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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einsatzfahrt ohne Fahrerlaubnis?



warch1ck3n
01.02.2012, 20:38
Oder das man den Führerschein dann nicht braucht? Weil es bei Wegerecht dann wohl um Menschenleben geht und somit keine Fahrerlaubnis vorliegen muss. So hat es zumindest die Polizei mehrfach geschult ;)

Dafür würde ich gerne mal die Gesetzesgrundlage sehen.
Wir wurden insoweit geschult, dass jemand der keinen Führerschein hat auch gefälligst die Hände vom Lenkrad weghält, dass ist ja auch jedem klar.
Aber wie ist dass wenn sie mir die Fahrerlaubnis wegnehmen? Darf ich dann trotzdem fahren?

Angeloffire
01.02.2012, 20:52
Strafgesetzbuch § 34
Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

--

Allerdings würde ich selbst davon absehen. Man weis nie ob wirklich was ist bzw. was ist wenn von der Leitstelle auf der Anfahrt die Meldung kommt das doch kein Einsatz erforderlich ist? Dann müsste das Fahrzeug sofort abgestellt werden und von einem Fahrer mit Fahrerlaubnis zurück zum Stützpunkt gebracht werden. Ebenso auf der Rückfahrt. Findest du keinen Fahrer hast du ein Problem.

Von den Zivil- und Strafrechtlichen Folgen bei einem Unfall mal angesehen.

Wenn sie nachweisen das es kein Angemessenes Mittel (diese Fahrzeug nicht erforderlich bei der Lage und die finden so irgendetwas) ist kommt folgendes zum tragen...

--

Straftat nach § 21 StVG

--

Und vor dem Richter möchte ich nicht sitzen.

AngelOfFire

nederrijner
01.02.2012, 21:08
Strafgesetzbuch § 34
Rechtfertigender Notstand

So weit braucht man gar nicht gehen, die FeV erhält einen Absatz, der §35 I und VIII StVO quasi gleich kommt, also den altbekannten "Sonderrechten".

Aber, und das ist ein ganz großes aber:
Die "dringende Gebotenheit" und insbesondere die "gebührende Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" muss man beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erst einmal hinbekommen. Das dürfte die absolute Ausnahme sein.

Alex22
01.02.2012, 21:22
So weit braucht man gar nicht gehen, die FeV erhält einen Absatz, der §35 I und VIII StVO quasi gleich kommt, also den altbekannten "Sonderrechten".


Spielt keine Rolle, das StVG ist höherwertiger als die FeV und im StVG ist nichts geregelt.
Somit kann man in der Tat höchstens mit StGB §34 argumentieren.

abc-truppe
01.02.2012, 22:15
Manchmal stellt sich mir die Frage nach gewissen Diskussions-Grundlagen hier...

Wenn einer ohne Lappen auch nur ein Feuerwehrauto anlässt, wird er vom Kommandanten persönlich aus dem Fahrzeug geprügelt...

DME-Murxer
01.02.2012, 22:40
naja, wenn der Kommandant anwesend ist, hat der ja sicherlich auch einen entsprechenden Lappen.
Das jetzt jemand, der noch nie eine entsprechende FE für das Einsatzfahrzeug hatte dieses im Alarmfalle bewegt, halte ich auch für sehr bedenklich. Immerhin fehlt hier auch die Einweisung. Und dann gleich eine Alarmfahrt? nene, da möchte ich nicht mit im Fahrzeug sitzen.

Aber wie sieht es aus, wenn der Fahrer seine FE Klasse C noch nicht verlängern ließ (Stichwort ärztl. Untersuchung) und er als Einziger "C-Fahrer" zu einer zeitkritischen Menschenrettung das Fz fährt?

nederrijner
02.02.2012, 08:17
naja, wenn der Kommandant anwesend ist, hat der ja sicherlich auch einen entsprechenden Lappen.
Interessanter Zusammenhang.

12fly
02.02.2012, 10:53
Eine interessante Frage:
Hat der Fahrer nur gerade wegen bspw. zu schnellem Fahren mal 4 Wochen keinen Führerschein, ist aber sonst immer dieses Fahrzeug gefahren, oder hatte er noch nie einen Führerschein.
Beim ersten Fall würden fast alle denjenigen Fahren lassen, gerade wenn es um die C1E geht. Beim 2. Fall sicher niemand.

