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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage an die Amateurfunker



Angriffstrupp
26.06.2011, 10:15
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage an die Amateurfunker hier im Forum:
Mir sagt jemand; das wenn Katastrophenalarm ausgelöst worden ist, ich ein AFU Gerät nutzen dürfte ( auch wenn keine Lizenz ).
Noch mehr sagt er, dass es sogar meine Pflicht wäre wenn ich von einer „ Notlage“ erfahre, sogar auf das 2 m Band der Polizei oder Feuerwehr schalten dürfe, und die Nachricht von der Notlage übermitteln!
Ich kann das nicht glauben, und habe von daher mal ne Kiste Bier dagegen gewettet!!!
Wer kann mir nun sagen ob es stimmt oder nicht? Oder stimmt es nur bedingt?
Wenn es doch stimmt, wo steht es ?

Danke für eure Hilfe.

EIB-Freak
26.06.2011, 10:30
Die Kiste Bier ist Deine !

Wir als Funkamateure hatten letzten Samstag ein nettes Gespräch mit unserem KBM. Da ist so etwas ähnliches aufgetaucht. Fakt ist: Im KatS-Fall ist "Radio" die einzig richtige Informationsquelle. Und da bei uns die Polizei im Tetra-Wirkbetrieb ist, is auch nix mit 2m :-)

Und als nicht-Funkamateur darf man auch kein AFU-Gerät in Betrieb nehmen - zumindest nicht auf AFU-Frequenzen.

Angriffstrupp
26.06.2011, 10:42
Ich rede ausdrücklich vom Kats Fall...wenn der ein einer Region Ausgerufen wird...!

Aber ich kann wohl schonmal Prosten...*freu*

Sprechwunsch
27.06.2011, 21:39
§ 34 StGB ?

DG3YCS
28.06.2011, 02:05
Hi,

Eigendlich muss man bei deiner frage zwei grundsätzliche Punkte völlig trennen. Bei dem einen hättest du dann die Kiste Bier verloren, bei dem anderen gewonnen.

Also die Feststellung des Katastrophenfalls als reine Formalie reicht alleine noch lange nicht aus um mit AFU Geräten auf BOS Frequenzen Betrieb machen zu dürfen. Egal ob mit oder ohne Lizenz!
Durch die reine feststellung des KAtastrophenfalls ändert sich weder für die normale Einsatzkraft noch für den Büger irgendetwas automatisch. Es wird lediglich hinsichtlich der Kostenübernahme anders gehandhabt und auch die Grundvorraussetzung für weitere MAßnahmen getroffen die dann tatsächlich änderungen bewirken können. Das sind aber dann weitergehende Maßnahmen.
Also: Nur durch die Erklärung des Katastrophenfalls darf man sich NICHT einfach über die geltenden Bestimmungen hinwegsetzen. Hier wäre die Kiste Bier deine.

Aber der andere Punkt ist die konkrete Notlage vor Ort wo du dich befindest.
Wenn du z.B. zeuge eines Unfalles auf dem LAnd wirst, nach dem Anhalten feststellst das die Person dringen ärtzliche Hilfe braucht, aber dein Handy hat dort kein Netz hat, dann sieht es völlig anders aus.
Wenn du in einem Fall dann Zugriff auf ein wie auch immer geartetes Funkgerät hast, sei es weil du selber eins im Wagen hast, sei es weil das Unfallopfer eines im HAndschuhfach liegen hat, oder weil es genaus in dem Moment vom Himmel gefallen ist, DANN darfst du NATÜRLICH damit eine BOS Frequenz schalten und auf diesem WEg Hilfe anfordern -sofern du das nötige Wissen dazu besitzt und das Gerät dazu technisch in der Lage ist-
In diesem Moment spielt es auch keine Rolle was es für ein GErät ist, ob es ein BOS Gerät oder ein AFU Gerät ist - selbst ein GErät ohne jegliche Zulassung würde dir diesen WEg eröffnen. Und wenn das Gerät kein BOS kann sondern nur Flugfunk und du sprichst den Tower des nahegelegenen Verkehrsflughafens an mit der Bitte den Notruf weiterzuleiten, selbst das ist unter Umständen gerechtfertigt.
(Ausnahme ist nur wenn du weist das durch die Verwendung des Gerätes andere GEfährliche Situationen eintreten, z.b weil das 10KW starke Ausgangssignal der mobilen Radiostation auf dem LKW alle LSA in der Umgebung durchdrehen lässt oder dir bekannt ist das eine starkte Nebenwelle direkt auf einer der ILS Frequenzen liegt)
§34 STGB wurde ja schon genannt.

Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen und behaupten, wenn du die Möglichkeit gehabt hättest, diese Möglichkeit aber nicht nutzt und das Unfallopfer kommt dadurch um (bzw. erleidet gesundheitliche schäden) das nicht rechtzeitig Hilfe geholt wurde, dann würdest du dich sogar der Möglichkeit der Strafverfolgung aussetzzen wenn man nachweisen kann das der Schaden nur durch die verspätete Hilfeleistung hervorgerufen wurde UND natürlich das du das Wissen um die Möglichkeit -sowohl vorhandensein des Gerätes, Bedienung des GErätes und Kenntniss der Frequenzen- gehabt hast.
Unterlassene Hilfeleistung wäre dann der Punkt.
(Wobei diese Möglichkeit eher Theoretisch als Praktisch ist, denn schon wenn man glaubhaft machen kann das man nicht daran gedacht hat ist man ja raus...)

Wobei es bei dieser "Auslegung" des Begriffes Notfall und gerechtfertigt natürlich sehr auf den Einzelfall bezogen ist. Für einen verstauchten Knöchel ist eine solche Maßnahme siche rnicht gerechtfertigt solange keine weiteren Komplikationen vorliegen. Aber auch in einem solchen Fall würde sicher in den meisten Fällen zumindest die Kontaktaufnahme über eine BOS Frequenz mit einem ordentlichen Funkgerät (AFU/Betriebsfunk) -folgenlos- bleiben wenn diese "ordentlich" verläuft, man also nicht wild drauflos stört und so evtl. laufende Einsätze gefährdet und wirklich Hilfe notwendig ist (z.B. man alleine oder zu zweit irgendwo im Mittelgebirge auf dem Wanderweg festsitzt und mit dem kaputten Fuß nicht mehr aus eigener Kraft nach Hause kommt)
Selbes dürfte gelten wenn das Opfer zwar schwerer Verletzt ist und auch das Handy nicht funktioniert, aber der Unfall 50m von einem Bauernhaus mit Festnetz stattfand.

Ein rumsenden im Flugfunkbereich oder die Inbetribenahme eines mobilen Radiosenders würde in diesen beiden Fällen aber sicher nicht mehr zu rechtfertigen sein und man könnte sehr froh sein wenn man mit einem dicken "Anschiss" davon kommt.

Also hier würde ich sagen: Kiste Bier verloren!
Der Unfall war hier natürlich nur ein Beispiel... Es kann natürlich auch eine Notlage innerhalb eines Katastrohenszenarios sein. Wenn du z.B. bei einem schweren Unwetter siehtst wie der Dachstuhl deines NAchbarn einstürzt und du grund zu der Annahme hast das sich personen in den zerstörten Zimmern aufgehalten haben. Oder jemand in deinem Umfeld mit den Symptomen eines HI umkippt und das Telefon funktioniert nicht. Das ist auch denkbar.
GEnauso natürlich auch wie wenn du eine Entfürung oder einen brutalen tätlichen Angriff beobachtest und sonst keine Möglichkeit effektiv und schnell Hilfe zu holen vorhanden ist...

Gruß
Carsten

(Der tatsächlich schon mal vor seiner Zeit als BOSler mit dem AFU Gerät im FzG über eine BOS Frequenz Hilfe geholt hat -Handys waren da noch eine Seltenheit-. Und in der Aktiven ZEit ist das bis jetzt mehrmals vorgekommen, allerdings da nicht mit dem AFU Rfzn. ;-) Das erzeugte dann auch etwas weniger verwunderung...)