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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wehrersatzdienst beenden



Mr_C
06.02.2011, 20:11
Hallo zusammen,

ich habe mich bei der Feuerwehr bis 2014 verpflichten lassen. Das ist auch eigentlich kein Thema, das ist mein Hobby und macht mir spaß!

Im August 2010 habe ich zusätzlich noch mit der Technikerschule angefangen. Das heißt ich bin 4 Jahre lang jeden Montag, Mittwoch Abend und Samstags unterwegs.

Bei dem normalen Bundeswehr Wehrdienst wird jedoch eine Pause gemacht, wenn ich eine Teilzeit-Weiterbildung besuche. D.h. sobald ich Schule mache, brauche ich keinen Wehrdienst ableisten.


Das ganze wird mir derzeit zu viel, da ich durch die Schule nur noch Sonntags Dienst machen kann.
Weiß jemand ob es da eine rechtliche Möglichkeit gibt seinen Wehrersatzdienst auf friedliche Art und Weise beenden kann?

grüße

überhose
06.02.2011, 20:16
M.W. gibt es die Möglichkeit einer solchen Beurlaubung auch beim Wehrersatzdienst.
Wie es dann aussieht, wenn die 4 Jahre um sind, kann dir keiner sagen, aber ich würde der Glaskugel schemenhaft entnehmen, dass dann Schluß mit jeder Art Ersatzdienst ist.

Alex22
06.02.2011, 20:25
Bei dem normalen Bundeswehr Wehrdienst wird jedoch eine Pause gemacht, wenn ich eine Teilzeit-Weiterbildung besuche. D.h. sobald ich Schule mache, brauche ich keinen Wehrdienst ableisten.


Bitte?
Das hab ich ja noch nie gehört, daß man mitten unterm Wehrdienst einfach mal 1 Jahr Pause machen kann.

Feuermelder
06.02.2011, 20:33
Ist mir auch neu, dass man zwischendurch einfach mal eine Pause einlegen kann. Ich musste während meiner Ersatzdienstzeit für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen einen Antrag auf Sonderurlaub einreichen und die beantragte Zeit natürlich auch nachholen! Wenn du also z.B. ein halbes Jahr Sonderurlaub für eine Weiterbildungsmaßnahme genehemigt bekommst, wird dieses halbe Jahr an deine Verpflichtungszeit angehängt. Somit verlängert sich das Ganze dann um die entsprechende Zeit.

Aber eine Frage erlaube mir. Warum kannst du dann nur Sonntags Dienst machen? Dienstag, Donnerstag und Freitag wären doch auch noch da. Natürlich weiß ich nicht, in wie weit du deine Zeit einteilen kannst.

Wenn ich mich nicht irre, ist so, dass man bei der Bundeswehr nur zurückgestellt wird, wenn man eine weiterbildende Schule besucht bzw. sich in der Berufsausbildung befindet. War bei mir zumindest der Fall.

Gruß

brause
06.02.2011, 20:58
Locker bleiben, da die Wehrpflicht zur Jahresmitte ausgesetzt, und der letzte Einberufungstermin vorbei ist, werden die Sanktionen bei einem Verstoss gegen die Dienstpflichten eines Ersatzdienstleistenden wohl eher übersichtlich sein...

Ich denke, das war das, was auch die überhose zum Ausdruck bringen wollte.

k-serv
06.02.2011, 21:33
Locker bleiben, da die Wehrpflicht zur Jahresmitte ausgesetzt, und der letzte Einberufungstermin vorbei ist, werden die Sanktionen bei einem Verstoss gegen die Dienstpflichten eines Ersatzdienstleistenden wohl eher übersichtlich sein...

Ich denke, das war das, was auch die überhose zum Ausdruck bringen wollte.

Das mag ich bezweifeln! Die rechtliche Handhabe gegen Dienst-Verpflichtete bleibt die Alte.

Lieber Mr_C, ich würde einfach mal mit meinem Dienstvorgesetzten über die Problematik sprechen. Solltest Du mal nicht auf die geforderte Stundenzahl kommen, so ist niemand verpflichtet das zu melden! Ich meine mich zu erinnern das hier so etwas wie "in der Regel" steht.

Ich jedenfalls hatte immer Verständniss dafür, wenn jemand wegen einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung seine Pflichtstunden nicht zusammenbekam. Es ist aber schon etwas her das ich mich um Dienstverpflichtete kümmern musste, damals mussten die noch 10 Jahre dienen...

Gruß Knut

Mr_C
06.02.2011, 22:03
...Lieber Mr_C, ich würde einfach mal mit meinem Dienstvorgesetzten über die Problematik sprechen. Solltest Du mal nicht auf die geforderte Stundenzahl kommen, so ist niemand verpflichtet das zu melden! Ich meine mich zu erinnern das hier so etwas wie "in der Regel" steht....

