Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BMD nach reperatur ohne Mithören
Funkspiel
10.12.2011, 19:24
Hallo,
ich habe einen privaten Motorola BMD welchen ich an die Wehr zur reperatur gegeben habe. Nun hat dieser Melder 2 Drehschalter, heißt er hat die Mithörfunktion.
Seit der reperatur ist das Mithören nicht mehr möglich. Auf nachfragen wurde mir gesagt das müsste ich selber wieder auf machen, da das wohl durch die Funkwerkstatt nicht gewünscht ist.
Was genau haben die da gemacht das, dass Mithören "ausgeschaltet" ist?
Wie kann ich das Rückgängig machen?
Im Anhang mal ein Foto!
Danke!
Mach doch mal bitte ein Foto der Rückseite der Platine. Wahrscheinlich haben die nur eine Leiterbahn "durchgekratzt" oder Kontakte des Schalters unterbrochen....
Funkspiel
10.12.2011, 21:42
Gerne! Da hast du!
mike2208
10.12.2011, 22:11
Hallo,
da kann man nicht wirklich was erkennen, mach bitte mal ein Foto von der oberen Hälfte der Rückseite, praktisch da wo die Schalter angelötet sind!
Edit: Man kann doch was erkennen, nur ich weiss nicht ob das Dreck auf den Leiterbahnen ist, oder ob da wirklich welche unterbrochen sind, mein Bildschirm ist auch so dunkel :-)!
Mach mal bitte ne grössere und schärfere Aufnahme der oberen Hälfte der Rückseite!
Funkspiel
10.12.2011, 22:37
Im Anhang zwei Bilder. Sucht euch eins aus :-P
mike2208
11.12.2011, 00:02
Sieh dir die gelb markierte Stelle mal an, ist da die Leiterbahn unterbrochen oder sieht das nur so aus!
Hallo!
Wahrscheinlich haben die nur eine Leiterbahn "durchgekratzt" oder Kontakte des Schalters unterbrochen....
Kommt darauf an wie streng das "Mithören" geregelt ist, und wie fies der Funktechniker ist.
Wäre ich in der Situation das Geräte von einem Kunden kommen, wo ich weis das dieser Kunde generell kein Mithören gestattet - und sehr streng sieht, würde ich derart manipulierte Geräte schon derart bearbeiten, das da ein Hobbymensch nicht mehr durchblickt.
So leicht, wie eine durchgekratzte Leiterbahn die man nur wieder patchen muss...ne.
Wäre ja quasi eine Einladung...
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser
Funkspiel
11.12.2011, 00:05
Gibt es denn keinen Schaltplan der sagt welche Leiterbahnen dafür angedacht sind?
Edit: Die markierte stelle ist in Ordnung nur ein wenig verdreckt. Der Melder ist ja nicht Manipuliert sondern hat die Mithörfunktion von Haus aus.
Edit2: Vielleicht dient es euch als Hinweis: Der schalter selber Funktioniert wohl noch. Heißt es kommt manschmal ein "knacken" wenn ich Mithören an habe. Jedoch kommt der Funk selber nicht mit durch. (Getestet mit Funkgerät im Auto)
Hallo!
Gerne! Da hast du!
Herrje...
Wenn ich mir die Region der Schalter anschaue, denke ich an eine Jahresfamilienpackung Kolophonium neben einem zinnverschmiertem Bügeleisen.
Wer macht denn sowas übles...
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser
Funkspiel
11.12.2011, 00:17
DG7JG haßt du vieleicht eine Idee zur frage?
Das erste was mir bei einem privaten Gerät dazu einfällt:
§303 StGB Sachbeschädigung
Es sei denn: Die Abschaltung der Funktion wäre vorher besprochen worden oder versehentlich geschehen.
Das Gerät ist nunmal Eigentum des Betroffenen, und nicht der Wehr. Somit entscheidet der Betroffene über die Gerätefunktionen, nicht die Wehr. Und zwar solange, wie das ganze keine direkte Straftat darstellt (Freischalten oder Freischaltung beibehalten ist keine Straftat, Mithören >kann< eine sein).
Das >versteckte< Abschalten der Funktion hingegen ist ganz sicher "rechtswidriger Eingriff in eine fremde Sache" und übersteigt den Rahmen, der dem Auftrag zugrundeliegt, um Welten. Der Eigentümer kann das Gerät nun nur noch unter hohem Wertverlust veräussern.
