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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Polizei beschlagnahmt 4m Gerät des KBA während Einsatz



Ramme
26.08.2011, 13:52
Quelle: http://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article2004599/Polizei-ermittelt-gegen-KBA.html

Andi-Hamburg
26.08.2011, 13:57
Da sieht man mal wieder, die Menschen die damit gerettet werden sind egal, die Bürokratie zählt. Trauriges Deutschland.

Gruß Andi

Alex22
26.08.2011, 14:04
Das ist ja mal eine Frechheit was sich die Polizei hier rausnimmt.
Interessant wäre es mal wenn man den Polizisten wegen Diebstahl anzeigt.
Da dies hier eine vörsätzliche Straftat im Amt handelt kann das sehr negative Auswirkung haben.

Andi-Hamburg
26.08.2011, 14:27
Das ist ja mal eine Frechheit was sich die Polizei hier rausnimmt.
Interessant wäre es mal wenn man den Polizisten wegen Diebstahl anzeigt.
Da dies hier eine vörsätzliche Straftat im Amt handelt kann das sehr negative Auswirkung haben.

Ich denke dem Bericht nach zu urteilen, sitzt der "schuldige" ein paar Etagen höher als die Polizisten.

Gruß Andi

AkkonHaLand
26.08.2011, 14:38
Das ist ja mal eine Frechheit was sich die Polizei hier rausnimmt.
Interessant wäre es mal wenn man den Polizisten wegen Diebstahl anzeigt.
Da dies hier eine vörsätzliche Straftat im Amt handelt kann das sehr negative Auswirkung haben.

Ich gehe mal davon aus, das die Landespolizei, wie überall, nicht selber entscheidet, sondern im Auftrag des Kreis Segeberg tätig wird. Da die Staatsanwaltschaft ja schon erklärt hat, das sie den Fall erst prüfen muss.
...Oberstaatsanwalt Axel Biehler betracht die Rechtlage differenziert: "Die Besatzung funkt ja nicht zum Spaß."...[/url] ... oder anders: "Wir prüfen, ob der NEH die Voraussetzungen für ein Rettungsmittel erfüllt, obwohl er keine Patienten transporttiert."

(meine Anmerkung: Was ist eigentlich in SH mit den NEF? Die transporttieren ja auch nur den NA zur Einsatzstelle, müssen die jetzt auch ihre Funkgeräte abgeben??? Oder gibt es da nur NAW?)

marka
26.08.2011, 14:40
[...]
Quelle: http://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article2004599/Polizei-ermittelt-gegen-KBA.html

Ist schon toll, auf kostenpflichtige Artikel zu verlinken...

Alex22
26.08.2011, 14:44
Ich gehe mal davon aus, das die Landespolizei, wie überall, nicht selber entscheidet, sondern im Auftrag des Kreis Segeberg tätig wird.

Der Kreis Segeberg darf aber weder Beschlagnahmen noch eine Beschlagnahme anordnen.
Beschlgnahmen anordnen dürfen nur Gerichte.
Bei GiV auch die Staatsanwalt oder Ermittlungspersonen.
Da der Staatsanwalt hier eine Beschlagnahme für unbegründet hält ist dies gesetzeswidrig wenn sich die Polizei über die Anordnungen der Staatsanwaltschaft hinwegsetzt und nochmal eine Beschlagnahme durchführt.

AkkonHaLand
26.08.2011, 14:55
Der Kreis Segeberg darf aber weder Beschlagnahmen noch eine Beschlagnahme anordnen.
Beschlgnahmen anordnen dürfen nur Gerichte.
Bei GiV auch die Staatsanwalt oder Ermittlungspersonen.
Da der Staatsanwalt hier eine Beschlagnahme für unbegründet hält ist dies gesetzeswidrig wenn sich die Polizei über die Anordnungen der Staatsanwaltschaft hinwegsetzt und nochmal eine Beschlagnahme durchführt.

Leider nicht so ganz.... Der Kreis darf, da ihm auch polizeiliche Aufgaben zugehören, die Beschlagnahme anordnen, um nach der (vermeintlichen) Straftat (die Nutzung des FuG auf BOS-Frequenzen) die gleichartige Straftat zu verhindern. Ausserdem greifft hier der Grundsatz "Zur Begehung einer Straftat verwendete Geräte werden eingezogen (und ggf. vernichtet/verwertet)" (§74 StGB) Gegen diese Einziehung des Gerätes kann der Nutzer (hier: KBA) Schutz vor einem ordentlichen Gericht suchen ("klagen"). Das dürfte hier aber entfallen, da ja die Staatsanwaltschaft (vorerst) zu den Schluss gekomen ist, das (noch) kein Tatbestand vorliegt, der verfolgt werden muss.

Alex22
26.08.2011, 15:10
Leider nicht so ganz.... Der Kreis darf, da ihm auch polizeiliche Aufgaben zugehören, die Beschlagnahme anordnen, um nach der (vermeintlichen) Straftat (die Nutzung des FuG auf BOS-Frequenzen) die gleichartige Straftat zu verhindern.

Sicher ist das richtig.
StPO § 98: Beschlagnahme

(1) Beschlagnahmen dürfen nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden.

Man lese, daraus.
1. Beschlagnahmen anordnen dürfen erstmal nur Gerichte.
2. Bei Gefahr im Verzug darf es auch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen nach § 152 Gerichtsverfahrensgesetz.
Hier steht aber ausdrücklich.
§ 152
(1) Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind in dieser Eigenschaft verpflichtet, den Anordnungen der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks und der dieser vorgesetzten Beamten Folge zu leisten.

So, wenn die Staatsanwaltschaft sagt die Beschlagnahme ist nicht gerechtfertig, dann darf sich die Polizei nicht einfach über deren Anordnungen hinwegsetzen und munter weiter beschlagnahmen.

RK Segeberg 20/00
26.08.2011, 15:21
...............................

Alex22
26.08.2011, 15:33
Hallo, seit Ihr euch im klaren worüber Ihr alle redet???? Vlt. erst mal über den Sachverhalt informieren bevor hier "klug gesch***" wird!!!! Dieses Flugding erfüllt nicht die Anforderungen gemäß RDG-SH, und ist daher nicht berechtigt das FuG in Betrieb zu nehmen im Bereich der BOS, Ausnahme: im Bereich des Rettungsdienstes des KBA in NORDERSTEDT!!

(Morgen kaufe ich mir einen RTW und spiele auch mit, wo kein Bedarf ist mache ich mir welchen und schreibe was in die Zeitung!!!)

Wo kommen wir hin wen im RD jeder macht was er will, nur weil es Geld bringt!!

..... so, Überdruckventil wieder zu ;-)

1. Hat die Benutzung eines BOS Fugs erstmal gar nichts mit dem Rettungsdienstgesetz zu tun.
2. Welche Anforderung erfüllt es denn nicht?
In eurem RDG steht.

Krankenkraftwagen, Luftrettungsmittel und
Notarzteinsatzfahrzeuge

(1) Für die Notfallrettung und den Krankentransport sind Krankenkraftwagen einzusetzen, sofern nicht im Einzelfall der Einsatz eines Luftrettungsmittels erforderlich erscheint. Die Notärztin oder der Notarzt kann auch in einem Notarzteinsatzfahrzeug an den Einsatzort gelangen.

So, ein "fliegendes NEF" ist ja wohl ein Luftrettungsmittel.

RK Segeberg 20/00
26.08.2011, 15:40
...............................

RK Segeberg 20/00
26.08.2011, 15:41
...............................

RK Segeberg 20/00
26.08.2011, 15:42
...............................

Alex22
26.08.2011, 15:45
Auf Wunsch gelöscht, Mod bitte löschen.

Aeskulap
26.08.2011, 15:45
So. Ob das jetzn NEH ist oder nicht, sei mal dahingestellt.

Fakt ist, dass jemand, der im öffentlichen Auftrag die "Notfallrettung" erfüllt, BOS Berechtigt ist. So stehts in §4 (1) Satz 1.7 der BOS Funkrichtlinie.

http://www.rettungsdienst.net/fodown/Download/Gesetze/bos-rl.pdf

RK Segeberg 20/00
26.08.2011, 15:49
der hat aber KEINEN ÖFFENTLICHEN AUFTRAG vom Kreis Segeberg welcher für die Notfallrettung zuständig ist!!!

marka
26.08.2011, 15:51
http://www.rettungsdienst.net/fodown/Download/Gesetze/bos-rl.pdf

1.7 die behördlichen Träger der Notfallrettung nach landesrechtlichen
Bestimmungen und Leistungserbringer, die die Aufgabe "NotfalIrettung" im
öffentlichen Auftrag erfüllen;

Und hier ist schon wieder eine Hintertür, dass die Länder "dazwischenfunken" können.

Ich finde es auch eigentlich lächerlich.


Handelt es sich bei der KBA eigentlich um ein privatwirtschaftliches Unternehmen?

Ich weiß nur von einigen privaten Ambulanzdiensten, dass diese mit Betriebsfunk ausgestattet sind, nicht mit BOS. Das ist aber nicht durchgängig so. Hängt offensichtlöich von der Region ab...

Aeskulap
26.08.2011, 15:54
Und hier ist schon wieder eine Hintertür, dass die Länder "dazwischenfunken" können.

Ich finde es auch eigentlich lächerlich.


Handelt es sich bei der KBA eigentlich um ein privatwirtschaftliches Unternehmen?

Ich weiß nur von einigen privaten Ambulanzdiensten, dass diese mit Betriebsfunk ausgestattet sind, nicht mit BOS. Das ist aber nicht durchgängig so. Hängt offensichtlöich von der Region ab...

Würde ich sagen, ja: http://www.kba-ev.de/

Hier gibts auch solche und solche, einige haben Betriebs- bzw. Bündelfunk, andere wiederum BOS-Funk...

EDIT:
Umgehen kann man das sicherlich auch, indem man sich im Land für den Katastrophenschutz zur Verfügung stellt. Dann steht demjenigen auch BOS-Funk u.


die Katastrophenschutzbehörden der Länder, öffentliche Einrichtungen des
Katstrophenschutzes und nach Landesrecht im Katastrophenschutz
mitwirkenden Organisationen auch, soweit sie Zivilschutzaufgaben
wahrnehmen

nederrijner
26.08.2011, 17:02
So, ein "fliegendes NEF" ist ja wohl ein Luftrettungsmittel.
Was ein Rettungsmittel ist, entscheidet ja wohl der Träger des Rettungsdienstes und nicht irgendjemand, der mitspielen möchte.

