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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zusätzlicher Privater DME



hoppi
13.08.2011, 17:38
Hallo,
folgendes Problem.

Bei uns in der Wehr wurde vor zwei Jahren die FME´s ( Motorola Firestorm) umgestellt auf DME`s ( Selectric Quadline). Meine Meinung zu den Dingern ist nicht gerade positiv, obwohl die Quadline laut Datenblatt schon Preislich verlockend sind.
Jetzt habe ich mir Privat noch ein Swissphone zugelegt (mit allem drum und dran).
Auf dem Swissphone ist nicht nur die Schleife der Wehr drauf sondern auch noch 2 weitere von eienem anderen Dienst, so erleichtere ich mir den Gürtel :-) Statt 2 halt einen vernünftigen Pieper.
Jetzt meine Frage, kann die Wehr sagen das ich den Swissphone nicht für die Wehr nutzen darf?
Achso: Die Schleife der Wehr ist die ich auch von der Feuerwehr bei meinem Selectric habe.
Also keine Schleife die nicht für mich bestimmt ist.

mfG.

FF UBM
13.08.2011, 18:40
Nabend

Theoretisch gesehen kann sie dir das untersagen, wenn es bei euch klar geregelt ist das nur die von der Gemeinde gestellten Geräte zum Einsatz kommen dürfen...

Vielleicht hilft es aber wenn du deinen Wehrführer darüber informierst das du dir einen Privaten gekauft hast aufgrund der Tatsache das du Probleme mit dem Selectric Gerät hast...

Bei uns kommt es sehr häufig zu Problemen mit diesem Gerät,Fehlauslösungen mitten in der Nacht,nur Hyroglyphen etc....

Deswegen haben sich einige bei uns ebenfalls privat Melder gekauft,allerdings auch nur mit den Schleifen die auch auf dem Selectric drauf sind

hoppi
14.08.2011, 14:51
Schon Probiert man ist aber von diesem Ding bei uns in der Führung so begeistert, völlig blauäugig in dem Thema.
Selbst Leute aus dem RD sollen ihre eigenen nicht mehr nutzen also völlig daneben diese Entscheidung

AkkonHaLand
14.08.2011, 22:15
Naja, es ist juristisch eine Grauzone...
"Empfang von Informationen, die für dieses Gerät nicht bestimmt sind". Ja nach Richter heisst das entweder:


der Träger hat ein Empfangsgerät mit Infos, die der Träger nicht haben darf (klassisches Abhören des Funk oder Auswerten von Schleifen/RIC die er laut AAO nicht hat, mit einem zugelassenen Gerät z.B. FME, DME, FuG mit BOS-Zulassungsnummer (aber auf den für den Träger zugelassenen "Heimat-"Frequenz)
der Träger hat ein Gerät, das Infos empfängt, die es nicht empfangen darf (z.B.: Radio oder Scanner, ... - halt alles ohne die nötige BOS-Zulassungsnummer, oder auch Geräte zwar mit der BOS-Nummer, aber ohne Zulassung zum konkreten Frequenzbereich (klassisches Beispiel: Kauf eines FuG13 (zulässig) und der Betrieb ohne Frequenzzuteilung auf BOS-Kanälen (strafbar) ebenso die Nutzung auf einer für das Gerät nicht zugeteilten Frequenz)


Im ersten Fall dürfte jedem klar sein um was es geht.

Der zweite Fall wird es interessant. Wenn die Wehrführung das Gerät offiziell, explizit verbietet, hat es keine Berechtigung die Alarme (die der Träger ja eigentlich empfangen darf) zu empfangen, da es keine Zulassung dafür besitzt. Die BOS-Nummer sagt ja nur aus, das es von berechtigten Stellen programmiert werden darf um die Alarme zu empfangen. "Berechtigte Stelle zur Programmierung" bedeutet, eine Einrichtung (Funkwerkstatt, Funkhändler mit nötiger Ausstattung), die beauftragt wird definierte/zugeteilte Frequenzen und Schleifen/RIC auf den Melder zu programmieren.
Je nach "Laune" des Richters legt der ein Gerät, auf dem Alarmierungs-/Funkdaten programmiert sind, die zwar der Träger haben dürfte, nicht aber das Gerät, als illegales Abhören aus, so als wenn man z.B. einen Scanner benutzt hätte um die (für das FW-Mitglied zugeteilten) Alarme zusätzlich zum FME/DME auszuwerten.

