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firefighter93
07.12.2010, 13:31
Hallo:)
ich habe eine Frage, vllt. kann mir ja jemand weiterhelfen:)
Ich bin Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr in Rheinland-Pfalz.
Im Einsatzfall fahre ich für gewöhnlich mit dem Fahrrad zum Gerätehaus, da es einfach schneller geht als mit dem Auto,Roller, o.Ä.
Nun meine Frage:
Ist es richtig, dass Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr im Alarmfall berechtigt sind,
SONDERRECHTE in anspruch zu nehmen?
Ich habe dies jetzt schon öfters gelesen bzw gehört...
Kennt jemand eine Möglichkeit, auf dem Fahrrad sich zu kennzeichnen dass man im Einsatz ist?:)
bin gespannt auf eure antworten:)
grüße

Alex22
07.12.2010, 13:37
Nun meine Frage:
Ist es richtig, dass Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr im Alarmfall berechtigt sind,
SONDERRECHTE in anspruch zu nehmen?


Benutze mal die Suchfunktion.

überhose
07.12.2010, 13:41
Ist es richtig, dass Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr im Alarmfall berechtigt sind, SONDERRECHTE in anspruch zu nehmen?Ja.
Allerdings heißt das nicht, dass du dadurch andere in ihren Rechten beschränken und/oder gefährden darfst.
Beispiel für ein solches Sonderrecht: Abstellen im Halteverbot.


Kennt jemand eine Möglichkeit, auf dem Fahrrad sich zu kennzeichnen dass man im Einsatz ist?:)Keine, die nicht
- bescheuert aussehen würde und
- unnütz wäre (da, siehe oben, deine Sonderrechte niemanden interessieren und interessieren brauchen).

Ansonsten: Suchfunktion "Sonderrechte", und dann überlegen, was du da als Radfahrer überhaupt brauchen könntest, und welchen Nutzen es überhaupt hätte (das kann man aber abkürzen: keinen.)

firefighter93
07.12.2010, 16:30
Benutze mal die Suchfunktion.

naja also dazu muss ich sagen dass habe ich aber ich habe widersprüchliche antworten gefunden...

firefighter93
07.12.2010, 16:35
Ja.
Allerdings heißt das nicht, dass du dadurch andere in ihren Rechten beschränken und/oder gefährden darfst.
Beispiel für ein solches Sonderrecht: Abstellen im Halteverbot.


Keine, die nicht
- bescheuert aussehen würde und
- unnütz wäre (da, siehe oben, deine Sonderrechte niemanden interessieren und interessieren brauchen).

Ansonsten: Suchfunktion "Sonderrechte", und dann überlegen, was du da als Radfahrer überhaupt brauchen könntest, und welchen Nutzen es überhaupt hätte (das kann man aber abkürzen: keinen.)

das is ma ne antwort:)
gut wenn es "nur" so etwas ist wie im halte verbot zu parken wozu hat man denn dann überhaupt Sonderrechte als Feuerwehrangehöriger?! erscheint mir irgendwie etwas sinnlos...naja oke


über die antwort "interessieren und interessieren brauchen" könnte ich mich allerdings aufregen...es gibt sicherlich genug menschen in diesem land, die freiwillig platz machen wenn sie sehen dass ein feuerwehrangehörige eilig zum feuerwehrhaus muss weshalb braucht es sie dann nicht interessieren?!es geht schließlich um die abwendung einer gefahr gegeüber eines menschenlebens und wenn wir schon soweit sind dass es andere nicht zu interessieren braucht...wozu gibt es dann soetwas wie feuerwehr?!?!?!
was des andere angeht...ich wollte lediglich wissen ob jemand so etwas kennt und nicht wie es aussieht...naja egal was man hier zu fragen hat es scheint immer antworten zu kommen die net wirklich weiterhelfen...sondern nur zu "bösem blut" führen...

jabbo
07.12.2010, 16:47
http://www.helpi.com/Infos-Wissenwertes/Sonderrechte.htm

paffenholz
07.12.2010, 16:53
http://www.sos-pictures.de/data/media/1433/Feuerwehr-Fahrrad_044.jpg

Astra12
07.12.2010, 17:12
welche Sonderrechte willst du denn in Anspruch nehmen?
ist doch eh jeder andere schneller als du auf dem Fahrrad,oder??

Max K.
07.12.2010, 17:22
Das Recht eine rote Ampel überfahren zu dürfen? (Soll es auch für Fußgänger und Fahrradfahrer geben) Oder eine Einbahnstraße in falscher Richtung zu befahren? Oder ne Fußgängerzone? Oder den Radweg auf der falschen Seite zu benutzen. Oder..

Ich meine jetzt so prinzipiell. Dass das viele auch ohne Einsatz machen, ist mir durchaus bewusst :p

Astra12
07.12.2010, 17:39
also alles was eh jeder Radfahrer eh meistens macht ;)
dafür brauch ich kein Schild am Rad :)))))

überhose
07.12.2010, 18:36
gut wenn es "nur" so etwas ist wie im halte verbot zu parken wozu hat man denn dann überhaupt Sonderrechte als Feuerwehrangehöriger?! erscheint mir irgendwie etwas sinnlos...naja okeEs gibt Gerätehäuser, da wurden extra deshalb rundherum Halteverbote angelegt, die dann im Einsatzfall als Parkplatz für die Einsatzkräfte genutzt werden.

Und ja, Sonderrechte können auch mehr beinhalten. Meinetwegen auch maßvolle Geschwindigkeitsübertretungen, oder Überfahren eines Stopschildes ohne vollständiges Stehen. Aber immer unter dem Aspekt: Der Fahrer nutzt ein Sonderrecht, niemand sonst wird dadurch tangiert/gefährdet.


über die antwort "interessieren und interessieren brauchen" könnte ich mich allerdings aufregen...es gibt sicherlich genug menschen in diesem land, die freiwillig platz machen wenn sie sehen dass ein feuerwehrangehörige eilig zum feuerwehrhaus muss weshalb braucht es sie dann nicht interessieren?!Es braucht sie deswegen nicht zu interessieren, weil sich dadurch an ihrer Rechtslage nichts ändert, und es schnell zu Fehlinterpretationen kommen kann.
Beispiel: Du kommst mit einem Fahrrad, wie auch immer erkennbar auf "Feuerwehrfahrt". Ein Fussgänger denkt, er muss dir Platz machen, und verletzt sich dabei. Dann bist du erstens mit dran, und zweitens hast du damit nicht wirklich jemandem geholfen, im Gegenteil.


es geht schließlich um die abwendung einer gefahr gegeüber eines menschenlebens und wenn wir schon soweit sind dass es andere nicht zu interessieren braucht...wozu gibt es dann soetwas wie feuerwehr?!?!?!Um Menschenleben geht es bei wievielen Prozent der Feuerwehreinsätze? Wenn man so argumentiert, macht man sich schnell unglaubwürdig!


was des andere angeht...ich wollte lediglich wissen ob jemand so etwas kennt und nicht wie es aussieht...naja egal was man hier zu fragen hat es scheint immer antworten zu kommen die net wirklich weiterhelfen...sondern nur zu "bösem blut" führen...Manchmal steckt mehr hinter "bösen Antworten", als man glaubt (siehe oben) - und manchmal wird eine Antwort nur deshalb böse, weil sie nicht das trifft, was der Fragende gerne lesen würde...

Hawkfighter
07.12.2010, 18:41
Paffenholz hat es mit seinem Foto schon ganz gut getroffen, denke ich ;-)

Also ich hab für Einsatzfälle eine Warnweste mit einem "Feuerwehr" Rückenschild hinten drauf. Das dient dem Zweck, dass ich in der Dunkelheit besser gesehen werde und dass die Leute eventuell etwas mehr Verständniss haben, wenn ich eilig über die rote Fußgängerampel fahre.
Ein sinnvolles Mittel ist sicherlich auch ein sog. "Fahrradhelm". Wenn du tatsächlich von deinen Sonderrechten gebrauch machen möchtest, würde ich dir den nur wärmstens empfehlen!
Diese Sonderrechte sind aber als Radfahrer nur sehr beschränkt. Ich würde dir empfehlen als Radfahrer vorsichtig zu fahren. Du ziehst den kürzeren, auch mit Sonderrechten.

Was Überhose meint ist, dass es den Leuten im Prinzip recht egal ist, dass du den Radweg falschrum längs fährst, weil du einen Feuerwehreinsatz hast, deswegen ist es eigentlich unnötig. Das Gleiche gilt für das Auto. Dort darfst du sowieso nur Sonderrechte anwenden, wenn du dabei keinen anderen Verkehrsteilnehmer beeinträchtigst.

Max K.
07.12.2010, 21:05
das is ma ne antwort:)
gut wenn es "nur" so etwas ist wie im halte verbot zu parken wozu hat man denn dann überhaupt Sonderrechte als Feuerwehrangehöriger?! erscheint mir irgendwie etwas sinnlos...naja oke

Naja, in §35 STVO steht


1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Da steht erst mal was von Feuerwehr, damit sind auch (und vor Allem) die roten Autos mit den blauen Lichtern aufm Dach gemeint. Dass "Feuerwehr" auch auf Einsatzkräfte auf dem Weg zum Feuerwehrhaus zutrifft, wurde von Gerichten so ausgelegt.

firefighter93
07.12.2010, 21:06
http://www.helpi.com/Infos-Wissenwertes/Sonderrechte.htm

sehr nützliche info vielen dank:)


welche Sonderrechte willst du denn in Anspruch nehmen?
ist doch eh jeder andere schneller als du auf dem Fahrrad,oder??
naja also grundsätzlich will ich keine in anspruch nehmen weil ich eh mit dem fahrrad unterwegs bin und eh nur nebenstraßen fahre im einsatzfall (zumindest von zu hause aus...) mit dem fahrrad bin ich recht schnell...ich erreiche immer das erste auto das raus geht also sag nich ich wäre langsam;):)

das mit dem schild war eher in die richtung gemeint dass die anderen sehen dass ich im einsatz bin und dann vllt. verstehen weshalb ich sie zum beispiel mal auf dem bürgersteig rechts überhole oder so...aber naja is ja auch egal...
das feuerwehrfahrrad wird wohl eher nicht zugelassen sein oder?:D

Astra12
07.12.2010, 21:24
genau das meinte ich, wenn mich ein Fahrrad rechts auf dem Bürgersteig überholt,dann ist das eher normal als was besonderes. deshalb brauchst du dabei sicher keine Kennzeichnung.

Flo94
08.12.2010, 16:07
also bei uns in der feuerwehr nutzen einige ein motorrad um zur feuerwehr zu kommen... die tragen alle ne warnweste mit aufschrift "feuerwehr" und vorne an der scheibe auch was mit feuerwehr, laut dere erfahrung bringt das einiges...

einige erzählen zum beispiel, das autos halte obwohl sie vorfahrt haben, autos an der roten ampel stehen bleiben und sie vorbeiwinken...

natürlich trotzdem vorsichtig fahren, aber laut deren bringt es wirklich was...


mfg flo

p.s. das mit den blöden antworten kenn ich, einfach ignorieren ;-)

RoterZwerg
08.12.2010, 16:35
Servus,

ich fahre auch öfters mit dem Fahrrad zum Gerätehaus. Dabei hab ich immer meine KNALLGELBE Warnweste mit der Aufschrift "FEUERWEHR". Damit die verduzten Passanten zumindest verstehen und nicht denken ich bin ein Fahrradkurier ;-).

Die seeeeeehr laute Farradklingel bewirkt (rechtzeitig eigesetzt) auch wunder. Nur bitte nicht direkt hinter der alten Dame anfangen - das könnt ins Auge gehen.

Ansonsten gute Fahrt - und Unfallfrei.

P.S.: Bei uns in der Wehr verunglücken mehr Kameraden auf dem Weg in das Gerätehaus mit dem Fahrrad als mit dem Auto! Also immer schön aufpassen.

überhose
08.12.2010, 17:57
einige erzählen zum beispiel, das autos halte obwohl sie vorfahrt haben, autos an der roten ampel stehen bleiben und sie vorbeiwinkenViel Spass, wenn da was schief geht (da muss noch nichtmal der FM wirklich am Unfall beteiligt sein, um Probleme zu kriegen).

firefighter93
08.12.2010, 18:28
Viel Spass, wenn da was schief geht (da muss noch nichtmal der FM wirklich am Unfall beteiligt sein, um Probleme zu kriegen).

weswegen bekommt der dann probleme wenn er nich wirklich am unfall beteiligt is?! ich meine wenn er ja unbeteiligt ist und die vorfahrt bekommen hat...

sowas wie ne warnweste hab ich mir auch schon überlegt...bzw. n rückenschild eben nur etwas damit die leute sehen aha der is von der feuerwehr der hats sicherlich eilig sehen wir ma drüber weg wie er gefahren is...hat nix mit beachtet werden zu tun dahin gehend dass ich aufmerksamkeit haben will dass ich in der feuerwehr bin und mich wichtig machen will sondern eher damit die einfach sehen und evtl. verstehen weshalb ich es eilig habe...

das ein fahrrad rechts auf dem bürgersteig in der 30er zone mit knapp 40 überholt hab ich so jedenfalls noch nich gesehen;)ich als autofahrer würde mir denken was n spinner...sehe ich allerdings aha feuerwehr würde ich denken aha feuerwehr hat einsatz verständlich dass der so schnell is...

überhose
09.12.2010, 09:27
weswegen bekommt der dann probleme wenn er nich wirklich am unfall beteiligt is?! ich meine wenn er ja unbeteiligt ist und die vorfahrt bekommen hat...Das nehmen dir die Juristen auseinander, verlass dich drauf.



das ein fahrrad rechts auf dem bürgersteig in der 30er zone mit knapp 40 überholt hab ich so jedenfalls noch nich gesehen;)ich als autofahrer würde mir denken was n spinner...sehe ich allerdings aha feuerwehr würde ich denken aha feuerwehr hat einsatz verständlich dass der so schnell is...Bei dem Beispiel hast du die Sonderrechtsgrenze schon überschritten, durch einen Überholvorgang tangierst du den Überholten.

rundhauber
09.12.2010, 10:08
weswegen bekommt der dann probleme wenn er nich wirklich am unfall beteiligt is?! ich meine wenn er ja unbeteiligt ist und die vorfahrt bekommen hat...

sowas wie ne warnweste hab ich mir auch schon überlegt...bzw. n rückenschild eben nur etwas damit die leute sehen aha der is von der feuerwehr der hats sicherlich eilig sehen wir ma drüber weg wie er gefahren is...hat nix mit beachtet werden zu tun dahin gehend dass ich aufmerksamkeit haben will dass ich in der feuerwehr bin und mich wichtig machen will sondern eher damit die einfach sehen und evtl. verstehen weshalb ich es eilig habe...

das ein fahrrad rechts auf dem bürgersteig in der 30er zone mit knapp 40 überholt hab ich so jedenfalls noch nich gesehen;)ich als autofahrer würde mir denken was n spinner...sehe ich allerdings aha feuerwehr würde ich denken aha feuerwehr hat einsatz verständlich dass der so schnell is...

Moin,

gehe lieber von der Annahme aus, dass Dich die Autofahrer in der o.g. Situation mit nahezu 100%er Sicherheit für einen totalen Spinner und Angeber halten (IMO sieht FW-Weste auf Fahrrad auch voll peinlich aus). Im Schadensfall wird sich sowieso, allein schon aus Selbstschutzgründen, wahrscheinlich keiner erinnern, Dir irgendwelche Sonderrechte eingeräumt, bzw. das Rückenschild oder die Weste erkannt zu haben - spätestens wenn der Anwalt der Rechtsschutzversicherung das Heft in die Hand genommen hat.

Also: LASS ES LIEBER!

firefighter93
09.12.2010, 15:38
Moin,

gehe lieber von der Annahme aus, dass Dich die Autofahrer in der o.g. Situation mit nahezu 100%er Sicherheit für einen totalen Spinner und Angeber halten (IMO sieht FW-Weste auf Fahrrad auch voll peinlich aus). Im Schadensfall wird sich sowieso, allein schon aus Selbstschutzgründen, wahrscheinlich keiner erinnern, Dir irgendwelche Sonderrechte eingeräumt, bzw. das Rückenschild oder die Weste erkannt zu haben - spätestens wenn der Anwalt der Rechtsschutzversicherung das Heft in die Hand genommen hat.

Also: LASS ES LIEBER!


dann besser n spinner sein^^

nederrijner
09.12.2010, 16:14
weswegen bekommt der dann probleme wenn er nich wirklich am unfall beteiligt is?! ich meine wenn er ja unbeteiligt ist und die vorfahrt bekommen hat...
Am Unfall beteiligt ist jeder, dessen Verhalten den Umständen nach zum Unfall beigetragen haben kann. Also definitiv in der Situation der Feuerwehrmann.

Und du glaubst ja wohl, wie schnell die anderen Unfallbeteiligten nichts mehr davon wissen wollen, dass sie dem FA (vermeintlich) bewusst Vorfahrt gewährt haben sollen.


sowas wie ne warnweste hab ich mir auch schon überlegt...bzw. n rückenschild eben nur etwas damit die leute sehen aha der is von der feuerwehr der hats sicherlich eilig sehen wir ma drüber weg wie er gefahren is...hat nix mit beachtet werden zu tun dahin gehend dass ich aufmerksamkeit haben will dass ich in der feuerwehr bin und mich wichtig machen will sondern eher damit die einfach sehen und evtl. verstehen weshalb ich es eilig habe...
Ich fahre oft mit dem Fahrrad zur Feuerwehr, meine Meinung ist: Wenn man so fährt, dass die anderen Verkehrsteilnehmer wissen sollten, dass man bei der Feuerwehr ist, fällt das i. A. negativ auf die Feuerwehr zurück: "Die Feuerwehr rast wieder."
Das gilt für Fahrräder wie für irgendwie auffällig gekennzeichnete Kraftfahrzeuge.


das ein fahrrad rechts auf dem bürgersteig in der 30er zone mit knapp 40 überholt hab ich so jedenfalls noch nich gesehen;)ich als autofahrer würde mir denken was n spinner...sehe ich allerdings aha feuerwehr würde ich denken aha feuerwehr hat einsatz verständlich dass der so schnell is...
Die Reaktion dürfte in vielen Fällen eher sein: "Ach, die Feuerwehrspinner rasen wieder." Manchmal auch "Oh, Kinder, kommt schnell von der Fahrbahn weg!" :-(

Hawkfighter
09.12.2010, 16:19
Das Thema ist doch hinfällig, du sagst selber, dass du nur durch Nebenstraßen fährst und keine Sonderrechte benötigst, also was soll das Thema noch?
Zieh dir eine Warnweste an, wenn du willst oder lass es bleiben. Und halt dich lieber ganz bedeckt, was gewisse Sonderrechtsaktionen angeht (in 30er Zonen überholen etc.), vorallem wenn du selber noch nicht mit dem Auto fahren darfst (zumindestens nicht alleine).

firefighter93
09.12.2010, 17:30
Die Reaktion dürfte in vielen Fällen eher sein: "Ach, die Feuerwehrspinner rasen wieder." Manchmal auch "Oh, Kinder, kommt schnell von der Fahrbahn weg!" :-(

die leute widersprechen sich ja in der situation^^
zum einen wollen die dass wir schnell zur stelle sind wenn was is zum anderen sagen die aber auch die spinner:D
naja so isses halt
schätze ich werd weiterhin ohne iwelche kennzeichnung einfach so fahren wie bisher:D

überhose
09.12.2010, 17:58
die leute widersprechen sich ja in der situation^^
zum einen wollen die dass wir schnell zur stelle sind wenn was is zum anderen sagen die aber auch die spinner:DDie Leute wollen aber auch, dass
a) "wir" überhaupt ankommen und
b) sie durch uns nicht gefährdet werden.

Hawkfighter
09.12.2010, 18:27
Die Leute wollen aber auch, dass
a) "wir" überhaupt ankommen und
b) sie durch uns nicht gefährdet werden.

Das sowieso. Aber ich höre es auch ziemlich häufig, dass sich Leute über das Fahrverhalten von Feuerwehrmitgliedern in Privat-KFZ beschweren.

Es ist mir bis jetzt erst einmal untergekommen, dass man behauptet hat, wir wären zu langsam. Es stimmt zwar, dass wir in diesem Falle unwesentlich langsamer am EO waren, als normal. Unser erstes Löschfahrzeug rückt in der Regel spätestens 3 min nach Alarmierung aus, was für eine FF schon beachtlich ist, wie ich finde. In dem Falle war aber auch die Anrufinfo etwas falsch. Es hieß brennt Mülltonne und war dann letztendlich ein Dachstuhlbrand mit 2 DLK und TEL . . .

Flo94
09.12.2010, 19:13
aber eine warnweste ist nie schlecht und wenn ein autofahrer einen guten tag erwischt hat, dann gewährt er die vorfahrt... wenn nicht ist auch nix verlohren..

mit dem feuerwehrauto hat man auch sonderrechte, muss aber trotzdem so fahren das man keinen in gefahr bringt oder? also warum sind dann die ganzen autos rot, laut und blinken? könnte man genauso interpretieren...

also ich würd die warnweste schon tragen, wobei es aber jeden selber überlassen ist...

überhose
09.12.2010, 19:20
mit dem feuerwehrauto hat man auch sonderrechte, muss aber trotzdem so fahren das man keinen in gefahr bringt oder? also warum sind dann die ganzen autos rot, laut und blinken? könnte man genauso interpretieren... ...laut und blinken hat nichts mit Sonderrechten zu tun, sondern mit dem Wegerecht...
(und auch damit darf man niemanden in Gefahr bringen, warum auch?).

Hawkfighter
09.12.2010, 20:48
aber eine warnweste ist nie schlecht und wenn ein autofahrer einen guten tag erwischt hat, dann gewährt er die vorfahrt... wenn nicht ist auch nix verlohren..

mit dem feuerwehrauto hat man auch sonderrechte, muss aber trotzdem so fahren das man keinen in gefahr bringt oder? also warum sind dann die ganzen autos rot, laut und blinken? könnte man genauso interpretieren...

also ich würd die warnweste schon tragen, wobei es aber jeden selber überlassen ist...

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
---------

Und der Paragraph 1 gilt IMMER, ob mit oder ohne Sonderrechte/ Wegerechte.

Ich weiß ja nicht wieviel Zeit es dich kostet, aber einfacher ist es meistens die Leute eben fahren zu lassen. Es wird wohl auch niemand von vorne dein Rückenschild mit Feuerwehr sehen, also vergiß es einfach. Du bekommst doch das erste Fahrzeug, wieviel schneller willst du denn jetzt noch an der Wache sein?
Aber gegen Warnwesten sagt trotzdem keiner was, ich weiß nicht wie du darauf kommst, dass es ein Problem wäre. Es wird erst problematisch, wenn du dir darauf irgendwelche Recht oder Vorteile einbildest.

Flo94
09.12.2010, 22:27
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
---------

Und der Paragraph 1 gilt IMMER, ob mit oder ohne Sonderrechte/ Wegerechte.

Ich weiß ja nicht wieviel Zeit es dich kostet, aber einfacher ist es meistens die Leute eben fahren zu lassen. Es wird wohl auch niemand von vorne dein Rückenschild mit Feuerwehr sehen, also vergiß es einfach. Du bekommst doch das erste Fahrzeug, wieviel schneller willst du denn jetzt noch an der Wache sein?
Aber gegen Warnwesten sagt trotzdem keiner was, ich weiß nicht wie du darauf kommst, dass es ein Problem wäre. Es wird erst problematisch, wenn du dir darauf irgendwelche Recht oder Vorteile einbildest.

man hat ja sonderrechte, wenn man zum Spritzenhaus fähr... nur sollte man ziehmlich aufpassen, hab mir mal die statistik angesehen wie viele feuerwehrler verunglücken bei der fahrt zum spritzenhaus, nicht schön.... die fahren da hin um leben zu retten, und lassen dabei, ohne überhaupt in einem FFW fahrzeug gesessen zu haben.... gibt ja einige die dafür sind, die sonderrechte für feuerwehrler die zum spritzenhaus fahren ganz abzuschaffen... aber naja, ich würd trotzdem ne warnweste tragen, egal ob mit oder ohne aufschrift, vorallem neigt man ja dazu, bissl "leichtsinniger" zu werden wenn es darum geht zu spritzenhaus zu kommen.. was natürlich nicht heißt das man das sollte...

danielhecker
10.12.2010, 02:14
Und der Paragraph 1 gilt IMMER, ob mit oder ohne Sonderrechte/ Wegerechte.

Setzen, 6, falsch, ...

Der 35er setzt ja für die Berechtigten die Regeln der StVO ausser Kraft, also gilt der 1er nicht mehr! Aber dafür gibt es ja den §35 Abs. 8

HvO_einseinszwo
10.12.2010, 10:53
Also ich laufe immer mit meinen neuen Birkenstocks zum Gerätehaus. Diese haben schon die Grundfarbe rot und meine Oma hat mir freundlicherweise eine umlaufende Refelexbeklebung aufgenäht, genau so die Heckwarnbeklebung "Modell Ratingen", damit mir keiner mehr in die Hacken rennt.

Frage: Ist es erlaubt, die Schuhe mit LED Frontblitzern auszustatten, damit ich bei meinem Anmarsch zum Gerätehaus (Sechsspurige Autobahn A3 liegt zwischen Wohnhaus und Wache als Abkürzung) besser erkannt werde? Darf ich dann damit über rote Ampeln laufen? Wie sieht es mit einem 4m-Funkrufnamen aus? darf ich damit auch gegen die Laufrichtung auf der falschen Bordsteinseite gehen? Ich habe doch die gleichen Wegerechte wie alle Feuerwehrleute, wenn ich zum einsatz laufe, oder?

Leute.....lasst mal die Kirche im Dorf. Effektiv bringt sowas garnix. Der einzige Sinn, den ich sehe, ist wenn man zB ums Gerätehaus ein Halteverbot bzw spezielle Alarm-Parkplätze hat: Ein kleiner Aufkleber bzw kl. Innenschild am PKW, aber alles andere? Schwachsinn! Keine rechtlichen Konsequenzen, verleitet zum Rasen!

marka
10.12.2010, 13:56
Erst einmal sollte man immer, egal ob im Einsatzfahrzeug oder Privat-PKW, angemessen fahren.

Das blaue Rundumlicht und Tonfolgehorn (auf Einsatzfahrzeugen) signalisiert anderen Verkehrsteilnehmern, dass Ihr im Einsatz seid und Wegerecht in Anspuch nehmt. Das entbindet Euch aber nicht von der Sorgfalts- und Vorsichtspflicht.

Ich habe einen Scheibenaufkleber unserer örtlichen Feuerwehr auf einen Plexiglasstreifen aufgeklebt. Den lege ich, wenn ich am Gerätehaus oder Einsatzort bin, in die Scheibe.

Auf der Fahrt zum Gerätehaus und von dort zur Einsatzstelle verhalte ich mich defensiv.
Gut, ich fahre dann je nach Umgebung etwas schneller. Bin auch schon auf dem Weg zum Einsatz geblitzt worden, aber es war kein Thema, dort rauszukommen: Einsatznummer von der Leitstelle und eine Einsatzbescheinigung des Wehrführers eingereicht, und das war's.

Letztendlich hat man im PKW lediglich Sonderrechte, kein Wegerecht.
Das bedeutet, dass man Euch dann keinen Platz machen muss, denn ans Wegerecht sind zwingend Rundumkennlicht und Tonfolgehorn gebunden. Ihr dürft dann zwar die StVO übertreten, aber keinen gefährden.

Bedenkt auch, dass es im Kurzstreckenbereich höchstens 10 oder 20 Sekunden ausmacht, wenn Ihr statt 50 km/h 70 fahrt. In sofern geht die Sicherheit vor.

Wer den Maschinistenlehrgang besucht hat, sollte das aber auch wissen...

Hawkfighter
10.12.2010, 14:20
Setzen, 6, falsch, ...

Der 35er setzt ja für die Berechtigten die Regeln der StVO ausser Kraft, also gilt der 1er nicht mehr! Aber dafür gibt es ja den §35 Abs. 8

Na wurde mir jedenfalls immer so erzählt, aber es läuft ja auf das Selbe hinaus - Sorgfaltspflicht! Da führt kein Weg drumherum und das ist auch richtig so.

firefighter93
10.12.2010, 16:03
naja also nachdem ich die ganzen antworten hier gelesen hab bin ich doch schon sehr überzeugt davon mich auch in zukunft nicht zu kennzeichnen und so weiter fahren wie bisher^^wird wohl so besser sein:D
gut die einzigste kennzeichnung is mein rotes fahrrad:D
trotzdem danke für die vielen antworten die mich ja dann doch davon überzeugt haben;)

HvO_einseinszwo
10.12.2010, 21:39
Glückwunsch! ;-)

Hawkfighter
10.12.2010, 21:46
Ich weiß zwar nicht, wer dir die Warnweste ausgeredet hat, aber mach es mal so. Ist nicht falsch. Einfach mal ruhig angehen!

Tus-bw
11.12.2010, 09:42
Also ich laufe immer mit meinen neuen Birkenstocks zum Gerätehaus. Diese haben schon die Grundfarbe rot und meine Oma hat mir freundlicherweise eine umlaufende Refelexbeklebung aufgenäht, genau so die Heckwarnbeklebung "Modell Ratingen", damit mir keiner mehr in die Hacken rennt.

Foto einstellen!!! :D

RK_BAD
11.12.2010, 09:51
Setzen, 6, falsch, ...

Der 35er setzt ja für die Berechtigten die Regeln der StVO ausser Kraft, also gilt der 1er nicht mehr! Aber dafür gibt es ja den §35 Abs. 8

Setzen, 6, falsch


§35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Ich glaube nicht, dass es zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben geboten ist keine Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer zu nehmen oder gar zu schädigen und zu gefähreden.

Dass es es ab und an unvermeidbar ist das andere belästigt oder behindert werden, wenn man mit Sonder- und Wegerechten (im Einsatzfahrzeug) unterwegs ist, lässt sich nicht immer vermeiden. Aber das ist ja im Satz 2 geregelt.

Der Absatz 8 im §35 verstärkt das nur noch einmal...

Mr. Blaulicht
11.12.2010, 11:14
Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind ohne Einschränkung befreit, wenn höchste Eile geboten ist. Der §1 gilt somit nicht mehr.

Aber:

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Dies bedeutet eine höhere Sorgfalt vom Verkehrsteilnehmer, als in § 1 vorgeschrieben ist.

Gruß, Mr. Blaulicht

HvO_einseinszwo
11.12.2010, 14:19
Foto einstellen!!! :D


http://cgi.ebay.at/BOBUX-Kinderschuhe-blau-Feuerwehrauto-S-M-L-XL-/360105860554#ht_1124wt_1139

Tus-bw
11.12.2010, 14:39
Geile Puschen, die du da trägst ...

http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/thumbup.gif

firefighter93
11.12.2010, 17:47
wo wird eigentlich des 4m angeschlossen?und wo is die antenne?:D

funkereinsteiger
27.12.2010, 07:41
Also erstmals Feuerwehrmitglieder haben im Alarmfall keine Sonderrechte. Mein Vater durfte neulich 450€ abdrücken und hat noch 2 Punkte in Flensburg bekommen.
Daraufhin hat mein Vater einen Polizisten zu Dienst eingeladen und der antwortete auf die Frage:"Das vollkommenen Quatsch, solche Schilder mit Feuerwehr im Einsatz sind nur dafür gedacht, wenn man im Parkverbot steht, das die jeweiligen Politessen wissen das man eine Berechtugung hat hier zustehen. Weiterhin dürfen diese Schilder nur leuchten, nicht blinken oder ähnliches und sind während der fahrt im Auto und nicht auf dem Dach aufzubewahren."

überhose
27.12.2010, 08:33
Also erstmals Feuerwehrmitglieder haben im Alarmfall keine Sonderrechte.Falsch, falsch, falsch.


Mein Vater durfte neulich 450€ abdrücken und hat noch 2 Punkte in Flensburg bekommen.Was hat er denn getan?

Alex22
27.12.2010, 09:31
Weiterhin dürfen diese Schilder nur leuchten, nicht blinken oder ähnliches und sind während der fahrt im Auto und nicht auf dem Dach aufzubewahren."

Und die Schilder dürfen auch nicht leuchten.
Während der Fahrt aber sehrwohl auf dem Autodach plaziert werden.

12fly
27.12.2010, 10:53
Aber dann darf man auch nicht viel schneller wie 50 km/h fahren, weil sonst die Teile sich verselbstständigen. Und wenn es nass ist, oder wie jetzt es noch etwas Eis auf dem Fahrzeugdach hat, halten sie überhaupt nicht.

nederrijner
27.12.2010, 11:13
Aber dann darf man auch nicht viel schneller wie 50 km/h fahren, weil sonst die Teile sich verselbstständigen. Und wenn es nass ist, oder wie jetzt es noch etwas Eis auf dem Fahrzeugdach hat, halten sie überhaupt nicht.
Nunja, für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges und eine angemessene Fahrweise ist im Endeffekt immer der Fahrer verantwortlich.


Falsch, falsch, falsch.
Man sollte fairerweise dazu sagen, dass es immer mal wieder Gerichte gibt, die den §35 StVO so auslegen, dass sich die Sonderrechte nur auf die Feuerwehrfahrzeuge beziehen. Selbst höhere Instanzen schmeißen munter Sonder- und Wegerechte durcheinander. Die sind zwar in der Minderheit, das nützt einem aber nichts, wenn man an einen solchen Richter gerät.

12fly
27.12.2010, 11:27
Ärzte dürfen ja, nach Genehmigung mit diesen Dachaufsetzern fahren. Jedoch sind diese laut Aussage von einigen ärztlichen Kollegen nur sehr bedingt Einsatzfähig. Die meisten nutzen sie nicht mehr, weil sie eben nicht wirklich sinnvoll sind.

FW-ler und sonstige Mitglieder einer Hi-Org dürfen die Dachaufsetzer nur im stehen verwenden.

Alex22
27.12.2010, 11:29
Aber dann darf man auch nicht viel schneller wie 50 km/h fahren, weil sonst die Teile sich verselbstständigen. Und wenn es nass ist, oder wie jetzt es noch etwas Eis auf dem Fahrzeugdach hat, halten sie überhaupt nicht.

Komisch,
auf meinem steht zugelassen bis 130km/h.



FW-ler und sonstige Mitglieder einer Hi-Org dürfen die Dachaufsetzer nur im stehen verwenden.

Und wo steht das?

Tus-bw
27.12.2010, 11:32
Also erstmals Feuerwehrmitglieder haben im Alarmfall keine Sonderrechte.
So pauschal gesagt, mit Verlaub, Unsinn.

Der Knackpunkt, der beim Thema Sonderrechte sehr gerne übersehen wird, ist der Satzteil "... zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ..."

Sprich, die Inanspruchnahme von Sonderrechten, also die vorsätzliche Mißachtung der Regelungen der Straßenverkehrsordnung ist <b>nur dann zulässig</b>, wenn ohne die Übertretung die Erfüllung des Auftrages <b>vollständig vereitelt</b> würde!

Genau dieser Punkt wird von den Gerichten unter dem Begriff "Verhältnismäßigkeit" geprüft.
Und genau die ist unter dem genannten Aspekt nunmal in den meisten Fällen einfach nicht gegeben.

funkereinsteiger
27.12.2010, 16:04
So pauschal gesagt, mit Verlaub, Unsinn.


Das ist kein Unsinn man kann sich ohne Blaulicht oder Martinshorn keine Sonderwegerechte verschaffen. Wenn du bei Rot über die Ampel fährst oder andere Gesetze der StVo brichst, ist das dein Problem und du kannst nicht auf die Ausrede:"..ich hatte einen Feuerwehreinsatz.." zurückgreifen.

Mr. Blaulicht
27.12.2010, 16:08
Lieber funkereinsteiger,

bitte informiere Dich bitte hier im Forum oder in den entsprechenden Gesetzestexten und den dazugehörigen Kommentaren, was genau Sonderrechte sind, wer sie unter welchen Umständen wahrnehmen darf und was derjenige dabei beachten muss.

Mit Deinem Halbwissen kommen leider nur Halbwahrheiten heraus, und damit ist niemandem geholfen - ganz im Gegenteil.

Gruß, Mr. Blaulicht - Moderator

nederrijner
27.12.2010, 16:55
<b>nur dann zulässig</b>, wenn ohne die Übertretung die Erfüllung des Auftrages <b>vollständig vereitelt</b> würde!
Nein, "nicht oder nicht rechtzeitig" lautet m. W. die übliche Formulierung.

firefighter93
27.12.2010, 17:03
Das ist kein Unsinn man kann sich ohne Blaulicht oder Martinshorn keine Sonderwegerechte verschaffen. Wenn du bei Rot über die Ampel fährst oder andere Gesetze der StVo brichst, ist das dein Problem und du kannst nicht auf die Ausrede:"..ich hatte einen Feuerwehreinsatz.." zurückgreifen.

gibt es so etwas wie sonderwegerechte?:D
ich kenne entweder sonderrechte oder wegerechte aber sonderwegerechte hab ich ehrlich gesagt noch nie gehört:D

Tus-bw
27.12.2010, 17:12
Nein, "nicht oder nicht rechtzeitig" lautet m. W. die übliche Formulierung.
Ist abhängig von dem jeweiligen Verkehrsrechtler ... :)
Wobei die Tendenz aktuell eher in Richtung "vollständig vereitelt" geht.


Das ist kein Unsinn man kann sich ohne Blaulicht oder Martinshorn keine Sonderwegerechte verschaffen. Wenn du bei Rot über die Ampel fährst oder andere Gesetze der StVo brichst, ist das dein Problem und du kannst nicht auf die Ausrede:"..ich hatte einen Feuerwehreinsatz.." zurückgreifen.
Ich darf es dir kurz erklären:
Sonderrechte ("legaler" Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung) und Blaulicht/Horn (Alle anderen haben sofort Platz zu machen) sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe und haben absolut nichts miteinander zu tun.

Es gibt Fahrzeuge, die Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen, ohne über Blaulicht/Horn zu verfügen (z.B. Zivilstreifen des Zoll); und es gibt Fahrzeuge, die über Blaulicht/Horn verfügen, aber dennoch keine Sonderrechte in Anspruch nehmen können (z.B. Notfallfahrzeuge der Energieversorger). Und es gibt Fahrzeuge, die dürfen beides (z.B. Rettungsdienst).

Was "die Feuerwehr" und damit auch der Feuerwehrmann /- frau darf, hängt nicht zuletzt auch von dem jeweiligen Bundesland ab. Die Bundesländer sind für die Interpretation der StVO zuständig und es gibt ein paar Bundesländer, die der Meinung sind, das der einzelne Feuerwehrmann /-frau keine Sonderrechte in Anspruch nehmen können, weil die Voraussetzungen dafür generell fehlen.

marka
27.12.2010, 17:16
Das ist kein Unsinn man kann sich ohne Blaulicht oder Martinshorn keine Sonderwegerechte verschaffen. Wenn du bei Rot über die Ampel fährst oder andere Gesetze der StVo brichst, ist das dein Problem und du kannst nicht auf die Ausrede:"..ich hatte einen Feuerwehreinsatz.." zurückgreifen.

Du hast auf dem Weg zum Gerätehaus oder vom Gerätehaus mit dem privaten PKW im Falle einer Alarmierung Sonderrechte (http://bundesrecht.juris.de/stvo/__35.html).

Ich selbst bin sowohl in NRW, als auch in Schleswig-Holstein schon mehrfach auf dem Weg zum/zur Wache/Gerätehaus/Einsatzstelle in meinem privaten PKW geblitzt worden. Dabei handelte es sich zwei Mal um eine Geschwindigkeitsüberschreitung und ein Mal um einen Rotlichtverstoß.

Ich habe vor meinem Widerspruch bei der Einsatzleitstelle jeweils die Tagebuch-/Einsatznummer erfragt und eine mögliche Anfrage der Straßenverkehrsbehörde angekündigt.

Dann in den Widerspruch die Einsatznummer und -details genannt.

Alle Verfahren wurden eingestellt!
Begründung: Rechtmäßige Inanspruchnahme von Sonderrechten gem. § 35 StVO ohne Gefährdung sonstiger Verkehrsteilnehmer.

Bedeutet übersetzt:
War schon OK, ist ja nichts passiert.

Soll heißen:
So lange die Verstöße gegen die StVO ohne Gefährdung Dritter und ohne Konsequenzen (Unfall) bleiben, dürfen Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren Sonderrechte in Anspruch nehmen.

Logisch, dass man da nicht mit 90 durch eine geschlossene Ortschaft (oder gar 30er Zone vor einem Kindergarten) brettert, und auch nicht ungebremst bei rot in die Kreuzung rast.
Es kommt immer auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen an.

Noch Fragen?

nederrijner
27.12.2010, 17:19
Ist abhängig von dem jeweiligen Verkehrsrechtler ... :)
Wobei die Tendenz aktuell eher in Richtung "vollständig vereitelt" geht.
Das wäre dann aber auch für Einsatzfahrzeuge recht problematisch.

marka
27.12.2010, 17:25
1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.


In sofern dürfte fast jeder Einsatz mit Wegerecht begründbar sein.

Denn irgendwie geht es doch immer um Verhinderung zumindest von größeren Sachschäden (Schadensfeuer, Verhinderung der Ausbreitung --> Siehe Gefahrenmatrix...)

Alex22
27.12.2010, 17:26
gibt es so etwas wie sonderwegerechte?:D
ich kenne entweder sonderrechte oder wegerechte aber sonderwegerechte hab ich ehrlich gesagt noch nie gehört:D

Siehst ...
Und ich kenn Wegerechte nur in einer anderen Hinsicht.
Ein Wegerecht im Bezug auf die StVO gibt es nicht.

Tus-bw
27.12.2010, 17:31
Das wäre dann aber auch für Einsatzfahrzeuge recht problematisch.

Teils durchaus (Beispiel: Alarmierung einer Verpflegungsgruppe, die mit "Blau" anfährt).
"Notfalls" bleibt dir halt noch § 38 StVO i.V.m. § 16 OwiG für die entsprechenden Fahrzeuge.

Der Interpretationshorizont ist in beiden Fällen sehr weit ... :)

marka
27.12.2010, 17:31
Siehst ...
Und ich kenn Wegerechte nur in einer anderen Hinsicht.
Ein Wegerecht im Bezug auf die StVO gibt es nicht.

Teils, teils.

Der Begriff "Wegerecht" existiert in der StVO in der Tat nicht.

Wenn man aber mal etwas genauer recherchiert, findet man unter Anderem folgenden Wikipedia-Artikel: Wegerecht (Straßenverkehrsrecht) (http://de.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_(Stra%C3%9Fenverkehrsrecht))

Und dies schlägt sich entsprechend auch in der Rechtsprechung nieder.

Tus-bw
27.12.2010, 17:35
Komisch, auf meinem steht zugelassen bis 130km/h.

Finde ich sehr mutig vom Hersteller, das auch noch schriftlich zu geben .... Stichwort: Produkthaftung.

Musst im Schadenfall halt nur nachweisen, das das Teil ganz gemäß den Herstellervorgaben befestigt war und du langsamer unterwegs warst ... :)

überhose
27.12.2010, 17:45
In sofern dürfte fast jeder Einsatz mit Wegerecht begründbar sein.
Denn irgendwie geht es doch immer um Verhinderung zumindest von größeren Sachschäden (Schadensfeuer, Verhinderung der Ausbreitung --> Siehe Gefahrenmatrix...)
Ab wann ist denn ein Sachwert "bedeutend"?

Tus-bw
27.12.2010, 18:06
Ab wann ist denn ein Sachwert "bedeutend"?

Gute Frage ... aus gesellschaftlicher, wirtschaftlicher oder individueller Sicht?

Alex22
27.12.2010, 18:21
Wenn man aber mal etwas genauer recherchiert, findet man unter Anderem folgenden Wikipedia-Artikel: Wegerecht (Straßenverkehrsrecht) (http://de.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_(Stra%C3%9Fenverkehrsrecht))


Genauer recherchieren?
Und dann bei Wiki nachlesen?
Sorry, aber das ist mit verlaub lächerlich.

überhose
27.12.2010, 19:04
Gute Frage ... aus gesellschaftlicher, wirtschaftlicher oder individueller Sicht?Mir ist das wurscht. Aber wenn jemand schreibt, dass u.a. damit so ziemlich jeder Einsatz als Wegerechtsfall begründbar ist, wird er wohl eine Definition haben ;-)

funkereinsteiger
27.12.2010, 19:30
Du hast auf dem Weg zum Gerätehaus oder vom Gerätehaus mit dem privaten PKW im Falle einer Alarmierung Sonderrechte (http://bundesrecht.juris.de/stvo/__35.html).

Ich selbst bin sowohl in NRW, als auch in Schleswig-Holstein schon mehrfach auf dem Weg zum/zur Wache/Gerätehaus/Einsatzstelle in meinem privaten PKW geblitzt worden. Dabei handelte es sich zwei Mal um eine Geschwindigkeitsüberschreitung und ein Mal um einen Rotlichtverstoß.

Ich habe vor meinem Widerspruch bei der Einsatzleitstelle jeweils die Tagebuch-/Einsatznummer erfragt und eine mögliche Anfrage der Straßenverkehrsbehörde angekündigt.

Dann in den Widerspruch die Einsatznummer und -details genannt.

Alle Verfahren wurden eingestellt!
Begründung: Rechtmäßige Inanspruchnahme von Sonderrechten gem. § 35 StVO ohne Gefährdung sonstiger Verkehrsteilnehmer.

Bedeutet übersetzt:
War schon OK, ist ja nichts passiert.

Soll heißen:
So lange die Verstöße gegen die StVO ohne Gefährdung Dritter und ohne Konsequenzen (Unfall) bleiben, dürfen Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren Sonderrechte in Anspruch nehmen.

Logisch, dass man da nicht mit 90 durch eine geschlossene Ortschaft (oder gar 30er Zone vor einem Kindergarten) brettert, und auch nicht ungebremst bei rot in die Kreuzung rast.
Es kommt immer auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen an.

Noch Fragen?

Das sage(schreibe) ich ja die ganze Zeit:
Solange du keine anderern Personen gefärdest, geht das ja, aber nur mal so nebenbei, wo steht in dem Text genau das Angehörige einer Hilfsorganisation bei einem Einsatzfall Sonderrechte im Straßenverkehr haben.

Alex22
27.12.2010, 20:18
wo steht in dem Text genau das Angehörige einer Hilfsorganisation bei einem Einsatzfall Sonderrechte im Straßenverkehr haben.

Gefährden darfst du nie jemanden, auch nicht mit nem SoSi Fahrzeug.
Nicht Angehöriger einer HiOrg.
Also keine RDler zB.
Aber eben unter anderem die Feuerwehr und die Feuerwehr ist jeder FM im Einsatzfall und der beginnt zum Zeitpunkt der Alarmierung.
Die Sonderrechte für Feuerwehr und Pol sind hingegen zum Rettungsdienst nicht an Fahrzeuge gebunden, sondern an Personen.

Sportwart
27.12.2010, 21:27
..., wo steht in dem Text genau das Angehörige einer Hilfsorganisation bei einem Einsatzfall Sonderrechte im Straßenverkehr haben.

§35 StVO, Abs. 1, Worte 13 und 14 : der Katastrophenschutz,...

Voraussetzung ist natürlich, dass die HiOrg
1. im KatS eingegunden ist, und
2. ebendiese Einheit auch zum Kat.- Alarm gerufen wurde.

Ansonsten ist's Essig mit Sonderrechten für HiOrg- Angehörige PUNKT.

funkereinsteiger
27.12.2010, 21:30
also hatte ich doch recht

Alex22
27.12.2010, 21:34
also hatte ich doch recht

Nein hast du nicht.
Denn ein RDler der als Rufbereitschaft alarmiert wird, oder Wasser bzw DLRG zum Taucheinsatz haben auf den Weg zur Unterkunft definitiv keine Sonderrechte.

Sportwart
27.12.2010, 21:46
also hatte ich doch recht

Womit willst du recht gehabt haben?

funkereinsteiger
28.12.2010, 08:43
Das Angehörige einer Hi-Og keine Sonderrechte auf dem Weg zum Geräthehaus oder was auch immer haben.

Astra12
28.12.2010, 09:14
Das Angehörige einer Hi-Og keine Sonderrechte auf dem Weg zum Geräthehaus oder was auch immer haben.

Aber Feuerwehrmenschen, und darüber redebn wir doch wenn das Schild : Feuerwehr im EInsatz " heist ,oder??

marka
28.12.2010, 09:37
Ich habe bei der Feuerwehr schon einige Lehrgänge absolviert. Auch im Rahmen der "normalen" Übungsabende habe ich schon etliche Vorträge gehört, u.A. auch zu dem Thema Sonder- und Wegerecht bei Angehörigen der Freiw. Feuerwehren. Dieser Vortrag wurde von gemeinsam von einem Herren des Landesfeuerwehrverbandes (damals NRW, das war Ende der 80er, Anfang der 90er) und einem Polizeihauptkommissar abgehalten. Da sich in diesen Punkten (§§ 35 & 38 StVO) seitdem die Straßenverkehrsordnung nicht geändert hat, gehe ich nach wie vor von einer unveränderten Lage aus.

Beide Herren erklärten, dass Einsatzkräfte im privaten KFZ auch auf dem Weg zur Wache/Unterkunft/Gerätehaus schon Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen, wenn eine Alarmierung ihrer Einheit vorliegt.

Sonderrechte sind unabhängig von irgendwelchen Fahrzeugkennzeichnungen. Diese Dachaufsetzer und Fensterschilder mögen zwar zur Stärkung des Ego beitragen, steigern jedoch keinesfalls die rechtliche Position des Fahrers/Halters, geschweige denn die Sicherheit im Straßenverkehr.
Man darf nie vergessen, dass andere Verkehrsteilnehmer aufgrund fehlender akustischer Warnung (Martinshorn) nicht damit rechnen müssen/können, dass in diesem Moment ein anderer Verkehrsteilnehmer für sich Sonderrechte beansprucht.

Man muss also auf alle Fälle abwägen, in wieweit die Inanspruchnahme von Sonderrechten den Einsatzerfolg steigert.

Ausnahmen bestehen, wenn aus dem Einsatzstichwort, welches während der Alarmierung übermittelt wird (damals als Sprachdurchsage, bin schon etwas älter...), eindeutig hervorgeht, dass keine Gefahr für Leib und Leben oder bedeutende Sachwerte besteht.

Sonderrechte beziehen sich auf Einsatz- und Privatfahrzeuge, Wegerecht ausschließlich auf Einsatzfahrzeuge mit blauem Rundumkennlicht und Einsatzfolgetonhorn.

Beispiele:

"Katze auf Baum" --> Weder Sonder-, noch Wegerecht (Er grinste damals und meinte, dass mann abhängig von der Rasse sicher darüber diskutieren könnte)
Wohnhausbrand mit und/oder ohne vermisste Person(en) --> Sonder- und Wegerecht (Ein Wohnhaus stellt für den Eigentümer bzw. die Bank einen bedeutenden Sachwert dar, daher sei Sonder-/Wegerecht auch ohne vermisste Person(en) begründ- und vertretbar und entsprechend zulässig)
Schneebruch bei Bäumen/umgestürzte Bäume --> Definitiv keine Sonderrechte/Wegerecht
VU mit eingeklemmter/n Person(en) --> klar Sonder- und Wegerecht
Ins Eis eingebrochene Person(en) --> klar Sonder- und Wegerecht


Es würde mich auch wundern, dass sonst meine OWI-Verfahren mit der schon zitierten Begründung eingestellt worden sind.

Tus-bw
28.12.2010, 10:19
Das Angehörige einer Hi-Og keine Sonderrechte auf dem Weg zum Geräthehaus oder was auch immer haben.
So pauschal ist das einfach nur falsch ... :)

Die rechtliche Interpretation von §§ 35/38 hat der Bundesgerichtshof bereits in den 60er Jahren vorgenommen. die heutigen Urteile (egal ob AG, LG, OLG ...) sind ausschließlich nicht übertragbare Einzelfallentscheidungen, in denen es faktisch nur noch um eine Haftungsverteilung geht.

Egal ob Ehrenamtlicher in einer HiOrg oder - um auf den Thread zurückzukommen - Feuerwehr,
wirst du dich sehr schwer tun nachzuweisen,
das ohne deine spezielle Person ein Einsatz nicht oder nur sehr verzögert hätte stattfinden können.

Übrigens, eine zu geringe Mannschaftsstärke ist kein Argument,
hier sind die Verantwortlichen gefordert, entsprechende organisatorische Änderungen vorzunehmen.

Mr. Blaulicht
28.12.2010, 19:15
Das ist kein Unsinn man kann sich ohne Blaulicht oder Martinshorn keine Sonderwegerechte verschaffen. Wenn du bei Rot über die Ampel fährst oder andere Gesetze der StVo brichst, ist das dein Problem und du kannst nicht auf die Ausrede:"..ich hatte einen Feuerwehreinsatz.." zurückgreifen.
Ich glaube, wir müssen bei Dir noch früher ansetzen: Überlege Dir bitte mal den Unterschied zwischen einer Hilfsorganisation und einer Feuerwehr.
Setze die Ergebnisse Deiner Überlegung in Bezug auf den §´§ 35, 38 StVO und ziehe daraus Deine Konsequenzen.

Nochmals zum Mitschreiben für alle:

Der § 35 regelt die Beziehung zwischen dem Bürger und dem Staat - Dritte kommen nicht vor: Wenn jemand Sonderrechte in Anspruch nimmt und sich dafür über Paragrafen der StVO hinwegsetzt, darf er nicht bestraft werden, wenn dies notwendig war.

Der § 38 regelt die Beziehung zwischen Einsatzfahrer (mit Horn und Licht!) und dem übrigen Verkehr: Dieser hat dem Einsatzfahrzeug umgehend Platz zu machen.

Die einzelnen Bedingungen stehen in den einzelnen Paragrafen.

Gruß, Mr. Blaulicht

Tus-bw
28.12.2010, 20:37
Ich glaube, wir müssen bei Dir noch früher ansetzen ...

Komm, entspann dich ... :)

Im Grunde kann "funkeinsteiger" nichts dafür, wenn es an qualifizierter und erforderlicher Schulung und Unterweisung fehlt.

Da muss einigen anderen in den A**** getreten werden ...

firefighter93
28.12.2010, 22:12
Gefährden darfst du nie jemanden, auch nicht mit nem SoSi Fahrzeug.
Nicht Angehöriger einer HiOrg.
Also keine RDler zB.
Aber eben unter anderem die Feuerwehr und die Feuerwehr ist jeder FM im Einsatzfall und der beginnt zum Zeitpunkt der Alarmierung.
Die Sonderrechte für Feuerwehr und Pol sind hingegen zum Rettungsdienst nicht an Fahrzeuge gebunden, sondern an Personen.

also beim RD sind die sonderrechte fahrzeug gebunden bei POL und FW Personengebunden?!


Ich habe bei der Feuerwehr schon einige Lehrgänge absolviert. Auch im Rahmen der "normalen" Übungsabende habe ich schon etliche Vorträge gehört, u.A. auch zu dem Thema Sonder- und Wegerecht bei Angehörigen der Freiw. Feuerwehren. Dieser Vortrag wurde von gemeinsam von einem Herren des Landesfeuerwehrverbandes (damals NRW, das war Ende der 80er, Anfang der 90er) und einem Polizeihauptkommissar abgehalten. Da sich in diesen Punkten (§§ 35 & 38 StVO) seitdem die Straßenverkehrsordnung nicht geändert hat, gehe ich nach wie vor von einer unveränderten Lage aus.

Beide Herren erklärten, dass Einsatzkräfte im privaten KFZ auch auf dem Weg zur Wache/Unterkunft/Gerätehaus schon Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen, wenn eine Alarmierung ihrer Einheit vorliegt.

Sonderrechte sind unabhängig von irgendwelchen Fahrzeugkennzeichnungen. Diese Dachaufsetzer und Fensterschilder mögen zwar zur Stärkung des Ego beitragen, steigern jedoch keinesfalls die rechtliche Position des Fahrers/Halters, geschweige denn die Sicherheit im Straßenverkehr.
Man darf nie vergessen, dass andere Verkehrsteilnehmer aufgrund fehlender akustischer Warnung (Martinshorn) nicht damit rechnen müssen/können, dass in diesem Moment ein anderer Verkehrsteilnehmer für sich Sonderrechte beansprucht.

Man muss also auf alle Fälle abwägen, in wieweit die Inanspruchnahme von Sonderrechten den Einsatzerfolg steigert.

Ausnahmen bestehen, wenn aus dem Einsatzstichwort, welches während der Alarmierung übermittelt wird (damals als Sprachdurchsage, bin schon etwas älter...), eindeutig hervorgeht, dass keine Gefahr für Leib und Leben oder bedeutende Sachwerte besteht.

Sonderrechte beziehen sich auf Einsatz- und Privatfahrzeuge, Wegerecht ausschließlich auf Einsatzfahrzeuge mit blauem Rundumkennlicht und Einsatzfolgetonhorn.

Beispiele:

"Katze auf Baum" --> Weder Sonder-, noch Wegerecht (Er grinste damals und meinte, dass mann abhängig von der Rasse sicher darüber diskutieren könnte)
Wohnhausbrand mit und/oder ohne vermisste Person(en) --> Sonder- und Wegerecht (Ein Wohnhaus stellt für den Eigentümer bzw. die Bank einen bedeutenden Sachwert dar, daher sei Sonder-/Wegerecht auch ohne vermisste Person(en) begründ- und vertretbar und entsprechend zulässig)
Schneebruch bei Bäumen/umgestürzte Bäume --> Definitiv keine Sonderrechte/Wegerecht
VU mit eingeklemmter/n Person(en) --> klar Sonder- und Wegerecht
Ins Eis eingebrochene Person(en) --> klar Sonder- und Wegerecht


Es würde mich auch wundern, dass sonst meine OWI-Verfahren mit der schon zitierten Begründung eingestellt worden sind.


ich finde diesen beitrag sehr hilfreich muss ich ehrlich sagen der bringt mich persönlich weiter in meinem verständnis ob ich jetzt sonderrechte aufm dem weg zum Gerätehaus in anspruch nehmen darf oder nicht^^danke dafür;)

Alex22
28.12.2010, 22:58
also beim RD sind die sonderrechte fahrzeug gebunden bei POL und FW Personengebunden?!


Richtig...

Tus-bw
29.12.2010, 09:49
also beim RD sind die sonderrechte fahrzeug gebunden bei POL und FW Personengebunden?! Nicht personengebunden sondern organisationsgebunden. Bei der Feuerwehr spielt jetzt auch noch die Landesgesetzgebung eine Rolle, sprich, wie ist dort die Organisation "Feuerwehr" definiert ...


ich finde diesen beitrag sehr hilfreich muss ich ehrlich sagen der bringt mich persönlich weiter in meinem verständnis ob ich jetzt sonderrechte aufm dem weg zum Gerätehaus in anspruch nehmen darf oder nicht^^danke dafür;) Der Beitrag ist o.k., betrifft aber faktisch nur die Fahrt zum Einsatzort (nichts gegen die Kollegen vom VD, die sich teils wirklich Mühe bei den Unterweisungen geben).
Eine Pauschalisierung der Gründe ist nicht möglich, da jeder Einsatz und jede Situation letztendlich individuell sind und somit eine pauschale Beurteilung nicht möglich ist.



Wenn du nach einer Alarmierung zum Gerätehaus fährst, musst DU dich bei jeder einzelnen Übertretung fragen:

Ist die Übertretung jetzt zwingend notwendig, um das Einsatzziel (Brandbekämpfung, Menschenrettung, ... ) zu erreichen?

Und bei der Beantwortung dieser Frage muss ein klares, eindeutiges "JA" herauskommen.

Denk daran: DU musst in der Regel nachweisen, das die Übertretung in der gewählten und praktizierten Form gerechtfertigt war!

marka
29.12.2010, 12:08
[...]Der Beitrag ist o.k., betrifft aber faktisch nur die Fahrt zum Einsatzort (nichts gegen die Kollegen vom VD, die sich teils wirklich Mühe bei den Unterweisungen geben).[...]
Danke, aber Du scheinst folgenden Satz in meinem Beitrag überlesen zu haben:


[...]Beide Herren erklärten, dass Einsatzkräfte im privaten KFZ auch auf dem Weg zur Wache/Unterkunft/Gerätehaus schon Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen, wenn eine Alarmierung ihrer Einheit vorliegt.[...]
Ist doch eindeutig, oder?

Wichtig ist, dass man selbst im Einsatzfall auf dem Weg von der Wache zum Einsatzort ausschließlich Sonderrechte hat, da einem die in § 38 StVO vorgeschriebenen Kennzeichnungen Rundumkennlicht und Einsatzfolgetonhorn fehlen.
Ohne die gibt's kein Wegerecht!

Tus-bw
29.12.2010, 14:31
Danke, aber Du scheinst folgenden Satz in meinem Beitrag überlesen zu haben:
Ich habe den Beitrag gelesen, keine Sorge.

Im Prinzip stimmt die Aussage der "beiden Herren" ...

bis auf die Kleinigkeit, das auch für die Inanspruchnahme mit Privatfahrzeugen die Voraussetzungen in vollem Umfang erfüllt sein müssen und das zu jedem einzelnen Zeitpunkt, an dem du mit dem Privatfahrzeug die Vorschriften der StVO ignorierst.

Kannst du das nicht nachweisen, hast du ein Problem.
Die Aussage "Einsatz, #Einsatznummer#" reicht nicht unbedingt aus - Ermessensspielraum der Behörde (Opportunitätsprinzip).

Hawkfighter
29.12.2010, 15:01
@marka: Sehr nützlicher Beitrag, jetzt würde mich aber mal interessieren, bei welchen 3 Einsätzen du erwischt wurdest.
---------------

Generell ist es doch ganz einfach. Wir haben festgestellt, dass Sonderrechte für die Alarmfahrt (also mit Privat-Kfz) durchaus nicht verboten sind. Jetzt kommt der Teil, den hier einige nur aus Gesetzen herausinterpretieren wollen, die aber eigentlich gesunden Menschenverstand und gerade im Einsatz einen kühlen Kopf benötigen.

Es sollte eigentlich jedem klar sein, dass man NIEMALS andere Verkehrsteilnehmer gefährden und auch nicht einschränken darf. Desweiteren sollte man einfach mal nachdenken, ob es wirklich notwendig ist, dass ich für einen Bagatelleinsatz Verkehrsregeln breche. Viele Dinge sollten eigentlich von selbst klar sein (Beispiel: siehe markas Beitrag).

Also genau wie mit dem Funk, erst denken dann fahren (/sprechen).

Tus-bw
29.12.2010, 17:44
... erst denken dann fahren ...

http://www.comtipp.de/smileys/daumenhoch.gif

Nur leider wird der Kopf bei einer Alarmierung teils einfach zu Hause vergessen ...
Und, du kannst erst dann über etwas nachdenken, wenn du weisst um was es geht.

Die Diskussionen um das Thema zwingen da sicherlich nicht nur mir gewisse Zweifel auf.

firefighter93
29.12.2010, 18:30
Danke, aber Du scheinst folgenden Satz in meinem Beitrag überlesen zu haben:

Ist doch eindeutig, oder?

Wichtig ist, dass man selbst im Einsatzfall auf dem Weg von der Wache zum Einsatzort ausschließlich Sonderrechte hat, da einem die in § 38 StVO vorgeschriebenen Kennzeichnungen Rundumkennlicht und Einsatzfolgetonhorn fehlen.
Ohne die gibt's kein Wegerecht!

Naja aber auf dem weg von der Wache zum Einsatzort fährt man für gewöhnlich mit so nem roten auto mit Blaulicht und so nem lauten Horn;)is bei uns in der Feuerwehr zumindest so üblich....weiß ja net wie des bei euch gehandelt wird:D

Max K.
29.12.2010, 18:36
Also erstmals Feuerwehrmitglieder haben im Alarmfall keine Sonderrechte.
Na, wenn Du das sagst


Daraufhin hat mein Vater einen Polizisten zu Dienst eingeladen und der antwortete auf die Frage:"Das vollkommenen Quatsch, solche Schilder mit Feuerwehr im Einsatz sind nur dafür gedacht, wenn man im Parkverbot steht, das die jeweiligen Politessen wissen das man eine Berechtugung hat hier zustehen. Weiterhin dürfen diese Schilder nur leuchten, nicht blinken oder ähnliches und sind während der fahrt im Auto und nicht auf dem Dach aufzubewahren."

Naja, das zeigt, dass auch Polizisten die Weisheit nicht immer mit Löffeln essen, ne? Davon abgesehen wäre es mir relativ egal was die Polizei dazu sagt, die stellen einen eventuellen Verstoß nämlich höchstens fest, bestrafen (oder auch nicht) tut AFAIK die Bußgeldstelle..

Hawkfighter
29.12.2010, 18:41
@ firefighter93: Ich denke es ist offensichtlich. Damit auch du es weißt (bzw. dich damit nicht mehr rausreden kannst), es gibt Feuerwehren, die nur ein Fahrzeug haben, und in denen die nachrückende Feuerwehrkräfte gezwungen sind, mit ihrem Privat-KFZ zur EST zu fahren. Andere Option wäre eine etwas größere Wehr mit 4-5 Fahrzeugen, wo Kameraden mit "Sponsorenautos" (mit Werbung beklebte Zivilfahrzeuge) nachrücken können.

. . . und ja du hast jetzt richtig geraten, diese haben dann auch kein Wegerecht, obwohl sie in Feuerwehrklamotten direkt von der Wache zur EST fahren.

überhose
29.12.2010, 18:52
Naja, das zeigt, dass auch Polizisten die Weisheit nicht immer mit Löffeln essen, ne?Letztlich ist die Polizei auch "nur" ein Anwender dieses Gesetzes, mit der ein oder anderen besonderen Auslegung ;-)


es gibt Feuerwehren, die nur ein Fahrzeug haben, und in denen die nachrückende Feuerwehrkräfte gezwungen sind, mit ihrem Privat-KFZ zur EST zu fahren.Wer zwingt die denn? Wenn das vorhandene Fahrzeug mit Besatzung auf der Piste ist, ist die Pflicht der Feuerwehr erfüllt. Wenn dann noch Leute unbedingt nichts verpassen wollen, könnte man in Frage stellen, ob eine solche "Zigeuneranreise" (jaja, ich weiß ich bin böse) überhaupt Sonderrechte rechtfertigt.

Alex22
29.12.2010, 19:12
Wenn das vorhandene Fahrzeug mit Besatzung auf der Piste ist, ist die Pflicht der Feuerwehr erfüllt. Wenn dann noch Leute unbedingt nichts verpassen wollen, könnte man in Frage stellen, ob eine solche "Zigeuneranreise" (jaja, ich weiß ich bin böse) überhaupt Sonderrechte rechtfertigt.

Es gibt auch Fahrzeuge die haben nur eine Staffelkabine, sind aber eigentlich Gruppenfahrzeuge, somit muß der Melder und der Schlauchtrupp anderweitig zur EST kommen.
Wenn du denkst das der Melder und Schlauchtrupp einer Gruppe nur Zigeuner sind, dann ist alles klar.

überhose
29.12.2010, 19:46
Es gibt auch Fahrzeuge die haben nur eine Staffelkabine, sind aber eigentlich Gruppenfahrzeuge, somit muß der Melder und der Schlauchtrupp anderweitig zur EST kommen.Muss er das denn, wo die Vorschriften ein Arbeiten in Staffelstärke bis hin zum IA ermöglichen? Wird ein Staffelfahrzeug zum Gruppenfahrzeug, weil die Beladung auf Gruppenbeschäftigung ausgelegt ist (mehr spielerisch als notwendig)?
Wenn ein großes LF mit Beladung für 2 Gruppen unterwegs ist, muss dann auch zwingend eine 2. Gruppe kommen?


Wenn du denkst das der Melder und Schlauchtrupp einer Gruppe nur Zigeuner sind, dann ist alles klar."Zigeuner" sind für mich (und nicht nur für mich) in dem Zusammenhang diejenigen, die fernab jeder Führung und Kommunikation eine Einsatzstelle anfahren.


Ich würde da allerdings noch unterscheiden, ob z.B. das einzige TSF das erste Fahrzeug bei einem Einsatz im eigenen Ort wäre, wenn da noch Leute hinterher kommen habe ich dafür Verständnis. Allerdings würden die auch in den wenigsten Fällen rein Entfernungs- bzw. Streckenmäßig die Notwendigkeit oder gar die Chance haben, Sonderrechte wahrzunehmen.
Fährt das TSF als nachrückendes Fahrzeug an eine auswärtige Einsatzstelle, hat nach meiner Ansicht da niemand hinterher zu fahren, und wer meint das trotzdem machen zu müssen, dürfte nach meiner Ansicht Probleme kriegen, wenn er sich dann auf Sonderrechte berufen will.

Hawkfighter
29.12.2010, 20:30
Wer zwingt die denn? Wenn das vorhandene Fahrzeug mit Besatzung auf der Piste ist, ist die Pflicht der Feuerwehr erfüllt.

Weiß ich auch nicht, wer die zwingt, davon hab ich nichts gesagt ;-)
Ersteinmal ist das nur meine Interpretation von markas Beitrag.

Rein formell hat die Wehr ihre Pflicht durchaus getan, aber ich bitte dich, welcher Feuerwehrmann wird so denken, wenn er gerade einen der 6 Plätze für einen der wenigen Einsätze im Jahr verpasst hat.
Dir werde ich doch wohl nicht erzählen müssen, dass gerade bei kleineren Wehren diese Leute auch gebraucht werden - es ist in ländlichen Regionen einfach üblich!


Wenn dann noch Leute unbedingt nichts verpassen wollen, könnte man in Frage stellen, ob eine solche "Zigeuneranreise" (jaja, ich weiß ich bin böse) überhaupt Sonderrechte rechtfertigt.

Sein wir mal ehrlich, wer braucht denn für eine solche Anfahrt überhaupt Sonderrechte? Und selbst wenn man halt mit Privat-KFZ auf "Einsatzfahrt" geht, sind dann plötzlich keine Menschenleben mehr in Gefahr?

marka
03.01.2011, 08:42
Naja aber auf dem weg von der Wache zum Einsatzort fährt man für gewöhnlich mit so nem roten auto mit Blaulicht und so nem lauten Horn;)is bei uns in der Feuerwehr zumindest so üblich....weiß ja net wie des bei euch gehandelt wird:D

Prinzipiell stimmt das schon.
Gegenfrage:
Wie viele Feuerwehren kennst Du, bei denen im Einsatzfall für jede aktive Einsatzkraft ein Platz in Feuerwehrfahrzeugen sichergestellt ist?

Ergo: "kleine" Ortswehr (34 aktive) mit einem TSF (Staffelfahrzeug, also 1-5)

Nehmt doch die Aussage von überhose mit dem Zigeunertrupp nicht so wörtlich! Ich denke jeder weiß, was er meint, und das ist prinzipiell korrekt.

Man könnte sicher noch diskutieren, dass an jeder Einsatzstelle auch Ersatzkräfte benötigt werden.

Bei uns ist es üblich, dass das TSF grundsätzlich primär mit Atemschutzgeräteträgern besetzt wird, bevor es ausrückt. Somit ist zumindest ansatzweise sichergestellt, beim Eintreffen auch entsprechend reagieren zu können.

Die Einsätze, bei denen es mich "erwischt" hatte, waren ein VU mit eingeklemmter Person und zwei Brände. Jeweils auf der Anfahrt zum Gerätehaus.

Sicher ist es schwierig zu entscheiden, wenn die Sirene geht und man keinen FME hat, ob man jetzt das Risiko eingeht, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen.

Wichtig ist letztendlich, dass die Einsatzkräfte nicht ihr Hirn ausschalten, sobald Pieper oder Sirene gehen. Und, sie müssen auch dahingehend geschult werden. Ihr seht ja selbst an diesem Thread, wie viel Unklarheit existiert.

Also, in Eurem eigenem Interesse:
Ich apelliere einfach mal an den gesunden Menschenverstand...

Der kommt meines Erachtens in der heutigen Gesellschaft viel zu kurz...

runway25
03.01.2011, 11:46
Du hast rechtlich gesehen Sonderrechte NUR du kannst diese NICHT kenntlich machen, da SONDERRECHTE nur mit Blaulicht und SoSi in Anspruch genommen werden dürfen. Was sagt uns das?! Wenn du einen VU Pers verursachst, wenn du im privaten Fahrzeug zum FH fährst und der POL noch sagst, du hast deine sonderrechte in Anspruch genommen wirste gleich nochmal härter bestraft.

Des weiteren das anbrinegn von sogennanten Dachschilder wie z.B. "Feuerwehr im Einsatz" sind desweiteren verboten, es sei den das Schildbesitzt eine Zulassung im Straßenverkehr und ganz wichtig!!! Das muss eingetragen werden--> sonst Strafe und Ärger

So ist es in BW

JAck

12fly
03.01.2011, 11:58
Kleiner Exkurs in StVO gefällig?
Für Sonderrechte benötigt man kein Blaulicht und auch kein Martinhorn. Dazu reicht die Stellung der betreffenden Person aus. zB Feuerwehrmann, dessen Melder so komische Pipstöne von sich gegeben hat.
Wenn jemand Sonderrechte in Anspruch nehmen will, muss er nicht auf die Großzügigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer rechnen, damit sie ihm Platzmachen. Und die anderen Verkehrsteilnehmer dürfen sich nicht genötigt fühlen.
Für Wegerechte benötigt man Blaulicht und Martinhorn. Die anderen Verkehrsteilnehmer sind jedoch verpflichtet, dem Fahrzeug mit Wegerecht unverzüglich Platz zu machen.

überhose
03.01.2011, 12:19
So ist es in BW

JAckBW = Botswana?

Falls du das andere BW meinst, das mit BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH und TH zusammen das schöne D bildet, ist dein gesamter Beitrag Quatsch.

Hawkfighter
03.01.2011, 14:03
BW = Botswana?

Falls du das andere BW meinst, das mit BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SL, SN, ST, SH und TH zusammen das schöne D bildet, ist dein gesamter Beitrag Quatsch.

Vielleicht ist er bei der Bundeswehrfeuerwehr . . .

marka
03.01.2011, 14:09
Du hast rechtlich gesehen Sonderrechte NUR du kannst diese NICHT kenntlich machen, da SONDERRECHTE nur mit Blaulicht und SoSi in Anspruch genommen werden dürfen.

Hier muss ich Dir teilweise widersprechen. Klar kannst Du an einem Fahrzeug, welches nicht mit blauem Rundumkennlicht und Einsatzfolgetonhorn ausgestattet ist, nicht kenntlich machen, wenn Du Sonderrechte beanspruchst. Aber:

Sonderrechte haben nicht unbedingt mit Blaulicht und Einsatzfolgetonhorn zu tun.

Beispiel:
Szenario Banküberfall oder Meldung eines Einbruches über Einbruchmeldeanlage.
Hier fährt die Polizei in der Regel ohne Blaulicht und Martinshorn zum Einsatzort, um die Einbrecher nicht durch den "Krawall" zu warnen. Auf dem Weg zum Einsatzort können sie jedoch sehr wohl Sonderrechte in Anspruch nehmen. Wegerecht haben sie wegen der fehlenden "Disko" und "Musik" jedoch nicht! Deswegen darf die Polizei trotzdem schneller fahren, als es dort laut Beschilderung erlaubt ist...

Wegerecht bedeutet, dass Einsatzfahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn unterwegs zum Einsatzort sind. Jeder Verkehrsteilnehmer hat diesen Fahrzeugen unverzüglich Platz zu machen.

Genau das ist ja der Unterschied! Sonderrechte erlauben in bestimmten Situationen, ungestraft die Regeln der StVO zu missachten, so lange nchts passiert. Keiner muss Platz machen, wie denn auch, man kann es ja selten signalisieren.

Wegerecht signalisiert anderen Verkehrsteilnehmern mittels Blaulicht und Martinshorn, dass man auf Einsatzfahrt ist und Sonderrechte in Anspruch nimmt und dass man gefälligst Platz zu machen hat. (Wobei das gefälligst keine Nötigung darstellen soll, meine Ausdrucksweise soll den Unterschied nur etwas drastischer verdeutlichen!!!)

marka
03.01.2011, 14:31
Eine einfache Suche bei Tante Google brachte bei folgenden Suchbegriffen etliche relevante Treffer (Suchbegriffe: "Wegerecht und Sonderrecht Feuerwehr"):

alle Suchergebnisse (http://www.letmegooglethatforyou.de/?q=%22Wegerecht+und+Sonderrecht+Feuerwehr%22)

Auszug interessanterer Ergebnisse:

Powerpointpräsentation von PHK Reiner Wendel: http://www.feuerwehr-markgroeningen.de/ffweinsatzfahrt.ppt
Mein persönlicher Kommentar: Sehr aufschlussreich, da in der PPT auch auf Fahrzeugkennzeichnungen (Magnetschilder, Dachaufsetzer, etc.) eingegangen wird.

Leitfaden der FF Flintbek zum Thema: http://www.feuerwehr-voorde.de/StVO.pdf

Informationen beim Feuerwehrausrüster Helpi: http://www.helpi.com/Infos-Wissenwertes/Sonderrechte.htm
Mein persönlicher Kommentar: Sehr interessant ist der letzte Abschnitt ("Oberlandesgericht bestätigt Freisprüche zweier Feuerwehrleute vom Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung")
Gerade die beiden im Absatz genannten Urteile decken sich mit meiner weiter oben geschilderten persönlichen Erfahrung...

Brandbatsch
03.01.2011, 15:14
Es gibt auch Fahrzeuge die haben nur eine Staffelkabine, sind aber eigentlich Gruppenfahrzeuge, somit muß der Melder und der Schlauchtrupp anderweitig zur EST kommen.
Wenn du denkst das der Melder und Schlauchtrupp einer Gruppe nur Zigeuner sind, dann ist alles klar.

JA und nu ?

wenn die der Meinung sind das ein Staffelfahrzeug ausreicht dann brauch Mann die anderen nicht ?

marka
03.01.2011, 16:03
Ein TSF ist zwar von der Mannschaft her als Staffelfahrzeug ausgelegt, ist aber mit dem technischen Gerät zur Aurüstung einer Löschgruppe beladen.

Daraus lässt sich nicht schließen, dass bei einem Einsatz der Wehr eine Staffel in jedem Fall ausreicht.

Erwähnte ich nicht vorhin etwas von gesundem Menschenverstand???

firefighter93
03.01.2011, 16:20
@ firefighter93: Ich denke es ist offensichtlich. Damit auch du es weißt (bzw. dich damit nicht mehr rausreden kannst), es gibt Feuerwehren, die nur ein Fahrzeug haben, und in denen die nachrückende Feuerwehrkräfte gezwungen sind, mit ihrem Privat-KFZ zur EST zu fahren. Andere Option wäre eine etwas größere Wehr mit 4-5 Fahrzeugen, wo Kameraden mit "Sponsorenautos" (mit Werbung beklebte Zivilfahrzeuge) nachrücken können.

. . . und ja du hast jetzt richtig geraten, diese haben dann auch kein Wegerecht, obwohl sie in Feuerwehrklamotten direkt von der Wache zur EST fahren.

hm also ich bin da der meinung, dass die feuerwehrleute nicht in ihren privaten pkw´s zu E-stelle fahren sollten.Meiner meinung nach muss sich da der einsatzleiter drum kümmern dass das personal das vor ort gebraucht wird an die e-stelle kommt(ich sprech jetzt ma den "pendelverkehr" an) notfalls muss halt aus nem nachbarort personal geholt werden und wenn halt kein mannschaftswagen zur verfügung steht (keiner vorhanden,grad im einsatz,tannk leer,reifen kaputt was weiß der geier...) dann muss halt von ner nachbar wehr des organisiert werden.ich denke feuerwehrleute sind so im einsatz schon recht überheblich was die fahrweise angeht...fahren sie dann mit ihrem eigenen pkw zur e-stelle und bauen einen unfall...wie sieht da die rechtliche lage aus?????
aus eigenem interesse um mein auto würde ich schon nicht damit zur e-stelle fahren!

marka
03.01.2011, 17:06
Der Thread scheint mir etwas abgeglitten zu sein.
Du fragtest ja nach einer Kennzeichnung für den Weg zur Wache/zum Gerätehaus.

Ich denke, dass dürfte dann wohl bis zur Erschöpfung geklärt sein...

Frage:
Wie würdest Du handeln, wenn nachts die Sirene geht, und Du beim Blick aus dem Schlafzimmerfenster die Einsatzstelle sehen kannst und diese genau in der falschen Richtung zum Gerätehaus ist. Voraussetzung ist, dass die Einsatzkleidung bei Dir und nicht im Gerätehaus hängt.
Fährst Du zum Gerätehaus oder direkt zur Einsatzstelle?

Ich frage deshalb, weil ich im August 2010 genau in dieser Situation war.
Ich fuhr damals mit meiner Frau (auch aktive Feuerwehrkameradin) im privaten PKW direkt zur Einsatzstelle...

Die rechtliche Lage ist eindeutig:
Der Fahrer ist für die Sicherheit verantwortlich.

AkkonHaLand
03.01.2011, 17:23
...um jetzt die Verwirrung auf die Spitze zu treiben:


"Die Sitzplätze sind so berechnet,das das Personal für das Löschfahrzeug reicht"

Einige Wehren auf demLande rücken mit TSA aus (für die Jüngeren: Tragkraftspritzenanhänger - ein Anhänger in dem sich neben der (idR) FP 8/8 noch 4 A-ASaugschläuche und ein paar Schläuche verladen sind). Diese TSA werden (so sieht es das Konzept vor) von einem Landwirt mittels Trecker zur Est gezogen. Dieser Trecker hat 2 Sitzplätze. Also reichen für den Einsatz des TSA 2 Leute?
Wieviel Leute müssen nochmal die TS anfassen um sie zu entladen?


"Die nachrückenden Kräfte im PrivatPKW haben keine Sonderrechte"

Und ob sie die haben! