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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2meter Festeinbau im Gerätehaus



firemaxx
02.04.2012, 15:54
Hallo zusammen,
Ich komme aus BaWü und wollte mich mal erkundigen wie es nun geregelt ist
Mit Festeingebauten 2 Meter Funkgeräten in der Funkzentrale.
Ich bin/war der Meinung das die nicht ganz zulässig ist bitte berichtigt mich wenn ich falsch liege.

Habt ihr mir evtl links wo ich das nachlesen und ggf. Ausdruck kann?

Gruß
Basti

Dr.MirakulixX
02.04.2012, 20:43
Bezüglich der Zulässigkeit kann ich dir leider nicht weiter helfen. Aber ich bin ja von Natur aus neugierig und frage mich, was ihr denn mit dem 2m Festeinbau vorhabt.

firemaxx
02.04.2012, 22:25
Es geht nicht darum ein einzubauen sondern
Darum das es schlicht und einfach verboten
Ist in BaWü und wir uns neulich darüber
Unterhalten haben und manche anderer Meinung
Sind und ich diese gerne mal einen Auszug
Aus einem gesetz oder Richtlinien zeigen möchte.

DG7GJ
04.04.2012, 18:50
Hallo!


Es geht nicht darum ein einzubauen sondern
Darum das es schlicht und einfach verboten
Ist in BaWü und wir uns neulich darüber
Unterhalten haben und manche anderer Meinung
Sind und ich diese gerne mal einen Auszug
Aus einem gesetz oder Richtlinien zeigen möchte.

Für nichtpolizeiliche BOS sind 2m Feststationen in den meißten Bundesländern (alle?) schlichtweg nicht generell erlaubt.
Geregelt wird das in den Meterwellenrichtlinien und Zusatzregelungen und Erlasse des zuständigen Innenministeriums.

Hier in NRW ist es ebenso, halten sich aber viele (hauptsächlich FF und BF) nicht drann.
Viele Wachen haben nebenher noch eine 2m Station um "innoffiziell" mit Ihren Kollegen im Umfeld kommunizieren zu können. Macht für gewöhlich auch keine Probleme, weil es mit Bedacht eingesetzt wird. Vielmehr als alle paar Wochen nach nachtlichen Alarmierungen ein "Ey, macht euer Licht an!" hört man da von solchen Stationen kaum.

Was hingegen offiziell statthaft ist:
Sonderwachen für regelmässige Großveranstaltungen (Stadionswachen u.ä.) dürfen aufgrund Ihrer Funktion (laienhaft umschreibbar als "sporadisch stationäres ELW") fest installierte 2m Anlagen bis hin zum betriebsbereitem RS1 oder gar RS2 Relais aufbauen.
Zum Einschalten und Betreiben bedarf es dann aber eben einer Kanalzuweisung der zuständigen Behörde, die bei Großveranstaltungen problemlos erteilt wird.

Für 2m Relais gilt das dementsprechend auf für reguläre nichtpolizeiliche BOS-Wachen, wenn sie strategisch günstig für solche wiederkehrenden Großveranstaltungen gelegen sind.

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser