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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jugendfeuerwehr Einsatzübung Feuer?



rumble1311
29.08.2011, 15:25
Hallo zusammen

Ich habe im Internet ein Video gefunden ( http://www.myvideo.de/watch/2965316/Einsatzuebung_Jugendfeuerwehr )
und wollte hier mal fragen ob ein Jugendfeuerwehrwart sowas machen darf?
Damit meine ich "seine" Kinder ( 10-14 Jahre alt ) in den "Gefahrenbereich" einen Löschangriff mit echten feuer durchführen zulassen?

Im Hefter "Helfer in der Jugendfeuerwehr" habe ich nur rauslesen können das JFM An Einsätzen und Übungen teilnehmen dürfen aber nur mit der Körperlichen Voraussetzung und unter Aufsicht erfahrener Feuerwehrmänner sowei unter Anweisung des Einsatzleiters, das alles aber nur höchstens bis zum Verteiler.

Hat jemand von euch vielleicht etwas Schwarz auf Weiß das man so etwas machen kann?


Grüße

Alex22
29.08.2011, 17:15
Mach doch mal halblang ...
Das ist doch kein Feuer, da waren unsere Lagerfeuer frühers noch größer.

rumble1311
29.08.2011, 17:22
Halblang? Wegen was?

Du hast mich da wahrscheinlich garnicht richtig verstanden...

WENN das in Ordnung ist, würde das für unsere Jugendfeuerwehr auf mal infrage kommen.
Nur möchte ich mir sicher sein das man das auch machen darf...

Mir geht es nicht darum unter dem Video ein Kommentar zu schreiben "Das darf man aber nicht!" sondern nur reines Eigeninteresse um soetwas selbst mit der eigenen jugendfeuerwehr zu machen.

Juli@n
29.08.2011, 17:52
Halblang? Wegen was?

Du hast mich da wahrscheinlich garnicht richtig verstanden...

WENN das in Ordnung ist, würde das für unsere Jugendfeuerwehr auf mal infrage kommen.
Nur möchte ich mir sicher sein das man das auch machen darf...

Mir geht es nicht darum unter dem Video ein Kommentar zu schreiben "Das darf man aber nicht!" sondern nur reines Eigeninteresse um soetwas selbst mit der eigenen jugendfeuerwehr zu machen.

Wen interessierts wenn ihr das macht? Offiziell sind auch Übungen mit Wasser verboten.

rumble1311
29.08.2011, 18:22
Leute die das zufällig sehen oder oder oder...riskieren will ich da nicht viel...

alarma
29.08.2011, 18:43
...sind auch Übungen mit Wasser verboten.
?!?
Wasn?!
Für wen, warum... häh ?!

rumble1311
29.08.2011, 18:59
?!?
Wasn?!
Für wen, warum... häh ?!


Wo ist der "gefällt mir" butto?!

Es gibt genügend Leute die sich darüber den Kopf zerbrechen und nur Fehler suchen...deshalb soll das vermieden werden das es zu problemen kommen könnte.

Juli@n
29.08.2011, 19:22
?!?
Wasn?!
Für wen, warum... häh ?!

Hab ich in einem anderen Forum gelesen umd wurd vielfach bestätigt, jedoch gibt es schätz ich niemand der sich daran hält

zinnlos
29.08.2011, 19:25
Hab ich gelesen, hab ich gehört, hat der Kumpel von meiner Schwester ihrem Freund gesagt.....

QUELLEN sind wichtig...nich nur dahergelabere

überhose
29.08.2011, 19:55
Offiziell sind auch Übungen mit Wasser verboten.Offiziell ist das Blödsinn.

Es gibt Unfallkassen, die das mal speziell zum Thema gemacht haben, aber es wurde dann nicht gesagt "Das dürft ihr nicht", sondern "Das dürft ihr, aber bitte soundso" (Beispiel) (http://www.fuk.de/news/wasser-marsch-auch-bei-der-jugendfeuerwehr/). Dem ein oder anderen ist es dann aber zuviel Arbeit, sich das durchzulesen, zu verstehen und dann auch noch den Kids zu vermitteln. Da ist "Wir dürfen nicht, blöde UK" halt viel einfacher, und man ist auch gleich den schwarzen Peter los. Dann noch entsprechenden Quatsch ins Internet geschrieben, andere lesen das, hinterfragen nicht und schon sind wir bei Beiträgen wie dem obigen. Ist halt auch eine der sagenhaften Errungenschaften unserer Zeit: die toilettenlosen Scheißhausparolen.

consti_ffb
29.08.2011, 20:00
Ich finde es immer wieder schlimm, wie die Jugendfeuerwehr verweichtlicht wird. Wenn die Jugendlichen immer nur zuschauen, wie andere Feuerlöschen, Spreizen etc. lernen sie nichts dazu. Learning by doing heißts doch immer. Und wenn die Jugendlichen dann mal in den Aktiven Dienst übergehen, wird immer erwartet, dass man alles kann, da man ja schon in der Jugendfeuerwehr war. Ich finde das man die Jugendlichen mehr zutrauen muss und auch kann.

MfG

Juli@n
29.08.2011, 20:02
Hab ich gelesen, hab ich gehört, hat der Kumpel von meiner Schwester ihrem Freund gesagt.....

QUELLEN sind wichtig...nich nur dahergelabere

Gut den Link zum anderen Forum such ich euch später...

Jedoch hab ich hier mal was gefunden...

2. Jugendfeuerwehr

2.1 Einrichtung der Jugendfeuerwehr

Freiwilligen Feuerwehren können Jugendfeuerwehren als Jugendabteilung nach § 11 Abs. 3 NBrandSchG angegliedert werden. Die Entscheidung über die Einrichtung einer Jugendfeuerwehr trifft der Träger der Feuerwehr im Regelfall durch Satzungsbeschluss. Jugendfeuerwehren werden von der NJF statistisch erfasst; ihre Gründung soll der NJF angezeigt werden. In Jugendfeuerwehren sollen zur Vorbereitung auf eine Aufnahme in die Einsatzabteilung (§ 11 Abs. 2 NBrandSchG) Kinder und Jugendliche aufgenommen werden, die das 10. Lebensjahr vollendet haben. Die Übernahme in die Einsatzabteilung soll ab vollendetem 16. Lebensjahr gewährleistet sein und spätestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgen.

2.2 Qualifikation der Jugendfeuerwehrwartinnen und Jugendfeuerwehrwarte

Die Jugendfeuerwehr wird von der Jugendfeuerwehrwartin oder dem Jugendfeuerwehrwart geleitet. Sie werden durch die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang „Führungskräfte in der Jugendfeuerwehr” qualifiziert und müssen als Gruppenführerin oder Gruppenführer ausgebildet sein. Der Lehrgang „Führungskräfte in der Jugendfeuerwehr” endet mit einem Leistungsnachweis. Die Durchführung und Bewertung der Prüfungsleistungen erfolgt nach Maßgabe des Bezugserlasses zu b.

Stellvertretende Jugendfeuerwehrwartinnen und stellvertretende Jugendfeuerwehrwarte sollen als Truppführerinnen oder Truppenführer ausgebildet sein.

Jugendfeuerwehrwartinnen und Jugendfeuerwehrwarte sowie deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sollen die Voraussetzungen für die Ausstellung der bundeseinheitlichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter (Juleica) gemäß des Bezugserlasses zu a erfüllen. Die Teilnahme an Fortbildungslehrgängen der NJF wird für alle zur Ausbildung und Betreuung in der Jugendfeuerwehr dauerhaft eingesetzten Feuerwehrangehörigen empfohlen.

Auf die Verpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (§ 72a SGB VIII), sich von der persönlichen Eignung der in der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzten Betreuerinnen und Betreuer durch Vorlage eines Führungszeugnisses nach § 30a BZRG zu überzeugen, wird hingewiesen.

Die Gesamtverantwortung der Ortsbrandmeisterin oder des Ortsbrandmeisters bleibt unberührt.

2.3 Ausbildung in der Jugendfeuerwehr

Die feuerwehrtechnische Ausbildung von Mitgliedern der Jugendfeuerwehr darf nur unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften, der für die Feuerwehren eingeführten Ausbildungsanleitungen und unter besonderer Berücksichtigung der persönlichen Leistungsfähigkeit der Mitglieder der Jugendfeuerwehr erfolgen. Die Mitglieder der Jugendfeuerwehr sind für die praktische feuerwehrtechnische Ausbildung und für Übungen mit Schutzkleidung entsprechend der Anlage 5 FwVO vom 30.4.2010 (Nds.GVBl. S.185, 284) auszurüsten.