überhose
26.08.2011, 17:05
der hat aber KEINEN ÖFFENTLICHEN AUFTRAG vom Kreis Segeberg welcher für die Notfallrettung zuständig ist!!!Und wird weshalb von der Leitstelle alarmiert?

Alex22
26.08.2011, 17:50
Was ein Rettungsmittel ist, entscheidet ja wohl der Träger des Rettungsdienstes und nicht irgendjemand, der mitspielen möchte.

Das glaub ich nicht.
Was ein Rettungsmittel ist, entscheidet ein Gesetz bzw Verordnung.

http://www.lehrrettungswache-kiel.de/info/rddeutschland.html#e

Rettungsmittel des Rettungsdienstes


Unter Rettungsmittel sind die Mittel für die Beförderung der Patienten bzw. für das Heranführen des rettungsdienstlichen Personals zum Notfallort zu verstehen.

Die technischen Anforderungen an Fahrzeuge, Gerät und Material ergeben sich aus dem jeweiligen "Stand der Technik" entsprechend der nationalen DIN-Normen (Deutsches Institut für Normung) bzw. der jeweiligen europaweit geltenden DIN-EN-Normen.

nederrijner
26.08.2011, 18:07
Das glaube ich schon.

Rettungsmittel des Rettungsdienstes - was Rettungsdienst und damit Rettungsmittel ist, entscheidet der Träger des Rettungsdienstes. Und wenn sich jemand einen RTW mitsamt Besatzung hinstellt, wird er dadurch ebenso wenig Rettungsdienst wie ich mit meinem alten TSF Feuerwehr bin. Ist doch keine Wer-will-kommt-und-jeder-bringt-was-mit-Party.

Alex22
26.08.2011, 18:16
Das glaube ich schon.

Rettungsmittel des Rettungsdienstes - was Rettungsdienst und damit Rettungsmittel ist, entscheidet der Träger des Rettungsdienstes. Und wenn sich jemand einen RTW mitsamt Besatzung hinstellt, wird er dadurch ebenso wenig Rettungsdienst wie ich mit meinem alten TSF Feuerwehr bin. Ist doch keine Wer-will-kommt-und-jeder-bringt-was-mit-Party.


Jetzt wirfst du 2 Dinge durcheinander.
Ich habe nie gesagt das der Hubschrauber Rettungsdienst ist.
Es ist aber sehr wohl ein Rettungsmittel.
Ein Löschgruppenfahrzeug wird auch nicht erst zum Löschgruppenfahrzeug wenn es bei der Feuerwehr steht.

überhose
26.08.2011, 18:17
Ist doch keine Wer-will-kommt-und-jeder-bringt-was-mit-Party.Auch an dich die Frage: Wieso alarmiert die Leitstelle diesen vermeintlichen "Antirettungsmittelhubschrauber"?

nederrijner
26.08.2011, 18:21
Auch an dich die Frage: Wieso alarmiert die Leitstelle diesen vermeintlichen "Antirettungsmittelhubschrauber"?
Gute Frage, Eigenmächtigkeit der Leitstelle, unklare Absprachen/Anweisungen, was weiß ich. Es scheint jedenfalls auch die gegenteilige Auffassung des Kreises zu geben. Das muss zunächst einmal der Träger des Rettungsdienstes (und der Leitstelle?) klären. Aus der faktischen Alarmierung würde ich jedenfalls nichts ableiten.

nederrijner
26.08.2011, 18:25
Jetzt wirfst du 2 Dinge durcheinander.
Ich habe nie gesagt das der Hubschrauber Rettungsdienst ist.
Es ist aber sehr wohl ein Rettungsmittel.
Ein Löschgruppenfahrzeug wird auch nicht erst zum Löschgruppenfahrzeug wenn es bei der Feuerwehr steht.

Dann ist die ganze Diskussion witzlos, ein Rettungsmittel ist für mich immer mit der Aufgabenerfüllung des gesetzlichen Auftrags verbunden. Wie das DIN, das CEN oder der Taubenzüchterverein Haselünne irgendwelche Autos/Luftfahrzeuge bezeichnen, ist doch zweitrangig.

Genau wie ein LF für das DIN vielleicht ein LF ist, aber noch lange kein Einsatzmittel. Interessant z. B. für sog. "Betriebsfeuerwehren" in NRW mit Auswirkungen auf BOS-Funk und StVO.

DG3YCS
26.08.2011, 18:28
Das glaube ich schon.

Rettungsmittel des Rettungsdienstes - was Rettungsdienst und damit Rettungsmittel ist, entscheidet der Träger des Rettungsdienstes. Und wenn sich jemand einen RTW mitsamt Besatzung hinstellt, wird er dadurch ebenso wenig Rettungsdienst wie ich mit meinem alten TSF Feuerwehr bin. Ist doch keine Wer-will-kommt-und-jeder-bringt-was-mit-Party.

Der Träger des Rettungsdienstes bestimmt welche Rettungsmittel für den Regelfall vorgehalten werden und auch zum Einsatz kommen. Er bestimmt aber NICHT was ein Rettungsmittel ist.

Das Problem hier scheint zu sein, das anscheinend einige Behörden den NEH für Sinnvoll halten und gerne einbinden wollen, der Landkreis in welchem er aber Stationiert ist sich da mit Händen und Füßen gegen wehrt.

Die NICHTAlarmierung auch eines nicht eingebundenen Rettungsmittel ist übrigends rechtlich ein ganz heißes Eisen...
MAn stelle sich mal den Fall vor: der NEH steht einsatzbereit am Platz, mit NA und Pilot besetzt. Kann in vier Minuten vor Ort sein. Dies ist dem Leitstllendisponennten bekannt und er KANN den technisch gesehen alarmieren.

Der nächste NA des Regelrettungsdienstes ist im Einsatz, der übernächste steht im OP, so dass es ca. 45min dauert den NA zur Einsatzstelle zu bringen,

Jetzt kommt der Einsatz wegen plötzlicher Bewusstlosigkeit eines jungen Familienvaters.
Der Rettungswagen als Ersteintreffendes Fzg. braucht 15minuten. Da der nächstgelegende ja auch mit dem NA im Einsatz ist. Patient REAPflichtig, NA nach 45 Minuten eintreffend kann trotz durchgehender Maßnahmen ab eintreffen RTW nur noch den Tod feststellen.
Der Gerichtsmediziner stellt nach Anzeige der Angehörigen fest das bei eintreffen eines ausgerüsteten Arztes innerhalb von 5Minuten nach Meldung, was der NEH gewährleistet hätte, die Person höchstwahrscheinlich ohne bleibende Schäden gerettet hätte werden können...

Vermutlich daher die Versuche durch Maßnahmen wie entfernen der Kommunikationsmöglichkeit dieses Rettungsmittel "untauglich" zu machen.

Gruß
Carsten

Ramme
26.08.2011, 18:40
Ist schon toll, auf kostenpflichtige Artikel zu verlinken...

Als ich den Artikel gelesen habe, war er noch nicht kostenpflichtig. Ich kann ihn auch jetzt noch sehen. Aber zur Vorsicht, halt eben oben der ganze Text ungekürzt ...

Poli
26.08.2011, 21:18
Leider nicht so ganz.... Der Kreis darf, da ihm auch polizeiliche Aufgaben zugehören, die Beschlagnahme anordnen, um nach der (vermeintlichen) Straftat (die Nutzung des FuG auf BOS-Frequenzen) die gleichartige Straftat zu verhindern. Ausserdem greifft hier der Grundsatz "Zur Begehung einer Straftat verwendete Geräte werden eingezogen (und ggf. vernichtet/verwertet)" (§74 StGB) Gegen diese Einziehung des Gerätes kann der Nutzer (hier: KBA) Schutz vor einem ordentlichen Gericht suchen ("klagen"). Das dürfte hier aber entfallen, da ja die Staatsanwaltschaft (vorerst) zu den Schluss gekomen ist, das (noch) kein Tatbestand vorliegt, der verfolgt werden muss.

Du mischt hier Strafverfahrensrecht und Gefahrenabwehrrecht massiv durcheinander! Eine Gefahrenabwehrbehörde darf per Gesetz nach dem im Bundesland gültigen Gefahrenabwehrrecht Sicherstellungen durchführen, soweit dies zur Abwehr eine Gefahr (die in den Rechtsvorschriften dann eindeutig definiert ist) sicherstellen.

Eine Beschlagnahme im strafprozessualen Sinne obliegt nur der Judikative, bei Gefahr im Verzuge auch der Exekutive (StA und Polizei).

Eine Kommunalverwaltung, sei es Stadt- und/oder Kreisverwaltung ist in keinem Falle berechtigt, strafprozessuale Maßnahmen im Sinne der Strafprozessordung anzuordnen oder durchzuführen.


MfG

Poli

Der Namenlose
26.08.2011, 21:56
Du mischt hier Strafverfahrensrecht und Gefahrenabwehrrecht massiv durcheinander!

Das bringt es auf den Punkt, zumal die zitierte Einziehung nach StGB zwar auch einen präventiven Charakter hat, aber grundsätzlich im Rahmen des (repressiven) Strafprozesses erfolgt.

Hier dürfte § 210 Abs. 1 Nr. 1 LVwG SH einschlägig sein, der die Ermächtigungsgrundlage für eine polizeirechtliche Sicherstellung von Sachen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für die öffentliche Sicherheit bietet, wenn dies erforderlich ist.

Die einzelnen Tatbestandsmerkmale wurden bereits hinreichend diskutiert, diskussionspotenzial bietet in meinen Augen allein noch die getroffene Ermessensentscheidung.

aradam
26.08.2011, 23:54
>Handfunkgerät< in einem "Notarzeinsatzhubschrauber" mit einem Rufnamen "KUNO SH 01" schon dieser ist nicht zugelassen ... eine alte Bo-105 ... was kommt als nächstes? ... BSI-Karten für "Rettungssanitätervorausfahrzeuge" mit Trabis? ... meine Qualitätsansprüche an einen standartisierten Rettungsdienst sehen anders aus. Selbstfahrende Notärzte, Notarzteinsatzhubschrauber, uralte, schlecht ausgestattete Rettungsmittel, Rettungsdienste die ihre Personalkosten durch ehrenamtliches Personal drücken um Ausschreibungen zu gewinnen ... und wenn es bei schlechtem Wetter, nachts und am Wochenende nichts mit den Kostenträgern abzurechnen gibt bleibt der einzelne Patient auf der Strecke. Da darf sich dann der kommunale Rettungsdienst drum kümmern. Ich möchte meine Krankenkassenbeiträge nicht in solche Unternehmen fliessen sehen. Warum gibt es wohl Bemessungsgrundlagen für die Rettungsmittelvorhaltung ... wenn wir den Rettungsdienst gewinnorientiert in privater Hand haben, wünsche ich jedem Patient außerhalb der gewinnbringenden "Öffnungszeiten" und außerhalb der Ballungszentren viel Glück. Achja, Rettungsassistent ist ein Berufsbild, mit einem Beruf sollte man eine Familie und nicht nur seinen Geschäftsführer ernähren können. Was dort gemacht wird ist sprichwörtlich mit dem Leid anderer Leute Geld zu verdienen. Dafür wird dann auch über Leichen gegangen. Das nenne ich Wildwest

Ich werde dem Hubschrauber auf dem Tieflader hinterherwinken wenn er stillgelegt wird und wünsche allen Möchtegernrettungsdiensten so schlechte Quartalszahlen, dass sie dieses perfide "Spiel" endlich sein lassen.

Gruß
Alex

Bendix_4123Reloaded
27.08.2011, 00:17
>Handfunkgerät< in einem "Notarzeinsatzhubschrauber" mit einem Rufnamen "KUNO SH 01" schon dieser ist nicht zugelassen ... eine alte Bo-105 ... was kommt als nächstes? ... BSI-Karten für "Rettungssanitätervorausfahrzeuge" mit Trabis? ... meine Qualitätsansprüche an einen standartisierten Rettungsdienst sehen anders aus. Selbstfahrende Notärzte, Notarzteinsatzhubschrauber, uralte, schlecht ausgestattete Rettungsmittel, Rettungsdienste die ihre Personalkosten durch ehrenamtliches Personal drücken um Ausschreibungen zu gewinnen ... und wenn es bei schlechtem Wetter, nachts und am Wochenende nichts mit den Kostenträgern abzurechnen gibt bleibt der einzelne Patient auf der Strecke. Da darf sich dann der kommunale Rettungsdienst drum kümmern. Ich möchte meine Krankenkassenbeiträge nicht in solche Unternehmen fliessen sehen. Warum gibt es wohl Bemessungsgrundlagen für die Rettungsmittelvorhaltung ... wenn wir den Rettungsdienst gewinnorientiert in privater Hand haben, wünsche ich jedem Patient außerhalb der gewinnbringenden "Öffnungszeiten" und außerhalb der Ballungszentren viel Glück. Achja, Rettungsassistent ist ein Berufsbild, mit einem Beruf sollte man eine Familie und nicht nur seinen Geschäftsführer ernähren können. Was dort gemacht wird ist sprichwörtlich mit dem Leid anderer Leute Geld zu verdienen. Dafür wird dann auch über Leichen gegangen. Das nenne ich Wildwest

Ich werde dem Hubschrauber auf dem Tieflader hinterherwinken wenn er stillgelegt wird und wünsche allen Möchtegernrettungsdiensten so schlechte Quartalszahlen, dass sie dieses perfide "Spiel" endlich sein lassen.

Gruß
Alex
Nix gegen Trabis ja.....

IM übrigen fallen mir direkt mehrere RTHs ein, die ein 13a bei haben. Der Streit an der Stadtgrenze zu Hamburg mit diesem Rettungsdienst geht seit Jahren. Erst war es das NEF, dann die 10m, die er nach HH rein ist und jetzt da. Ganz ehrlich, wenn der Landkreis es nicht auf die Reihe bekommt, einen Rettungsdienst auf die beine zu stellen, dann bitte kann auch ein privater kommen. ASB und wer auch immer sind auch privat und müssen kostendeckend arbeiten. Ganz ehrlich, Deine Meinung hinkt etwas der Realität hinterher. Es gibt nicht NUR DEN EINEN Rettungsdienst. Und immer schön dran denken, wenn Du Dein Fug13 in die Hand nimmst ....

aradam
27.08.2011, 00:31
Na klar, dann werd doch mit deinen Trabis glücklich ...
DER Landkreis hat einen guten Rettungsdienst von dem sich im Bundesvergleich so manch einer eine Scheibe abschneiden könnte. Im übrigen besitze ich kein eigenes HFuG, wozu auch? Dienstlich bekomme ich diese gestellt.
Aber du hast sicherlich Recht ... wir sollten auch die Feuerwehren, Polizei und KatS "gewinnorientiert" privatisieren ... kauf dir ne Brille. Rettungsdienst darf nie allein Geschäftsmodell sein.

*kopfschüttel*
Alex

Bendix_4123Reloaded
27.08.2011, 01:03
Zum Glück muss ich mir den Schuh nicht anziehen, mein Verein wird sicher nie privat.

Aber wo liegt das Problem? Was schadet ein NEF oder NH-irgendwas mehr oder weniger? Ob nun fliegend oder fahrend? Mir wäre das wurscht, wie die kommen, Hauptsache sie kommen überhaupt.

Die Unternehmen müssen kostendeckend arbeiten, sonst könnten sie bald ihre RTWs etc. stehen lassen. Komm mal wieder runter. Man könnte fast denken, das Dir jetzt irgendwelche Nachteile hast, weil da ein Notarzt mehr oder weniger durch die Gegend fliegt.

aradam
27.08.2011, 01:44
Sag mal, in Betriebswirtschaft hast du immer gesachwänzt, oder? Wahr wahrscheinlich auch kein Thema bei euch.

Richtig ist deine Aussage: "... Hauptsache er kommt"
Stimmt, aber kommt nur dann wenn es sich für ihn rentiert, ansonsten kommt er halt nicht.

Die Indienststellung für ein zusätzliches NEF oder einen zusätzlichen RTH werden anhand von Bedarfzahlen (Auslastung/Dopplungsfälle) ermittelt, gerade diese werden aber durch solchen Wildwuchs medienwirksam verfälscht. Arzt ist nicht gleich Arzt und Rettungswagen ist nicht gleich Rettungswagen, zumindest nicht solange man Normen und Gesetze mit Spitzfindigkeiten umgeht. Langfristig also eine Verschlechterung/Stagnation der medizinischen Versorgung. Der KBA rechnet den "NEH" den Kostenträgern gegenüber aber voll ab. Noch ist die Versorgung mit Notarztstandorten und Rettungshubschraubern in Schleswig-Holstein auf einem recht dichten Niveau angesiedelt.
Es gibt auch einen kleinen Unterschied zwischen Kostendeckung und Gewinn. Wenn mir Tarifverträge, die Qualität eines Rettungsdienstes und die Einhaltung >aller< Hilfsfristen egal ist, kann ich leicht Gewinn einfahren. Das kann ich gut in der Presse verkaufen.
Muß ich dagegen auch die weniger dicht besiedelten Gebiete bei jedem Wetter und zu jeder Uhrzeit qualitätsgerecht versorgen, werde ich zwangsläufig auch teurer um kostendeckend zu arbeiten.

Wenn wir hier nicht über das Geld reden würden, hätte Deutschland schon lange ein flächendeckendes Tetranetz, Süddeutschland genügend besetzte NEF und Berliner Polizisten keine grüne Dienstkleidung mehr.

Gruß
Alex

Bendix_4123Reloaded
27.08.2011, 02:01
OT:
Guten Morgen, wir haben blaue Uniformen, sogar schon eine ganze Weile aber auch egal... ach so ja auch blaue EwAs, die grünen sind Restbestände, die NE-Einsätze fahren und dem VkD gehören.

Die Sache mit dem Tetra müssen wir nicht noch mal diskutieren, da ist die Politik mit Sicherheit auch Schuld. Das Geld alleine hat damit nichts zu tun.


Fragt sich natürlich, warum die Lst. dann das Ding raus holt, wenn er doch so verboten ist.

Florian 40
27.08.2011, 02:29
Ohne das man den genauen Sachstand kennt ist das hier eine Sinnlose Diskussion. Man sollte
ersteinmal abwarten was da nun herauskommt.

Gruss Flo

Alex22
27.08.2011, 07:40
wenn wir den Rettungsdienst gewinnorientiert in privater Hand haben, wünsche ich jedem Patient außerhalb der gewinnbringenden "Öffnungszeiten" und außerhalb der Ballungszentren viel Glück.

Ist er doch schon und außer in Städten wo dies die Feuerwehr macht war es schon immer so.
D(B)RK, ASB etc sind alles private gewinnorientierte Unternehmen.

Alex22
27.08.2011, 07:44
Richtig ist deine Aussage: "... Hauptsache er kommt"
Stimmt, aber kommt nur dann wenn es sich für ihn rentiert, ansonsten kommt er halt nicht.

Ich weiß ja nicht wie das bei euch ist, bei uns gibts für den Notarzt einfach eine Pauschale.
Also rentiert sich der Hubschrauber immer oder nie.



Die Indienststellung für ein zusätzliches NEF oder einen zusätzlichen RTH werden anhand von Bedarfzahlen (Auslastung/Dopplungsfälle) ermittelt,

Das ist schon immer so, aber auch die Krankenkassen streuben sich gegen diese Bedarfszahlen.




Noch ist die Versorgung mit Notarztstandorten und Rettungshubschraubern in Schleswig-Holstein auf einem recht dichten Niveau angesiedelt.

Das ist kein RTH, also kannst das mal weglassen.
Keine Ahnung wie aktuell die Karte war die ich gefunden habe, dennoch gab es in SH Landkreise wo es nicht einen NA gibt und sowas nenst du dicht besiedelt?
Falls du ne andere Karte hast, bitte mal hier reinstellen.

nederrijner
27.08.2011, 08:33
Aber wo liegt das Problem? Was schadet ein NEF oder NH-irgendwas mehr oder weniger? Ob nun fliegend oder fahrend? Mir wäre das wurscht, wie die kommen, Hauptsache sie kommen überhaupt.
Es macht das System recht unplanbar, wenn jeder mitmachen darf der will (und auch ggf. nicht mehr mitmacht, wenn er nicht mehr kann oder will). So lange das Ganze nicht aus reiner Nächstenliebe kostenlos betrieben wird, wird das Geld früher oder später an anderer Stelle fehlen. Es ist unrealistisch zu glauben, dass der Kostenträger den Mehraufwand einfach so übernimmt.

Des Weiteren habe ich aus grundsätzlichen Erwägungen etwas gegen den Gedanken, dass jeder im Rettungsdienst (oder anderen Bereichen der Gefahrenabwehr) mitwirken darf, sobald er über entsprechendes Material und Personal verfügt. Es rennen genug Personen herum, die eine ausgeprägte Persönlichkeitsstörung haben und über diese Schiene Eingang in das recht sensible System BOS finden würden.

überhose
27.08.2011, 10:37
DER Landkreis hat einen guten Rettungsdienst von dem sich im Bundesvergleich so manch einer eine Scheibe abschneiden könnte. Im übrigen besitze ich kein eigenes HFuG, wozu auch? Dienstlich bekomme ich diese gestellt.Auch an dich die Frage: Wieso alarmiert die Leitstelle diesen Hubschrauber? DER Landkreis ist doch Aufgabenträger der Leitstelle, auch wenn in dem Fall die Aufgaben an die Leitstelle eines Nachbarkreises übertragen wurden. Gibt's kein AAO-Mitspracherecht?


Keine Ahnung wie aktuell die Karte war die ich gefunden habe, dennoch gab es in SH Landkreise wo es nicht einen NA gibt und sowas nenst du dicht besiedelt?
Falls du ne andere Karte hast, bitte mal hier reinstellen.
http://www.brianpeschke.de/rd/rdkarte.html ?
Da gibts schon Flecken, wo man besser gesund bleibt, und das werden natürlich schnell mehr, wenn der nächste Druide schon beschäftigt ist.

Ramme
27.08.2011, 17:33
Nachdem die Polizei während eines Notfalleinsatzes das Funkgerät des KBA-Notarzteinsatzhubschraubers beschlagnahmt hat, fordert die Norderstedter Hilfsorganisation jetzt eine schriftliche Klärung durch die Kreisverwaltung.

Norderstedt/Hartenholm. Sie hatte dem KBA die Nutzung des Behördenfunks BOS im Hubschrauber untersagt und nach KBA-Angaben nicht auf einen Widerspruch reagiert. "Auf eine schriftliche Antwort warten wir seit sieben Wochen", sagte KBA-Sprecher Florian Gottschalk. Die Besatzung werde weiter funken, um bei einem Einsatz die schnellstmögliche notärztliche Versorgung sicherzustellen und um sichere Starts und Landungen zu gewährleisten.

Die Polizei musste das Funkgerät auf Anweisung der Staatsanwaltschaft wieder herausgeben, will es aber bei weiterer Benutzung wieder einkassieren.

Quelle: http://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article2005971/KBA-fordert-vom-Kreis-Antworten-im-Streit-um-die-Funklizenz.html vom 27.08.2011

Kleine Anmerkung am Rande: Ich habe aus Interesse mal bei der KBA angfragt, bezüglich der Alamierung von Kuno. Diese läuft über Telefon.

Bendix_4123Reloaded
27.08.2011, 18:29
Noch mal ganz dumm gefragt: Wer vergibt eigentlich die Rufnamen? Ländersache oder Regulierungsbehörde?

Poli
27.08.2011, 20:07
Noch mal ganz dumm gefragt: Wer vergibt eigentlich die Rufnamen? Ländersache oder Regulierungsbehörde?

Soweit mir bekannt, der Träger des Rettungsdienstes. Zumindest ist es im Bereich des KatS so, dass der Träger des KatS die Rufnamen vergibt. Deshalb gehe ich davon aus, dass es im Bereich des Rettungsdienstes analog läuft.

MfG Poli

aradam
27.08.2011, 21:15
BOS-Rufnamen werden vom Landespolizeiamt im Auftrage des Innenministeriums vergeben, oder wie in dem hier beschriebenen Fall geschehen, einfach ausgedacht und benutzt.

Gruß
Alex

aradam
27.08.2011, 21:24
Wo sind denn auf der Karte die "weißen Stellen" legt mal als Vergleich eine Strassenkarte daneben. Ich habe zuweilen auch in einer Millionenstadt mit meinen Patienten schon länger als 20 Minuten auf den Notarzt gewartet.

Ich zähle im Übrigen einen RTH auch zu den Notarztzubringern.

Warum wird der "NEH" wohl alarmiert ... Gegenfrage sollte der Disponent derjenige sein der einen Prozess bestreiten muß oder sollten das lieber die Verantwortlichen in der Geschäftsführung mit dem Ordnungsamt des zuständigen Kreises klären?

Gruß
Alex

überhose
27.08.2011, 21:33
Gegenfrage sollte der Disponent derjenige sein der einen Prozess bestreiten muß oder sollten das lieber die Verantwortlichen in der Geschäftsführung mit dem Ordnungsamt des zuständigen Kreises klären?Auf welcher Grundlage alarmiert der Disponent denn, wie kommen die Einsatzmittel in seinen Rechner?

DG7GJ
27.08.2011, 21:36
Hallo!

Verfolge dieses Thema hier schon seit gestern.
Allerdings fehlten für mich wichtige Detailinformationen um die Thematik beurteilen zu können.
Doch...:


>Handfunkgerät< in einem "Notarzeinsatzhubschrauber" mit einem Rufnamen "KUNO SH 01" schon dieser ist nicht zugelassen ...

"Handfunkgerät im Hubschrauber"....woher stammte die Info das es sich um ein HFG handelte?

Da wäre zum einen die TR-BOS Frage...ein zugelassenes Fug13 oder ohne TR-BOS?

Und zum anderen, egal ob TR-BOS oder nicht:
Handfunkgeräte in Luftfahrzeugen sind Luftfahrrechtlich ein extrem heißes Eisen bezüglich EMV, Flugsicherheit und freilich auch der Störreichweite.

Es gibt bei den BOS ebenso wie in vielen anderen Funkdiensten klare und strenge Vorgaben mit welcher Leistung und mit welchen Antennen aus welcher Flughöhe gesendet werden darf.

Ein Fug13 mit satten 2,5W aus z.B. 800m Flughöhe dürfte weite Teile eines Bundeslandes ausleuchten!

Ich kann mir nicht vorstellen das im vorliegenden Fall wirklich ein Fug13 im Hubschrauber benutzt wurde - da dürfte es reichlich Rechtsgrundlagen geben um sowas zu unterbinden.

Soweit ich weis sind nur Festeinbauten zugelassen - mit einem riesigen Bürokratiehype mit Einzelzulassung aus Luftfahrrechtlicher Sicht.
Da einfach ein Fug8b auf 10 Watt und KFZ-Standardantenne drann ist schonmal garnicht. :-)

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser

Sprechwunsch
28.08.2011, 00:15
Naja das ist nichts neues, dass man in SH Hubschrauber durchs ganze Bundesland hört...

Vielleicht ist das Handfunkgerät auch an eine Außenantenne angeschlossen? Aber das dürfte die Reichweite ja nochmal deutlich erhöhen.

Ramme
28.08.2011, 12:00
Hallo!

Verfolge dieses Thema hier schon seit gestern.
Allerdings fehlten für mich wichtige Detailinformationen um die Thematik beurteilen zu können.

"Handfunkgerät im Hubschrauber"....woher stammte die Info das es sich um ein HFG handelte?

Das es sich um ein HandFuG handelt, steht im Eröffnungstext. Quelle ebenso.


Da wäre zum einen die TR-BOS Frage...ein zugelassenes Fug13 oder ohne TR-BOS?

Einfach beim KBA anfragen ;) Aber um dir eine einfache Mail mal abzunehmen, werde ich das mal tun.

Bendix_4123Reloaded
28.08.2011, 14:39
Ein Fug13 mit satten 2,5W aus z.B. 800m Flughöhe dürfte weite Teile eines Bundeslandes ausleuchten!

Jürgen man beacht:

Das Betreiben der BOS-Funkanlagen wird nur bis zu einer Flughöhe von 1000 ft (300 m) über Grund gestattet. Es ist mit der geringsten erforderlichen Senderausgangsleistung zu arbeiten. Ein Funkverkehr zwischen Luftfahrzeugen
auf BOS-Frequenzen ist aus luftfahrtrechtlichen Gründen nicht gestattet.

Aber ich habe festgestellt, das die Piloten der Helis, gerade im polizeilichem Bereich sowieso machen, was sie wollen. Man kann davon ausgehen, das unser Pirol ständig höher als 300m fliegt, der TV-Turm ist ja schon 370m und er fliegt selten drum herum.

Etwas OT: =)

Beschwert sich eigentlich einer, wenn die Polizei gegen Gesetze verstößt? Nein, sicher nicht. Unser Pirol Berlin verstößt häufig gegen Gesetze. So ist es zum Beispiel verboten, ohne BEACON LICHT zu fliegen, ob Tag oder Nacht und wie oft ist er die letzten Nächte ohne Positionslichter geflogen und hat das auch noch über Funk (BOS) gesagt und hat die Leitstelle LKA um erlaubnis gefragt!

Ist die Leistelle LKA überhautp berechtigt, derartige Dinge zu erlauben?

Jedes Luftfahrzeug hat sich den Tages und Witterungsverhältnissen anzupassen was das Licht angeht. Dazu gehören Navigationslichter und das Beacon Light. Das gilt für zivile und auch militärische Luftfahrzeuge.

Er wäre ein Verstoß gegen die LUFTVERKEHRS-ORDNUNG. (§ 17 LuftVO mit Anlage 1), welche eindeutig besagt, das unter Flugfläche 100 (10.000 Fuß = 3300 m) die Positionsleuchten von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang eingeschaltet werden müßen, weiterhin besagt sie, das dass sogenannte Beacon Light vor Inbetriebnahme des Triebwerkes eingeschalten und erst bei Abschaltung der Triebwerke wieder ausgeschalten werden darf. Das Beacon Light ist das rote Licht, welches entweder eine Rundumleuchte oder seit einiger Zeit auch ein Stroboskoplicht sein muss. Ausnahmen gibt es diesbezüglich nicht. Gerade in Gegenden, wo mit anderen Luftfahrzeugen gerechnet werden muss, ist das besonders wichtig. Außerdem gilt für Berlin Mindestflughöhe 2000 Fuß, aber Pirol berlin wie auch der Christoph werden sicher eine Ausnahmeerlaubnis wegen der Flughöhe haben.

Das Problem ist, das es wahrscheinlich niemanden interessiert, wenn Pirol so was macht. Wo kein Kläger, da kein Richter. Theoretisch müsste man jetzt ein Radarbild sichern lassen, das Luftfahrtbundesamt informieren und weiter sehen, was passiert.

Man müsste einfach mal die Towerfrequenz mithören und sehen, was die da sagen!

Wenn Du das bei der Prüfung zum Flugschein vergißt, dann kannst Du gleich wieder aussteigen. Das war es dann-Prüfung gelaufen! Die Beacons wie gesagt die roten Blinklichter unter und auf dem Luftfahrzeug. Das sind "nur" Warnleuchten die blinken/rotieren und sagen, dass sich die beweglichen Teile am Luftfahrzeug (demnächst) auch bewegen werdem (nämlich die Triebwerke). Und die Gesetzgebung verlangt eben, vor Triebwerkstart ein und nach Treibwerkabschaltung erst wieder ausschalten. Und was ist, wenn ich mich mit meinem Ultraleichtflieger verirre oder Notlanden muss? Oder was auch immer - dann muss man doch sehen, wo das Ding fliegt.

