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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Suche Gesetz gegen "Brandschutzeinrichtungen vorsätzlich blockieren"



Etienne
13.12.2010, 22:11
Hallo Leute!

Ich weiß, dass es eine gesetzliche Grundlage gibt, die es verbietet und unter Strafe stellt, wenn Brandschutzeinrichtungen vorsätzlich blockiert werden (Aufkeilen von Rauchabschlusstüren usw.). Leider kann ich dazu nicht so recht was im Netz auf die Schnelle finden. Kann mir jemand helfen in welchem Gesetz das steht und was als Strafe angedroht wird?!

Vielen Dank Euch!

nederrijner
13.12.2010, 23:26
Sicher, dass es so etwas gibt? Außer §145 StGB fällt mir nichts ein.

feuerball
14.12.2010, 04:25
Habe letzten im Tv was dazu gesehen da hat einer ein neues Hotel getestet aber nicht Anonym sondern gleich mit der Chefin.
Die hatten dort auch Keile in einer Brandabschnittstür drin da hat er was von Gesetzen gesagt und von wegen Freiheitsstrafe aber leider keinen Plan mehr welche Sendung das war.

Bin aber der meinung das war sowas wie 24 Stunden die Reportage oder so weil es ziemlich lange ging und nicht immer zwischen mehreren sachen hin her geschalten wurde bei bei mein Revier oder so.

Tus-bw
14.12.2010, 07:24
Ich weiß, dass es eine gesetzliche Grundlage gibt, die es verbietet und unter Strafe stellt, wenn Brandschutzeinrichtungen vorsätzlich blockiert werden (Aufkeilen von Rauchabschlusstüren usw.).

Diese "Kleinigkeiten" sind im jeweiligen Landesrecht geregelt (Landesbauordnung sowie die zugehörigen Ausführungsbestimmungen).
Allerdings kann ich nicht sagen, ob euer Landesrecht Verstöße als Bußgeld-Tatbestand sieht, hier bitte selbst einmal nachsehen.

Im Gültigkeitsbereich der Arbeitsstättenverordnung greift auch noch die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.3; dies ist auch kein Bußgeldtatbestand.

Aber:
kommt durch organisatorische Mängel oder durch Unterlassen von Maßnahmen eine Person zu Schaden, greifen sehr schnell §§ 222, 229 StGB.
Schadenersatzforderungen (Schmerzensgeld, Regress, usw.) auf Zivilprozessebene lasse ich jetzt mal außen vor.

LST-82
14.12.2010, 07:59
Hier gibt es zum einen die Landesrechtlichenbestimmungen (wie es Tus-bw schon sagte) die in den jeweiligen Landesbauordnungen enthalten sind. Geprüft werden diese im Rahmen des "vorbeugenden Brandschutzes" durchen den sog. Brandschutzprüfer. Desweiteren gibt es "örtliche" Bestimmungen der Kreise/Städte/Gemeinden meist als "Feuerschutzverordnung" bezeichnet. In diesen Verordnungen sind entsprechend auch die Ordnungsgelder bei Verstößen geregelt.

Somit bei deiner entsprechenden Gemeinde/Stadt erkundigen ...


Gruß

LST-82

nederrijner
14.12.2010, 08:29
Vielleicht kann mal jemand ein Beispiel für entsprechende landes- oder ortsrechtliche Vorschriften nennen, würde mich interessieren.

Anordnungen im Rahmen der Brandschau u. ä. sind klar, aber das trifft eher den Gebäudebetreiber.

LST-82
14.12.2010, 08:53
Auf die Schnelle hier die Feuerschutzverordnung der Stadt Augsburg:

http://www.augsburg.de/fileadmin/www/dat/02ra/srecht/pdf/37/3700.pdf

firefighter93
14.12.2010, 12:42
Habe letzten im Tv was dazu gesehen da hat einer ein neues Hotel getestet aber nicht Anonym sondern gleich mit der Chefin.
Die hatten dort auch Keile in einer Brandabschnittstür drin da hat er was von Gesetzen gesagt und von wegen Freiheitsstrafe aber leider keinen Plan mehr welche Sendung das war.

Bin aber der meinung das war sowas wie 24 Stunden die Reportage oder so weil es ziemlich lange ging und nicht immer zwischen mehreren sachen hin her geschalten wurde bei bei mein Revier oder so.

hab ich auch gesehen allerdings war des (ganz gegen deine aussage:)) bei achtung kontrolle...da habs ich zumindest gesehen...vllt. einfach ma auf die internetseite von kabel eins gehen vllt. is da die sendung noch...

feuerball
14.12.2010, 12:53
Ja stimmt du hast frecht das war achtung Kontrolle.

Hatte mich bissel verwirrt weil sonst bei achtung Kontrolle ja meistens mehrere Reportagen laufen.

Der Tester des Hotels ist Ulrich Jander.

Also falls du kein Video findest dann vielleicht mal ihm ne Mail schreiben und anfragen.

DME-Murxer
14.12.2010, 14:27
Hallo Leute!

Ich weiß, dass es eine gesetzliche Grundlage gibt, die es verbietet und unter Strafe stellt, wenn Brandschutzeinrichtungen vorsätzlich blockiert werden (Aufkeilen von Rauchabschlusstüren usw.). Leider kann ich dazu nicht so recht was im Netz auf die Schnelle finden. Kann mir jemand helfen in welchem Gesetz das steht und was als Strafe angedroht wird?!

Vielen Dank Euch!

Hier die gesetzlichen Grundlagen aus der jährlichen Unterweisung, bei denen der Arbeitgeber in die Pflicht zum Brandschutz genommen wird.

Vielleicht läßt sich daraus was ableiten:

ArbSchG §3 – 14
ArbStättV § 3, § 55
BGV A1 (UVV / Unterweisungen )
UVEG § 15 Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz
HGB § 62 (Fürsorgepflicht des AG)
BGB § 618

nederrijner
14.12.2010, 14:35
Daraus ergibt sich aber nicht, dass jemand bestraft werden kann, wenn er zum Beispiel eine Rauchschutztür aufkeilt. Das mit der Satzung ist interessant, vielen Dank dafür. Etwas ähnliches ist mir für die Gegend hier nicht bekannt.

boerndibaer
14.12.2010, 17:36
Wie bereits schon erwähnt sind solche Vorschriften i.d.R. Landesrecht. Für Bayern z.B. in der VVB geregelt (http://by.juris.de/by/gesamt/BrandVerhV_BY.htm). Dort ist in § 27 zum Beispiel auch die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten festgeschrieben (in deinem Fall i.V.m. § 22 sowie den Art. 38 LStVG). In anderen BL wird es aber sicher auch ähnliche Vorschriften geben.

marka
14.12.2010, 17:47
Ich glaube, da ist auch noch was in der DIN 4066 zu finden...
Ansonsten auch mal bei Tante Wikipedia fragen:http://de.wikipedia.org/wiki/Brandabschnitt

Bastel
14.12.2010, 19:39
Tach !

Für Niedersachsen :

>
Niedersächsisches Brandschutzgesetz - NBrandSchG -
§ 32
Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
8. einer Vorschrift in einer Verordnung oder kommunalen Satzung zuwiderhandelt, die vollziehbare Ge- oder Verbote auf dem Gebiet des vorbeugenden Brandschutzes enthält, sofern die Verordnung oder die Satzung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.
<

Damit kann man zumindest den meisten Leuten erstmal kommen ...
Kompliziert wird es, wenn tatsächlich dann nach den weiteren Verordnungen und Satzungen gefragt wird ...


Teilweise ist in den verschiedenen Bundesländern was in den jeweiligen Landesbauordnungen dazu geregelt.
In der Landesbauordnung für Niedersachsen steht da nicht wirklich was zu drinn ...


Gruß
Bastel

Etienne
14.12.2010, 23:37
Hallo Leute!

Vielen vielen Dank an Euch. Das Thema scheint ja doch nicht nur mich zu interessieren. Die gemachten Anworten helfen mir persönlich schon sehr weiter.

Bablu
15.12.2010, 21:10
Daraus ergibt sich aber nicht, dass jemand bestraft werden kann, wenn er zum Beispiel eine Rauchschutztür aufkeilt.

Hi,
das ergibt sich klar aus dem § 145 StGB, wie nederrijner oben erwähnt hat.


(2) Wer absichtlich oder wissentlich
1. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder
2. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist.

Zu diesen Schutzvorrichtungen zählen natürlich alle Rauchabschlüsse und Brandschutztüren.

