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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Handy bei Feuerwehrdienst beschädigt



Warstader
10.03.2012, 22:40
Hi,

folgendes ist passiert:

Einem Kamerad ist sein Handy bei einem Feurewehrdienst aus der Tasche gefallen. Das Display ist jetzt defekt und er möchte jetzt ein neues Handy haben.
Weiß jemand, wie soetwas abgewickelt wird oder trägt das sogar der KSA?

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

Tus-bw
10.03.2012, 22:56
Gute Frage ...

Grundsätzlich gilt, das private Gegenstände (Mobiltelefon, Schmuck, Geldbörse etc) im Einsatzdienst auf eigenes Risiko mitgenommen werden.
Sprich, gehen die Sachen kaputt oder kommt was weg ... Pech gehabt.

Dein Kollege könnte Glück haben, denn wenn der für den Einsatzdienst Verantwortliche ausdrücklich(!) die Mitnahme angeordnet hat, werden die Kosten (meist aber nicht vollständig) vom Unfallversicherungsträger übernommen.

Mit noch mehr Glück könnte dein Kollege die Kosten auch von der Gemeinde ersetzt bekommen - ist aber sehr, sehr unwahrscheinlich.

Dr.MirakulixX
11.03.2012, 02:08
Ganz kurz. Das Handy hat da nix zu suchen -> Kein Geld, selber Schuld. Klingt hart, ist aber leider so.

nederrijner
11.03.2012, 05:37
Ganz kurz. Das Handy hat da nix zu suchen -> Kein Geld, selber Schuld. Klingt hart, ist aber leider so.
Das ist ein einfaches Weltbild.

Das nordrhein-westfälische FSHG sagt zum Beispiel:

(7) Schäden, mit Ausnahme von Personenschäden und entgangenem Gewinn, die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr bei Ausübung ihres Dienstes erwachsen, sind von der Gemeinde zu ersetzen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr entfällt ein Schadensersatz.

Sofern die Mitführung von Mobiltelefonen also im Vorfeld nicht ausdrücklich untersagt wurde (Vorsatz, aber auch das ist noch fraglich), sehe ich da keinen Unterschied zum auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus benutzten Privat-PKW. Zumal man das Vorhandensein von Mobiltelefonen erfahrungsgemäß auch im Einsatz gerne mal ausnutzt.

dg76
11.03.2012, 09:28
Ich frage mich, wozu man sein Handy im Feuerwehreinsatz braucht? Bei uns haben i.d.R. die Zugführer ihre Handys dabei - alle anderen benötigen das Handy in Einsatz auch nicht wirklich ...

Bei uns gibt es keinen Ersatz.

überhose
11.03.2012, 09:38
Ich frage mich, wo die Rede von "Einsatz" war?

Davon abgesehen, haben wir das auch für Ausbildungen und andere Dienste so geregelt: Handys bleiben im Spind, Auto oder sonstwo. Ersatz gibt es hier nicht.

marka
11.03.2012, 11:58
Ist immer eine Frage der Auslegung:

Ist ein Feuerwehrangehöriger im Rahmen einer Rufbereitschaft (wie bei mir) auf das Mobiltelefon angewiesen, kann er sich der beruflichen Erreichbarkeit nicht mit dem Argument entziehen, ich hatte FW-Dienst, deshalb lag das Handy im Spind.

Anders sieht es aber z.B. mit einer Brille aus, hier ist grundsätzlich Ersatz zu leisten.

abc-truppe
11.03.2012, 13:28
Punkt ist: In 100 Kommunen gibt es 100 verschiedene Ansatzweisen und Sichtweisen.
Die einzige Lösung: nett fragen, um Klärung bitten und sehen, was rauskommt.

Dass nun jeder vom Bekannten eines Kollegen erzählt, hilft nicht.

MeisterH
11.03.2012, 14:43
Ich frage mich, wo die Rede von "Einsatz" war?

Davon abgesehen, haben wir das auch für Ausbildungen und andere Dienste so geregelt: Handys bleiben im Spind, Auto oder sonstwo. Ersatz gibt es hier nicht.

Wer seid denn "ihr", dass "ihr" was zu regeln habt und entscheidet, dass es keinen Ersatz gibt?

überhose
11.03.2012, 16:26
Wer seid denn "ihr", dass "ihr" was zu regeln habt und entscheidet, dass es keinen Ersatz gibt?Wer bist denn "du"?
Ist heute wieder dein "Mama, ich will spielen-Sonntag"?

Alex22
11.03.2012, 19:28
Wer seid denn "ihr", dass "ihr" was zu regeln habt und entscheidet, dass es keinen Ersatz gibt?

Ganz einfach, prinzipiell haben Handys nichts im Einsatz verloren.
In Bayern werden auch nur Sachschäden bei Dingen erstattet, die üblicherweise bei einem Feuerwehreinsatz dabei sind.
Brille, Uhr.
Aber sicher kein Handy.
Gab sogar vom LFV mal ein Schreiben dazu.

grab3107
12.03.2012, 09:39
Kurz was aus meiner eigenen Erfahrung:

Hatte Urlaub, habe einige Kleinigkeiten im Freibereich erledigt. Dabei hatte ich mein Handy (kein besonders gutes Modell, nichts teures etc.) in der Jackentasche. Wärend dieser Zeit erfolgte eine Alarmierung. Bei der Ankuft im Gerätehaus viel meine Jacke beim Umziehen vom Haken. Da es bei uns etwas...eng im Gerätehaus zugeht stieg der darauffolgende Kollege auf meine Jacke (und leider auch auf das Handy).

Ergebnis: Defekt. Display hin und noch ein paar andere Sachen. Das Ganze entsprechend meinem Kommandanten gemeldet, dieser wiederrum das Ganze an die Stadt gemeldet, Bericht geschrieben. Seitens der Stadt wurde mir mitgeteilt, ich solle bitte einen Kostenvoranschlag machen lassen. In den Handyladen, dorten die Situation geschildert, Handy abgegeben. Nach zwei Wochen Anruf, Handy wäre fertig(?!). Reingefahren, gemeint ich hätte ja nur einen KV verlangt hat es nur geheißen "naja, so teuer war das ja auch net" und wenn ich mal was privat bräuchte sollte ich wieder kommen. Fakt ist, die Stadt hätte mir das Handy ersetzt.

Wobei ich sowas als reine Freundlichkeit der Stadt ihren FFW´lern gegenüber definieren würde. Da ich mein Handy genauso gut im Auto hätte lassen können (Vermeidung von solchen Fällen). Beim Übungsdienst gibt es seitens dem Kommandanten die Weisung, alles was nicht zum Dienstbetrieb gehört bleibt im Gerätehaus. Den ein Handy sehe ich nicht als zwingend notwendig an. Sollte ich eine Art Rufbereitschaft haben, dann darf ich auch nicht auf Übung fahren. Weil von der Übung kann ich net weg (oder net so einfach).

Anders verhielt es sich, als mir meine Brille beim Aufsetzen der Maske runter gefallen ist. Mehrere Kratzer in den Gläsern. Das kann meiner Ansicht nach passieren. Und die kann ich mal schlecht im Gerätehaus lassen. Dan wäre nichts mehr mit fahren gewesen. So wurde es auch seitens der Versicherung gesehen und der Schaden wurde schnell und kompetent geregelt.

Dies ist eine Beispiel, wie es in einer Stadt in Bayern gehandhabt wird. Wie das letztenendes bei euch geregelt wird solltest du bei deinen Vorgesetzten erfragen. Die können dir zu deiner Situation denke ich mal eine genaue Auskunft geben was die Stadt/Gemeinde ersetzt und was nicht.

Gelernt habe ich aus diesen Sachen Zwei Dinge: Zum einen stelle ich mich beim Brille absetzen bisschen weg von meinem Kollegen, zum anderne bleibt mein Handy konsequent auch im Einsatzfalle im Auto. Mir sind aus beiden Vorfällen kein finanzieller Schaden entstanden, aber es muss ja auch net sein wenn es leicht vermieden werden kann.

