PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sonderrechte für Feuerwehrleute



k-serv
08.03.2011, 20:30
Hallo,

vor einiger Zeit gab es hier einmal eine hitzige Diskussion, ob Feuerweherleute denn nun Sonderrechte haben wenn Sie zum Gerätehaus fahren.

Heute wurde in einem anderen Forum diese Frage aufgegriffen.

http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=670730

Meine Unterlagen zu dem thema blieb ich ja schuldig, ich habe aber ehrlich gesagt nicht sehr gründlich gesucht. Mea culpa.

Gruß Knut

Pipsi
08.03.2011, 20:51
vor einiger Zeit gab es hier einmal eine hitzige Diskussion, ob Feuerweherleute denn nun Sonderrechte haben wenn Sie zum Gerätehaus fahren.


EINE???? Das waren schon gefühlte 5.000.000 Diskussionen - Und solage es "übereifrige" Mitglieder in Hilfsorganisationen gibt wird es dieses Thema immer wieder geben.

Vielleicht kann man ja für dieses Forum einen Filter einstellen, dass dieses Thema blockt... http://www.smilevalley.de/smileys/Gemischt/167.gif (http://www.smilevalley.de)

Sprechwunsch
08.03.2011, 23:15
Ganz einfach. Feuerwehr ja, WENN keine Alarmierungsinfos vorliegen oder Menschen oder Sachwerte in Gefahr sind, HiOrgs, SEG etc. nein, außer sie haben ein Auto mit Blaulicht unterm Hintern.

Keine Gewähr!

Mr. Blaulicht
08.03.2011, 23:43
Vielleicht kann man ja für dieses Forum einen Filter einstellen, dass dieses Thema blockt...
ICH bin so ein Filter. Dieses Thema wird nun schon in ausreichend anderen Threats diskutiert. Deshalb closed...!

Gruß, Mr. Blaulicht - Moderator