Alex22
02.02.2012, 11:58
Mal ehrlich, selbst wenn ich der einzigste wäre, der eine Drehleiter fahren könnte und nicht dürfte, weil ich 4 Wochen Fußgänger wäre.
Ich würde einen Teufel tun und mich in die DLK setzen und zur Einsatzstelle fahren.
Das ganzen rechtfertigen mit dem rechtfertigenden Notstand ist mir viel zu gefährlich.

12fly
02.02.2012, 12:02
Also, du könntest danach mit ruhigem gewissen Leben, wenn im brennendem Haus mehrere Personen sterben, die ohne Drehleiter einfach keine Chance hatten, rauszukommen?
Sorry, das nehm ich dir jetzt einfach nicht ab!

Alex22
02.02.2012, 12:21
Also, du könntest danach mit ruhigem gewissen Leben, wenn im brennendem Haus mehrere Personen sterben, die ohne Drehleiter einfach keine Chance hatten, rauszukommen?
Sorry, das nehm ich dir jetzt einfach nicht ab!

Ja, weil ich mir damit nicht das Leben versaut habe, wie wenn der Richter hier kein rechtfertigenden Notstand sieht.

Teletector
02.02.2012, 12:23
Hallo,

zu dem Thema kann ich im ganzen nur den Kopf schütteln....

1. kann mir jemand mal einen einzigen Fall sagen wo jemand durch nichtdasein eines Fahrers schwerer oder gar Tödlich verletzt wurde ??

2. kann sich jemand vorstellen das unter der Besatzung eines LF`s und einer DLK kein einziger mit entsprechendem FS ist ?

3. reicht die Besatzung in diesem Fall aus oder will man mit zwei Mann nur " schneller " raus...?


Also, du könntest danach mit ruhigem gewissen Leben, wenn im brennendem Haus mehrere Personen sterben, die ohne Drehleiter einfach keine Chance hatten, rauszukommen?


Ich zumindest könnte das... siehe Frage 1 & 3....inbesondere bei einer DLK nutzt es schlichtweg nix wenn man das gute Stück mit vieeel Glück ohne FS und Fahrpraxis an die E-Stelle bekommt.. DL Maschinist biste dadurch noch nicht..;-)

lasst Euch nicht mit " Grauzonenverordnungen" zum Politischen Spielball der Gewissensberuhigung machen indem Ihr Euch letztendlich Privatrechtlichen Konsequenzen aussetzt.. das ist KEIN Ehrenamt wert.
Wenn es Jahrelang versäumt wurde oder schlichtweg als nicht notwendig gesehen wurde notwendiges Personal auszubilden, dann sollten wir es ebenso locker sehen wie die Entscheidungsträger vorher... Haben wir nicht - brauchen wir nicht. Ich weiß - auch mir würde es dann die Zornesröte ins Gesicht treiben, mein Privatleben würde ich mir dennoch nicht Ruinieren...

Gruß Dirk

marka
02.02.2012, 13:17
Ich habe mal einen Bericht gelesen, wo ein Polizeifahrzeug brannte und die Feuerwehr nicht ausrückte, da kein Fahrer mit einer für das Löschfahrzeug gültigen Fahrerlaubnis vorhanden war.

Das hat damals etliche Diskussionen ausgelöst...

Ich meine, das war irgendwo in Thüringen, habe das aber bei meiner Suche im Netz auf die Schnelle nicht mehr gefunden.

EDIT:

Korrektur, es war Sachsen-Anhalt!

Habe folgende Quellen gefunden:
http://www.youtube.com/watch?v=yYl1jQDYKLE
http://www.bild.de/news/leserreporter/halle/ein-polizei-auto-6191968.bild.html

Alex22
02.02.2012, 13:19
Ich habe mal einen Bericht gelesen, wo ein Polizeifahrzeug brannte und die Feuerwehr nicht ausrückte, da kein Fahrer mit einer für das Löschfahrzeug gültigen Fahrerlaubnis vorhanden war.


