zum Einstiegsthema.</td></tr></table>

Alex22
28.08.2012, 19:09
So MÜSSTE es eigentlich laufen.... Aber auch hier gilt natürlich "wo kein Kläger, da kein Richter", oder besser: solange kein Handwerker mault, dass das sein Job ist und ihm durch das eigenmächtige Wechseln Geld entgangen ist, kann man fast alles machen.

So ein Schwachsinn und sowas nannte sich mal Fachforum.
Da muß man sich echt nicht wundern das diesem Forum immer mehr User den Rücken kehren.
So und von mir aus kannst mich jetzt ermahnen oder sperren oder sonst irgendwas.

stv. OrtsBM
28.08.2012, 19:09
Gut dann zurück zum Einstiegs Thema.

Auch ein Dorf weiter wurde im Feuerwehrgerätehaus Eingebrochen. Es geht also leider weiter.

Einbrüche im Landkreis
In der Zeit zwischen Dienstag vergangener Woche und dem gestrigen Montag sind unbekannte Täter in Brobergen in der Straße "Boben in Dörp" nach dem Aufhebeln eines Fensters in das dortige Feuerwehrgerätehaus eingedrungen und haben hier eine geringe Menge Bargeld erbeutet. Aus der angrenzenden Fahrzeughalle sowie dem Feuerwehrfahrzeug wurden zusätzlich noch eine Handlampe und drei Kanister mit 50 Liter Kraftstoff mitgenommen. Der Gesamtschaden dürfte sich auf mehrere hundert Euro belaufen.
Hinweise bitte an die Polizeistation Himmelpforten unter der Rufnummer 04144-616670.

(Quelle Presseportal Polizei Stade)
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/59461/2314461/pol-std-kupferdiebe-schlagen-wieder-zu-einbrueche-im-landkreis-unbekannte-verletzen-vier-monate

stv. OrtsBM
29.08.2012, 12:09
Die Einbruchserie reißt nicht ab.

3. Erneuter Einbruch in Feuerwehrgerätehaus - diesmal in Breitenwisch
Zwischen Samstag, 12:00 h und Dienstag, 13:40 h sind bisher unbekannte Täter diesmal in Breitenwisch in das dortige Feuerwehrgerätehaus nachdem Einschlagen eines Fensters eingestiegen und haben die Räumlichkeiten durchsucht. Ob Ihnen dabei Diebesgut in die Hände gefallen ist, steht derzeit noch nicht fest. Der angerichtete Gesamtschaden beläuft sich bisher auf mehrere hundert Euro.
Hinweise auf verdächtige Personen oder Fahrzeuge bzw. sonstige Beobachtungen, die mit dem Einbruch in Verbindung stehen könnten, bitte an die Polizeistation Himmelpforten unter der Rufnummer 04144-616670.

(Quelle)
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/59461/2315230/pol-std-stader-polizei-stellt-zwei-offenbar-entwendete-fahrraeder-sicher-eigentuemer-gesucht

stv. OrtsBM
30.08.2012, 09:47
Serie von Einbrüchen in Feuerwehrgerätehäuser geht weiter

In der vergangenen Nacht gegen 00:20 h hat sich ein bisher unbekannter Täter auf das Gelände des Feuerwehrgerätehauses in Heinbockel in der Dorfstraße begeben und dort eine Fensterscheibe eingeschlagen. Vermutlich wurde er dann durch einen aufmerksamen Nachbarn gestört und flüchtete zu einem in der Nähe abgestellten PKW, der dann durch einen Helfershelfer in Richtung Dorfmitte und dann weiter in unbekannte Richtung davon gefahren werden konnte. Der ca. 180 cm große, athletisch gebaute Einbrecher trug zur Tatzeit ein helles Hemd und eine dunkle Weste. Der hinterlassene Sachschaden beträgt ca. 200 Euro.
Zeugen, die Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben oder die sonstige Hinweise geben können, die mit dem Einbruchsversuch in Verbindung stehen könnten, werden gebeten, sich bei der Polizeistation Oldendorf unter der Rufnummer 04142-7879 zu melden.

(Quelle)
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/59461/2315812/pol-std-zwei-autos-in-himmelpforten-geknackt-und-navigationssysteme-ausgebaut-serie-von-einbruechen

Es wird Zeit das wir diese Hirnlosen erwischen und Dingfest machen.
Wer was gesehen hat bzw. Hinweise geben kann Bitte bei der Polizei melden.

MeisterH
30.08.2012, 19:46
Wie lange will man sich die Geschichte nun noch mit angucken? Macht man sich nicht langsam lächerlich?

AkkonHaLand
31.08.2012, 10:59
@MeisterH:
Die Strafverfolgungsbehörden werden sicher schon intensiv an dem Fall arbeiten. Es ist aber (schon rein personell) unmöglich über einen längeren Zeitraum Polizeibeamte an jedes Gerätehaus im Bereich Stade zu stellen.

stv. OrtsBM
04.09.2012, 14:15
Erneuter Einbruch Feuerwehrgerätehaus Blumenthal in der Nacht von 02.09 auf den 03.09.2012

DG7GJ
04.09.2012, 18:04
Hallo!


@MeisterH:
Die Strafverfolgungsbehörden werden sicher schon intensiv an dem Fall arbeiten. Es ist aber (schon rein personell) unmöglich über einen längeren Zeitraum Polizeibeamte an jedes Gerätehaus im Bereich Stade zu stellen.

So löst man keine Einbruchserien.
Wenn es sich überhaupt jedes mal und die selben Täter handelt, hat die Polizei nur eine Chance wenn Tatzeugen hinreichend gute Personenbeschreibungen liefern können.
Oder eben wenn der Täter selbst so dumm ist Hinweise auf seine Idenität zurück zu lassen.

Generell sehe ich grundsätzlich keine polizeiliche Aufgabe darin fremde Objekte zu "bewachen".
Wer "Überwachung" will darf sich an entsprechende Wach- und Werkschutzunternehmen wenden.

Ne, die Zeiten werden eben Krasser.
Je weiter das Gewaltpotential in unserer Gesellschaft steigt, um so tiefer sinkt ebenso ganz banales Rechtsbewusstsein. Solch banale Dinge wie Eigentum und Sachbeschädigung gibt es in erschreckend vielen Köpfen unserer Gesellschaft höchstens noch, wenn es um selbst erlittene Schäden geht.
Wie viele derart denkende Menschen "im Umlauf" sind sah man beispielsweise in den diversen "Anti-ACTA" Demonstrationen.

Ich würde niemals irgendwo unbewacht Werte abstellen wollen, und mich dabei auf simple Türen und Fenster verlassen.

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser