sozusagen
18.12.2010, 00:03
Hallo,
soweit ich weiß, dürfen DLRG Betriebsfunkgeräte nur über die drei zugeteilten Frequenzen (155,91 MHz – 155,93 MHz – 155,89 MHz) im 2m-Bereich verfügen, es dürfen also keine Frequenzen >Dritter< abgelegt sein.
Grundsätzlich sollen die Funkgeräte >offen< betrieben werden, also ohne Selektivruf.
Nun zu meiner Frage:
Dürfen die Funkgeräte über eine >Scan-Funktion<, auf diesen drei zugeteilten Kanälen, verfügen?
Oder ist dies, laut der >DLRG Sprechfunkverordnung<, auch untersagt?
Wer weiß da etwas genaues?
Danke in Voraus!
soweit ich weiß, dürfen DLRG Betriebsfunkgeräte nur über die drei zugeteilten Frequenzen (155,91 MHz – 155,93 MHz – 155,89 MHz) im 2m-Bereich verfügen, es dürfen also keine Frequenzen >Dritter< abgelegt sein.
Grundsätzlich sollen die Funkgeräte >offen< betrieben werden, also ohne Selektivruf.
Nun zu meiner Frage:
Dürfen die Funkgeräte über eine >Scan-Funktion<, auf diesen drei zugeteilten Kanälen, verfügen?
Oder ist dies, laut der >DLRG Sprechfunkverordnung<, auch untersagt?
Wer weiß da etwas genaues?
Danke in Voraus!