Wenn ich einen Melder "kastrieren wollte", und zwar so das man es nicht bemerkt, würde ich ggf. an einem Poti, Schalter o.ä. etwas druchtrennen. Viele Möglichkeiten bleiben ja nicht. Die dauerhafte Zerstörung eines dafür benötigten Bauteiles wäre zwar ggf. auch möglich, aber dann sind wir halt gleich wieder bei §303 StGB.
Und sofern der umsetzende Funktechniker nicht sprichwörtlich "auf der Brennsupp'n daherg'schwommen is' ", wird er das tunlichst unterlassen. Für Strafdelikte steht der Täter gerade, auch die Beauftragung, z.B. über ein Dienstverhältnis, stellt das Ganze für den Beauftragten nicht straflos (sofern er v. fremden Eigentum Kenntnis hat. Der Eigentümer darf natürlich zerstören lassen was er will).
Du wirfst ja ganz schön mit Dingen rum, ohne das nötige Hintergrund wissen.
1. Wußte die Funkwerkstatt das der Melder privat ist?
2. Wie ist allgemein der Besitz der FMEs geregelt, sprich, ist das eine Ortswehr und die Melder gehören der Stützpunktwehr die auch die Funkwerkstatt betreibt?
3. Kann der Funkwerkstatt auch alles egal sein, er wird eh keine Anzeige machen, da der Eigentümer sich strafbar gemacht hat.
1) dass darauf Rücksicht zu nehmen ist hab ich geschrieben
2) Wie eine Wehr das regelt ist irrelevant. Solange der private Besitz eines Melders keine >gesetzliche< Verbotsnorm tangiert, kann die Wehr innerdienstlich regeln was sie will. Eine DV kann kein Gesetz ausser Kraft setzen, oder Einfluß auf privates Eigentum (auch seiner Dienstverpflichteten) nehmen.
3) Der Besitzer eines freigeschalteten Melders hat sich eben nicht strafbar gemacht. Strafbarkeit setzt eine rechtwidirges und vorwerfbares Handeln voraus, dass von einem Gesetz mit einer Freiheitsstrafe bedroht ist (kurzform, auf die Bußgeldabstufung gehe ich mal nicht ein).
Der Besitz u.a. v. >zugelassenen< Geräten (CE, FTZ, DBP, .....) ist für jedermann statthaft, egal welche Sendungen damit hören kann.
Strafbar wird erst das >unberechtigte< Abhören einer Sendung, die nicht für den Empfänger bestimmt ist. Aus dem bloßen Besitz eines freigeschalteten Melders bereits auf die widerrechtliche Verwendung als Abhörgerät zu schließen, wäre wie wenn man dem Besitzer eines Kfz's mit einer max. Höchstgeschwindikgkeit von 130kmh, ohne jegliche weiteren Feststellungen, wegen "Raserei" bestraft, nur weil es ja keinen Sinn macht so ein Auto zu besitzen, wenn man damit nicht auch mit 130 "rumrast".
Im übrigen: Zu dem Thema habe ich geschrieben was zu schreiben war. Ich klink mich hier aus. Diskussionen mit Hobbyjuristen waren zur Rechtfindung noch nie hilfreich.
Funkspiel
11.12.2011, 12:46
Richtig der meinung bin ich auch. Es geht mir hier auch weniger ums Rechtliche. Der Melder ist eindeutig als Privatgerät gekennzeichnet gewesen. Ebenso ist auch die Funktion des Gerätes nicht Strafbar, da ich es ja auch so bei Motorola kaufen kann/konnte.
Ich danke eich trotzdem. Aber kehret doch bitte zum eig. Thema zurück.
Ich werde jetzt gleich nochmal schauen ob da Irgentwas durchtrennt ist, jedoch wäre ein Anfang gut zu wissen was man da als Bsp. alles machen könnte?
Edit: Vielleicht dient es euch als Hinweis: Der schalter selber Funktioniert wohl noch. Heißt es kommt manschmal ein "knacken" wenn ich Mithören an habe. Jedoch kommt der Funk selber nicht mit durch. (Getestet mit Funkgerät im Auto)
jedoch wäre ein Anfang gut zu wissen was man da als Bsp. alles machen könnte?
