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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Fragen zu gelben Heckblitzern



Quittung
08.11.2011, 23:36
Hallo zusammen,
zu allererst: Ich bin nicht Einsatzgeil und will mich auch nicht wichtig machen.

Ich habe hier schon mehrere Threads zu Dachaufstellern und Rundumleuchten auf
Privat-PKWs gelesen. Für mich ist sowas absolut kein Thema und käme mir nie wirklich in
den Sinn.

Aber da ich gerne ab und zu ein bisschen mit LEDs rumbastel sind mir ein paar Fragen eingefallen.

Wenn ich im Strassenverkehr nun an einer Unfallstelle als Ersthelfer auftauchen würde,
hätte natürlich die Absicherung der Einsatzstelle oberste Priorität. Bei schlechten
Wetterverhältnissen wie zu dieser herbstlichen Jahreszeit (Nebel usw.) habe ich gerade
heute Morgen gemerkt, wie wenig doch eine einfache Warnblinkanlage hilft bzw. wie spät
man diese erst bemerkt.

Bei modernen Einsatzfahrzeugen und bei der Strassenmeisterei sind LED Blitzer in der
Heckklappe / Kofferraumklappe ja allgemein üblich, deshalb dürftet ihr alle wissen was ich meine.

Wie sieht es da rechtlich aus, wenn man sich nun gelbe LED Blitzer in die eigene
Heckklappe einbaut, die auch nur von dort aus eingeschaltet werden können um bessere
Sichtbarkeit zu erhalten ?

Hier mal ein Beispielbild (konnte kein besseres Foto im Netz finden) um euch zu
veranschaulichen wie sich die Heckklappe eignen würde, dies soll auch verdeutlichen dass
man dies nur im Stand einsetzen könnte.
http://www.abload.de/img/2n7nm1f7r8sq.jpg

Bisher habe ich folgendes in der STVO gefunden:
§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, [...] zu warnen.

§ 53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage

(1) Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. Warndreiecke müssen rückstrahlend sein; Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein.

(3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne dass sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, dass sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.



Für mich wären diese gelben Blitzer Warnleuchten nach § 53a, leider konnte ich nicht in Erfahrung bringen, was die Nr 20 der Technischen Anforderungen der ... besagt.

hannibal
09.11.2011, 10:41
Ganz schlechte Idee.. weil im Zweifel immer Änderungen an der Lichttechnischen Anlage -> erlöschen der Betriebserlaubnis.

Wenn deine größte Angst ist nicht gesehen zu werden : kaufen (http://www.ebay.de/itm/Movia-D-schwarz-orange-Hansch-Blitzleuchte-RKL-ADAC-/360369208515?pt=Nutzfahrzeugteile&hash=item53e7adbcc3) und glücklich sein.

Quittung
09.11.2011, 15:49
Du hast meinen zweiten Satz nicht gelesen

marka
09.11.2011, 16:58
Vielleicht wäre das für Dich das bessere Produkt: http://tangram.brandbox-print.de/de/Produktdetails.html&n=411

Die werden übrigens auch von der Polizei zur Absicherung von Einsatzstellen verwendet und sind frei verkäuflich.

Quittung
09.11.2011, 17:32
Danke für die ganze Produktberatung, aber ich möchte keine Handlampe, keine Sondersignalanlage, keine Signalfackeln oder sonst was kaufen.

Wenn überhaupt, will ich die Kofferraumklappe aufmachen und Schalter drücken und es blitzen lassen. Es geht mir hier Primär um die rechtlichen Aspekte bzgl. des privaten Einsatzes von zB sowas: http://www.youtube.com/watch?v=_H9wY4zXqPs
http://www.youtube.com/watch?v=3JYQj1nHmiA

Keen
09.11.2011, 18:02
Wenn man sich die StVO §38 - 3 ansieht steht dort folgendes:


(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Wie es aussieht wenn du solche Dinger ala Heckblitzer fest in die Heckklappe (Innen) einbaust und bei einem Unfall die Heckklappe öffnest und per Schalter aktivierst kann ich dir nicht sagen. Geg einfach mal beim TÜV nachfragen...

§53a der StVZO sagt z.B. dieses dazu:


(3) Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne daß sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, daß sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.

Quittung
09.11.2011, 18:31
Das hab ich doch oben schon stehen ?! Kann hier ein Mod mal bitte alle Antworten löschen um von vorne anzufangen ?

Habe inzwischen bei Hänsch solche gelben Heckblitzer gesehen, die bewerben die als für private Personen zugelassen. Kosten nur 400-500 Euro die Mistdinger, obwohl man sich das für ein paar Euro selbst bauen kann. Ob wohl die Rennleitung direkt nach E Nummern sucht ? Die Anforderungen zur Zulassung ansich würden mich auch endlich mal interessieren.

nederrijner
09.11.2011, 19:05
Habe inzwischen bei Hänsch solche gelben Heckblitzer gesehen, die bewerben die als für private Personen zugelassen. Kosten nur 400-500 Euro die Mistdinger, obwohl man sich das für ein paar Euro selbst bauen kann.
Nein, für ein paar Euro kann man irgendetwas bauen, dass irgendwie gelb blinkt.


