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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neuer Feuerwehrführerschein



Ebi
27.05.2011, 11:30
Ab Herbst sollen ehrenamtliche Kräfte Einsatzfahrzeuge mit einem Gewicht bis zu 7,5 Tonnen fahren dürfen

http://www.retter.tv/de/beitrag.html?ereig=-Feuerwehrfuehrerschein-Erleichterungen-fuer-die-Feuerwehr-&ereignis=7618

e.

Scarlet
27.05.2011, 12:15
... ja das hört sich doch mal gut an. Hat man Informationen wie das dann gehandhabt wird? Werden dann Ehrenamtliche automatisch fahren dürfen oder bekommen sie ein Schreiben oder neuen Führerschein ausgestellt? Wer weiß da was

Der_Ronny
27.05.2011, 12:25
... ja das hört sich doch mal gut an. Hat man Informationen wie das dann gehandhabt wird? Werden dann Ehrenamtliche automatisch fahren dürfen oder bekommen sie ein Schreiben oder neuen Führerschein ausgestellt? Wer weiß da was

für mich stellt sich die frage, wann die EU gegen diese Deutshe Regelung einschreiten wird ;)

Automatisch wirst du nicht fahren dürfen soviel steht fest.

Heros21/10
27.05.2011, 12:31
Also bei uns ist das so (RLP) , dass die Personen den B-Schein mindestens 2 Jahre haben müssen und im Moment wird auf Landesebene geklärt, wer denn entsprechende Einweisungen und Fahrberechtigungen erteilen/ausstellen darf. Auf jeden Fall muss derjenige den C-Schein schon ein paar Jahre besitzen, wie lange müsste ich mal auf dem Schreiben in unserem GH schauen, welches da vor kurzem reingeflattert ist.

Grüße,

Heros

Scarlet
27.05.2011, 12:34
Soviel ich rauslese ist es dann ab Herbst umgesetzt, dass B-Schein Besitzer die ein Ehrenamt ausüben dann mit einer Einweisung aufs Fahrzeug bis 7,5 to fahren dürfen und nicht einen C1 bzw. C Schein machen müssen.

Heros21/10
27.05.2011, 12:41
Soviel ich rauslese ist es dann ab Herbst umgesetzt, dass B-Schein Besitzer die ein Ehrenamt ausüben dann mit einer Einweisung aufs Fahrzeug bis 7,5 to fahren dürfen und nicht einen C1 bzw. C Schein machen müssen.

Falls das auf meinen Beitrag bezogen ist:

Der Ausbilder/Prüfer/Einweiser/Abnehmer muss den C-Schein schon einige Jahre besitzen.
Wie lange schaue ich später mal nach, kann ich dann gerne hier posten.

Grüße,

Heros

DO9TNT
27.05.2011, 13:03
Also da sind wir Bayern scheinbar wieder weiter.
Bei uns gibt es die schon, wenn auch in leicht kasstrierter Version.

http://www.feuerwehr-rosstal.de/bericht.php?id=237

Gruß
Tom

überhose
27.05.2011, 13:23
Also bei uns ist das so (RLP) , dass die Personen den B-Schein mindestens 2 Jahre haben müssen und im Moment wird auf Landesebene geklärt, wer denn entsprechende Einweisungen und Fahrberechtigungen erteilen/ausstellen darf.Da wird nix geklärt, das steht schon fest: http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/FFeuerwFBerV_RP.htm#FFeuerwFBerV_RP_P1

Im Übrigen bin ich gerade ein bisschen über den ein oder anderen Beitrag hier verwundert. Dieses verfluchte Thema ist schon seit Jahren in der Welt, bei der ein oder anderen Frage bzw. Anmerkung hier frage ich mich, von welchem Planeten der Schreiber kommt...



Ab Herbst sollen ehrenamtliche Kräfte Einsatzfahrzeuge mit einem Gewicht bis zu 7,5 Tonnen fahren dürfen... wenn die Kommune bzw. der Einheitsführer das zulässt.
Ich kenne zumindest einen der letzteren, der wird so einen Wisch im Leben nicht unterzeichnen.

Heros21/10
27.05.2011, 14:17
Da sieht man mal wieder wie aktuell unsere Infoschreiben sind....
Danke für die Korrektur, überhose.

Wer hat aber ernsthaft bei einer Einsatzfahrt sein Fahrerlaubniszettelirgendwas dabei?
Wer hat überhaupt den normalen Führerschein dabei?

§2 Fahrberechtigung

(3)"Der Nachweis der Fahrberechtigung ist zusätzlich zum Führerschein von den Berechtigten während der Fahrt mitzuführen und den zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen."

Alex22
27.05.2011, 15:20
Wer hat überhaupt den normalen Führerschein dabei?


Braucht man nicht, hast doch bei der Einsatzfahrt Sonderrechte.
Und wenn mich die Pol aufm Rückweg anhält, zahl ich eben 10 €.

Alex22
27.05.2011, 15:20
... ja das hört sich doch mal gut an.

Was hört sich denn da gut an?
Ich finde das eher katastrophal.

Ebi
27.05.2011, 15:26
Da wird nix geklärt, das steht schon fest: http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/FFeuerwFBerV_RP.htm#FFeuerwFBerV_RP_P1

Im Übrigen bin ich gerade ein bisschen über den ein oder anderen Beitrag hier verwundert. Dieses verfluchte Thema ist schon seit Jahren in der Welt, bei der ein oder anderen Frage bzw. Anmerkung hier frage ich mich, von welchem Planeten der Schreiber kommt...


... wenn die Kommune bzw. der Einheitsführer das zulässt.
Ich kenne zumindest einen der letzteren, der wird so einen Wisch im Leben nicht unterzeichnen.


@Überhose,entweder habe ich was mit den Augen oder du hast dich geirrt.

In der heutigen neuen Bestimmung geht es um Fahrzeuge bis 7,5 To.
Das was du angeführt hast regelt Fahrzeuge von 3,5 - 4,75 to.

§ 1
Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für die Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t bis 4,75 t an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste nach § 2 Abs. 10 Satz 6 und 8 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) .

e.

Florian 40
27.05.2011, 16:01
Was hört sich denn da gut an?
Ich finde das eher katastrophal.

Hi Alex,

warum findest Du es katastrophal ?

Gruss Flo

help112
27.05.2011, 16:03
Hallo,

ich kann nur etwas über den Bereich Bayern sagen.

http://www.lfv-bayern.de/cms/downloads/ausbildung/Prsentation_Feuerwehr_Fhrerschein_2009_aktuell.pdf

Ob das auch so sein wird kann ich jedoch auch nicht genau sagen. Immerhin ist diese Presentation von 2009. Könnte aber so oder so ähnlich aussehen. ( Siehe Abschnitt 2) 1. Abschnitt betrifft bis 4,75to 2ter Abschnitt bis 7,5 to.

Gruß

überhose
27.05.2011, 16:41
@Überhose,entweder habe ich was mit den Augen oder du hast dich geirrt.Deine Augen sinds ;-)
Ich habe mich auf die zitierte Aussage bezogen, die sich m.M. auf die bisherige Regelung bezieht.

Der_Ronny
27.05.2011, 16:52
andererseits ist das auch nicht unbedingt der richtige weg

wenn ich unsere wache anschaue, da wäre von dieser Regelung kein Vorteil zu erzielen, da alle Fahrzeuge deutlich über den 7,5to Grenze liegen

Mr. Blaulicht
27.05.2011, 17:10
Braucht man nicht, hast doch bei der Einsatzfahrt Sonderrechte.
Und wenn mich die Pol aufm Rückweg anhält, zahl ich eben 10 €.
Ich hoffe, dass war ironisch gemeint... ;-)

Alex22
27.05.2011, 17:14
Hi Alex,

warum findest Du es katastrophal ?

Gruss Flo

Weil ein LKW nunmal kein PKW ist und sich ein LKW anders fahren läßt.
Und nun sollen die wieder einfach 7,5t fahren und dann noch unter SoRe?

Alex22
27.05.2011, 17:15
Ich hoffe, dass war ironisch gemeint... ;-)

Das erste oder zweite? ;-)

Heros21/10
27.05.2011, 17:20
@ Alex22

Die sollen es ja nicht "einfach so" sonder schon mit entsprechender Einweisung und Abnahme...

Feuermelder
27.05.2011, 17:21
Weil ein LKW nunmal kein PKW ist und sich ein LKW anders fahren läßt. Und nun sollen die wieder einfach 7,5t fahren und dann noch unter SoRe?

Das bereitet mir auch Kopfschmerzen. Wenn ich schon sehe, dass manche Kameraden nicht normal Auto fahren können und dann irgendwann demnächst mit Feuerwehrfahrzeugen der 7,5 to. Klasse fahren dürfen... Oh je!

Ich denke, dass diese Regelung nicht unbedingt der richtige Weg ist. Zum Glück ist unser Fahrzeug schwerer als 7,5 to. und somit Führerscheinklasse C "pflichtig".

Heros21/10
27.05.2011, 17:23
Ihr müsst es aber auch so sehen, dass letztendlich der Wehrführer/leiter die Leute dafür bestimmt oder bestimmen sollte. Er weiß ja wer dazu in der Lage ist...

Alex22
27.05.2011, 17:31
Ihr müsst es aber auch so sehen, dass letztendlich der Wehrführer/leiter die Leute dafür bestimmt oder bestimmen sollte. Er weiß ja wer dazu in der Lage ist...

So?
Woher weiß der das derjenige in der Lage ist?
Schau mal was ein Amtlich anerkannter Prüfer für eine Ausbildung hat, damit er entscheiden kann/darf das jemand fähig ist ein KFZ zu führen und nun soll ein normaler Feuerwehrmann der ein Gruppenführer und Leiter Feuerwehr Lehrgang an einer Feuerwehrschule besucht hat das Gleiche entscheiden?
Sorry, aber jetzt mach dich nicht lächerlich.

überhose
27.05.2011, 17:49
Schau mal was ein Amtlich anerkannter Prüfer für eine Ausbildung hat, damit er entscheiden kann/darf das jemand fähig ist ein KFZ zu führen und nun soll ein normaler Feuerwehrmann der ein Gruppenführer und Leiter Feuerwehr Lehrgang an einer Feuerwehrschule besucht hat das Gleiche entscheiden?Vor allem konnte mir bis heute niemand wirklich stichhaltig darlegen, wie die Verantwortlichkeit des Wehrführers aussieht, wenn ein Inhaber einer von ihm ausgestellten Fahrerlaubnis einen Unfall verschuldet.

Klar, es käme niemand auf die Idee, bei einem normalen Führerscheininhaber Prüfer und Fahrlehrer mit ins Boot zu nehmen wenn er Mist baut, aber angesichts dieser zusammengestrickten Feuerwehrverbandsheulabhilfe interessiert mich diese Problematik dann doch.

nederrijner
27.05.2011, 18:11
Hi Alex,

warum findest Du es katastrophal ?

Gruss Flo
Wir sollten unbürokratisch eine vereinfachte (und für den Aufgabenträger kostengünstige) Ausbildung für Atemschutzgeräteträger (inkl. abgespeckter G26), Motorkettensägenführer, Drehleiter-Maschinisten etc. finden.

Mr. Blaulicht
27.05.2011, 18:14
Weil ein LKW nunmal kein PKW ist und sich ein LKW anders fahren läßt.
Und nun sollen die wieder einfach 7,5t fahren und dann noch unter SoRe?
Nun, vor der Führerscheinreform ging das doch auch. Ich darf mit meinem 3er-Führerschein auch LKW bis 7,5 to ggf. mit SoRe bewegen - und kein Hahn kräht danach. In der Führerscheinausbildung hatte ich übrigens keine besondere LKW-Ausbildung...


Das erste oder zweite? ;-)
Das mit dem Führerschein bei Einsatzfahrten...

§ 4 FeV: Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen

(2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Der Internationale Führerschein oder der nationale ausländische Führerschein und eine mit diesem nach § 29 Abs. 2 Satz 2 verbundene Übersetzung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Sonderrechte hin oder her...

nederrijner
27.05.2011, 18:29
§ 74 (5) FeV

überhose
27.05.2011, 18:49
Nun, vor der Führerscheinreform ging das doch auch. Ich darf mit meinem 3er-Führerschein auch LKW bis 7,5 to ggf. mit SoRe bewegen

Vor der Führerscheinreform: http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/83020/Florian_Diepholz_2525

Nachher: http://bos-fahrzeuge.info/einsatzfahrzeuge/37060/Florian_Prignitz_1048-02

Wer beides o.ä. mal fahren dürfte, dem dürfte der ein oder andere Unterschied aufgefallen sein...

(Und vor der Reform durfte der MB409 für den Klasse-3-Mensch nicht nur ein Feuerwehrfahrzeug, sondern auch ein Gemüselaster, Möbelwagen oder Bumsmobil sein, wieso jetzt nicht mehr? Wenn schon, dann gleiches Recht für alle!)

Alex22
27.05.2011, 19:41
Nun, vor der Führerscheinreform ging das doch auch. Ich darf mit meinem 3er-Führerschein auch LKW bis 7,5 to ggf. mit SoRe bewegen - und kein Hahn kräht danach. In der Führerscheinausbildung hatte ich übrigens keine besondere LKW-Ausbildung...
Ja, das zeigt nur das ein Fehler ausgebessert wurde.



Sonderrechte hin oder her...

Ja, die wenigsten wissen aber, das der Satz mit dem Vorschriftenbefreiung nicht nur in der StVO, sondern auch in der StVZO und in der FeV zu finden sind. ;-)

nederrijner
27.05.2011, 21:17
Es wäre auch irgendwie hochgradig albern, wenn man zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft unbedingt eine Sonderregelung für die Erteilung der Fahrerlaubnis braucht, für das Führen eines Kraftfahrzeuges im Einsatzfall dann aber die Tatsache, dass man die zugehörige Urkunde nicht mitführt, Ausschlusskriterium sein soll ...

Max K.
28.05.2011, 09:38
Wie war denn das früher, vor Klasse B? Da durfte jeder Hans und Franz (und Susi) LKW bis 7,5to fahren. Gab es da eklatant mehr Unfälle deswegen auf deutschen Straßen? Wäre mir neu.

Und was ist mit den ganzen "Altlasten" (FS vor ~2000 gemacht?) - Die fahren heute auch alle munter die 7,5-Tonner, ohne dass da irgend jemand Bauchschmerzen hat.

Von daher kann ich die Aufregung um den Führerschein nicht so ganz verstehen. Sicher wäre es sinnvoller, die Leute direkt auf den richtigen Führerschein zu schicken. Aber den Weltuntergang sehe ich deswegen irgendwie auch nicht.


Ja, das zeigt nur das ein Fehler ausgebessert wurde.
Oder dass der Verband der Fahrlerer gute Lobby-Arbeit geleistet hat..


Vor allem konnte mir bis heute niemand wirklich stichhaltig darlegen, wie die Verantwortlichkeit des Wehrführers aussieht, wenn ein Inhaber einer von ihm ausgestellten Fahrerlaubnis einen Unfall verschuldet.

Gegenfrage, wie sie denn die Verantwortlichkeit eines Führerschein-Prüfers aus, wenn jemand, der von ihm einen FS ausgestellt bekommen hat, einen Unfall verschuldet?

Solange der Wehrführer nach geltendem Recht handelt und eine entsprechende Einweisung usw. durchgeführt hat (wozu vom dfv idealerweise vllt. noch ein "Musterausbildungsplan" kommt oder so) ist doch alles im Lot, oder nicht?

Alex22
28.05.2011, 10:13
Wie war denn das früher, vor Klasse B? Da durfte jeder Hans und Franz (und Susi) LKW bis 7,5to fahren. Gab es da eklatant mehr Unfälle deswegen auf deutschen Straßen? Wäre mir neu.

Und was ist mit den ganzen "Altlasten" (FS vor ~2000 gemacht?) - Die fahren heute auch alle munter die 7,5-Tonner, ohne dass da irgend jemand Bauchschmerzen hat.

Frühers durfte man auch mit Klasse drei 80/125er fahren.
Gibts auch nicht mehr.
Und nur weil dir das neu ist, ändert es nichts daran das früher genug Unfälle passiert sind.



Oder dass der Verband der Fahrlerer gute Lobby-Arbeit geleistet hat..

Genau, am besten schaffen wir das Fahrschul und Prüfungswesen ganz ab, eh alles nur Lobbyisten.



Gegenfrage, wie sie denn die Verantwortlichkeit eines Führerschein-Prüfers aus, wenn jemand, der von ihm einen FS ausgestellt bekommen hat, einen Unfall verschuldet?

Gibts nicht, denn ein Prüfer kann das durch seine Ausbildung einschätzen.
Ein Wehrführer sicher nicht.



Solange der Wehrführer nach geltendem Recht handelt und eine entsprechende Einweisung usw. durchgeführt hat (wozu vom dfv idealerweise vllt. noch ein "Musterausbildungsplan" kommt oder so) ist doch alles im Lot, oder nicht?
Leider.

nederrijner
28.05.2011, 11:25
Wie war denn das früher, vor Klasse B? Da durfte jeder Hans und Franz (und Susi) LKW bis 7,5to fahren.
Und ganz früher durfte man noch ganz viel mehr einfach so ...
Man hat das europaweit geändert, dass ausgerechnet für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben dann aus Kostengründen eine abweichende Schmalspurausbildung (die nicht einmal unabhängig überprüft wird) eingeführt wird, ist ein Treppenwitz ...


Gab es da eklatant mehr Unfälle deswegen auf deutschen Straßen? Wäre mir neu.
Es gibt da keine belastbare Statistik, aber frag mal diverse Fuhrparkverwaltungen oder Autovermietungen ... Ich kenne auch nicht wenige Klasse-3-Inhaber, die keine LKW fahren, obwohl sie dürften, weil es Ihnen nicht geheuer ist. So einfach ist das irgendwie alles doch nicht ...


Und was ist mit den ganzen "Altlasten" (FS vor ~2000 gemacht?) - Die fahren heute auch alle munter die 7,5-Tonner, ohne dass da irgend jemand Bauchschmerzen hat.

Von daher kann ich die Aufregung um den Führerschein nicht so ganz verstehen. Sicher wäre es sinnvoller, die Leute direkt auf den richtigen Führerschein zu schicken. Aber den Weltuntergang sehe ich deswegen irgendwie auch nicht.
Und man hat entschieden das auslaufend abzuschaffen, wieso da gerade die Feuerwehr eine Ausnahme bekommt, ist unerklärlich.

überhose
28.05.2011, 12:26
Gegenfrage, wie sie denn die Verantwortlichkeit eines Führerschein-Prüfers aus, wenn jemand, der von ihm einen FS ausgestellt bekommen hat, einen Unfall verschuldet?Hättest du den Satz von mir danach noch mitzitiert, hätteste nix mehr schreiben brauchen...

hannibal
30.05.2011, 02:57
Wie war denn das früher, vor Klasse B? Da durfte jeder Hans und Franz (und Susi) LKW bis 7,5to fahren. Gab es da eklatant mehr Unfälle deswegen auf deutschen Straßen? Wäre mir neu.

Wie war es früher, als man mit 16 noch rauchen durfte? Hat man auch aus Gründen abgeschafft. Ausserdem gab es früher noch keine Kleinlaster (z.B. 5 to Sprinter mit denen man 130 + x km/h) fahren konnte..



Von daher kann ich die Aufregung um den Führerschein nicht so ganz verstehen. Sicher wäre es sinnvoller, die Leute direkt auf den richtigen Führerschein zu schicken. Aber den Weltuntergang sehe ich deswegen irgendwie auch nicht.

Jein. 1) Der Weltuntergang hat man spätestens dann wenn Fritz Fleissig mit dem 5 to TSF / ELW / Whatever eine Gruppe Schulkinder ausgelöscht hat die auf den Bus warten und nachgewiesen wird das die - mangelhaft ausgeführte - Fahrausbildung unfallursächlich ist.

2) Jetzt ist es die FeV die unterhöhlt wird wg dem Ehrenamt. Was ist das nächste? Die G 26.3? Die UVV?



Oder dass der Verband der Fahrlerer gute Lobby-Arbeit geleistet hat..

Doofes Gespräch. In der Bundeswehr und früher in der SBZ gab es das System auch.



Gegenfrage, wie sie denn die Verantwortlichkeit eines Führerschein-Prüfers aus, wenn jemand, der von ihm einen FS ausgestellt bekommen hat, einen Unfall verschuldet?

Solange der Wehrführer nach geltendem Recht handelt und eine entsprechende Einweisung usw. durchgeführt hat (wozu vom dfv idealerweise vllt. noch ein "Musterausbildungsplan" kommt oder so) ist doch alles im Lot, oder nicht?

Auch hier wieder: solange alles im Lot läuft passiert da nicht viel. Wenn aber rauskommt das die Fahrstunden daraus bestanden haben das auf Feuerwehrfeste gefahren wurde wird es für den Fahrer, den "Ausbilder", den "Prüfer" u ggf für den Kommandanten sehr schnell eng. Zivil u strafrechtlich!

Und in einem Feuerwehrsystem in dem im Jahr 2010 TM 1 und 2 mit ingesamt 20 (sic!)h bescheinigt werden glaube ich schon daran das es da schwarze Schafe geben wird.

Wobei es mich von Anfang an gewundert hat das der DFV keine Musterausbildungsempfehlung vorgelegt hat.
Aber man stelle sich vor es käme nach einem Unfall heraus das der vorgelegte Entwurf nicht geeignet sei...

nederrijner
30.05.2011, 08:07
Wobei es mich von Anfang an gewundert hat das der DFV keine Musterausbildungsempfehlung vorgelegt hat.
Aber man stelle sich vor es käme nach einem Unfall heraus das der vorgelegte Entwurf nicht geeignet sei...
Wenn man das gesamte Vorhaben derart konkretisiert hätte, wäre vmtl. herausgekommen, dass es dann gar nicht mehr so unbürokratisch und kostengünstig geht. Insofern packt man dieses Eisen lieber erst gar nicht an.

Max K.
30.05.2011, 18:23
Wie war es früher, als man mit 16 noch rauchen durfte? Hat man auch aus Gründen abgeschafft. Ausserdem gab es früher noch keine Kleinlaster (z.B. 5 to Sprinter mit denen man 130 + x km/h) fahren konnte..

Wenn das so brandgefährlich ist, warum dürfen dann heute (und im "Idealfall" die nächsten 50 Jahre) immernoch Leute mit dem ehemaligen Klasse 3-Führerschrein bis 7,5to rumfahren? Den müsste man dann doch sofort in die Klasse B umwandeln. Oder zumindest als Wehrführer per Dienstanweisung erlassen, dass nur Kameraden mit C1 bzw. Klasse 2, PKW über 3,5to fahren dürfen. Macht keiner? Komisch. Scheint also wohl doch nicht so akut zu sein.

überhose
30.05.2011, 19:01
Oder zumindest als Wehrführer per Dienstanweisung erlassen, dass nur Kameraden mit C1 bzw. Klasse 2, PKW über 3,5to fahren dürfenDas gibt es mancherorts durchaus.

Feuermelder
30.05.2011, 19:24
Das gibt es mancherorts durchaus.

Richtig! Bei uns in der Stadt ist das so.

- KdoW, ELW 1, MTF usw. nur mit "B" bzw. "BE" (was eigentlich logisch ist)
- TSF, TSF-W usw. nur mit "C1" (bis 7,5 to.)
- LF, TLF, DLK, RW, ELW2 usw. nur mit "C" bzw. "CE"

Dazu einmal jährlich Kraftfahrerunterweisung, Fahrzeugunterweisung usw.

Alex22
30.05.2011, 19:35
Bei uns das gleiche,
Fahrzeuge unter 7,5t dürfen trotzdem nur mit C gefahren werden. Außer eben VW Pritsche, MZW und KdoW.

sschaebe
31.05.2011, 09:04
Richtig! Bei uns in der Stadt ist das so.

- KdoW, ELW 1, MTF usw. nur mit "B" bzw. "BE" (was eigentlich logisch ist)
- TSF, TSF-W usw. nur mit "C1" (bis 7,5 to.)
- LF, TLF, DLK, RW, ELW2 usw. nur mit "C" bzw. "CE"

Dazu einmal jährlich Kraftfahrerunterweisung, Fahrzeugunterweisung usw.

Hmmm. Jeder kann sich seinen Klasse 3 Schein einfach auf einen C1E umschreiben lassen. Also etwas unlogisch Eure Regelung.
Die Kraftfahrerunterweisung , ... wird ja von der BG ja einmal jährlich vorgeschrieben.

Gruß
Simon

schmodda
07.06.2011, 10:47
Richtig! Bei uns in der Stadt ist das so.

- KdoW, ELW 1, MTF usw. nur mit "B" bzw. "BE" (was eigentlich logisch ist)
- TSF, TSF-W usw. nur mit "C1" (bis 7,5 to.)
- LF, TLF, DLK, RW, ELW2 usw. nur mit "C" bzw. "CE"

Dazu einmal jährlich Kraftfahrerunterweisung, Fahrzeugunterweisung usw.

Ist ja schön.
Aber in unserer kleinen Ortsfeuerwehr siehts schon anders aus. Unser LF dürfen nur 3 oder 4 Leute fahren, gerade Vormittags, wenn viele Arbeiten, ein Problem

TPP
07.06.2011, 15:33
Ist ja schön.
Aber in unserer kleinen Ortsfeuerwehr siehts schon anders aus. Unser LF dürfen nur 3 oder 4 Leute fahren, gerade Vormittags, wenn viele Arbeiten, ein Problem


Bei uns fast auch so, ein paar mehr aber schon.
Haben ein TSF-W mit ca. 6,5 T, da hat das schon einen Sinn.

überhose
07.06.2011, 15:51
Ist ja schön.
Aber in unserer kleinen Ortsfeuerwehr siehts schon anders aus. Unser LF dürfen nur 3 oder 4 Leute fahren, gerade Vormittags, wenn viele Arbeiten, ein ProblemDa ein herkömmliches deutsches kommunales LF, auch bei den kleinen Ortsfeuerwehren, sowohl im Durchschnitt als auch maximal regelmäßig genau ein Lenkrad besitzt, sind 3-4 ausgebildete Leute dafür noch gar nicht mal so ein Riesenproblem. Natürlich wären 5-8 auch schöner, und natürlich sollten diese dann nicht gerade die klassischen Berufskraftfahrer sein, die für den Einsatzdienst regelmäßig nur von Samstag morgen bis Sonntag abend zur Verfügung stehen (wobei die wenigstens Fahrpraxis hätten, wenn sie mal da wären - wieviele km fährt der Durchschnitts-FW-Maschinist pro Jahr/Fahrzeug?).

Im übrigen ist dieses Problem nicht durch die Führerscheinneuregelung entstanden, die sich erst vor ca. 30 Jahren angekündigt hat und vor gerade mal knapp 10 Jahren umgesetzt wurde, und es wird auch nicht durch irgendwelche Sonderregelungen gelöst werden.

marka
07.06.2011, 17:03
[...]wobei die wenigstens Fahrpraxis hätten, wenn sie mal da wären - wieviele km fährt der Durchschnitts-FW-Maschinist pro Jahr/Fahrzeug?[...]

Genau auch (!) deswegen wurden früher die so genannten Bewegungsfahrten durchgeführt.
Sie dienten nämlich nicht allein dem Zweck, dass sich das KFZ nicht kaputtsteht, sondern auch zum Erlangen einer gewissen Fahrpraxis mit dem Einsatzfahrzeug.

Bedenkt man jetzt aber zusätzlich, dass im Einsatzfall stress- und situationsbedingt die Unfallgefahr nachweislich steigt, halte ich die jetzige Regelung für gar nicht mal schlecht.
Es ist nun mal Fakt, dass gerade bei Fahranfängern die Unfallquote höher liegt.
Und ich möchte im Notfall nicht im Einsatzfahrzeug sitzen, wenn so ein Jungspund mit Disco auf dem Dach wie ein Irrer durch die Gegend rast...

Nehmt bitte mal ein wenig die Emotionen raus.
Sicher ist es bei einigen Wehren/HiOrgs mit der neuen Regelung durchaus problematisch, geeignete Fahrer für Einsätze zu rekrutieren.
Aber wir sollten zusehen, dann lieber die potentiellen Kandidaten entweder anständig nachzuschulen (also mit einem Fahrlehrer), oder nach der Light-Variante (s.o.) zusätzlich zu einem Fahrsicherheitstraining zu schicken.

überhose
07.06.2011, 17:41
Sie dienten nämlich nicht allein dem Zweck, dass sich das KFZ nicht kaputtsteht, sondern auch zum Erlangen einer gewissen Fahrpraxis mit dem Einsatzfahrzeug.Der Bund gibt doch immerhin 600km pro Jahr für seine hübschen roten Spielzeuge auch heute noch vor.
Na, jetzt ehrlich, schafft die jeder? Insbesondere die Schleudern, die fürs Alltagsgeschäft nicht so nützlich sind (DekonP etc., wobei es da die Zeltlagertouren rausreissen dürften)?

Astra12
07.06.2011, 20:07
Wenn das so brandgefährlich ist, warum dürfen dann heute (und im "Idealfall" die nächsten 50 Jahre) immernoch Leute mit dem ehemaligen Klasse 3-Führerschrein bis 7,5to rumfahren? Den müsste man dann doch sofort in die Klasse B umwandeln. Oder zumindest als Wehrführer per Dienstanweisung erlassen, dass nur Kameraden mit C1 bzw. Klasse 2, PKW über 3,5to fahren dürfen. Macht keiner? Komisch. Scheint also wohl doch nicht so akut zu sein.

Wie prüft man denn ,ob jemand einen alten 3er (Umgeschrieben auf die Karte) oder die C1 wirklich gemacht hat?? also ich wüßte nicht wie ich das prüfen soll,wenn jemand die Karte hat. Dann hat er halt auser B auch C1 ect. und somit einen gültigen Führerschein für die entsprechende Klasse.

nederrijner
07.06.2011, 20:26
Das Datum steht hinten drauf ...