Das wahrscheinlich das einzigste, was am meisten Sinn macht. Da ich aber nicht weiß wie er reagiert, wollte ich mal hier nachfragen.
Regelmäßige Einsatz-/Übungsbeteiligung habe ich ja und teilweise besuche ich ja auch noch Lehrgänge. Hab Anfang des Jahres den F2 gemacht, also ein paar Stunden sollte ich schon haben...

Danke schonmal vorab für die Antworten!

Wie das ganze nach Aussetzen der Wehrpflicht aussieht, weiß ich auch nicht. Denn man kann sich ja dann nur noch freiwillig zum Dienst melden...

Teletector
06.02.2011, 23:46
Einfach abwarten... unsere Freigestellten wurden mit Datum 01.02.2011 allesamt entpflichtet. Dies aufgrund der Änderung des Wehrdienstgesetzes. Denke das dies Bundesweit umgesetzt wird...

DG3YCS
06.02.2011, 23:58
Hi,

Mal von der Bürokratischen Seite gesehen:
Die Mitwirkung im KatS (=FW/THW/HiORG) ist NICHT der Wehrersatzdienst.
Wehrersatzdienst sind: Der Zivildienst, Tätigkeit als Entwicklungshelfer und ich glaube das FSJ? -oder etwas in der Richtung- konnte man sich auch als Wehrersatzdienst anrechnen lassen.

Die Mitwirkung im KAts begründet eine besondere Form der ÜNABKÖMMLICHKEIT -Im Krisenfall steht man dem Wehr/Zivildienst nicht zur Verfügung sondern ist im Zivilsschutz nötiger. Aus ebend diesem Grunde gibt (gab?) es so eine UK Stellung auch bei der TELEKOM, Energieversorgern, Wasserverorgern und aber auch Getreidemühlen die eine bestimmte Quote hatten für Personal das so vor einer Einberufung sowohl zum Grundwehrdienst als auch bei Mobilmachung geschützt war!
Gleiches bei der Polizei...
Dies ist eine WEHRDIENSTAUSNAHME!
(Wobei alle drei Themengebiete -KatS-Krisenwichtige Aufgabe-Polizei- in eigenern Regelungen abgehandelt werden)

Diese unabkömmlichkeit schützt einen nur davor- solange sie besteht- zum Wehrdienst einberufen zu werden. Bereits einen Tag nach erlöschen kann man einberufen werden...

Da es aber nicht im Sinne das erfinders ist das sich junge Männer zig Jahre in einer solchen Funktion engagieren und dann vieleicht mit 35 Jahren, Job und Familie aus Zeitgründen aufhören, dann aber och den Grundwehrdienst leisten müssen, hat man definiert das man nach einer bestimmten Zeit UK Stellung nicht mehr antreten braucht.
Zur Einführung waren das 10 Jahre!
Bei einem Austritt nach dieser Zeit brauchte man keinen Grundwehrdienst mehr zu leisten, hätte aber zu Übungen oder im Krisenfall trotzdem eine Einberufung bekommen können!

Diese Mindestzeit wurde dann im Rahmen der Verkürzung der Wehrpflicht auch immer weiter herabgesetzt. Erst waren es 10 Jahre, dann sieben, aktuell sechs Jahre.
Da die Wehrplicht momentan noch einmal um ein Drittel reduziert wurde müsste mit wirksammwerden (kurz danach) eigendlich die Mindestverpflichtungszeit auch angepasst werden (4Jahre)! Evtl. ist das aber auch schon passiert.
Die Verkürzung ist RÜCKWIRKEND! Jeder der zu dem Verkürzungszeitpunkt die NEUE Mindestzeit rumhat ist sofort aus der Mindestzeit raus, jeder der das noch nicht erfüllt sobald er die NEUE Zeit erreicht. Egal was für ein Enddatum auf der Verpflichtung stand!

DAHER: Erste Lösung -prüfe ob das für dich in Frage kommt und REDE mit den vorgesetzten. Wenn du die vier Jahre vorher -ordentlich und Engaiert- deinen Dienst verrichtet hast wird dir auch wenn da vieleicht noch einige Wochen usw. zu der vollen Zeit fehlen keiner Steine in den Weg werfen. Gleiches gilt wenn du zwar vier Jahre rum haben solltest, aber die Verürzug zwar bevorsteht, aber erst in ein paar Wochen wirksam wird.
Es ist eine Stichtagsregel. Du musst beim Aufhören immer die Aktuell geltenden Zeiten absolviert haben. Selbst wenn die Grenze direkt am Tage nach deinem Austritt auf ein Niveau gesenkt wird das du erfüllt hättes, DU hast deine Zeit dann trotzdem nicht absolviert...

