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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Unglaublich: 44-Jähriger hörte unerlaubt Polizeifunk ab



LST-82
05.02.2011, 11:57
Einen ungewöhnlichen Einsatz hat die Polizei am Donnerstagnachmittag erlebt. Polizisten erfragten über Behördenfunk Daten zu einem Autofahrer und erhielten von ihren Kollegen Name und Anschrift.

Wenige Minuten nach dem Funkspruch rief besagter Peiner im Polizeikommissariat Peine an, teilten die Beamten mit. Er wolle wissen, warum sein Name bei der Peiner Polizei überprüft werde.

Der Mann gab an, dass er einen Funkscanner besitze und beim Abhören des Funkverkehrs die Überprüfung seiner Person mitbekommen habe. Der 44-Jährige beschwerte sich, dass es nicht sein könne, dass seine Kinder zu Hause mit anhören müssten, wie ihr Vater einer polizeilichen Überprüfung unterzogen werde.

Die Beamten wiesen den Mann darauf hin, dass das Betreiben eines Funkscanners nicht erlaubt sei. Die Beamten informierten die Staatsanwaltschaft Hildesheim. Der zuständige Richter ordnete die Wohnungsdurchsuchung an. Die Beamten fertigten eine Strafanzeige, da der Verdacht bestehe, dass der 44-Jährige gegen das Telekommunikationsgesetz verstoßen habe.

Quelle: BRAUNSCHWEIGER ZEITUNG [http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2162/artid/13658452]

Angriffstrupp
05.02.2011, 12:04
Sehr klever der Funk-Scanner-Nutzer...*gg*

Panzer
05.02.2011, 12:14
Klassischer Selfown!

Aeskulap
05.02.2011, 14:51
Die Beamten wiesen den Mann darauf hin, dass das Betreiben eines Funkscanners nicht erlaubt sei.

Was aber auch nicht korrekt ist. Das Betreiben eines Funkscanners ist grundsätzlich erstmal erlaubt. Es dürfen halt nur Frequenzen/Funkdienste abgehört werden, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Das wären der klassische Rundfunk, CB-Funk, Amateurfunk, PMR, LPD, Freenet, Wetterfunk etc...

überhose
05.02.2011, 15:33
Das ist eine Feinheit, die in einem Zeitungsbericht absolut verzichtbar ist.

nederrijner
05.02.2011, 16:25
Zumal der Kontext zum BOS-Funk ja nun eindeutig ist.

Aeskulap
05.02.2011, 17:53
Das ist eine Feinheit, die in einem Zeitungsbericht absolut verzichtbar ist.

Ich würde das nicht als Feinheit bezeichnen...Aber seis drum.

Florian kommen
05.02.2011, 23:33
nachdem der Link oben nicht geht hier der Artikel zum nachlesen: http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2162/artid/13658452

FFFlorian112
06.02.2011, 12:11
Wie kann ein Mensch nur so dumm sein????

C3Po
06.02.2011, 14:36
Och nö, also manche Leute.... selber Schuld, man soll ja auch kein Funk mithören, dann passiert sowas auch nicht :P

Thx
06.02.2011, 14:38
Er wolle wissen, warum sein Name bei der Peiner Polizei überprüft werde.



Hat er das denn wenigstens herausgefunden????

Angriffstrupp
06.02.2011, 14:47
Der Mann gab an, dass er einen Funkscanner besitze und beim Abhören des Funkverkehrs die Überprüfung seiner Person mitbekommen habe.


Nur gut das er kein Wouxun / Rexon oder ähnliches hatte, sonst hätte er wohl noch persönlich Auskunft über seine Person gegeben!

marka
06.02.2011, 14:57
Dummheit der oben beschriebenen Person auf der einen Seite.

Auf der anderen Seite sehe ich die Verantwortung aber auch beim Handel.
Die verdienen schön ihre Kohle von dem Verkauf von Geräten, die nicht oder nur eingeschränkt betrieben werden dürfen.

