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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Keine Bilder ohne Presseausweis?



AkkonMM
12.12.2011, 11:30
Servus!

Wir haben in unserem Landkreis neuerdings auch so - vorsichtig gesprochen - "blaulichtgeile" Journalisten die bei jedem Einsatz fast genau so schnell auftauchen wie wir vom Rettungsdienst. Wie die davon Kenntnis erlangen lasse ich jetzt mal dahingestellt.

Jetzt hatten wir einen Unfall mit einem eingeklemmten Person und wollten in Ruhe arbeiten. Da kam eben einer dieser Pressejonnys und wollte Bilder machen. Ein Feuerwehrler sprach ihn an er solle sich bitte Ausweisen (Presseausweis), darauf sagte der nur das er das nicht müsse.

Jetzt mal hier in die Runde: Müssen sich "ordentliche" Journalisten an einer Einsatzstelle mit einem Presseausweis ausweisen können oder darf jeder x-beliebiger Mensch mit einer Kamera sagen er kommt von der "Presse"? Wir haben bisher mit den größeren Redaktionen keine Probleme gehabt. Die haben entweder einen Presseausweis oder einen Redaktionsausweis dabei, den Sie in der Regel auch unaufgefordert vorzeigen.

Zweite Frage: Wenn der/die sich nicht irgendwie ausweisen können, dürfen diese dann von der Einsatzstelle verscheucht werden?

Freu mich auf eure Antworten.

nederrijner
12.12.2011, 12:08
Jetzt mal hier in die Runde: Müssen sich "ordentliche" Journalisten an einer Einsatzstelle mit einem Presseausweis ausweisen können
Nein.


oder darf jeder x-beliebiger Mensch mit einer Kamera sagen er kommt von der "Presse"?
Im Zweifel ja.


Zweite Frage: Wenn der/die sich nicht irgendwie ausweisen können, dürfen diese dann von der Einsatzstelle verscheucht werden?
Nur so weit das durch landesrechtliche Vorschriften gedeckt ist, beim Rettungsdienst kenne ich mich da nicht aus. Womöglich hat der gar keine eigenen Befugnisse? Zur Not muss sich die Polizei darum kümmern.

Bei der Feuerwehr ist das in der Regel möglich, wenn derjenige den Einsatz behindert oder sich oder andere gefährdet. Wenn das nicht der Fall ist, haben staatliche Stellen aus gutem Grund nicht darüber zu entscheiden, worüber die Presse berichten darf und worüber nicht. Dass man als Einsatzkraft davon gestört wird oder es einem aus moralischen Gesichtspunkten verwerflich vorkommt, reicht jedenfalls als Begründung nicht.

FF Pulsnitz
12.12.2011, 12:10
Ja, diese Leute müssen sich mit ihrem Presseausweis ausweisen. Der Einsatzleiter hat zu jeder Zeit das Recht, Leute welche sich nicht ausweisen können von der E-Stelle zu verweisen.

J@n
12.12.2011, 12:33
Hallo,

zuerst einmal wäre es wichtig zu wissen aus welchem Bundesland du kommst, da sich die Rechtsgrundlagen sehr unterscheiden.

Zusätzlich sollte man auch Wissen das es den einen Presseausweis nicht gibt. Wenn man jemanden der ESt verweisen will sollte man da schon die Unterschiede kennen.

Die komfortabelste Lösung wäre es die Sache der Pol zu überlassen sofern sie da ist.

Gruß Jan

AkkonMM
12.12.2011, 12:47
Hmm,

also erstmal danke für die schnellen Antworten. Also ich bin in Bayern tätig. Falls das rechtlich relevant ist.

Jetzt hab ich zwei Aussagen aber zwei unterschiedliche. Ich fänd es schon irgendwie krass wenn da jeder sagen kann "He mach ma Platz ich bin von der Presse" und sich dann an den Absperrungen nach vorne drängelt. Mir hat gerade ein RD Kollege noch gesagt das eine Visitenkarte schon ein "ausreichender" Nachweis wäre. Alles sehr verwirrend.

Astra12
12.12.2011, 12:53
Ja, diese Leute müssen sich mit ihrem Presseausweis ausweisen. Der Einsatzleiter hat zu jeder Zeit das Recht, Leute welche sich nicht ausweisen können von der E-Stelle zu verweisen.

Nein, gibt kein "müssen" wir haben in Deutschland Pressefreiheit und jeder darf da berichten , ob Beruflicher Journalist oder Hobby/Freizeit Knipser.

das er nicht behindern darf ect. ist ja klar. aber ich draf keinen bevorzugen oder benachteiligen.

Angriffstrupp
12.12.2011, 12:54
Servus!

Wir haben in unserem Landkreis neuerdings auch so - vorsichtig gesprochen - "blaulichtgeile" Journalisten die bei jedem Einsatz fast genau so schnell auftauchen wie wir vom Rettungsdienst. Wie die davon Kenntnis erlangen lasse ich jetzt mal dahingestellt.

Jetzt hatten wir einen Unfall mit einem eingeklemmten Person und wollten in Ruhe arbeiten. Da kam eben einer dieser Pressejonnys und wollte Bilder machen. Ein Feuerwehrler sprach ihn an er solle sich bitte Ausweisen (Presseausweis), darauf sagte der nur das er das nicht müsse.

Jetzt mal hier in die Runde: Müssen sich "ordentliche" Journalisten an einer Einsatzstelle mit einem Presseausweis ausweisen können oder darf jeder x-beliebiger Mensch mit einer Kamera sagen er kommt von der "Presse"? Wir haben bisher mit den größeren Redaktionen keine Probleme gehabt. Die haben entweder einen Presseausweis oder einen Redaktionsausweis dabei, den Sie in der Regel auch unaufgefordert vorzeigen.

Zweite Frage: Wenn der/die sich nicht irgendwie ausweisen können, dürfen diese dann von der Einsatzstelle verscheucht werden?

Freu mich auf eure Antworten.

Also, die Leute von www.Wirsiegen.de habe einen Deutschenpresseausweis, haben einen Privaten Melder der Offiziell vom Kreis Genehmigt wurde und auch Offiziell geproggt wurde!
Ja, wenn möglich melden sie sich auch beim Einsatzleiter und Fragen was und wie am besten...

überhose
12.12.2011, 13:04
Ja, diese Leute müssen sich mit ihrem Presseausweis ausweisen. Der Einsatzleiter hat zu jeder Zeit das Recht, Leute welche sich nicht ausweisen können von der E-Stelle zu verweisen.Ich nehm die Bildzeitung von vorgestern, reiss ein Stück aus der ersten Seite raus, nehm einen schwarzen Edding und schreibe über die Möpse des dort abgebildeten Mädels groß "Presseausweis" drauf. Was macht dein Einsatzleiter dann?

Der Wisch hätte die gleiche Rechtswirkung, wie jeder andere "Presseausweis"...

AkkonMM
12.12.2011, 15:24
Nein, gibt kein "müssen" wir haben in Deutschland Pressefreiheit und jeder darf da berichten , ob Beruflicher Journalist oder Hobby/Freizeit Knipser.

das er nicht behindern darf ect. ist ja klar. aber ich draf keinen bevorzugen oder benachteiligen.

Wo steht das? Im Artikel 5 des Grundgesetzes stehen ja die Paragraphen auf die sich der Jonny immer beruft aber im Absatz 2 steht ja ganz klar..."Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften allgemeiner Gesetze..." Also wie gesagt immer noch sehr verwirrend.

Artikel 5 Grundgesetz

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Astra12
12.12.2011, 15:36
genau JEDER hat das Recht sich zu informieren,
ob ein Journalist mit Ausweis oder hans-karl-friedrich-hobbyknips an der Absperrgrenze stehen und Fotos machen,spielt keine Rolle.
ich kann es nicht einem erlauben und dem anderen verbieten.

das den Einsatz beide nicht stören dürfen,steht auf ner anderen Karte. auch das ich dem örtlichen Pressevertreter evtl. in die E Stelle lasse weil man ihn kennt.
an allem dem ändert ein Presseausweis garnichts.

ja und an die Persönlichkeitsrechte (Recht am eigene bild) ect. muß sich auch jeder halten,ob Ausweis oder nicht.

und zur Eingangsfrage, ja jeder darf sich "Presse"nennen, Fotos machen und diese an Redaktionen verkaufen.

DG7GJ
12.12.2011, 16:14
Hallo!

Vor vielen Jahren (90'er bis ich glaube 2002/03) gehörte ich ebenso zu den Journalisten, die im Großraum Ruhrgebiet, teilw. auch Sauerland, Münsterland usw. an Einsatzstellen auftauchte. Das gesamte TV-Nachrichtenfeld fast ausschließlich für öffentlich rechtliche Nachrichtensendungen.
Von daher kann ich da als "ehemaliger" vielleicht ein paar Sinnreiche Sätze zu loswerden.


Wir haben in unserem Landkreis neuerdings auch so - vorsichtig gesprochen - "blaulichtgeile" Journalisten die bei jedem Einsatz fast genau so schnell auftauchen wie wir vom Rettungsdienst. Wie die davon Kenntnis erlangen lasse ich jetzt mal dahingestellt.

Vorsicht mit solchen Ausdrücken wie "Blaulichtgeile Journalisten".
Ich weis schon was du meinst - es gibt da einige "Journalisten" die besonders an Einsatzstellen hervorstechen. Aber man darf da um himmels willen nichts verallgemeinern.
Die überwiegende Mehrheit der Journalisten in diesem Bereich (Blaulicht eben) sind seriöse Menschen, die einen eher belastenden Job machen.
BTW: Ich hing da mit einer Unterbrechnung knapp 10~12 Jahre drinn bevor ich für mich die Notbremse gezogen habe. Wer da 20 Jahre und länger drin arbeitet, mutiert nicht selten zu einem Wrack von Unmensch.


Jetzt hatten wir einen Unfall mit einem eingeklemmten Person und wollten in Ruhe arbeiten. Da kam eben einer dieser Pressejonnys und wollte Bilder machen. Ein Feuerwehrler sprach ihn an er solle sich bitte Ausweisen (Presseausweis), darauf sagte der nur das er das nicht müsse.

Das stimmt soweit auch - denn die Feuerwehr hat keine Polizeirechte.
"Seriöse" Journalisten zeigen Ihren Ausweis freiwillig, wenn sie einen Presssprecher oder Einsatzleiter zu einem kurzen Interview bewegen wollen.
Aber das Recht einen Ausweis vor zu zeigen, hat nur die Polizei sowie in einigen Kommunen Bedienstete des Ordnungsamtes.

Drehen wir die Sichtweise mal kurz um:
Was bedeutet deine Aussage "in Ruhe arbeiten wollen"?
Und in welcher Art hat das ein "Journalist" behindert?

Tatsache ist, das man durch angemessenes Verhalten durchaus filmen und fotorafieren kann, ohne den Einsatzablauf oder die Einsatzkräfte zu behindern.
Man muss da als BOS'ler sehr genau für sich differenzieren war für ein Verhalten noch im Rahmen ist, und was definitiv nicht mehr.

In letzterem Falle gibt es genau 2 Möglichkeiten:

1.: Möglichst viele Situationen solcher Einsatzstörungen in Form schriftlicher Berichte festhalten - möglichst von mehreren BOS'lern - und möglichst noch mit entsprechendem Fotomaterial. Wenn genügend belastendes Material gesammelt ist über Polizei/Staatsanwaltschaft ein Ermittelungsverfahren gegen diesen "Journalisten" anstoßen.
Hat aber ausschließlich dann irgendeine Chance, wenn es da mehrfach zu deutlichen Verfehlungen gekommen ist.

2.: Journalisten dürfen sich innerhalb angesperrte Einsatzbereiche _auf eigene Gefahr_ bewegen um ihre Aufgabe zu erfüllen. Sollte dabei ein Journalist einen Unfall erleiden, werden sicherlich Polizei und Versicherungen klären wollen wie das denn passiert sei.
Andererseits...wer mit Halbschuhen und dunkel gekleidet durch ne E-Stelle stoplert, braucht sich nicht zu wundern wenn er beim B-Rohr ausrollen schlicht falsch stand...


Jetzt mal hier in die Runde: Müssen sich "ordentliche" Journalisten an einer Einsatzstelle mit einem Presseausweis ausweisen können oder darf jeder x-beliebiger Mensch mit einer Kamera sagen er kommt von der "Presse"? Wir haben bisher mit den größeren Redaktionen keine Probleme gehabt. Die haben entweder einen Presseausweis oder einen Redaktionsausweis dabei, den Sie in der Regel auch unaufgefordert vorzeigen.

Die leidige Geschichte mit den Presseausweisen...
Willst du am Ausweis sicher erkennen können, ob der Journalist vor dir so sehr Journalist ist, das er sein ganzes, oder zumindest einen Großteil seines Lebensunterhaltes aus dieser Tätigkeit bezieht, gibt es nur einen Ausweis der das beurkundet.
Der aktuelle für 2012 ist, mitsammt Hintergrundinformationen hier zu sehen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Presseausweis

Daneben gibt es viele, viele andere Presseausweise, die in Ihrer Aussagekraft deutlich schwächer sind. Das geht runter bis Null, denn eigentlich kann man bei manchen Exemplaren froh sein wenn zumindest ne Schülerzeitung hinter steht, und sich da nix von einem Gaffer mit Tintenpisser selbst gemalt wurde.

Eine genauere rechtliche Regelung gibt es nicht.
Das es überhaupt einen echten Presseausweis gibt, hat was mit Missbrauchspotential zu tun. Der Presseausweis ist z.B. Akkreditierungsgrundlage für Messen und Veranstaltungen.
Für so ziemlich alle halbwegs offenen Veranstaltungen kann man sich mit einem Presseausweis akkreditieren und kommt dann entgeldfrei rein. Angefangen von kleinen Messen wo ein Missbrauch eben 10€ Schaden anrichten würde, bis hin zu hochelitären klassischen Aufführungen wo ne Karte mehrere huntert € kosten würde.

Ebenso ist es in sicherheitsrelevanten Bereichen wünschenswert selektieren zu können zwischen echten Journalisten und Hobbyfotograf.
War da z.B. damals auf einigen PK's und Presse-Rundführungen im Brennelemente Zwischenlager Ahaus sowie in zwei AKW's.
BTW...da war ein _echter_ Presseausweis nur die erste Stufe einer Vorselektion.
Man musste sich zu diesen Veranstaltungen 1,5-2Wochen im Vorfeld akkreditieren, damit für die Sicherheitsorgane BKA, Verfassungsschutz, und MAD genügend Zeit war weitere Risiken zu erkennen und die Akkreditierung ab zu lehnen.


