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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dringend! Auf Einsatzfahrt mit zivilem PKW angehalten



Schütti112
05.03.2003, 14:20
Moin!
Ich bin heute mit meinem zivilen PKW auf dem Weg zu einem Wohnungsbrand, wie ich zugeben muss, auch etwas schneller, gewesen, als ich von einem Videowagen der Polizei angehalten wurde.
Ich bin außerorts mit 129 km/h gemessen worden und leider noch in der Probezeit, was, soweit ich weiß, eine Nachschulung zur Folge hat.
Kann mir jemand sagen, ob ich irgendwelche Chancen habe, mich davon freizusprechen, weil ich ja auch als Privat PKW gewisse Sonderrechte besitze, oder?
Das ganze war auf dem Weg aus einer Nachbarstadt in den ca. 16km entfernten Heimatort.
Hoffentlich könnt ihr mir schnell helfen, damit ich den Bußgeldbescheid, der ja wohl bald ins Haus flattern wird, anfechten kann.

Mfg Schütti

duesi
05.03.2003, 14:44
lass dir von deinem Kommandanten eine Bestätigung für den Einsatz mit Datum und Uhrzeit anfertigen, und leg widerspruch ein.

Weil 129 ausserhalb geschlossener Ortschaft ist bei Wohnhausbrand tagsüber bei Personalmangel meiner ansicht nach gerechtfertigt.



Hast du gleich mitgeteilt das du auf dem Weg zum Einsatz bist?

Geh mit der Bestätigung gleich zur nächsten Dienstelle und versuchs es über den kleinen Dienstweg zu klären. Wenn erst mal ein Busgeldbescheid draussen ist ist es schwerer ihn zu stoppen.

Schütti112
05.03.2003, 14:51
Danke für die schnelle Antwort!
Mit der Bescheinigung sollte es kein Problem geben, zur Not können die ja noch auf der Leitstelle nachfragen.
Ich habe gleich Bescheid gesagt und hatte auch ein "Feuerwehr im Einsatz"-Schild an der Windschutzscheibe.

Mfg Schütt

Aircell
05.03.2003, 15:01
muss ma gucken, hab irgendwo ma nen Gesetzesauszug gehabt, der besagt, dass man AUF EIGENE GEFAHR die StVO ÜBERTRETEN darf... was heißt, du darfst schnell fahren aber wenn was passiert, bist du der Ar...! daruas resultiert meiner Meinung nach auch, dass man eigentlich nicht bestraft werden dürfte. wenn ich den noch finde post ich den mal hier!

Schütti112
05.03.2003, 15:05
Das ist super! Danke.
Ich hab eben mal auf der zuständigen Polizei-Station angerufen, aber die haben mir mitgeteilt, dass ich das Schreiben für die anhörung abwarten soll und dann kann ich erst widerspruch einlegen. Wäre echt super, wenn ich dann einen solchen Gesetzesauszug habe, dann wäre ich ja schonmal im Vorteil.

Mfg schütti

Aircell
05.03.2003, 15:08
die Seite http://www.dr-fehn-net.de/Verkehrssonderrechte.htm beschäftigt sich mit dem Thema, ist aber nicht dass, was ich meinte! Bin weiter auf der Suche! Bei ca. 500 Einträgen in den Favoriten unter der Rubrik "Feuerwehr" dauert das nen moment! ;-)

des weiteren gibt es ein sehr gutes Büchlein namens "Der Führer durch die Sonderrechte" im Shop unter Diverses beim Feuerwehrmagazin (www.feuerwehrmagazin.de), welches ich dir empfehlen kann! Hatte das auch mal sind Gesetzesausschnitte drin und so, finde es leider ned mehr!

hast ned so ne "Feuerwehr im Einsatz" Plakette vom DFV oder sowas, was auf dem "Passfoto" zu sehen ist?

Schütti112
05.03.2003, 15:14
Das Schild ist aus gelbem Kunstoff mit der Aufschrift "Feuerwehr im Einsatz", sowas wie das gelbe Aufstelldach, was es bei vielen Feuerwehr-Ausrüstern zu kaufen gibt.
Ich hab das eigentlich nur, um die Leute vor mir drauf Aufmerksam zu machen, dass ich es eilig habe.
Gruß Schütti

Aircell
05.03.2003, 15:17
Sieht man das auf dem Bild? Dann hast da schon mal wieder en Argument. Plus den Schrieb vom Wehrführer/Kommandant... müsstest du eigentlich gute chanchen haben...

Schütti112
05.03.2003, 15:21
Ich weiß nicht welches Bild du meinst, wahrscheinlich das vom Viedeowagen. Nein, leider nicht, er hat mich nur von hinten gefilmt. Der Beamte hat das zwar gesehen, aber ich habe leider keine Beweise dafür.
Ich habe eben mit einem Polizeibeamten am Telefon gesprochen, aber der meinte, dass es sehr schwierig sei, dagegen Einspruch zu erheben und zu gewinnen.

MatthiasO
05.03.2003, 15:25
Hallo,

auf dem Bild wird man das Schild wohl sicher net sehen, denn wenn er von einem Videowagen gefilmt wurde, dann doch sicher von hinten.

Mein Frage wäre: Wie lange (wieviele Minuten) nach dem Alarm warst du unterwegs? Warst du auf dem Weg zu Unterkunft oder zum Einsatzort? Wenn auf dem Weg zum Einsatzort, warum dann mit deinem Privatwagen?

Gruß, Matze

Schütti112
05.03.2003, 15:28
Also Alarmierung war um 11.06 Uhr heute morgen. So gegen 11.25 Uhr wurde ich auf ca. halber Strecke angehalten (Der Stadtverkehr ließ keine schnellere Zeit zu. Ich war auf dem Weg zum Einsatzort, weil ich über Funk schon gehört hatte, wo ich hin muss. Ich habe immer eine Feuerwehrjacke im Auto für solche Fälle.

Aircell
05.03.2003, 15:31
achsoooooo das war mein Fehler, Sorry! Hab Videowagen mit "Blitzer" verwechselt..... okok ihr habt ja recht ;-)

Löschi
05.03.2003, 15:45
Hi,

was haben denn die Beamten vor Ort gesagt als sie dich angehalten haben? Meisten lassen sie doch so etwas gleich fallen und unterstützen dann die Kameraden noch. So ist das bei uns jedenfalls.
Oder hab ich das jetzt hier überlesen?


Holger

Schütti112
05.03.2003, 15:50
Unsere Dorfsheriffs lassen das normal auch durchgehen, aber dieser Beamte war leider kein Feuerwehr-Freund, sondern meinte nur dass ich mit meiner Fahrweise nur andere gefährden würde. Das kann ich leider nicht verstehen, weil die Straße vor mir komplett frei war (zumindest in der Zeit, als ich gefilmt wurde) und außerdem war die Straße trocken und so. Es bestand also keinerlei Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer.

Schade dass es Polizeibeamte gibt, denen es wichtiger ist, Helfer mit Geldstrafen und Punkten in Flensburg und eventuell einer Nachschulung zu belasten, als dass anderen Menschen, die wirklich in einer Notlage sind, in diesem Fall ein Wohnungsbrand, Hilfe zukommen zu lassen.
Aber so ist ja halt unser Staatssystem, kein Stück flexibel!

firewarrior
05.03.2003, 16:23
Aber durch die Aufnahmen des Viedeowagens sollte doch zu erkennen sein, daß du keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet hast.

Aircell
05.03.2003, 16:27
ja! natürlich, hab ich noch gar nicht dran gedacht! Das ist der beste Beweis dafür, den du bekommen kannst! Die werden ihre eigenen Videobänder wohl kaum anfechten...


ich finde dieses dumme büchlein nicht, da ist die Thematik ned schlecht behandelt! Argh! Scheiss Schlampigkeit!!!!!!!!! ;-)

Andreas 53/01
05.03.2003, 16:38
Hallo!

Also, zunächst warte erstmal ab, bis der Bußgeldbescheid eintrifft!
In diesem kannst Du Wirderspruch einlegen, in der Regel genügt ein Schreiben oder Bestätigung vom Wehrführer nicht!!

Die Zuständige Dienststelle, also Leitstelle, muss die Alarmierung zu diesem Einsatz und deren Kräfte hierdurch bestätigen!

Achtung: Diese Erklärung betrifft nur, das es zum angegebenen Zeitpunkt auch wirklich diesen Einsatz gab, und keine Rechtfertigung über irgendwelche Fahrverhalten!!

Das könnte zumindest eine Milderung des Bußgeldes einbringen...!?

Betrachtet man aber die Umstände :
Stellt sich mir die Frage, ist es unumgänglich gewesen 20 min. nach Alarmierung mit 129km/h außerorts zum Einsatz zufahren, oder hätte es auch gereicht mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um ca. 5min später dort einzutreffen!?

Bedenke, immerhin bist Du in der Probezeit, also Fahranfänger...und Du solltest Dir erst im " normalen " Starßenverkehr Erfahrung aneignen, und nicht gleich derartige Fahrweisen an den Tag legen durch die die Polizei aufmerksam wird!
Die Polizei hält Dich nicht zum Spaß an, und es passieren genügend Unfälle auf den Straßen, da hilft es keinem wenn der Helfer zum Geschädigten wird...!?

Dahin gehend, wird der Beamte schon gewußt haben, wer Du bist, wo Du hin möchtest, aber auch wie Du dorthin wolltest....!

MfG

Aircell
05.03.2003, 21:04
solltest keinen Screenshot von FMS30/-Pro hinschicken, sonst bekommen sie dich deswegen an den Ar...! ;-) nein scherz beiseite!!!!!!!!!!!!

Wenn das um ist, kannst ja mal mitteilen, was du gemacht hast und obs was gebracht hat! Kann ja vielleicht mal jeden anderen Helfer treffen! :-) also dann: VIEL GLÜCK

Aircell
05.03.2003, 21:53
@ Blaulix: Was hab ich weiter oben (seite 1) gepostet hääh???? Ist nicht zufällig der selbe link?! Und sollte man mit den "wichtigkeitssätzen" sehr vorsichtig sein! Was ist wichtiger? ein Gemeindebrandinspektor, der die Hände in der Tasche hat und etwas rumkommandiert, rumfunkt, rumläuft (krass ausgedrückt, gibts auch ausnahmen weiß ich, soll nur ein beispiel sein) oder ein "kleiner feuerwehrmann" der Hand anlegt um zu helfen ????

Jeder hat zu diesem Thema seine Eigene Meinung und sollte deswegen nicht so fertig gemacht werden! In Deutschland herrscht soweit ich weiß immer noch freie Meinungsäusserung!

Daniel Wladow
05.03.2003, 21:57
Hallo BLAULIX,

also mit der StVZO hat Schütti112s Vergehen jedenfalls überhaupt nichts zu tun. Trotz allem hätte er die Straßenverkehrsordnung (StVO) natürlich einhalten sollen, nun ist er aber nun mal in der Lage sich rechtfertigen zu müssen, und zwar der Ordnungsbehörde gegenüber.
Viele Grüße,
Daniel

Aircell
05.03.2003, 22:16
BLAULIX fährt sicher nie zu schnell...
BLAULIX fährt sicher nie über gelbe ampeln...
BLAULIX kann die StVO auswendig...
BLAULIX hört nie mit seinem Melder funk mit...

Kommt hört auf mit diesem scheinheiligen getue! Wir sind alle keine engel. kannst mir ned erzählen, dass du noch nie was unrechtes gemacht hast!!! Bist mit sicherheit auch schon wegen viel "billigeren" gründen zu schnell gefahren...

ned beleidigt sein wegen den ersten vier sätzen aber ist doch war... nixx für ungut aber da brauch man sich doch nich so dran aufgeilen!