Übungen sind als Grundübungen zu gestalten; Einsatzübungen mit ernstfallmäßigem Charakter sind verboten.

2.4 Besondere Grundsätze für die Ausbildung in der Jugendfeuerwehr

2.4.1 Bei Erläuterung von Einrichtungen und Geräten ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.

2.4.2 Bei Ausbildungsmaßnahmen und Übungen mit Wasser ist sicherzustellen, dass eine direkte fachliche Aufsicht erfolgt und ein sofortiges Eingreifen durch qualifizierte Feuerwehrmitglieder, die mindestens die Truppmannausbildung abgeschlossen haben, gewährleistet ist. Außerdem ist der Wasserdruck durch ein Druckbegrenzungsventil unmittelbar vor dem Verteiler auf höchstens drei bar zu begrenzen. Die Nutzung einer Schnellangriffsvorrichtung ist nicht zulässig. (// <- Das war wohl dort mit wasser gemeint, suche ech aber wie oben beschrieben dann den Link)

2.4.3 Die Verwendung von Atemschutzgeräten und besonderer Schutzausrüstungen (z.B. CSA, Strahlen- und Hitzeschutzanzüge usw.), der Einsatz von BOS-Sprechfunkgeräten im 4-m-Band bzw. im TMO-Betrieb, die Nutzung von Alarmierungsgeräten und Alarmeinrichtungen im Straßenverkehr (Sondersignalanlagen) sowie die Verwendung von Hilfeleistungsgerät (z.B. Motorsäge, hydraulisches Rettungsgerät, Mehrzweckzug usw.) sind verboten.

2.4.4 Praktische feuerwehrtechnische Ausbildungsmaßnahmen sind nur im Rahmen der Jugendfeuerwehr und ohne Zeitdruck durchzuführen. Die Zusammenarbeit mehrerer Jugendfeuerwehren - auch ortsfeuerwehrübergreifend - ist grundsätzlich zulässig. Die Durchführung von Großübungen mit ernstfallartigem Charakter (z.B. Einsatz- oder Alarmübungen) ist mit dem Ausbildungsauftrag der Jugendfeuerwehr nicht zu vereinbaren und daher verboten.

2.4.5 Bei Vorbereitung und Abnahme der Leistungsspange und bei Wettbewerben entsprechend den einschlägigen Bestimmungen der Deutschen Jugendfeuerwehr oder der NJF im Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e.V. ist die Leistungsfähigkeit der Mitglieder der Jugendfeuerwehr in besonderem Maß zu berücksichtigen.

Quelle: http://www.recht-niedersachsen.de/21090/b22,1,13202,21,4.htm

überhose
29.08.2011, 20:08
Ja klasse, genau was ich oben schrieb. Von einem generellen Verbot steht da nichts.

Juli@n
29.08.2011, 20:13
Ja klasse, genau was ich oben schrieb. Von einem generellen Verbot steht da nichts.

Meister ich suche derzeit im anderen forum.. Aus dem link schließe ich, dass es nur auf Niedersachsen bezogen ist.

rumble1311
29.08.2011, 20:28
So wie ich das oben rauslese ist es NICHT "erlaubt" solch eine Übung mit "echten Feuer" durchzuführen?

J@n
30.08.2011, 00:24
Hallo


2.4.2 Bei Ausbildungsmaßnahmen und Übungen mit Wasser ist sicherzustellen, dass eine direkte fachliche Aufsicht erfolgt und ein sofortiges Eingreifen durch qualifizierte Feuerwehrmitglieder, die mindestens die Truppmannausbildung abgeschlossen haben, gewährleistet ist. Außerdem ist der Wasserdruck durch ein Druckbegrenzungsventil unmittelbar vor dem Verteiler auf höchstens drei bar zu begrenzen.


Naja hauptsache es steht etwas auf dem Papier auch wenn es (fast) nicht umgesetzt wird, denn erstens bei welchem Auto ist heutzutage ein Druckbegrenzungsventil in der Beladung vorgeschrieben, zweitens braucht unsere Pumpe einen Ausgangsdruck von mindestens 3bar um die Entlüftungseinrichtung abzuschalten, und drittens ist auf den meisten Hydranten bei uns mehr als 3 Bar druck.

Aber Papier ist ja geduldig.