Ob wohl die Rennleitung direkt nach E Nummern sucht ?
Probier's doch aus ... Achnee, ist ja alles rein theoretisch, gell?


Die Anforderungen zur Zulassung ansich würden mich auch endlich mal interessieren.
Die kann der interessierte Kraftfahrzeugteilehersteller z. B. beim Beuth-Verlag käuflich erwerben.

Andi-Hamburg
09.11.2011, 19:37
Habe inzwischen bei Hänsch solche gelben Heckblitzer gesehen, die bewerben die als für private Personen zugelassen. Kosten nur 400-500 Euro die Mistdinger, obwohl man sich das für ein paar Euro selbst bauen kann. Ob wohl die Rennleitung direkt nach E Nummern sucht ? Die Anforderungen zur Zulassung ansich würden mich auch endlich mal interessieren.

Moin,
ich hab ein sog. RWS-System von Hänsch in meinem Wagen verbaut. Und ja, die Rennleitung und der Tüv schauen auf die Prüfnummern. Hab aber bis jetzt nur positive Erlebnisse mit der Pol gehabt. Lediglich beim Tüv gibt es mal ärger, weil die meinen die wären nicht erlaubt. Und es gibt ja keine ABE dazu, weil die ein Prüfzeichen haben. ;-)

Gruß Andi

überhose
09.11.2011, 20:37
Bei schlechten Wetterverhältnissen wie zu dieser herbstlichen Jahreszeit (Nebel usw.) habe ich gerade heute Morgen gemerkt, wie wenig doch eine einfache Warnblinkanlage hilft bzw. wie spät man diese erst bemerkt.Mit Heckblitzern hast du dieses Problem in maximal eine Richtung gelöst.

Chr881986
09.11.2011, 20:37
Moin,
ich hab ein sog. RWS-System von Hänsch in meinem Wagen verbaut. Und ja, die Rennleitung und der Tüv schauen auf die Prüfnummern. Hab aber bis jetzt nur positive Erlebnisse mit der Pol gehabt. Lediglich beim Tüv gibt es mal ärger, weil die meinen die wären nicht erlaubt. Und es gibt ja keine ABE dazu, weil die ein Prüfzeichen haben. ;-)

Gruß Andi

Hey,

würd mich näher interessieren.
Kannst du Bilder von deinem Einbau einstellen?

Freue mich im voraus.

Gruß

Quittung
09.11.2011, 20:45
@Andi-Hamburg: Es ist durchaus berechtigt, aber wie oft guckt dir denn der TÜV in den Kofferraum ?

Natürlich ist das hier alles theoretisch, ich werde ganz bestimmt nicht einfach so zum Spass 40 Euro für HighPower LEDs, Steuerung usw. ausgeben nur um ein bisschen rumzublitzen und die Dinger wieder wegzuschmeissen sobald jemand eine E Nummer sehen möchte.

MHD MS
10.11.2011, 06:41
schau dir das an

http://www.fg-haensch.de/produkte/effekta-rueckwaerts-warnsysteme/effekta-rueckwaerts-warnsysteme.html

die sind sogar am Privat PKW zugelasen

Tus-bw
10.11.2011, 07:38
weil im Zweifel immer Änderungen an der Lichttechnischen Anlage -> erlöschen der Betriebserlaubnis.Wo hast du die Erkenntniss her?
Lies mal bitte in der FZV nach, speziell § 5.


Die Anforderungen zur Zulassung ansich würden mich auch endlich mal interessieren. Schau mal in die ECE-R 65 (Link zum BMVBS (http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/44952/publicationFile/11254/r-65-kennleuchten-fuer-blinklicht-pdf.pdf)). Dann bekommst du einen ersten Eindruck.
Übrigens, nicht über die Preise ärgern. Die Kosten für die Zulassung bewegen sich (interne und externe Kosten) für ein einziges Produkt im 5-6-stelligen Bereich. Die Kosten will der Hersteller ja auch wieder rein bekommen. Bei kleinen Stückzahlen wirkt sich das halt auf den Endkundenpreis aus.

Vom Eigenbau würde ich die Finger weg lassen. Bei Festeinbau wird sehr gerne nach E-Nummern gesucht. Und die Kosten für die Folgen einer fehlenden Zulassung können die eingesparten Kosten bei weitem übersteigen.

Ich persönlich favorisiere keine fest eingebauten Blitzer, sondern eine Magnet-RKL.
Hat den Vorteil, ich brauch' nicht auszusteigen ... :)
Die Teile werden oft als Pannenleuchte nach § 53 beworben.
Aufpassen! Es gibt viel "billigen" Schrott ohne Zulassung, Hochleistungsprodukte wie Hänsch effekta 06 oder Hella KLX Junior kosten halt. Ich bin bei einem Lieferanten für die Landwirtschaft fündig geworden, Kosten im mittleren bis gehobenen 2-stelligen Bereich.
Einsetzbar ist am STEHENDEN Fahrzeug jedes Produkt mit E-Nummer oder Welle (KBA-Zulassung).