Zweite Frage: Wenn der/die sich nicht irgendwie ausweisen können, dürfen diese dann von der Einsatzstelle verscheucht werden?

Nein, dürft ihr nicht.
Man darf als nichtpolizeilicher BOS'ler sowas "anmaßen", wenn man für sich selber klar entschieden hat jemanden vom Einsatzort zu entfernen. Man muss sich dann aber auch über mögliche Konsequenzen im Klaren sein.
Ich kannte damals einen Notarzt dem auf einem Einsatz mal der Kragen geplatzt ist.
"Journalist" ging nicht freiwillig, sondern hatte hinterher eine blutige Nase.
Der Notarzt danach knapp 2 Jahre Berufspause...

Wie gesagt: Eine genauere Abgrenzung legitim/nicht legitim verweigert der Gesetzgeber, weil damit unsere Pressefreiheit empfindlich eingeschränkt werden würde.
Man will - aus guten historischen Gründen - die Presse weitestgehend von der Staatsgewalt ausschließen.

Man möchte unbedingt verhindern, das eine amtierende Regierung die Presse beeinflussen kann/könnte.
Wobei - sogut diese Idee auch scheinen mag - aber der Zug eh schon längst abgefahren ist.

Zumindest beim öffentlich rechtlichen gibt es die Parteibuch-Häuptlinge (Intendanten).
Wer sich regelmässig die Nachrichten eines Tages mal einerseits von der ARD, andererseits von dem ZDF, und dann vielleicht noch von den Dritten anguckt, sieht da gewisse Unterschiede in der politischen Färbung der Themen. Alles getreu der Parteilinie des Intendanten.
Das Folk ist ja dumm genug...

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser

nederrijner
12.12.2011, 16:26
Wo steht das? Im Artikel 5 des Grundgesetzes stehen ja die Paragraphen auf die sich der Jonny immer beruft aber im Absatz 2 steht ja ganz klar..."Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften allgemeiner Gesetze..." Also wie gesagt immer noch sehr verwirrend.
Ja, in den Vorschriften allgemeiner Gesetze = in expliziten und konkreten Verboten. Du suchst aber eher etwas, was eine Erlaubnisflicht darstellt, das wirst Du nicht finden.
Allgemeine Literatur (http://www.lz-bad-fredeburg.de/aufsatz/presse.pdf)

Dafür mal ein paar ganz allgemeine Vorgaben, was hinsichtlich einer Einschränkung der Pressefreiheit alles nicht zulässig ist:

Art. 1
...
(2) Sondermaßnahmen jeder Art, die die Pressefreiheit beeinträchtigen, sind unstatthaft.
(3) Berufsorganisationen der Presse mit Zwangsmitgliedschaft und staatlichen Machtbefugnissen sowie eine Standesgerichtsbarkeit der Presse sind nicht zulässig.

Art. 2
(1) Die Errichtung eines Verlagsunternehmens oder eines sonstigen Betriebs des Pressegewerbes bedarf keiner gewerberechtlichen Zulassung.
...

Art. 3
(1) Die Presse dient dem demokratischen Gedanken.
(2) Sie hat in Erfüllung dieser Aufgabe die Pflicht zu wahrheitsgemäßer Berichterstattung und das Recht, ungehindert Nachrichten und Informationen einzuholen, zu berichten und Kritik zu üben.
...



§ 2 Zulassungsfreiheit
Die Pressetätigkeit einschließlich der Errichtung eines Verlagsunternehmens oder eines sonstigen Betriebes des Pressegewerbes darf von irgendeiner Zulassung nicht abhängig gemacht werden.
Ein Presseausweis, der im Endeffekt nur den Mitgliedsausweis einer Berufsvereinigung darstellt, entfaltet also in etwa die gleiche Wirkung wie meine ADAC-Karte oder das Bonusheft von der Videothek.

Berufsjournalisten nutzen den Presseausweis gerne, um sich von denjenigen abzugrenzen, die damit ihr nicht ihr Brot verdienen. Den den "echten" Presseausweis bekommt nur, wer nachweist, dass er mit Journalismus seinen Lebensunterhalt verdient. Das ist Lobbyarbeit, wie sie jede Berufsgruppe macht. Es kommen aber auch zunehmend Presseausweise in Umlauf, die von irgendwem an irgendwen ausgestellt werden.

