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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann der Arbeitgeber (DRK) die Einsatztätigkeit in der FF verbieten?



Tom_1410
23.04.2011, 22:37
Hallo Zusammen...

Folgende Situation.

Ich bin Auszubildender Rettungsassisten beim DRK in meiner Region.
Seit 14 Jahren bin ich Ehrenamtlich in der Freiwilligen Feuerwehr tätig.

Heute hat mich mein Arbeitgeber (DRK) damit konfrontiert mir eventuell die Einsatztätigkeit in der FF zu untersagen!


Ist das möglich und wenn ja auf welchen Rechten basiert das?

Ich wohne in NRW...


Gruß
Tom

Florian683
23.04.2011, 23:03
Kann mir nicht vorstellen das es er das kann da es sich um ein ehrenamt handelt und nicht um eine Nebentätigkeit. Anders wäre das wenn Du bei der FW auf dem RTW oder so fährst und dafür Geld bekommst denn dann könnte er sagen das es sich um ein Konkurrenzunternehmen handelt und dann könnte er dir das verbieten da du dem DRK damit eventuell schaden könntest.

Lila-Kuh
23.04.2011, 23:26
Es ist doch so geregelt, das man nur ein Ehrenamt bekleiden kann. Aufnähen bestätigen wie immer die Regel! Wenn wird es eher so sein, das FF höher gestellt ist, und somit könnte die Feuerwehr dich bitten das andere Ehrenamt nieder zu legen

DG7GJ
23.04.2011, 23:33
Hallo!


Ich bin Auszubildender Rettungsassisten beim DRK in meiner Region.
Seit 14 Jahren bin ich Ehrenamtlich in der Freiwilligen Feuerwehr tätig.

Heute hat mich mein Arbeitgeber (DRK) damit konfrontiert mir eventuell die Einsatztätigkeit in der FF zu untersagen!

Ist das möglich und wenn ja auf welchen Rechten basiert das?

Nun, als erstes würde ich mir an deiner Stelle das Kleingedruckte auf deinem Ausbildungsvertrag diesbezüglich anschauen.

Und bevor man gleich in die Tiefen des Gesetzes abtaucht, wäre es vielleicht angeraten mal in sich zu gehen und zu analysieren warum dein Arbeitgeber was gegen deine FF'ler Tätigkeit hat.

Da gibt es zahlreiche Möglichkeiten..:

- Arbeits-/Ausbildungsstelle verlassen bei FF-Einsatz:
Was in privatwirtschaftlichen Unternehmen ja noch vertretbar ist, da dem Arbeitgeber ja nur die Arbeitskraft abhaut und somit Finanzieller Schaden im Gegensatz zu "möglicher Weise abwendung höherer Schäden (z.B. Menschenleben) steht, mag hier anders aussehen.

Denn als dem Katastrohphenschutz angegliederte BOS sinkt dieser Vergleich ins Negative.
Nämlich Verlust einer professionellen, ausgebildeten Rettungskraft, die statt dessen in einem Hobbyverein mit mässiger Ausbildung und Mittel irgendwo in die Pampa fährt.

Und mag sein, das man solche Sachverhalte jetzt ein wenig agressiver sehen mag in einigen BOS, aufgrund der seit Jahren anhaltenden und immer akuter werdenden Sicherheitslage in Deutschland.

Versuche den Sachverhalt mal veratwortlich zu vergleichen:

Geht man zum Bund und macht seinen Grundwehrdienst, will sich der Staat auf seine Soldaten verlassen können. Kriegsdienst verweigern wenn der Marschbefehl kommt iss nich...garnich

Darüber hinaus gibt es noch einen riesigen Sack voller Beweggründe.

Je nach dem um welche FF es sich handelt, und welche Vorfälle aus dieser bekannt wurden, kann das auch ganz schlicht eine Image-Frage sein.

Nein, ich denke jetzt nicht an dem schlimmsten aller Vergehen den einzelne Irre in FF's manchmal machen.
Viel, viel häufiger und im Rahmen einer FF oder HiOrg fast ähnlich schlimm, hat was mit der alt hergebrachten Vereinskultur Deutschlands zu tun: exessives Alkohol bechern!
Ist halt in Vereinen so...dummer weise auch bei nicht gerade wenigen FF's und HiOrgs.


Ich wohne in NRW...

Jo, und mitten in NRW ist mir vor Jahren mal ein lustig abgefüllter und knollnasiger Einsatzleiter einer freiwilligen Dorffeuerwehr gegenüber getreten, der lauthals lallte, das seine Männer alles im Griff hätten und gleich alle wieder zum Dorffest fahren könnten, wo sie alle gerade herkamen.
Bereits 10 Minuten zuvor waren die Flammen schon vollflächig durch's Dach der brennenden Scheune geschlagen, kurz nach dieser Aussage brach das Brandobjekt komplet ein.
"Volle Ausdehnung" wäre eine fatale Untertreibung gewesen.
Und "Im Griff" sieht glaube ich anders aus...

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser

Tom_1410
23.04.2011, 23:42
Ich habe meine Arbeitsstätte noch nie für einen Feuerwehreinsatz verlassen und werde dies auch nicht tun.

Mein Arbeitgeber möchte mir dies in meiner Freizeit untersagen.

Mit der Begründung das der Arbeitgeber, im Katastrophenfall, auf die Arbeitnehmer angewiesen ist um eine Einsatzeinheit zu besetzen..

Auf welchen Rechtlichen Grundlagen geschieht das?

Schakal
23.04.2011, 23:43
Es ist doch so geregelt, das man nur ein Ehrenamt bekleiden kann. Aufnähen bestätigen wie immer die Regel! Wenn wird es eher so sein, das FF höher gestellt ist, und somit könnte die Feuerwehr dich bitten das andere Ehrenamt nieder zu legen

Bitteschön wer sagt denn sowas ??
Klar kann und darf man mehrere Ehrenämter bekleiden.
Nur muß man sich entscheiden welches im Falle eines Einsatzes priorität hat, und das sollte auch mit beiden Einheiten abgesprochen sein.


aus RLP
Thomas

Akkon_21
24.04.2011, 02:33
Hi

Vielleicht liegt es ja daran,dass dein Arbeitgeber mit dir(Azubi) die Lücken in so mancher Sparte stopfen muss und somit nicht riskieren will,dass Du entweder aufgrund von Einsatz/Lehrgang ausfällst oder deine Arbeitsqualität unter deinem Hobby leidet.

Allerdings verstößt es gegen §12 Abs. 2 FSHG:
Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr dürfen aus dem Dienst
keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Während der
Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen sowie der
Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde
entfällt für die ehrenamtliche Angehörigen der Feuerwehr die Pflicht zur
Arbeits- oder Dienstleistung. Die Arbeitgeber oder Dienstherren sind ver-
pflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließ-
lich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die ohne die Ausfall-
zeiten üblicherweise erzielt worden wären; den privaten Arbeitgebern wer-
den die Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt. Die Teilnahme an
Übungen, Lehrgängen und sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der
Gemeinde ist den Arbeitgebern oder Dienstherren nach Möglichkeit recht-
zeitig mitzuteilen.

Und genau dieser Punkt scheint auch deinem "Arbeitgeber" zu stören.


Wenn deine Ausbildung nicht mehr allzu lang dauert:
Dich für den Zeitraum nach Möglichkeit beurlauben lassen und dir schonmal einen anderen Arbeitgeber suchen.


Insider:Hey Tom,was denkst du,warum so viele abwandern???