FFW Pietling
05.03.2003, 23:01
Original geschrieben von BLAULIX
Deine Kommentare wie, "Ich habe schon über Funk mitgehört und bin weil ich Einsatzbekleidung im Fahrzeug mitführe, direkt zur Einsatzstelle gefahren" reichen mir schon vollkommen um mir ein Bild von dir als Feuerwehrmann zu machen. Bist du so wichtig das du über 16 Km zu fahren mußt um bei einem Feuer dabei zu sein? Wenn ja, dann doch unter berücksichtigung der StVZO! Jemand der wichtig ist, Kreisbrandmeister oder ähnliche haben ihre Sondersignalanlage nicht umsonst im Fahrzeug. Warum hast du wohl keine?? Wenn Einsatzkräfte wie du an der Einsatzstelle fehlen, die keine Besonderen Aufgaben haben, wie ich aus deinem Posting entnehmen kann, dann wird einfach "Nachalarmiert"!! Ich bin der Meinung das Personen die die StVZO nichtbeachten auch mit der dafür vorgesehen Strafe bestraft werden müssen.
Ich habe oft genug gesehen wie Kollegen zu Einsätzen "angeheitzt" kommen... Zu denen kann ich nur eines sagen...! Den Führerschein wegnehmen und aus der Feuerwehr rausschmeißen. Und diese Meinung habe nicht nur ich alleine, sondern auch alle anderen Kameraden der Feuerwehr, ob Mannschaft oder Führung. Denn auf einer Einsatzfahrt mit dem Feuerwehr Fahrzeug sind die nicht besser... Und wenn ich da mitfahre fliegen die aus dem Auto oder fahren langsamer....




Wir haben dieses Thema ja schon mal diskutiert, find aber leider den Thread nicht mehr.
Tut mir leid aber deine Meinung kann ich nicht teilen.
Erstmal: Wo hast du gelesen das er nicht "wichtig" ist? Wie definierst du "wichtig"? Bei uns in der Wehr ist jedermann wichtig der eine abgeschlossene Ausbildung hat, also jeder Feuerwehrmann. Vielleicht ist er Atemschutzträger, víelleicht "nur" Funker oder "nur" Maschinist! Hallo? Er hört am Funk mit was Sache ist, Wohnungsbrand, Menschenleben in Gefahr. Da kann man doch auf einer Landstraße 125 km/h fahren!? Zumindest bei den Verhältnissen wie er es geschildert hat! Und vielleicht kann er auch eine halbe Stunde nach der Alarmierung noch helfen! Mir geht es eigentlich nicht darum, ob er gegen irgendwelche Gesetze verstoßen hat, sondern mir gehts es nur darum, einen menschen an seiner position in der wehr fest zu machen!? Ich habe es damals schon in oben angesprochenem thread gesagt: Ein KBM oder ein Kommandant alleine rettet keine Menschen aus verrauchten oder brennenden Gebäuden, auch nicht mit Sondersignalanlage (die im übrigen, so weit ich weiß ein KBM noch gar nicht hat!)!
Wir sollten nicht vergessen: <b> Helfen in Not ist unser Gebot </b>
Hätte er mit seinen 125 km/h Menschenleben gefährdet, würde ich dir recht geben, aber seiner Schilderung nach war das eindeutig nicht der fall!

GreetZ

Schütti112
05.03.2003, 23:49
Danke, dass ihr mich so verteidigt!
Ich kann "Blaulix" Meinung auch nicht teilen. Und als "kleiner" Feuerwehrmann kann man mich eigentlich auch nicht einstufen. Ich habe Lehrgänge wie Truppmann, Truppführer, Maschinist, Funk, Atemschutz und GSG I. Außerdem bin ich sehr engagiert in der Ausbildung der Jugendfeuerwehr und habe somit auch sehr weitreichende Kenntnisse im feuerwehrtechnischen Bereich, die manch andere, die schon ihr Leben lang in der Feuerwehr sind, nicht.
Auch bin ich nicht so ein super einsatzgeiler Typ, dass ich mich den ganzen Tag vor den Melder setzte und Funk mithöre. Ich wurde halt alarmiert und dann läuft automatisch die Funk-Mithör-Funktion. Dabei habe ich dann gehört wo ich hin soll. Meine Feuerwehrjacke habe ich nur im Auto, weil sie über ist und ich sie für beispielsweise Absicherung als Ersthelfer bei Verkehrsunfällen nutze. Das ist der eigentliche Sinn der Einsatzkleidung im Auto.
Ich hoffe, ich konnte dir, Blaulix, jetzt ein besseres Bild über mich verschaffen.
Warum ich so spät dran war? In der Stadt war viel Verkehr und fast alle Ampeln waren rot. Ich heize dann nicht wie ein Bekloppter durch die Gegend, sondern fahre so, dass ich andere auch wirklich nicht gefährde.
Ich bin zu dem Einsatz hingefahren, weil dort, wie schon geschildert, jede Hand gebraucht wird, und um diese Uhrzeit wirklich nicht viel Personal zur Verfügung steht. Deshalb komme ich aus 16 km Entfernung zum Einsatz.

Spelle|HerosLD
06.03.2003, 00:26
Hallo!

Ich hab im THW mal einen Kraftfahrerlehrgang besucht und indem wurden auch Sonderrechte behandelt.

Also, der Paragraph 35§ ist massgeben für den bezug der Sonderrechte. Such mal bei Googel oder einer anderen Suchmaschine danach dann müsstes du ihn finden. (Is net sonderlich viel)

Ich bin kein Star im "Gesetzestexten-Entschlüsselen" aber da steht was mit "...StVO darf überschritten werden sofern keine GEFÄHRDUNG ensteht..." was auch immer das heissen mag.

Ich hoffe ich konnte dir helfen und das du heil davon kommst.

Aber naja! Typisch Polizei: Wenn man sie braucht sind sie nicht da...wenn man sie nicht....! ;)

Aircell
06.03.2003, 07:31
Auszug aus der StVO:




§35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation im Inland berechtigt sind.

(2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,

wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,

im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.

(3) Die Bundeswehr ist über Absatz 2 hinaus auch zu übermäßiger Straßenbenutzung befugt, soweit Vereinbarungen getroffen sind.

(4) Die Beschränkung der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.

(5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, daß keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.

(7) Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.



Auf der Homepage des DFV steht folgendes:



Aus dem Wortlaut des § 35 Absatz 1 StVO und nach der neuesten Rechtsprechung und Literatur dürfen Feuerwehrangehörige mit ihren Privatfahrzeugen auf dem Weg von der Wohnung zum Feuerwehrstützpunkt auch das Sonderrecht in Anspruch nehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Einsatzauftrags dringend erforderlich ist. Dabei muss erhöhte Aufmerksamkeit aufgewandt werden, weil die anderen Verkehrsteilnehmer nicht erkennen können, dass hier ein Vorrecht in Anspruch genommen wird.



Die Wiedergabe erfolgt ohne Gewähr!!




@Spelle|HerosLD: Das ist der § 35 der StVO! Kann aber leider nixx dazu finden! Bin aber weiter auf der Suche nach der anderen Gesetzesstelle die ich ma hatte!

@FFW Pietling: bei uns hat sogar der Gemeindebrandinspektor en eigenews (zwar altes) auto mit Sondersignalen! ICh weiß es ned genau aber ich glaube unser KBI fährt nen RAL 3000 5er BMW mit verdekctem einbau von Hörnern und en Magnetbleulicht, bin mir aber nicht sicher!!!!!!

Aircell
06.03.2003, 07:44
hab noch was gefunden:

guckt ihr hier:

http://www.feuerwehr-raschau.de/service/fw/sonderrechte/sonderrechte.html

UND VOR ALLEM: HIER

http://www.feuerwehr-fuessen.de/down/urteil.pdf

Ha!

Hoffe konnte dir schlütti112 etwas weiterhelfen!!!

MatthiasO
06.03.2003, 08:22
Hallo,

also, ihr habt ja schon viel diskutiert usw. Ich bitte aber vielleicht folgendes nochmal zu bedenken, um in Zukunft vielleicht ein wenig darauf zu achten:

Wenn ich mit meinem Privatauto zu Einsatzstelle fahre, dann gehe ich davon aus, dass bereits jemand dort ist und Hilfe eingeleitet hat...

Wenn ich einen Zeitraum x nach der Alarmierung mit hoher Geschwindigkeit unterwegs bin, dann ist das u.U. nicht mehr damit begründet, möglichst schnellen Einsatz der Einheit zu gewährleisten...

Wenn ich per Funk bereits eine Rückmeldung abgehört habe, die erkennen lässt, dass die Gefahr beseitigt, im Griff oder sonstwas ist und damit höchste Eile nicht mehr geboten ist, muss ich meine Geschwindigkeit drosseln...

Wenn nun wirklich an der Einsatzstelle noch Leute gebraucht werden, sollte sich der EL tunlichst nicht darauf verlassen, dass von irgendwoher FA mit ihren privaten PKW kommen, sich dazu auch noch übermäßig beeilen und vielleicht sich und andere mehr gefährden, als wenn sie verhalten anfahren würden. Eine Nachalarmierung weiterer Kräfte wäre sicher angebrachter...

Maßvolle Geschindigkaitsübertretungen bei der Fahrt zum GH sind sicher legitim. Allerdings sollte es im Rahmen bleiben. Und wenn dritte gefährdet werden, dann hört der Spaß auf. ich bin mir nicht sicher, ob man als Führerscheinneuling bereits all diese Abwägungen treffen kann...

Kurz: Im Zweifel, also wenn ich erkennen muss, dass ich nicht rechtzeitig eintreffen werde, um ein Fahrzeug zu besetzten, kann ich die Eile auch etwas runterschrauben, um mich und andere so wenig als möglich zu gefährden!

Ich möchte bewusst diesen Fall nicht werten, danke aber, dass o.g. Kriterien vom gesunden Menschenverstand für jeden Einsatz diktiert werden...

Gruß, Matze

Backdraft007
06.03.2003, 10:06
Denkt immer daran! Trotz Sonderrechte(Geschwindigkeitsübertretung, Überfahren einer roten Ampel,etc.) fahrt vorsichtig!

Denn wenn es zu einem Unfall kommt, und Ihr habt die Sonderrechte in Anspruch genommen, seid Ihr dran! Ganz egal wie groß das Feuer war und wieviel Menschen noch im brennenden Haus waren! Da hilft dann auch nicht mehr der Schrieb des Wherführers!

Eines der Feuerwehrgrundsätze: "Gehe nur so weit, ohne das Dir selber Schaden zugefügt werden kann!" oder so ähnlich! ;)

Andreas 53/01
06.03.2003, 17:44
Hallo!

Das der Anfahrtsweg 16 km war, ist mir neu !?

Ich habe oben bereits Stellung bezogen, aber bei einer Entfernung von 16 km und 20 min. nach Alarmierung wird keine Rechtfertigung mehr gegeben sein!

MfG

Bjoerni
07.03.2003, 07:24
Hallo,

jetzt habe ich hier einige Zeit mitgelesen und bin auch etwas verwundert!!!

Muß man fast 20 min. nach Alarmierung mit 129 km/h über die Landstraße ballern???

Bedeutet Wohnungsbrand immer gleich Menschenleben in Gefahr, daß man das rechtfertigt???

Was ich hier aber noch viel besser finde, sind die Kommentare zu den Polizisten. Die haben Ihren Job gemacht und wenn die diese Sache durchgehen lassen, müssen Sie sich dafür rechtfertigen. Habt Ihr euch das mal überlegt? Ich würde mir auch nicht in meinem Job mehr Arbeit aufbrummen lassen, nur weil ich damit andere schützen möchte. Vielleicht hatte der Beamte damit auch schon schlechte Erfahrungen gemacht.

Jeder Feuerwehrmann ist wichtig, daß ist keine Frage, aber er muß auch heil ankommen und da ist 1 Min mehr wichtiger, als sich selbst oder andere in Gefahr zu bringen. Es kann auch immer mal was auf der Straße liegen und schon ist der Unfall da.

Gruß

Bjoerni

FFW Pietling
07.03.2003, 11:25
Hallo,

ich glaube mein Beitrag wurd etwas missverstanden! Mir ging es in erster Linie nicht darum, ob es nun richtig war mit 129km/h zum einsatz zu brettern, sondern in erster Linie die Aussage, das er anscheinend nicht so "wichtig" in der Feuerwehr ist! Das hat mich imens gestört! Und das wollte ich mit meinem Beitrag klar stellen!