Tus-bw
12.03.2012, 10:20
Punkt ist: In 100 Kommunen gibt es 100 verschiedene Ansatzweisen und Sichtweisen.
Nicht ganz. Das Thema Schadenersatz ist sehr genau gesetzlich geregelt.
Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung u.a. über § 18 SGB VII.
Dem Versicherten steht ein Ersatz für Sachschäden nur zu, wenn der Einsatz der infolge der versicherten Tätigkeit beschädigten Sache im Interesse des Hilfsunternehmens erfolgte, für das die Tätigkeit erbracht wurde. Ersatz für Schäden an Hilfsmitteln (z.B. Brille) ist immer begründet.
Dies gilt brigens ünicht(!) für Ausbildungsveranstaltungen! (schon gewusst?!)



Die einzige Lösung: nett fragen, um Klärung bitten und sehen, was rauskommt. Das kann er sicherlich machen ... ich befürchte nur, das nicht sehr viel dabei herauskommt.



Wer seid denn "ihr", dass "ihr" was zu regeln habt und entscheidet, dass es keinen Ersatz gibt? Selbstverständlich kann das ein Vorgesetzter im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben in einer dienstlichen Weisung zum Schutz der Mitarbeiter genau so regeln. (Er wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er es nicht machen würde - und das im Rahmen einer Unterweisung gegen Unterschrift ... )

marka
12.03.2012, 12:58
[...]Dies gilt übrigens nicht(!) für Ausbildungsveranstaltungen![...]

Das soll heißen, wenn meine Brille beim normalen Übungsdienstabend beschädigt wird, steht mir kein Ersatz zu? Und dass, wo ich doch zur Teilnahme verpflichtet bin?

Dann sollte sich die Gemeinde mal überlegen, was die Ehrenamtler in Zukunft fordern würden:

Vom Dienstherren gestellte Brille für den Übungs- und Einsatzdienst (bei uns bisher nicht, auch eine Maskenbrille habe ich bisher nicht erhalten...)
Dienstschuhe für Ausgehuniform (Bei uns bisher auch nicht, nutze meine privaten...)
Weißes Hemd mit Dienstgradschlaufen (Oh, auch nicht gestellt)
Schwarze Krawatte für Uniform (O-Ton Wehrführer: Jeder Kerl hat doch wohl eine schwarze Krawatte im Schrank...)
Schwarze Hose zur Ausgehuniform (Richtig, musste ich auch privat anschaffen, sogar mit Vorgaben gem. Bekeidungsvorschrift)
Schwarze Socken (Nein, da nutze ich auch meine eigenen)
Kugelschreiber (soll doch die Feuerwehr dafür sorgen, dass ich mir im Dienst oder beim Einsatz was notieren kann)


Ach ja:

Kilometerpauschale für die Anfahrt zum Gerätehaus bei Einsätzen und Pflichtdiensten und für Fahrten vom Gerätehaus zur Einsatzstelle, da TSF zwar Gruppenbeladung, aber nur Staffelkabine...

Ihr versteht?

Nur so am Rande: Diese Liste entspricht zwar der Realität, wass die Bereitstellung seitens der Gemeinde angeht, spiegelt aber nicht meine Meinung wieder, dass die Gemeinde das alles auch stellen soll/muss. Das ist ironisch gemeint!

nederrijner
12.03.2012, 13:37
Nicht ganz. Das Thema Schadenersatz ist sehr genau gesetzlich geregelt.
Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung u.a. über § 18 SGB VII.
Wenn mich nicht alles täuscht, steht da aber auch drin, dass das nur gilt, sofern kein anderer öffentlich-rechtlicher Schadensersatzanspruch besteht. Man müsste mal für die Feuerwehren die einzelnen Brandschutzgesetze der Länder wälzen, ich bin mir aber sicher, dass das bei etlichen eben ähnlich wie in NRW geregelt ist.