Florian Ww
15.08.2011, 15:22
Hallo,
@Akkon.
so wie ich den Threadersteller verstanden habe, möchte er "einen" Piepser haben,
zB. mit Schleifen/RIC für FW und Schleifen/RIC für den RD.

Damit er nicht zwei Piepser (FW/RD) mit sich herrumtragen möchte.

Selbverständliche gehe ich davon aus, das er Angehöriger der HiORg's ist und somit "Berechtigt" ist....;-))

Somit wäre für mich (Ihn ;-)) die Grundsatzfrage: Darf ich "privates" BOS-Zugelassen Geräte verwenden?

Grüße,
Jörg

AkkonHaLand
15.08.2011, 16:10
@ Jörg:
Wie ich oben bereits schrieb: Die jeweiligen Organisationsleiter können dem Mitglied zwar nicht verbieten einen privaten Melder zu kaufen, können aber die Erlaubnis verweigern, die Organisations-Alarmierungsdaten auf den privaten Melder zu programmieren.
Würde das Mitglied die Daten trotzdem programmieren (lassen) wäre dieses eine unerlaubtes Empfangen von Informationen, die für das Gerät nicht bestimmt sind, da es ja durch die fehlende Erlaubnis garnicht mit den Alarmierungsdaten der Organisation programmiert werden dürfte.

Um noch mher Verwirrung zu stiften:
es verhält sich rechtlich genauso, wie mit dem FuG im Löschfahrzeug: bei auf den Funkkanla eingeschaltetem FuG dürfen sich nur Personen im Fahrzeug befinden, die einen Funklehrgang bestanden haben und die nötige Verpflichtungserklärung unterschrieben haben (in einigen Kreisen auch eine Erlaubnisurkunde erhalten, am Funkverkehrskreis teilzunehmen-"Funkerlaubnis"). Ausserdem dürfen diese Personen nur die Meldungen mithören, die für sie bestimmt sind, wenn also ein anderes Fzg Meldungen abgibt oder empfängt, müsste rein rechtlich, das FuG ausgeschaltet werden.

DME-Murxer
15.08.2011, 16:50
@ Jörg:
.
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Um noch mher Verwirrung zu stiften:
es verhält sich rechtlich genauso, wie mit dem FuG im Löschfahrzeug: bei auf den Funkkanla eingeschaltetem FuG dürfen sich nur Personen im Fahrzeug befinden, die einen Funklehrgang bestanden haben und die nötige Verpflichtungserklärung unterschrieben haben (in einigen Kreisen auch eine Erlaubnisurkunde erhalten, am Funkverkehrskreis teilzunehmen-"Funkerlaubnis"). .
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Alle Mitfahrer benötigen einen bestandenen Sprechfunkerlehrgang?
Diese Aussage stiftet wirklich Verwirrung. Da dieses im Prinzip sich nicht nur auf Löschfahrzeuge sondern sämtliche HiOrgs beziehen muss. Da frage ich mich, wie soetwas
im RTW rechtlich gehandhabt werden kann. Nicht jeder Patient ist bewusstlos oder taub!

AkkonHaLand
15.08.2011, 17:54
Erstmal: wir sind uns hoffentlich einig, das die Rechtslage nicht selten von der Realität abweicht.

Zum Löschfahrzeug:genau, die ohne bestandenen Funklehrgang dürfen nicht ins Auto oder müssen sich die Ohren zuhalten ;-)

RTW: erstens ist der Funk nur im Fahrerraum zu hören, die Zwischenscheibe ist ja immer zu, ausserdem wofür gibt es den die guten Ampullen vom Berufssandmännchen ("Anästhesist")?

Wie gesagt, das es in der Realtät nicht immer juristisch korrekt zugeht ist bekannt - bestes Beispiel: ich bitte mal um Fingerheben, bei wem auf dem Einsatzfahrzeug nur eine Kopie des Fahrzeugschein und der Funkurkunde vorhanden ist und die Originale in irgend einem Büro. Für die, die sich jetzt melden bitte einmal zum lizensierten Funkfachhändler, FuG ausbauen und einlagern lassen. Anschließend zur Polizeiwache und die Kennzeichen entwerten lassen.
Ohne Original der Funkurkunde darf das FuG nicht im Fahrzeug angeschlossen sein. Und ohne Original des Fahrzeugschein besteht keine Betriebserlaubnis.

nederrijner
15.08.2011, 18:38
Erstmal: wir sind uns hoffentlich einig, das die Rechtslage nicht selten von der Realität abweicht.

Zum Löschfahrzeug:genau, die ohne bestandenen Funklehrgang dürfen nicht ins Auto oder müssen sich die Ohren zuhalten ;-)
Aha, und was ist mit denen, für die laufbahnmäßig nie ein Funklehrgang vorgesehen ist? Dürfen die dann bis an ihr Lebensende dem Auto hinterher laufen? Oder tut es ggf. auch eine Erläuterung der Pflichten und formale Verschwiegenheitsverpflichtung abseits des Funklehrgangs, wie sie mancherorts üblich ist?

Man könnte ja im Einsatzdienst auch abseits des Funks Sachverhalte sehen/hören/riechen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.


Ausserdem dürfen diese Personen nur die Meldungen mithören, die für sie bestimmt sind, wenn also ein anderes Fzg Meldungen abgibt oder empfängt, müsste rein rechtlich, das FuG ausgeschaltet werden.
Für diese Aussage hast Du ja sicher auch eine Quelle. Und zwar nicht eine, wo man das u. U. mit viel bösem Willen draus ableiten könnte, sondern eine, in der es explizit drin steht. Das würde nämlich u. a. den technischen und taktischen Prinzipien des BOS-Funks dermaßen widersprechen, dass unsere Vorgänger das vor 40, 50, 60 Jahren gewusst haben müssten. Ansonsten ist das m. E. nicht mehr als eine Latrinenparole.

Aeskulap
15.08.2011, 19:15
bei wem auf dem Einsatzfahrzeug nur eine Kopie des Fahrzeugschein
Anschließend zur Polizeiwache und die Kennzeichen entwerten lassen.
Und ohne Original des Fahrzeugschein besteht keine Betriebserlaubnis.

Was für ein Schwachsinn. Zum einen gibts beglaubigte Kopien, zum anderen Kostet das im Falle einer Kontrolle eine kleine Spende an Vater Staat und gut ist das Ding. Wenss ganz krass kommt, muss man den originalen später auf der Wache vorzeigen. Aber keine Betriebserlaubnis...


Ausserdem dürfen diese Personen nur die Meldungen mithören, die für sie bestimmt sind, wenn also ein anderes Fzg Meldungen abgibt oder empfängt, müsste rein rechtlich, das FuG ausgeschaltet werden.

Genau son Bullshit. Dafür unterliegt man ja der Schweigepflicht. Wie soll man denn sonst in einem Einsatz angesprochen werden können?

Hast du dafür eine Quelle?

Florian Ww
15.08.2011, 21:20
Hallo,

wenns nicht stört...wie wäre es mit Vornamen?
Ist mir nur so aufgefallen, da dachte ich......;-))

Vielleicht schaffen wir es dadurch einen Thread, der nicht direkt wieder ins Böse....abgeht.

Grüße,
Jörg

Rescue_911
15.08.2011, 21:52
RTW: erstens ist der Funk nur im Fahrerraum zu hören, die Zwischenscheibe ist ja immer zu, ausserdem wofür gibt es den die guten Ampullen vom Berufssandmännchen ("Anästhesist")?


Hi

also das geht bei unseren RTW's nicht, da ist die zweite Sprechstelle im Patientenabteil...

