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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frührentner im aktiven Dienst Feuerwehr ???



firefraggle
26.01.2011, 07:01
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage an die Fachwelt :-)

In meiner Region möchte ein Frührentner der Feuerwehr beitreten.Er möchte seine Truppmannausbildung machen.Weitere Lehrgänge möchte er nicht machen.Es geht der Feuerwehr um Mitglieder damit die Zahlen gut aussehen.

Der Frührentner ist 34 und hatte vor Jahren einen schweren Motorradunfall.Laufen geht einigermaßen.Bücken und knien sind sehr schwer.Einige Körperteile sind taub.Kein Geschmacksempfinden.Weder riechen noch schmecken.

Mir bereitet das ganze Kopfschmerzen.Was sagen die Fachleute zu deisem Thema?

Noch als Zusatz: Bundesland Niedersachsen

Gruß firefraggle

MasterOfFire
26.01.2011, 07:13
ganz einfach .... ab zur G26 oder G21 untersuchung... was dort rauskommt ist Fakt...
Sagt der Doc. OK oder nicht..... aber zu 80 % sag ich bedingt einsatzfähig .....

nederrijner
26.01.2011, 07:26
Bei den beschriebenen gesundheitlichen Problemen dürfte er spätestens bei der praktischen Truppmannausbildung Probleme haben, die Lernziele zu erreichen.

Astra12
26.01.2011, 08:01
für so etwas gibt es doch die Eingangsuntersuchung beim Feuerwehrarzt, sagt der Ja, dann ist alles ok.

marka
26.01.2011, 10:03
Ich sehe das auch eher skeptisch.
Nur um die Zahlen zu frisieren, Aktive aufzunehmen, halte ich für zumindest bedenklich.

Klarheit könnte der Besuch des potentiellen Kameraden beim Amtsarzt, der FUK, oder bei einem anerkannten Facharzt, der auch Arbeitstauglichkeitschecks machen darf, bringen.

Allein die Einschränkung, er möchte lediglich den TM machen, ist für mich persönlich ein "No go".
Eine Einsatzkraft bringt im Einsatz gar nichts, wenn sie dauerhaft bei jedem Pups sagt, sie könne dies oder das (Leitern holen und in Stellung bringen, Schläuche tragen und verlegen/einrollen, Standrohr tragen und setzen, etc. ...) aus gesundheiitlichen Gründen nicht machen.

Wofür soll die Person denn verlässlich eingesetzt werden?
Verkehrslenkung? Absicherung? Atemschutzüberwachung (ASÜ)? Gerade letzteres setzt erstens die Teilnahme am Sprechfunklehrgang voraus, was aber wiederum der Äußerung, außer TM keine weiteren Lehtrgänge besuchen zu wollen, widerspricht. Ferner sollte die Person für die Verwendung in der ASÜ den Lehrgang zum AGT absolviert haben, um die Grundsätze des Atemschutzeinsatzes zu kennen/beherrschen.

Ihr seht also, es bleiben extrem viele Fragen offen...

Angriffstrupp
26.01.2011, 10:14
Meine Meinung ist das er z.b das Feuerwehrhaus besetzt, die FEZ, oder am ELW als Melder bzw als Funker eingesetzt werden könnte, oder sollte!
Aber in der heutigen Zeit kann sich kaum einer Erlauben einen Ehrnamtlichen abzulehnen, wobei der Einsatz an " Vorderster Front " sicherlich nicht in Frage kommt!

überhose
26.01.2011, 10:39
Laufen geht einigermaßen.Bücken und knien sind sehr schwer.Einige Körperteile sind taub.Kein Geschmacksempfinden.Weder riechen noch schmecken.Vorab, da sich ja doch wieder einer an meiner Meinung stören wird: Ja, für ihn selbst ist das eine Scheißsituation, die ich niemandem wünsche, und wo ich höchsten Respekt für diejenigen habe, die damit ihr Leben weiterhin meistern.

Aber: Feuerwehrtauglichkeit in meinem Augen ein klares Nein.
Mir als Wehrführer würde da auch nicht das 08/15-Formular eines Arztes reichen, der vielleicht ohne jedes Hintergrundwissen unter Feuerwehr die örtliche Lach- und Schießgesellschaft mit den lustigen Festen und der Osterfeuerbrandwache sieht, und ihr was gutes tun will wenn jeder irgendwie tauglich ist. Da wäre mir das verbleibende Stück Verantwortung immer noch zuviel.


Aber in der heutigen Zeit kann sich kaum einer Erlauben einen Ehrnamtlichen abzulehnenDoch, auch und gerade heute.
In einer großen Masse von Feuerwehrleuten ist es einfacher, einzelne Leute mit durchzuziehen, die nicht jede Grundanforderung erfüllen können. Wird die Masse der gesamten Feuerwehrleute weniger, ist jeder mehr gefordert, und es wird immer schwieriger, solche Einzelfälle vernünftig mit einzubeziehen. Richtige Konsequenz wäre eigentlich, wenn die Quantität sinkt, muss die Qualität steigen.
Im Feuerwehrbereich versucht man lieber sinkende Quantität mit Absenken der Anforderungen zu begegnen. Grob gesagt das, was diverse Armeen schon in diversen Kriegen versucht haben: wenn nix mehr hilft, Schulkinder und Rentner an die Front. Geklappt hat das nie.

marka
26.01.2011, 12:03
[...]Grob gesagt das, was diverse Armeen schon in diversen Kriegen versucht haben: wenn nix mehr hilft, Schulkinder und Rentner an die Front. Geklappt hat das nie.

Das ist zwar krass ausgedrückt, ist aber leider nur zu wahr.
Abgesehen davon, dass ich Dir voll zustimme.

Der Ansatz, dass bei sinkender Quantität die Qualität(sanforderung) steigen muss, klingt gut und plausibel.

Heros21/10
26.01.2011, 12:41
Meine Meinung ist das er z.b das Feuerwehrhaus besetzt, die FEZ, oder am ELW als Melder bzw als Funker eingesetzt werden könnte, oder sollte!


Dafür müsste derjenige aber auch wieder entsprechende Lehrgänge machen, was er ja nicht will.

Superyoshi
26.01.2011, 13:38
Ich denke, man sollte hier auch nicht eventuelle Mediakmente vergessen, die eine solche Tätigkeit nicht zulassen (Stichwort "Drogen").

Ansonsten stimme ich den Vorpostern zu, kein Feuerwehreinsatz!

überhose
26.01.2011, 13:38
Dafür müsste derjenige aber auch wieder entsprechende Lehrgänge machen, was er ja nicht will.Vor allem müssten an diesem Standort überhaupt mal ein ELW oder FEZ vorhanden sein.

firefraggle
26.01.2011, 13:55
Hallo,

schonmal vielen Dank für die Meinungen.Ich aknn noch folgendes hinzufügen:

1.Hier muss kein Kamerad vor dem Eintritt zum Arzt.Erst ab Lehrgang Atemschutz (G26.3)

2.Die Feuerwehr die es betrifft besitzt ein LF8.Keine weiteren Fahrzeuge und keine weiteren Funktionen wie z.b Kreisbereitschaft.Als Ausstattung 4 PA und Löschgeräte für 1 Gruppe.Keine Ausrüstung TH.Nichteinmal Stromegenrator oder ähnliches.Also eine Feuerwehr mit Grundausstattung.

3.Die Truppmann 1 Anmeldung ist erfolgt.Dieser Kamerad soll ab Februar ausgebildet werden.Sein Probejahr hat er absolviert.Die Feuerwehr übt 1 mal im Monat und auch nur aufm Zettel.Einsätze 5 im Jahr.Also konnte man dort auch keine Eignung oder Einschränkungen feststellen.

