PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dringend! Auf Einsatzfahrt mit zivilem PKW angehalten



Schütti112
05.03.2003, 14:18
Moin!
Ich bin heute mit meinem zivilen PKW auf dem Weg zu einem Wohnungsbrand, wie ich zugeben muss, auch etwas schneller, gewesen, als ich von einem Videowagen der Polizei angehalten wurde.
Ich bin außerorts mit 129 km/h gemessen worden und leider noch in der Probezeit, was, soweit ich weiß, eine Nachschulung zur Folge hat.
Kann mir jemand sagen, ob ich irgendwelche Chancen habe, mich davon freizusprechen, weil ich ja auch als Privat PKW gewisse Sonderrechte besitze, oder?
Das ganze war auf dem Weg aus einer Nachbarstadt in den ca. 16km entfernten Heimatort.
Hoffentlich könnt ihr mir schnell helfen, damit ich den Bußgeldbescheid, der ja wohl bald ins Haus flattern wird, anfechten kann.

Mfg Schütti

firewarrior
05.03.2003, 16:19
Ein paar Fragen vorweg...
Warst du als Feuerwehrmann unterwegs mit deinem privaten PKW unterwegs?
Brannte es tatsächlich?
War 100 auf der Landstraße erlaubt?
Wenn ja, wurden andere Personen/Autos durch deine schnellere Fahrt gefährdet?

Versuch mal mit einer Bescheinigung des Wehrführers (das du Mitglied der Feuerwehr bist und zu einem Brand alarmiert worden bist) zur Polizei zu gehen, daß genügt oftmals.

Ansonsten solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen, ob es sich lohnt und Aussichten bestehen.
In letzter Zeit gab es viele Gerichtsurteile pro privaten Sonderrechten, wobei 29 km/h drüber schon recht "ordentlich" sind.

Schütti112
06.03.2003, 13:20
Ich bin Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr und war zu einem Wohnungsbrand unterwegs, es brannte auch tatsächlich.
Auf der Bundesstraße war 100 erlaubt, und ich wurde mit einer gemessenen Geschwindigkeit von 129 km/h gefilmt.
Leider hatte der Beamte kein Verständnis dafür, dass ich auf dem Weg zum Einsatz war.
Außerdem war die Straße vor mir komplett frei, also wurde auch kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Ich habe das Thema auch im Forum "Hilfsorganisationen" drin, und da wurden mir schon viele hilfreiche Tips und Gesetzesauszüge geboten. Ich werde dann zur Anhörung gehen und diese vorlegen und dann hoffen, dass ich damit durchkomme.
Mfg Schütti

Scanfreak
07.03.2003, 00:13
Tach Post

Ich war mal auf www.bussgeldkataloge.de und hab da die datein eingegeben und das wird dich erwarten:

Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 29 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 50 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 18,12 Euro.
Außerdem 3 Punkte in Flensburg.

Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.
Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während
der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.
Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,
bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes
bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung.
Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt.

Beim dritten Mal ist der Führerschein weg.
Für einen neuen muss im Normalfall zuerst eine MPU bestanden werden.
Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten beantragt werden.
Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen:
Erste Hilfe-Kurs, Sehtest usw.
Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein muss dieser komplett
neu gemacht werden, mit den dazugehörigen Fahrstunden.

Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht,
falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt.
Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren.

BRKAugsburg5
21.03.2003, 12:19
Ich glaube du hast recht gute Chancen ungestraft davon zu kommen, denn als Mitglied einer FW gilt für dich § 35(1) STVO http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php3 in dem steht ... die FEUERWEHREN ..., d.h. auch im Privat-Fzg hast du Sonderrechte, sofern du "hoheitsmäßige Aufgaben" erfüllst, und ein BRANDEINSATZ zählt auf alle Fälle zu den Aufgaben der FW.

Aber mal abgesehen davon, war es wirklich nötig mit 130 Sachen durch die Landschaft zu rasen, du wärst nicht der erste Kamerad der von seinen eigenen Leuten rausgeschnitten wird