AkkonHaLand
16.08.2011, 10:09
Na da hab ich ja mal wieder was losgetreten...

Dann mal los:

Die Mitführpflicht ergibt sich aus §11,Abs.5 FZV, §47,Abs.4 greift nicht, da es keinen Grund für eine dringende Ausnahme wegen Hoheitlicher Aufgaben gibt.
Das Kopieren der Orginale ist bereits eine Urkundenfälschung (§267 StGB - gibt mal eben bis zu 5 Jahre, insbesondere Absatz 2 ("der Versuch ist strafbar") ist da interessant) (Zeitungsartikel über ein Urteil in der Richtung: http://www.rp-online.de/niederrhein-sued/krefeld/nachrichten/fuehrerschein-kopiert-400-euro-strafe-1.682882) ich such mal ob ich das Urteil auch noch finde.

Der Bereich: "Personen, die nicht an einem Funklehrgang teilgenommen haben und dort die 'Urkunde nach dem Verpflichtungsgesetz' unterzeichnet haben, dürfen in Fahrzeug nicht dem BOS-Funkverkehr auf der für das Fahrzeug zugeteilten Frequenz lauschen:
Ich dachte durch die Schreibweise und die Smileys wäre klar, dass (trotz entsprechender gesetzlicher Regelungen - siehe z.B. TKG) dieses natürlich NICHT durchführbar ist.... Das mit dem "Anästhetikum auf dem RTW bei jedem Patienten und sonstigen Mitfahrer" ist natürlich ebenso nicht ganz ernst gemeint, da stehen noch ganz andere Gesetze gegen ;-) (<-- Smiley zur Kennzeichnung einer subtilen, scherzhaften Äußerung!)

Aeskulap
16.08.2011, 10:19
Na da hab ich ja mal wieder was losgetreten...

Das Kopieren der Orginale ist bereits eine Urkundenfälschung (§267 StGB - gibt mal eben bis zu 5 Jahre, insbesondere Absatz 2 ("der Versuch ist strafbar") ist da interessant) (Zeitungsartikel über ein Urteil in der Richtung: http://www.rp-online.de/niederrhein-sued/krefeld/nachrichten/fuehrerschein-kopiert-400-euro-strafe-1.682882) ich such mal ob ich das Urteil auch noch finde.
[/list]

Die einfache Kopie ist KEINE Urkundenfälschung! Hättest du den Zeitungsartikel gelesen, hättest du gewusst, dass es

1. eine FARBkopie war
2. die Kopie zurechtgeschnitten wurde
3. das ganze einlaminiert wurde

vgl. hier: http://www.internet-strafrecht.com/die-fotokopie-bei-der-urkundenfalschung/internet-strafrecht/internetstrafrecht/

Eine einfache S/W-Fotokopie auf normalem DIN-A4 Papier dürfte man als Kopie erkennen und stellt somit KEINE Urkundenfälschung dar. Man kann natürlich hergehen, und auf der Kopie einen Stempel "KOPIE" machen.

Hast du dir schonmal überlegt, wie du dich sonst Bewerben willst? Ohne Zeugniskopien, Kopien von Zertifikaten, Bescheinigungen etc.?

nederrijner
16.08.2011, 10:24
Das Kopieren der Orginale ist bereits eine Urkundenfälschung (§267 StGB - gibt mal eben bis zu 5 Jahre, insbesondere Absatz 2 ("der Versuch ist strafbar") ist da interessant) (Zeitungsartikel über ein Urteil in der Richtung: http://www.rp-online.de/niederrhein-sued/krefeld/nachrichten/fuehrerschein-kopiert-400-euro-strafe-1.682882) ich such mal ob ich das Urteil auch noch finde.
Das Kopieren der Urkunde ist noch keine Urkundenfälschung, §267 StGB beginnt mit den Worten "Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr". Wenn also keine Täuschungsabsicht gegeben ist, gibt es auch keine Urkundenfälschung. Der verlinkte Artikel lässt ebenfalls keinen Schluss zu, dass das Kopieren pauschal eine Urkundenfälschung darstellt. Das gilt für diesen Einzelfall unter Würdigung aller Umstände.

