PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist die feuerwehrtechnische Ausbildung in ein anderes Bundesland übertragbar?



florentinezufuss
01.07.2011, 17:38
Hallo Forummitglieder,

ich habe eine Frage bezüglich der Feuerwehrausbildung.
Folgende Annahme:
Ich habe meine feuerwehrtechnische Ausbildung bei der freiwilligen Feuerwehr in NRW gemacht. Hierzu gehören: Grundlehrgang, Sprechfunker, Maschinist, AGT, technische Hilfe, F2.

Ist es nun möglich bei einer Feuerwehr eines anderen Bundeslandes, in meinem Fall interessant für Hessen und Bayern, Mitglied zu werden ohne alle Lehrgänge nochmals zu machen?

Oder sehe ich es richtig, dass jedes Bundesland sein eigenes Feuerwehrgesetz (FSHG o.ä.) hat und sich somit die Ausbildung nicht übertragen lässt?

Danke für eure Antworten

überhose
01.07.2011, 17:47
Das von NRW wird wahrscheinlich überall so anerkannt, weil es da i.d.R. am vernünftigsten abläuft. Umgekehrt von Bayern nach NRW könnte es z.B. zu Überraschungen kommen.
Grundlage der Feuerwehrausbildung sind nicht (bzw. nicht abschließend) die Feuerwehrgesetze, sondern die DV 2. Ist die eingeführt und die Lehrgänge entsprechend durchgeführt/bescheinigt, wird man keine Probleme haben.

florentinezufuss
01.07.2011, 19:17
Stimmt ja ich hatte die gute alte FwDv 2 schon vergessen. Mir war aber auch nicht klar, dass diese Dienstvorschrift in allen Bundesländern gültig ist.

Feuermelder
01.07.2011, 19:33
Hm, ich habe damals Schwierigkeiten mit der Anerkennung gehabt. Bei mir gings aber von Niedersachsen nach NRW. Der Wehrfürer hatte wohl ein paar Bedenken bei "zugelaufenen" Feuerwehrleuten aus anderen Bundesländern

nederrijner
01.07.2011, 20:20
Hm, ich habe damals Schwierigkeiten mit der Anerkennung gehabt. Bei mir gings aber von Niedersachsen nach NRW. Der Wehrfürer hatte wohl ein paar Bedenken bei "zugelaufenen" Feuerwehrleuten aus anderen Bundesländern
Angesichts der trotz eigentlich einheitlichen Ausbildungsvorgaben vorhanden "Qualitätsunterschiede" ist das u. U. auch nicht unberechtig.

Für NRW ist es sogar in der LVO FF geregelt:

§ 7
Übernahme aus anderen Freiwilligen Feuerwehren

(1) Die Übernahme aus anderen Freiwilligen Feuerwehren richtet sich nach § 1 dieser Verordnung.

(2) Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen behalten bei der Übernahme innerhalb dieses Bundeslandes ihren Dienstgrad.

(3) Über die Gleichwertigkeit einer außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalens erworbenen Qualifikation entscheidet die oberste Aufsichtsbehörde.
Wie oft das Innenministerium da jetzt wirklich entscheiden muss, steht auf einem anderen Blatt ...