Na und?
Laß brennen.
Das geht schon von alleine wieder aus. Zu retten ist da wahrscheinlich eh nichts mehr.

marka
02.02.2012, 13:38
Da gebe ich Dir Recht!
Aber so etwas kann prinzipiell ja auch passieren, wenn Menschenleben in Gefahr sind...

Bei uns in S-H ist die Sonderregelung nun umgesetzt. Bei uns in der Wehr finden nun Sonderdienste statt, in denen KameradInnen, die nicht die für das Fahrzeug notwendige Fahrerlaubnis besitzen, unter Anleitung eines Fahrlehrers das Fahrzeug kennen und fahren lernen. Der Fahrlehrer bescheinigt dies, sodass im Notfall eine dieser Kräfte das Fahrzeug bewegen darf.

In sofern ist diese Diskussion eh Schnee von gestern...

feuerball
02.02.2012, 14:09
War das mit dem Feuerwehrführerschein nicht nur bis 7,5 Tonnen?

Alex22
02.02.2012, 14:19
War das mit dem Feuerwehrführerschein nicht nur bis 7,5 Tonnen?

Richtig.
Bis jetzt is mir zwar noch keine DLK 23/12 mit 7,5t untergekommen, aber egal.

nederrijner
02.02.2012, 14:39
Ein Rettungsgerät für 500.000 Euro im Stall stehen haben aber an der Ausbildung des Fahrers sparen wäre ja noch schöner (aber selbst darauf könnten die deutschen Feuerwehren verfallen). :-)

feuerball
02.02.2012, 14:47
So jetzt mal die Frage was wiegt ne DLK?

Zählt die Sonderregelung nur bei Person in Gefahr?

Darf das Fahrzeug am ende auch wieder zum Ausgangspunkt gebracht werden?

Wie siehts aus wenn bei der Einsatzfahrt kommt Personen gerettet beginnen mit Brandbekämpfung?

DME-Murxer
02.02.2012, 15:14
naja, wenn der Kommandant anwesend ist, hat der ja sicherlich auch einen entsprechenden Lappen.



Interessanter Zusammenhang.

Gelle ;-)

Das kommt daher, dass wir auf Gemeindekosten jedes Jahr einen zur Fahrschule zur CE-Ausbildung schicken können. So hat mittlerweile jeder, der seit >5Jahren Aktiv ist, solch einen Lappen. Und OrtsBM sind i.d.R. bereits länger Aktiv.
Mit Ausnahme der aus gesundheitlichen/körperlichen Gründen nicht tauglichen Kameraden natürlich.

nederrijner
02.02.2012, 15:18
So jetzt mal die Frage was wiegt ne DLK?
Üblicherweise 14 bis 15 Tonnen.


Zählt die Sonderregelung nur bei Person in Gefahr?
Welche Sonderregelung bei Personen in Gefahr?

Leute, wir sind die Feuerwehr, "Personen in Gefahr" ist bei uns keine Ausnahme, sondern der Regelfall. Dafür sind wir da, daran müssen wir uns messen lassen. Da dürfen wir solche Abweichungen nicht ansatzweise in der Planung berücksichtigen.

Wenn es solche Ausnahmeregelungen gibt, dann sind die für den einen Fall alle 500 Jahre, wo aber auch wirklich alles daneben gegangen ist. Es verbietet sich eigentlich schon, darüber tiefergehend nachzudenken.

überhose
02.02.2012, 15:23
Mit Ausnahme der aus gesundheitlichen/körperlichen Gründen nicht tauglichen Kameraden natürlich.
Was kann den körperlich/gesundheitlich gegen den C-Führerschein sprechen, was andererseits eine Feuerwehrtätigkeit noch ermöglicht?


Bei uns in S-H ist die Sonderregelung nun umgesetzt. Bei uns in der Wehr finden nun Sonderdienste statt, in denen KameradInnen, die nicht die für das Fahrzeug notwendige Fahrerlaubnis besitzen, unter Anleitung eines Fahrlehrers das Fahrzeug kennen und fahren lernen. Der Fahrlehrer bescheinigt dies, sodass im Notfall eine dieser Kräfte das Fahrzeug bewegen darf.Hä?