Richtig ist jedoch, dass grundsätzlich die Originale mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen sind.


Der Bereich: "Personen, die nicht an einem Funklehrgang teilgenommen haben und dort die 'Urkunde nach dem Verpflichtungsgesetz' unterzeichnet haben, dürfen in Fahrzeug nicht dem BOS-Funkverkehr auf der für das Fahrzeug zugeteilten Frequenz lauschen:
Ich dachte durch die Schreibweise und die Smylies wäre klar, dass (trotz entsprechender gesetzlicher Regelungen - siehe z.B. TKG) dieses natürlich NICHT durchführbar ist....
Es geht mir nicht um die praktische Durchführbarkeit, sondern darum, dass die Rechtslage eben gar nicht so ist.

Besonders interessant in der Hinsicht ist übrigens auch die sog. Bayernschaltung.

Aeskulap
16.08.2011, 10:30
Das Kopieren der Urkunde ist noch keine Urkundenfälschung, §267 StGB beginnt mit den Worten "Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr". Wenn also keine Täuschungsabsicht gegeben ist, gibt es auch keine Urkundenfälschung.

So sieht es aus.
In dem verlinkten Artikel wurde die Kopie ja noch bearbeitet und einlaminiert. Da könnte man natürlich ggf. eine Täuschung draus schliessen.

AkkonHaLand
16.08.2011, 17:38
Leute, drücke ich mich so missverständlich aus? Wenn man an den richtigen Polizeibeamten und (so man das denn unbedingt per Gericht lösen will) an den richtigen Richter gerät, gibt es ein entsprechendes Urteil, das sehr teuer werden kann. Jedes Gesetz kann juristisch in 7 Arten ausgelegt werden. Die Wichtigsten:
"Wie hat derjenige, der den Gesetzesvorschlag ehemals verfasst hat, das gemeint?"
"Wie hat es derjenige Verstanden, der die letzte Klage eingereicht hat (wie ist die Moderne Meinung dazu)?"

Meist wird die Polizei alle Hühneraugen zudrücken und drum bitten am nächsten Tag die Originalurkunden vorzulegen und es bei einer Ermahnung lassen, die in Zukunft mitzuführen.
Wenn aber, wie gesagt, "der richtige" die Kontrolle durchführt (beliebt sind dazu "Ausbildungskontrollen" wenn neue Kollegen in der Praxis-Ausbildung anfangen, wird er jeden Buchstaben einzeln getreu folgen und dann wird halt das FuG ausgebaut und eingelagert und das Fzg stillgelegt. (Übrigens nicht ausgedacht sondern in beiden Formen - nur Polizei und auch die Gerichtsvariante - selber erlebt!)

De Benno
16.08.2011, 18:00
Naja, es ist juristisch eine Grauzone...
"Empfang von Informationen, die für dieses Gerät nicht bestimmt sind". Ja nach Richter heisst das entweder:


der Träger hat ein Empfangsgerät mit Infos, die der Träger nicht haben darf (klassisches Abhören des Funk oder Auswerten von Schleifen/RIC die er laut AAO nicht hat, mit einem zugelassenen Gerät z.B. FME, DME, FuG mit BOS-Zulassungsnummer (aber auf den für den Träger zugelassenen "Heimat-"Frequenz)
der Träger hat ein Gerät, das Infos empfängt, die es nicht empfangen darf (z.B.: Radio oder Scanner, ... - halt alles ohne die nötige BOS-Zulassungsnummer, oder auch Geräte zwar mit der BOS-Nummer, aber ohne Zulassung zum konkreten Frequenzbereich (klassisches Beispiel: Kauf eines FuG13 (zulässig) und der Betrieb ohne Frequenzzuteilung auf BOS-Kanälen (strafbar) ebenso die Nutzung auf einer für das Gerät nicht zugeteilten Frequenz)


Im ersten Fall dürfte jedem klar sein um was es geht.