Die Funkwerkstatt schriftlich auffordern binnen einer Frist den Urzustand wieder herzustellen.
Funkspiel
11.12.2011, 17:55
Ich danke euch für die Hilfe. Habe das Problem behoben. Die haben da eine Diode rundergepitcht. Habe alles wieder gemacht.
Thx. Trotzdem
Hallo!
Das erste was mir bei einem privaten Gerät dazu einfällt:
§303 StGB Sachbeschädigung
Es sei denn: Die Abschaltung der Funktion wäre vorher besprochen worden oder versehentlich geschehen.
Hei, du kommst da jetzt aber mit was an...
Seit wann bitte darf man privat denn BOS-Geräte verwenden?
Und dann auch noch einen "aufgebohrten" Melder der mehr erlaubt, als die Wehr dem normalen BOS'ler gestattet?
Das Gerät ist nunmal Eigentum des Betroffenen, und nicht der Wehr. Somit entscheidet der Betroffene über die Gerätefunktionen, nicht die Wehr. Und zwar solange, wie das ganze keine direkte Straftat darstellt (Freischalten oder Freischaltung beibehalten ist keine Straftat, Mithören >kann< eine sein).
Ähm, wenn ich das richtig verstanden habe, wurde das Gerät über die Feuerwehr zur Werkstatt verbracht. Wer hat denn da die Rechnung für die an diesem Melder durchgeführten Arbeiten bezahlt?
Deine Sichtweise wäre eher zu verstehen, wenn der OP seinen privaten Melder auch persönlich und ganz privat zu einem Funktechniker gegangen und selber als Kunde aufgetreten wär. Aber genau so war es ja wohl nicht.
Womit sich da doch gleich noch ein Verdacht einschleicht...
Wenn mir ein Stammkunde regelmässig Geräte schickt wo ich ganz gennau weis was sie können dürfen und sollen, und wo dieser Kunde absolut gegen ist, dann richte ich es so das die Geräte eben dem entsprechen was der Stammkunde erwartet.
Und sofern der umsetzende Funktechniker nicht sprichwörtlich "auf der Brennsupp'n daherg'schwommen is' ", wird er das tunlichst unterlassen. Für Strafdelikte steht der Täter gerade, auch die Beauftragung, z.B. über ein Dienstverhältnis, stellt das Ganze für den Beauftragten nicht straflos (sofern er v. fremden Eigentum Kenntnis hat. Der Eigentümer darf natürlich zerstören lassen was er will).
Wenn ein Kunde mir einen Posten Geräte zur Wartung oder Reparatur überreicht, wovon einzelne derart krass von den Vorgaben abweichen, wird allerhöchstens mal kurz der Kunde (also jener der meine Rechnung zahlt und welcher meißtens auch der Eigentümer dieser Geräte ist) kontaktiert. Und wem dem dann die Hutschnur platzt, werde ich darin bestätigt das ich es doch eh schon vorher wusste.
FME's als Geräteart sind direkt vergleichbar mit superstrengen Netzhirachien im Betriebsfunk.
Es gibt Funknetze wo ein "reinhören in den Kanal", sprich deaktivierung der Selektivrufsperre, absolut nicht erwünscht sind. Häufig bei Kurierdiensten und ähnliche Gewerbekonstrukte wo eine Zentrale mehrere zueinander in Konkurrenz stehender Freiberufler oder (Schein-)Selbstständige/IchAG'ler koordinierte Aufträge zuteilt.
Da gilt sehr streng die Vorgabe das nur die Leute für eine Zeit X oder bis zum Schlußruf den Funk hören können dürfen, die explizid zuvor auch gerufen wurden.
Einen Schritt weiter geht die Sendeberechtigung. Kein Funkgerät darf von sich aus was anderes senden als ein Sprechwunsch. Weitere Sendetätigkeit darf erst dann freigeschaltet sein, wenn die Zentrale dazu die Freigabe erteilt.
Im Betriebsfunk sind das die Funknetzformen wo die meißten Gerätemanipulationen stattfinden, ohne das der Netzbetreiber / Geräteinhaber davon was weis.
Wie gesagt kann kein unterstellter Mensch für sich selber entscheiden was er gerne möchten darf in einem Funknetz. Diese Entscheidung was der einzelne darf oder nicht darf, entscheidet ausschlißlich der Betrieber des Funknetzes. Bei einem 4m Kanal einer Feuerwehr also die Feuerwehr, sowie weitere Mitspracherechte seitens Kommune/Bezirksregierung/Landesregierung/Innenministerium.
