Mr. Blaulicht
08.02.2012, 09:53
Hallo Kollegen,
ich bin mir fast sicher, dass wir das Thema schon mal hatten, aber ich kann's gerade nicht finden.
Ich meine, dass es eine Regelung beim Erwerb des (LKW-)Führerscheins gibt, dass es reicht, wenn man als Rettungsassistent oder Krankenpfleger eine entsprechende Bescheinigung als Ersatz für einen Erste-Hilfe-Kurs vorweist.
Meine ich richtig? Und wenn ja, wo kann ich das nachlesen?
Gruß, Mr. Blaulicht
ich bin mir fast sicher, dass wir das Thema schon mal hatten, aber ich kann's gerade nicht finden.
Ich meine, dass es eine Regelung beim Erwerb des (LKW-)Führerscheins gibt, dass es reicht, wenn man als Rettungsassistent oder Krankenpfleger eine entsprechende Bescheinigung als Ersatz für einen Erste-Hilfe-Kurs vorweist.
Meine ich richtig? Und wenn ja, wo kann ich das nachlesen?
Gruß, Mr. Blaulicht