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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einsatzfzg. an Stromnetz/Ladegerät anschließen



FDNY911
31.01.2011, 14:04
Hallo,

ich habe mal eine Frage an die Fachelektriker f. Kfz. zum Anschluß eines Einsatzfzg. zur Ladeerhaltung der Batterien:

Es handelt sich um ein Fzg. Bj. 1979, das keine Startsperre hat, aber eine Ladesteckdose (mit Bosch-DIN-Stecker (wie Arbeitsstellenscheinwerfer), jedoch keine CEE-Dose außen).
Wenn das Ladegerät von draußen (in der Fzg.-Halle befindlich) angeschlossen wird, lässt sich das Fzg. starten.

Wir möchten das Gerät jedoch in das Fzg. einbauen und außen eine CEE-Steckdose anbringen (wie heutzutage üblich).

Muß bei Einbau eines Ladegerätes innerhalb des Fzg. zwingend eine Zündunterbrechung / Startsperre eingebaut werden?
Wie sind die einschlägigen Vorschriften in Bezug auf Nachrüstung von Altfzg.?

Danke und Gruß, FDNY911

Fabpicard
31.01.2011, 17:37
Muss nicht, aber bei Einspeisung von 230V von Aussen doch sehr zu empfehlen... (Öffnerrelais in die Zündleitung einschleifen)...

Solange ihr aber nicht darauf angewiesen seid, dass ihr das KFZ überall ausserhalb des GH laden wollt, belasst es doch beim Laderegler im GH und verbaut einfach eine Buchse/Steckercombi von MagCode... Dann löst der sich auch beim Ausfahren aus dem GH wenn mal einer vergisst, den abzumachen... ;)

MfG Fabsi

Fahni
01.02.2011, 07:53
Muss nicht, aber bei Einspeisung von 230V von Aussen doch sehr zu empfehlen... (Öffnerrelais in die Zündleitung einschleifen)...


Mal eine Grundsätzliche Frage dazu: Ist das Fahrzeug mit einer Einspeisung von Aussen mit 230V dann als Elektrotechnisches Gerät zu sehen? Irgendwas hab ich da im Kopf, bzgl. den wiederkehrenden Prüfvorschriften usw. Zumindest in der Industrie.
Wie sieht es in diesem Fall aus?

Grüße aus Oberfranken!

Fabpicard
01.02.2011, 10:03
Die VDE macht auch nicht vor Rettongswachentoren halt... Nur lassen die Wenigsten sie rein ;D

MfG Fabsi

Fahni
01.02.2011, 11:05
Die VDE macht auch nicht vor Rettongswachentoren halt... Nur lassen die Wenigsten sie rein ;D

MfG Fabsi

Genau darauf wollte ich hinaus :-) Danke Fabsi *g*

Grüße aus Oberfranken!

k-serv
01.02.2011, 11:28
Das Ladegerät ist ein elektrisches Gerät das, unter anderem, den Prüfvorschriften der VDE unterliegt. Dabei spielt es keine Rolle ob es im Fahrzeug verbaut ist oder nicht. Bei der Prüfung könnte dann gleich mal die Steckverbindung überprüft werden, dient ja zur eigenen Sicherheit...

Ich würde, aus eigener Erfahrung heraus, von den MagCode Steckern absehen. Diese sind als Ladeerhaltung von FZG unverhältnismäßig teuer und recht störungsanfällig.

Die einfache CEE-Dose tut es hier m.E. genauso, hier würde ich aber die angesprochene Sicherheitseinrichtung mittels Öffnerrelais (Unbedingt die Leistung beachten, sonst wird es sehr warm!) einbauen. Ist recht einfach und kostet nicht viel.

Mein persönlicher Favorit, obwohl man sich manchmal bei der Auslösung erschreckt, sind die selbstauswerfenden CEE-Dosen, z.B. ISV Rettbox(r). Ich habe mal bei einer Feuerwehr gearbeitet, die hatte so eine beim ELW verbaut. War immer zuverlässig. Man muss nur dafür sorgen das der Stecker nach dem Auswerfen aufgefangen wird.

Fahni
01.02.2011, 12:37
Das Ladegerät ist ein elektrisches Gerät das, unter anderem, den Prüfvorschriften der VDE unterliegt. Dabei spielt es keine Rolle ob es im Fahrzeug verbaut ist oder nicht. Bei der Prüfung könnte dann gleich mal die Steckverbindung überprüft werden, dient ja zur eigenen Sicherheit...