Warum frage ich überhaupt ???

1.Ich soll diesen Kameraden ausbilden und habe Bauchschmerzen.
2.Ich fordere diese Wehr 5 mal in Jahr zu größeren Lagen an.Als Einsatzleiter möchte ich aber 100 Prozentige Sicherheit für alle eingesetzten Kräfte.Ich müsste dann an der EST jeden im Auge behalten und jeden persönlich einsetzen.Als Zugführer dann völliger Quatsch.Aber der GF dieser Feuerwehr sieht es anders.

(das kann einfach nicht meine Aufgabe sein)

An höherer Stelle höre ich dann immer nur:

Ach lass den/die doch in Ruhe.Die 5 mal im Jahr wird es schon klappen.Man muss nicht immer alles übertreiben.

(Mit Sicherheit Fehlverhalten der obersten Führung)

Im (NBrandSchG) steht: "für den Einsatzdienst gesundheitlich geeignet"

Tja und da spalten sich die Meinungen.Ich bin kein Arzt.Es wird aber auch kein ärztliches Gutachten (oder ähnlich) angefordert.Wer soll dann also entscheiden was uns das Gesetz sagt?Im Gesetzt hätte stehen müssen: "gesundheitlich geeignet mit Attest" .Dann wäre der Fall einfacher.Atemschutz ohne G26.3 ist ja auch ganz klar geregelt.

Im schlimmsten Falle werde ich wohl damit Leben müssen.Im Einsatz erkenne ich ihn sowieso.Er ist der einzigste der in Niedersachsen mit dem Schutzanzug Bayern 2000 rumläuft.Und da sagt die FUK Niedersachsen ja auch ganz klar etwas anderes.Der Schutzanzug ist Uralt von Ebay.Also in Niedersachsen so nicht zugelassen.

Ich warte nochmal 1-2 TAge ab.Vielleicht kommt ja hier noch der entscheidene Beitrag !!!

Gruß Firefraggle

überhose
26.01.2011, 14:35
1.Hier muss kein Kamerad vor dem Eintritt zum Arzt.Erst ab Lehrgang Atemschutz (G26.3)Neben dem von dir schon genannten NBrandSchG kann man die "gesundheitliche Eignung" auch aus der UVV herausholen (V C53 "Feuerwehr"). Dort steht die "körperliche Eignung" im § 14, in den Erläuterungen findet man das: "Maßgebend für die Forderung sind die landesrechtlichen Bestimmungen. Entscheidend für die körperliche und fachliche Eignung sind Gesundheitszustand, Alter und Leistungsfähigkeit. Bei Zweifeln am Gesundheitszustand soll ein mit den Aufgaben der Feuerwehr vertrauter Arzt den Feuerwehrangehörigen untersuchen."
Du hast als übergeordnete Führungskraft und/oder Ausbilder solche Zweifel => Ärztliche Untersuchung fordern.

Ein weiterer Anhaltspunkt wäre: Was sagt die zuständige Unfallkasse dazu?


Warum frage ich überhaupt ???
1.Ich soll diesen Kameraden ausbilden und habe Bauchschmerzen.Man kann einen Ausbilder nicht zwingen, den erfolgreichen Besuch eines Lehrganges zu bescheinigen. Man kann ihn auch nicht zwingen, an einzelne Lehrgangsbesucher geringere bzw. von den Vorgaben abweichende Anforderungen zu stellen. Insofern wäre es eine Möglichkeit, die Lehrgangsteilnahme zuzulassen, und bei objektiver und gleicher Betrachtung aller Teilnehmer dann evtl. nicht jeden bestehen zu lassen (vgl. Anforderungen nach FwDV 2 - ich glaube kaum, dass der Mann das bei objektiver Betrachtung schaffen kann, abgesehen davon, dass ich eine Teilnahme mit nicht zugelassener Schutzkleidung erst gar nicht zulassen würde!).
Nachteil allerdings: In so einem Fall bist du als Ausbilder der Blödmann. Passiert dem Teilnehmer während des Lehrganges was, bist du (mit) dran, ist der Lehrgang dann mit dem zu erwartenden Ergebnis beendet, wirft dir jeder vor du hättest den Mann extra durchfallen lassen, lässt du ihn bestehen und dann später passiert ihm was, fällt das dümmstenfalls auch wieder auf dich zurück. Und für den Mann selber ist diese Situation ja auch nicht gerade prickelnd.

