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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unfalltagegeld der Feuerwehr-Unfallkasse anrechenbares Einkommen?



Blinky
20.12.2011, 14:06
Hallo Forengemeinde,

ich hatte im Sommer einen Unfall bei einem Feuerwehreinsatz.

Heute kam ein Bewilligungsbescheid für eine satzungsbedingte Mehrleistung. Mir wurde für den Zeitraum der Erkrankung Unfall-Tagegeld bewilligt. Es fand ein Datenabgleich mit dem Jobcenter statt und daraus hat die Feuerwehr-Unfallkasse meinen Anspruch berechnet. Da mir in den Bescheid eine Woche fehlte fragte ich nach und die SB der Unfallkasse wies mich darauf hin, das die Krankenzeiten durch Datenabgleich mit dem Jobcenter bekannt wurden. Ich habe der Unfallkasse jetzt die fehlende Krankenmeldung zugefaxt, so das demnächst ein Änderungsbescheid ergeht.

Meine Frage nun, in wie weit ist es anrechenbares Einkommen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) ?

Die Sachbearbeiterin bei der Feuerwehr-Unfallkasse meint Nein, es wäre nicht anrechenbar, da es eine Mehrleistung der gesetzlichen Unfallversicherung für ein Ehrenamt handele, welche den erlíttenen Schaden ausgleichen soll. Mein Anwalt ist sich da nicht 100 % sicher. Er will das aber gerne für mich nachprüfen.

Alex22
20.12.2011, 15:41
Die Sachbearbeiterin bei der Feuerwehr-Unfallkasse meint Nein, es wäre nicht anrechenbar, da es eine Mehrleistung der gesetzlichen Unfallversicherung für ein Ehrenamt handele, welche den erlíttenen Schaden ausgleichen soll. Mein Anwalt ist sich da nicht 100 % sicher. Er will das aber gerne für mich nachprüfen.

Deine Sachbearbeiterin hat recht, aber ist schon lustig deine zweite Aussage.



Mein Anwalt


Ich hoffe das die Beratung darüber nicht erstattet bekommst.
Schon heftig, nicht mal nen Bescheid bekommen, daß sie es anrechnen, aber gleich zum Anwalt rennen.
Die Gemeinschaft zahlt ja.

Blinky
20.12.2011, 15:51
Ich bin damit nicht zum Anwalt gerannt. Ich hab noch einiges am laufen wegen dem Jobcenter. Da hab ich einfach mal nebenbei gefragt. Wenn Du die Umstände nicht kennst halte Dich bitte mit solchen Äusserungen zurück.

brause
20.12.2011, 15:52
Deine Sachbearbeiterin hat recht, aber ist schon lustig deine zweite Aussage.



Ich hoffe das die Beratung darüber nicht erstattet bekommst.
Schon heftig, nicht mal nen Bescheid bekommen, daß sie es anrechnen, aber gleich zum Anwalt rennen.
Die Gemeinschaft zahlt ja.

Wer einmal Kontakt zum Jobcenter hatte, sieht das wahrscheinlich anders. Als ich Kunde bei denen war, waren mehr als die Hälfte aller Bescheide falsch. Da konnte nur noch ein Anwalt helfen, fast alle Widerspruchsverfahren waren erfolgreich.

Alex22
20.12.2011, 16:06
Wenn Du die Umstände nicht kennst halte Dich bitte mit solchen Äusserungen zurück.
Ne, mache ich nicht, denn ich zahl das Ganze über meine Steuern.


Als ich Kunde bei denen war, waren mehr als die Hälfte aller Bescheide falsch. Da konnte nur noch ein Anwalt helfen, fast alle Widerspruchsverfahren waren erfolgreich.
Wie gesagt, wenn ein Bescheid kommt, ok.
Aber schon im vornerein fragen, was zusätzlich Geld kostet. Finde ich ne Frechheit.

Blinky
20.12.2011, 16:16
Wiso Geld kostet. Es war nur ne Frage nebenbei.