MfG

Akkon_21

Mr. Blaulicht
24.04.2011, 04:01
Sicherlich kann der Arbeitgeber eine Tätigkeit in einer FF regelmentieren oder sie sogar ganz unterbinden. Sämtliche Nebentätigkeiten - und dazu gehören sehr wohl auch der Dienst in einer Feuerwehr und Brandsicherheitswachen - müssen dem Arbeitgeber gemeldet und von diesem genehmigt werden. Er wird dies auch tun, wenn anzunehmen ist, dass die nebenberufliche Tätigkeit eine Leistungsminderung mit sich bringt.


Mit der Begründung das der Arbeitgeber, im Katastrophenfall, auf die Arbeitnehmer angewiesen ist um eine Einsatzeinheit zu besetzen..
Das widerum ist allerdings grober Unfug. Einsatzeinheiten und Rettungsdienst passen genauso zusammen wie Essen auf Rädern und die Rettungshundestaffel - nämlich gar nicht!
Einsatzeinheiten spielen in einer ganz anderen Liga.
1. Einsatzeinheiten werden ehrenamtlich aufgestellt und geführt. Dein Arbeitgeber kümmert sich allerdings um die hauptamtlichen Kräfte! (Beim Thema SEG gibt es da wohl unterschiedliche Modelle).
2. Einsatzeinheiten sind so groß, dass das Personal einer Rettungswache wohl kaum dafür ausreichen dürfte, eine Einheit aufzustellen.
3. Einsatzkräft in einer Einsatzeinheit haben eine eigene Ausbildung. Diese ist zwar im medizinischen der RettAss-Ausbildung um Größenordnungen unetrlegen, aber (groß-)einsatztaktisch unter Umständen deutlich umfangreicher.
4. Einsatzkräfte in Einsatzeinheiten werden dem Amt für KatSchutz namentlich gemeldet (zumindest ist dies bei uns so). Damit kann man sehen, ob eine Einsatzeinheit überhaupt einsatzfähig ist (ja, es its mir bewusst, dass da getrickst wird, dass sich die Balken biegen!). Es ist also völlig sinnbefreit, hauptamtliche Arbeitskräfte in ihrer Freizeit anzurufen, ob sie denn Lust und Zeit hätten, sich an einem Katastrophenfall zu beteiligen.
5. Einsatzeinheiten werden im Gegensatz zu SEGen oder Feuerwehren nicht im eigenen Gebiet eingesetzt sondern von außen an das Schadensgebiet herangeführt. Wenn es sich also nicht um ein überregionales Ereignis handelt, dürfte die Mitwirkung sowohl im Katastrohenschutz der HiOrgs als auch in einer FW-Einheit in den wenigsten Fällen ein Problem darstellen (SEG oder andere "schnelle" Einheiten mal außen vorgelassen).

Ganz nebenbei sei auch hier nochmals gesagt:

Nämlich Verlust einer professionellen, ausgebildeten Rettungskraft, die statt dessen in einem Hobbyverein mit mässiger Ausbildung und Mittel irgendwo in die Pampa fährt.
Selbstverständlich ist ein Feuerwehrler angehalten, an jedem Einsatz teilzunehmen. Aber er kann dabei keinesfalls seinen Arbeitsplatz einfach so verlassen. Dies bedarf nämlich nicht vielleicht der Zustimmung des Arbeitgebers, dieser hat jedoch sehr wohl ein Vetorecht. Wenn nämlich höherwertige Pflichten verletzt werden würden, kann man eben nicht seinen Arbeitsplatz verlassen. Das Besetzen eines RTWs dürfte also - genauso wie die Tätigkeit bei der Polizei, auf einer Intensivstation, im OP, im Kindergarten etc. eine diese höherwertigen Pflichten sein.

Gruß, Mr. Blaulicht

nederrijner
24.04.2011, 07:40
Sicherlich kann der Arbeitgeber eine Tätigkeit in einer FF regelmentieren oder sie sogar ganz unterbinden. Sämtliche Nebentätigkeiten - und dazu gehören sehr wohl auch der Dienst in einer Feuerwehr und Brandsicherheitswachen - müssen dem Arbeitgeber gemeldet und von diesem genehmigt werden. Er wird dies auch tun, wenn anzunehmen ist, dass die nebenberufliche Tätigkeit eine Leistungsminderung mit sich bringt.
Das hätte mancher Arbeitgeber wohl gerne ...

nederrijner
24.04.2011, 07:46
Denn als dem Katastrohphenschutz angegliederte BOS sinkt dieser Vergleich ins Negative.
Nämlich Verlust einer professionellen, ausgebildeten Rettungskraft, die statt dessen in einem Hobbyverein mit mässiger Ausbildung und Mittel irgendwo in die Pampa fährt.

...

Nein, ich denke jetzt nicht an dem schlimmsten aller Vergehen den einzelne Irre in FF's manchmal machen.
Viel, viel häufiger und im Rahmen einer FF oder HiOrg fast ähnlich schlimm, hat was mit der alt hergebrachten Vereinskultur Deutschlands zu tun: exessives Alkohol bechern!
Ist halt in Vereinen so...dummer weise auch bei nicht gerade wenigen FF's und HiOrgs.

...

Jo, und mitten in NRW ist mir vor Jahren mal ein lustig abgefüllter und knollnasiger Einsatzleiter einer freiwilligen Dorffeuerwehr gegenüber getreten, der lauthals lallte, das seine Männer alles im Griff hätten und gleich alle wieder zum Dorffest fahren könnten, wo sie alle gerade herkamen.
Bereits 10 Minuten zuvor waren die Flammen schon vollflächig durch's Dach der brennenden Scheune geschlagen, kurz nach dieser Aussage brach das Brandobjekt komplet ein.
"Volle Ausdehnung" wäre eine fatale Untertreibung gewesen.
Und "Im Griff" sieht glaube ich anders aus...
Aua, da hast Du aber ganz tief in die Klamottenkiste gegriffen. Beim (hauptberuflichen) Rettungsdienst ist natürlich alles super ... Auch da könnte jeder, der sich ein wenig auskennt, ziemlich üble Geschichten erzählen. Ich weiß aber nicht, was das mit der Fragestellung zu tun hat.

nederrijner
24.04.2011, 08:03
Da hier im Thread bisher ziemlich viel wirres Zeug geschrieben wurde (Vetorecht des AG, FF als genehmigungspflichtige Nebentätigkeit)* möchte ich mal kurz die eigentlich Grundlage für eine solche Regelung in den Raum werfen:



Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (LVO FF)
§10 Mitwirkung in anderen Organisationen
Angehörige im aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) dürfen in der Regel nicht in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Helfer in der Gefahrenabwehr stehen oder in einer Organisation im Sinne der §§ 18 und 19 FSHG ehrenamtlich aktiv mitwirken.

Das kommt also von der Feuerwehrseite, eine ähnliche Regelung ist mir für das Rettungsgesetz jedenfalls nicht bekannt.

Aber: In der Praxis gibt es etliche Abstufungen, wie diese Regelung ausgelegt wird. Allein die Anzahl der hauptamtlichen Feuerwehrleute, die ehrenamtlich noch in einer FF sind, ist beachtlich, gleiches gilt für Beschäftigte im Rettungsdienst. Wenn der Arbeitgeber sich da aber auf stur stellt ...