Heros21/10
26.01.2011, 14:36
Mit Sicherheit Fehlverhalten der obersten Führung


Auf jeden Fall.

Der von dir beschrieben GF ist das beste Beispiel für die geballte Inkompetenz einer Führungskraft, welche leider immer mehr Einzug in diese Reihen erhält. Das selbe gilt für die Wehrführung.

Ich finde es Verantwortungslos und gefährlich, aber solche "Querschießer" gibts immer und das bekommt man aus denen auch nicht so einfach raus.

feuerball
26.01.2011, 14:57
Wenn er Frührentner ist dann würde ihm doch schon bescheinigt das er Arbeitsunfähig ist.

Wer nicht arbeiten gehen kann, der kann auch nicht zur Feuerwehr.
(Ist zwar bissel krass aber so ist es.)

Als Ausbilder würde ich mich verweigern so ne Leute auszubilden.

Wenn man so krank ist, ist man im Feuerwehrdienst eine Gefahr für andere.

k-serv
26.01.2011, 16:22
Wer nicht arbeiten gehen kann, der kann auch nicht zur Feuerwehr.
(Ist zwar bissel krass aber so ist es.).

Eine interessante Aussage welche mich zur Zeit selbst beschäftigt. Mich hat der Feuerwehrdienst (unter anderem) krank gemacht. Zur Zeit kuriere ich das sog. "Burn Out" aus. Für die psychische Genesung ist aber sozialer kontakt sehr wichtig, außerdem sinnvolle Beschäftigung. Ich will also wieder als Ausbilder tätig werden. Nach obiger Aussage darf ich das nicht? Als EL werde ich wohl die nächste Zeit nicht taugen, das sehe ich ein! Aber als Maschinist?
Diese Fragen beschäftigen übrigens auch einige meiner Ärzte, sind also so leicht nicht zu beantworten.


Als Ausbilder würde ich mich verweigern so ne Leute auszubilden.


Ist es wirklich Aufgabe und Verantwortung des Ausbilders hierrüber zu entscheiden? Sicher, wenn während des TM-Lehrganges deutlich wird, das der Kamerad weder Prüfung noch Lehrgang entsprechend absolvieren kann, so ist der Ausbilder zum Handeln verpflichtet, aber pauschal eine Teilnahme am Lehrgang verweigern???? Ich persönlich würde mir den Mann/die Frau erst einmal selbst anschauen wollen.

Zum eigentlichen Fall möchte ich noch eines sagen: Mir würde es auch keine Freude machen solche Leute auszubilden. wegen der Behinderung? NEIN! Aber wegen der Aussage "Ich mach nur TM und sonst nix"... Das sieht mir schwer nach Stammtisch-Feuerwehrler aus! Und die bilde ich wirklich nicht so gerne aus.

@firefraggle: Gibt es bei Euch nicht vielleicht eine "Altersabteilung"? Einige hiesige Feuerwehren haben das, hier treffen sich die altgedienten Feuerwehrleute jehnseits der 60. Sie kümmern sich um Feste, und im Einsatz wird Kaffee gekocht. So etwas wäre doch was für den Kameraden!

feuerball
26.01.2011, 16:49
Sage ja auch nicht das wenn man krank wird aus der Feuerwehr aussteigen soll.

Nein vielmehr an Übungsdiensten und so teilnehmen und es gibt noch viele Hilfsarbeiten die man tätigen kann in der Feuerwehr.