Der zweite Fall wird es interessant. Wenn die Wehrführung das Gerät offiziell, explizit verbietet, hat es keine Berechtigung die Alarme (die der Träger ja eigentlich empfangen darf) zu empfangen, da es keine Zulassung dafür besitzt. Die BOS-Nummer sagt ja nur aus, das es von berechtigten Stellen programmiert werden darf um die Alarme zu empfangen. "Berechtigte Stelle zur Programmierung" bedeutet, eine Einrichtung (Funkwerkstatt, Funkhändler mit nötiger Ausstattung), die beauftragt wird definierte/zugeteilte Frequenzen und Schleifen/RIC auf den Melder zu programmieren.
Je nach "Laune" des Richters legt der ein Gerät, auf dem Alarmierungs-/Funkdaten programmiert sind, die zwar der Träger haben dürfte, nicht aber das Gerät, als illegales Abhören aus, so als wenn man z.B. einen Scanner benutzt hätte um die (für das FW-Mitglied zugeteilten) Alarme zusätzlich zum FME/DME auszuwerten.
__________________________________________________ ______________________

Meines Erachtens ist das mit der BOS Nummer nicht ganz richtig!
Die BOS Nummer ist eine Prüfnummer d.h. der Melder würde speziell für den BOS Einsatz getestet! Ob er auslösst wie schnell er auslösst uvm.
Das heißt aber nicht das mann einen Melder der keine BOS Prüfung hatt nicht im BOS Breich betreiben darf!

Das sind die Informationen die ich darüber habe!

MFG

Benno

Aeskulap
16.08.2011, 18:23
Meines Erachtens ist das mit der BOS Nummer nicht ganz richtig!
Die BOS Nummer ist eine Prüfnummer d.h. der Melder würde speziell für den BOS Einsatz getestet! Ob er auslösst wie schnell er auslösst uvm.
Das heißt aber nicht das mann einen Melder der keine BOS Prüfung hatt nicht im BOS Breich betreiben darf!

Das sind die Informationen die ich darüber habe!

MFG

Benno

Das ist Bullshit.
Einen Melder, ein FuG, was auch immer OHNE BOS-Zulassung darf auf den BOS Frequenzen nicht betrieben werden.

Aeskulap
16.08.2011, 18:29
Leute, drücke ich mich so missverständlich aus? Wenn man an den richtigen Polizeibeamten und (so man das denn unbedingt per Gericht lösen will) an den richtigen Richter gerät, gibt es ein entsprechendes Urteil, das sehr teuer werden kann. Jedes Gesetz kann juristisch in 7 Arten ausgelegt werden. Die Wichtigsten:
"Wie hat derjenige, der den Gesetzesvorschlag ehemals verfasst hat, das gemeint?"
"Wie hat es derjenige Verstanden, der die letzte Klage eingereicht hat (wie ist die Moderne Meinung dazu)?"

Meist wird die Polizei alle Hühneraugen zudrücken und drum bitten am nächsten Tag die Originalurkunden vorzulegen und es bei einer Ermahnung lassen, die in Zukunft mitzuführen.
Wenn aber, wie gesagt, "der richtige" die Kontrolle durchführt (beliebt sind dazu "Ausbildungskontrollen" wenn neue Kollegen in der Praxis-Ausbildung anfangen, wird er jeden Buchstaben einzeln getreu folgen und dann wird halt das FuG ausgebaut und eingelagert und das Fzg stillgelegt. (Übrigens nicht ausgedacht sondern in beiden Formen - nur Polizei und auch die Gerichtsvariante - selber erlebt!)

Bleib mal auf dem Teppich!

Du hast einige Posts vorher geschrieben, dass das Mitführen einer Kopie eine Urkundenfälschung ist. Und das ist einfach falsch. Sieh es ein oder lass es.

Achso zu deinem stilllegen: Das nicht mitführen der Zulassungsbescheinigung Teil I ist eine OWi, dafür wird mit sicherheit kein Fahrzeug stillgelegt.