Ich habe soviel Streß gerade mit mein Jobcenter. 9 Klagen laufen. Mehrere Widersprüche. Eine Fachaufsichtbeschwerde.

Da kommt es auf eine Frage auch nicht mehr drauf an.

Alex22
20.12.2011, 16:58
Da kommt es auf eine Frage auch nicht mehr drauf an.

Ja ist klar, du mußt es ja vorraussichtlich nicht zahlen.
Schöne Feiertage.

Blinky
20.12.2011, 17:02
Ich wollte Dich nicht angreifen, falls es so rüber gekommen ist.

Auch ich wünsche Dir schöne Feiertage, sowie Einsatzarme Feiertage.

thorben1248
20.12.2011, 18:16
....da weiß der arbeitende Büger, warum er soviel Abgaben zahlen muß.....aber unser schönes Land will ja das jeder Spaß hat. Ob er was dafür tun muß oder nicht.
Wer bei der FF rumtobt, kann jederzeit jede Arbeit annehmen.
Der Gesamtumstand wiederspricht sich.

Blinky
20.12.2011, 18:21
Was willst Du damit sagen?

Spuck es aus. Auch Du kannst mal in die Gelegenheit kommen arbeitslos zu werden. Das kann schnell passieren. Aber solche Typen sind die ersten die dann rumjammern.

Ausserdem muss nicht jeder der Leistungen vom Staat bezieht „Smarotzer" sein. Was meinste wieviel Aufstocker es in Deutschland gibt. Desweiteren hab ich diesen Monat und werde nächsten Monat aufstockern.

Solche Typen hab ich gefressen.

MeisterH
20.12.2011, 19:23
Leute Leute. Mal ehrlich, ihr seid Kameraden... überlegt euch mal, was ihr euch hier rausnehmt.

Normal bin ich hier der Letzte, der den Hilfssheriff raushängen lässt, aber irgendwo ist auch gut!

Mr. Blaulicht
21.12.2011, 01:42
Es ist in Deutschland jedem frei, sich anwaltlichen Rat einzuholen. Ob er dabei erwerbslos ist oder über Einkommen verfügt, ist dabei nebensächlich.

Sehr unangebracht finde ich, dass man darüber hier dikutieren muss.

Sollte das nicht sofort aufhören, werde ich das Thema bereinigen und die nicht themenrelevanten Anteile in die Rubrik "Stammtischgesabber" verschieben, wo sie zweifelsohne hingehören.

Gruß, Mr. Blaulicht - Moderator

thorben1248
21.12.2011, 22:32
war schon mal arbeitslos. seit dem bin ich sicher, dass ich richtig liege!

so nun schluss!

Tus-bw
27.12.2011, 09:08
Moin Blinky,

ich kenne solche Situationen aus der Vergangenheit leider zu Genüge ... :(

Eigentlich sollte es sich bei den Mehrleistungen der FUK um priviligiertes Einkommen nach §11a Abs. 2 SGB II handeln.
Kann man auch nachlesen -> klick (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf)
Eine Anrechnung wäre danach nicht zulässig.

@Mr.Blaulicht
Es wäre sehr nett, wenn du die obigen nichtfachlichen Beiträge im Thread in "Off-Topic" verschieben würdest.

Mr. Blaulicht
27.12.2011, 16:11
@Mr.Blaulicht
Es wäre sehr nett, wenn du die obigen nichtfachlichen Beiträge im Thread in "Off-Topic" verschieben würdest.
Nö, weil es dort keinen Thread gibt, in dem man die herausgerissenen Beiträge nachvollziehen könnte. Außerdem heißt es dann nur wieder, dass hier zensiert wird. Manchmal ist es ganz gut zu sehen, wie der ein oder andere hier im Forum tickt...

Gruß, Mr. Blaulicht - Moderator

Blinky
28.12.2011, 10:44
Ich habe ein Schreiben der FUK bekommen, aus dem es hervor geht das es Priveligiertes Einkommen sei.