Eine neuartige Entwicklung stellt in dieser Hinsicht das Internet dar, da es quasi jedem mit einfachsten Mitteln ermöglicht als Presse tätig zu werden und ein im Zweifel weltweites Publikum zu erreichen. Darauf hat man sich noch nicht so recht eingestellt, so dass diese Art von Pressetätigkeit noch weitestgehend unreguliert ist.
Jeder kann sich auf Pressefreiheit berufen und später in seinem Blog berichten. Den BILD-Leserreporter kann man ggf. mit ein paar deutlichen und überzeugt vorgetragenen Worten von der Einsatzstelle verjagen und darauf hoffen, dass da auch nie Konsequenzen nachkommen. Jemanden der seinen Lebensunterhalt mit solchen Bildern verdient oder das Ganze zumindest mit einer gewissen Ernsthaftigkeit betreibt, eher nicht.

Bleibt also die Frage, in wie weit bei einem Einsatz die Pressefreiheit eingeschränkt werden kann. Klar dürfte der Fall sein, wenn der Pressevertreter den Einsatz stört (und stören meint wirklich stören, nicht "gefällt mir nicht") oder sich oder andere gefährdet. Da ergeht es ihm nicht anders als einem x-beliebigen Gaffer. Auch der Schutz der Interessen des Opfers durch Sichtschutz, Decken usw. dürfte unstreitig sein. Privatgelände und Wohnungen sind sowieso tabu.

Bleiben Einsätze, die im öffentlichen Raum geschehen. Hier könnte man ja auf die Idee kommen, den Absperrbereich so weit auszudehnen und zum Gefahrenbereich zu erklären, dass eine Berichterstattung unmöglich wird. Das macht erstens einen riesigen Aufwand und dürfte zweitens einer Überprüfung nicht stand halten. Spätestens dort, wo sich z. B. nicht benötigte Einsatzkräfte, Polizisten, Abschlepper, Anwohner oder Zuschauer einfach so aufhalten, wird man auch die Presse zulassen müssen. Entscheidungen hierzu sind mir aber nicht bekannt.

Eine persönliche Anmerkung:
Die Pressefreiheit ist mit Recht ein hohes Gut. Genau so ein hohes Gut sind die schützenswerten Rechte des Opfers. Es ist mit gutem Grund nicht Aufgabe von Einsatzkräften darüber zu entscheiden, was wie gefilmt oder fotografiert werden darf. Als Pressevertreter "(vulgo in diesem Thread: "Johnny") würde ich da auch fuchsteufelswild werden, wenn Löschmeister Willy Wichtig mir so massiv in meinen Beruf hineinpfuscht.

So lange übrigens regelmäßig Feuerwehrleute, Polizisten und Rettungsdienstkräfte selbst mit der (Handy-)Kamera Fotos machen oder nach einem spektakulären Einsatz auf den Webseiten von Wiebold, Nonstop-News und Co. nach Bildern Ausschau halten, finde ich diese Einstellung gegenüber Pressevertretern hochgradig verlogen. Facebook ist da auch eine tolle Inspirationsquelle.

An der Einsatzstelle findet man die Tätigkeit der Bildpresse ganz schlimm und moralisch verwerflich, guckt aber selbst als erster nach solchen Bildern, wenn irgendwo etwas los war. Auch die TV-Nachrichten, die diese Bilder schließlich kauft und sendet hat wohl noch kaum einer ausgeschaltet. Und das ist die Realität.

Man kann übrigens auch mit Vertretern von Bildagenturen reden und sie bitten, jetzt gleich mal eben nicht zu filmen, dafür gibt man Ihnen dann vorher oder nachher Möglichkeit für ein paar interessante Aufnahmen. Wir haben hier regelmäßig mit dem berühmt-berüchtigten Herrn Wiebold und seinen Mitarbeitern zu tun und noch nie Probleme gehabt. Wenn man natürlich von Anfang an auf Konfrontation gebürstet ist und möglichst krawallig jegliche Ausübung der Pressetätigkeit aufgrund eigener Arroganz und Herrlichkeit verhindern will, muss man sich auf Gegenwind einstellen.

DG7GJ
12.12.2011, 20:01
Hallo!


Man kann übrigens auch mit Vertretern von Bildagenturen reden und sie bitten, jetzt gleich mal eben nicht zu filmen, dafür gibt man Ihnen dann vorher oder nachher Möglichkeit für ein paar interessante Aufnahmen.

Ja, das ist durchaus von seriösen Journalisten gewollt.
Denn als Journalist sollte man generell immer "unbeteiligter Beobachter" sein.
Aus dieser Warte können einem keine Hintergrundinfos vorliegen, die vielleicht begründen könnten das ein bestimmtes Kennzeichen, ein bestimmtes Gesicht, oder was weis ich, nicht ungefiltert über die Medien gehen sollte.

Das können Opferschutzgründe oder auch Personalgründe sein.
Man bedenke das z.B. SEK/MEK nicht immer und ausschließlich nur vermummt vor ner Kamera her huschen. Genauso wenig die diversen Verfassungsschutzleute.

Man kann einem Jounalisten gegenüber ganz ehrlich sagen was und warum nicht so gut wäre, und ein ausführliches Interview oder ein paar "offizielle" Detailinformationen da vielleicht interessanter für die Öffentlichkeit wären.