@ Carsten
also unser KBM hat sicher kein Blaulicht
@all
und der muss auch manchmal weiter als 16km zum einsatzort fahren!

GreetZ

Schütti112
07.03.2003, 11:36
Moin!
Ich muss mich erstmal korrigieren:
Die Alarmierung für die kleine Schleife war um 11.06 Uhr (warum die Leitstelle die um diese Uhrzeit ausgelöst hat, ist mir unklar.).
Ich besitze nur die große Alarmierungsschleife, welche um ca. 11.12 Uhr ausgelöst wurde. Da der Stadtverkehr so dicht war, habe ich nunmal ca.13 Minuten für die Strecke gebraucht, weil ich keine anderen durch riskante Überholmanöver gefährden wollte.
Bei meinem Eintreffen (nach einer halben Stunde, weil ja erstmal Personalien, etc überprüft wurden) waren wir inklusive mir 15 Mann. Ich finde, dass ist für einen Wohnungsbrand nicht gerade viel. Deshalb die Eile.
@Bjoerni: Du hast Recht mit dem Polizisten, er hat nur seine Pflicht getan. Ich meinte nur, dass er auch etwas toleranter hätte sein können. Aber das geht schon in Ordnung.
Und zu den Straßenverhältnissen kann ich mich nur wiederholen: Die Strasse ist schnurgerade und war auf meiner Fahrspur nicht befahren und auf der anderen Fahrspur nur sehr gering. Die Witterungsverhältnisse waren gut (trocken) also denke ich, dass die Geschwindigkeit im Rahmen des Vertretbaren ist.
Zum Thema Fahranfänger: Ich bin zwar noch in der Probezeit, fahre aber schon seit über einem Jahr und habe bis jetzt über 27000 km Fahrerfahrung. Ich denke, ich habe mein Fahrzeug somit ausreichend unter Kontrolle, jedoch kann man einen Unfall ja nie ausschließen, und der kann auch bei Tempo 100 passieren.

Mfg Schütti

MatthiasO
07.03.2003, 11:57
Wenn das bei euch die Regel ist, dass 30 Minuten nach einer Alarmierung nur 15 für die Abarbeitung eines Wohnungsbrandes zur Verfügung standen, obwohl mehr gebraucht wurden (so interpretiere ich jetzt mal deine Aussage), würde ich euren Verantwortlichen mal dringend empfehlen

-die Alarmplanung zu überdenken
-die Hemmschwelle, eine Nachalarmierung herbeizuführen zu senken
-die Kirchturmmentalität (mein Feuer) zu begraben

Wie du siehts kann verfehltes Personalmanagement an der Einsatzstelle Probleme mit sich bringen... Solange es "nur" ein Knollen auf der Anfahrt ist, ist noch nix verloren. Nächstes mal verunglückt vielleicht eine Angriffstrupp unter PA im Innenangriff. Was macht ihr dann mit euren wenigen Hanseln???

Gruß, Matze

Schütti112
07.03.2003, 12:04
Also der Regelfall ist es normal nicht, lediglich vormittags sind wir etwas unterbesetzt. Wir haben zwar eine gut ausgebildete Truppe (fast alle PA-Träger), aber manchmal braucht man halt mehr Personal.
Hemmungen nachzufordern haben wir eigentlich nicht und "Kirchturmmentalität" herrscht bei uns eigentlich auch nicht.
Ich würde unsere Wehr als relativ flexibel bezeichnen.

Gruß Schütti

MatthiasO
07.03.2003, 12:07
Wenn so felxibel, warum wurde dann nicht nachalarmiert, als nach 30 Minuten noch Leute gefehlt haben?

Aircell
07.03.2003, 13:44
@FFW Pietling: KBM ist Kreisbrandmeister oder? In hessen wäre das dann öhm.. KBI Kreisbrandinspektor, und der hat meines Wissens bei uns ein Blaulicht! Sogar der Gemeindebrandinspektor hat nen EIGENEN Einsatzwagen bei uns!

Ziemlich großzügig mit den Sondersignalen bei uns muss ich feststellen...!

Quietschphone
07.03.2003, 13:51
In Bayern ist der KBM (Kreisbrandmeister) das kleinste Lichtlein in der Landkreisführung. Bei uns ist der Kreisbrandrat (KBR) der Chef, dann kommt der Kreisbrandinspektor (KBI) und dann erst der KBM. Bei kreisfreien Städten heissen die Posten dann dementsprechend SBR (Stadtbrandrat), SBI (Stadtbrandinspektor) und SBM (Stadtbrandmeister).

Was für eine Funktion hat denn in Hessen ein Gemeindebrandinspektor???

MiThoTyN
07.03.2003, 14:34
@Quitschphone
In Hessen ist das so (unten nach oben)

Wehrführer
Stadtbrandinspektor bzw. Gemeindebrandinspektor
Kreisbrandmeister
Kreisbrandinspektor

Mehr gibts net.

@Schütti
Ich denke nicht das du ne Chance hast. Du magst ja alle Anklagepunkte widerlegen können. Aber die Tatsache das du 16km fährst und erst 20min später ankommst wir dir das Genick brechen. Das ist nach der geschilderten Lage einfach nicht mehr gerechtfertigt. (Sieht das Gericht wohl so, ich hätte genauso gehandelt wie du !!)

Aber nochwas. (Leider!!!!) Du hast ne Jacke im Auto ? Schön !!
Und Helm, Hose, Sicherheitsgurt, Stiefel, Handschuhe ??? Was ist damit. Ohne die kannst du am Einsatz eh nicht voll Teilnehmen oder ?

(Wenns doch schon irgendwo steht oder du die doch dabei hattest : Sorry !!!)

Gruß Joachim

MatthiasO
07.03.2003, 14:45
Das Genick gebrochen hat sich ja zum Glück niemand... Allerdings ist der Fakt, dass er die zügige Anfahrt mitd er mangelnden Personalstärke noch 30 Minuten nach alarmeingang begründet ein Punkt, wo ich ganz klar der meinung bin das da dann was net stimmt...

Ob und welche Führungskraft Sondersignalanalgen an ihren PKW haben ist für diese Frage hier nicht relevant. Wer sie hat, wird sie deswagen benutzen, weil er eine besondere Funktion hat. Der "normale" Helfer hat zwar auch eine Funktion, ist aber sicher kaum unersetzlich. Und wenn ich nicht genügend Helfer zusammenbekommen, ohne dass zig Leute weite Strecken unter erheblicher zusätzlicher gefährdung fahren müssen, dann kann ich das ganz einfach durch nachalarmierung kompensieren. Ob der AGT jetzt von meiner Wehr oder von sonstwo kommt ist dem Feuer schlichtweg egal...

Andreas 53/01
07.03.2003, 18:29
Hallo!

Lieber
@Schütti,

das 15 Mann nach 30min. anwesend waren, konntest Du aber während der Fahrt nicht wissen !
Somit wird eine Rechtfertigung immer unwahrscheinlicher...!

Auch wenn es uns nicht immer in den kram passt, wir haben nunmal kaum bzw. keine möglichkeit unsere Inanspruchnahme von " Sonderrechte " anderen Verkehrsteilnehmern anzuzeigen! In anbetracht dieser Lage müssen wir an uns selbst appelieren, um Schweren Herzens ein angepasstes Fahrverhalten an den Tag zulegen. Angepasst dahin gehend, das man sich auch die aktuellen Umstände betrachtet, Entfernung, Verkehrsverhältnisse und Tageszeit!

Denn schaut mal, selbst mit einem Einsatzfahrzeug kann ich auch nicht gerade schnell fahren, mit einem LF oder RW komm ich in der Stadt selten über 50 km/h, weil ständig Fahrzeuge querfahren oder Kreuzungen einmünden!
Und wenn ein zügige Fahrt möglich ist, dann habe ich dies dem Verkehr signalisiert, das er sofort Frei Bahn zu schaffen hat, nämlich durch Blaues Licht und Einsatzhorn!
Und selbst da passieren genügend Unfälle, weil " einer " Träumt oder sonst wie unaufmerksam ist!

MfG

SEG-Betreuung
08.03.2003, 10:08
so nun wird ein aufschrei durch die reihen gehen...

also meine meinung:

der kollege von der POL war völlig im recht und hat nach seiner vorgabe zu 100% richtig gehandelt.
du warst zu mindestens 98% im unrecht und hast durch deine übertretung von doch 29 km/h nicht nur dich selber, sondern vor allem andere massiv gefährdet! die ganze geschichte mit anhalteweg und so dürfte dir ja noch geläufig sein, der FS ist ja noch nicht solang her. da du in der probezeit bist musst du damit rechnen wenn du solche übertretungen machst, dass du deinen lappen mal für 4 wochen abgibst oder zumindest zur nachschulung musst.

so und nun der aufhänger und die blasphemie: völlig zurecht wirst du deine strafe bekommen!
es ist klar, dass jede nötige hand beim einsatz sein sollte, aber wenn diese hand gar nicht ankommt, weil sie auf der anfahrt mit dem privaten (!) PKW einen VU mit 3 schwerverletzten verursacht hat, dann bringt das niemanden was. ist ja zun glück nicht passiert!

die paar schlupflöcher, die dir der sonderrechts§ noch lässt, die wird dir der staatsanwalt schon stopfen, vor allem die zeit und die entfernung wird er dir anlasten und natürlich eine fast 30% prozentige übertretung der zullässigen höchstgeschwindigkeit.

ich kenne einige fälle aus meinem umfeld, die haben alle gezahlt! und sehen heute ein, mit recht!

es ist schön wenn es hochmotivierte leute wie dich gibt, ehrlich. aber wenn die FW-götter der meinung wären, du solltest immer und überall dabei sein, dann hätten sie dir eine SoSi anlage gegeben...

ich hoffe es wird dich nicht zu hart treffen. aber ich hoffe auch, du wirst das nächste mal wenn du zu einem einsatz fährst ein wenig überlegter handeln.

feuerwehrnotruf112
08.03.2003, 12:30
hallo,

kann mich da nur seg-betreuung anschließen. bei uns ist es so das wenn man einen anfahrtsweg von mehr als 15 min zum einsatz hat, diesen nur wie ein normaler mensch machen darf. sprich überall halten und keine geschwindigkeitsübertretungen. desweiteren max 20% schneller fahren darf als erlaubt. wenn dieses nicht eingehalen wird hilft bei uns dann auch kein kbm mehr oder wehrführer. dann ist es deine eigene schuld die du ausbaden kannst.

gruß carsten

Schütti112
08.03.2003, 15:04
Moin!
@SEGBetreuung: Ich habe mittlerweile eingesehen, dass das, was ich getan habe, nicht 100% korrekt war, und ich habe daraus gelernt, und werde dies auch nicht wieder tun. Aber es ist wohl leicht übertrieben, wenn du sagst, dass ich andere massiv gefährdet habe, wenn ich völlig freier Strasse 29 km/h zu schnell fahre. Höchstens habe ich mich selbst gefährdet, aber das ist dann ja wohl hauptsächlich mein Problem.
Ich werde euch in ein paar Tagen sagen können, wie das ganze ausgegangen ist, aber ich glaube, meine Chancen auf Freispruch oder zumindest Minderung der Starfe stehen gar nicht so schlecht.
Mfg Schütti

SEG-Betreuung
08.03.2003, 15:47
was eine "freie strasse" ist, darüber könnte man viel diskutieren...

das will ich nicht, es bringt auch nix.

und häng dich mal nicht an den 29 kmh auf, sags mal anders, du hast die zul. geschw. um immerhin ein drittel überschritten!

es ist schön, dass du daraus gelernt hast. ich hoffe du erinnerst dich daran wenn du mal wieder zu nem einsatz fährst. ich will auch gar nicht behaupten, dass ich ein engel im strassenverkehr bin, habe vor 2 jahren auch ein nettes ticket bekommen, allerdings gings ohne fahrverbot aus... und war mein privatvergnügen (nicht im dienst), allerdings a teueres... :-)


zu nem freispruch wirds sicher nicht kommen, da muss ich dir deine illusionen nehmen.... das kann nicht unter den tisch fallen, da hilft auch keiner der FW oberen.

du hast dich nach folgenden Paragraphen schuldig gemacht: § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; also ne ganze menge, klingt aber schlimmer als es ist...
dafür gibts dann 40 euro bußgeld und einen punkt
was dann bei dir noch dazukommen kann wegen der probezeit weiss ich so auf die schnelle nicht.

also ich hoff es wird nicht so schlimm!
aber es wird dir der richter nicht sehr viel strafminderung geben können, die sachlage spricht leider eindeutig gegen dich, sorry.