*
Ja, ich weiß, dass es nicht bringt, beim Arbeitgeber mit dem Vorschlaghammer aufzutreten, weil ein Arbeitsplatz ein hohes Gut ist und ein Grund für eine Kündigung u. U. schnell gefunden ist. FF ist aber trotzdem keine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit und zu erlauben bzw. zu verbieten hat der Arbeitgeber da auch nichts, de facto mindestens dann, wenn wir von einer Tätigkeit in der Freizeit ausgehen. Ansonsten könnte der Arbeitgeber ja auch die Tätigkeit im Sport- und Musikverein, den abendlichen Kneipenbesuch und die Tätigkeit als Wahlhelfer verbieten ... Es scheint in den letzten Jahren aber immer mehr in Mode zu kommen, den Arbeitnehmer als Leibeigenen des Arbeitgebers anzusehen, der sich im vorauseilendem Gehorsam alles gefallen lässt :-(

12fly
24.04.2011, 09:26
Azubi zum RA, ich gehe von einer 3jährigen Ausbildung aus

Jetzt fehlen mir noch einige Daten, diese gerne auch via PN, wenn es zu heikel werden kann.
Schichtsystem DRK (8h, 12h, 24h?) Wieviele Einsätze in der FF im Monat?

Da gibt es noch einen anderen Knackpunkt: Der AG hat in seinem Schichtplan für eine Mindestruhezeit von 11h zwischen den Schichten zu sorgen. Bei sonstigen Vereinen wie Musik- oder Sportverein, wird bei Vereinstätigkeit diese nicht unterbrochen. Bei Übungsabenden oder Einsätzen der FF jedoch schon.
Jetzt kann es sein, daß du öfters mal nachts rausgefahren bist, zu einem Einsatz, und danach unausgeschlafen zum Dienst erschienen bist. Ein unausgeschlafener RA ist ein schlechter RA, da er sich nicht auf seine Arbeit konzentrieren kann, und ihm somit schneller Fehler unterlaufen.
Ein offenes Gespräch kann Wunder erwirken, aber bitte nicht auf irgendwelchen Standpunkten herumpochen. Einfach fragen, wieso ihm deine FF-Tätigkeit so missfällt.

Und denke dran, je stressiger der FF-Einsatz in der Nacht auch war, desto mehr mehr hatte auch deine Nachtschicht zu kämpfen, und die freut sich auf eine sehr pünktliche Ablösung bei Dienstende.

Mr. Blaulicht
24.04.2011, 10:01
Nun, nachdem ich mich doch nochmal kurz eingelesen habe, muss ich Euch durchaus teilweise zustimmen: Die Übernahme eines Ehrenamtes ist wohl nicht genehmigungspflichtig, wohl aber anzeigepflichtig. Zumindest lese ich das so heraus. [Quelle: http://www.personalrat-online.de/media/pdf/landesvorschriften_nt_bawue.pdf.pdf)

Dass der Arbeitgeber allerdings die Teilnahme an einem konkreten Feuerwehreinsatz untersagen kann, wenn es dadurch zu einer Verletzung von höheren Aufgaben kommt, habe ich bisher nirgens widerlegt gesehen. Außerdem ist es ja auch logisch, dass zum Beispiel eine Kindergärtnerin ihre Kleinen nicht alleine lassen kann, um Feuer löschen zu gehen!

Gruß, Mr. Blaulicht

nederrijner
24.04.2011, 10:31
Nun, nachdem ich mich doch nochmal kurz eingelesen habe, muss ich Euch durchaus teilweise zustimmen: Die Übernahme eines Ehrenamtes ist wohl nicht genehmigungspflichtig, wohl aber anzeigepflichtig. Zumindest lese ich das so heraus. [Quelle: http://www.personalrat-online.de/media/pdf/landesvorschriften_nt_bawue.pdf.pdf)
Das gilt aber erstmal nur für Landesbeamte. Man müsste sich das mal genauer durchlesen, ich vermute aber, dass die mit öffentlichem Ehrenamt etwas anderes meinen als die gewöhnliche, unentgeltliche ("ehrenamtliche") Tätigkeit in einer FF.


Dass der Arbeitgeber allerdings die Teilnahme an einem konkreten Feuerwehreinsatz untersagen kann, wenn es dadurch zu einer Verletzung von höheren Aufgaben kommt, habe ich bisher nirgens widerlegt gesehen. Außerdem ist es ja auch logisch, dass zum Beispiel eine Kindergärtnerin ihre Kleinen nicht alleine lassen kann, um Feuer löschen zu gehen!
Das sind Spezialfälle, die man nicht in Rechtsvorschriften regeln kann. Diese widerstreitenden Interessen (Pflichten) muss man im Einzelfall gegeneinander abwägen.

Der Normalfall ist doch aber, dass der AG seinen Arbeitnehmer nicht gehen lassen möchte, weil Arbeit liegen bleibt, das Umstände macht oder ihm das schlichtweg nicht passt (weil er zu entscheiden hat, wann seine Leibeigenen gehen dürfen ...). Bei der Kindergärtnerin sieht der Fall zum Beispiel schon wieder anders aus, wenn es eine zweite Kindergärtnerin gibt, die auch mal für ein oder zwei Stunden alleine mit den Kindern klar kommt.

Grundsätzlich ist doch eigentlich jeder an seinem Arbeitsplatz wichtig, sonst wäre er nicht da und bekäme Geld dafür. Daraus aber per se abzuleiten, dass der Arbeitgeber im Einsatzfall die Teilnahme untersagen darf, halte ich für eine gefährliche Entwicklung für die Gefahrenabwehr in der Bundesrepublik.

Die Rechtslage ist (mit Ausnahme von evtl. Bundesbeamten - Bundesrecht bricht Landesrecht) doch eindeutig:

FSHG NRW
§ 12 Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr
(2) Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr dürfen aus dem Dienst keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde entfällt für die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr die Pflicht zur Arbeits- oder Dienstleistung. Die Arbeitgeber oder Dienstherren sind verpflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären; den privaten Arbeitgebern werden die Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt. Die Teilnahme an Übungen, Lehrgängen und sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde ist den Arbeitgebern oder Dienstherren nach Möglichkeit rechtzeitig mitzuteilen.

Der Arbeitgeber hat formal keinen Spielraum, in der Praxis muss man natürlich entsprechendes Fingerspitzengefühl zeigen und ggf. auch mal am Arbeitsplatz bleiben.

Wenn der AG die Teilnahme an einem Einsatz "untersagt", dann muss er dafür auch entsprechende, triftige Gründe haben. Mir bereitet die Entwicklung der vergangenen Jahre, dem Arbeitgeber da völlig die Entscheidungsgewalt zu überlassen und in der (absolut verständlichen!) Sorge um den Arbeitsplatz sofort einzuknicken bzw. erst gar nicht zu fragen, schon Sorge. Die Art und Weise, wie mancher Arbeitgeber heutzutage meint, über seine Arbeitnehmer verfügen bzw. ihnen mitspielen zu können, finde ich bedenklich.

Mr. Blaulicht
24.04.2011, 18:08
Bei der Kindergärtnerin sieht der Fall zum Beispiel schon wieder anders aus, wenn es eine zweite Kindergärtnerin gibt, die auch mal für ein oder zwei Stunden alleine mit den Kindern klar kommt.
Wenn es dadurch nicht zu rechlichen Problemen kommt (Mindestanzahl an Aufsichtspersonen unterschritten etc). hast Du recht.
Interessant wäre in diesem Zusammenhang, wer den für Ersatz zu sorgen hat: Der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer?
Kleines fiktives Beispiel aus meinem Job: Ich leite ein kleine Wachstation, die übliche Besetzung besetht aus drei Pflegekräften. Zu zweit ist die Station entschieden unterbesetzt. Einer meiner Mitarbeiter ist bei einer Freiwilligen Feuerwehr. Wenn er nun alarmiert wird, werde ich ihm also sagen, dass er solange nicht zum Einsatz kann, wie eine Pflegekraft gefunden wurde, die seine Patienten übernimmt. Diese Pflegekraft kann nicht eine x-belibige sein, sondern sie muss ggf. seiner Qualifikation entsprechen (Arbeitsplatzkompetenz, Schichtleitungsqualifikation etc). Wer muss hier für Ersatz sorgen? Der Arbeitnehmer, weil er ja schließlich weg möchte? Oder der der Arbeitgeber, weil es in seiner Pflicht ist a) den FWler gehen zu lassen und b) weil er die eine Verpflichtung zur Versorgung der Patienten hat?

Gruß, Mr. Blaulicht

Florian Ww
24.04.2011, 20:59
Hallo,
bei uns ist die Abwesenheit, sogar Tarifrechtlich geregelt.
Ich versuche mal dieses zusammenzufassen.

Dem Arbeitnehmer ist die Freistellung zusagen, solange keine ERHEBLICHE NACHTEILE für das Unternehmen enstehen.

So oder soähnlich habe ich es schon bei vielen Firmen gesehen.
Wobei "erheblich" eine nicht 100% Definition ist. (meiner Meinung nach)

Da ich mit meinem "Chef" über meine Ehrenamtstätigkeit unterhalten/abgesprochen habe sind diese Seiten bei uns geklärt.
Davon abgesehen sind ca. 45min Fahrzeit, bei mir kein Thema bezüglich...spontaner Einsatz ;-))

Leider kann ich nur über meine persönlichen Definition und die Absprachen mit meiner Geschäftleitung sprechen. Diese sind aber mit Sicherheit nicht Rechtsbindend!

Aber bei einem aktiven RA/RS im Dienst, der zum FF-Alarm gerufen wird und dafür seine Station im Stich läßt......hätte ich auch kein Verständniss.
Außer wenn nicht gerade 20 RA/RS bereitstehen und wo gibt es sowas........?

Wer beruflich eingebunden ist, sollte seine Prioritäten genau überlegen.
In der heutigen Zeit ist ein Job, den man gerne macht, den man mutiviert betreibt und das Teamgefühl auch noch stimmt....selten.
In diesem Sinne,.......ein frohes Ostern und ein schöne gute Nacht.
Jörg

Landsknecht
25.04.2011, 12:15
Vielleicht sollten diejenigen, die hier Verzicht predigen, mal über den Satz nachdenken:

Gemeinnutz geht vor Eigennutz.

Wer Dienst in einer FF leistet, dient dem Schutz der Allgemeinheit. Die Fraktion, die 'dem Arbeitgeber' hier nach dem Munde redet, betreibt vorauseilenden Gehorsam. Es ist völlig unerheblich, was der Arbeitgeber glaubt, in seinen Arbeitsverträgen fordern zu müssen, bindend ist die geltende Rechtslage. Diese ist hier bereits zweimal im Orginanlwortlaut wiedergegeben worden. Es geht dem Ersteller auch nicht um die Frage, wer wem gegenüber wieviel Fingerspitzengefühl haben sollte und ob andere Forumsmitglieder irgendwelches Verständnis aufzubringen in der Lage sind, sondern um die Frage, ob der Arbeitgeber mit seinem Verhalten eine realistische Chance hat, durchzukommen. Die Frage konnte hier mit 'nein' beantwortet werden. Auch das DRK in der Ausprägung Krankentransport ist nichts anderes als ein Wirtschaftsunternehmen und daran wird es auch gemessen. Der Wehrmann erhält Geld für seine Tätigkeit, das DRK hat Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn der Mitarbeiter ausfällt, das war's.

Ich finde es wenig hilfreich für den Fragenden, wenn hier, nur um etwas von sich zu geben, fragwürdige Konstrukte a' la Kindergärtnerin wird alarmiert, gebaut werden. Das ist aber eine Frage des persönlichen Stils, für mich ist sowas Besserwisserei. Ich möchte zu diesem Beispiel nur eines anmerken: Solche Fälle SIND geregelt. Wer eine Garantenstellung innehat, ist sich dessen klar bewusst und auch über die rechtlichen Verpflichtungen belehrt.

Wo ich grade bei den Aufregern bin: Die Herabwürdigung der freiwilligen Feuerwehren als 'mäßig ausgebildeter Hobbyverein' zeugt von zweierlei: Arroganz und Dummheit. Viele, wenn nicht sogar die meisten Einwohner Deutschlands, vertrauen ihre Sicherheit den FFen an.

F64098
25.04.2011, 13:32
Vielleicht sollten diejenigen, die hier Verzicht predigen, mal über den Satz nachdenken: ...

Du hast "Ich bin Behördenmitarbeiter und habe von den Zuständen am Arbeitsmarkt RD/KTP keine allzugroße Ahnung" aber sehr kompliziert ausgedrückt.

Natürlich zitierst Du brav geltende Regelungen, aber das hilft dem Fragesteller nicht weiter, wenn sich sein AG darauf versteift, während der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit einen voll einsatzfähigen Mitarbeiter zu haben, der, oh Wunder, ja auch eine Garantenstellung innehat.

Auch wenn eine HiOrg nur ein Wirtschaftsunternehmen sein soll, i.d.R. gibt es für die einzusetzenden Fahrzeuge eine vertraglich geregelte Betriebspflicht und leider leider können die aus dem Ersatzanspruch resultierenden Geldscheine nicht eigenständig KTW fahren.

MfG

Frank

nederrijner
25.04.2011, 14:59
Natürlich zitierst Du brav geltende Regelungen, aber das hilft dem Fragesteller nicht weiter, wenn sich sein AG darauf versteift, während der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit einen voll einsatzfähigen Mitarbeiter zu haben, der, oh Wunder, ja auch eine Garantenstellung innehat.
Das ist genau die Art des vorauseilenden Gehorsams. Es geht nicht um die Dienstzeit, sondern darum, dass der AG gerne bestimmen möchte, was der AN in seiner Freizeit (nicht) zu machen hat.

DG7GJ
25.04.2011, 18:27
Hallo!


Wo ich grade bei den Aufregern bin: Die Herabwürdigung der freiwilligen Feuerwehren als 'mäßig ausgebildeter Hobbyverein' zeugt von zweierlei: Arroganz und Dummheit. Viele, wenn nicht sogar die meisten Einwohner Deutschlands, vertrauen ihre Sicherheit den FFen an.

Ich würde mich aber doch sehr wundern, wenn es solche Meinungen nicht gäbe.
Und zwar gerade speziell im Bereich der nichtehrenamtlichen BOS.

Sicherlich mag es in ländlicheren bereichen FF's geben die sich in Ausstattung, Ausbildung, Einsatzerfahrung und Disziplin locker mit vielen BF's auf eine Stufe stellen können.
Aber diese wenigen "Elite-FF's" sind nicht der Referenzstatus wie generell jede FF aus zu sehen hat.

Warum wohl reicht eine sagen wir mal 10jährige ehrenamtliche aktive FF-Betätigung nicht aus um als Azubi bei einer BF ein zu steigen?

Meine Generelle Meinung zum Thema FF liegt aus finanziellen Gründen fern ab der Realität, weil die deutsche Politik nur Gelder vernichten kann statt vernünftig ein zu setzen:

FF's sind m.E. nur dort Sinnvoll, wo eine BF absolut nicht geht.
Zwei von vielen, vielen Beispielen mal genannt:
Hoch im Norden sowas wie Norderfriedrichskoog (4 Bauernhöfe, 2 Wohnhäuser - eines davon vom Bürgermeister).
http://maps.google.de/maps?hl=de&q=%22Norderfriedrichskoog%22&bav=on.2,or.&um=1&ie=UTF-8&hq=&hnear=Norderfriedrichskoog&gl=de&ei=jZm1TZm0A8XLtAa-hZTaCw&sa=X&oi=geocode_result&ct=title&resnum=1&ved=0CCAQ8gEwAA

Oder tief im Süden, bissel größer Dillendorf bei Bonndorf (viele Ferienhäuser, paar Bauerhöfe, 1 Bäcker, 2 Metzger und eine Busshaltestelle).
http://maps.google.de/maps?hl=de&q=%22Dillendorf%20bei%20Bonndorf%22&bav=on.2,or.&um=1&ie=UTF-8&sa=N&tab=wl

Beides Beispiele dafür das die städtischen (eher dörflichen) Einkünfte aus der Gewerbesteuer vielleicht gerade mal für 2 neue Straßenlaternen alle paar Jahre reichen.
Das würde ich dann aber auch nicht mehr als "ehrenamtliche Feuerwehr" ansehen.
Sondern als das, was es in Dillendorf bei Bonndorf eher aktuel ist:
Die Selbstverständlichkeit der Bauern und sonstigen Helfern die eigene Arbeit kurzfristig zu unterbrechen und gemeinsam in einer Notsituation zu helfen.
Wenn Land und Komune dafür zumindest das wichtigste Material (Gerätehaus, Fahrzeuge, Schläuche, Rettungsschere usw.) bereitstellt, sind schon alle zufrieden.

Alles andere was es so in Deutschland an dicht bediedelten Landkreisen gibt, die von FF's abgedeckt werden (siehe z.B. hier nebenan bei mir LK Unna und MK) finde ich eine politische Frechheit.
Die jeweiligen Komunen sind dafür verantwortlich ensprechend der Einwohnerzahlen ausreichende Rettungsmittel und ausreichende Vollzeit-Retter vor zu halten und zu entlohnen.
Um ehrenamtliche Kräfte erweitern kann man sowas ja dann immer noch jederzeit.
Aber bitte, dann wenn die Ehrenamtler die ankommen körperlich den Einsatzanforderungen entsprechen (definitiv jünger als 70 Jahre) dann nicht als "Ehrenamtler auf Lebenszeit", sondern bitte mit Aufstiegschancen, quasi als echte Nachwuchsförderung der BF.

Grüße aus Dortmund

Jürgen Hüser

nederrijner
25.04.2011, 20:00
Die jeweiligen Komunen sind dafür verantwortlich ensprechend der Einwohnerzahlen ausreichende Rettungsmittel und ausreichende Vollzeit-Retter vor zu halten und zu entlohnen.
Um ehrenamtliche Kräfte erweitern kann man sowas ja dann immer noch jederzeit.
Das ist vielleicht Deine Meinung, aber eben nicht die Rechtslage (und wenn man die Bevölkerung dazu befragt inkl. realistischer Aufklärung über die Folgen/Kosten, wird sich daran vmtl. auch nicht viel ändern).

12fly
25.04.2011, 20:03
@ Landsknecht
hast du mal darüber nachgedacht, daß der Threadstarter ein Rettungsmittel lahm legt, wenn er während des Dienstes zum FF-Einsatz geht, bzw im FF-Einsatz ist, und seine Schicht nicht pünktlich beginnen kann, weil er irgendwo noch den Schlauch halten muss? Willst du deiner Vorgängerschicht zumuten, daß sie deswegen Stundenlang Überstunden machen müssen und durch die Übermüdung Menschenleben gefährden, nur weil dir die FF wichtiger ist ? Hast du dir mal Gedanken darüber gemacht, wie es ist, wenn man zwischen 2 12h-Schichten noch zu einem FF-Einsatz geht, und dann völlig übermüdet in den Dienst geht? Würdest du dich als Pat dann aufgehoben fühlen?

Du kannst in einem Büro-Job auf die Freistellung bestehen, aber in vielen anderen Bereichen nicht.

Tom_1410
25.04.2011, 22:16
@ Landsknecht
hast du mal darüber nachgedacht, daß der Threadstarter ein Rettungsmittel lahm legt, wenn er während des Dienstes zum FF-Einsatz geht, bzw im FF-Einsatz ist, und seine Schicht nicht pünktlich beginnen kann, weil er irgendwo noch den Schlauch halten muss? Willst du deiner Vorgängerschicht zumuten, daß sie deswegen Stundenlang Überstunden machen müssen und durch die Übermüdung Menschenleben gefährden, nur weil dir die FF wichtiger ist ? Hast du dir mal Gedanken darüber gemacht, wie es ist, wenn man zwischen 2 12h-Schichten noch zu einem FF-Einsatz geht, und dann völlig übermüdet in den Dienst geht? Würdest du dich als Pat dann aufgehoben fühlen?

Du kannst in einem Büro-Job auf die Freistellung bestehen, aber in vielen anderen Bereichen nicht.

Ich habe nicht davon gesprochen meine Arbeitsstelle zu verlassen.

Ich habe noch nie die Arbeitsstelle wegen eines FF-Einsatzes verlassen..
Und ich bin immer pünktlich und ausgeruht zum Dienst erschienen..

Die Fragestellung, ob der Arbeitgeber mir die Einsatztätigkeit in der FF untersagen kann, zielt auf die Dienstfreie Zeit aus!

Ich habe diesen Thread nicht gestartet um mir Mutmaßungen durch zu lesen!
Mich Interessieren Fakten inwieweit der AG das mach darf oder auch nicht!

Gruß
Tom

Mr. Blaulicht
25.04.2011, 22:17
Auch das DRK in der Ausprägung Krankentransport ist nichts anderes als ein Wirtschaftsunternehmen und daran wird es auch gemessen.
Da der Threatersteller eine Ausbildung zum RettAss macht, gehe ich davon aus, dass es sich nicht um den Krankentransport, sondern um den Rettungsdienst handelt. Und da gibt es vertragliche Vereinbarungen, wieviele RTWs am Start zu sein haben. Aus diesem Grund kann man nicht eben mal einen davon stilllegen, nur weil jemand einen FW-Einsatz hat - schon gar nicht aus dem laufenden Betrieb.


Ich finde es wenig hilfreich für den Fragenden, wenn hier, nur um etwas von sich zu geben, fragwürdige Konstrukte a' la Kindergärtnerin wird alarmiert, gebaut werden. Das ist aber eine Frage des persönlichen Stils, für mich ist sowas Besserwisserei. Ich möchte zu diesem Beispiel nur eines anmerken: Solche Fälle SIND geregelt. Wer eine Garantenstellung innehat, ist sich dessen klar bewusst und auch über die rechtlichen Verpflichtungen belehrt.
Anscheinend ist dies nicht der Fall, wie sonst kommen all diese Fragen zustande, über die hier immer wieder diskutiert wird.


Wo ich grade bei den Aufregern bin: Die Herabwürdigung der freiwilligen Feuerwehren als 'mäßig ausgebildeter Hobbyverein' zeugt von zweierlei: Arroganz und Dummheit. Viele, wenn nicht sogar die meisten Einwohner Deutschlands, vertrauen ihre Sicherheit den FFen an.
Kunststück: Es gibt ja auch kaum Alternativen. Und bei der Anzahl der Gebäudeversicherungen kann es mit dem Vetrauen nicht so weit her sein... ;-)

Außerdem dürften die meisten EInwohner in Deutschland nicht die geringste Ahnung davon haben, wie die einzelnen FWehren organisiert und aufgebaut sind und wie sie funktionieren. Den meisten Kontakt hat der normale Bürger beim TdoT oder im Festzelt..

Gruß, Mr. Blaulicht

Diggi
26.04.2011, 07:35
Mein Gott diese sinnlosen Diskussionen.... %-/

1. Schritt: Lies dir deinen Ausbildungsvertrag durch. Ist dort keine Untersagung vermerkt, dann

2. Schritt: Du bist beim DRK, da sollte die AVR greifen. Ist dort auch keine Untersagung vermerkt, so kann er es dir rechtlich gesehen nicht direkt untersagen. Ich würde allerdings nochmal das RettGesetz NRW, die AVR und deinen Vertrag durchlesen. Danach kannst du dich mal mit deinem AG zusammensetzen und auf eine gütige Einigung hoffen.

Was er dir (NRW zumindest) untersagen kann ist die Tätigkeit im Katastrophenschutz bei der FF, wenn du bereits als Helfer beim DRK geführt bist. Soweit ich weiß kannst du nicht auf zwei Hochzeiten tanzen, ist jedenfalls bei mir so (MHD und FF)

nederrijner
26.04.2011, 09:30
@ Landsknecht
hast du mal darüber nachgedacht, daß der Threadstarter ein Rettungsmittel lahm legt, wenn er während des Dienstes zum FF-Einsatz geht, bzw im FF-Einsatz ist, und seine Schicht nicht pünktlich beginnen kann, weil er irgendwo noch den Schlauch halten muss? Willst du deiner Vorgängerschicht zumuten, daß sie deswegen Stundenlang Überstunden machen müssen und durch die Übermüdung Menschenleben gefährden, nur weil dir die FF wichtiger ist ? Hast du dir mal Gedanken darüber gemacht, wie es ist, wenn man zwischen 2 12h-Schichten noch zu einem FF-Einsatz geht, und dann völlig übermüdet in den Dienst geht? Würdest du dich als Pat dann aufgehoben fühlen?
Natürlich sind solche Fälle konstruierbar, in der Praxis ist das mit ein wenig gesundem Menschenverstand aber kein Problem.
Dann lässt man sich eben früher auslösen oder geht ggf. kurz vor Dienstbeginn erst gar nicht, steht in der Rest der Zeit aber zur Verfügung. Das klappt bei etlichen FA, die beruflich bei der Feuerwehr oder dem Rettungsdienst arbeiten, problemlos.

nederrijner
26.04.2011, 09:36
Mein Gott diese sinnlosen Diskussionen.... %-/

1. Schritt: Lies dir deinen Ausbildungsvertrag durch. Ist dort keine Untersagung vermerkt, dann

2. Schritt: Du bist beim DRK, da sollte die AVR greifen. Ist dort auch keine Untersagung vermerkt, so kann er es dir rechtlich gesehen nicht direkt untersagen. Ich würde allerdings nochmal das RettGesetz NRW, die AVR und deinen Vertrag durchlesen. Danach kannst du dich mal mit deinem AG zusammensetzen und auf eine gütige Einigung hoffen.

Was er dir (NRW zumindest) untersagen kann ist die Tätigkeit im Katastrophenschutz bei der FF, wenn du bereits als Helfer beim DRK geführt bist. Soweit ich weiß kannst du nicht auf zwei Hochzeiten tanzen, ist jedenfalls bei mir so (MHD und FF)
Ein Arbeitsvertrag kann m. E. sowieso nichts untersagen, was im Gesetz erlaubt ist.

Die Entscheidung muss man dann im Einzelfall aufgrund einer Abwägung der gleichberechtigt nebeneinander stehenden Interessen/Pflichten fällen, im Regelfall wird dies für den Dienst im RD ausgehen (inkl. Vorlauf vor Dienstbeginn).

Außerhalb dieser Zeiten hat das Freizeitverhalten den Arbeitgeber aber nicht zu interessieren, einzig die Feuerwehr könnte darauf bestehen, nicht doppelt in der Gefahrenabwehr eingebunden zu sein - was in dem Fall dann wohl den Austritt bedeuten würde, daher wird darauf kaum einer pochen.

AkkonHaLand
26.04.2011, 12:03
Wenn ich mir das ganze hier durchsehe....

Der AG kann nicht über die Freizeitgestaltung seiner AN bestimmen, solange dadurch nicht die Arbeitskraft beeinflusst wird. Über Einsätze liesse sich da evtl. noch verhandeln, da evtl. die Ruhezeit nicht eingehalten wird ("nach Mitternacht keine Einsätze bei der FF"), Übungsdienste, Lehrgänge, ... sind Freizeit und da hat der AG kein Zugriffsrecht.
Mir erscheint es so, als wolle der AG seine Mitarbeiter zu weiteren kostenlosen Diensten in seiner SEG heranziehen, die er sonst nicht voll bekommt. Dieses ist nicht statthaft. (Ein AG hier in der Nähe hat vor Jahren mal mächtig "die Hucke voll bekommen", weil er es so in seinen Arbeitsverträgen geschrieben hatte 'Jeder muss zusätzlich 20 unbezahlte Stunden Dienst in der SEG leisten')
Ein Azubi kann kein Rettungsmittel stillegen, wenn er nicht am Ausbildungsplatz erscheint! Ein Azubi sitzt (rein rechtlich, praktisch sieht es anders aus, ich weiss...) nur als "Dritter" auf einem Fahrzeug. Er soll schließlich ausgebildet werden und nicht eine Vollzeitkraft ersetzen. Somit liegt das Risiko rein beim AG, denn der darf den Azubi garnicht als Zweiten auf einem Fahrzeug einsetzen.
Es steht doch wohl alles in den geltenden Gesetzen. Dass AG es immer wieder mal versuchen (gerade Azubis) Leibeigene zu produzieren ist nachvollziehbar aber nicht duldbar.
Übrigens: der KT/RD-Unternehmer ist "beliehener Unternehmer", er handelt also im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Kommune/Kreis/andere politische Einrichtung. IdR. sind die Feuerwehren die Fachabteilung dieser Einrichtung.
ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD, Unternehmen mit anderen Namen sind allesamt nicht öffentlich sondern Privatunternehmen. Somit sind die Feuerwehren die (Arbeit-)Autraggeber der KT-RD-/Unternehmen. Also ich als Unternehmer würde mich nicht gegen die Interessen und gesetzlichen Verpflichtungen meines Auftraggebers stellen ;-) sonst kommt der evtl. mich wegen Nichterfüllung meiner beleihungsvertraglichen Pflichten mit sofortiger Wirkung von der Leistungserbringung auszuschließen (dem Privatunternehmen "die Beauftragung zum RD/KT zu entziehen")

12fly
26.04.2011, 12:13
Ab einem gewissen Ausbildungsstand fahren Azubis sehr oft als 2. Mann/Frau auf einem Rettungsmittel.
3Jahre nur 3. Besatzungskraft kann sich niemand leisten, sofern diese auch noch bezahlt werden soll.

bumelux
26.04.2011, 19:15
Moin Moin,
also ich Arbeite auch im Rettungsdienst bin aber nebenher bei der FW.

Ich darf in der Feuerwehr bleiben, darf mich dort aber nicht in den Stellenbesetzungsplan
eintragen lassen für KatSchutz fälle.

Im KatSchutz fall, unterliege ich meinen Arbeitgeber weil ich dort in der Einsatzeinheit mit eingetragen bin.


Zu FW Fortbildungen und ähnliches, darf ich wenn ich es früh genug ankündige =)

Landsknecht
26.04.2011, 19:31
Ich habe nicht davon gesprochen meine Arbeitsstelle zu verlassen..........Ich habe diesen Thread nicht gestartet um mir Mutmaßungen durch zu lesen!
Mich Interessieren Fakten inwieweit der AG das mach darf oder auch nicht!

Gruß
Tom

Dem ist doch wohl nichts mehr hinzuzufügen, oder???

Der Mann hat als neuer User in diesem Forum eine einfache Frage gestellt, dabei alle Höflichkeitsformen gewahrt, verdient er diesen Unsinn, der hier produziert wird? Ich melde mich doch auch nicht in einem Rettungsdienstforum an und gebe den Leuten Ratschläge, wie sie ihre Arbeit zu tun haben (Davon verstehe ich nichts!) Ich fände es toll, wenn sich jeder vor dem Absenden nochmal ehrlich fragt, ob das, was er geschrieben hat, wirklich nötig oder hilfreich ist.

Hier wird gemutmaßt, hineininterpretiert und aus dem Kaffeesatz gelesen, warum??

Nochmal: Die Frage wurde hier mehrfach korrekt beantwortet, der AG darf nicht! Ob der AN es nun drauf ankommen lassen möchte, ist seine Sache. Wenn er es für richtig hält, wird er Euch sicher an seiner Entscheidung teilhaben lassen.

AkkonHaLand
27.04.2011, 11:02
Ab einem gewissen Ausbildungsstand fahren Azubis sehr oft als 2. Mann/Frau auf einem Rettungsmittel.
3Jahre nur 3. Besatzungskraft kann sich niemand leisten, sofern diese auch noch bezahlt werden soll.

Ich hatte ja auch bemerkt, dass ich weiss, dass es in der Praxis die Regel ist einen Azubi so schnell wie irgend möglich als zweiten fahren zu lassen (oft auch mit einem anderen (dienstjüngeren) Azubi als Dritten, den er dann betreuen soll tztztz). Auch die (idR. privaten) Arbeitgeber wollen ja ihren Gewinn maximieren!
Es ging dabei nur um die rechtliche Stellung. Ein Auszubildender (das sagt das Wort schon) soll ausgebildet werden und nicht (gerade in diesem Bereich-es geht schließlich um Menschenleben) eigenverantwortlich oder gar als ausbildender tätig werden.

Ich gestehe allerdings zu, das ein RA-Azubi (1 Jahr Schule, 1 Jahr Anerkennungspraktikum, 1 Jahr "Geld einfahren für den Arbeitgeber") ab dem 3. Jahr eigenverantwortlich fahren kann, da er idR. seine "Genehmigung zur Führung der Berufsbezeichnung 'Rettungsassistent'" in der Tasche haben sollte...
Einige Schulen sind auch so schlau und lassen die RA-Schüler, nach Erfüllen der kompletten 480 Voraussetzungen, die Prüfung zum RS ablegen. Theoretisch könnten diese dann eigenverantwortlich (je nach Bundesland) auf dem KTW oder als zweite auf dem RTW eingesetzt werden. Dadurch würde allerdings die Ausbildung zum RA verhindert, denn wer in einem Auto sitzt, sitzt idR. nicht im Lehrsaal der RA-Schule.

marka
27.04.2011, 12:43
Mir ist nicht bekannt, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer das Mitwirken in einer HiOrg in seiner Freizeit untersagen kann.

Bei uns im Unternehmen ist das klar geregelt:

Die Mitgliedschaft in einer HiOrg wird ausdrücklich erlaubt und befürwortet
Im Einsatzfalle dürfen wir den Arbeitsplatz nach Meldung an den Vorgesetzten verlassen
Bei nächlichen Einsätzen muss der Arbeitnehmer am direkt auf den Einsatz folgenden Arbeitstag nicht zur Arbeit erscheinen
Am nächsten Arbeitstag hat der Arbeitnehmer eine Bescheinigung über die Teilnahme am Einsatz beizubringen, sonst erfolgt keine bezahlte Freistellung
Das Unternehmen holt sich das geld für die bezahlte Freistellung nicht bei den Gemeinden wieder


Argumentation der Geschäftsleitung:

Ausgebildete Hilfskräfte haben ein gesteigertes Sicherheitsbewusstsein, was sich positiv auf die Statistik bei Arbeitsunfällen niederschlägt
I.d.R. sind die Einsatzkräfte ausgebildete Ersthelfer und können so im Notfall anderen Kollegen schnell und kompetent helfen (ist schon mehrfach vorgekommen)
Falls in unserem Unternehmen ein Notfall eintritt oder ein Schadensfeuer ausbricht, erwarten wir auch, dass die HiOrgs schnell und personell gut bestückt bei uns aufschlagen
Nun der Hammer: Mitglieder in HiOrgs zeichnen sich durch hohen Teamgeist aus. Das wirkt sich positiv im Umgang mit anderen Kollegen aus (So kann man das auch sehen!)

Ich halte diese Einstellung für absolut vorbildlich!

dreX
27.04.2011, 13:33
Hallo Tom,

Bitte nicht wundern, warum ich nicht auf die Vorredner eingehe. - Habe ich nicht gelesen.

Meines Wissens nach, bin selbst in diesem Bereich beschäftigt, ist es dem Arbeitgeber freigestellt, seinen hauptamtlichen Mitarbeitern die AKTIVE Tätigkeit in einer anderen HiOrg zu unterbinden. Zudem sollte man 12 Stunden vor dem Dienst auch keine Einsätze o.Ä. fahren.
Außerdem, ist es ganz klar, dass wenn ein Einsatz für den KatS des DRK bei dir eintritt das du diesen auch zu Verfügung stehen musst, egal ob deine Feuerwehr auch alarmiert wird oder nicht.

Wenn ich heute Abend noch Zeit hab, schaue ich mal, ob ich dazu auch was im Gesetz finde.

MfG drex

FLORI_HZ
27.10.2011, 20:55
Zumindest in LSA gilt:

§ 9 Abs. 4 BrschG

Den Mitgliedern darf aus ihrer Verpflichtung zum Einsatzdienst und aus diesem Dienst kein Nachteil erwachsen. Müssen Mitglieder im Einsatzdienst während der Arbeitszeit an Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen, so sind sie für die Dauer der Teilnahme unter Weitergewährung des Arbeitsentgeltes, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freigestellt. Sozialversicherungsverhältnisse werden durch den Dienst nicht berührt.

Aber:

§ 14 BrschG

Mitglieder der Feuerwehren, die Einsatzdienst leisten, sollen nicht gleichzeitig aktive Mitglieder anderer Organisationen oder Einrichtungen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können.

Ähnliche Regelungen wird es wohl auch in NRW geben. Folglich schränkt für LSA § 14 den § 9 soweit ein, dass ein Angehöriger eines DRK eben nicht aktives Mitglied der FF sein kann, da er a) als RA nicht von der Arbeit weg kann und b) als AN des DRK bei Abruf die Arbeit ohen schuldhaftes Zögern aufzunehmen hat und eben dann auch auf Weisung in einer SEG o. ä. mitzuarbeiten hat und c) nach Nachteinsätzen eben auch nicht einfach nicht zum Dienst erscheinen kann.

Gegen eine nicht aktive Mitgliedschaft als Ausbilder o. ä. kann jedoch kein AG etwas unternehmen.

Für die anderen genanten Personen wie Kindergärtnerinnen oder Pflegepersonal gilt: StGB ist Bundesrecht und bricht BrSchG als Landesrecht. Das Verlassen schutzbefohlener Patienten oder Kinder ist strafrechtlich merh als bedenklich, da ein AG keinesfalls verpflichtet ist eine Ersatzkraft sofort zu stellen.

Bei allen anderen AN gilt vor dem Hintergrund unseres Gesellschaftssystems das Einschalten des gesunden Menschenverstandes, aber ... dann sollte der FME oder DME abeschaltet werden. Wer alarmiert wird und nicht geht macht sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Wessen Pieper nicht piept, der arbeitet halt bis zum Feierabend ;-)

AkkonHaLand
28.10.2011, 13:38
...
§ 14 BrschG

Mitglieder der Feuerwehren, die Einsatzdienst leisten, sollen nicht gleichzeitig aktive Mitglieder anderer Organisationen oder Einrichtungen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können.

Naja "sollen" ist nicht dürfen.... und Hauptberufliche Mitarbeiter sind nicht "Mitglieder" sondern "Arbeitnehmer".


Ähnliche Regelungen wird es wohl auch in NRW geben. Folglich schränkt für LSA § 14 den § 9 soweit ein, dass ein Angehöriger eines DRK eben nicht aktives Mitglied der FF sein kann, da er a) als RA nicht von der Arbeit weg kann und

Das dürfte Unstrittig sein. Der RD(SB) hate einen Sicherstellungsauftrag, daher braucht sie der AG nicht freistellen. Ausserdem verstehe ich die Frage nicht als "während der Arbeitszeit" sondern als "er verbeitet in der Freizeit". Und das ist nicht statthaft.

b) als AN des DRK bei Abruf die Arbeit ohen schuldhaftes Zögern aufzunehmen hat
Was ist den bitte "bei Abruf"? Der Alarm des Rettungsmittel während der Arbeitszeit? -->s.o.

und eben dann auch auf Weisung in einer SEG o. ä. mitzuarbeiten hat
NIEMAND kann gezwungen werden in der SEG mitzuarbeiten! RD(SB) ist das Hauptamt, SEG EHRENAMTLICH! Beide dürfen niemals vermischt werden. (Ich werfen mal die Stichworte "unlauterer Wettbewerb" und "Betrug bei Vergabeausschreibungen des RD" in den Raum)

und c) nach Nachteinsätzen eben auch nicht einfach nicht zum Dienst erscheinen kann.
Auch hier gibt es klare Regelungen: Sobald der Einsatz beginnt gibt es eine Mitteilung an die Leitstelle. Die gibt, als Vertreter der vorgesetzten Behörde (RD ist privater, beliehener Unternehmer der Feuerwehr!), dem AG Bescheid und der muss eine Ersatzperson einsetzen.



Gegen eine nicht aktive Mitgliedschaft als Ausbilder o. ä. kann jedoch kein AG etwas unternehmen.

Für die anderen genanten Personen wie Kindergärtnerinnen oder Pflegepersonal gilt: StGB ist Bundesrecht und bricht BrSchG als Landesrecht. Das Verlassen schutzbefohlener Patienten oder Kinder ist strafrechtlich merh als bedenklich, da ein AG keinesfalls verpflichtet ist eine Ersatzkraft sofort zu stellen.
§323c StGB ist da der Passus.
§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
"andere Wichtige Pflichten" sind laut mehrere Gerichtsurteile z.B. Aufsicht über Kinder und Hilflose. Hierunter fällt auch der Sicherstellungsauftrag des RD(SB) nach Antritt der Arbeitszeit.



Bei allen anderen AN gilt vor dem Hintergrund unseres Gesellschaftssystems das Einschalten des gesunden Menschenverstandes, aber ... dann sollte der FME oder DME abeschaltet werden. Wer alarmiert wird und nicht geht macht sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Wessen Pieper nicht piept, der arbeitet halt bis zum Feierabend ;-)
... da stimme ich mal völlig zu. Wenn der AG die Freistellung nicht erlaubt, bleibt der Melder während der Arbeitszeit aus!




(1) ...
(2) Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr, die Einsatzdienst verrichten sollen, sind von der Gemeinde zu verpflichten. Vor der Verpflichtung ist der Arbeitgeber mit Zustimmung des Mitgliedes über die beabsichtigte Verpflichtung und die damit verbundenen Folgen durch die Gemeinde zu unterrichten. Über die Verpflichtung ist eine Urkunde auszuhändigen. Von der Verpflichtung kann die Gemeinde das Mitglied aus wichtigem Grund oder auf Antrag entbinden.

(3) Die Mitglieder im Einsatzdienst haben an Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungseinsätzen sowie am Ausbildungsdienst teilzunehmen. Der Wehrleiter oder dessen Vertreter kann das Mitglied aus wichtigen Gründen von der Pflicht zur Dienstleistung befreien.

(4) Den Mitgliedern darf aus ihrer Verpflichtung zum Einsatzdienst und aus diesem Dienst kein Nachteil erwachsen. Müssen Mitglieder im Einsatzdienst während der Arbeitszeit an Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen, so sind sie für die Dauer der Teilnahme unter Weitergewährung des Arbeitsentgeltes, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freigestellt. Sozialversicherungsverhältnisse werden durch den Dienst nicht berührt.
(5) ...

(6) ...
... ich habe mal in Absatz 2, 3 und 4 die Begründungen dafür fett rot markiert

FLORI_HZ
28.10.2011, 15:03
Zitat AkkonHaLand: "Auch hier gibt es klare Regelungen: Sobald der Einsatz beginnt gibt es eine Mitteilung an die Leitstelle. Die gibt, als Vertreter der vorgesetzten Behörde (RD ist privater, beliehener Unternehmer der Feuerwehr!), dem AG Bescheid und der muss eine Ersatzperson einsetzen."

Feuerwehr ist ausschließliche Aufgabe der Gemeinde im eigenen Wirkungskreis. Rettungsdienst hingegen ist Aufgabe des Landkreises im übertragenen Wirkungskreis. Somit hat die Aufgabenerfüllung im DRK, ASB ... nichts mit der kommunalen Feuerwehr zu tun (Ausnahme: kreisfreie Städte).

Zweitens kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Leitstelle dafür zuständig AG über die voraussichtliche Abwesenheit von AN zu informieren. Unsere macht das jedenfalls nicht und das ist auch nicht ihr Job, weil Leitstelle= Landkreis und feuerwehr=Kommune.

Zitat AkkonHaLand: "Was ist den bitte "bei Abruf"? Der Alarm des Rettungsmittel während der Arbeitszeit?"

Nein - ein AN hat - zumindest beziehe ich mich auf den TVöD - ohne schuldhaftes Zögern zur Arbeitsstelle oder einen anderen definerten Ort zu begeben wenn er denn erreicht wird und er dazu in der Lage ist ohne höherwertige Pflichten (z. B. Kinderaufsicht) zu verletzen bzw. wenn er nicht gerade unter Einfluss von Alkohol u. ä. steht. Das Tragen eines DME oder Diensthandys kann dabei nur verlangt werden wenn RB bezahlt wird. Ebenfalls gilt natürlich die Ruhezeit von 11 Stunden.

Zitat AkkonHaLand: "NIEMAND kann gezwungen werden in der SEG mitzuarbeiten! RD(SB) ist das Hauptamt, SEG EHRENAMTLICH! Beide dürfen niemals vermischt werden. (Ich werfen mal die Stichworte "unlauterer Wettbewerb" und "Betrug bei Vergabeausschreibungen des RD" in den Raum)"

Gegen die Einbeziehung von hauptamtlichen Kräften in eine SEG z. b. zum Besetzen von Reserve-RTW gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Verpflichtet sich eine HiO zur Stellung einer SEG ist es Angelegenheit des Unternehmens wie es diese SEg sicherstellt. Sie kann auch für alle AN die frei haben RB gegen Bezahlung vereinbaren und gar keine Ehrenamtler einsetzen. Wird meines Wissens von manchen Rettungsdiensten zur Besetzung der Reservefahrzeuge gemacht.


Hinsichtlich § 9 BrSchG LSA gilt festzustellen: Die Entbindung von der Verpflichtung nach Abs. 2 meint den Austritt aus der FF. Natürlich kann der GWL oder OWL den Kameraden auch von der Pflicht zum Einsatzdienst auf Dauer oder einen bestimmten Zeitraum befreien, das wollte der Fragesteller aber ja nicht.