PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Juristische Frage zu Sonder- und Wegerechten



feodor
30.01.2012, 16:59
Hallo zusammen,

wie dem ein oder anderen bekannt sein dürfte, möchten wir (=das Team von FirEmergency) unser Produkt kommerziell vermarkten. Wir haben aufgrund verschiedener rechtlicher Fragen dazu einen Anwalt eingeschaltet. Es geht insbesondere darum, ob es möglich ist unsere Alarmierung als Zusatzalarmierung zu benennen und damit bestimmte Haftungsrisiken einzuschränken. Unser Anwalt kam nach der Lektüre von Bundes- und Ländergesetzen zu der Erkenntnis, dass nicht genau definiert ist, was ein Alarm ist und welche Anforderungen daran gestellt werden. Insbesondere bei Inanspruchnahme von Wegerechten, sei es jedem selbst überlassen inwiefern er einen Alarm ernst nimmt oder nicht, ganz gleich über welche Wege der zugegangen ist. Dies kann z.B. auch der Anruf eines Feuerwehrkameraden, oder gar eine SMS sein.

Kann jemand diese Erkenntnis bestätigen, stimmt das so?

Folgendes Szenario: Unsere Software verursacht einen Fehlalarm, Einsatzkräfte nehmen Wegerechte in Anspruch und dabei kommt es zu einem Unfall.

Weiteres Beispiel: Die Stadt / Gemeinde über nimmt für Feuerwehrleute freiwilliger Feuerwehren meines Wissens nach den Verdienstausfall.

Oder noch schlimmer: Ein Alarm geht nicht raus, es entstehen Personen- und Sachschäden.

Wer kann in den o.g. Fällen haftbar gemacht werden?

Es wäre schön, wenn jemand der fundiertes Wissen dazu hat uns etwas dazu schreiben könnte. Wir möchten im Idealfall weiterhin "nur" eine Zusatzalarmierung sein.

sschaebe
30.01.2012, 17:51
Hallo,

juristisch kann ich Dir keinen Rat geben, ich bin kein Anwalt. Ich kann nur mit Erfahrungen und gesunden Menschenverstand helfen:

Es ist nur so: Mein Melder (als Mitglied einer HvO-Gruppe geht er relati häufig) hat auch schon das eine oder andere Mal nicht ausgelößt bei einem Alarm und es kam auch schon vor, dass der Melder ausgelößt hat obwohl kein Alarm war. Also dies kann mit jedem Produkt passieren. Die Frage ist, in wie weit Dein/Eure Produkt ausfallsicher ist und welche Fehlerrate es hat (Dazu solltet Ihr es testen, was Ihr sicher tut) und ob dies noch von anderen Faktoren (Stromausfall, Ausfall anderer Komponeten (auf die Ihr im evtl. nicht einmal Einfluss habt).

Von daher kann ich nur raten, eine GmbH bzw eine UG (haftungsbeschränkt) zu Gründen. Ob sich dann (solche eine Gründung kostet richtig Geld) eine kommerzielle Vermarkung noch lohnt müßt Ihr entscheiden. Aber wie gesagt: Da hilf Euch ein Anwalt.

Zum Thema Sonder und Wegerechte: In den Paragrafen in der StVO steht nichts von Alamierung oder ähnlichem. Es ist also unerheblich, auf welchem technischen Weg der Helfer den Auftrag/die Info von der Leitstelle erfahren hat, dass er jetzt in Windeseile zum Gerätehaus zu eilen hat, weil z.B. eine Haus zu löschen ist.

Gruß
Simon

Dr.MirakulixX
30.01.2012, 17:51
Also mein Kenntnisstand ist folgender. Das was ihr hier als Wegerecht bezeichnet haben wir Freiwilligen auf der Fahrt zum Gerätehaus nicht. Da diese Blaulicht in Martinhorn (Eingeschaltet) voraussetzt. Weiterhin bin ich mir recht sicher das ihr weitere Informationen in der TRBos finden solltet was zugelassene Wege der Alarmierung betreffen. Ein nicht "Ausgelöster" Alarm kann bei einem solchen Medium durchaus mal vorkommen. Liegt ja nicht unbedingt an der Software. Es fängt ja schon bei der Auswertung an. Und da fangen im wesentlichen schon die Probleme an, denn wer ist überhaupt berechtigt den BOS Funk dahin gehend auszuwerten und für eine Alarmierung "aufzubereiten" ? Gehen wir hier einfach mal von einer berechtigten Person mit einem zugelassenen Gerät aus. Damit sind die FF'ler schon mal raus. Auch wenn der Einheitsführer, OBM oder wer auch immer sagt ja das ist Sinnvoll mach ruhig bedeutet es nicht das derjenige es dann darf. Jetzt wird der ein oder andere kommen und sagen klar darf ich da ja die Meldung für mich bestimmt sind. Gut das ist soweit noch Nachvollziehbar aber nicht das alle Meldungen die kommen dazu ausgewertet werden. Fazit die einzige Möglichkeit die ich sehe den Alarmablauf Ordnungsgemäß zu starten ist die Kombi FME/DME und dann FE. Haftungsansprüche aufgrund von nicht oder auch Fehlauslösungen lassen sich doch sicher durch ein Lizenzabkommen reglementieren oder ? Und ihr habt ja auch noch die Möglichkeit im Lizenzabkommen zu bestimmen wofür die Software überhaupt genutzt werden darf. Und wenn ihr da ausdrücklich verbietet diese Software als Alarmierung zu nutzen da es sich "nur" um ein Feuerwehr Info Service Dienst handelt kann euch keiner was wenn er die Software gegen den mit euch geschlossenen Vertrag nutzt.
Soweit meine Meinung dazu.

überhose
30.01.2012, 18:02
Folgendes Szenario: Unsere Software verursacht einen Fehlalarm, Einsatzkräfte nehmen Wegerechte in Anspruch und dabei kommt es zu einem Unfall. Wegerechte kann man nur vom Gerätehaus/Unterkunft an nutzen, spätestens dort sollte sich aber herausgestellt haben, dass eigentlich gar kein Alarm eingegangen ist.


Weiteres Beispiel: Die Stadt / Gemeinde über nimmt für Feuerwehrleute freiwilliger Feuerwehren meines Wissens nach den Verdienstausfall.
Oder noch schlimmer: Ein Alarm geht nicht raus, es entstehen Personen- und Sachschäden.
Wer kann in den o.g. Fällen haftbar gemacht werden?Nach meinem Empfinden der Verantwortliche, der die SMS als "Alarmierung" eingeführt hat, und nicht derjenige, der das Programm entwickelt/verkauft hat.
Es sei denn, ihr verkauft das ganze mit Nennung einer "Erfolgsquote" oder ähnlichen lustigen Versprechungen, dann könntet ihr evtl. durch den Käufer in Regress genommen werden.

Im Übrigen ist schon recht weit die Ansicht verbreitet, dass ein "Alarm" ehrenamtlicher Kräfte das ist, was die TR-BOS so hergibt. Einfach deshalb, weil da ein zeitlicher Faktor zwischen Senden und Auslösen genannt ist, denn man bei einer SMS naturgemäß nicht hat.

AkkonHaLand
30.01.2012, 18:28
Mal die Antwort, die ich bekommen habe, als es um ähnliche Dinge ging:
Es ist verboten den Funk auszuwerten. Die betrifft auch Feuerwehrleute oder Gerätehäuser. Wie bekommt FirEmergency seine Alarmierungen?
Einzige erlaubte Alarmierung ist die von der Leitstelle ausgelöste Empfangseinrichtung (Sirene, FME, DME)
Alarmierungen über Handy ist per se nicht als Alarmierungsweg erlaubt, das die Laufzeit mehrere Tage (!) sein kann.
Als (inoffizelle!) Zusatzmöglichkeit, zum informieren(!) der Einsatzkräfte, mag Handyalarm vielleicht verlockend sein, sollte allerdings der offizielle Alarmempfänger nicht auslösen, ist die Handyalarmierung nicht zu beachten. Wenn die HA nur beachtet werden darf, wenn auch der offizielle Empfänger auslöst, so ist die Handyalarmierung völlig sinnfrei....
Sollte eine Einsatzkraft aufgrund der Alarmierung durch FirEmergency losfahren und dabei eine Schaden verursachen/erleiden zahlt keine Versicherung, da die Person nicht alarmiert wurde.
Einsatzkräfte der BOS nehmen auf dem Weg zur Unterkunft/Gerätehaus keine WEGErechte (§38 StVO-Blaulicht und Horn) sondern die Feuerwehrler SONDERrechte (§35, Abs.1) in Anspruch. Rettungsdienst/SEG können KEINE Sonderrechte in Anspruch nehmen auf dem Weg zur Unterkunft (§35 Abs.5a StVO)
Einzige zugelassene Handyalarmierung (für mich unverständlich, s.o., aber naja...): Auslösung der D1-Prio-Alarme durch die Leitstellen.

alarma
30.01.2012, 18:35
Hallo zusammen,
...
...
Dies kann z.B. auch der Anruf eines Feuerwehrkameraden, oder gar eine SMS sein.

Kann jemand diese Erkenntnis bestätigen, stimmt das so?
Wie an die Erkenntnis der Alarmierung gelangt wurde ist für spätere Handlungen nur insoweit von Relevanz wenn es tatsächlich ein "blinder" Alarm war _und_ es zu Problemen gekommen ist.


Folgendes Szenario: Unsere Software verursacht einen Fehlalarm, Einsatzkräfte nehmen Wegerechte in Anspruch und dabei kommt es zu einem Unfall.
Meiner Meinung nach das wichtigte der hier genannten Probleme, jedoch kann ich hierzu nichts Fachkundiges/brauchbares beitragen

Weiteres Beispiel: Die Stadt / Gemeinde über nimmt für Feuerwehrleute freiwilliger Feuerwehren meines Wissens nach den Verdienstausfall.
Das könnte im Vorfeld abgeklärt werden ob die Gemeinde eine _zusatzalarmierung_ über eure Software duldet oder sogar für gut befindet. Von dieser antwort abhängig wäre auch ein abdecken des Verdienstausfalls bei fehlalarmen. Meist sind gemeinden aber in sachen verdienstausfällen sehr kulant.

Oder noch schlimmer: Ein Alarm geht nicht raus, es entstehen Personen- und Sachschäden. durch die bezeichnung zusatzsystem und nur verwendung in verbindung mit einer hauptalarmierung wäre das problem sogar noch am schnellsten von eurer seite aus vom tisch...

Das sind meine Gedanken dazu

FFSSBZ
30.01.2012, 18:50
Servus,

habe mir selbst diese Frage auch schon öfters gestellt, bin aber auf keinen grünen Zweig gekommen. Vor ein paar Wochen bin ich auf einen Interessanten Artikel vom StMi gestoßen.

http://kfv-ab.de/php/phpXplorer/homes/guest/Kommunikation/StMI_IMS_zum_Handyalarm.pdf

bildet euch selbst eine Meinung über dieses Schreiben ...

Gruß,
FFSSBZ

MeisterH
30.01.2012, 19:56
Mädels, ganz vorsichtig hier mit Rechtsberatung durch Laien. Ruck-Zuck-Abmahnung durch zig Anwälte gegen das ganze Forum.

MeisterH
30.01.2012, 19:58
Das könnte im Vorfeld abgeklärt werden ob die Gemeinde eine _zusatzalarmierung_ über eure Software duldet oder sogar für gut befindet. Von dieser antwort abhängig wäre auch ein abdecken des Verdienstausfalls bei fehlalarmen. Meist sind gemeinden aber in sachen verdienstausfällen sehr kulant.
durch die bezeichnung zusatzsystem und nur verwendung in verbindung mit einer hauptalarmierung wäre das problem sogar noch am schnellsten von eurer seite aus vom tisch...

Das sind meine Gedanken dazu

Wie alt bist du eigentlich?? Die Gemeinde hat in solchen Fragen nichts zu sagen. Die Gemeinde kann dulden was sie will, dadurch wird es kein Stück legaler oder die Rechtslage transparenter!

"Gemeinden in Sachen Verdienstausfällen sehr Kulant", sorry aber da kommt mir vor Lachen mein Frühstück von vor 11 Stunden wieder hoch. Was hast du denn geraucht, Kollege?

abc-truppe
30.01.2012, 20:32
Punkt 1)
Rechtsberatung erfolgt nur durch Rechtsanwälte, wir allesamt haben keinerlei Jura-Studium. Halbwissen oder Vermutungen helfen hier nicht.


Punkt 2)
Wenn Euer System TR-BOS-konform und -zertifiziert ist, reden wir weiter.
Punkt 3)
Spannend ist für mich die Frage, wieviele Eurer SMS zum Containerbrand am 01.01. um 0.05 Uhr kommen, bevor das Feuer aus Langeweile ausgegangen ist. Oder zum Baum auf Straße, während T-Mobile einen Netzausfall hat?
Punkt 4)
Bitte lasst Euch nicht von Laien-Usern beraten, sondern geht zum FACHKUNDIGEN Anwalt und zum zuständigen Innenministerium. Dort werden Euch die Antworten auf just die gestellten Fragen gegeben, Beratungen erstellt und Handlungsempfehlungen gegeben. Mehr als hoffnungsmachende, aber ggf. falsche Antworten erhaltet Ihr hier nicht. Hilft das im Zweifelsfall, User xyz aus dem Forum als Zeuge vorzuladen, da er Montag Mittag in einer Laune seine persönliche Meinung geäußert hat und ihr das als "Fachmeinung" aufgefasst habt?
Punkt 5)
Meine Meinung zum Thema SMS-Alarm lasse ich nun mal bei Seite :-)

überhose
30.01.2012, 20:58
Mädels, ganz vorsichtig hier mit Rechtsberatung durch Laien. Ruck-Zuck-Abmahnung durch zig Anwälte gegen das ganze Forum.Seltsam, bei diversen Fragen zu StVO, TKG etc. kam dieser Quatsch bisher nicht...

Alex22
30.01.2012, 21:10
Seltsam, bei diversen Fragen zu StVO, TKG etc. kam dieser Quatsch bisher nicht...

Weil es meistens nie um einen, wie es heißt

Rechtsdienstleistungsgesetz
§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung
(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
(http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rdg/gesamt.pdf)

handelt.
Hier wird aber ein konkreter Fall angefragt.
Weshalb normal überall von "fiktiven" Fällen geredet wird.

feodor
30.01.2012, 22:22
Weil es meistens nie um einen, wie es heißt

Rechtsdienstleistungsgesetz
§ 2 Begriff der Rechtsdienstleistung
(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
(http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rdg/gesamt.pdf)

handelt.
Hier wird aber ein konkreter Fall angefragt.
Weshalb normal überall von "fiktiven" Fällen geredet wird.

Ok, war mir nicht bewusst, evtl könnte ein MOD den Ausgangsbeitrag unkenntlicher gestalten :-)
Ich war eher auf Erfahrungsberichte aus, da das Thema wohl so kompliziert ist, dass auch ein Anwalt nicht sofort eine Antwort geben kann.




Punkt 1)
Rechtsberatung erfolgt nur durch Rechtsanwälte, wir allesamt haben keinerlei Jura-Studium. Halbwissen oder Vermutungen helfen hier nicht.


Punkt 2)
Wenn Euer System TR-BOS-konform und -zertifiziert ist, reden wir weiter.
Punkt 3)
Spannend ist für mich die Frage, wieviele Eurer SMS zum Containerbrand am 01.01. um 0.05 Uhr kommen, bevor das Feuer aus Langeweile ausgegangen ist. Oder zum Baum auf Straße, während T-Mobile einen Netzausfall hat?
Punkt 4)
Bitte lasst Euch nicht von Laien-Usern beraten, sondern geht zum FACHKUNDIGEN Anwalt und zum zuständigen Innenministerium. Dort werden Euch die Antworten auf just die gestellten Fragen gegeben, Beratungen erstellt und Handlungsempfehlungen gegeben. Mehr als hoffnungsmachende, aber ggf. falsche Antworten erhaltet Ihr hier nicht. Hilft das im Zweifelsfall, User xyz aus dem Forum als Zeuge vorzuladen, da er Montag Mittag in einer Laune seine persönliche Meinung geäußert hat und ihr das als "Fachmeinung" aufgefasst habt?
Punkt 5)
Meine Meinung zum Thema SMS-Alarm lasse ich nun mal bei Seite :-)


Punkt 3: Dein Sarkasmus in Ehren, aber deshalb reden wir von Zusatzalarmierung. Wir wollen nicht dass ihr eure Funkmeldeempfänger wegschmeißt, aber auf dem Land, wo teilweise nur die Sirene alarmiert ist FE bereits ein echter Mehrwert.

EDIT: Ist die hier oft genannte TR BOS öffentlich zugänglich? Ich würde mir das gerne mal durchlesen.

sschaebe
31.01.2012, 00:24
EDIT: Ist die hier oft genannte TR BOS öffentlich zugänglich? Ich würde mir das gerne mal durchlesen.

Wer so etwas wie Ihr auf den Markt bringen will, sollte die Grundlagen (hier TR BOS) vor anderen Fragen erledigt haben. Glaube jede weitere Diskussion hat sich erstmal erledigt.

sebi911
31.01.2012, 00:42
Hallo zusammen,

wie dem ein oder anderen bekannt sein dürfte, möchten wir (=das Team von FirEmergency) unser Produkt kommerziell vermarkten. Wir haben aufgrund verschiedener rechtlicher Fragen dazu einen Anwalt eingeschaltet. Es geht insbesondere darum, ob es möglich ist unsere Alarmierung als Zusatzalarmierung zu benennen und damit bestimmte Haftungsrisiken einzuschränken. Unser Anwalt kam nach der Lektüre von Bundes- und Ländergesetzen zu der Erkenntnis, dass nicht genau definiert ist, was ein Alarm ist und welche Anforderungen daran gestellt werden. Insbesondere bei Inanspruchnahme von Wegerechten, sei es jedem selbst überlassen inwiefern er einen Alarm ernst nimmt oder nicht, ganz gleich über welche Wege der zugegangen ist. Dies kann z.B. auch der Anruf eines Feuerwehrkameraden, oder gar eine SMS sein.

Kann jemand diese Erkenntnis bestätigen, stimmt das so?

Folgendes Szenario: Unsere Software verursacht einen Fehlalarm, Einsatzkräfte nehmen Wegerechte in Anspruch und dabei kommt es zu einem Unfall.

Weiteres Beispiel: Die Stadt / Gemeinde über nimmt für Feuerwehrleute freiwilliger Feuerwehren meines Wissens nach den Verdienstausfall.

Oder noch schlimmer: Ein Alarm geht nicht raus, es entstehen Personen- und Sachschäden.

Wer kann in den o.g. Fällen haftbar gemacht werden?

Es wäre schön, wenn jemand der fundiertes Wissen dazu hat uns etwas dazu schreiben könnte. Wir möchten im Idealfall weiterhin "nur" eine Zusatzalarmierung sein.



Hallo.
Habe selber eine Firma die Sms Zusatzalarmierung anbietet.
Euer Anwalt hat recht mit dem was er da gefunden hat.
Egal wie ein Feuerwehrmann von einem Alarm erfährt ob nun Melder, Sierene, Telefon, SMS, mündlich vom Nachbarn oder per Brieftaube :).
Er ist immer über die Unfallversicherung abgesichert!

Eine Zusatzalarmierung kann man anbieten auch kan man hierzu eine Scanner oder sonstigen Empfänger verwenden. Denn ich zitiere " Bei einem bereichtigtem Interrese ist das abhören eines BOS Kanals erlaubt.
Das heisst eine Feuerwehr die eine Zusatzalarmierung per SMS haben möchte hat ein berichtigtes Interrese diese meldenungen abzufangen und per SMS weiter zu leiten. Der Empfänger muss allerdings auch der BOS angehören.

Zulassungen nach TR-BOS sind dafür nicht erforderlich!
Dann zur Tr-BOS: Wieviele von euch haben denn ein Handy oder Laptop auf dem ELW? Oder ein Navi auf dem Fahrzeug? Auch alles nach TR-BOS geprüft :)?

Alex22
31.01.2012, 07:52
Egal wie ein Feuerwehrmann von einem Alarm erfährt ob nun Melder, Sierene, Telefon, SMS, mündlich vom Nachbarn oder per Brieftaube :).
Er ist immer über die Unfallversicherung abgesichert!

Falls tatsächlich ein Einsatz ist magst du recht haben, aber wie sieht es aus bei Fehlalarmen mit der Inanspruchnahme von Sonderrechten oder bei Unfällen?



Eine Zusatzalarmierung kann man anbieten auch kan man hierzu eine Scanner oder sonstigen Empfänger verwenden. Denn ich zitiere " Bei einem bereichtigtem Interrese ist das abhören eines BOS Kanals erlaubt.

Stimmt, anbieten darf man alles.
Aber woher stammt dein Zitat?
Bei Zitaten gebe doch bitte deine Quellenangabe an.
Zusätzlich kann jedes Bundesland alles anders regeln.



Das heisst eine Feuerwehr die eine Zusatzalarmierung per SMS haben möchte hat ein berichtigtes Interrese diese meldenungen abzufangen und per SMS weiter zu leiten. Der Empfänger muss allerdings auch der BOS angehören.

Das mag sein, hier dürfen aber nur Meldungen abgehört werden, die für einen bestimmt sind.
Ein komplettes Auswerten aller Funkaussendungen ist nachwievor verboten, womit hier rein rechtlich nur ein FME/DME in betracht gezogen werden kann, der nur auf den für die Feuerwehr programmierten 5 Ton Folgen oder RICs auslöst.



Dann zur Tr-BOS: Wieviele von euch haben denn ein Handy oder Laptop auf dem ELW? Oder ein Navi auf dem Fahrzeug? Auch alles nach TR-BOS geprüft :)?
Sorry, aber so nen Unsinn braucht man nicht kommentieren.

Im endeffekt ist das alles ja eine nette Spielerei, aber seien wir mal ehrlich.
Wer nutzt so eine "Zusatzalarmierung" denn?
Entweder Feuerwehren die nur eine Sirene haben die von den meisten Tagsüber nicht gehört wird weil sie außerhalb vom Ort arbeiten oder aber von Leuten die keine Lust haben nen FME/DME mitzuführen, weil sie das Handy ja eh dabei haben.
Und sorry, hier hat das ganze nichts mehr mit Zusatzalarmierung zu tun.
In meinen Augen ist das ganze nur dann zulässig, wenn die Feuerwehr mittels nur Ton Melder alarmiert wird und durch Auswertungen zB vom Fax weitere Informationen übermittelt werden.

firEmergency
31.01.2012, 08:49
Wer so etwas wie Ihr auf den Markt bringen will, sollte die Grundlagen (hier TR BOS) vor anderen Fragen erledigt haben. Glaube jede weitere Diskussion hat sich erstmal erledigt.

Zur Information:
Unsere Software alarmiert nur und werted keinen Funk aus. Woher das Alarmsignal kommt, ist uns "egal". Es kann von belibigen Quellen kommen. Auch von Auswertprogrammen. Das ist aber dem Nutzer überlassen, darauf haben wir keinen Einfluss.
Von daher müssen wir uns mit der TR BOS nicht auseinandersetzen.


...
Im endeffekt ist das alles ja eine nette Spielerei, aber seien wir mal ehrlich.
Wer nutzt so eine "Zusatzalarmierung" denn?
Entweder Feuerwehren die nur eine Sirene haben die von den meisten Tagsüber nicht gehört wird weil sie außerhalb vom Ort arbeiten oder aber von Leuten die keine Lust haben nen FME/DME mitzuführen, weil sie das Handy ja eh dabei haben.
Und sorry, hier hat das ganze nichts mehr mit Zusatzalarmierung zu tun.
In meinen Augen ist das ganze nur dann zulässig, wenn die Feuerwehr mittels nur Ton Melder alarmiert wird und durch Auswertungen zB vom Fax weitere Informationen übermittelt werden.

Ich kann nur von meinem Landkreis (in Bayern) sprechen, und da nutzen eine Menge diese Zusatzalarmierung.
Ich weiß, in anderen Bundesländern könnt ihr euch gar nicht vorstellen, dass nicht jeder Feuerwehrmann einen Melder hat.
Vor allem auf dem Dorf (~10 Einsätze / Jahr) können wir uns die Melder überhaupt nicht leisten. Da ist eine Zusatzalarmierung Gold wert.
Aber das ist ja ein anderes Thema. Hier geht es ja nicht um den Sinn einer Zusatzalarmierung, sondern die rechtlichen Grundlagen.

feodor
31.01.2012, 09:30
Wer so etwas wie Ihr auf den Markt bringen will, sollte die Grundlagen (hier TR BOS) vor anderen Fragen erledigt haben. Glaube jede weitere Diskussion hat sich erstmal erledigt.

Das was ich gefunden habe, war einmal ein Dokument von 1999 (!) und dazu eins von 2009.
Darum frage ich ob es irgendwo offiziell ein solches Dokument in der richtigen Version gibt.
Ich denke aber eher auch, dass wir nicht daran gebunden sind, weil sowas wie eine SMS Alarmierung nicht vorgesehen ist. Die Frage ist eher: Was passiert, wenn man es trotzdem anbietet / verwendet?

Ich denk wir schreiben einfach mal ans Innenministerium. Wird nur kompliziert, da wir uns ja an jedes in jedem Bundesland wenden müssten.

sschaebe
31.01.2012, 11:25
Falls tatsächlich ein Einsatz ist magst du recht haben, aber wie sieht es aus bei Fehlalarmen mit der Inanspruchnahme von Sonderrechten oder bei Unfällen?


Auch Brandmeldeanlagen haben auch oft Fehlalarme und der FM (SB) fährt mit Sonderrechten an. Ich denke die Anwendung ist eher damit vergleichbar.

Gruß
Simon

Alex22
31.01.2012, 11:30
Ich kann nur von meinem Landkreis (in Bayern) sprechen, und da nutzen eine Menge diese Zusatzalarmierung.
Ich weiß, in anderen Bundesländern könnt ihr euch gar nicht vorstellen, dass nicht jeder Feuerwehrmann einen Melder hat.
Vor allem auf dem Dorf (~10 Einsätze / Jahr) können wir uns die Melder überhaupt nicht leisten. Da ist eine Zusatzalarmierung Gold wert.


Ich schon, ich komme selber aus Bayern.
Bei uns in der Wehr haben alle FMEs, aber ich kenn auch welche die in Dörfern bei der FF sind und die SMS verwenden, aber über die Blue Box.
Und ich habe es schon einige male mitbekommen, das plötzlich SMS rausgehen, aber kein Einsatz war.
Und es gehen regelmäßig welche zu den Einsätzen obwohl sie die Sirene nie gehört haben, weil sie eben außerhalb ihrer Gemeinde unterwegs waren und sowas ist keine Zusatzalarmierung sondern nur eine Alarmierung.


Auch Brandmeldeanlagen haben auch oft Fehlalarme und der FM (SB) fährt mit Sonderrechten an. Ich denke die Anwendung ist eher damit vergleichbar.


Das denke ich nicht.
Denn BMAs sind VDS zertifiziert.

alarma
31.01.2012, 12:19
Wie alt bist du eigentlich?? 30 - Ist das für Irgendwas hier relevant?
Die Gemeinde hat in solchen Fragen nichts zu sagen. Die Gemeinde kann dulden was sie will, dadurch wird es kein Stück legaler oder die Rechtslage transparenter!Die Zahlen im Falle eines Unfalls aber. Sollte die Gemeide sagen das sie das Risiko trägt, ist das Thema vom Tisch. Und dabei ist es nur wichtig das die Gemeide eine Kostenübernahme für den Fall X übernimmt. Das wiederum ist vorher schriftlich festzuhalten.


"Gemeinden in Sachen Verdienstausfällen sehr Kulant", sorry aber da kommt mir vor Lachen mein Frühstück von vor 11 Stunden wieder hoch.Mein Beileid, offensichtlich ist eure Gemeinde anders als unsere (Überraschung!).
Was hast du denn geraucht, Kollege?Oh, bin Nichtraucher, danke!

An MeisterH
Aber mal ehrlich:
Nur beleidigendes und lästerndes ohne Nutzen für irgendwen?!
Wie affig sind solche Beiträge denn? Kann die Welt irgendwas dafür daß du heute noch nicht gepupst hast und die Blähungen irgendwelche Schmerzen verursachen?
Also:
Höre auf dir unbekannte Leute persönlich anzufeinden, setzen, sechs !!