Aber leute die Krank geschrieben sind haben im Einsatzdienst nichts zu suchen.

Ich habe auch ein fall von Burn Out in der Familie daher ist mir bekannt das eine kleine Überreizung zu einem kompletten ausfall führen kann, also auch nicht als Maschinist kann man jemand damit einsetzen da eine Einsatzfahrt noch mehr Streß bedeutet als eine fahrt im privat PKW.

Es ist sicher nicht die aufgabe eines Ausbilders sowas zu entscheiden aber so wie die körperlichen Einschränkungen beschrieben würden ist diese Person nun einfach mal nicht tauglich für den aktiven Feuerwehrdienst.

Spätestens beim Pumpen schleppen, Schläuche ausrollen, Leitern aufstellen etc. wird er die Ausbildung abbrechen müssen.
Ein Platz also sinnlos vergeben in der Ausbildung, vielleicht wollte jemand anderes zum Lehrgang es war nur kein Platz mehr frei.

marka
26.01.2011, 16:55
Bei uns gibt es drei Abteilungen:

Aktive
Hier sind alle aktiven, einsatzbereiten Kameradinnen und Kameraden zwischen 17 und 55 Jahren. Anwesenheitspflicht bei allen Diensten. Je nach besuchten Lehrgängen die entsprechende Einsatzschutzkleidung.
Reserve
Hier sind alle einsatzbereiten Kameraden von 55 bis max. 65 Jahren. Anwesenheitspflicht bei Diensten nesteht nicht, ist aber ausdrücklich erwünscht. Einsatzkleidung je nach besuchten Lehrgängen.
Ehrenabteilung
Hier sind alle ehemaligen Aktiven, die entweder ab dem 60. Lebensjahr den Antrag auf Übergang in die Ehrenabteilung stellen können, sofern sie noch einsatztauglich sind.
Ab dem 65. Lebensjahr geht man automatisch in die Ehrenabteilung. Keine Dienstpflicht, aber immer zwecks Kameradschaftspflege gerne gesehen. Nur noch die Uniform als "Ausrüstung".
Sollte man unfall- oder arbeitsbedingt nicht mehr einsatzfähig sein, kann der Antrag auf Übergang in die Ehrenabteilung gestellt werden.

Alle drei Gruppen haben in der Mitgliederversammlung volles Stimmrecht.

Ich denke, der betreffende Kamerad (?, bei seiner Einstellung...) passt in keine der drei Gruppen.
Er ist meiner Meinung nach nicht einsatztauglich! Seine Einstellung lässt zu wünschen übrig.
Für die Reserve ist aber auch die Einsatztauglichkeit notwendig.
Um in die Ehrenabteilung zu kommen, muss er aktives Mitglied der Einsatzabteilung gewesen sein, das ist aber nicht der Fall.

Manche Wehren bieten noch die passive Mitgliedschaft an. Dann zahlt man einen jährlichen Mitgliedsbeitrag, hat in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht und hat weder Einsatzkleidung, noch Uniform. Also quasi "Freund und Förderer".
Vielleicht wäre das ja was für die Person...

k-serv, Deine Situation rührt mich an (keine Ironie, ich weiß nur gerade nicht, wie ich es anders schreiben soll).

Aber bei Dir ist die Situation in meinen Augen eine deutlich andere. Du hast Deine Lehrgänge besucht und Dich sicher in vielen Einsätzen, Wettkämpfen und Übungen verdient gemacht. Und, Du schreibst von Ausbildertätigkeit, das kann man nicht hoch genug bewerten. Dienst- und Einsatzbereitschaft für sich ist ja schon gut, aber darüberhinaus noch weitere Freizeit "zu opfern" um Nachwuchs auszubilden, ist ein zusätzliches Engagement, welches sicherlich eine erweiterte Betrachtungsweise nach sich ziehen muss.