Leute, wir sind die Feuerwehr, "Personen in Gefahr" ist bei uns keine Ausnahme, sondern der Regelfall.
Wir sind die Feuerwehr, wir sind die Personen in Gefahr ;-)
Und damit diese Gefahr nicht zu klein wird, machen wir uns möglichst viel Gedanken, um sie zu füttern. Eine Sonderregelung "wir machen eine absolute Minimalausbildung, damit im absoluten Ausnahmefall ein so minimal ausgebildeter Fahrer völlig ruhig, besonnen und versiert das Fahrzeug zur Einsatzstelle bringen kann" passt da schon ganz gut hin.
Wobei ich annehme, es geht um den "normalen" Feuerwehrführerschein, und marka stellt ihn einfach nur falsch dar. (Wobei ich diese Regelung an sich genauso bescheuert finde)

nederrijner
02.02.2012, 15:49
Wobei ich annehme, es geht um den "normalen" Feuerwehrführerschein, und marka stellt ihn einfach nur falsch dar. (Wobei ich diese Regelung an sich genauso bescheuert finde)
Mag sein, aber die Aussage, dass "Person in Gefahr" kein Grund für uns sein kann, unsere (z. T. selbst gesetzten) Regeln über den Haufen zu werfen, gilt allgemein. Das steht auch ganz nett in dem Urteil zum tödlichen Atemschutzunfall in Tübingen. Da ging es zwar nicht um Menschenleben in Gefahr oder nicht, aber das Gericht hat relativ deutlich gemacht, dass die Feuerwehr nicht andere (in dem Fall den Gebäudebesitzer) verantwortlich machen kann, wenn sie sich an die eigenen Regeln (in dem Fall FwDV, insb. ASÜ) nicht hält. Die Nichtverurteilung des verantwortlichen Wehrführers war in dem Fall wohl nur noch auf den Ehrenamtsbonus zurückzuführen.

Man hört das mit den Menschenleben ja auch immer beim Thema Abweichen von UVV. Ja, kann man machen, aber eben im absoluten Ausnahmefall. Wenn man feststellt, dass die Abweichungen bei Menschenleben im Gefahr zum Dauerzustand werden oder zumindest gehäuft auftreten, ist das aber kein Einzelfall mehr. Dann ist die Feuerwehr einfach falsch (nicht leistungsfähig genug) aufgestellt.

DME-Murxer
02.02.2012, 15:53
Was kann den körperlich/gesundheitlich gegen den C-Führerschein sprechen, was andererseits eine Feuerwehrtätigkeit noch ermöglicht?

...


z.B. Diabetis?

Alex22
02.02.2012, 17:46
z.B. Diabetis?

Da darfst du auch LKW fahren.

DME-Murxer
02.02.2012, 18:17
Da darfst du auch LKW fahren.

Da kenne ich einen, der darf das deshalb nicht. Dafür ist er dann GF.

Weiterhin: trotz Brille <100% Sehkraft. Reicht in einem mir bekannten Fall jedoch für den Gemeindebrandmeister.

Alex22
02.02.2012, 18:20
Da kenne ich einen, der darf das deshalb nicht. Dafür ist er dann GF.

Weiterhin: trotz Brille <100% Sehkraft. Reicht in einem mir bekannten Fall jedoch für den Gemeindebrandmeister.

Schau mal.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4_106.html
Punkt 5.

DME-Murxer
02.02.2012, 18:38
Schau mal.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4_106.html
Punkt 5.

Ja, das passt auf den mir bekannten Fall

überhose
02.02.2012, 19:20
Ihm hat also ein Arzt bescheinigt, dass seine Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen so ausgeprägt ist, dass er nicht als Fahrer eines Kraftfahrzeuges geeignet ist.
Und als führende Funktion in einer Einsatzmannschaft, tlw. in belastenden, zeitlich nicht planbaren Situationen ist er weiter geeignet?

jumbo
02.02.2012, 19:29
Ohne den passenden Führerschein, ein Fzg.,zu bewegen. Gesetze und Sonderregelungen hin und her, wenn was passiert wird der Richter nur fragen:

-Haben Sie ne Führerschein, für das Fahrzeug gehabt?
-Wer hat ihnen das erlaubt?
-Können Sie mir 100%-ig zusichern dass wenn Sie auch nur 5 min., gewartet hätten kein anderer Fahrer vor Ort gewesen wär?
-Hätten Sie nicht jemand anderen alarmieren lassen können?