King Salomon
08.03.2003, 16:19
Wenn er noch in der Probezeit ist kommen noch eine Nachschulung und Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre, also insgesamt 4 Jahre hinzu!
Nachschulung wird wohl um die 300 Euro kosten, gibts aber auch billiger, kommt auf die Fahrschule an wo du`s machst!(ne hab selber keine gebraucht und aus der Probezeit bin ich zum Glück schon ne Weile raus!)
Aber zum Thema Geschwindigkeitsübertretung, ich fahre selber gerne schnell, auch ohne Alarm, daher finde ich 29 km/h auf der Landstrasse zuviel auch nicht schlimm, aber beim uns wird man auch nicht von Zivilfahrzeugen observiert!
Und Überschreitungen von über 100% der Höchstgeschwindigkeit sind bei uns im Dorf bei Alarm auch keine Seltenheit! Ich wohne in ner 30ger Zone, ok, bei uns is alles 30ger, und da mal 60 oder 80 zu fahren auch kein Problem(eigentlich blos nachts, Tags sind zuviel Leute unterwegs, aber 50 sinds dann immer noch!) So, genug gesagt, was ihr jetzt von mir haltet is mir auch scheissegal denn wenn ich 30 fahre könnt ich gleich laufen!

Funker_ELF
08.03.2003, 19:14
Hallo!

Ich kann mich dir nur anschließen @ King Salomon!
Unser Ort ist auch bis auf die Bundesstraße eine reine 30 Zone, ich brauch zwar nur einmal stolpern um zur Wache zukommen, aber wenn die anderen nicht mit hocher Geschwindigkeit ( bei allen so um die 60 ) würden wir unsere Ausrückezeiten von maximal 5min nicht einhalten können. Die wären dann bei ca. 10 - 15 min! Ich bin auch noch in der Probezeit und zum Glück hatte ich noch nicht den Fall das ich mit dem Auto zur Wache musste aber ich würde mich auch wie jeder andere bemühen so schnell, vorallem aber SICHER, wie möglich zur Wache zufahren!

MfG
Dennis

AndreasP
10.03.2003, 23:26
@all

Hallo,

also ich muß mich dem Standpunkt von BLAULIX und SEG-Berteuung anschließen. Denn wenn man einen Anfahrtsweg von 16Km oder mehr hat, ist es für mich persönlich nicht wichtig, wie schnell ich zur Wache/Einstzstelle fahre. Ich fahr grundsätzlich bei einem Einsatz nie schneller als 10 km/h über die Höchstgeschwindigkeit, denn ich habe schon ein paar Kollegen gesehen die zur Einsatzstelle/Wache "geflogen" sind, und die haben meistens "die Kurve" nicht bekommen, oder sind über das Ziel hinausgeschossen. Wenn ich sagen wir mal 15km von einer Einsatzstelle entfernt bin (Freunde, Feier etc.) dann überlege ich mir erstmal ob es sich überhaupt lohnt dorthin zu fahren. Und wenn ich dann fahre, fahre ich nicht wie ein Rekordjäger nach der Schallmauer. Denn was nützt es mir denn so schnell zu fahren? Das gibt erstens nur Streß bei der Anfahrt, man ist Aufgeregt, und das schlimmste ist, das man noch vorrausschauender Fahren muß, damit man die fehler anderer Verkehrsteilehmer früher erkennt. Und wenn man sich entschließ erst nach 20min. loszufahren, wäre es doch besser man ruft vorher erstmal auf der Wache an und fragt nach ob es sich überhaupt noch lohnt zur Wache zu fahren. Sich persönlich sage mir: " Lieber 5min. später ankommen, dafür aber auch Gesund!" Denn wie Schütti112 sagt das er 16km entfernt war, würde ich sowiso nicht "Pin" geben, da ich sowiso weiß das die anderen Kollegen schon längst vor Ort sind, und schon bei den Löscharbeiten sind. Ich bin wirklich ein langsamer Fahrer da ich wie gesagt Kollegen gesehen habe die sich auf der Anfahrt zur Wache/Einsatzstelle selbst "zerschossen" haben. Und es hat genau so angefangen. Es brauch doch nur etwas unvorhergesehenes passieren, was dich zum plötzlichen und starkem Bremsen zwingt -> Schleudern -> Graben -> Verletzt -> oder gar "Hops" ?? Muß das sein?

Naja wie dem auch sein ich PERÖNLICH stehe VOLL und GANZ hinter BLAULIX und SEG-BETREUUNG.

In diesem Sinne

Mit freundlichen Grüßen

AndreasP

KugelFish
11.03.2003, 03:46
Hallöchen,

so jetzt muss ich meinen Senf auch mal dazu abgeben, nachdem ich hier sehr interessiert mitgelesen habe.

Ich persönlich habe hier meinen inneren Reichsparteitag wenn es um dieses Thema geht und auf die Frage ob sich Schütti schuldhaft verhalten hat antworte ich mal mit: Jein.

Ich kann beide Standpunkte die hier geäussert wurde sehr wohl verstehen und irgendwie sind beide im Recht.

Zu Schütti: An dieser Stelle muss ich ihn mal ein wenig in Schutz nehmen. Er hat zwar ganz klar die Geschwindigkeit übertreten, aber ich persönlich finde 129 auf einer, so wie ich das verstehe gut ausgebauten übersichtlichen Landstraße auf der 100 erlaubt sind, nicht verwerflich. Mal ehrlich wieviele von Euch fahren denn auf Strecken die man "kennt" (Weg zur Arbeit etc. die man fast jeden Tag fährt) immer genau wie es die Beschilderung zulässt? Ich persönlich fahre auf meinen "Heimatstrecken" auch ohne Alarm schon mal 10km/h zuviel (was nicht heissen soll IMMER und was auch nicht heissen soll ich gefährde damit jemanden), aber auch nur wenn es die Situation zulässt. Wer fährt denn auf der Autobahn wenn 100 aufgeschildert ist immer genau 100? Ohne jemanden hier angreifen zu wollen, kann ich aus meiner Erfahrung als Beifahrer sagen: die wenigsten. Da sind immer mal zwischen 10 und 20 km/h "drin". Ob das nun legitim ist will ich hier garnicht weiter erörtern. Es ist nicht rechtens, ganz klar, aber es wird trotzdem gemacht.
Daher bin ich nicht der Meinung er habe sich fahrlässig oder gar vorsätzlich verhalten. Er hat seiner Kenntnis nach Sonderrechte gem. § 35 StVO, diese erlauben ihm mäßige Geschwindigkeitsübertretungen und eben diese hat er in Anspruch genommen.

Wie das die Richter sehen bleibt abzuwarten, da in diesem Fall die Umstände der zeitlichen Verzögerung und der räumlichen Entfernung erschwerdend hinzukommen. Für ihn persönlich, der er die örtlichen Gegebenheiten kennt (personelle Unterbesetzung tagsüber etc..), somit trotzdem die Fahrt gerechtfertigt und er selbst war sich in dieser Situation keiner Schuld bewusst (§ 11 OWiG).

Soviel erstmal zum konkreten Fall.

ABER...

Die Frage ob solch eine Fahrt gerechtfertigt sei wird hier des öfteren aufgworfen. Wie soll ein FW-Angehöriger sowas denn vorher wissen? Wer weiss schon vorher ob ein Brand sich tatsächlich als Brand herausstellt oder ob tatsächlich 40 Feuerwehleute vor Ort sind oder eben nur 15. Solche Sachen kann man vorher nie wissen und wir haben eben nur extrem wenig Zeit unserer Entscheidung zu finden. Hinterher ist man immer schlauer... oder so war das doch....


Und nun mal zur Gegenseite:

Ich habe in meiner Zeit bei FW und RD einiges an Alarmfahrten hinter mir, sowohl mit dem Privat-PKW als auch mit dem Einsatzfahrzeug.
Dabei kam es auch leider schon zu Unfällen aus denen ich allerdings auch meine Lehren gezogen habe.
Es waren 3 Unfälle die jeweils auf der Anfahrt zum GH entstanden sind. Damals war meine Fahrweise auch etwas wilder (was das auf keinen Fall entschuldigen soll).
Beim ersten mal wurde mir die Vorfahrt genommen und ich prallte mit ebendiesem Verkehrsteilnehmer zusammen. Obwohl er eindeutig nicht im Recht war beharrte er darauf ich sei Schuld. Wir mussten also die Polizei bemühen, die den Fall als eindeutig einstufte und ihm auch noch ein Bußgeldverfahren zu gute kommen ließ. Trotzdem dumme Situation, denn mein Auto war erstmal kaputt, er musste den Schaden zwar bezahlen, aber ist trotzdem blöd. Ausserdem war der Einsatz somit für mich gelaufen, da ich ja auf die Polizei warten musste.
Das zweite mal war irgendwie auch nicht meine Schuld aber dennoch irgendwie vermeidbar. Vor meinem Haus ist eine Bushaltestelle und dort stand ein Bus der Fahrgäste aufnahm als ich losfuhr. Ich überholte den dort stehenden Bus und er fuhr just in diesem moment los, bemerkte mich und drängt mich vorsätzlich ab obwohl er hätte bequem hätte losfahren können ohne, dass wir uns in die quere gekommen wären. Schaden eine kaputte Lampe am Bus, bei mir nichts da ich ihn mit dem Reifen traf. Auch blöd.
Und der letzte der mir wirklich die Augen geöffnet hat! Ich kam vom Dienst zurück und war auf der Heimfahrt, als ich am Ortseingang den Alarm erhielt und weiter zu GH fuhr. Dabei musste ich über eine beampelte Kreuzung die in diesem moment auf Rot sprung. Ich weiss bis heute nicht welcher Teufel mich da geritten hat, aber ich fuhr trotzdem in die Kreuzung ein (es war mittags und es ist eine vielbefahrene Hauptverkehrachse)... das ende kann man sich denken...
Auto totalschaden (konnte ich dann selbst bezahlen), anderes Auto auch fast. Die Polizei die zufällig vorbei kam, rat mir kulanterweise mich direkt mit dem Unfallgegner zu einigen denn sonst hätte ich meinen Lappen direkt abgeben können.... Ganz besch****ne Situation

Seither gehöre ich auch zu dem gemäßigten Fahrern und wundere mich manchmal wie "schlimm" ich doch gefahren bin, wenn gepiept hat...
Ich nehme zwar immernoch Sonderrechte in Anspruch aber man man muss immer an die anderen Verkehrsteilnehmer denken die nichts von eben diesen Rechten wissen (auch ein Dachaufsetzer hilft da nicht viel). Rücksicht und vor allem VORSICHT sind hier zwingend erforderlich.
Das sollte man immer bedenken wenn man sich in gang setzt um anderen zu helfen, denn wenn man nicht an der E-Stelle ankommt ist niemandem geholfen...


So war jetzt alles ein wenig viel, aber mir war grad nach tippen ;)
Vielleicht profitiert ja der ein oder andere von meinen Erfahrungen und erspart sich oben genanntes.

Noch etwas um Schütti ein wenig Mut zu machen.
Ich bin auf der Fahrt zum SEG Alarm auch einmal an 3 Ampeln in Folge bei Rot geblitz worden (Es war nachts um 2 h und die Straßen waren absolut leer und eine Gefährdung Anderer war ABSOLUT ausgeschlossen) und die Ordnungsbehörde hat das Verfahren eingestellt, da die Geschwindigkeit auf den Bildern zu erkennen war und zu erkennen war, dass mit äusserster Vorsicht vorgegangen wurde. Ich hätte durchaus dabei meinen Führerschein verlieren können.
Ich hoffe der Richter sieht das in deinem Fall ähnlich und lässt äusserste Milde walten.