-----------
Sorry für OT, das musste mal raus

Kotzekocher
31.01.2012, 12:28
Mir sind Fälle bekannt da standen Feuerwehrleute am Gerätehaus obwohl keine alarmierung war.
Kommt durch Sirene des Nachbarortes gehört. Passiert öfters mal vor.

Sirenenprobe und verpeilt das es Samstag um 12 ist.

Eher selten beim Tv schauen eingepennt, Sirene geht in irgendeinem Film.

Stromausfall Sirene geht somit nicht nur Wehrleiter hat FME und ruft die Einsatzkräfte an.

Auch schon vorgekommen, in den Nachrichten kommt ein Ort wird wegen Hochwasser evakuiert es ist Katasprophenalarm ausgelöst, Einsatzkraft kommt gerade vom Flughafen sieht die Nachrichten und begibt sich schnellst möglich zur Heimat.

Glücklicherweise ist mir dabei kein Fall bekannt bei dem es zu einem Unfall kam, aber jetzt ist hier genauso die Frage ob da Versicherungsschutz besteht.

dettener
31.01.2012, 13:39
Auch wenn ich nichts zum Rechtlichen Teil sagen kann, dennoch
mal etwas aus unserer HiOrg.

Bei uns werden alle Alarme zusätzlich per SMS weitergeleitet
(Group Alarm) da nicht jeder Helfer einen DME hat, oder er
außerhalb des Empfangsbereichs wohnt (Wie ich z.B.).

Jedoch werden wir als "Kat-Schutz" alamiert und haben somit
eine recht große Zeitspanne bis wir Einsatzbereit sein müssen,
was die Auslieferungszeit der SMS etwas kompensiert.

Fehlalarme sind bei uns "gar nicht" möglich, da die SMS immer
mit einer Alarmmeldug versehen werden.

Daher würde ich persönlich sagen das die Alamierung per
SMS definitiv sinnvoll und Teil auch notwendig ist.

feodor
31.01.2012, 14:16
Auch wenn ich nichts zum Rechtlichen Teil sagen kann, dennoch
mal etwas aus unserer HiOrg.

Bei uns werden alle Alarme zusätzlich per SMS weitergeleitet
(Group Alarm) da nicht jeder Helfer einen DME hat, oder er
außerhalb des Empfangsbereichs wohnt (Wie ich z.B.).

Jedoch werden wir als "Kat-Schutz" alamiert und haben somit
eine recht große Zeitspanne bis wir Einsatzbereit sein müssen,
was die Auslieferungszeit der SMS etwas kompensiert.

Fehlalarme sind bei uns "gar nicht" möglich, da die SMS immer
mit einer Alarmmeldug versehen werden.

Daher würde ich persönlich sagen das die Alamierung per
SMS definitiv sinnvoll und Teil auch notwendig ist.

Das sehen wir genauso, und genau diesen Zusatz möchten wir so komfortabel und zuverlässig wie möglich machen. Nicht mehr und nicht weniger.

Mal sehen was sich noch herausfinden lässt, danke vorerst mal für eure Eindrücke und Erfahrungen.



Mir sind Fälle bekannt da standen Feuerwehrleute am Gerätehaus obwohl keine alarmierung war.
Kommt durch Sirene des Nachbarortes gehört. Passiert öfters mal vor.

Sirenenprobe und verpeilt das es Samstag um 12 ist.

Eher selten beim Tv schauen eingepennt, Sirene geht in irgendeinem Film.

Stromausfall Sirene geht somit nicht nur Wehrleiter hat FME und ruft die Einsatzkräfte an.

Auch schon vorgekommen, in den Nachrichten kommt ein Ort wird wegen Hochwasser evakuiert es ist Katasprophenalarm ausgelöst, Einsatzkraft kommt gerade vom Flughafen sieht die Nachrichten und begibt sich schnellst möglich zur Heimat.

Glücklicherweise ist mir dabei kein Fall bekannt bei dem es zu einem Unfall kam, aber jetzt ist hier genauso die Frage ob da Versicherungsschutz besteht.
Mit Zitat antworten

Danke auch für diese Schilderungen aus der Praxis :-) Es muss also nicht immer das Alarmierungssystem Schuld sein.

abc-truppe
31.01.2012, 17:25
Punkt 3: Dein Sarkasmus in Ehren, aber deshalb reden wir von Zusatzalarmierung. Wir wollen nicht dass ihr eure Funkmeldeempfänger wegschmeißt, aber auf dem Land, wo teilweise nur die Sirene alarmiert ist FE bereits ein echter Mehrwert.


Genau das passiert aber: Bevor ich zwei Quatscherl mitführe, lasse ich (bitte verallgemeinert sehen) das Eine zu Hause! Das Handy habe ich eh immer dabei...

