PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Baurecht und Feuerwehrstandorte



Superyoshi
13.05.2011, 21:32
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage an die "Gesetzes"-Spezialisten unter euch. Bei uns in der Gemeinde sollen 2 Ortswehren zusammen gelegt werden. Das Projekt war jetzt 5 Jahre lang auf Eis gelegt bzw. tot, auf einmal muss schnell eine Lösung gefunden werden, da "die Zeit gegen uns arbeitet". Das ganze bewegt sich wieder, seitdem bei uns in der Gemeinde ein Kurbad (im Ort B) mit Hotel usw. gebaut werden soll. Gleichzeitig wurde aber der von beiden Seiten akzeptierte Standort (genau zwischen beiden Ortsteilen) verworfen, und die Gemeinde will nun das GH am ersten Standort (mitten im Ort A) bauen. -> Tod unserer Wehr.

Meine Frage ist nun, gibt es irgendwelche Richtlinien die festlegen, was an Feuerwehr für bestimmte Objekte (Altenheime, Kurbad, Hotel...) binnen X Minuten vorhanden sein muss? Uns kommt es etwas spanisch vor, dass auf einmal alles ganz ganz schnell gehen muss. Wir rücken mit der Ortswehr-B immer gemeinsam zu Zugeinsätzen (Zimmerbrand, Wohnungsbrand usw.) aus. Wenn wir am Standort in Ort A sind, wird das aber definitiv (alleine wegen der Anfahrt an das GH) vorbei sein. Bundesland: Saarland.

DLK23/12
13.05.2011, 21:51
(3) Die Gemeinden haben orientiert an der Be-
darfs- und Entwicklungsplanung eine dem örtlichen
Bedarf entsprechende leistungsfähige Feuerwehr
aufzustellen, auszustatten und zu unterhalten. Die
Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie in
Abhängigkeit von dem Gefährdungspotenzial der
Gemeinde in der Regel in einer angemessenen
Eintreffzeit und in angemessener Stärke und mit
angemessener Ausrüstung zu jeder Zeit und an
jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs wirksame
Hilfe leisten kann. Die Gemeinden können eine an-
gemessene Eintreffzeit, eine angemessene Stärke
und eine angemessene Ausrüstung nach Satz 2
auch durch eine interkommunale Zusammenarbeit
mit den Feuerwehren benachbarter Gemeinden
erreichen.

Ich glaube nicht daß man das Gesetz als gute Dikussionsgrundlage benützen kann..
Gruß

Superyoshi
13.05.2011, 22:01
Ich glaube nicht daß man das Gesetz als gute Dikussionsgrundlage benützen kann..
Gruß

Genau das ist im Moment unser Problem.

hannibal
14.05.2011, 06:09
Quizfrage:

Habt Ihre einen Brandschutzbedarfs- und entwicklungsplan gemäß entsprechender Verwaltungsvorschrift? (http://www.lfws.saarland.de/medien/inhalt/VVPlanung_Amtsblatt.pdf)

Muss nämlich jede saarländische Gemeinde über kurz oder lang erstellen..

12fly
14.05.2011, 07:47
Wieviele Minuten braucht man von Ort A zu Ort B?

Superyoshi
14.05.2011, 09:58
Von unserem jetzigen Standort sinds 2km, vom neuen ists ca. das doppelte an Fahrtstrecke, und eben die lange Fahrtstrecke für uns, um überhaupt ans GH zu kommen bzw. die ohne KFZ können dann ganz daheim bleiben (wenn sie keiner irgendwo einsammeln kann).

Alex22
14.05.2011, 10:08
Von unserem jetzigen Standort sinds 2km, vom neuen ists ca. das doppelte an Fahrtstrecke, und eben die lange Fahrtstrecke für uns, um überhaupt ans GH zu kommen bzw. die ohne KFZ können dann ganz daheim bleiben (wenn sie keiner irgendwo einsammeln kann).