Ich denke die ganze jetzige Situation wird die Lehre genug sein in Zukunft über Deinen Fahrstil genauer nachzudenken. Da benötigt es keiner Moralapostel mehr ;-)
So war zumindest bei mir.

Beste Grüsse
Fishy

Schütti112
11.03.2003, 13:50
Moin!

@Blaulix:
Ich stimme dir bei deinem Beitrag diesmal voll zu. Ich hab daraus gelernt, und hoffe auch das andere daraus lernen. Mal sehen, wie das Ganze ausgeht.

@KugelFish:
Da hast du ja ganzschön was durchgemacht! Ich denke, dass mir noch relativ früh die Augen geöffnet wurden, aber mal sehen, welches Ende das nimmt!

Mfg Schütti

tobi_firefighter_agb
11.03.2003, 14:32
habe ich gerade im Internet gefunden.
Vielleicht hilft dir das weiter:

Gruß
tobi

Jede Minute zählt!

Darf man bei der Fahrt ins Feuerwehrhaus nach einem Alarm schneller fahren oder nicht? Darüber wird oft und ausführlich diskutiert - besonders Außenstehende wollen wollen hier gerne mitreden ob man darf oder nicht. Wie es tatsächlich ist und was man beachten muss steht hier.

Samstag, es ist 11:17. Ich komme gerade aus der Tiefgarage. Kurz vor der Haustür passiert es dann: Schleife 3 wird ausge-löst: "Eilige Wohnungsöffnung für das Rote Kreuz, Hilflose Person". Die Einkäufe vor der Tür stehen gelassen, ab ins Auto, Dachaufsetzer drauf und mit 85 km/h Richtung Gerätehaus. Ich muss dazusagen das kein Verkehr war, die Straße ist breit, gerade und übersichtlich. Die Leute schütteln den Kopf und machen den "Scheibenwischer" so nach dem Motto - so ein Vollidiot. Was wäre wenn das Blitzer-Mobil in der Straße stünde? Was sagt das Recht dazu?

Das Stuttgarter Oberlandesgericht entschied das Angehörigen der Feuerwehr bei einem Alarm, bereits auf der Fahrt ins Feuerwehrhaus im privaten PKW Sonderrechte zustehen. Das heisst unter Ausschluss der Gefährdung anderer Verkehrsteil-nehmer sind maßvolle Geschwindigkeitsverstöße statthaft. Jedoch muss man wissen: Sollte es zu einem Unfall kommen ist der Einsatz, mag er noch so wichtig sein, für den Unfallfahrer "gestorben". Man hat anzuhalten und die Versicherungsdaten, Adressen, auszutauschen also alles in die Wege zuleiten. Sollte trotzdem weitergefahren werden dann macht man sich nach dem Tatbestand der Fahrerflucht strafbar und kann massiv belangt werden!

Toxic
11.03.2003, 14:57
Moin erst mal,

jetzt gehen wir da ganze mal statistisch an
Nur mal davon ausgangen du wärest die ganze zeit so schnell gefahren über die gesamten 16km weist du was du durch diese 29 km/h a zeit gespart hättest? nanana (ich habs ausgerechnet)

ca. 130 sekunden ersparniss

deine fahrziet hätte bei konstanten 100km/h 576 Sekunden gedauert

bei konstanten 129 km/h hätte es 446 Sekunden gedauert
die diferenz ergibt das zeitersparnis von knapp 2 minuten.

jetzt magst du vielleicht noch denken 2 min dafür lohnt es sich. aber wie lange bist du wirklich 129 gefahren doch von den 16km warscheinlichnicht mal annähernd die hälfte wegen ortschaften und städten, d.h. dein zeitersparniss geht drastisch nach unten.

Jetzt vergleichen wir das ganze mal mit dem Anhalteweg.
bei 100km/h wäre er nach der Fahrschulformel genau 130m Lang
bei 129km/h waären dass schon gnaze 205,1m
die differenz wäre also genau 75,1 Meter. Falls du nicht mehr weist wie viel das ist dann kannste das ja mal mit schritten abgehen du wirst erstaunt sein wie weit 75meter sein können.

und jett überlege dir bitte mal ganz ehrlich wären dir diese 2 min es wert gewesen wenn du jemanden in diesen 75metern tot gefahren hättest. wohl kaum.

wenn wir mal anhalteweg eines 50und 70 fahrenden autos vergleichen würden, dann hätte das 70 fahrende fahrzeug an der der stelle wo das fahrzeug mit 50 km/h steht noch eine geschwindigkeit von ca. 55km/h drauf. ein kind hat ab einer aufprallgeschwidigkeit von ca. 35km/h kaum noch eine überlebenschance.

nur mal so zum nachdenken was wenige km/h mehr bewirken können wenn es drauf ankommt.

gruß Toxic

1HFM
11.03.2003, 18:29
Die Geschichte mit den privat Fz. ist immer so eine Sache. Ganz genau geregelt wird das eigentlich nirgends.Wir haben das auch schon durch.Im Land NDS gibt es z.b. eine Regelung das Sonderrechtsfahrten mit privat PKW nicht erlaubt sind.Im prinzip kommt es immer auf gut dünken der Polizeibeamten an.Aber die STVO besagt das FW Sonderrechte nutzen dürfen.Nur wer ist die Feuerwehr?? Das Rote Auto oder die Personen die sich darin befinden??? Oder beides? Bin ich im Privat-PKW nicht auch die Feuerwehr??? Ja ist denn nun eine Sache die Feuerwehr oder Personen???

Ja Fragen über Fragen!!

Gruß
1HFM

Backdraft007
11.03.2003, 23:36
So, ich habe mich bei un sim Kreis nochmal schlauch gemacht!

Bei un sist es so geregelt:

Solange es bei Übertretung der Geschwindigkeit noch eine Ordnungwidrigkeit ist, wird es keine Strafe geben (also es ist, als ob nichts gewesen wäre ;) )!

Sobald es aber darüber hinausgeht, kann der WF und alle anderen nicht mehr helfen (Man muss die Suppe alleine auslöffeln)!

So ist es bei uns geregelt! Soll nicht heißen, das es bei Euch auch so ist!

Thomas112
12.03.2003, 00:45
Hallöööle,

also genauso wird es bei uns ebenso geregelt! Solange es eine Ordnungwidrigkeit (ohne Fahrverbot) ist und keine Straftat kommt man da ganz gut raus...!

Und bei 29km/h drüber ist es genau dieser Fall!

Ich selbst bin mal 27km/h innerorts zu schnell gefahren, wohlgemerkt auf einer Art "Stadtschnellstraße" bei 50km/h Geschwindigkeit, baulich getrennt zur anderen Fahrbahn und nachts, also kein Verkehr und KEINE Gefährdung, wurde geblitzt und bin da ganz einfach rausgekommen...!!!

So wie es auch schon bei anderen Kameraden der Fall war!

Und ich wußte nicht ob es ein Brandeinsatz, eine Ölspur oder sonstetwas war! Bei der damaligen Digitalen Alarmierung gab es nur Alarm oder halt nicht, völlig uninteressant, was es war, weil man wußte es ja vorher nicht...! Und dann ist erstmal immer von der höchsten Gefahr, nämlich für Menschenleben, auszugehen in welcher Form auch immer.....!!!!

Also wie gesagt, die Möglichkeiten "straffrei" rauszukommen stehen doch gar nicht so schlecht!!! Aber es ist auch von Bundesland zu Bundesland, oder von Stadt zu Stadt unterschiedlich!

Dies funktioniert auf der Tatasache, dass bei den Messungen, die Verantwortlichkeit bei denen liegt, die diese durchführen, sprich auch die Bearbeitung bleibt bei dieser Stelle! Anders natürlich bei Straftaten! Und Ordnungwidrigkeiten mit Fahrverbot sind ebenso meldpflichtig von vornherein!!! Geht es nun um OWi "geringeren" Ausmaßes hilft bei uns ein "gutes Wort" und der Begründung, mit den entsprechenden Unterlagen, des Stadtbrandmeisters!!!

Hat bisher immer geklappt, aber wie schon mehrmals angesprochen kommt es auch auf die Einstellung zur Feuerwehr von der bearbeitenden Stelle an!

Das nur dazu, zu manchen Aussagen, dass man dabei nie straffrei rauskommt.....!!!!!!

Also die Hoffnung nicht aufgeben....!!! Und trotz allem allerhöchste VORSICHT, auch wenn man Sonderrechte in Anspruch nimmt!

MfG Thomas112

Christian
21.03.2003, 20:37
Hallo,

ich bin auch eine "Heißbürste" wie meine Kollegen immer sagen.
Wenn der Melder geht bin ich auch einer der gerne schnellstmöglich am Gerätehaus sein will.
Da fahre ich manchmal auch "auf drei Rädern um die Ecke".

Das Stichwort "Wohnungsbrand MLiG" rechtfertigt die Inanspruchhnahme von Sonderrechten
nach §35 StVO weil die Vorrausetzungen sind dafür gegeben sind :

- du bist bei der Feuerwehr
- den Brand zu löschen und Menschenleben zu retten ist eine hoheitliche Aufgabe
- und es ist höchste Eile geboten

Soweit unterstütze ich Dich.

ABER :

16 km Anfahrtsweg sind enorm viel, wenn ich mal von einer Geschwindigkeit von 60 km/h
im Durchschnitt ausgehe, kommst Du nach 16 sagen wir besser 20 min am Gerätehaus/Einsatzstelle an.
Ist dann noch höchste Eile geboten ? Ein Mensch in einer brennenden Wohnung hat maximal 12 Minuten
(nach AGBF) Überlebenschance. Wenn Du nach 20 min kommst, ist in der Beziehung alles gelaufen.
Du kannst evtl. noch helfen abzulöschen und mit aufzuräumen. Also halte ich den Punkt
"höchste Eile geboten" für entkräftet und somit hast Du auch keinen Anspruch auf die Nutzung der
Sonderechte.

UND :

Ganz wichtig - Wegerechte nach §38 STVO haste auch nicht, weil dein Fahrzeug nicht BL und MH
ausgerüstet ist. Der Dachaufsetzer und das FIE Schild zählt nicht. Somit kann keiner erkennen,
warum Du mit 129 km/h über die Landstraße rast und sich auf Deine Fahrweise einstellen.
Und ich möchte sagen 129 km/h ist auch für genutzte Sonderechte tagsüber bei dichterem Verkehr
wohl arg zu schnell bei 110 hätte ich nichts gesagt, aber das ist doch nen bissel arg viel oder ???
Nachts um drei bei freier Strecke und entsprechender Straße würde ich sagen gerade noch okay mit 120 km/h.
Du stellst also mit Deinem Verhalten wirklich eine Gefahr da, (da hat per Pol recht) für Dich selbst
und alle anderen VT. Ein Richter wird hinterher immer enstscheiden was angemssen war und was nicht
- nur imho sind 129 einfach zu schnell.

SO :
So nun bist Du an der Einsatzstelle hast nen Puls von 137 und sollst jetzt noch sinnvoll Hilfe leisten ?
Wie soll das denn gehen ? Du baruchst ja erstmal ne Viertelstunde um wieder runter zu kommen.

Ich war bis von 1,5 Jahren übrigens nicht anders und bin deshalb im Einsatzfall oft mit meinen
Kameraden aneinandergeraten (Und die hatten Recht !!!!!) erst nach und nach bin ich etwas ruhiger
(war vorher bei einer kleinen Fw mit max. 15 Einsätzen/Jahr wovon ich 50% verpasst habe wegen Abwesenheit)
geworden, obwohl ich mich auch manchmal noch dabei erwische das ich es übertreibe. Ein erfahrener BFler hat
mich deswegen "an die Hand genommen" und jetzt klappt das alles viel besser. Er sagt immer :"In der Ruhe
liegt die Kraft, noch mehr Ruhe, noch mehr Kraft." Der Spruch ist gut und stimmt wirklich ! Genauso
verhält es sich mit den Anfahrten zum Gerätehaus, wenn Du in Ruhe da ankommst und zur ESt fährst kannste
dann noch mit einem Fahrzeug nachrücken, Getränke oder Reserveflaschen mitnehmen. Und wenn Du da bist und
es werden noch AGTs gebraucht kannste Dich melden und mit reingehen auch wenn die "große Action" schon
vorbei ist. Dafür dann aber mit normalem Puls und ruhiger Hand.