Genau das ist der Punkt. Sobald es aber dann im Fahrzeug fest verbaut ist, gilt doch das gesamte Fahrzeug als elektrisches (ortsveränderliches) Gerät. Schließlich ist das Ladegerät elektrisch (über Schutzleiter/Gehäuse) mit der Karosserie verbunden. Somit müsste es ja alle 6 Monate (IIRC) der Prüfung nach VDE 0702 unterliegen. Wäre zumindest meine logische Schlußfolgerung...

Oder täusche ich mich da ganz gewaltig?

FloMa
01.02.2011, 12:40
Vllt hilfts weiter... ich kann zwarnichts zur VDE 0702 sagen aber laut BGV A3 zählt das Fahrzeug selbst als Ortsfest (auch mit Ladestecker)

Fahni
01.02.2011, 12:45
Vllt hilfts weiter... ich kann zwarnichts zur VDE 0702 sagen aber laut BGV A3 zählt das Fahrzeug selbst als Ortsfest (auch mit Ladestecker)

Ich müsste mich jetzt dazu auch explizit einlesen. Normalerweise kümmere ich mich bei der BGV A3 um Ladegeräte für Flurförderfahrzeuge und selbst da ist es IMHO schwierig nach Vorschrift zu prüfen...

Aber wieso zählt das Fahrzeug als Ortsfest? Leicht beweglich ist es ja (reinsetzen und losfahren *g*). Hast du dazu evtl. eine Online-Quelle?

marka
01.02.2011, 12:56
Aber wieso zählt das Fahrzeug als Ortsfest?

Vielleicht, weil das Fahrzeug ohne an der Ladesteckdose zu sein, eigenständig betrieben werden kann (Wäre jetzt meine Interpretation)? Also, weil für den Betrieb des Fahrzeugs die Ladesteckdose nicht angeschlossen sein muss.

Die Ladefunktion soll ja "nur" sicherstellen, dass die Batterie immer ausreichend geladen ist, also der Motor zuverlässig startet.

FloMa
01.02.2011, 13:03
Die genaue Quelle müsste ich raussuchen..
Da gabs auf der Fortbildung Diskusionnen dazu was jetzt mit so einem Fahrzeug ist, und rausgekommen ist dann vom Ausbilder:

Fahrzeug ist Ortsfest und muss nicht geprüft werden

lediglich im Auto verbaute herausnehmbare Sachen müssen geprüft werden, in unserem Fall, RTW zB die Absaugpumpe

Fahni
01.02.2011, 13:20
Vielleicht, weil das Fahrzeug ohne an der Ladesteckdose zu sein, eigenständig betrieben werden kann (Wäre jetzt meine Interpretation)? Also, weil für den Betrieb des Fahrzeugs die Ladesteckdose nicht angeschlossen sein muss.

Die Ladefunktion soll ja "nur" sicherstellen, dass die Batterie immer ausreichend geladen ist, also der Motor zuverlässig startet.

Durchaus nachvollziehbar. Ich argumentiere jetzt dagegen, dass ich mit einer leicht trennbaren Steckvorrichtung 230V an das Fahrzeug anschließe. Im Fehlerfall _können_ somit 230V an der Karosserie anliegen.

Meinungen? :-)

Fahni
01.02.2011, 13:22
Die genaue Quelle müsste ich raussuchen..
Da gabs auf der Fortbildung Diskusionnen dazu was jetzt mit so einem Fahrzeug ist, und rausgekommen ist dann vom Ausbilder:

Fahrzeug ist Ortsfest und muss nicht geprüft werden

lediglich im Auto verbaute herausnehmbare Sachen müssen geprüft werden, in unserem Fall, RTW zB die Absaugpumpe

Interessant. Ich hatte vor einiger Zeit ein Gespräch mit einem unserer Zulieferer. Der Techniker gab mir genau die Gegenteilige Auskunft (in diesem Fall ging es tatsächlich um ein Ladegerät für einen ELW).

k-serv
01.02.2011, 13:26
Durchaus nachvollziehbar. Ich argumentiere jetzt dagegen, dass ich mit einer leicht trennbaren Steckvorrichtung 230V an das Fahrzeug anschließe. Im Fehlerfall _können_ somit 230V an der Karosserie anliegen.

Meinungen? :-)

Da bin ich ganz Deiner Meinung!

marka
01.02.2011, 13:28
Genau deshalb würde ich das Fahrzeug prüfen! Muss hin oder her... (obwohl ich meine ein Fahrzeug als ortsfest zu bezeichnen den Sinn der Unterscheidung nicht ganz trifft!)