Wenn man ohne Brille fährt,obwohl es im Führerschein eingetragen ist, von der Pol angehalten wird, wird einem die weiterfahrt untersagt, weil sich der Polizist sonst mit strafbar macht. Meistens wird es als OW, abgetan, aber genau genommen ist es fahren ohne Fahrerlaubnis, eine Straftat.

Was mich interessieren würde, bei dem Projekt wo ein Fahrlehrer Leute ohne passenden Führerschein einweist, wie werden die Leute geschützt, falls was passiert? Das ist doch fast schon Verführung zum fahren ohne Fahrerlaubnis! Gibt es da Einschränkungen?

Alex22
02.02.2012, 19:47
Ja, das passt auf den mir bekannten Fall

Dann darf er auch kein Auto mehr fahren.
Und bei sowas bezweifel ich sehr stark ob derjenige noch feuerwehrtauglich ist.

DME-Murxer
02.02.2012, 19:55
Dann darf er auch kein Auto mehr fahren.
Und bei sowas bezweifel ich sehr stark ob derjenige noch feuerwehrtauglich ist.

Unter Punkt 5.3 / 5.4 gibt es aber Unterschiede zwischen Klasse B und CE.
Außerdem muss man mit vorhandener PKW FE nicht alle 5 Jahre zur ärztl. Untersuchung.

Die Feuerwehrtauglichkeit wäre eine ganz andere Diskussion, die ich lieber nicht anzetteln möchte...

feuerball
02.02.2012, 20:00
Die eine Sonderregelung die es gibt nennt sich Feuerwehrführerschein.
http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/fuehrerschein/feuerwehrfuehrerschein/default.aspx

Ist ja an sich ne gute Sache, vor allem wenn man bedenkt das andere die vor 1999 den Führerschein gemacht haben die Fahrzeuge bis 7,5t so fahren dürfen.

Nur leider ist es ja so das in vielen Wehren Fahrzeuge mit über 7,5t stehen.

12fly
02.02.2012, 20:24
feuerball

ob das gut ist, wird sich zeigen.
Fakt ist, daß die neuen C1-Fahrer nur 50% der Fahrstunden bekommen, die man sonst in der Fahrschule benötigt, und Fahrlehrer und Prüfer keine Ausbildung haben, sondern die Eignung via Handauflegung bekommen.
Und diejenigen dürfen die Fahrzeuge nur im Einsatzfall bewegen, dh, sie kriegen so gut wie keine Fahrpraxis, sollen dann aber mit Blauhorn und Martinlicht durch die Stadt rasen.

Feuermelder
02.02.2012, 21:10
Wenn einer ohne Lappen auch nur ein Feuerwehrauto anlässt, wird er vom Kommandanten persönlich aus dem Fahrzeug geprügelt...

Richtig! Wir hatten einen ähnlichen Fall. Fahrzeug wurde von jemandem ohne entsprechende Führerschein gefahren, unter anderem bei einem Einsatz und diversen Diensten. Das kam, durch einen dummen Zufall, ans Tageslicht. Das Ende vom Lied: Strafanzeige wegen Fahren ohne Führerschein für den "Fahrer" und Strafanzeige sowie Suspendierung wegen Beihilfe zu einer Straftat für den "Gruppenführer". Seit dem heißt es, bei jeder Kraftfahrerunterweisung für die Maschinisten, "Lappen" vorzeigen. Bei uns gibt es nun eine Dienstanweisung, dass Feuerwehrfahrzeuge nur noch von Maschinisten mit entsprechende Fahrerlaubnisklasse zu führen sind. Darunter fallen auch die diversen 3,75 to. TSF die hier so rumeiern. Maschinisten ohne LKW-Schein dürfen keine Feuerwehrfahrzeuge (mit Ausnahme von MTW) mehr fahren.

feuerball
02.02.2012, 21:51
Ich gehe mal davon aus der er vorher einen Führerschein hatte und abgeben musste oder liege ich da falsch?
Die frage die sich mir da stellt, muss jetzt der Gruppenführer vor jeder Fahrt fragen hast du überhaupt noch deinen Führerschein.