Wie würde es z.B. aussehen, wenn es per Gesetz verboten wäre, diese Geräte überhaupt zu vertreiben? Dann hätten die, die sich daran bereichern, ganz schön die A-Karte...

Nicht, dass ich das fordere! Aber ich bin der Meinung, wenn ich jemandem etwas verkaufe, von dem ich weiß, dass man beim Betrieb des Gerätes Gefahr läuft, gegen Gesetze zu verstoßen, sehe ich seitens des Handels die Verpflichtung, die Käufer auch entsprechend zu belehren/zu informieren. So kann zumindest niemand behaupten, er hätte von nichts gewusst...

überhose
06.02.2011, 15:15
Nicht, dass ich das fordere! Aber ich bin der Meinung, wenn ich jemandem etwas verkaufe, von dem ich weiß, dass man beim Betrieb des Gerätes Gefahr läuft, gegen Gesetze zu verstoßen, sehe ich seitens des Handels die Verpflichtung, die Käufer auch entsprechend zu belehren/zu informieren. So kann zumindest niemand behaupten, er hätte von nichts gewusst...Das geschieht doch auch im Regelfall, durch Aushang, Bedienungsanleitung, Verkaufsgespräch...

(... und beispielsweise auch häufiger bei entsprechenden Beiträgen in entsprechenden Foren, wo derartige Hinweisgeber aber recht gerne, nennen wir es mal so, belächelt werden...)

Alex22
06.02.2011, 15:20
Wie würde es z.B. aussehen, wenn es per Gesetz verboten wäre, diese Geräte überhaupt zu vertreiben? Dann hätten die, die sich daran bereichern, ganz schön die A-Karte...



Das war frühers in Deutschland so.
Erst durch die EU durfte alles verkauft werden, nur das Betreiben stand auf einem anderen Blatt.

Florian 40
07.02.2011, 00:45
Nur gut das er kein Wouxun / Rexon oder ähnliches hatte, sonst hätte er wohl noch persönlich Auskunft über seine Person gegeben!

Was hat denn das jetzt mit Rexon oder Wouxun zu tun ?

russmeyer
07.02.2011, 00:53
Was hat denn das jetzt mit Rexon oder Wouxun zu tun ?

Die Geräte können nicht nur empfangen, die Senden auch....

r.

Florian 40
07.02.2011, 00:59
Moin, das ist mir schon klar da es Transceiver sind.

Aber das können auch die Geräte von Motorola/Bosch/AEG/Telefunken/Ascom usw. usf. .

Ich persönlich halte diese Meldung ehh nicht für ganz koscha. Die hat B**dzeitungsniveau.

russmeyer
07.02.2011, 01:10
Moin, das ist mir schon klar da es Transceiver sind.

Aber das können auch die Geräte von Motorola/Bosch/AEG/Telefunken/Ascom usw. usf. .

Ich persönlich halte diese Meldung ehh nicht für ganz koscha. Die hat B**dzeitungsniveau.

Bosch, Motorola AEG und Telefunken kosten aber mehr als die anderen Geräte, also werden die für solche Leute selten nutzbar sein.

Übrigens gbt es ein Gerichtsurteil aus Niedersachsen, was seinerzeit das Abhören nicht unter Strafe gestellt hat, weil die bOS ihren Funk ja verschlüsseln könnten und dann nicht mehr abgehört werden können.
Gemacht hat es danach aber kaum ein Bedarfsträger, weil Tetra ja kommt.
Na denn....

r.

DG3YCS
07.02.2011, 02:04
Hi,



Übrigens gbt es ein Gerichtsurteil aus Niedersachsen, was seinerzeit das Abhören nicht unter Strafe gestellt hat, weil die bOS ihren Funk ja verschlüsseln könnten und dann nicht mehr abgehört werden können.
Gemacht hat es danach aber kaum ein Bedarfsträger, weil Tetra ja kommt.
Na denn....

r.