Schraube
31.08.2011, 15:02
Einige Leute sollten sich zunächst einmal über die grundsätzlichen Sachen schlau machen:

Ein NEH gehört nicht zur Luftrettung. Damit greifen auch nicht landesrechtliche Bestimmungen zur Luftrettung.
Ein Hubschrauber vom Typ BO 105 ist sehr wohl zum Personentransport zugelassen. Die Festlegung von bestimmten Leistungsklassen bezieht sich in diesem Zusammenhang auf HEMS-Einsätze. Ein vorheriger Blick in entsprechende Bestimmungen JAR-Ops3 wäre hilfreich, bevor hier Behauptungen aufgestellt werden. Die Beurteilung, ob es sich bei einem NEH um HEMS handelt, ist zur Zeit umstritten.
Ebenso sollten sich hier Laien nicht zur luftrechtlichen Betrachtung von FuG in Luftfahrzeugen äußern, ebenso nicht zur Zulässigkeit zu bestimmten Flugverfahren im Einsatz hoheitlicher Betreiber im Vergleich zu UL.
Bei der Statioinierung des NEH handelt es sich um ein zeitlich befristetes Projekt, dessen Auswertung offen ist.

Die Beschlagnahme eines FuG im Einsatz als einsatzwichtiges Gerät geht über alle bislang maßgeblichen rechtlichen Voraussetzungen hinaus: Ermittlungen nicht erfolgt oder abgeschlossen. Verhältnismäßigkeit der Mittel, Gefahr im Verzug. Eigentlich müssten hier von amtswegen Aufsichtsorgane tätig werden und zwar wegen erheblicher Vertöße gegen Dienstobliegenheiten. Die Polizei hat sich vor einen Karren anderer spannen lassen!

Das System notarztbesetzter Rettungsmittel stößt in vielen Bereichen an seine Grenzen, aus welchen Gründen auch immer. Inzwischen sind die Interessenlagen so festgefügt, dass Ansätze zu neuen Modellen im Keim erstickt werden. Neuerungen werden als Konkurrenz gesehen. warum sonst hat ein direkt betroffener Betreiber mit einem weit gestreuten Schreiben massiv Front gegen den NEH gemacht. Klar ist auch, die für ihren Rettungsdienstbereich zuständige Verwaltung erst mal dagegen sein muss, sonst würde sie zugeben, dass ihr System nicht in Ordnung ist.

Fakt ist, dass in Deutschland immer mehr Löcher im System teilweise gerichtsfest nachgewiesen werden. Nur gibt es keiner zu. Viele zuständige Stellen verweigern die Herausgabe von Daten. Optimierung ist erforderlich und kann oder muss sogar im gesamten System erfolgen. Dabei muss es auch neue Ansätze geben. Zumindest müssen diese diskutabel sein. Und unter bestimmten Rahmenbedingungen kann ein NEH sicherlich einer dieser Ansätze sein. Andere Bundesländer sind schon weiter.

Schon lange werden entsprechende Evaluierungen gefordert, aber nicht umgesetzt. So ist verschiedentlich schon nachzulesen, das bisherige Betrachtungsweisen, Festlegungen veränderbar und realistischer sein sollten. Solange jedoch nicht diese Realität, sondern politische Gründe als Grundlage der Entscheidung dienen, kann es nicht zu Verbesserungen kommen.

Rettungsdienst wird heute nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen organisiert und durchgeführt. Ich will nicht so weit gehen, und von Gewinnorientierung sprechen. Auch die gemeinnützigen Organisationsformen ermöglichen durch betriebswirtschaftlich korrekte Methoden die Verhinderung zur erzielung von Gewinnen. Damit wäre auch eine Erklärung für den Widerstand gegeben, da Furcht vor dem Eindringen eines unliebsamen Konkurrenten bsteht.

Übrigens, in einem Presseartikel ist nachzulesen, das Christoph Hansa in HH z.B. nur in weit 100 % seiner Einsätze einen Patienten transportiert. Damit erfüllt der NEH in vollem Umfang den Zweck des reinen NA-Zubringers. Wer die Geschichte der Luftrettung kennt, wird verblüfft sein, mit welcher Zielsetzung alles einmal angefangen hat...

Ein NEH ist weitaus kostengünstiger zu betreiben als ein RTH.

Und das man es andern Orts auch ganz anders sieht: Das Projekt wird Ende September mit dem Health Media Award ausgezeichnet.

sschaebe
31.08.2011, 15:31
Fakt ist, dass in Deutschland immer mehr Löcher im System teilweise gerichtsfest nachgewiesen werden. Nur gibt es keiner zu. Viele zuständige Stellen verweigern die Herausgabe von Daten. Optimierung ist erforderlich und kann oder muss sogar im gesamten System erfolgen. Dabei muss es auch neue Ansätze geben. Zumindest müssen diese diskutabel sein. Und unter bestimmten Rahmenbedingungen kann ein NEH sicherlich einer dieser Ansätze sein. Andere Bundesländer sind schon weiter.
In Ba-Wü kann jeder die Einhaltung der Hilfsfristen (RTW und NA getrennt) sich anschauen. Klick für Bericht (http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Meldungen/252665.html?referer=83138&template=min_meldung_html&_min=_im) Klick für reine Zahlen (http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/fm7/2028/Bilanz%20Hilfsfristen%202010.pdf)

Gruß
Simon

marka
31.08.2011, 15:35
Sag mal, in Betriebswirtschaft hast du immer gesachwänzt, oder? Wahr wahrscheinlich auch kein Thema bei euch. [...]

@aradam:
Auch, wenn ich kein Moderator dieses Forums bin, bitte ich Dich darum, den Fuß vom Gas zu nehmen. Polemik und hochschaukelnde Emotionen haben selten schnell zum Ziel geführt.
Gerade in einem schriftabhängigen Medium, wie ein Diskussionsforum es nun einmal ist, kann es schnell zu Missverständnissen kommen, denn nicht jeder versteht den Humor und die Ironie des anderen.

Grundsätzlich stimme ich Dir zu, dass Themen wie Rettungsdienst und medizinische Versorgung nicht ausschließlich von betriebswirtschaftlicher Seite gesehen werden dürfen.
Aber um einen hohen Standard zu halten, bedarf es der Definition von Standards und der regelmäßigen, unabhängigen Kontrolle.

Back2Topic:

Wenn dem Dienstleister die Genehmigung zum Betrieb von Funkgeräten auf BOS-Frequenzen verwehrt wurde, ist es imho schon rechtmäßig, das Gerät zu beschlagnahmen.

Ich kann ja auch nicht hingehen, mir eine (gem. TR-BOS zugelassene) 4-Meter-Quetsche kaufen und diese nach Gutdünken verwenden. Selbst, wenn ich eine dienstliche Veranlassung hätte, fehlt mir immer noch der offiziell zugeteilte, obligatorische Funkrufname.
Einzige Ausnahme sehe ich in der Tat in der Nothilfe begründet, wenn ich das Gerät besitze und unmittelbar nach einem Unfallereignis an dem Schadensort vorbeikomme. Dann könnte ich die Leitstelle auf 4-M ansprechen und die Meldung abgeben. Aber nur im Notfall und wenn keine anderen Kommunikationsmittel (Mobiltelefon oder Telefonzelle) zur Verfügung stehen.

Ich freue mich diesbezüglich schon auf TETRA, denn dann hat dieser Wildwuchs ein Ende!

Bastel
31.08.2011, 16:21
Tach !!!

Was Neues zu "Kuno-SH 01":

http://www.skverlag.de/s-k-verlag/aktuelles/meldung/newsartikel/health-media-award-fuer-kuno-sh-01.html?tx_ttnews[year]=2011&tx_ttnews[month]=08&tx_ttnews[day]=30&cHash=6741b2650820635f8b332c7da632208e


Und:
Für eine kleine Zeitreise:
http://www.steiger-stiftung.de/Historie.118.0.html#
Unten auf "Film ansehen" klicken

Nur als kleine "Lehrstunde" über die Entwicklung des Rettungsdienstes in Deutschland und die Wiederstände, mit der heute für uns ganz selbstverständlichen Errungenschaften ...
Alles noch nicht lange her ...
Wird hier von den Meisten glaub ich vergessen ..


Ich selber habe mit der Björn Steiger Stiftung oder anderen verbandelten Unternehmen der Stiftung nichts zu tun.


Gruß
Bastel

Alex22
31.08.2011, 17:03
Wenn dem Dienstleister die Genehmigung zum Betrieb von Funkgeräten auf BOS-Frequenzen verwehrt wurde, ist es imho schon rechtmäßig, das Gerät zu beschlagnahmen.


Die erste Beschlagnahme mag noch halbwegs in Ordnung gewesen sein.
Jede weitere auf keinen Fall.

Angriffstrupp
31.08.2011, 20:42
Norderstedt/Köln (ots/rd.de) – Am 29. September werden in Köln die Health Media Awards 2011 verliehen. Ausgezeichnet werden Bestleistungen im Bereich der Gesundheitskommunikation. Einer Pressemitteilung der KBA e.V. zufolge, erhält das umstrittene Notarzthubschrauber-Projekt „Kuno“ einen Sonderpreis.

Quelle und mehr: http://www.rettungsdienst.de/nachrichten/medienpreis-fur-notarzthubschrauber-25037

Aeskulap
31.08.2011, 22:11
So, die Leute die sich über das BOS-Funkgerät beim Kuno aufregen, sollen sich mal an die eigene Nase fassen und überlegen, in welchen Situationen bei den HiOrg´s der BOS-Funk genutzt wird, obwohl er ganz strenggenommen NICHT genutzt werden dürfte. Und eines sei gesagt, es kann sich wohl kaum eine HiOrg davon freisprechen!

Floh
03.09.2011, 16:37
Ich habe mich jetzt einmal ausführlich "kundig" gemacht und wollte jetzt hier mal einige Informationen weitergeben:

1.) Der Rufname "KUNO" ist der offizielle Rufname des KBA e.V. im Katastrophenschutz (ist denen zugeteilt). Die Abkürzung steht wohl für "Katastrophenschutz- und Nothilfe-Organisation. Der KBA stellt im Kreis Segeberg auch die 2. Notarztgruppe im KatSchutz

2.) Der KBA ist im Besitz einer gültigen Funklizenzzuteilung für den Kanal 404. Soviel ich weiss, darf man dann auch - zum Zwecke der Zusammenarbeit - auf andere Kanäle umschalten.