überhose
02.02.2012, 22:57
Das Ende vom Lied: Strafanzeige wegen Fahren ohne Führerschein für den "Fahrer" und Strafanzeige sowie Suspendierung wegen Beihilfe zu einer Straftat für den "Gruppenführer".Das war sicher noch nicht "das Ende vom Lied", wie ging die Strafanzeige gegen den GF aus?
Und wer kam auf die Idee mit der "Suspendierung"? Auf welcher Grundlage?
Gab es Anzeichen dafür, dass keine Fahrerlaubnis vorlag? Konnte der GF das wissen?

Interessant in dem Zusammenhang:
http://feuerwehr-forum.de/f.php?m=712374#712374

http://www.dfv.org/fileadmin/dfv/Dateien/Fachthemen/FB_Einsatz__Loeschmittel_und_Umweltschutz/Informationen_Fuehrerscheinkontrolle_im_Feuerwehrd ienst.pdf

http://www.lz-bad-fredeburg.de/aufsatz/PruefungspflichtFE.pdf

Superyoshi
03.02.2012, 00:46
Also hier in der FF ist mir kein Fall bekannt, dass Feuerwehrangehörige ohne gültige Fahrerlaubnis ein Einsatzfahrzeug geführt haben. Ich selbst bin im Moment dabei den Führerschein Klasse C über die Feuerwehr bzw. Gemeinde zu machen, und könnte mir nicht vorstellen, dass jemand ein Einsatzfahrzeug führt, der nicht über das doch recht umfangreiche Wissen (Bremssysteme, Technik allg. etc.), welches in der Theorie und Praxis für die Klasse C vermittelt wird, verfügt.
Ich selbst habe auch noch nie (weder auf irgendwelchen Lehrgängen noch sonstwo) gehört, dass es erlaubt wäre Einsatzfahrzeuge in besonderen Situationen ohne die gültige Fahrerlaubnisklasse zu führen. Wenn mal wirklich kein Fahrer da ist (was ich bisher 1x in meinen 5 Jahren als aktiver FA erlebt habe), dann wird eben lt. AAO die nächste Wehr alarmiert. Aber ich würde nie auf einem Löschfahrzeug sitzen bleiben, wenn sich irgendwer hinters Steuer setzen darf und mit Licht und Musik über die Straßen donnern würde. Nachdem der Führerschein bestanden ist gehts hier auch nicht direkt auf die Straße, bevor das losgeht stehen ersteinmal Einweisungsfahrten und ein Fahrsicherheitstraining an.

Feuermelder
03.02.2012, 21:40
Ich gehe mal davon aus der er vorher einen Führerschein hatte und abgeben musste oder liege ich da falsch?


Das war sicher noch nicht "das Ende vom Lied", wie ging die Strafanzeige gegen den GF aus? Und wer kam auf die Idee mit der "Suspendierung"? Auf welcher Grundlage? Gab es Anzeichen dafür, dass keine Fahrerlaubnis vorlag? Konnte der GF das wissen?

Der GF wurde zu einer empfendlichen Geldstrafe verurteilt. Er hat allerdings Widerspruch gegen das Urteil eingelegt. Die Suspendierung wurde von der Wehrführung beschlossen. Eine Grundlage ist mir nicht bekannt. Die Wehrführung argurmentiert die Suspendierung mit dem Fehlverhalten des GF. Denn, der GF hätte sich die Fahrerlaubnis vorzeigen lassen müssen bevor er jemanden das erste mal ans Steuer eines Einsatzfahrzeuges lässt. Da dies nicht passierte, konnte der Kamerad munter seine "Runden" drehen.