Das war aber zu Zeiten als eine andere Rechtsgrundlage vorhanden war.
Zwischenzeitlich wurden die entsprechenden Rechtsvorschriften geändert.
Damit ist dieses Urteil völlig Irrelevant!
Heute müsste das Gericht anders urteilen.

Gruß
Carsten

russmeyer
07.02.2011, 02:20
Ich weiss nicht mehr von wann das Urteil war, so alt war es aber nun auch nicht.

Im übrigen sollte meiner Meinung nach jeder, der unerlaubt BOS-Funk und andere Funkdienste abhört entsprechend bestraft werden!
Nicht das wir uns da falsch verstehen....

Das Argument mit dem Verkaufen und darauf hinweisen ist auch so eine Sache. Jeder, der sich einen Scanner kauft weiss das, das er "Polizeifunk" nicht abhören darf. auch nicht mit CE Zeichen auf dem Gerät.
Aber, wofür braucht man einen Scanner, wenn man nicht gerade Funkamateur etc. ist?
Wetternachrichten auf 137 MHz wird wohl keiner mit einem Scanner allein empfangen können, dafür brauchts schon etwas mehr.

Und wer so blöd ist, sich auch noch bei der Polizei zu melden, der gehört recht lange aus dem verkehr gezogen... bei dem scheint wohl etwas mehr im Oberstübchen locker zu sein els nur eine Schreube... ;-)

r.

marka
07.02.2011, 08:02
Ich meine, heutzutage ist es sogar schon so weit, dass in Baumärkten PU-Bauschaum nicht mehr offen verkauft werden darf, hier besteht eine Beratungspflicht, in denen über die richtige Anwendung und die Schutz-/Sicherhheitsmaßnahmen aufgeklärt wird.

Jedem ist in diesem Zusammanhang klar, dass man sich das Zeug nicht in den Hals drücken soll und dass man damit auch keine Torten verzieren soll.

Aber: Es ist gesetzlich so geregelt.

Was spricht denn dagegen, so etwas auf andere Bereiche auszudehnen, wo es auch sinnvoll ist?

mk575
08.02.2011, 23:03
Am Besten finde ich aber den Polizeibericht: "(...) Bei der sich nun anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurde dem Wunsch des Beschuldigten entsprochen, dass seine Kinder seinen Namen nicht mehr über Polizeifunk hören müssen: Der Funkscanner wurde von den Polizisten mitgenommen. (...)"
Quelle: http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/56519/1760612/polizei_salzgitter

Gruß

Marko

Alex22
09.02.2011, 08:09
Was ich viel schlimmer finde.
Das wegen so einer Lapalie die Grundrechte beschnitten werden.

überhose
09.02.2011, 08:35
Wieviele Grundrechte werden von Person A verletzt, wenn sie im BOS-Funk unberechtigt Informationen über Person B mithört (polizeiliche Überprüfungen/Verdächtigungen, medizinische Daten...).
Da hält sich mein Mitleid, wenn bei Person A eine Wohnungsdurchsuchung gemacht wird, doch sehr in Grenzen.

Alex22
09.02.2011, 08:45
Wieviele Grundrechte werden von Person A verletzt, wenn sie im BOS-Funk unberechtigt Informationen über Person B mithört (polizeiliche Überprüfungen/Verdächtigungen, medizinische Daten...).


Na dann, halte mal etwas Staatskundeunterricht und zähle mir bitte die Grundrechte auf die derjenige beim Abhören des Polizeifunks verletzt.

nederrijner
09.02.2011, 08:58
Zur Rechtfertigung einer Hausdurchsuchung braucht es keine Grundrechtsverletzung. Die Begründung dafür hat der nette Mann der Polizei am Telefon ja quasi frei Haus geliefert.

Alex22
09.02.2011, 09:10
Zur Rechtfertigung einer Hausdurchsuchung braucht es keine Grundrechtsverletzung. Die Begründung dafür hat der nette Mann der Polizei am Telefon ja quasi frei Haus geliefert.

Wer hat denn behauptet das zur Rechtfertigung einer Hausdurchsuchung eine Grundrechtsverletzung vorliegen muß?

Dennoch ist es in meinen Augen Lapalie, da eine Hausdurchsuchung ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte darstellt und das Abhören meißt nur bestraft wird mit ein paar Hundert Euro, wenn überhaupt.
Somit steht das in meinen Augen in keiner Relation.

Edit: Zumal hier noch nicht mal sicher ist, das er wirklich eine Straftat begangen hat.
Könnte ja auch sein, daß er nur zufällig beim Scannen eines Frequenzbandes auf die Sendung gestoßen ist.

überhose
09.02.2011, 10:09
Na dann, halte mal etwas Staatskundeunterricht und zähle mir bitte die Grundrechte auf die derjenige beim Abhören des Polizeifunks verletzt.Gerne.
Nachdem ich noch kurz über diesen Witz gelacht habe:
Könnte ja auch sein, daß er nur zufällig beim Scannen eines Frequenzbandes auf die Sendung gestoßen ist.So, genug gelacht.
Wobei, das hier bei einem Rechtsverstoß gleich mit Grundrechten argumentiert werden muss, ist eigentlich auch ein Witz. Aber so sind wir Deutschen halt, Täterschutz über allem...

Wenn irgendein Pflaumenaugust entgegen der geltenden Rechtslage Daten mithört, die mich als Patient oder Polizeikunde kennzeichnen, würde ich das als Verstoß gegen
Menschenwürde
Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Recht auf informationelle Selbstbestimmungwerten.
Und wenn besagtem Pflaumenaugust dann infolge der Ermittlungen völlig rechtskonform die Wohnung durchsucht wird, damit er seine Rechtsverstöße nicht mehr ausüben kann, dann hat ein Stück Toastbrot dafür mehr Mitleid übrig wie ich.

Alex22
09.02.2011, 10:52
Gerne.
Nachdem ich noch kurz über diesen Witz gelacht habe:So, genug gelacht.
Wobei, das hier bei einem Rechtsverstoß gleich mit Grundrechten argumentiert werden muss, ist eigentlich auch ein Witz. Aber so sind wir Deutschen halt, Täterschutz über allem...


Das ist nun einmal so in einem Rechtsstaat, eine Schuld muß einwandfrei nachgewiesen werden, wenn du damit ein Problem hast, mußt du in eine Diktatur auswandern, dort wird einfach nach der Laune des Diktators die Urteile gesprochen.
Im übrigen hast du behauptet das bei diesem Rechtsverstoß Grundrechte berührt werden nicht ich, ich sagte nur das bei so einem lapidaren Rechtsverstoß das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung übergangen wird.



Wenn irgendein Pflaumenaugust entgegen der geltenden Rechtslage Daten mithört,
(siehe oben.)


die mich als Patient oder Polizeikunde kennzeichnen, würde ich das als Verstoß gegen
Menschenwürde
Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Recht auf informationelle Selbstbestimmungwerten.


So, und nun nochmal eine kleine Staatskunde für dich.
Die Menschenwürde schließt alle anderen Grundrechte mit ein.
Sprich die Menschwürde ist der Kuchen selbst und jedes einzelne Grundrecht an sich ist nur ein Stück.
Zum zweiten, das allgemeine Persönlichkeitsrecht schließt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein, die inormationelle Selbstbestimmung ist kein eigenes Grundrecht.
Und wenn dann kann hier nur die Polizei oder der Rettungsdienst dagegen verstoßen und nicht der Abhörer. Denn hier geht es darum wer diese Daten über dich preisgibt und nicht wer sie bekommt.

Somit sehe ich im abhören von Funkaussendungen egal welcher Hinsicht immernoch kein Grundrechtsverstoß, sondern in meinen Augen nur eine Lapalie im Gegensatz zur Hausdurchsuchung.