NOCH WAS :

Ich mache es jetzt so

- Piepser geht -> auf Durchsage warten
- Okay wo bin ich, wie weit ist es zur Feuerwehr, wie ist der Vekehr, das Wetter ?
- Zügige Fahrt zum Feuerwehrhaus, wenn weiter weg dann auch Melder auf mithören, bei uns fährt
oft der RTW mit, die sind fix und geben dann schon mal Rückmeldung. Rote Ampel ist rote Ampel,
100 sind 100 wenn ch weiter weg bin hat es eh keinen Zweck sich den Hals zu brechen. Wie gesagt,
nachts um 3 Uhr kann das anders sein.

GENUG JETZT :

Also ich denke Du solltest Dir die Sache auf jeden Fall einen Lehre sein lassen. Vielleicht sprichst
Du nochmal im Vertrauen mit Deinem SBI und bittest ihn die Sache bei der Verkehrsbehörde zu klären.
Er und wahrscheinlich auch die Polizei wird Dir ne Standpauke (münliche Verwarnung) halten, ich hoffe
ne kräftige, aber das ist allemal besser als wenn Du zu NS must. Wenn Du ein VG bezahlen mußt,
zahl es und verbuch es unter Lehrgeld. Auch wenn die Argumente gegen Dich sprechen, hoffe ich dennoch,
daß Du da ohne große Schwierigkeiten rauskommst. Aber den Ärger bekommst Du zu recht.


Christian

Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung zu dem Thema wieder, ich will hier keinen fertig machen.

Aircell
21.03.2003, 22:10
ich hab aufgeräumt und mein Büchlein gefunden! Da ist ein beispielfall, mal zur info für alle:

Das Gericht hat entschieden, dass 18 Minuten (im entschiedenen Fall) nach Alarmierung KEINE Sonderrechte mehr in Anspruch genommen dürfen, weil keine gebotene Eile mehr vorliegt!

Desweiteren gilt: Sicherheit vor Schnelligkeit

übrigens darf man zur kenntlichmachung absolut nichts am Fahrzeug anbringen, was leuchtet oder blinkt!

EIS - Mann
25.03.2003, 10:42
Hallo zusammen,

ich bin der Meinung das es im bestenfalle mit strafminderung ausgeht soviel zu unserem angeklagtem.

Zum allgemeinem ich bin 23 Km auf der Arbeit vom FWH entfernt wenn ich einen Alarm kriege, bekomme ich nicht einmal ein Zucken (kein scherz) wenn ich allerdings in der Stadt bin sieht das anderst aus, da geht wie bei jedem anderen auch egal ob Feuerwehr mit viel oder wenig Einsätzen der Adrenalinspiegel nach oben.

Wenn ich auf der Arbeit bin entscheide ich für mich ob ich zum Einsatz fahre oder nicht (kommt auf Stichwort an) bei nachalarmierungen fahre ich immer. Fakt ist zu jedem Einsatz zu dem ich seit 5 Jahre von der Arbeit gefahren bin war die Sache schon auf der Anfahrt erledigt, ausser bei 5 Stück bei denen ich mich überhaupt Umgezogen habe (im FWH) also grob gesagt 1 pro Jahr.

Es gab eine Person bei uns die im Nachbarort wohnte ich wohne per Rad 1,5 min vom FWH entfernt ich bin nicht der langsamste und auch nicht der Unsportlichste aber diese Person hat es geschaft (mehr als einmal) den Spindraum zu betreten wenn ich ihn verlasse. Hallo ?
Info: Diese Person war genau 3 Monate mitglied unserer FFW, diese Person fuhr auch 2mal ohne Führerschein zum Einsatz.

Fazit:
Man kann es Treiben aber auch Übertreiben
@ Schütti112 viel glück auf das du keine Nachschulung machen musst

Tipp:
Macht mal beim ADAC oder sonstigen Vereinen ein Fahrsicherheitstraining mit Privat PKW und/oder Einsatzfahrzeug, euch werden zum Thema anhalteweg und Kurvenverhalten die Augen geöffnet und es macht höllen Spass auf den Gleitflächen.

Ich finde 60 oder 50 in einer 30iger Zohne ist egal ob Tag oder Nacht odersonstwas Unverantwortlich!!!!!!

Ich fahre auch Motorrad und auch zuschnell aber nicht in der Stadt von da her braucht ihr keine Kritik an mir zu üben.

MfG
EIS - Mann

Florian Feuerbaer
26.03.2003, 18:21
Also ich bin auch noch recht "jung" bei der FF.
Und mal von mir zu sprechen, Ich fahre lieber langsam und komme dafür 4-5 minuten später ABER Heile an (auch ohne andere zu gefährden) und gehe dann in den Einsatz. Klar, auch bei uns ist um diese Zeit in der FF das Personal knapp, aber wir haben ja noch die BF. Daher gehe ich dises Risiko (und schon gar net in der Probezeit) ein mich und oder andere zu gefährden!! Klar is man am Anfang immer "Einsatzheiß" aber das darf nicht überwiegen das es ausartet! Man sollte es immer genau überdenken!

Ich hoffe, ohne das du eine Strafe bekommst, das du was draus lernst!

Viele Grüße

Florian

FMS-michael
15.04.2003, 15:08
*DELETED*

Firefighter 19
23.04.2003, 11:52
Moin moin,

@all
ich mache gerade den Maschinistenlehrgang und da wurde uns gestern auch ganz klar gesagt, das man in Niedersachsen im privat Auto KEINE Sonderrechte in Anspruch nehmen darf.

Bei uns in Braunschweig ist das sowieso abwegig weil 16Mann immer kommen, und zwar die BF.

Dazu muss ich sagen, das unsere POL ziemlich human ist. Aber wie immer, wo kein Kläger da kein Richter. Und wenn ein Polizist mal schlechte Laune hat, dann hast du verloren. Er macht nur seinen Job.

@Schütti112
Nun noch was zu den 29km/h zuviel:

in Kumpel von mir ist mal (private Tour) auf einer Landstraße ca. 30km/h zuviel Gefahren. Mit den abzügen waren das dann 28km/h. Das war vor 4 Jahren. Er war auch noch in der Probezeit. Das einzige was er bekommen hat waren 3 Punkte und 50EUR Bußgeld. Keine Probezeitverlängerung und keine MPU.

Wünsche dir viel Glück und das du mit einem blauen Auge davon kommst.

Kannst ja mal schreiben was aus der Sache geworden ist.

Carsten Gösch
23.04.2003, 21:55
Naja, ich bin im letzen Sommer mit einem Einsatzfahrzeug mit Alarm in Leipzig geblitzt worden (auf dem Weg zum Hochwassereinsatz beim Elbe-Hochwasser)....

Innerorts 11km/h zu schnell.
Die Stadt Leipzig hat trotz Bescheinigung und Erklärung meinerseits auf ihren EUR 25,-- bestanden.
Einzige Möglichkeit wäre ein Bußgeldverfahren gewesen, auf das ich keine Lust hatte....also habe ich Zähneknirschend gezahlt und mir den Betrag mit dem zweiten Fahrer geteilt...immerhin wäre es ihm genauso gegangen....

Was lernen wir daraus? Recht haben ist einfach, aber Recht bekommen??

watz
24.04.2003, 06:32
Original geschrieben von Carsten Gösch
Naja, ich bin im letzen Sommer mit einem Einsatzfahrzeug mit Alarm in Leipzig geblitzt worden (auf dem Weg zum Hochwassereinsatz beim Elbe-Hochwasser)....

Verstehe ich richtig: Du hattest von der Leitstelle Sonderrechte zugewiesen bekommen und Blaulicht und Horn an?

Aircell
24.04.2003, 07:32
wenn den so ist und du von der LS Sondersignale angewiesen bekommen hast, dann ist das der Oberhammer! Auch wenn nur 25 € - es geht ums Prinzip!

Das ist das, was ich an Deutschland so hasse: kein stück Flexibilität für solche dinge!

[ironie AN]
Naja, die Stadt Leipzig will sich ja für die Sommerspiele bewerben, da brauchen sie Geld! ;-)
[ironie AUS]

Nein, mal im Ernst! Die Stadt scheint es ziemlich nötig zu haben, dass sie sich an armen Maschinisten bereichern muss! ;-)

LittleGrisu
24.04.2003, 12:42
Hallo,
nur mal interessehalber @Carsten Gösch:

Du bist von Deinem Heimatort quer durch Deutschland (bis L sind es lt. Routenplaner ca. 550 Km) gefahren und in der Stadt Leipzig geblitzt worden?

Hast Du Dich denn beim Einfahren in die Stadt im Funkverkehrskreis Leipzig (Kanal 371) angemeldet und die SoSi-Fahrt bei der Leitstelle gemeldet, so wie es sich gehört?

Ciao,
mICHael

Carsten Gösch
25.04.2003, 17:21
Nein ich bin nicht 550km mit SoSi durch Deutschland "gebrettert".

Der KatS-Zug der DLRG Landesverband Nordrhein ist über das zuständige Innenministerium nach Torgau (in der Nähe von Leipzig) beordert worden.
Meine Wasserrettungsgruppe hat ca. 12h später einen Fahrauftrag erhalten, um dringend benötigtes Equipment nachzubringen. Daher sind wir in aller Ruhe als Normalfahrt dahingefahren.

Durch Leipzig sind wir nur "durchgefahren" da ich die falsche Autobahnausfahrt genommen habe. Jedenfalls ruft mich mitten in Leipzig der Zugführer an und sagt, daß das Beleuchtungsmaterial, daß ich an Bord habe "schnellstmöglich" an deren Einsatzstelle benötigt wird, da die örtliche Feuerwehr nicht wie zugesagt ausleutet und unsere Helfer bei einbrechender Dunkelheit dabei waren einen gerissenen Deich zu "flicken". Hierzu bekam ich Anweisung mit Alarm weiterzufahren, da die Helfer im Dunkeln in direkter Gefahr waren! (Boote auf dem Wasser vor dem Deich, Taucher im Wasser bei den Booten, und Helfer auf dem Deich, die Sandsäche ranschaffen).

Also bin ich ab Leipzig mit Alarm gefahren (ca. 50km Reststrecke).
Mitten in Leipzig kam ein Schild 40km/h und kurz danach die Blitze. Ich bin mit 51km/h gemessen worden....eigentlich nichtmal schnell.

Zur Funkanmeldung: Die DLRG wirkt in NRW zwar im KatS mit, hat aber keine landesweiter BOS-Zulassung. Daher war eine Funkanmeldung nicht möglich....


Alles in allem war es wohl ein Kette blöder Ereignisse.

LittleGrisu
25.04.2003, 18:54
Hi,
folgender Hintergrund...

Aber vorab erstmal: Ich selbst bin vor rund 4 Jahren aus "Westdeutschland" hierher gezogen und war schon erstaunt, wie streng der Freistaat die Gesetze handelt. Wenn ich mir aber das Land Bayern ansehe, dann ist es dort scheinbar noch viel strenger. Also nicht so sehr auf Leipzig schimpfen, denn der Mensch im Ordnungsamt macht auch nur seine Arbeit. Aber dazu nur sowiel, ich persönlich finde es nicht schlecht wenn mal - allgemein gesprochen - etwas "härter durchgegriffen" wird. Aber dies ist meine persönliche Meinung.