Man darf allgemein derartige Fälle nicht pauschalisieren, es kommt immer auf den Einzelfall an. Aber der vom TO geschilderte Fall ist für mich eindeutig.

madhef
29.01.2011, 14:52
Das Problem ist nun, daß man nach dem Gleicheitsgrundsatz vorgen muß. Nur diesen einen FA dazu zu zwingen eine entsprechende arbeitsmedizinische Freigabe zu erlangen bringt Probleme mit sich. Wenn dann von allen! Es wäre natürlich schön wenn dies überall Standard wäre.

Als Ausbilder kann man sich sicher weigern jemanden auszubilden. Läuft aber (je nach eigener Stellung) auf eine ganz oder gar nicht Geschichte heraus.

In wessen Auftrag erfolgt denn die Ausbildung? Ich würde zumindest von diesem Verlangen, daß er mir bescheinigt, daß die TN die erforderliche gesundheitliche Eignung haben. Regt in diesen Kreisen zum Denken an... ;-)


@marka
Und wie schafft es eure Reserve die in der FwDV 2 geforderten 40 Fortbildungsstunden pro Jahr und FA zu erreichen?

marka
29.01.2011, 16:38
@marka
Und wie schafft es eure Reserve die in der FwDV 2 geforderten 40 Fortbildungsstunden pro Jahr und FA zu erreichen?

In dem sie beim Regeldienst anwesend ist und nach Möglichkeit an allen Übungen teilnimmt.
Das ist eine Sache der Kameradschaft und Identifikation mit der Sache.

madhef
30.01.2011, 13:43
In dem sie beim Regeldienst anwesend ist und nach Möglichkeit an allen Übungen teilnimmt.

Aber ich das wäre kein MUSS.

Also werden dann diejenigen, die nicht die 40 Stunden erreichen nicht mehr eingesetzt - richtig? Also wozu diese FA dann als Reserve bezeichnen?

überhose
30.01.2011, 13:53
Weil für Kaffeekochen im Feuerwehrhaus, das Vorbereiten der Schlauchwäsche oder sonstige Hintergrundtätigkeiten die 40h-Regel der FwDV 2 irgendwie verzichtbar ist?

marka
30.01.2011, 15:30
Aber ich das wäre kein MUSS.

Also werden dann diejenigen, die nicht die 40 Stunden erreichen nicht mehr eingesetzt - richtig? Also wozu diese FA dann als Reserve bezeichnen?

Also ich möchte auf die Erfahrung der Kameraden in der Reserve beim Einsatz nicht verzichten, die sind mir sogar wesentlich lieber als manche Jungspunde, die frisch aus den Lehrgängen kommen und meinen, die Welt gehöre ihnen.

Und nur, weil sie nicht auf die 40 Stunden kommen, wegen ein paar Erbsenzählern auf dieses Wissen verzichten? NEIN !

Diese Kameraden sind i.d.R bei jedem Dienst anwesend. Das ist, wie ich schon sagte, eine Sache der Einstellung!

[Ironiemode on]
Aber sicher wird bei Euch in jedem Einsatz alles strikt nach FwDV gemacht, deshalb schleppt auch der Melder immer alle gedruckten Exemplare bei jedem Einsatz mit sich rum, nur um sicher zu gehen...
[Ironiemode off]

k-serv
30.01.2011, 15:50
Und nur, weil sie nicht auf die 40 Stunden kommen, wegen ein paar Erbsenzählern auf dieses Wissen verzichten? NEIN !

Diese Kameraden sind i.d.R bei jedem Dienst anwesend. Das ist, wie ich schon sagte, eine Sache der Einstellung!


Die FwDV 2 spricht beim Thema Fortbildung von Truppmännern/-frauen von "soll" und nicht von "muss". Eine Pflicht zur Fortbildung besteht also nicht!

Ich muss mich Markus Meinung anschließen, die Erfahrung kann oft mehr wiegen, als sich zum 1000 mal anzuhören das man eine Leiter entweder im Pass- oder Kreuzgang besteigen soll. (Übrigends, hat jemand das schon mal anders versucht?)

Ein gesundes Mass an Fortbildung muss sein, besonders wenn es Neuigkeiten gibt, einen Ausschluss aus dem Einsatzdienst weil man nicht 40 Stunden zusammenbekommt halte ich jedoch für Schwachsinn.

Liebe Grüße aus Bayern,

Knut

überhose
30.01.2011, 16:16
Die FwDV 2 spricht beim Thema Fortbildung von Truppmännern/-frauen von "soll" und nicht von "muss". Eine Pflicht zur Fortbildung besteht also nicht!Soll = "muss, wenn kann".
Wieso man diese 40h nicht kann, muss mir mal einer erklären. Das sind 30 Zeitstunden pro Jahr, 2,5h pro Monat...
Da braucht man kein Paragraphenreiter zu sein, um festzustellen: Jeder Dackelzuchtverein kostet mehr Zeit.

Übrigens: Pflichtstunden THW: 120!
Übrigens²: FwDV 2 selber sagt auch, dass die genannten Ausbildungen Mindestforderungen sind. Und eine Mindestforderung so zu interpretieren, dass "Soll" keine Pflicht ist, ist schon lustig.

Heros21/10
30.01.2011, 17:11
Übrigens: Pflichtstunden THW: 120!


Und selbst die zusammen zu bekommen ist keine große Aktion, wenn man seinem Hobby aus Leidenschaft nachgeht.
(Eigene Erfahrung)

nederrijner
30.01.2011, 17:18
Eben, meiner Erfahrung nach haben diejenigen, die wirklich eine große Erfahrung haben, von der man etwas lernen könnte, auch keine Probleme mit der Erfüllung der lächerlich geringen 40 Stunden je Jahr.

madhef
30.01.2011, 19:02
Und selbst die zusammen zu bekommen ist keine große Aktion, wenn man seinem Hobby aus Leidenschaft nachgeht.
(Eigene Erfahrung)

Stimmt. Ich habe in den letzten 5,5 Jahren 2100 Dienststunden (Aus-/Fortbildungen, Einsätze) zusammenbekommen.

k-serv
30.01.2011, 19:14
Soll = "muss, wenn kann".
Wieso man diese 40h nicht kann, muss mir mal einer erklären. Das sind 30 Zeitstunden pro Jahr, 2,5h pro Monat...

Ich kenne Feuerwehren, die bieten nur 40h/Jahr an Ausbildung an. Wenn man dann im Schichtdienst arbeitet ist das ganz schnell unmöglich auf die geforderten Stunden zu kommen.


Übrigens²: FwDV 2 selber sagt auch, dass die genannten Ausbildungen Mindestforderungen sind. Und eine Mindestforderung so zu interpretieren, dass "Soll" keine Pflicht ist, ist schon lustig.

Achtung, hier nicht "Ausbildung" mit "Fortbildung" verwechseln!

Ich meine ja auch nur: Wenn jemand ein erfahrener Feuerwehrmann ist, bei jedem Einsatz dabei und für jede Schandtat zu haben, dann sollte dieser sicher nicht des Einsatzdienstes verwiesen werden, weil er vielleicht "nur" etwa 36 Stunden zusammenbekommt. Fortbildung muss sein, aber bitte im Rahmen bleiben!

Gruß aus Bayern,

Knut

überhose
30.01.2011, 19:47
Ich kenne Feuerwehren, die bieten nur 40h/Jahr an Ausbildung an.Tja, dann sind sie es selbst schuld. Irgendwann kommt der Tag, da kommt sowas unbequem auf den Prüfstand.


Achtung, hier nicht "Ausbildung" mit "Fortbildung" verwechseln!Der Passus der Mindestforderung steht in der FwDV2 im Vorwort und gilt dadurch m.E. für die genannten Aus- und Fortbildungen.


Fortbildung muss sein, aber bitte im Rahmen bleiben!Nochmal: Der Rahmen sind runtergerechnet gerade mal 2,5h pro Monat! Wer die nicht leisten kann/will, für den gilt das was du weiter oben geschrieben hast:
Das sieht mir schwer nach Stammtisch-Feuerwehrler aus!
(Wobei auch jeder Stammtisch schon mehr Zeit investiert, als diese lächerlichen 2,5h pro Monat)

k-serv
31.01.2011, 10:25
Der Passus der Mindestforderung steht in der FwDV2 im Vorwort und gilt dadurch m.E. für die genannten Aus- und Fortbildungen.


FwDV 2, Vorwort, Abs.4: "Die in der vorliegenden Dienstvorschrift beschriebene Ausbildung stellt die Mindestanforderung dar."

Hier steht nichts von Fortbildung, das heißt im Juristendeutsch sie ist auch nicht gemeint.

Gruß aus Bayern,

Knut

Hawkfighter
31.01.2011, 13:50
Ich würde vorschlagen, dass er Aufgaben außerhalb der direkten Einsatztätigkeit übernimmt (natürlich ohne TrM-Ausbildung). Wir konnten für uns zum Beispiel den Ehemann einer Kameradin gewinnen, der uns jetzt als Koch zur Verfügung steht, bei Übungen, aber auch bei größeren Einsätzen. Außerdem haben wir bei uns in der Wache eine kleine Funkbude, von denen die Rückmeldungen getätigt werden und der Einsatz protokolliert wird. Solche Tätigkeiten böten sich an.
Aber die Zahlen zu schönigen ist in meinen Augen etwas sinnlos, da es sich ja im Prinzip nur um eine Karteileiche handelt, da nicht einsatzfähig.

danielhecker
01.02.2011, 21:01
kleine Funkbude, von denen die Rückmeldungen getätigt werden und der Einsatz protokolliert wird. Solche Tätigkeiten böten sich an.
ohne Funklehrgang?

feuerball
01.02.2011, 21:07
Naja er brauch ja nicht Funken sondern den Kaffee kochen und das Protokoll schreiben.

Mister-X
13.02.2011, 15:20
Mahlzeit,

mal versucht mit der Person direkt zu sprechen?
Ihn darauf Aufmerksam machen was dir Bauchschmerzen macht usw. öffnet ihm ja evtl. die Augen und er sieht es selber ein. Zumindest eine möglichkeit die klappen KÖNNTE.

Ansonsten sehe ich es wie einige hier....

-Als Arbeitskraft denke ich mit den "Erkrankungen" nicht zu gebrauchen (kann ich nicht tragen etc. pp.).

Ohne Funk- und Atemschutzausbildun so wie ein wenig Einsatzerfahrung würde ich ihn nie die Atemschutzüberwachung in einem Einsatz machen lassen.

Ich sehe ein das hier Bauchschmerzen entstehen und arge bedenken, das würde mir nicht anders gehen.
Die Verantwortung würde ich ebenfalls nicht auf mich nehmen wollen... egal welche. Wenn deine Vorgesetzten das nicht verstehen musst du dir so wie die momentane Situation überlegen ob du es selber mit allen mitteln versuchst, oder aufgrund des Risikos sagst, nehmt ihn für meine Position... denn ich nehme das Risko nicht auf mich.
Klingt drastisch und ist schwerer schritt, aber wie gesagt... das letzte mittel der wahl womit du dann auf der sicheren seite wärst.

Mla unabhängig davon... die haben 5 Übungen im Jahr und führen die nichtmal durch? Der Ausbildungsstand muss ja Katastrophal sein, mal davon abgesehen scheint die Motivation ja auch extrem gut zu sein in der LG.
Kann mir vorstellen warum der GF von denen nix dagegen hat, er sieht die Anforderungen scheinbar nicht da er Sie selten hat...


^^ Meine meinung zu dem ganzen...

Grüße