Hab alles erst vor 2 Monaten auf dem BSB-Lehrgang durchgekaut :-)
Unser Ausbilder hatte sogar auf einen Holzkeil dick "§ 145 StGB" geschrieben und diesen immer mahnend hochgehalten :-)

Gruß Bablu

Tus-bw
16.12.2010, 07:37
hmm ... so einfach ist das dann nun doch nicht.

Lies nochmal genau:

Wer absichtlich oder wissentlich ...

Dies impliziert Vorsatz (mindestens dolus eventualis), d.h. die Einrichtungen werden bewusst unbrauchbar gemacht.

(Grobe) Fahrlässigkeit reicht nicht aus, der Täter muss den Schaden bewusst und billigend in Kauf genommen haben!

Und das im "normalen" Geschäftsbetrieb" oder gar in privaten Bereichen (z.B. Hochhaus) jemandem nachzuweisen, der einen Keil unter die Brandschutztür packt, dürfte sehr, sehr schwer fallen.

WernerG
16.12.2010, 10:39
Auch nach einer eindeutigen und am besten schriftlich nachweisbaren Belehrung über entspr. Ver-/Gebote ?!
Da dürfte vorsätzliche Mißachtung relativ einfach nachweisbar sein.

Die Frage wird jedoch sein, ob dieses "Verkeilen" etc einem speziellen Kollegen nachweisbar seien wird. Kollektivschuld gibt's ja zum Glück nicht mehr.

Bablu
23.12.2010, 12:52
Hi,

seh das genau wie WernerG.
Wenn ich eine Person ausdrücklich darauf hinweise (am besten mit schriftlichem Nachweis), das sein Handeln bei Eintritt einer schweren Folge strafrechtliche Konsequenzen hat, und diese Person (oder auch mehrere) trotzdem Branschutztüren festkeilen, handeln sie mEn vorsätzlich (wissentlich).

Ob und wie man Jemandem nachweisen kann das ER den Keil unter die Tür gesetzt hat ist natürlich schwierig.

Aber zumindest hat man eine Gestzliche Grundlage die das Unterkeilen verbietet.

Frohes Fest
Gruß
Bablu

Teletector
24.12.2010, 13:49
Hi,
Wenn ich eine Person ausdrücklich darauf hinweise (am besten mit schriftlichem Nachweis), das sein Handeln bei Eintritt einer schweren Folge strafrechtliche Konsequenzen hat, und diese Person (oder auch mehrere) trotzdem Branschutztüren festkeilen, handeln sie mEn vorsätzlich (wissentlich).


das wäre sicherlich sehr gut - aber der Teufel steckt sicherlich im Detail...

warum hat jemand die Tür aufgekeilt ?
um Frischluft im Sommer zu verschaffen ? - nicht Strafbar...
um eine Brandausweitung zu ermöglichen ? - Strafbar aber woher sollte er wissen das es zu einem Brand kommt ? ( mal ausgenomen derer die Ihn selbst legen/legten)...

Wichtig ist was der Richter denkt aus welchem Grund unter welchen Bewegründen der "Täter" die Tür verkeilt hat...

ich möchte aber mal eine Szenario in den Raum stellen:

Kellerbrand in einem mehrgschossigen Wohnhaus.. Zugang zum Kellerraum wäre über ein Kellerfenster möglich.Der EL entschließt sich jedoch den " normalen" Zugang über das Treppenhaus zu nutzen.Die Feuerwehr benutzt Keile um Brandschutztüren aufzuhalten. Beim öfnen der Kellertür entweicht Rauch ins Treppenhaus. Im 2 OG hat Oma Jansen die Wohnungstür offen... der Rauch zieht in die Wohnung und die Oma springt in Panik vom Balkon...

Was würde hier wohl Angeklagt werden ?

Gruß und frohe einsatzfreie Tage wünsch ich Euch..

Etienne
24.12.2010, 17:23
@Teletecto

Wo steht, dass das Aufkeilen um Frischluft zu bekommen erlaubt ist? Kann ich mir kaum vorstellen, dass das so ist.

Zum Thema Kellerbrand: Das Verhalten der Feuerwehr steht doch gar nicht zur Diskussion bevor das hier abdriftet. Zu mal man bei dem von dir gebrachten Szenario Vorkehrungen wie Überdruckbelüftung oder Mob. Rauchvorhänge benutzen könnte.


Deswegen die Bitte bei eigentlichem Thema zu bleiben. Danke :-)