Zurück zum Thema:
Meldet sich ein Fremd-Fahrzeug im Funkverkehrskreis an (RD oder FW) öffnet der Disponent einen Eínsatz (sogen. Sonder1). Dort wird diese Fahrt "verewigt". Das hat folgenden Grund:

Wird ein Feuerwehr- oder Rettungsdienst-Fahrzeug in der Stadt geblitzt (egal ob Geschwindigkeit oder Rotampel) geht die Anzeige GRUNDSÄTZLICH vom Ordnungsamt zum Brandschutzamt. Egal ob es sich um BF, FF, RD oder ein Fremdfahrzeug handelt.

Dort hat ein Sachbearbeiter u.a. die Aufgabe in den Leitrechner zu gehen und zu überprüfen, ob es sich um eine Einsatzfahrt handelt, die von der Leitstelle "registriert" wurde.
Handelt es sich um einen echten Einsatz, kommt ein Stempel auf´s Papier und der Fahrer ist abgesichert. Ist der Einsatz nicht registriert, geht die Anzeige zum Fahrer.

Ich vermute mal, dies wurde eingeführt um Currywurst-Einsätze zu unterbinden...

Hättet Ihr die Fahrt gemeldet, würde im Leitstellenrechner ein Einsatz existieren und es wäre "im Sande verlaufen", so vermute ich mal.

Es fahren täglich auch ortsfremde (meist RD-)Fahrzeuge durch die Stadt, die z.B. Intensiv-Verlegungen fahren. Die melden sich an und sind so auch abgesichert.

Ciao,
mICHael

duesi
13.05.2003, 13:07
Hallo,

nochmal zum Thema wenn ich schnell fahre und keinen anderen Gefärde. Ich möchte nicht wissen was sich dieser Kollege gedacht hat. Er war auf dem Weg zur Nast.


http://www.ff-altenerding.de/2003/html/feuerwehr/einsaetze/bericht/029.htm



mfg Holger


Gefunden auf www.feuerwehr.de

Aircell
13.05.2003, 13:56
@Schuetti112:

was iss eigentlich jetzt aus deiner Sache geworden?

Aircell
14.05.2003, 14:33
sieht so aus... vielleicht war er ein Testfahrer/angestellter? Ich schätze mal, da der Wagen auch Münchener Kennzeichen hatte.

Zur Information: der Kamerad ist mittlerweile leider verstorben!



Quelle: Forum KFV Hochtaunus (http://www.kfv-hochtaunus.de/KFV/forum/index.php?action=show_thread&thread=1.1052681544.dat&file=1)

skyfire2
14.05.2003, 16:03
Hallo

Bei dem Fahrzeug handelte es sich um den neuen 5er der im Juni / juli vorgestellt wird.
Demnach muß es wohl ein Testfaahrzeug gewesen sein

mfg

grisu71881
14.05.2003, 23:07
@ Carsten Gösch

Hallo,
um auf Deine unliebsame Bekanntschaft mit dem Ordnungsamt zurückzukommen:
- die Alarmfahrt war vom Vorgesetzten angeordnet!
- es war für das Einsatzgebiet der öff. Notstand ausgerufen!
- auch ohne Anmeldung an der Leitstelle sind Durchfahrten, ob mit oder ohne Sonderrechten, durch andere Kreise bzw. Städte generell erlaubt!
- Warum erhälst Du das "Foto" und nicht Deine Einheit, auf die das Fahrzeug ja wohl zugelassen ist, und warum kümmert sich dann nicht Dein Vorgesetzter, der Dir ja den Fahrbefehl gegeben hat, nicht um die Stellungnahme beim zuständigen Ordnungsamt in Leipzig? (Einem förmlichen Schreiben mit Dienstsiegel ect. wird auch die Stadt Leipzig Beachtung schenken!)

Fazit:
1. Ich hätte keinen Pfennig bezahlt,
2. Selbst wenn es zu einem Bußgeldverfahren gekommen wäre, ist es denkbar unmöglich dieses zu verlieren! (Ich weiß, Ausnahmen bestätigen die Regel...)

Ich selbst habe bis jetzt noch nie etwas bezahlt, seien es Geschwindigkeitsverstösse oder auch "Nötigung". (Ja ja, es gibt Leute, die auf einmal gaaanz viel Zeit haben jemanden anzuzeigen, obwohl es sich dann später als haltlos herausstellt!)
Wohlgemerkt mit dem Privatwagen zum Gerätehaus!!!

Mit kameradschaftlichem Gruß
grisu71881

TilleE30
15.05.2003, 09:34
Es gibt sogar Feuerwehrleute, die viel Zeit haben, jemanden anzuzeigen. Sogar bei einer Einsatzfahrt.

Bei uns im Landkreis war es so:

Es war ein VU mit eingeklemmt. Eine Ortswehr ist mit ihrem TLF 16 ausgerückt. Dann kam das NEF aus einem Nachbarort und hat das TLF überhölt. (TLF Vmax= 90km/h?;NEF Vmax=210km/h?). DEr Gruppenführer hatte nichts besseres zu tun, als den NEF-Fahrer anzuzeigen. Ganz schön affig, oder??

Aircell
15.05.2003, 10:23
Was soll denn dieser Blödsinn? Ich schätze mal der NEF hatte Horn und Bluelight an oder? Der Gruppenführer hats sich beim NEF Fahrer jetzt bestimmt verschissen!

[Ironie AN]
Der fährt, wenn er zum GF soll, nen kleinen Umweg... *bg*
[Ironie AUS]

nein quatsch aber ich frage mich was so ne scheisse soll? Was hat er davon seine Kollegen in die Pfanne zu hauen?


Was ist aus dem Fall geworden?

TilleE30
15.05.2003, 12:02
Gefährdet haben soll der NEF-Fahrer ihn nicht. Aber wahrscheinlich war er verletzt, weil er schon mit Alarm gefahren ist. Vielleicht wollte er, dass sich das NEF an seine Stoßstange hängt und mit Alarm hinterher fährt.

Es war nachts, auf einer geraden Landstraße. Die gut überschaubar ist.Die Anklage wurde ja letztendlich auch abgewiesen.

Aber ich finde es traurig, dass Leute der Feuerwehr Leute vom DRK anscheißen. Und was sich der dabei gedacht hat.
Was hat er davon den anzuzeigen. Nur bekloppt, finde ich.

Aircell
15.05.2003, 12:38
Original geschrieben von TilleE30
Aer ich finde es traurig, dass Leute der Feuerwehr Leute vom DRK anscheißen.

Ich hoffe du verallgemeinerst das jetzt nicht auf alle FW'ler! ;-)

Ich finds auch voll bescheuert! Das ist mehr als kindisch... war wieder mal einer, der sich wichtig machen musste. Zum Glück wurde die Klage abgewiesen...!

TilleE30
15.05.2003, 12:52
Tja, zum Thema wichtig machen:


Jetzt ist der gute Herr Gemeindebrandmeister.

Höffentlich war es nicht die Anzeige, die ihn hochgebracht hat! :-)


Na ja, was solls!!

TilleE30
01.06.2003, 19:00
So langsam müsstest du doch aber schon Nachricht bekommen haben, was jetzt mit dir passiert, oder?

Es wäre nett, wenn du hier mal postest, was aus der Sache geworden ist.


Gruß
Tille

Aircell
01.06.2003, 21:38
ja würde mich auch interessieren

Andreas 53/01
04.06.2003, 21:19
Hallo!

Da handelte es sich wohl um einen Präzedensfall...bei dem keiner so recht wusste...wie das ist!?

Hätte das TLF dem NEF eigentlich...sofort freie Bahn schaffen müssen ( gemäß §38 StVO )..., weil dieses von hinten schneller angefahren kam..?!!

MfG

Bazi1977
11.04.2007, 01:10
Hallo.


Leider meinen immer wieder Leute mit Ihrem Privat - Pkw`s, daß sie wegerechte aben. dazu ist u sagen: sofern der wagen nicht in einer bestimmten Farbe und durch seine Bauart kenntlich gemacht wurde, daß sich im K-Fall dieses Fahrzeug schnellstens am einsatzort sein muß hat man NUR DIE NORMALEN RECHTE WIE ZIG MILIONEN ANDRE LEUTE auch.
es gibt keinerlei Ausnahmen für zu schnelles Fahren oder bei Rot über die Ampel zu fahren oder sonst dergleichen.
Im Falle eines Radarfoto´s bleibt nur zu hoffen, daß einem die Dienststelle einen Schrieb ausstellt, der klar stellt dass man auf dem weg zu seiner Dienststelle was, ABER nicht zum Einsatzort direkt. Sollte dieses Schreiben trotzdem ausgehändigt werden so geht das unter dem oberbegriff Betrug und vortäuschen falscher Tatsachen und kann von dem "richtigen" aber richtig Bös als anlaß zum Anschwärzen genommen weren.
Also laßt das lieber!

akkonsaarland
11.04.2007, 01:12
danke das du uns diese wichtige information, welche schon 100000 mal durchgekaut wurde, auf einen 4 jahre alten beitrag geschrieben hast

Allmächtiger
11.04.2007, 01:26
Und auch noch komplett falsch ^^

abc-truppe
11.04.2007, 01:34
Wow, ähm, wie kommst du denn an solche Infos?

Allmächtiger
11.04.2007, 01:40
Aber das mit der bestimmten Farbe war eigentlich schon recht kreativ *g*

abc-truppe
11.04.2007, 02:15
"...in EINER bestimmten Farbe"
Entweder böses THW, böse Feuerwehr oder böse Polizei! Oder böse Sanis? Auf jeden Fall böse Zivilbeamte!

hannibal
11.04.2007, 08:45
.
Leider meinen immer wieder Leute mit Ihrem Privat - Pkw`s, daß sie wegerechte aben.

Nö...


.
dazu ist u sagen: sofern der wagen nicht in einer bestimmten Farbe und durch seine Bauart kenntlich gemacht wurde, daß sich im K-Fall dieses Fahrzeug schnellstens am einsatzort sein muß hat man NUR DIE NORMALEN RECHTE WIE ZIG MILIONEN ANDRE LEUTE auch.
.
Farbe und Bauart sind scheißegal
Und Sonderrechte habe ab der Alarmierung

Und was machen Feuerwehrs ausserhalb des K-Falles, der in einigen BL abgeschafft ist.


.
Im Falle eines Radarfoto´s bleibt nur zu hoffen, daß einem die Dienststelle einen Schrieb ausstellt, der klar stellt dass man auf dem weg zu seiner Dienststelle was, ABER nicht zum Einsatzort direkt.

Wo liegt da der Unterschied ? Was wenn ich aufgrund meiner Qualifikation die Einsatzstelle direkt anfahre?


.
Sollte dieses Schreiben trotzdem ausgehändigt werden so geht das unter dem oberbegriff Betrug und vortäuschen falscher Tatsachen und kann von dem "richtigen" aber richtig Bös als anlaß zum Anschwärzen genommen weren


Dieser Abschnitt, den ich immer noch net 100% verstanden habe, zeigte mir wieviel Ahnung du hast .
Welches Schreiben sollte trotzdem Ausgehändigt werden? Was sind falsche Tatsachen ?

Kennst du Dieter Nuhr ?

alarma
11.04.2007, 09:08
Statt den Newbie jetzt zu zerlegen bitte ich Euch es mal von der positiven Seite aus zu sehen.

Er hat eindeutig die Forensuche benutzt.!!
Und das VOR seinem ersten Beitrag !

Also bewertet mal die Tatsache, die Ihr bei anderen Newbies immer ankreidet.

Inhalt egal - Suche benutzt um alte Beiträge auszugraben - und etwas halbwegs verständliches Artikuliert !

Bravo , das ist mehr als von manch anderen Usern... ;-)

hannibal
11.04.2007, 09:16
Richtig, ich will da auch nicht undankbar erscheinen.

Hätte er aber die Forensuche nicht nur benutzt um einen Beitrag zu finden, den er fortführen kann, sonderh hätte sich noch den ein oder anderen weiterführenden Gedanken angelesen, so wäre der Beitrag hinfällig gewesen ..

LittleGrisu
11.04.2007, 09:23
Moin, moin,

ich weiß garnicht was Ihr alle habt.

