PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lenkzeiten im Krankentransport...



Ludwig
11.12.2010, 08:34
Grüße,

das es im LKW Bereich vorgeschriebene Lenkzeiten und Ruhezeiten gibt ist ja bekannt,
nun meine Frage an alle Juristen unter uns... :)

Wie sieht es mit einer 10 stündigen KTW Schicht aus wo der Fahrer "durchrollt"?
Vom Fahrerwechsel untereinander möchte ich hier einmal Abstand nehmen...

Ich freue mich auf Eure Beiträge...

Tus-bw
11.12.2010, 09:37
das es im LKW Bereich vorgeschriebene Lenkzeiten und Ruhezeiten gibt ist ja bekannt,
Wie sieht es mit einer 10 stündigen KTW Schicht aus wo der Fahrer "durchrollt"?


Moin,

richtig erkannt, die EG-Verordnung 561/2006 gilt nur für den gewerblichen Güter- und Personentransport, Fahrzeuge des Rettungsdienstes / (qualifizierten) Krankentransportes sind ausgenommen (Art. 3, Buchst. d).

Was bei Beschäftigten (oder Personen, die Beschäftigten gleichgestellt sind) in jedem Fall greift, ist das Arbeitszeitgesetz.
Sprich: maximal 10 Stunden täglich, wenn in 6 Monaten durchschnittlich nicht mehr als 8 Stunden täglich gearbeitet wird (Bereitschaftszeit = Arbeitszeit!?)
Einhaltung der Ruhepausen (max. 45 Minuten, Einzelpause mindestens 15 Minuten, nicht länger als 6 Stunden Arbeit am Stück)
Einhaltung der Ruhezeit zwischen zwei Schichten von 11 Stunden; eine Verkürzung muss binnen 4 Wochen ausgeglichen werden
Somit ist prinzipiell nichts gegen eine 10-Stunden-Schicht - auch hinter dem KTW-Steuer - zu sagen.

Verantwortlich für die Einhaltung der Zeiten sind sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigter (z.B. Pausen einfordern!).

Passiert, z.B. durch Übermüdung, ein Unfall, greifen die Bestimmungen des § 315 c Absatz 1 StGB "Gefährdung des Straßenverkehrs" (hier: körperliche Mängel).

Ein (schwacher) Trost für den Fahrer: je nach Konstellation kann auch der Arbeitgeber belangt werden (z.B. bei Unterlassung notwendiger arbeitsorganisatorischer Maßnahmen).