3.) Da der Notarzthubschrauber zum KBA - und somit zu einer Organisation gehoert, die BOS-berechtigt ist - hätte meiner Meinung nach eine Sicherstellung gar nicht erfolgen dürfen.

4.) Luftrettungsmittel ist im RD-Gesetz von SH nicht expliziet geregelt. D.h. dass der NEH durchaus als Luftrettungsmittel gewertet werden kann.

5.) Für den Hubschrauber liegt eine gültige HEMS-Genehmigungen des LBA vor und die eingesetzte Crew erfüllt ebenfalls diese Voraussetzungen. Wie kann man dann behaupten, der NEH wäre "illegal"

6.) Im rettungsdienst in Schleswig-Holstein sind fast ausschliesslich organisationen tätig, die der Rechtsform einer GmbH entsprechen (zwar gemeinnützige GmbH´s - aber dennoch profitorientiert). Wenn ich beim KBA nachlese und mich erkundige, sind die nach wie vor ein eingetragener Verein, der keinerlei Gewinne erwirtschaften darf! Bleibt doch die Frage, wer profitorientiert agieren muss (mit Sicherheit GmbH´s - soviel habe ich in Wirtschaft gelernt). Es ist schon lange eine GmbH drin, wo ein Kreuz aufgemalt ist (zumindest im Rettungsdienst - und betrifft natürlich auch andere Hilfsorganisationen, die ihren Fahrdienst "ausgelagert" haben).

Soviel an neuen Hintergrundinformationen.

MeisterH
03.09.2011, 18:38
Da sieht man mal wieder, die Menschen die damit gerettet werden sind egal, die Bürokratie zählt. Trauriges Deutschland.

Gruß Andi

Schwachsinn. Ein Funkgerät rettet niemanden.

DG3YCS
03.09.2011, 20:43
Schwachsinn. Ein Funkgerät rettet niemanden.

...genausowenig wie eine Waffe jemanden verletzt!

Natürlich rettet ein Funkgerät niemanden -wenn man mal von so ausnahmefällen absieht wo eine Kugel / Querschläger im FuG in der Brusttasche stecken geblieben ist bzw. durch das FuG soviel an Wucht verloren hat das die Verletzung nicht mehr tödlcih war-
Hat solche belegten Fälle ja schon gegeben. Wobei aus DL selbst ist mir jetzt nichts bekannt.

Aber darum geht es ja nicht:
Das FuG rettet niemanden - Aber die über das FuG nachgeforderten Kräfte oder schnell koordinierte Verbringung in das richtige Spezialkrankenhaus bei besonderen Verletzungsmustern kann schon über das überleben entscheiden. Spezialplätze schüttelt man nicht aus der hohlen hand. Oder auch das direkt -lange vor Eintreffen des BodenRTW- bereits der vom Arzt als unbedingt notwendig erachtete RTH angefordert werden kann.

Mal ganz davon abgesehen das eine "beschlagnahme" während sich der Arzt noch in de rBehandlung befindet nichts anderes bedeutet als das der Arzt für eine gewisse Zeitspanne genötigt wird seinen PAtienten zu vernachlässigen. Ausserdem weiß doch jeder der normal nachdenken kann das eine solche Aktion auch sonst ausgeglichene PErsonen emotional belastet und in der Folge sicher zeitweise, zumindest einige Minuten, daran hindert ihre maximale Leistungsfähigkeit zu geben.

Unter berücksichtigung dieser Tatsachen ist es genaugenommen ein echter Skandal wenn es tatsächlich so sein sollte das der Polizist dem NA das Gerät WÄHREND der Einsatzabarbeitung abgenommen hat wie es in dem Artikel steht.

Zumal alle Beteiligten namentlich bekannt waren, hinsichtlich des (möglichen) Verstosses gegen das TKG keinerlei Gefahr in Verzug herrschte und eine akute Notsituation vorlag wo man ggf. sogar das (in genau diesem Moment) Vorliegen eines rechtfertigenden Notstandes prüfen hätte müssen. (Natürlich nicht auf das Mitführen des FuGs, aber vielleicht doch auf die benutzung in genau diesem Moment)

Sollte es so stimmen sollte dieser Spinner in Uniform mal dringend seinen Geisteszustand überprüfen lassen wenn er das unterbinden einer (möglichen) Ordnungswiedrigkeit ohne offensichtliche akute schädliche Wirkung wichtiger Einschätzt als einem Notarzt der Rettung eines Unfallopfers nachgehen zu lassen.

Das hat nichts damit zu tun ob der Betrieb jetzt generell gerechtfertigt ist oder nicht. Das soll auch nicht bedeuten das man zwangsläufig das einfach als Vollzugsbeamter einfach hätte laufen lassen müssen weil -die wollen ja nur helfen-

Aber jemand mit der nötigen geistigen Reife hätte erkennen müssen das es -selbst wenn er jetzt die aktuelle Beschlagnahme völlig gerechtfertigt sieht (was ja offensichtlich nach Meinung der Staatsanwaltschaft eine Fehlentscheidung war)- locker ausgereichet hätte bis zum Abschluss der Maßnahmen zu warten und erst nach Abtransport des Patienten die Maßnahme einzuleiten.

Gruß
Carsten

firefighter93
03.09.2011, 22:08
was steht da jetzt in dem artikel drin?!;D

MeisterH
04.09.2011, 11:01
Morgen,

es ist mir fast schon unangenehm, dass du jetzt auf meinen Einwurf so tiefgreifend eingehst, meine Aussage sollte aber eine andere sein:

Was sich mit solch einem Kommunikationsmittel managen lässt, ist mir selbstverständlich klar. Nur liegt das Problem woanders. Wenn man meint, ein Funkgerät besitzen zu müssen, geht man den offiziellen Weg. Tut man das nicht, ist es meines Erachtens nach nicht verkehrt, wenn das Gerät eingezogen wird. Was macht es denn für einen Unterschied zu einer Privatperson? Willst du so argumentieren, dass jeder Private ein 4m-Band im Auto spazieren fahren kann, um beim VU direkt mit der Leitstelle und der FW kommunizieren zu können?

Es wird schon viel zu oft der "kurze Dienstweg" genommen, Gesetze und Normen missachtet, irgendwo muss da auch mal Schluss sein.

Angriffstrupp
04.09.2011, 12:40
Ich habe mich jetzt einmal ausführlich "kundig" gemacht und wollte jetzt hier mal einige Informationen weitergeben:

1.) Der Rufname "KUNO" ist der offizielle Rufname des KBA e.V. im Katastrophenschutz (ist denen zugeteilt). Die Abkürzung steht wohl für "Katastrophenschutz- und Nothilfe-Organisation. Der KBA stellt im Kreis Segeberg auch die 2. Notarztgruppe im KatSchutz

2.) Der KBA ist im Besitz einer gültigen Funklizenzzuteilung für den Kanal 404. Soviel ich weiss, darf man dann auch - zum Zwecke der Zusammenarbeit - auf andere Kanäle umschalten.

3.) Da der Notarzthubschrauber zum KBA - und somit zu einer Organisation gehoert, die BOS-berechtigt ist - hätte meiner Meinung nach eine Sicherstellung gar nicht erfolgen dürfen.

4.) Luftrettungsmittel ist im RD-Gesetz von SH nicht expliziet geregelt. D.h. dass der NEH durchaus als Luftrettungsmittel gewertet werden kann.

5.) Für den Hubschrauber liegt eine gültige HEMS-Genehmigungen des LBA vor und die eingesetzte Crew erfüllt ebenfalls diese Voraussetzungen. Wie kann man dann behaupten, der NEH wäre "illegal"

6.) Im rettungsdienst in Schleswig-Holstein sind fast ausschliesslich organisationen tätig, die der Rechtsform einer GmbH entsprechen (zwar gemeinnützige GmbH´s - aber dennoch profitorientiert). Wenn ich beim KBA nachlese und mich erkundige, sind die nach wie vor ein eingetragener Verein, der keinerlei Gewinne erwirtschaften darf! Bleibt doch die Frage, wer profitorientiert agieren muss (mit Sicherheit GmbH´s - soviel habe ich in Wirtschaft gelernt). Es ist schon lange eine GmbH drin, wo ein Kreuz aufgemalt ist (zumindest im Rettungsdienst - und betrifft natürlich auch andere Hilfsorganisationen, die ihren Fahrdienst "ausgelagert" haben).

Soviel an neuen Hintergrundinformationen.

Somit dürfte die Sachlage klar sein ! Ungerechtfertige Beschlagnahme eines FUG, und von daher dürfte der Polizei Ärger ins Haus stehen...

Poli
04.09.2011, 18:20
Sollte es so stimmen sollte dieser Spinner in Uniform mal dringend seinen Geisteszustand überprüfen lassen wenn er das unterbinden einer (möglichen) Ordnungswiedrigkeit ohne offensichtliche akute schädliche Wirkung wichtiger Einschätzt als einem Notarzt der Rettung eines Unfallopfers nachgehen zu lassen.

Gruß
Carsten

Es mag durchaus sein, dass das Verhalten den Kollegen unangebracht war; genauso mag es aber auch sein, dass sein Handeln rechtlich gesehen einwandfrei war. Das können wir alle aus der Ferne betrachtend oder aus der Zeitung lesend gar nicht beurteilen.

Was aber meiner Meinung nach absolut nicht sein kann, ist eine Titulierung, wie sie hier durch Dich gepostet wurde. Eine derartige beleidigende Äußerung ist vollkommen unangebracht und unsachlich!
Im Forum wird sich an dieser Stelle ( http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=51874 ) darüber unterhalten, ob es sinnvoll ist, MA des RD mit Schutzwesten auszustatten. Man beschäftigt sich also indirekt mit Gewalt gegen MA des RD oder Gewalt gegen MA von Hilfsorganisationen. Auf der anderen Seite kommt es hier zu genau dieser verbalen Gewalt gegen MA der Polizei. Dass passt vorne und hinten nicht!

MfG

DG3YCS
06.09.2011, 02:06
Es mag durchaus sein, dass das Verhalten den Kollegen unangebracht war; genauso mag es aber auch sein, dass sein Handeln rechtlich gesehen einwandfrei war. Das können wir alle aus der Ferne betrachtend oder aus der Zeitung lesend gar nicht beurteilen.