Wir haben hier regelmäßig mit dem berühmt-berüchtigten Herrn Wiebold und seinen Mitarbeitern zu tun und noch nie Probleme gehabt.

Ouha...Wolfgang persönlich? Oder auch sein Kollege Michael W.?
Nie Probleme..?
Ähm sorry...bei welchem BOS und welcher Position schreibst du das?

Sicherlich gibt es noch schwärzere Schäfchen, aber besagte Personen sind mit ABSTAND das (zensiert) was mir in meiner damaligen Berufssparte begegnet ist.

Im vorherigen Beitrag deutete ich an, das wenn man den Job 20 Jahre macht ein wenig mutiert. Besagte Personen sind da schon ein paar Jährchen drüber und gelten diesbezüglich als abschreckende Paradebeispiele.

BTW:
Klar gibt es in dieser Branche, geprägt von Freiberuflern, eine erhebliche Konkurrenz.
Die Liste der möglichen Kunden ist, weniger bei Print, aber vor allem im TV-Bereich relativ kurz.
Kommen an einer E-Stelle sagen wir mal nacheinander 4 Kameraleute an, haben die ersten beiden den Auftrag, die Nummer 3 und 4 hat nur dann eine Chance noch einen Abnehmer zu finden, wenn sich von den ersten beiden einer nen Bein gebrochen hat, oder der Akku gerade leer war...:-)

Dieser Konkurrenzdruck führt u.a. dazu, das die meißten Branchenvertreter die StVO sehr "weich" interpretieren. Mit 50....80....100Km/h oberhalb der jeweils zugelassenen Maximalgeschwindigkeit, oder nachts mit 80 durch Fußgängerzonen ist da *räusper* durchaus üblich.

Aber es gibt da diesen W.W., dem nachgesagt wird u.a. auch mal im Blaulichtrausch mehrere Km gesperter Autobahn abgeflogen zu sein, angeblich ohne gemerkt zu haben das der frische Asphalt noch dampfend wechspritzte.
Einer von diversen Fällen, wo ein gewisser Führerschein für ein paar Monate eingezogen wurde...


Wenn man natürlich von Anfang an auf Konfrontation gebürstet ist und möglichst krawallig jegliche Ausübung der Pressetätigkeit aufgrund eigener Arroganz und Herrlichkeit verhindern will, muss man sich auf Gegenwind einstellen.

Das ist wohl war. Einige wenige schwarze Schafe haben die gesamte Branche in eine Stellung gebracht, wo mancherorts nur noch Vorurteile gegenüber der Presse hoch gehalten werden.
Das führt leider bei vielen BOS'lern zu einer Vorsicht und Abneigung, die kein akzeptables Arbeitsklima mehr erlauben.
Viele bedrängte Journalisten schießen sofort reflexartig mit Dienstaufsichtsbeschwerden, was ich auch immer für bissel überzogen hielt.
Für richtig heftige Fälle (sehr selten, ist mir damals im Kollegenkreis nie zu Ohren gekommen) haben Journalisten immer eine Telefonnummer dabei, wo sie mit ein paar Worten direkt Unterstüztung bekommen - und wo innerhalb von Minuten sogar POL, ja sogar MEK/SEK ganz gehörig zurechtgewiesen werden.
In meinem Handy liegt diese Nummer noch unter dem Namen "Condor"...

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser

papabaer
12.12.2011, 20:57
Hallo zusammen,

nachdem ich hier schon als Gast rege mitgelesen habe möchte ich mich auch hier mal beteiligen.

Ich möchte zu diesem Thema mal 2 Links beisteuern.

Einmal ein Atikel der im Löschblatt der Feuerwehr Hamburg zum Thema Zusammenarbeit mit der Presse erschienen ist Seite 19:

http://www.hamburg.de/contentblob/3064892/data/loeschblatt-45.pdf

und ein Artikel der Polizei Hamburg zum Thema Jugendpresse Seite 14:

http://www.hamburg.de/contentblob/3115102/data/hpj-ausgabe-10-2011-do.pdf

nederrijner
12.12.2011, 22:10
Im vorherigen Beitrag deutete ich an, das wenn man den Job 20 Jahre macht ein wenig mutiert. Besagte Personen sind da schon ein paar Jährchen drüber und gelten diesbezüglich als abschreckende Paradebeispiele.

...

Dieser Konkurrenzdruck führt u.a. dazu, das die meißten Branchenvertreter die StVO sehr "weich" interpretieren. Mit 50....80....100Km/h oberhalb der jeweils zugelassenen Maximalgeschwindigkeit, oder nachts mit 80 durch Fußgängerzonen ist da *räusper* durchaus üblich.

