Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berechtigung eigenes Funkgerät
MeisterH
02.08.2012, 19:59
Nabend,
mich würde interessieren, ab welcher Funktion/Amt ein 4m Band Gerät "privat" vorgehalten werden darf, und Anspruch auf Nutzung eines eigenen Rufnamens (70er Gruppe) besteht.
Gibt es eine Funktion, unter der diese Nutzung generell ausgeschlossen ist, oder kann "jeder" eine Genehmigung beantragen? Ich habe da was im Kopf von "GBM aufwärts".
Bundesland ist Niedersachsen.
Bendix_4123Reloaded
02.08.2012, 20:18
KBN LNA sonstiges Führungspersonal aber eigentlich sagen die Rufnamen ja schon was über die Funktion aus oder ?
Firetrucker
02.08.2012, 21:08
Bei uns in Franken hat der KBR einen roten Dienstwagen,ausgestattet mit Funk und offener SoSi Anlage.
Die KBM haben Funk und verdeckte SoSi Anlage im Privat KfZ.
Darunter haben sie keinen Funk.
ChrisS6789
02.08.2012, 21:36
Bei uns in Franken hat der KBR einen roten Dienstwagen,ausgestattet mit Funk und offener SoSi Anlage.
Die KBM haben Funk und verdeckte SoSi Anlage im Privat KfZ.
Darunter haben sie keinen Funk.
Bei uns in Oberbayern (Bereich der ILS Traunstein) ist es das selbe in grün
MeisterH
02.08.2012, 21:59
Heißt, wie ist rechtlich ein "Wehrführer"/"Kommandant"/hier: "Ortsbrandmeister" mit FuG13 zu sehen, der mit eigenem Rufnamen auf wichtige Hose tut?
Kommandant auf 4 Meter Handquetsche bezeichnet man laut BOS Richtlinien in Bayern als 8/1 bzw. 2 Kommandant als 8/2.
Also immer Florian (Ortsname) 8/1 oder 8/2.
Quietschphone
02.08.2012, 22:38
Kommandant auf 4 Meter Handquetsche bezeichnet man laut BOS Richtlinien in Bayern als 8/1 bzw. 2 Kommandant als 8/2.
Also immer Florian (Ortsname) 8/1 oder 8/2.
Servus!
OT:
Das ist nicht ganz richtig, denn nach gültigem IMS vom 11.05.2006 (http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=funkrufnamen%20bayern%20feuerwehr&source=web&cd=1&sqi=2&ved=0CFYQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.stmi.bayern.de%2Fimperia%2Fmd %2Fcontent%2Fstmi%2Fsicherheit%2Ffeuerwehr%2Fkommu nikation%2Fbos_funkrufnamen_ohnethw.pdf&ei=ctUaUK_6BIiu0QWqzoGgBA&usg=AFQjCNGag0iJuGfLMunyYxUNo5r50ivHTQ&cad=rja) gibt es in Bayern keinen "8/2", sondern nur den "8/1".
Aber es ging hier ja um Niedersachsen, nicht um Bayern...
Gruß
Alex
AkkonHaLand
03.08.2012, 20:20
In Niedersachsen ist es so, dass jeder einen Rufnamen auf dem Dienstweg beantragen kann.
Also "Fußvolk" über OrtsBM --> Stadt-/GemeindeBM --> AbschnittBM --> KreisBM --> Leitstelle --> Sachbearbeiter FW des Kreises (der erste Hauptamtliche in der Aufzählung...),
Jede höhere Stelle bearbeitet den Antrag und - wenn sie ihn genehmigt - leitet ihn weiter. Wenn auch der Sachbearbeiter zustimmt geht der Antrag zurück zur Lst und die vergibt den Rufnamen.
IdR. wird aber unter Stadt-/Gemeinde-BM der Antrag kassiert / abgelehnt.
Einzelne Stadt-/Gemeinde-BM mit größerem Bereich / hohen Einsatzzahlen können ggf. einen eigenen Rufnamen als Sondergenehmigung bekommen.
In Niedersachsen ist es so, dass jeder einen Rufnamen auf dem Dienstweg beantragen kann.
Also "Fußvolk" über OrtsBM --> Stadt-/GemeindeBM --> AbschnittBM --> KreisBM --> Leitstelle --> Sachbearbeiter FW des Kreises (der erste Hauptamtliche in der Aufzählung...),
Jede höhere Stelle bearbeitet den Antrag und - wenn sie ihn genehmigt - leitet ihn weiter. Wenn auch der Sachbearbeiter zustimmt geht der Antrag zurück zur Lst und die vergibt den Rufnamen.
IdR. wird aber unter Stadt-/Gemeinde-BM der Antrag kassiert / abgelehnt.
Einzelne Stadt-/Gemeinde-BM mit größerem Bereich / hohen Einsatzzahlen können ggf. einen eigenen Rufnamen als Sondergenehmigung bekommen.
Nur mal interessehalber:
Worauf beruht Dein Kenntnisstand? Wo kann man das nachlesen?
MfG Poli
AkkonHaLand
04.08.2012, 22:21
Der Kenntnisstand stammt aus einem Gesprächen mit 1. dem Sachbearbeiter der Region Hannover und 2. dem LMI-Nds. Nachlesen leider nicht, waren Gespräche / direkte Nachfragen "interesehalber" wegen evtl. Beantragung von zwei Rufnamen in zwei Städten für FR/zbV.
..., dass man diese Äußerung in keiner Weise nachlesen kann.
Fakt ist, meiner Meinung nach, dass man mit derartigen Aussagen wenig bis gar nichts anfangen kann.
Nach den zur Zeit gültigen OPTA-Regelungen für das Land Niedersachsen ist ein eigenständiger "Funkrufname" lediglich bis zum selbstständigen Gruppen- bzw. selbstständigen Truppfüher (-in) möglich. Darunter sieht die Regelung keine weiteren Möglichkeiten vor.
In "meiner" Einheit ist es wie folgt gelöst:
Leiter der Einheit: ..-01-1
stellv. Ltr./Ltr. Fernmeldezentrale: ..-02-1
Gruppenführer Funkgruppe: ..-09-1
Truppführer ELW2: ..-09-12
Truppführer SoKfzTEL ..-09-14
Gruppenfüher Fernsprechbau ..-09-2
@MeisterH:
Mach Dich bitte gedanklich frei von den 70er-Kennungen. Die sind mit Einführung Tetra erledigt.
Ortsbrandmeister z.B. bekommen nach jetzigem Stand immer die Endung ..-01-1!
Nachlesen kannst Du das unter http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/2nt6/page/bsvorisprod.psml?doc.hl=1&doc.id=VVND-VVND000030798%3Ajuris-v00&documentnumber=1&numberofresults=3&showdoccase=1&doc.part=F¶mfromHL=true#focuspoint
MfG Poli
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