Was aber meiner Meinung nach absolut nicht sein kann, ist eine Titulierung, wie sie hier durch Dich gepostet wurde. Eine derartige beleidigende Äußerung ist vollkommen unangebracht und unsachlich!
Im Forum wird sich an dieser Stelle ( http://www.funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=51874 ) darüber unterhalten, ob es sinnvoll ist, MA des RD mit Schutzwesten auszustatten. Man beschäftigt sich also indirekt mit Gewalt gegen MA des RD oder Gewalt gegen MA von Hilfsorganisationen. Auf der anderen Seite kommt es hier zu genau dieser verbalen Gewalt gegen MA der Polizei. Dass passt vorne und hinten nicht!

MfG

Ich denke wenn hier etwas unangebracht ist, dann ist es dein Versuch mich mit Personen auf eine Stufe zu stellen die Mitarbeiter dier BOS, egal ob polizeilich oder nichtpolizeilich, unmotiviert körperlich mit potentiell tödlichen Waffen angreifen. DAS passt hinten und vorne nicht.

Selbst wenn meine Wortwahl, zu der ich unter dem Vorbehalt das die Aussage im Presseartikel stimmt - wie auch schon im obigen Beitrag geäussert, immer noch 100% stehe, aus deiner -oder der sicht anderer- nicht angebracht ist, sio ist dieser Versuch eine Verbindung dazu herzustellen wirklich die allerunterste Schubladen.

Meine Meinungsäusserung bezieht sich auf eine Person, die zufällig leider auch PVB ist, die sich anmaßt ohne jede medizinische Ausbildung zu beurteilen ob eine medizinische Maßnahme dringend ist und dazu noch die Verfolgung einer MÖGLICHERWEISE OWI die von namentlich bekannten Personen begangen wurde und von der definitiv weder eine GEfahr noch eine Störung der öffentlichen Ordnung ausgeht unzweifelhaft über die Notwendigkeit der medizinischen Akutversorgung eines Unfallopfers geht.
Darum- UND NUR DARUM geht es.

Diese Äusserung von mir bezogen auf eine PErson die das oben beschriebene durzeiht mit gewalttätigen Angriffen auf Personen die nichts weiter gemacht haben als Angehörige einer BOS zu sein und nur um hilfe für dritte zu leisten vor Ort sind gleichzusetzen erzählt viel über dich...

Ich arbeite dienstlich sehr gut auch mit den polizeilichen BOS zusammen. Auch privat habe so einige Kontakte. Die deutlich größte Anzahl der mitarbeiter der polizeilichen BOS mit denen ich bisher in Kontakt gekommen hinterließen einen kompetenten Eindruck.
Aber leider gibt es -wie überall- auch in der Polizei die unrühmlichen Ausnahmen welche dann sehr unangenehm auffallen. Nicht selten sind diese Personen dann sogar in den eigenen Reihen nicht sehr geschätzt. Wenn jetzt so jemand eine völlig unangebrachte oder überzogene HAndlung durchführt erwarte ich das dem auch nachgegangen wird und das nichts schöngeredet oder vertuscht wird.

Im Presseartikel, der ja leider nicht mehr einsehbar ist, steht das hier die Beschlagnahme während einer laufenden Patienbehandlung durch den Notarzt stattfand. Da Polizisten kein MEdizinisches Fachpersonal sind steht es diesen in keinster weise zu einzuschätzen ob eine gerade durchgeführte Behandlung zeitkritisch ist, egal ob Lebensgefahr vorliegt oder es nur darum geht Schmerzen beim Patienten schnellstmöglich zu verringern. Acuh steht es keinem Polizisten zu vermutungen darüber anzustellen wie der Notarzt weiter vorzugehen gedenkt.

Wenn jetzt unter diesen Vorzeichen ein Polizist -oder wer auch immer- hingeht, einen Notarzt der aktuell ein Unfallopfer betreut NÖTIGT seinen Patienten zu vernachlässigen und auch noch in Kauf nimmt das im Falle einer notwendigen Nachforderung diese nicht in der kürzestmöglichen Zeit durchgeführt werden kann - und auch noch die hohe Wahrsacheinlichkeit das aufgrund der emotionalen Reaktion die versorgung des Unfallopfers evtl. nicht mehr optimal möglich erfolgt, NUR UM EINER -EVENTUELLEN!!!- OWI Nachzugehen, dann ist aus meiner Sicht diese Person geistig nicht für den Polizeidienst geeignet. Das ist nun einmal meine Meinung! Sofern die Aussage des Presseartikels stimmt wurde hier eine Güterabwägung getroffen die völlig dem entgegen steht was wohl 99% ALLER BOS vertreten, egal ob weiß, Blau,Grün oder Rot.

Das ist völlig unabhängig davon ob die Beschlagnahme selbst jetzt gerechtfertigt, oder wie es ja auch im Raum steht - völlig ungerechtfertig war.
Selbst wenn die PVB vor Ort der Meinung waren das eine Beschlagnahme jetzt unumgänglich sei, so hat es keinerlei Notwendigkeit gegeben einen aktuell -nach einer ordentlichen Alarmierung wohlgemerkt- in einem Rettungseinsatz befindlichen Notarzt in seiner Arbeit bei der Arbeit am Patienten zu behindern. Eine Beschlagnahme nach abschluss der Rettungsarbeiten hätte völlig ausgereicht. Ich kann nicht erkennen in wie weit diese Verzögerung jetzt gegenüber der sofortigen Beschlagnahme eine negative Auswirkung hätte haben können deren Folgen auch nur annähernd den Eingriff in eine laufende Rettungsmaßnahme rechtfertigen würden.

Für mich ist das mutwillige unterbrechen eines laufenden Rettungseinsatz für die Ahndung einer OWI von der Abwägung dasselbe als wenn jetzt ein Feuerwehrangehöriger vor einem in der Nacheile nach bewaffneten Bankraub befindlichen Streifenwagen springt und diesen zum Anhalten nötigt nur um einen Falschparker zu melden der die Übungsfahrt behindert.
Ich würde fast jeden Betrag wetten das "Spinner in Uniform" da noch das harmloseste wäre.

Wie gesagt: Ich kann mich jetzt nur auf die Informationen beziehen die wir haben. Und diese sagen das die Aktion WÄHREND der laufenden Behandlung am Patienten stattfanden. Dieser Aussage ist aber auch nicht wiedersprochen worden. Sollte das dennoch falsch sein so trifft das oben gesagte natürlich nicht zu. Aber das habe ich ja schon im ersten Beitrag geschrieben.

Gruß
Carsten

Poli
06.09.2011, 17:53
"Das können wir alle aus der Ferne betrachtend oder aus der Zeitung lesend gar nicht beurteilen."

So begann ich mein Posting und dazu stehe ich.

Deshalb werte ich persönlich das, was Du in Deinem letzten Posting von Dir gegeben hast, als Versuch, von Deinem eigenen Fehlverhalten abzulenken, und lasse es definitiv unkommentiert.

Den Vorwurf, ich würde Dich auf eine bestimmte Stufe stellen, möchte ich allerdings so nicht stehen lassen. Auf diese Stufe habe nicht ich Dich gestellt, sonder Du Dich selber!

Körperliche Gewalt erzeugt Unwohlsein, physische Schmerzen und hinterläßt u.U. sichtbare Narben! Verbale Gewalt erzeugt ebenso Unwohlsein, psychische Schmerzen und hinterläßt ebenfalls Narben. Allerdings sind diese nicht unmittelbar sichtbar!

Und nur darum ging es mir in meinem Posting!

In diesem Sinne!

MfG Poli

DG3YCS
06.09.2011, 18:44
"Das können wir alle aus der Ferne betrachtend oder aus der Zeitung lesend gar nicht beurteilen."

So begann ich mein Posting und dazu stehe ich.


Also wir haben zwei Möglichkeiten:
Entweder wir nehmen das, was bisher durch Presseartikel und Presseerklärungen sowie Stellungnahmen veröffentlich wurde als Diskussionsgrundlage und diskutieren auf dieser Grundlage, natürlich wissend das diese Informationen immer noch fehlerhaft sein können.

Oder aber wir entscheiden uns dass alles was über diese Kanäle kommt definitiv unsicher ist und urteilen zukünftig nur noch über das was wir persöhnlich erleben. Dann bestellen wir aber am besten gleich die Zeitung ab, schauen keine NAchrichten mehr und lesen auch im Internet nur noich die Witzseiten oder schauen Pornobildchen. Ein Meinung über gesellschaftlcihe vorgänge darf sich dann ja maximal noch auf das eigene direkte Lebensumfeld erstrecken.

ICh entscheid emich da eher für die erste Möglichkeit. Das die Information fehlerhaft sein KÖNNTE ist mir bewusst. Deshalb schrieb ich ja auch Sinngemäß:
WENN die Information das die Beschlagnahme WÄHREND der Patientenbehandlung stattfand richtig ist, DANN ist diese PErson für mich schlicht ein "Spinner in Uniform"... Wobei das noch die beschönigende Variante war... Direkt ins GEsicht hätte ich als EK vor Ort wohl etwas ganz anderes gesagt.

Sollte diese Information falsch sein und die MAßnahme erst nach Abschluss der Rettungsarbeiten stattgefunden haben, so hat der Gesamtvorgang für mich zwar immer noch einen faden Beigeschmack, aber ich denke den handelden Polizisten vor Ort ist kein Vorwurf zu machen da der Anstoss zur Maßnahme sicher von weiter oben kam.
Die derzeit vorliegenden Informationen sind aber andere...




Deshalb werte ich persönlich das, was Du in Deinem letzten Posting von Dir gegeben hast, als Versuch, von Deinem eigenen Fehlverhalten abzulenken, und lasse es definitiv unkommentiert.


Du kannst das werten wie du möchtest.
ICh habe es definitiv nicht geschrieben um von meinem Fehlverhalten abzulenken.
Denn ich steht nach wie vor zu meiner Aussage.
Wenn jemand -nur um einer Formalie nachzugehen- Eine Rettungshandlung stört und dadurch Gesundheit, ja -mangels medizinischer Fachkenntniss und dadurch fehlende Möglichkeit zur Einschätzung potentiell sogar das Leben- eines schwerverletzen Unfallopfers gefährdet, dann ist diese Person in meinen augen einfach nur ein "Spinner" und wenn diese Person dann noch ein PVB in Uniform ist, dann halt ein Spinner in Uniform!

Und wenn diese Person die selbe Unifom anhätte wie ich, dann würde ich mich dafür fast selber schämen und sofort klarstellen das ich mit so einer verachtenden , im besten Fall gleichgültigen Einstellung im Dienst gegenüber von schwerverletzen Unfallopfern nicht assoziert werden möchte.
Denn worauf ich ja die ganze Zeit hinaus will:
-WENN DIE INFORMATIONEN STIMMEN- ist ja nicht der NA oder der NEH Betreiber auf den die Maßnahme abziehlt (vielleicht als Schikane, das muss der Staatsanwalt feststellen) das Opfer - sondern in erster Linie ist hier die Schädigung eines unbeteiligten Unfallopfers in Kauf genommen worden. Und das ist allerunterste Kanone.