Aber es gibt da diesen W.W., dem nachgesagt wird u.a. auch mal im Blaulichtrausch mehrere Km gesperter Autobahn abgeflogen zu sein, angeblich ohne gemerkt zu haben das der frische Asphalt noch dampfend wechspritzte.
Mag alles sein und finde ich nicht richtig, es ist aber nicht meine Aufgabe, dass an der Einsatzstelle zu ahnden.

Dort habe ich in erster Linie die Interessen meines "Kunden" im Sinn, danach meine eigenen. Beides lässt sich häufig am besten dadurch wahren, dass ich auch der Presse ermögliche, ihre Arbeit zu machen. Wie gesagt, miteinander reden wirkt manchmal wahre Wunder und einfach akzeptieren, dass gewisse Bilder, auch wenn sie mir nicht gefallen, dennoch aufgenommen werden dürfen bzw. dann erst im Schneideraum entschärft werden. An der Einsatzstelle sind dann auch der böse Blaulichtreporter und der nette, bekannte Fotograf vom lokalen Käseblatt für mich gleich.

Den ein oder anderen mag es bspw. stören, wenn es irgendwo eine abgedeckte Leiche zu sehen gibt, verboten ist es aber nicht. Daran muss man sich gewöhnen, auch wenn es persönlich schwer fällt.

nederrijner
12.12.2011, 22:17
Einmal ein Atikel der im Löschblatt der Feuerwehr Hamburg zum Thema Zusammenarbeit mit der Presse erschienen ist Seite 19:

http://www.hamburg.de/contentblob/3064892/data/loeschblatt-45.pdf
Finde ich sehr gut und sagt m. E. alles Wesentliche aus.
Wir sind Teil der Staatsmacht und dementsprechend nicht nur dem "Kunden", sondern auch den Grundsätzen unserer Demokratie verpflichtet, wozu eine starke, freie Presse ganz eindeutig gehört. Keineswegs sind wir dafür zuständig, über moralische und ethische Fragestellung zu entscheiden.

DG7GJ
12.12.2011, 23:36
Hallo!


Den ein oder anderen mag es bspw. stören, wenn es irgendwo eine abgedeckte Leiche zu sehen gibt, verboten ist es aber nicht. Daran muss man sich gewöhnen, auch wenn es persönlich schwer fällt.

Aha, das ist aus der Blickweise von FW und RD eine durchaus übliche Reibungsstelle, bei der POL hingegen nicht:

Abgedeckte Leiche!

Wenn Menschen durch Unfall oder Tötungsdelikt ums Leben kommen, wird von ALLEN Medien entsprechendes Bildmaterial verlangt.
Absolute Nogo's sind offene Leichen oder Leichenteile.
Aber abgedeckte Leichen, oder der obligatorische Vorgang der Bestatter mit dem Zinnsarg sind absolut nicht verwerflich oder in irgendeiner Weise kritikwürdig.
Wie könnte man sonst deutlicher im Bild darstellen, das es etwas entgültiges, von niemandem rückgängig zu machndes für einen Menschen und einer unbestimmten Anzahl von Angehörigen war, was dort passiert ist?

Diskrete Bildsprache.

Das allerhöchste der Gefühle ist da eine tote Hand die unter dem Leichentuch herschauend diffus in einer Bildecke erahnbar sein darf.

Es gibt freilich auch "härtere" Leute die Boulevarmässig, oder besser gesagt als Kriegsberichterstatter ihre Linse über den kompletten Leichenkörper schwenken, während da noch kein Tuch drüber ist - oder gar das Leichentuch für ein Ekelfoto nochmal extra entfernen.
Ja! Auch schon vorgekommen!

Wer mit solch einem Material aber in einer seriösen (z.B. öffentlich rechtlichen) Redaktion aufwartet, wird da sehr schnell wieder raus befördert und bekommt noch Sprüche gedrückt das er besser in Afganistan arbeiten solle.

Ich gebe zu das Grenzen teilweise verschwimmen.
Wenn sich mir damals Situationen stellten wo man draufhalten wollte/musste, aber dabei Persönlichkeitsrechte verletzt hätte, schaute man halt wie man die Aufnahme eben so anfertigen konnte, ohne Schaden an zu richten das Bild dennoch sprechen zu lassen.

Ein Beispiel von mir, welche Situation mir gerade so einfällt:
Nächtlicher Wohnungsbrand. Altbausiedlung, zunächst keine offenen Flammen, aber viel Rauch. Vereinzelte Leute wurden mit Fluchkappen raus geführt.
Ansonsten eben viel Hektik und Blaulicht.
Also bis dahin nichts wirklich aussergewöhnliches...war zu meiner Zeit so 1-2 mal wöchentlich.
Doch schwupps...als ich auf der gegenüberliegenden Straßenseite nochmal her ging um irgendwo zumindest ein Flackern filmen zu können, erblickte ich durch die Hofeinfahrt in starken Rauch verhüllt drei Sanis mit NA über einer am Boden liegenden Person. Manuelle Wiederbelebung.
Ich habe aus dieser Distanz (so knappe 20m) diese dramatische Situation gefilmt, ohne das von dem Opfer auch nur ein Körperteil zu erkennen gewesen sein könnte.
Die Signalwesten der vier Leute über dem Opfer haben völlig gereicht um mit dem Bild aus zu drücken, was wichtig war.