Anzeichen für eine fehlende Faherlaubnis gab es keine. Durch ein polizeiliches Ermittlungsverfahren in einer anderen Sache gegen den Kameraden, ist man jedoch darauf aufmerksam geworden. Die Wehrführung erstatte darauf hin Strafanzeige wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Im Laufe der Ermittlungen erstattete die Polizei Strafanzeige gegen den GF und beschlagnahmte das Fahrtenbuch.

Der führerscheinlose "Maschinist" ist freiwillig ausgetreten, wurde im Vorfeld aber sowie so durch den WF beurlaubt. Über sein Strafmaß ist mir nichts bekannt geworden.

alphapoc
07.02.2012, 10:14
Aber nur bis 7,5t.....

marka
07.02.2012, 12:22
[...]Was mich interessieren würde, bei dem Projekt wo ein Fahrlehrer Leute ohne passenden Führerschein einweist, wie werden die Leute geschützt, falls was passiert? Das ist doch fast schon Verführung zum fahren ohne Fahrerlaubnis! Gibt es da Einschränkungen?

Die Einweisung muss im Rahmen eines Dienstes erfolgen. Während des Dienstes ist man als Angehöriger einer öffentlichen Feuerwehr in der Feuerwehrunfallkasse versichert.

Desweiteren:
Das Fahren mit dem "Feuerwehrführerschein" bezieht sich nicht ausschließlich auf Realeinsätze, sondern auch auf Bewegungsfahrten zur Aneignung der Fahrpraxis nach Erteilung des Feuerwehrführerscheines. Eine Einschränkung ist hier, dass die Einsatzkraft das Fahrzeug nicht alleine fahren darf, sondern durch eine von der Wehrführung beauftragten, geeigneten Person begleitet werden muss.

Das wurde uns im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu dem Thema von der zustädigen Polizeidienststelle so mitgeteilt.

überhose
07.02.2012, 12:53
Für was ist denn beim "Feuerwehrführerschein" die Polizeidienststelle zuständig?
Wirfst du bei dem Thema irgendwie alles durcheinander, oder hat man euch Unsinn verzapft, oder steh ich auf dem Schlauch?

J@n
07.02.2012, 14:27
Hallo,

@Feuermelder
Um was für eine Funktion handelt es sich bei euch bei dem Gruppenführer. Ich kann mir schlecht vorstellen das es ne normale Einsatzkraft mit GF Ausbildung ist der zufällig auf dem Beifahrersitz platz genommen hat.

Des weiteren kann ich auch irgendwo die Suspendierung nicht verstehen, wenn es erst nach dem Vorfall usus oder gar Vorschrift ist den Führerschein zu kontrollieren. Es sei denn er wusste das der Fahrer keinen Führerschein hatte.

Gruß Jan

marka
07.02.2012, 16:03
Für was ist denn beim "Feuerwehrführerschein" die Polizeidienststelle zuständig?
Wirfst du bei dem Thema irgendwie alles durcheinander, oder hat man euch Unsinn verzapft, oder steh ich auf dem Schlauch?

Also:
Unsere WF war der Meinung, bei dem ganzen Wirrwar und den vielen Gerüchten jemanden zu dem Thema einzuladen, der sich damit auskennt.
Auf der nächsten größeren Polizeiwache wurde dann auch ein netter Polizist gefunden, der auch seine (Streifen-)Kollegen diesbezüglich schult, da sich ja hier in der Gesetzeslage etwas geändert hat. Und eben diese Polizeidienststelle ist für unseren Bezirk zuständig. In sofern habe ich mich wohl etwas unglücklich ausgedrückt.
Dieser Herr war da, und hat uns über die Thematik aufgeklärt.

Dabei wurde explizit die Frage gestellt, ob denn dann nur in einer Notsituation (Realeinsatz) das Fahrzeug mit dem Feuerwehr-Führerschein gefahren werden dürfe, oder auch im normalen Übungsdienst.

Er hat die von mir oben schon erwähnte Antwort geliefert.

AkkonHaLand
07.02.2012, 17:09
Also:
Unsere WF war der Meinung, bei dem ganzen Wirrwar und den vielen Gerüchten jemanden zu dem Thema einzuladen, <b>der sich damit auskennt.</b>
Auf der nächsten größeren Polizeiwache wurde dann auch ein netter Polizist gefunden, der auch seine (Streifen-)Kollegen diesbezüglich schult...