Das soll heißen, wenn meine Brille beim normalen Übungsdienstabend beschädigt wird, steht mir kein Ersatz zu? Und dass, wo ich doch zur Teilnahme verpflichtet bin?
Eine Korrektionsbrille wird als Körperhilfsmittel angesehen und stellt daher im Schadensfall wie eine andere Verletzung einen Arbeitsunfall und keinen Sachschaden dar.

nederrijner
12.03.2012, 13:44
Selbstverständlich kann das ein Vorgesetzter im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben in einer dienstlichen Weisung zum Schutz der Mitarbeiter genau so regeln. (Er wäre mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er es nicht machen würde - und das im Rahmen einer Unterweisung gegen Unterschrift ... )
Stimmt schon.

Man kann sich aber auch fragen, ob Handys nicht heutzutage so sehr Bestandteil unseres Alltags sind, dass man sie auch Feuerwehrleuten im Einsatz zugestehen sollte, um Familie/Freunde/Arbeitgeber informieren zu können. Die Zeiten ändern sich, die Leute passen schon aus eigenem Antrieb auf ihr Eigentum auf und wenn doch einmal etwas kaputt geht, zahlt man das eben. Mit ist bei uns in den letzten Jahren kein Fall bekannt, bei dem ein Handy kaputt ging - und das obwohl es kein solches Verbot gegen Unterschrift gibt.

Ein Schaden am Privatfahrzeug auf dem Weg zum Einsatz ist m. E. wesentlich wahrscheinlicher, geht schnell in die Tausende Euro - es denkt aber keiner daran, die Fahrt zum Feuerwehrhaus mit dem Privatfahrzeug gegen Unterschrift zu untersagen.

Ob man in Zukunft die FA damit halten kann, dass man sie völlig abseits der gesellschaftlichen Entwicklung wie kleine Kinder behandelt, weiß ich nicht. ("Du, ich wollte Dir ja Bescheid sagen, dass ich nicht mit ins Kino komme, aber wir musste eine Ölspur kehren und im Feuerwehrdienst darf ich mein Handy nicht mitnehmen ...")

marka
12.03.2012, 14:38
[...]Man kann sich aber auch fragen, ob Handys nicht heutzutage so sehr Bestandteil unseres Alltags sind, dass man sie auch Feuerwehrleuten im Einsatz zugestehen sollte, um Familie/Freunde/Arbeitgeber informieren zu können.[...]

Aus meiner Sicht gehören beim Einsatz die Mobiltelefone definitiv nicht am Mann getragen. Allein schon aus Gründen der Sicherheit.
Ich möchte an dieser Stelle auf die Gefahrenmatrix hinweisen: Explosionsgefahr.
Oder habt Ihr alle Handys, die Ex-geschützt sind?

Ggf. Mobiltel. im Fzg aufbewahren und, falls eine Info an den AG oder die Familie nötig sein sollte, kurz bei der Einsatzleitung abmelden.

feuerball
12.03.2012, 14:53
In Zeiten wo man froh sein kann die Besatzung des Fahrzeuge voll zu bekommen, ist es meist wichtig das die Leue ihr Handy dabei haben.
Oder soll ich erst vor dem Gerätehaus meinen Chef anrufen und sagen du ich komme später bin zum Einsatz.
Kann schon mal sein das es paar Minuten dauert bis man mal jemand am Telefon hat.
Man kann meist schelcht bei Alarmierung abschätzen ob der Einsatz nun 1 oder 8 Stunden geht also muss man sich Notfalls auslösen lassen oder jemand kontaktieren wärend des Einsatzes.
Es gibt noch ein Leben ausserhalb der Feuerwehr und meist hat man was anders vor als den ganzen Tag auf einen Einsatz zu warten, also muss man vieleicht auch mal Termine etc absagen.

edit// soryy habe die 2 seite nicht gesehen, nederrijner bin ganz deiner Meinung

nederrijner
12.03.2012, 15:07
Aus meiner Sicht gehören beim Einsatz die Mobiltelefone definitiv nicht am Mann getragen. Allein schon aus Gründen der Sicherheit.
Ich möchte an dieser Stelle auf die Gefahrenmatrix hinweisen: Explosionsgefahr.
Oder habt Ihr alle Handys, die Ex-geschützt sind?
Achja, der liebe Ex-Schutz mal wieder. Wie viele eurer Handfunkgeräte sind denn ex-geschützt?