ISt die volle Zeit um kann dir von der Seite sowieso nichts mehr passieren, dann kannst du entweder aufhören oder aber wenn es dir im Moment nur zuviel ist dich auf eine Position setzen lassen wo du zwar noch dabei bist, aber ohne größere Dienstpflicht. Beim THW z.B. gibt es den Reservehelfer der nur noch 20h/Jahr mindestens machen muss, oder den Althelfer der kommen kann wann er will. Zumindest der Althelfer ist dabei im Einsatz aber dann wirklich nur noch reserve an hinterer Position...
Wenn wieder mehr Zeit und Spass ist kann man man dann wieder mehr machen.

Brichst du vor erreichen der Mindestzeit ab, gilt die "ganz oder gar nicht" Regel!
Theoretisch ist es so- Fehlt dir am Tag an dem du aufhörst auch nur ein einziger Tag zur Mindestzeit ist die ganze Zeit hinfällig. Es wird NICHTS angerechnet...
(Bei Einigen Tagen/Wochen wird aber wenn man redet oft genug noch mal die Akte ein Tag länger im Büro liegen gelassen ;-) )
Einzig wenn die Mindestverpflichtung endet weil die DIENSTSTELLE aufgelöst wird und keine andere Dienststelle in der Nähe plätze frei hat, dann kann -sofern die halbe Mindestzeit erbracht wurde- die Dienstzeit prozentual angerechnet werden. Praktisch also nicht relevant denn seit mindestens 15Jahren dürfte es diesen Fall nirgendwo in der BRD mehr gegeben haben...

Aber was würde nun aktuell passieren.
Würdest du jetzt einfach -ohne Absprache/Abmeldung- nicht mehr zum Dienst kommen, würdest du erst einmal eine Abmahnung, dann evtl. Bussgeldbescheide bekommen. Die müsstest du auch heute noch bezahlen. Irgendwann würdest du rausgeschmissen und zurückgemeldet (zum KWEA)...

Würdest du dich einfach abmelden, wirst du sofort zurückgemeldet.

Sobald die Rückmeldung bearbeitet ist bekommst du dann Post vom Bund das du wieder der Wehrdienstüberwachung unterliegst. Solltest du noch nicht gemustert sein könnte auch eine Aufforderung zur Musterung kommen. Ab diesem Moment wirst du wie jeder andere Wehrpflichtige Behandelt, bis vor kurzem hätte also auch direkt eine Einberufung kommen können. Eine Ausnahme gibt es aber: Das Höchstalter für DEINE Einberufung ist 32, nicht 23 wie bei allen anderen!!!

Durch die Aussetzung der Wehrpflicht (ist ja nicht abgeschafft!) ist es aber ja so, das bis zur Aufhebung der Aussetzung nur noch Personen zum Dienst herangezogen werden die es ausdrücklich selbst wollen. Also der BW ausdrücklich sagen : Nehmt mich!
Der absolut letzte Unfreiwillige während dieser Ausnahme wurde vor ein paar Tagen eingezogen! In sofern würde dir auch -vorrausgesetzt du meldest dich ordnungsgemäß ab- im Moment nichts passieren.

Der einzige Unsicherheitsfaktor ist aber, das momentan der Wehrdienst ja nur AUSGESETZT, aber NICHT ABGESCHAFFT ist. Diese Aussetzung kann aber jederzeit quasi durch Handstreich wieder aufgehoben werden. (Währe der Wehrdienst abgeschafft würde das nicht so einfach gehen)
In diesem Moment könnte sofort JEDER der seinen Grundwehrdienst (bzw. Ersatzdienst) noch nicht abgeleistet hat, bzw. nicht die Mindestzeit im KatS aktiv war, jederwiet wieder eingezogen werden -falls das Höchstalter noch nicht erreicht ist!
Sollte soetwas also passieren bevor du 32 bist könnte es dich treffen!

Daher: Das Risiko ist Gering, aber nicht NULL. Sollte es irgendeine Möglichkeit geben durch die Verkürzung deine Mindestzeit doch in absehbarer Zeit rumzubekommen ist das auf jeden Fall sicherer (Dir stehen evtl. noch bis zu sechs Monate Sonderurlaub für Weiterbildung zu die nicht nachgesient werden müssen, ausserdem noch sechs Wochen "Normaler Urlaub". Das sind 7 1/2 Monate. die du noch verpflichtet bleiben könntest ohne hinzugehen müssen... Und selbst wenn es dann noch um ein paar Tage geht -wie gesagt wenn du ordentlich mitgearbeitet hast- dann wird sich da auch noch eine Lösung finden...

Ich hoffe das hilft dir jetzt weiter ;-)

Gruß
Carsten

Max K.
08.02.2011, 20:01
Bitte?
Das hab ich ja noch nie gehört, daß man mitten unterm Wehrdienst einfach mal 1 Jahr Pause machen kann.

Man kann (konnte) seinen Wehrdienst in 2 Abschnitten ableisten. Genaueres müsste da beim Kreiswehrersatzamt erfragt werden.

Aufgrund der Abschaffung des GWD ist ein Einzug zu diesem nach Beendigung der Wehrersatzdienst meiner Meinung nach aber sowieso eher unwahrscheinlich!