Anderes Beispiel vonwegen verschwimmende Grenzen:
Ein Kollege vor vielen Jahren fuhr zu einer Schießerrei. Junge Frau mit mehreren Schüssen aus geringer Distanz quasi hingerichtet - wie sich kurze Zeit später herrausstellte ein "Ehrenmord".
Besagter Kollege war absolut kein Blutfetischist, sondern ebenso seriös wie die meißten.
Kurz nach der telefonischen Ankündigung beim Kunden, vermeldete die Lokalzeit da gerne einen 1:30'er Beitrag raus machen zu wollen, die AKS hätte dann auch noch ein bisschen mehr Material. Passiert ja nicht all zu häufig sowas.

Der Kollege kam wieder ins Büro und ein anderer Kollege schnitt das Material vor.
Der Cutter kam wenige Minuten mit einer ziemlich blassen Nase ins Büro.
Er hatte da ein Bild gefunden, welches er nicht anraten würde für den Kunden drinn zu lassen. Der Kameramann bekam, wie alle anderen bei der Sichtung ebenso ne blasse Nase.

Zwischen geparten Fahrzeugen wieder manuelle HL-Belebung, vom Opfer nichts zu sehen.
Patient wird aufgegeben, die Sanitäter bleiben versteinert drum hocken.
Am Kopf des Opfers nimmt der Sani den Beathmungsbeuten wech und zieht sein Knie zurück, womit der Kopf des Opfers offenbar gestützt wurde.
Jedenfalls neigte sich der Leblose Kopf mit blutverschmiertem Mund und extrem schuldeinflößendem Blick direkt in Richtung der rund 15m entfernten Kamera.

Diese vielleicht 10...15 Sekunden wurden selbstverständlich raus geschnitten und nicht an die Medien verkauft.
Aber ich war anschließend an der Diskussion beteiligt, ob man das Bild nicht ausdrucken sollte und in einem angemessenen Rahmen im Bereitschaftsraum aufhängen sollte.
Quasi als "Ermahnung" einer Toten als Medienvertreter ganz genau auf sich zu schauen was seriöse Arbeit angeht.
Es wurde sich aber entschieden das Material in Videoform firmenintern für spezielle Fälle zu archivieren.
Wenn wir mal wieder solche Praktikanten hatten die häufiger das Wort "Geil" an heftigeren E-Stellen verwendeten, zeigte man denen diese paar Sekunden Film. Wenn sie danach wieder aufnahmefähig waren wurde die Geschichte dazu erzählt. Danach hatten die dann meißt den Respekt, den man haben sollte.

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser

Hawkfighter
21.12.2011, 00:42
Ich bin selber nebenberuflich als Journalist tätig und kenne sowohl die eine, als auch die andere Seite. Dabei sind aber Einsatzbilder tatsächlich eine Seltenheit, da ich vor Allem Termingeschichten mache. Solange ich nicht meinem Lebensunterhalt mit diesem Job verdiene, gibt es auch keinen Presseausweis, was durchaus in Ordnung ist. Für alle Eventualitäten habe ich eine Akkreditierung meiner Redaktion in der Tasche.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es nur eine Gewohnheitssache ist, mit der Presse an der EST umgehen zu können. Für viele BOSler sind Kameraleute einfach suspekt, weil sie es nicht kennen und die Leute da nicht hingehören. Das verärgert natürlich, vorallem wenn man Diese nicht wegschicken darf.
Es gibt aber auch den Kollegen, der sich durchgesetzt hat, weil er mit seinem ruhigen und professionellem Auftreten und der regelmäßig guten Bilder bei den Feuerwehrleuten bekannt ist. Wenn die Feuerwehrleute wissen, wer das ist und was er macht, dann kommt es auch zu keinen Komplikationen. Aufklärung ist meiner Meinung das Stichwort für eine gute Zusammenarbeit, denn gerade die Feuerwehren profitieren von den Bilder ihrer i.d.R. guten Arbeit, schließlich will man ja bei der Gemeinde neue Geräte durchsetzen.

Sollte da tatsächlich mal eine Gelegenheit sein, in der man ein Bild wirklich nicht veröffentlicht haben möchte, so ist wie so häufig im Leben der beste Weg das Problem anzusprechen. Es sollte auch im Interesse des Journalisten liegen, mit der Feuerwehr gut auszukommen, vielleicht wird diese sich ja auch mal revangieren. In der Praxis auch schon vorgekommen. Einer Feuerwehr ist ein kleines Malheur passiert (kein wichtiges, wäre aber peinlich gewesen) und hat den Fotografen gebeten, die Bilder nicht zu veröffentlichen, was dieser auch getan hat.