BTW: Ich bin offenbar nicht der einzige Funktechniker der so denkt.
So knappe 10-15 Reparaturaufträge die bei mir landen sind unprogrammierbare Gebrauchtgeräte von eBay, die Kunden dann hilflos einreichen.
Besagte 10-15 Fälle im Jahr führen auf Manipulationen zurück, womit eine Umprogrammierung unmöglich gemacht werden sollte.
Das "knuffigste" was ich da fand war ein Posten GP340 deren Programmierpins sowie der BootControl am Zubehörstecker mit einer hauch feinen Klarlackschicht überzogen war.
Ansonsten ist es bei älteren Geräten üblich mit bissel mehr Saft als vorgesehen wichtige Teile der Programmierschnittstelle durchzubrennen, oder gleich richtig aufwändig einen SOT23 Transistor gegen einen spiegelverkehrten Typen oder irgend der Diode in SOT23 aus zu wechseln.
Da suche selbst ich mir teilweise einen Ast bei, wo ich mich schon für fies hielt..:-)
Und es kommt auch gar nicht mal sooo selten vor, das ich hier nen Gerät auf dem Tisch habe, wo sich ein Mitarbeiter des Kunden da noch das 2m POL Relais in "sein" 2m Betriebsfunkgerät mit rein geproggt hat.
Tut man da als Funktechniker nix gegen, dauert es keine Woche nach Auslieferung, bis da wieder das BOS-Relais reingeproggt und die Leistung auf Maximum gesetzt wurde.
Und nein - ich rede da nicht von einem einzelnen Kunden. Das ist inzwischen ein Folkssport!
Grüße aus Dortmund
Jürgen Hüser
Angriffstrupp
13.12.2011, 09:04
Wenn das Gerät sein Eigentum ist, ist und war das vorgehen eine Sachbeschädigung!
Aber man kann immer noch den Rechtsweg einhalten und die entsprechenden Stellen und Behörden informieren... dann hat man auch seine Pflicht getan ohne sich an einer Sachbeschädigung die Finger schmutzig zu machen...
Wenn das Gerät sein Eigentum ist, ist und war das vorgehen eine Sachbeschädigung!
Und selbst da bin ich nicht wirklich überzeugt.
Der Melder ist erstmal nicht wirklich beschädigt, nun spricht die Rechtssprechung auch davon, wenn eine bestimmungsmäßige Brauchbarkeit nicht mehr erfüllt ist.
Da ein Melder eigentlich nicht dazu gedacht ist, und erst recht nicht bei einem normalen Feuerwehrmann, den Funk abzuhören ist der bestimmungsmäßige Gebrauch (auslösen im Alarmfall und Wiedergabe der Einsatzmeldung) immernoch gegeben.
Angriffstrupp
13.12.2011, 10:31
Und selbst da bin ich nicht wirklich überzeugt.
Der Melder ist erstmal nicht wirklich beschädigt, nun spricht die Rechtssprechung auch davon, wenn eine bestimmungsmäßige Brauchbarkeit nicht mehr erfüllt ist.
Da ein Melder eigentlich nicht dazu gedacht ist, und erst recht nicht bei einem normalen Feuerwehrmann, den Funk abzuhören ist der bestimmungsmäßige Gebrauch (auslösen im Alarmfall und Wiedergabe der Einsatzmeldung) immernoch gegeben.
Na dann darf ja jetzt bestimmt an deinem PKW die Scheiben einschlagen, Sachbeschädigung ist das wohl kaum! Das Auto fährt ja noch... *duck , und weg renn*
Na dann darf ja jetzt bestimmt an deinem PKW die Scheiben einschlagen, Sachbeschädigung ist das wohl kaum! Das Auto fährt ja noch... *duck , und weg renn*
Also so einen sinnfreien Post hab ich schon lang nicht mehr gelesen.
Deswegen schrieb ich ja auch, das die Rechtssprechung bei Sachbeschädigung auch von einem nicht mehr bestimmungsgemäßen Gebrauch redet.
Denn mal ernsthaft, was ist denn an dem Melder beschädigt worden?