Gruß Jan

rumble1311
30.08.2011, 01:16
Hallo




Naja hauptsache es steht etwas auf dem Papier auch wenn es (fast) nicht umgesetzt wird, denn erstens bei welchem Auto ist heutzutage ein Druckbegrenzungsventil in der Beladung vorgeschrieben, zweitens braucht unsere Pumpe einen Ausgangsdruck von mindestens 3bar um die Entlüftungseinrichtung abzuschalten, und drittens ist auf den meisten Hydranten bei uns mehr als 3 Bar druck.

Aber Papier ist ja geduldig.

Gruß Jan


Können wir jetzt mal zum Thema zurück kommen?!

hannibal
30.08.2011, 06:41
Ähnliches steht auch in dem Kuschelerlass der FUK Niedersachsen:

[url=http://www.fuk.de/pdf-dl.php?id=179&type=1]Link[/Link]

Allerdings ist dieses Schreiben als absolut praxisfremd anzusehen.
Vor allem wenn man sieht was z.B. die THW Jugend so anstellt.

Solange man den gesunden Menschenverstand einschaltet kann bei so einer Übung mit Feuer nichts schief gehen!

marka
30.08.2011, 08:43
Man sieht doch auch immer wieder auf Wettkämpfen Wettkampfgruppen der Jugendfeuerwehr, die dann u.A. auch einen Schnellangriff mit Wasser durchführen.

Wenn man die Kids anständig an die Gefahren heranführt, können sie diese frühzeitig erkennen und das geht dann auch in Fleisch und Blut über.

Im "normalen" Jugendfeuerwehrdienst sollte man das jedoch nicht einbauen. Wir machen das bei uns so, dass in den Sommermonaten die Jugendfeuerwehr jede einzelne Wehr besucht, und mit den "echten" eine entsprechende Übung durchführt. Für die jeweilige Wehr ist das dann ein zusätzlicher Dienst, damit gewährleistet ist, dass genügend erfahrene Kameraden anwesend sind.

Das ist für die Kids immer ein Highlight, nach dem offiziellen Teil wird meist am Lagerfeuer gemeinsam gegrillt oder Stockbrot gebacken. So erfahren die nachrückenden Kameraden dann auch die Gemeinschaft "der Großen". Bei diesem inoffiziellen Teil sagen die Kids auch ganz offen, was ihnen gefallen hat und was man besser machen könnte.

ffmk
30.08.2011, 11:38
wir machen es auch und zwar ohne Druckminderrer. Zwar löschen wir keine Autos sonder Metalltonnen und Strohhaufen.

unsere Seite: http://www.feuerwehr-kamen.de/jf/index.php?cat=00_Allgemeines

Juli@n
30.08.2011, 12:51
So wie ich das oben rauslese ist es NICHT "erlaubt" solch eine Übung mit "echten Feuer" durchzuführen?

"2.4.4 Praktische feuerwehrtechnische Ausbildungsmaßnahmen sind nur im Rahmen der Jugendfeuerwehr und ohne Zeitdruck durchzuführen. Die Zusammenarbeit mehrerer Jugendfeuerwehren - auch ortsfeuerwehrübergreifend - ist grundsätzlich zulässig. Die Durchführung von Großübungen mit ernstfallartigem Charakter (z.B. Einsatz- oder Alarmübungen) ist mit dem Ausbildungsauftrag der Jugendfeuerwehr nicht zu vereinbaren und daher verboten."

Sehe ich so, da in dem Video ganz klar eine Einsatzübung zu erkennen war.

Reissdorf
31.08.2011, 12:31
Hallo Zusammen!

Ich würde mal so sagen, solange nichts passiert darfst du (fast) alles.

Das ich meiner JF persönlich ein Auto anzünden würde denke ich nicht, aber die Jungs haben auch schon mal einen Haufen Holz gelöscht.


Was darf die JF ist ja nun immer wieder ein Thema und hat zwei feste Lager. Die einen würden mit ihren Kindern am liebsten nur Papierfeuerwehrautos basteln und die anderen nehmen ihre JF mit zum Einsatz. Die Wahrheit liegt wohl dazwischen. Glaube da, trotz diverser Diskussionen, noch an den gesunden Menschenverstand. Immer zu empfehlen ist da auch das Gespräch mit dem Vorgesetzten, wie auch immer der nach Landesfeuerwehrgesetz gerade heißt.

Gruß
Reissdorf