Den Vorwurf, ich würde Dich auf eine bestimmte Stufe stellen, möchte ich allerdings so nicht stehen lassen. Auf diese Stufe habe nicht ich Dich gestellt, sonder Du Dich selber!


Wer einen PVB -mit zugegeben heftigen- Worten kritisiert der vorsätzlich wegen einer potentiellen OWI die Arbeit eines Notarztes an unebteiligte Unfallopfer unterbricht und deren Qualität nach der Unterbrechung offensichtlich verringert stellt sich auf eine Stufe mit Leuten die Messerangriffe auf REttunfskräfte begehen.
-> Interessant!




Körperliche Gewalt erzeugt Unwohlsein, physische Schmerzen und hinterläßt u.U. sichtbare Narben! Verbale Gewalt erzeugt ebenso Unwohlsein, psychische Schmerzen und hinterläßt ebenfalls Narben. Allerdings sind diese nicht unmittelbar sichtbar!

Und nur darum ging es mir in meinem Posting!


Du kannst mir glauben:
Wenn ich an einer Unfallstelle währe wo so etwas passieren würde - dann würde es zuerst eine freundlcihe Ansprache geben mit dem Hinweis das Später noch genug zeit für so etwas ist. Fruchtet das nicht dann eine Verbale Ansprache die sich gewaschen hat. Dagegen ist das oben geschriebene aber harmlos.
Und währe der/die Verletzte währe jemand aus meinem Verwandten oder Freundeskreis - Dann würde es bei fehlendem Erfolg danach ganz sicher nicht bei verbalen Attacken bleiben.

Wobei die rechtliche Wertung im Nachgang dann sicher Interessant ist.
Angriff auf PVB mit der Argumentation Nothilfe für den Verletzen zur Abwehr der Offensichtlichen Gefährdung durch Unterbindung der Rettungsdienstlichen Versorgung.

Zumal die Staatsanwaltschaft dieser Vorgang der Beschlagnahme offensichtlich ja schon "sehr suspekt" ist.
Oder wie oft hast du es bei einer simplen "falschen Ermessensentscheidung" hinsichtlich einer Beschlagnahme die sicherlich jedem mal passiert, alleine schon weil man nicht immer alle Informationen hat, das vor Ablauf des folgenden Tages die unverzüglich zu vollziehende Anordnung zur herausgabe eines eher geringwertigen GEbrauchsgegenstandes nebst Presserklärung und der -wenn auch verblümten- Aussage das es wohl ein ziemlicher Griff ins Klo war, erlebt?

Gruß
Carsten

Poli
06.09.2011, 19:23
So!

Nun noch einmal langsam und zum mitlesen:

Mir geht es, wider der Inhalte Deiner Postings, nicht um den Sachverhalt an sich. Dazu werde ich aus begreiflichen und teilweise hier schon niedergeschriebenen Gründen keine Stellung zu nehmen / n ehmen wollen / nehmen können.

Es ging / geht mir um Dein Posting, den von Dir hier in der Öffentlichkeit geschriebenen beleidigenden Inhalt.

Du kannst Dich so lange Du willst über den Sachverhalt äußern. Es ändert nichts an der Tatsache, dass ich Dein Posting, speziell den von Dir genutzen Wortlaut, und nur darum geht es, mißbillige, für unangemessen, überzogen halte. Welch Ausreden und Argumente Du auch bringst: Stelle bitte fest und nehme zur Kenntnis, dass Du eine Dir vollkommen unbekannte Person aus welchen Gründen auch immer beleidigt hast!

Wenn Du das verinnerlichst ist Dir schon sehr geholfen und Du kannst es vernachlässigen, Dich hinter dem eigentlichen Sachverhalt ohne wenn und aber zu verstecken, bzw. dies zu versuchen.

Ende!

DG3YCS
06.09.2011, 21:12
So!

Nun noch einmal langsam und zum mitlesen:

Mir geht es, wider der Inhalte Deiner Postings, nicht um den Sachverhalt an sich. Dazu werde ich aus begreiflichen und teilweise hier schon niedergeschriebenen Gründen keine Stellung zu nehmen / n ehmen wollen / nehmen können.

Es ging / geht mir um Dein Posting, den von Dir hier in der Öffentlichkeit geschriebenen beleidigenden Inhalt.


Der Inhalt des Postings und meine Meinungsäusserung sind nun einmal nicht völlig trennbar.
Das eine abschließende Aussage nicht treffbar ist habe ich ja auch schon geschrieben.
Und das meine Aussagen NUR dann gelten wenn es wirklich so war das der PVB in eine laufende PAtienbehandlung eigegriffen hat, das habe ich nun schon mehrmals deutlich wiederholt.
Durch den ausdrücklichen Vorbehalt ist es auch völlig unsinnig darüber zu diskutieren ob es so war oder nicht. Wenn es nicht so war, dann gelten die Aussagen auch nicht für die betreffenden Personen.



Du kannst Dich so lange Du willst über den Sachverhalt äußern. Es ändert nichts an der Tatsache, dass ich Dein Posting, speziell den von Dir genutzen Wortlaut, und nur darum geht es, mißbillige, für unangemessen, überzogen halte. Welch Ausreden und Argumente Du auch bringst: Stelle bitte fest und nehme zur Kenntnis, dass Du eine Dir vollkommen unbekannte Person aus welchen Gründen auch immer beleidigt hast!


Ja- meine Worte können beleidigend aufgefasst werden. So sind die auch gedacht.
Ich kenne die beteiligten Personen nicht, aber völlig unabhängig davon. Egal wann und wo irgendein Amtsträger eine laufende Rettungsmaßnahme unterbricht oder behindert und so vorsätzlich das Wohl von akut Hilfsbedürftigen Personen gefährdet ist ein "Spinner in Uniform" noch das allerharmloseste was mir einfällt.

Dieser Umstannd alleine : Durchsetzung von Formalitäten um jeden Preis -auch wenn es OFFENSICHTLICH Menschen akut gefährdet und KEINERLEI NAchteile durch eine Verzögerung entstehen können reicht für mich aus um diese Aussage zu treffen.

JEDER!!! der dies so für richtig hält ist für mich ein: Spinner, Charakterschwein, armes Würstchen, evtl. GEisteskrank... "...to be Continued"

Um er kurz zu machen: Hat dein Kollege TATSÄCHLICH den NA behindert und dadurch potentiell den Patienten gefährdet. Dann treffen die Bezeichnungen im obigen Satz -und noch mehr- voll zu.

Ist es nicht so gewesen, was natürlich auch sein kann- Dann trifft gar nichts von meinen Aussagen zu, denn diese waren von Anfang an nur auf den (evtl. Hypothetischen) Fall ausgelegt das der NA in seiner Arbeit behindert wurde. Und das all diese Bezeichnung nur für diesen speziellen Fall gelten habe ich von Anfang an klargestellt.
HAt dein Kollege das also nicht wirklich getan, so trifft auch keine Titulierung zu.

Oder mal anders gefragt:

Hypothetischer Fall:
Verdeckter Polizeieinsatz und vorbereitung SEK zur Geiselbefreiung in einem EFH im Winter.
Rettungswagen und ein FW fzG. im Bereitstellungsaum vor Ort falsch was schief geht.
Die Feuerwehrangehörigen wurden bei Ankunft im BR eingeweiht.

Wie würdest du jetzt eine Feuerwehrler bezeichnen der Plötzlich in sein Auto springt, mit voller Disko losfährt bloß weil der Nachbar des Zielobjektes im Garten Anfängt Laub zu verbrennen und das laut Gemeinde nur Samstags erlaubt ist. Am besten dann noch bei Ankunft durch PA bläst das die Polzei bereits um die Ecke steht? Bestimmt ist das in deinen Augen dann auch ein sehr achtenswerter und Kompetenter Mitarbeiter der ja nur seinen Job macht, oder?

Ja- das ist sehr konstruiert, ist in meinem Augen aber dasselbe Kompetenzniveau.
Und ich habe vor ein paar Tagen auch ehrlich gesagt nicht gedacht das wir darüber diskutieren würden das ein PVB einen ordentlich Alarmierten Notarzt mitten in der Rettungshandlung behindert um ihm das FuG abzunehmen. Das war für mich bisher unter Berücksichtigung der erlebten Kompetenz der mir bekannten PVB einfach nicht vorstellbar.
Spätestens nach Abschluss ihrer Zeit in der Hundertschaft sind die alle so weit gewesen bei eigenverantworlichen Handeln solche Kracher nicht mehr zu reissen.

So, aber ich sehe wir drehen und nur noch im Kreis...

Ich stelle fest du findest die Äusserung unangebracht.
Das ist dir Freigestellt. Jeder darf seine Meinung haben.
Aber dann hoffentlich nicht nur weil ihr dieselbe Uniform tragt.

Ich bleibe auf meinem Standpunkt:
WENN es sich so abgespielt hat, dann ist meine Anfangs geäusserte Bezeichnung noch das harmloseste was mir dazu einfällt.

Hat es sich NICHT so abgespielt ist die ganze Betrachtung natürlich nur noch hypothetischer Natur und trifft in keiner Weise auf die tatsächlich handelnden Personen zu, sondern nur auf hypothetische Personen die so handeln würden. Und das habe ich von Anfang an auch so klargestellt.
Eine Beschlagnahme NACH Abschluss der Behandlung ist für mich ein VÖLLIG anders gelagerter Fall der mit einere vorsätzlichen Unterbrechung gar nichts mehr gemeinsam hat.


Gruß
Carsten

Bastel
20.10.2011, 14:09
Tach !

Gerade auf www.Rettungsdienst.de gelesen:


Notarzt-Hubschrauber „KUNO” Pilot-Projekt planmäßig beendet :

http://www.rettungsdienst.de/magazin/notarzt-hubschrauber-%E2%80%9Ekuno-beendet-pilot-projekt-25942#more-25942


Hier der Bericht mit mehreren "Beiträgen" auf www.skverlag.de :

http://www.skverlag.de/rettungsdienst/meldung/newsartikel/kuno-sh-01-fliegt-nicht-mehr.html


Erinnert mich irgendwie alles an die Anfänge des organisierten Rettungsdienstes und den anfänglichen Bedenken.
Z.B. hier im Film ganz unten anschaulich beschrieben ... :
http://www.steiger-stiftung.de/index.php?id=118#
(ganz unten auf "Film ansehen" klicken)


Gruß
Bastel