Das sind Sonderprobleme, die im Alltag kaum eine Rolle spielen, sondern berücksichtigt werden müssen, wenn es so weit ist.


Ggf. Mobiltel. im Fzg aufbewahren und, falls eine Info an den AG oder die Familie nötig sein sollte, kurz bei der Einsatzleitung abmelden.
Mein Handy bleibt im Fahrzeug, wenn ich es denn mal mitnehme, aber auch dort oder auf dem Weg dorthin kann es kaputt gehen.

marka
12.03.2012, 16:15
Achja, der liebe Ex-Schutz mal wieder. Wie viele eurer Handfunkgeräte sind denn ex-geschützt?
Soweit mir bekannt, keines.
Aber das sind von der Gemeinde/Feuerwehr bereitgestellte Arbeits-/Kommunikationsmittel. Wenn damit/dadurch ewas passiert, ist das in der Verantwortung der Wehrführung/Einsatzleitung.
Löst ein Handy an der Einsatzstelle Probleme aus, kommt man da schon in Erklärungsnot...

Prinzipiell sehe ich persönlich da auch keine Probleme und ich finde diese Regelungen auch salopp bescheiden. Aber ich versuche auch nur Argumente aufzuzeigen, die als Rechtfertigung kommen könnten.

Ich habe mein Mobiltel beim Einsatz im Privat-KFZ, da meist das TSF voll ist, wenn ich am Gerätehaus eintreffe.
Und bisher gab es auch nie ein Problem, wenn ich mich für Infotelefonate mal für ein paar Minuten abgemeldet habe. Es ergeben sich immer Möglichkeiten und Zeitfenster dafür ;-)

MeisterH
12.03.2012, 20:40
Soweit mir bekannt, keines.
Aber das sind von der Gemeinde/Feuerwehr bereitgestellte Arbeits-/Kommunikationsmittel. Wenn damit/dadurch ewas passiert, ist das in der Verantwortung der Wehrführung/Einsatzleitung.

Hauptsache auf den Tresen gehauen! Glaubst du es ändert irgendwas, wenn der leckgeschlagene Tanklastzug neben dir explodiert, ob die Ursache nun dein Funkgerät oder dein Handy war?


Ganz einfach, prinzipiell haben Handys nichts im Einsatz verloren.

Wo steht das? Und seit wann macht der Landeseimerspielverband irgendwelche Gesetze?

Alex22
12.03.2012, 21:48
Wo steht das? Und seit wann macht der Landeseimerspielverband irgendwelche Gesetze?

Was soll das mit Gesetzen zu tun haben?
Wenns von oben heißt, Handys haben im Einsatz nichts verloren, warum sollen diese dann im Schadenfall ersetzt werden?

Dr.MirakulixX
12.03.2012, 23:05
Nur zur Ergänzung bevor wieder kommt.... Wo steht was von Einsatz.
Gilt i.d.r. auch für Übungen, zumindest uns.
Aber mal ganz im Ernst. Stell einen Antrag und seh was passiert. Denn hier sagt der eine so und der andere so, aber ich denke keiner hier ist letztendlich in deinem fall Entscheidungsträger.

MeisterH
20.03.2012, 20:57
Was soll das mit Gesetzen zu tun haben?
Wenns von oben heißt, Handys haben im Einsatz nichts verloren, warum sollen diese dann im Schadenfall ersetzt werden?

Die Frage ist nicht, "ob" das irgendjemand sagt, sondern "wer", und ob dieser jemand auch etwas zu sagen hat! Dann hat so eine Aussage auch irgendwo dokumentiert zu sein, dann hat dieses Dokument auch einen Namen, und auf diesen kann man sich berufen.

So.