Naja ... 4 km mit einem PKW durchs Dorf, Gemeinde Landstraße ist ja nun wirklich nicht das Problem.
In größeren Städten hast du auch gerne mal 4 km, aber dann mit Ampeln und allem drum und dran.
Ich denke, ihr habt mehr Angst nur noch das zweite Fahrzeug zu besetzen.

12fly
14.05.2011, 10:10
Und nein, ich frage jetzt nicht nach der Tagesverfügbarkeit der FAs. Wenn diese nun nun vermehrt in Ort A zu finden sind, wäre das ja nicht das schlechteste.

Alex22
14.05.2011, 10:22
Und nein, ich frage jetzt nicht nach der Tagesverfügbarkeit der FAs. Wenn diese nun nun vermehrt in Ort A zu finden sind, wäre das ja nicht das schlechteste.

Spielt doch keine Rolle.
Hab jetzt mal geschaut bei uns.
Aus der Mitte einer Ortschaft zur Mitte einer 4km entfernten Ortschaft braucht man 3-4min.
Solang brauchen wir auch in der Stadt.

Superyoshi
14.05.2011, 10:26
Wir haben ja nichts gegen das gemeinsame GH - das Projekt unterstützen wir, bitte nicht falsch verstehen. Wir sind jedoch dagegen, dass das gemeinsame GH komplett im Nachbarort steht, auch weil es noch andere Optionen gibt, die nicht berücksichtigt werden (wollen?) sowohl von der andren Wehr und vor allem von der Gemeinde (insb. Bürgermeister als "Chef der Wehr"). Wir wollen uns nur gegen den jetzigen geplanten Standort wehren.

12fly
14.05.2011, 10:28
Wenn viele vom Ort B in Ort A arbeiten, hätten diese schon die Anfahrt von Ort B gespart.
Und da beide FFws schon immer zusammen alarmiert worden sind, können die ja nicht sonderlich groß sein.

Superyoshi
14.05.2011, 11:33
Ort B bleibt so wie er ist, die sind nicht betroffen. Es geht um unsere Ortswehr und die Nachbarwehr (hier ist Ort A gemeint). Mit Wehr A werden wir nie alarmiert, dort sind wir erst im 2ten Alarm mit drin (ausgenommen VU). Bei uns sind alle Ortswehren nicht groß. Es gibt 5 Standorte, im Schnitt um die 2 Fahrzeuge pro Standort, wir haben 1 Fahrzeug. Vllt. klingt es für euch ja sinniger uns und Wehr B zusammen zu legen (weil wir immer zusammen ausrücken) - wird aber auch nicht gemacht. Lieber legt man uns mit Ort A zusammen, mit der Begründung: demographische Entwicklung. Wenn das aber passiert, nimmt sich die Gemeinde jede Möglichkeit, andere Wehren zusammen zu legen. Weil es einfach von der Geographie dann nicht mehr klappt. Uns wurde der Standort in der Mitte zugesichert, auf einmal ist das Geschichte, und wir sollen (wie immer in politischen Angelegenheiten) klein bei geben. Das ganze auf einmal ganz schnell, weil wir ja keine Zeit haben (Projekt war aber 5 Jahre tot...). Arbeit gibts in unserer Gemeinde eigentlich wenig, ein paar kleinere Betriebe, in denen aber nur sehr wenige Feuerwehrangehörige arbeiten.

AkkonHaLand
14.05.2011, 20:43
Ich habe da erstmal etwas Verständnisschwierigkeiten....

Also... in Ort B soll ein Kurbad mit Hotel erbaut werden.
Ort B hat eine eigene Ortswehr. Ihr (Ort C) sollt mit Ort A zusammengelegt werden, obwohl Ihr bisher mit Ort B zusammen alarmiert werdet.

Faktisch ändert sich also damit die Zusammengehörigkeit von C+B zu C+A, oder es werden (wie bisher) C+B alarmiert, somit also C+A+B.

Soweit richtig?

Wo sollte denn das Gerätehaus eigentlich hin?
Zwischen A und B und Ihr als eigene Wehr C?
Zusammenlegung C und B in der Mitte zwischen C und B?
Zusammenlegung C und B in der Mitte zwischen C und A oder B und A?

Sollen im neuen GH in A beide Ortwehren als "Raumgemeinschaft" untergebracht werden, aber organisatorisch getrennt bleiben?

Ich kenne das Fw-Gesetz im Saarland nicht, gehe aber davon aus, dass auch dort die Hilfsfrist von 15 Minuten gilt. Diese Frist wird eingehalten, da ja die Wehr B, am Ort des Kurbad, bestehen bleibt.

Wenn nun das neue Gerätehaus in A stehen soll und Ihr dann 4 km Anfahrt habt, so kommen die Mitglieder aus C nicht mehr auf das erste Fahrzeug in A, sondern auf das das zweite oder dritte (wenn ich davon ausgehe, das Ihr aus C komplett, also mit eurem einen Fzg. umzieht).

Eine Anfahrt von 4km ist völlig legitim. Oder habt ihr Angst nicht mehr alarmiert zu werden? Im Zweifel könnt Ihr sowieso nichts machen. Der Bürgermeister (bzw. Gemeinderat) stellt die Feuerwehr auf. Wenn sie gesetzeskonform bleiben (z.B. Hilfsfrist) können sie die Standorte frei wählen. Einzige Möglichkeit für Euch:

Wenn es Euch nicht passt, was Euer Dienstherr für seinen Betrieb beschließt, könnt Ihr kündigen.
(Sorry, ich bin gerade in Arbeitsverhältnisse abgerutscht...)

Also für Euch als Freiwillige Feuerwehr:
Wenn es Euch nicht passt, was Euer Dienstherr für seine Feuerwehr beschließt, könnt Ihr austreten.

(Huch, die beiden Texte oben ähneln sich aber auch verdammt....)
Fällt Euch was auf? Auf seiner Arbeitsstelle würde auch keiner den Firmeninhaber verklagen, wenn er die Werkhalle 4km verlegt.

Superyoshi
14.05.2011, 22:22
Hallo,
ja das ganze ist etwas schwierig zu verstehen, gebe ich zu.
Wir (Ort C) werden aktuell mit Ort B (Kurbad, Hotel...) zu Zug-Einsätzen zusammen alarmiert. Mit Ort A (mit denen sollen wir zusammen gelegt werden) haben wir eigentlich fast nichts zu tun. Wir fahren nach B, und umgekehrt genauso. Nochmal: die Zusammenlegung an sich ist ok, wir verstehen das ganze ja auch. Was uns eben stört:
Gerätehaus soll mitten in den Ort A. ANGEBLICH sollen wir Eigenständig bleiben, doch bezüglich dieses Themas hat man sich schon auf gemeinsamen Sitzungen verplappert. Also gehen wir davon aus, wenn wir dort oben sind, ist unsere Abteilung Geschichte. Der Standort birgt aus unserer Sicht auch viele Nachteile: es ist zwar Bauland (für Einfamilienhäuser), ABER es sind massive Erdarbeiten notwendig. Außerdem ist das Grundstück dort halb so groß wie der geplante Standort in der Mitte. Für knapp 80 Aktive stehen 20 Parkplätze zur Verfügung, Erweiterungen bzw. Anbauten sind hier völlig ausgeschlossen. Grundstückspreise erheblich hoch (Bauland).
Es gibt noch einen potentiellen Standort bei uns am Ortsrand. Diesen Standort möchte man anscheind nicht prüfen. Das ganze ist aktuell noch Ackerland (sehr geringe Grundstückpreise, Bauerwartungsland), Grundstück ist viel Größer, dort ist noch viel Potential vorhanden. Wir möchten jediglich, dass diese Standort geprüft wird. Doch dieser Schritt wird kategorisch abgelehnt, mit schwammigen Begründungen. Der Gemeinderat entscheidet sich wohl für die günstigste Variante, und das möchte man anscheind nicht. Dieses Vorgehen kann man hier schon länger beobachten. Schule dicht, Kirche wird im Winter nicht mehr geheizt, Kindergarten wollen se dicht machen (obwohl am besten besucht in der Gemeinde) und nun noch die Feuerwehr dicht.
Wir wollen jediglich, dass dieser Standort geprüft wird, deswegen suchen wir nach Argumenten, Gesetzen, alles was uns hilft.
Abgesehen davon, dass die Zusammenlegung geographisch gesehen Schwachsinn ist. Man nimmt sich nach diesem Schritt jede Möglichkeit andere Wehren zusammen zu legen, weil es geographisch einfach nicht machbar ist. Deswegen zählt für mich das Argument: demographische Entwicklung nicht. Denn diese Entwicklung macht vor den anderen Wehren der Gemeinde nicht halt!

Hilfsfrist liegt meines Wissens nach hier bei 8 Minuten.

hannibal
15.05.2011, 09:38
Nochmal: Gibt es einen Brandschutzbedarfs und Entwicklungsplan?

Falls nein würde ich an Stelle der Feuerwehr darauf drängen einen erstellen lassen bevor Fakten in Beton gegossen werden.

Rechtsgrundlage Saarland: hier (http://www.lfws.saarland.de/medien/inhalt/VVPlanung_Amtsblatt.pdf)

überhose
15.05.2011, 09:59
Was da wohl drinstehen würde...

Superyoshi
15.05.2011, 10:05
Ja, den gibt es seit 2007. Soweit ich weiß, wurde dort das Kurbad etc. noch nicht berücksichtigt. Wir haben ja grundsätzlich nichts dagegen (gegen die Zusammenlegung von Wehren). Wir bekommen ein modernes neues GH (naja... 300.000 Euro Eigenleistung ist auch nicht wenig), besser als ein Anbau, der in ein paar Jahren auch nicht mehr reicht.
2007 haben waren wir alle für: GH soll in die Mitte (grüne Wiese). So hat wenigstens jede Wehr die A-Karte gezogen (bezgl. Anfahrt, JF usw.). Es geschah 2 Jahre lang nichts, kurz vor den Landtagswahlen wurde man nochmal aktiv, das Projekt wurde überall (Innen- und Umweltministerium) für gut befunden. Es fehlte noch an ein paar Unterschriften, dann hätte es losgehen können, nur wenn man sich darum nicht kümmert, wird daraus auch nichts. Dann kamen die Landtagswahlen, das Umweltministerium wurde Grün, schon war der Plan Geschichte. Dann gabs wieder 2 Jahre (fast) Stillstand, bis jetzt. "Wir haben keine Zeit" - "Die Zeit arbeitet gegen uns" - "Wir benötigen eine schnelle Lösung" - "Ach wir bauen in Ort A, das ist die schnellste LSG" - "Ja die Möglichkeit in Ort C - neeeeee".

AkkonHaLand
15.05.2011, 18:35
...Wir bekommen ein modernes neues GH (naja... 300.000 Euro Eigenleistung ist auch nicht wenig)...

Ihr als Feuerwehrleute wollt jetzt aber nicht selber mit Hand anlegen beim Bau, sondern die kommunalen Einrichtungen/Firmen (Bauhof, Hoch-/Tiefbauamt, eigener Dachdeckerbetrieb...) verzichten der Gemeinde gegenüber auf die Vergütung/Gebühren, oder?

Superyoshi
15.05.2011, 18:48
Doch, wir Feuerwehrleute sollen die Eigenleistung bringen. Ob wir es machen, eher nicht.