überhose
09.02.2011, 11:07
Das ist nun einmal so in einem Rechtsstaat, eine Schuld muß einwandfrei nachgewiesen werden,Na, dann ist doch alles prima.
In einem Rechtsstaat hat die Polizei rechtliche Möglichkeiten, um Schuld nachzuweisen, und das hat sie in dem Fall getan - und das auch angemessen, oder wie will man das ohne Hausdurchsuchung tun?


So, und nun nochmal eine kleine Staatskunde für dich.Schau dir deinen Erklärbärtext an, und meine Reihenfolge der Auflistung - merkst du was?

Alex22
09.02.2011, 11:15
Na, dann ist doch alles prima.
In einem Rechtsstaat hat die Polizei rechtliche Möglichkeiten, um Schuld nachzuweisen, und das hat sie in dem Fall getan - und das auch angemessen, oder wie will man das ohne Hausdurchsuchung tun?

In einem Rechtsstaat gibts aber auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Auf deutsch, die Polizei darf eben nicht alle rechtlichen Möglichkeiten die es gibt, bei jeder Straftat/Ordnungswidrigkeit, auch benutzen.



Schau dir deinen Erklärbärtext an, und meine Reihenfolge der Auflistung - merkst du was?

Achso, na dann habe ich deine Aufzählung wohl falsch verstanden.
Ändert aber dennoch nichts daran, daß der Abhörer gegen dieses Grundgesetz nicht verstoßen kann. ;-)

überhose
09.02.2011, 13:09
In einem Rechtsstaat gibts aber auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Auf deutsch, die Polizei darf eben nicht alle rechtlichen Möglichkeiten die es gibt, bei jeder Straftat/Ordnungswidrigkeit, auch benutzen.Welche anderen Möglichkeiten gibt es denn hier (angemessen, verhältnismäßig, zielführend, rechtskonform...)?

Etienne
09.02.2011, 13:18
Hey Leute!

In diesem Fall halte ich die Hausdurchsuchung auch für gerechtfertigt. Zu mal evt. die Gefahr der Verdunkelung besteht (Scanner verschwinden lassen, Kanäle löschen usw.). Er könnte später behaupten, dass er neben einem Polizeifahrzeug stand und das zufällig gehört habe und das hat er ja nun definitiv nicht. Aber ich habe auch nicht den Megadurchblick in juristischen Dingen.

Ich glaube auch nicht, dass wir das Thema hier abschließend klargestellt kriegen. Zu mal hinter eine Wohungsdurchsuchung etwas mehr steckt:

Aussagen des Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) zum Thema Wohnungsdurchsuchung

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv103142.html#Rn057


@Alex22 und überhose
Reicht euch die Hand und vertragt euch :-)

überhose
09.02.2011, 13:21
@Alex22 und überhose
Reicht euch die Hand und vertragt euch :-)
Alle paar Wochen brauchen wir das mal ;-)

Etienne
09.02.2011, 23:14
Alle paar Wochen brauchen wir das mal ;-)

Achso, na dann mal zu ;-)

caligula
21.05.2011, 11:11
Wie würde es z.B. aussehen, wenn es per Gesetz verboten wäre, diese Geräte überhaupt zu vertreiben? Dann hätten die, die sich daran bereichern, ganz schön die A-Karte...


Das gab es doch früher schon mal, da durften bestimmte Funkanlagen auch nicht an Nichtberechtigte verkauft werden.

Mit dem Ergebnis, dass unter der Ladentheke nach wie vor alles erhältlich war, die Preise nach oben gingen und die (eher harmlosen) Hobby-Funker (= "Freizeithörer" im Falle von Scannern usw.) zwar weniger solche Geräte kauften, aber die "richtig Bösen" natürlich nach wie vor alle sowas hatten.

Darum finde ich solche Handels-/Besitzverbote kontraproduktiv. Wer mit derartigen Geräten Mist baut (oder was auch immer) muss schliesslich auch heute ganz allein selbst die Konsequenzen tragen, wenn er denn erwischt wird.

MfG Andy