Andi-Hamburg
10.11.2011, 08:18
@TusBW: Mir ist nicht bekannt das die KLX Junior von Hella eine Zulassung nach 53a hat.

Bilder folgen

@ Überhose:
Hauptsächlich braucht man aber die Absicherung nach hinten, um auch nach vorne abzusichern braucht man eben eine Kennleuchte nach 53a (z.b Comet-E, Typ 06/16 )

Gruß Andi

Tus-bw
10.11.2011, 13:25
@TusBW: Mir ist nicht bekannt das die KLX Junior von Hella eine Zulassung nach 53a hat.
Eine Typgenehmigung nach ECE-R65 hat den gleichen (rechtlichen) Stellenwert.

funkereinsteiger
10.11.2011, 21:11
Hallo zusammen,

zu dem Thema: Ich würde wie gesagt mal bei TÜV anrufen und nachfragen.

Hab das so Ähnlich bei meinem Roller auch gemacht. Ich wollte mir in die untere Tachoverkleidung LED´s einbauen (bekannt als Homecoming-Lite von Autos), hab auch in etlichen Foren gesucht aber nichts gefunden. Daraufhin hab ich beim TÜV angerufen, der Prüfer am Telefon konnte sich das nicht richtig vorstellen. Also bin ich mit dem Roller zum TÜV gefahren hab ihm die Sachlage geschildert. Daraufhin sagte er zu mir, ich soll es bauen und ihn danach nochmal ansprechen. Gesagt getan zwei LED´s mit Fassung eingebaut ein Relais reingeklatscht, sodass wenn der Motor angeht die LED´s ausgehen. Wieder zum TÜV geiert, den TÜV-Menschen angepsprochen, er hat sich das angesehen, einen prüfenden Blick auf die Elektronik gemacht und Zack war alles eingetragen. Hab das jetzt schon ein halbes Jahr verbaut und bis jetzt haben die netten blauen Menschen bei der Kontrolle nichts gesagt.

Gruß Simon

Andi-Hamburg
12.11.2011, 21:41
Eine Typgenehmigung nach ECE-R65 hat den gleichen (rechtlichen) Stellenwert.

Hier eine Antwort aus einem anderen Forum dazu:


Nachfrage beim KBA brachte folgende Aussage:

Warnleuchten nach §53a der STVZO benötigen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) nach §22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (STVZO von 2009) in Verbindung mit der Verordnung über die Prüfung und Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung (FzTV von 1998).
Die Regelungen der ECE-R65 beziehen sich auf Kennleuchten für gelbes und blaues Blinklicht.

Als Kennzeichnung ist die Nummer der ABG (~K xxx) auf der Leuchte anzubringen.

Tus-bw
13.11.2011, 09:10
hmmm ... *grübel* ....
Ich habe eine gegensätzliche Aussage (Datum Februar 2011), ebenfalls aus dem KBA:

Der in § 22a Abs. 1 der StVZO vorgeschriebenen Genehmigung steht eine Genehmigung gleich, die ein anderer Staat unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat.

Jetzt wird's witzig ... Da frag' ich doch glatt mal beim BMVBS nach.

MiThoTyN
23.11.2011, 09:11
Preislich deutlich interessanter und soweit ich sehen konnte auch zugelassen:

http://sigtech.de/index.php?mf=details/orange/Heckwarnsystem

Gruß Joachim

Quittung
23.11.2011, 21:10
Also du findest 439€ für sowas als Privatperson preislich interessant ?
Nochmal zur Anmerkung: Es geht mir hier um LED Technik, nicht um alten Kram, der da auch schon sehr teuer ist

Securefunk
15.12.2011, 19:39
Ich habe meine Kofferraum-Beleuchtung auch auf Led`s umgebaut. also zusätzliche lampen an der Koffer-wand rangebaut, sind 8x a4 Smd Led`s. Das ergibt die hälfte der Helligkeit, was so eine Umfeldbeleuchtung vom Nef hergibt.

Ebenso habe ich zusätzlich zu den seitenblinker noch Seitenspiegelblinker. Kam bis jetzt schon 2 mal durch den Tüv.

Einfach mal direkt beim TÜV nachfragen. Das hilft öfters schneller als in Foren zu fragen.

Gib bescheid was draus geworden ist.

Quittung
18.12.2011, 19:29
Wenn etwas daraus wird, werde ich mich melden, feste Pläne habe ich noch nicht, da ich erstmal über Kosten im Eigenbau oder im Kauf und eben rechliches wissen wollte.

Zu den Kosten: Wie ich hier erfahren konnte, siehts sehr kritisch mit Eigenbau aus und beim Kauf muss man auch ordentlich investieren in der Hoffnung, es dann doch nie einsetzen zu müssen/können. Ich halte die Augen weiter offen und im Gegensatz zu anderen Leuten vergesse ich meine Threads nicht.