Er funktioniert nachwievor, vergleichbar wäre es nur, wenn du sagst, du läßt die Luft ausm Reifen, dann wäre der Reifen nicht beschädigt, aber der bestimmungsgemäße Gebrauch nicht mehr gewährleistet
Angriffstrupp
13.12.2011, 11:04
Da ein Melder eigentlich nicht dazu gedacht ist, und erst recht nicht bei einem normalen Feuerwehrmann, den Funk abzuhören ist der bestimmungsmäßige Gebrauch (auslösen im Alarmfall und Wiedergabe der Einsatzmeldung) immernoch gegeben.
Aber der Techniker hat ohne mich zu Fragen, unerlaubt an meinem Gerät was geändert, und berechtigt ist er dazu keinenfalles!!! Ergo: Sachbeschädigung
Ergo: Sachbeschädigung
Lese dir doch einfach die einschlägigen Kommentare zur Sachbeschädigung durch.
Recht ist nicht schwarz/weiß.
Funkspiel
13.12.2011, 23:03
Und selbst da bin ich nicht wirklich überzeugt.
Der Melder ist erstmal nicht wirklich beschädigt, nun spricht die Rechtssprechung auch davon, wenn eine bestimmungsmäßige Brauchbarkeit nicht mehr erfüllt ist.
Da ein Melder eigentlich nicht dazu gedacht ist, und erst recht nicht bei einem normalen Feuerwehrmann, den Funk abzuhören ist der bestimmungsmäßige Gebrauch (auslösen im Alarmfall und Wiedergabe der Einsatzmeldung) immernoch gegeben.
Stop: Das ist er. Er hat diese Funktion durch den Hersteller.
Und Sinnfrei sind alle eure weiteren Posts, da das Problem um das es hier Thema ging, bereits geklärt ist.
Muss aus solchen Themen denn immer eine abweichende Diskussion werden.
Stop: Das ist er. Er hat diese Funktion durch den Hersteller.
Nur weil der Melder was vom Hersteller aus was kann, hat das nichts mit dem bestimmungsgemäßen Gebrauch in Deutschland zu tun.
Andere Länder, andere Sitten.
Muss aus solchen Themen denn immer eine abweichende Diskussion werden.
Schon lustig und sowas von einem User der 1 1/2 Monate hier ist.
Funkspiel
14.12.2011, 14:33
In Deutschland ist es keineswegs untersagt ein Gerät zu besitzen welches in der lage ist den 4m-BOS-Funk abzuhören.
Außerdem muss ich nicht lange hier sein um das zu beurteilen, lesen reicht da vollkommen.
überhose
14.12.2011, 14:44
Und Sinnfrei sind alle eure weiteren Posts, da das Problem um das es hier Thema ging, bereits geklärt ist.
Muss aus solchen Themen denn immer eine abweichende Diskussion werden.Da dein Problem geklärt ist, musst du dich ja nicht mehr an der Diskussion beteiligen, oder? Sei halt froh, dass die Wehr die Reparatur übernommen hat, und erfreu dich an deiner wichtigen Mithörschaltung, solange es noch geht.
Funkspiel
14.12.2011, 15:04
Ich werde mich hier auch nicht weiter beteiligen. Das gilt für das Gesammte Forum.
Wie wäre es für ein ganz anderes (Rechtliches) Thema auch ein neues zu öffnen?
Securefunk
14.12.2011, 16:23
Ist hier auch was entfernt?? sieht durchgekratzt aus:
Würde das trotzdem mir nicht gefallen lassen. Die haben das zu machen, was sie als auftrag haben,
Die löschen ja auch nicht einen Brand und reißen danach noch das Haus ab oder renovieren es ;)
überhose
14.12.2011, 16:44
Würde das trotzdem mir nicht gefallen lassen. Die haben das zu machen, was sie als auftrag habenGenau. Und man könnte auf die Idee kommen: Auftrag der Feuerwehr/Kommune ist es nicht, private Spielmelder zu reparieren, oder?
Funkspiel
14.12.2011, 17:27
Ich danke euch für die Hilfe. Habe das Problem behoben. Die haben da eine Diode rundergepitcht. Habe alles wieder gemacht.
Thx. Trotzdem
Ich denke das reicht
Quietschphone
14.12.2011, 19:02
Servus!
OK, dann machen wir hier zu...
Gruß
Alex
Powered by vBulletin® Version 4.2.3 Copyright ©2024 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.