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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Stasimelder"



marka
11.01.2011, 13:28
Moin zusammen,

ein Feuerwehrkanmerad erzählte mir, dass er in der Wehr einige Kameraden hätte, die sich selber FME angeschafft haben.
Diese hätten sie so programmiert, dass sie nicht nur alarmiert werden, wenn ihr eigener Zug alarmiert wird, sondernm auch, wenn irgend eine Einheit aus ihrer Wehr einen Alarm erhalten.

Ist so etwas wirklich möglich? Und wenn ja, wie?

Danke für Eure Antworten!

consti_ffb
11.01.2011, 13:32
um was für einen melder handelt es sich denn?

wenn es sich um einen quattro handelt kann er natürlich weitere schleifen wie die der anderen einheiten programmieren.

marka
11.01.2011, 13:46
Kann ich Dir nicht genau sagen, aber das geht ja schon in die Richtung.
Danke übrigens für die extrem schnelle Antwort!

Ist es überhaupt zulässig, sich privat Funkmeldeempfänger anzuschaffen?

J@n
11.01.2011, 13:47
Hallo,

ein weitere Möglichkeit ist es so genannte "Gruppenrufe oder Kommandantenruf" zu erstellen, was dann folgender Maßen funktioniert:

eine normale Schleife ist 5 Stellig wenn nun in einem Melder die letzte Stelle als "Gruppenruf" programmiert ist so alarmiert er bei allen Schleifen sobald er die ersten 4 Stellen erkennt.

D.h. ein auf 1234* programmierter Melder löst bei allen Alarmen von 12340 bis 12349 aus.

Gruß Jan

marka
11.01.2011, 13:52
Gut, in die Richtung dachte ich auch schon, war mir aber nicht sicher, ob das auch so gehandhabt wird.

Betatester
11.01.2011, 14:40
Ist es überhaupt zulässig, sich privat Funkmeldeempfänger anzuschaffen?

Frag deinem Wehrführer oder andere, in vielen Wehren ist das manchmal sogar erwünscht weil die finanziellen Mittel nicht da sind.

Leitstelle_V
11.01.2011, 14:50
[...] Ist es überhaupt zulässig, sich privat Funkmeldeempfänger anzuschaffen?

Natürlich ist es zulässig, sich einen Funkmelder zu beschaffen. Es ist aber nicht zulässig, mit diesem Nachrichten zu empfangen, die nicht für den eigenen Empfang gedacht sind, die also nicht mit der "eigenen" Schleife (Alarmadressen) gesendet werden.

Somit stellt das Programmieren fremder Schleifen ebenso einen Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz dar, wie es das "Aufschalten" (der Mithörbetrieb) des Melders tut, und ist kein bisschen "legaler", als das oft als "weniger gerechtfertigt" erscheinende Mithören mittels Funkscanner.

Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich weiß ja nicht, in welchem Zusammenhang du fragst... Aber gerade im analogen Bereich möchte ich gar nicht wissen, wieviele "gepimpte" Meldeempfänger unterwegs sind. Unterbinden wird man das nie vollständig können. Mit Einführung der Digitalalarmierung in Verbindung mit einer Verschlüsselung erledigt sich das "Problem" in den meisten Landkreisen jedoch von selbst.

marka
11.01.2011, 15:05
OK, alles klar, danke!