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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : DLRG – 2m-Betriebsfunk



sozusagen
17.12.2010, 23:03
Hallo,

soweit ich weiß, dürfen DLRG Betriebsfunkgeräte nur über die drei zugeteilten Frequenzen (155,91 MHz – 155,93 MHz – 155,89 MHz) im 2m-Bereich verfügen, es dürfen also keine Frequenzen >Dritter< abgelegt sein.

Grundsätzlich sollen die Funkgeräte >offen< betrieben werden, also ohne Selektivruf.

Nun zu meiner Frage:
Dürfen die Funkgeräte über eine >Scan-Funktion<, auf diesen drei zugeteilten Kanälen, verfügen?

Oder ist dies, laut der >DLRG Sprechfunkverordnung<, auch untersagt?

Wer weiß da etwas genaues?

Danke in Voraus!

carpe diem
18.12.2010, 00:26
Moin erstmal...

also etwas definitives, wo was steht und wo nicht, kann ich Dir nicht sagen, aber ich war früher selber fast 15 Jahre in der DLRG und kann aus eigener Erfahrung sagen, das mir in der Zeit einige HfG´s mit Scanfunktion unter gekommen sind, und da meines Wissens nie jemand drüber "gemeckert" hat. Ich war damals auch auf Veranstaltungen auf Landes- und Bundesebene in der Funkleitung. Dabei sind mir die verschiedensten Hersteller und Typen zwischen die Finger gekommen, und kann aus meiner Sicht sagen, das die Scanfunktion sinnlos ist. Das liegt sicher im Auge des Betrachters, aber ich halte es für Blödsinn, denn auf o.g. oder vergleichbaren Großveranstaltungen haben wir immer für jeden benutzten Kanal ein separates Gerät laufen lassen. Versuche mit der Scanfunktion haben wir nach sehr kurzer Zeit wieder bleiben lassen, weil es zu unübersichtlich wurde. Und ein weiterer entscheidender Nachteil ist, das Du dann immer nur einen Kanal zur Zeit überwachen/benutzen kannst. Und im Einsatzfall gilt das gleiche. Jede OG hat Ihren zugewiesenen Kanal, damit sie die OG´s nicht gegenseitig stören. Sollte es mal einen übergreifenden Einsatz geben, wurde sich auf einen Kanal geeinigt, oder ggf. über die EL vermittelt.

mfG Christian