überhose
31.01.2012, 19:23
Bei uns in der Wehr haben alle FMEs, aber ich kenn auch welche die in Dörfern bei der FF sind und die SMS verwenden, aber über die Blue Box.
Und ich habe es schon einige male mitbekommen, das plötzlich SMS rausgehen, aber kein Einsatz war.Als langjähriger BlueBox-Nutzer vermute ich einfach mal, dass diese SMS zu lange beendeten Einsätzen gehörten ;-)
Das Teil ist lahm, insbesondere wenn es kurz hintereinander mehr als eine Schleife zu verarbeiten hat, die Quote zeitnah ankommender SMS ist einfach ein Witz. Mittlerweile verzichten hier immer mehr Leute drauf. Nach dem Einsatz die SMS zu löschen ist einfach albern. Sie am nächsten Tag zu erhalten auch.
Ich als Einheitsführer verzichte auch dankend auf den Quatsch, und ich habe auch schon Leute aus der Verteilerliste nehmen lassen, zum einen weil sie das mit der Zeitverzögerung nicht auf die Reihe bekommen haben, und zum anderen wegen:

Genau das passiert aber: Bevor ich zwei Quatscherl mitführe, lasse ich (bitte verallgemeinert sehen) das Eine zu Hause! Das Handy habe ich eh immer dabei...

feodor
01.02.2012, 13:28
Als langjähriger BlueBox-Nutzer vermute ich einfach mal, dass diese SMS zu lange beendeten Einsätzen gehörten ;-)
Das Teil ist lahm, insbesondere wenn es kurz hintereinander mehr als eine Schleife zu verarbeiten hat, die Quote zeitnah ankommender SMS ist einfach ein Witz. Mittlerweile verzichten hier immer mehr Leute drauf. Nach dem Einsatz die SMS zu löschen ist einfach albern. Sie am nächsten Tag zu erhalten auch.
Ich als Einheitsführer verzichte auch dankend auf den Quatsch, und ich habe auch schon Leute aus der Verteilerliste nehmen lassen, zum einen weil sie das mit der Zeitverzögerung nicht auf die Reihe bekommen haben, und zum anderen wegen:

Was auch immer die BlueBox ist. Wir sind besser :-))

FFSSBZ
01.02.2012, 18:29
Vll. könntet ihr auch mal die die Leute fragen die "Radio Operator" vertreiben, oder zumindest welchen Anwalt sie haben. Diese vermarkten ihr Produkt ja auch, dieses wertet sogar die 5-Ton-Folgen und POCSAG aus ...

Gruß,
FFSSBZ

Dr.MirakulixX
02.02.2012, 18:29
Wobei das sicher zwei ganz unterschiedliche Dinge sind. Hier geht es um die Haftungsfrage bei Falsch/Nicht Alarmierung. RO ist ja "nur" ein Programm was Dinge kann die bspw. Für Amateurfunker interessant sind. Das sowas auch im BOS Funk geht mag sein, aber denke wenn das Programm vertrieben wird sicher nicht zum privaten auswerten des BOS Funks. Was ich, Du oder Herr Schmitz damit anstellen steht auf einem anderen Blatt

firEmergency
02.02.2012, 20:42
Naja, Radio Operator kann auch per SMS/Email/Push alarmieren.
Wo ist da der Unterschied?

Dr.MirakulixX
03.02.2012, 00:41
RO alarmiert nicht ! Es informiert den Amateurfunker wenn eine Nachricht für ihn ankommt. Denke mal das es so aussehen wird. RO hat den "Vorteil" es kommt ein Böses Urteil das eben dieses "informieren" nicht mehr erlaubt ist. RO hat noch einen weiteren nutzen halt ohne diese Funktion. Sprich das ist nicht der Hauptbestandteil der Software. Und ich würde von dem Alarmieren mal versuchen weg zu kommen. Wie der User das nachher nennt ist ja egal. Aber euer System verarbeitet ankommende Meldungen von diversen Quellen um diese Aufzubereiten und zu Informationszwecken an diverse Output Möglichkeiten weiter zu geben.
Quasi ein Multi In- und Output Informationssystem nicht für eine Alarmierung nach TR-BOS zugelassen. Wenn es jemand dafür nutzt, nicht euer Bier. Oder wollt ihr unbedingt dieses "wir bieten eine Zusatz Alarmierung" um ggf auf dem Markt besser "anzukommen" ?
Ich meine Verdient habt ihr es. Die software ist spitze und durchdacht. Wäre schade wenn sie aufgrund von Problemen rechtlicher Seite nicht vermarktet werden könnte.

firEmergency
03.02.2012, 08:19
Ja, da könntest du Recht haben.
Es hängt viel von einem einzigen Wort ab.
Wenn man statt "Zusatzalarmsystem" einfach "Informationssystem" sagt, hat das gleich einen ganz anderen Charakter.