Wäre dieser sinnbefreite Beitrag nicht gepostet worden, hätte ich diesen Threat völlig aus den Augen verloren. So bin ich mal wieder darauf aufmerksam gemacht worden (dank der Benachrichtigungsfunktion), dass jemand in diesem Threat aktiv war. Tja, lang ist´s her...

So habe ich nun die Gelegenheit meine 4jahrealtekartoffelchipstüte hervorzukramen, mir es hier im Sessel bequem zu machen und zum 1000ten male das Thema Sonderrechte zu erleben. Sind schließlich in den 4 Jahren zahlreiche neue User im Form dazugekommen und da hat sicher nun jeder seinen Senf dazuzugeben... knusper, knisper, knurps.

Ciao
mICHael

akkonsaarland
11.04.2007, 10:31
gut er hat die sufu genutzt, aber net richtig!
wenn er richtig gesucht hätte, wäre ihm aufgefallen das es seit 2003 100000 neuere diskussionen, mit immer wieder interessanten aspekten gegeben hat.

ausserdem ist das was er im bezug auf den "schrieb" von sich gibt ein sehr gefährliches halbwissen.

Brandbatsch
11.04.2007, 14:13
ausserdem ist das was er im bezug auf den "schrieb" von sich gibt ein sehr gefährliches halbwissen.

es lebe das Halbwissen besser als kein wissen oder ????? ;-)

Gruß Michael

PS : Denk mal

Peter
11.04.2007, 16:07
Junge. Du warst einfach zu schnell. Mal 6 Monate ohne Führerschein helfen ungemein weiter. Du bist doch wahrscheinlich nicht der einzigste Feuerwehrmann im Ort. Also Pech !!!!

OLRD
27.04.2007, 20:53
Junge. Du warst einfach zu schnell. Mal 6 Monate ohne Führerschein helfen ungemein weiter. Du bist doch wahrscheinlich nicht der einzigste Feuerwehrmann im Ort. Also Pech !!!!

Man hätte es mit Sicherheit anders formulieren können, aber der Inhalt trifft den Kern der Sache, so leid es mir tut. Wenn tagsüber nicht gewährleistet werden kann, das binnen der Ausrückefrist ausreichend Personal am GH ist, muss der Träger der FW handeln. 20min nach Alarmierung sind die ersten Kräfte bereits vor Ort, da machts keinen Sinn noch Privat "schneller als StVo" anzufahren, erst recht nicht bei 16km Distanz.

Ich denke, die Nachschulung wirst Du nicht umgehen können. Lern für die Zukunft draus.

Und verlasst Euch nicht auf irgendwelche Schilder und Dachaufsetzer, das sind nette Gimicks - aber mehr nicht.

donervogel
26.05.2007, 21:55
ichhabe zwar jetzt nicht jeden thread zu dem thema gelesen, aber fest steht, dass ein fwa mit seinem privaten pkw sonderrechte hat! das beinhaltet auch zu schnelles fahren. wegerecht kann er nicht geltend machen und gefährden darf er auch keinen. wenn er das nicht getan hat, dürfte es keine probleme geben. gabs da denn eine geschwindigkeitsbegrenzung?

Mr. Blaulicht
26.05.2007, 23:34
das beinhaltet auch zu schnelles fahren
schnelleres Fahren, aber nicht zu schnelles Fahren! Ein kleiner, aber wichtiger Unterschied.

Gruß, Mr. Blaulicht

sound_driver_32
27.05.2007, 02:57
ich wurde mal von der Streife aufgehalten um ca 4 uhr morgens auf den Weg von der Wache wieder nachhause, habe vergessen gehabt den Dachaufsetzer runter zunehmen.

Der Polizist meint nur so zu mir: wir haben uns schon gewundert dass Sie so anständig fahren obwohl sie nen aufsetzer droben haben.

SEG-Betreuung
27.05.2007, 17:45
hmm, was ja eigentlich ganz schön gegen euch spricht...

Elton
27.05.2007, 17:58
hmm, was ja eigentlich ganz schön gegen euch spricht...

muss das unbedingt heissen das DIESE Feuerwehr unanständig fährt?

Ne Polizeistreife ist meist für mehrere Orte zuständig ;-)

SEG-Betreuung
27.05.2007, 18:02
nein muss es nicht, aber es lag nahe.

... war ja klar, dass ich mit so sachen rechnen musste, wenn ich es schon wage feuerwehrs zu kritisieren...

sound_driver_32
27.05.2007, 18:44
muss das unbedingt heissen das DIESE Feuerwehr unanständig fährt?

Ne Polizeistreife ist meist für mehrere Orte zuständig ;-)

zumal es bei ner Grosskontrolle an nem We war die von der Bereitschaftspolizei aus´m anderen Ende von Bayern durchgeführt wurde ;-)

arnolde
27.05.2007, 18:49
fest steht, dass ein fwa mit seinem privaten pkw sonderrechte hat!

Diese dürfen aber nur in Anspruch genommen werden, wenn höchste Eile geboten ist, ohne die die hoheitlichen Aufgaben nicht oder nicht ausreichend erfüllt werden können. Dies ist 20mins nach Alarm und noch 10km von Wache entfernt (also Eintreffen ca. 30mins nach Alarm) normalerweise nicht der Fall... es sei denn z.B. es fehlt bei einem bestätigten Brand im Hochhaus ein DLK-Maschinist und die nächste Ausweich-DLK würde deutlich länger hin brauchen... man muß schon genau wissen daß der Einsatzerfolg als Ganzes davon abhängt, daß man Sonderrechte in Anspruch nimmt, sonst fehlt nunmal die Voraussetzung!

Brandbatsch
27.05.2007, 22:42
Diese dürfen aber nur in Anspruch genommen werden, wenn höchste Eile geboten ist, ohne die die hoheitlichen Aufgaben nicht oder nicht ausreichend erfüllt werden können. Dies ist 20mins nach Alarm und noch 10km von Wache entfernt (also Eintreffen ca. 30mins nach Alarm) normalerweise nicht der Fall... es sei denn z.B. es fehlt bei einem bestätigten Brand im Hochhaus ein DLK-Maschinist und die nächste Ausweich-DLK würde deutlich länger hin brauchen... man muß schon genau wissen daß der Einsatzerfolg als Ganzes davon abhängt, daß man Sonderrechte in Anspruch nimmt, sonst fehlt nunmal die Voraussetzung!

last euch doch was einfallen wenn es gekracht hat {(ironi an) ich hab immer Sonder- und Wegerecht (ironi aus)}

Gruß Michael

knicker112
17.06.2007, 21:46
Das Problem haben bekanntlich viele ! Ich habe gehört das man da wenig Chancen hat ! Kannst dir ja mal bei Google die Gerichtsurteile zu dem Thema suchen ! Die meisten Urteile sind gegen die FF!


Mfg

arnolde
17.06.2007, 22:09
Kannst dir ja mal bei Google die Gerichtsurteile zu dem Thema suchen ! Die meisten Urteile sind gegen die FF!

Quellen bitte?

Brandbatsch
19.06.2007, 12:26
Quellen bitte?

google ?????

hannibal
19.06.2007, 15:45
google ?????
Aber bitte nicht LG FFM aus den 80er Jahren

Poli
19.06.2007, 15:58
Tach auch!

Die im Netz stehenden Urteile sind eine feine Sache! Sie bergen allerdings ein Problem und zwar ein massives!

Es handelt sich dabei um Einzelfallentscheidungen, d.h. sie sind aufgrund eines bestimmten speziellen Einzelsachverhaltes gefallen, dessen Urteil sich nicht pauschal auf alle anderen Sachverhalte anwenden lässt.

Selbst wenn Urteile auf höchstrichterlicher Ebene (Oberlandesgericht und höher) fallen, lassen sie sich eben nur auf den vorliegenden Fall oder einen anderen, völlig identischen Sachverhalt anwenden!

Pauschale Umsetzung auf alle anderen Sachverhalte sind nicht möglich!

MfG

arnolde
21.06.2007, 23:03
Viel mehr Urteilsprüche, die dem FM den schwarzen Peter zuschieben, wird aber selbst google nicht kennen...

Genau deswegen wollte ich die "vielen Urteile gegen den FM" die Google angeblich kennt, von dem Autor des Beitrags wissen... hab nämlich den Verdacht daß das wieder nur heiße Luft war. Wenn er die schonmal gefunden hatte dann kann er sie doch preisgeben... außerdem, natürlich findet Google im Prinzip alles, aber nach manchem muß man tagelang suchen, wieso soll jeder sich selbst die Arbeit machen...

Bernhard57
22.06.2007, 15:04
Hallo Schütti112,
geh hier notfalls zum Anwalt (hoffe Du hast Verkehrsrechtschutz, ansonsten Rechtsberatung durch Deine Kommune)

Das habe ich noch zum Thema gefunden:
(http://www.himmelreich-dr.de/html/verkehrsrechtsprechung_2003.html)

Zitat:
2. StVO § 35 Abs. 1 Sonderrechte bei Fahrt mit Privat-PKW zur Einsatzleitstelle

Der Betroffene, Angehöriger einer freiwilligen Feuerwehr, war nach Auslösung des Alarms mit seinem privaten PKW zum Feuerwehrhaus gefahren und hatte dabei die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit um 28 km/h überschritten. Das Amtsgericht hat ihn freigesprochen, hiergegen wendet sich die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft. Mit Beschl. v. 26.4.2002 - 4 Ss 71/02 (DAR 2002, 366 = NZV 2002, 410) bejaht das OLG Stuttgart die Voraussetzungen des § 35 StVO (zustimmend: Hentschel, SVR, a.a.O., § 35 StVO, Rn. 3). Das Tatbestandsmerkmal „die Feuerwehr“ bezeichne lediglich die Institution, treffe jedoch keine Aussage über betroffene Fahrzeugarten. Private PKW seien damit jedenfalls nicht aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen. Diese Entscheidung steht im Widerspruch zur Auffassung des OLG Frankfurt (Beschlüsse vom 2.8.1984 - 2 Ws (B) 133/84 OWiG und 25.9.1991 - 2 Ws (B) 421/91 OWiG): Die Fahrt zum Feuerwehrhaus erfülle noch keine hoheitliche Aufgabe, sondern diene nur der Vorbereitung des Einsatzes (als hoheitliche Aufgabe). Hiergegen wendet das OLG Stuttgart ein, dass es sich bei der Fahrt zum Feuerwehrhaus um eine Vorbereitungstätigkeit handele, die mit der Einsatztätigkeit in unmittelbarem Zusammenhang stehe und daher bereits als hoheitliche Aufgabe anzusehen sei, wozu auch das Zurücklegen des Weges zwischen der Wohnung und dem Feuerwehrort oder der Einsatzstelle gehöre.

Trotz dieser unterschiedlichen Auffassung bedürfte es keiner Vorlage an den BGH, denn das OLG Stuttgart stützte seine Entscheidung nicht nur auf die Frage des Sonderrechts nach § 35 StVO, sondern hat dem Betroffenen eine Putativnotstandshilfesituation gemäß §§ 11 Abs. 1, 16 OWiG zugebilligt; darüber hinaus habe er sich in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden, weil er durch die Schulungen der Feuerwehr und auf Grund schriftlicher Unterlagen der Polizei der Auffassung gewesen sei, Sonderrechte in Anspruch nehmen zu können; es habe daher an der Einsicht gefehlt, etwas Unrechtes zu tun.

Zitatende

akkonsaarland
22.06.2007, 15:06
der tread ist vom 05.03.2003, 14:20

Mr. Blaulicht
22.06.2007, 15:39
Schütti112's Problem ist nun schon über 4 Jahre her...
Ja, es wäre aber doch interessant, wie es ausgegangen ist...

Bernhard57
22.06.2007, 16:38
Mist, hab ich glatt übersehen.

Gleichwohl das Thema an sich immer wieder interessant ist.

Poli
22.06.2007, 17:30
Ja, es wäre aber doch interessant, wie es ausgegangen ist...


Glaube kaum, dass wir das je erfahren werden! Der User war letztmalig am 11.03.2003 hier online!