Full ACK!
Sicherheit geht klar vor! Ich als gelernter Energieelektroniker/Anlagentechnik habe schon (zu) oft mit angesehen, was Strom mit menschlichen Körpern machen kann...

k-serv
01.02.2011, 13:33
Fahrzeug ist Ortsfest und muss nicht geprüft werden



Entspr. BGV 3 müssen auch ortsfeste Anlagen nach DIN VDE 0100 700 geprüft werden.

J@n
01.02.2011, 13:34
Hallo,

anbei mal die Definitionen zu Betriebsmitteln:


ABB Erläuterungen E-Check (http://www05.abb.com/global/scot/scot209.nsf/veritydisplay/b0ae274baabf37d7c125761100424272/$file/2cdc002009b0105.pdf)
Ortsfeste Betriebsmittel
sind festangebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und
deren Masse so groß ist, das sie nicht leicht bewegt werden können (DIN VDE 0100 T200
2.7.6).
• Ortsveränderliche Betriebsmittel
sind Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz
zu einem anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen
sind (DIN VDE 0100 T200 2.7.4).


Man zeige mir einen Tragegriff an einem LF mit dem jemand das LF leicht bewegen kann ;)

Gruß Jan

J@n
01.02.2011, 13:36
Hallo,



Entspr. BGV 3 müssen auch ortsfeste Anlagen nach DIN VDE 0100 700 geprüft werden.


Jedoch in anderen Zeiträumen.

Gruß Jan

Fahni
01.02.2011, 13:43
Man zeige mir einen Tragegriff an einem LF mit dem jemand das LF leicht bewegen kann ;)


Zündschlüssel.
Ausser man kann das Fahrzeug beim Ladevorgang (bzw. angeschlossenem Stecker) nicht anlassen.
Ist blöd, ich muss dir trotzdem irgendwie recht geben... ;-)

Aber IMHO ist trotzdem eine Prüfung erforderlich.

Fabpicard
01.02.2011, 13:45
Ich würde, aus eigener Erfahrung heraus, von den MagCode Steckern absehen. Diese sind als Ladeerhaltung von FZG unverhältnismäßig teuer und recht störungsanfällig.

Mein persönlicher Favorit, obwohl man sich manchmal bei der Auslösung erschreckt, sind die selbstauswerfenden CEE-Dosen, z.B. ISV Rettbox(r). Ich habe mal bei einer Feuerwehr gearbeitet, die hatte so eine beim ELW verbaut. War immer zuverlässig. Man muss nur dafür sorgen das der Stecker nach dem Auswerfen aufgefangen wird.

Du nennst die MagCode mit rund 20/30 Euronen teuer und schlägst im gleichen Beitrag dann die mehrere Hundert Euro teure Rettbox vor? *kopfschüttel*

MfG Fabsi

k-serv
01.02.2011, 16:33
Du nennst die MagCode mit rund 20/30 Euronen teuer und schlägst im gleichen Beitrag dann die mehrere Hundert Euro teure Rettbox vor? *kopfschüttel*

MfG Fabsi

Naja, ich finde die MagCode in erster Linie auch nicht zu teuer, sondern nicht Feuerwehrtauglich. Ist aber meine eigene Meinung!

Die billigere Variante habe ich auch genannt.

Es soll ja auch Feuerwehren geben die nicht wissen wohin mit dem Geld...

Fabpicard
01.02.2011, 18:31
Bei RTWs oder ELWs die auch längere Zeit mal ausserhalb des Gerätehauses stehen, würde ich auch jederzeit den Einbau des Ladegerätes vorziehen...

Aber bei FW-Autos wo vielleicht noch 3 Stück in einer Halle stehen, macht die zentrale Versorgung über einen großen Laderegler mit gleich mehreren Ausgängen durchaus aus Kostengründen sinn...

Und in dem Fall ist der MagCode eine gute alternative zu komplizierten Schaltungen in den Fahrzeugen... Denn wenn man ihn mal vergisst, geht er auch so noch ab ohne das was abreisst...

MfG Fabsi ;)

FloMa
01.02.2011, 19:30
Interessant. Ich hatte vor einiger Zeit ein Gespräch mit einem unserer Zulieferer. Der Techniker gab mir genau die Gegenteilige Auskunft (in diesem Fall ging es tatsächlich um ein Ladegerät für einen ELW).

Da sieht man mal wie schwierig das Thema anscheinend ist :D