"Jemand, der sich damit auskennt"? Da ist die Polizei i.d.R. die falsche Stelle. Dort sitzen auch nur Leute, die die jeweiligen Gesetzeslagen und Urteile auch nur vom "hörensagen" kennen. Einzige korrekte Ansprechpartner sind Fachanwälte für Verkehrsrecht oder besser noch Verkehrsrichter.

nederrijner
07.02.2012, 19:21
Einzige korrekte Ansprechpartner sind Fachanwälte für Verkehrsrecht oder besser noch Verkehrsrichter.

Ähm, die Fahrerlaubnisbehörde?

Feuermelder
07.02.2012, 22:54
@Feuermelder
Um was für eine Funktion handelt es sich bei euch bei dem Gruppenführer. Ich kann mir schlecht vorstellen das es ne normale Einsatzkraft mit GF Ausbildung ist der zufällig auf dem Beifahrersitz platz genommen hat.

Des weiteren kann ich auch irgendwo die Suspendierung nicht verstehen, wenn es erst nach dem Vorfall usus oder gar Vorschrift ist den Führerschein zu kontrollieren. Es sei denn er wusste das der Fahrer keinen Führerschein hatte.

Der GF ist bei uns mit einem Ortsbrandmeister gleichzustellen. Er führt die Löschgruppe eingenständig. Vorzuweisen ist der abgeschlossene F3-Lehrgang am IDF Münster. Nächsthöhere Führungskraft ist der ZF oder WF. Der GF führt die LG ebenfalls verwaltungstechnisch.

Mir ist nur bekannt, dass aufgrund des Vorfalls suspendiert wurde. Ob der GF nun wusste, dass jemand ohne FS fuhr, bleibt mir unbekannt. Da es aber eine Strafanzeige wegen Beihilfe zur Straftat für den GF gab, könnte man eigentlich davon ausgehen, dass er eingeweiht war...

Fakt ist, ich lasse mir den Führerschein bei Eintritt in die FF vorzeigen und kontrolliere diesen in einem gewissen Abstand, z.B. zur Kraftfahrerunterweisung. Nur so kann man sicher gehen, dass es keine "Schwarzfahrer" gibt. Vertrauen ist gut, Kontrolle aber manchmal besser...

marka
08.02.2012, 11:03
"Jemand, der sich damit auskennt"? Da ist die Polizei i.d.R. die falsche Stelle. Dort sitzen auch nur Leute, die die jeweiligen Gesetzeslagen und Urteile auch nur vom "hörensagen" kennen. Einzige korrekte Ansprechpartner sind Fachanwälte für Verkehrsrecht oder besser noch Verkehrsrichter.

Da widerspreche ich Dir.

Der nette "Freund und Helfer" hat erzählt, dass gerade im Hinblick auf den Feuerwehrführerschein bereits im Vorfeld viel Wind gemacht wurde.

Da sich die Politik hier auf völlig neues Terrain begibt, wurde seitens der Polizei auf eine anständige Schulung der Einsatzkräfte gelegt. Sie sind es ja schließlich, die bei einer Verkehrskontrolle die Rechtslage kennen müssen.

Deine Aussage klingt ja fast so, als wüsste die Polizei nicht,was sie tut...
Aber diese Bösartigkeit unterstelle ich Dir nicht, da ich Dich hier im Forum anders kennen gelernt habe!

überhose
08.02.2012, 14:10
Sie sind es ja schließlich, die bei einer Verkehrskontrolle die Rechtslage kennen müssen.Das ist lapidar gesagt ein Irrtum. Sie müssen sie nur soweit kennen, dass sie im Alltag nach kurzem Überblicken einer Situation ein Gespür dafür haben, ob evtl. ein Verstoß gegen die Rechtslage vorliegen könnte. Mehr nicht. Ob das dann wirklich so ist, entscheiden andere.
Anders gehts auch gar nicht, wenn man sieht wie sich Anwälte (und über die Instanzen/Zuständigkeiten auch Gerichte) spezialisieren, während die Polizei erstmal alle Rechtslagen "kennen" soll.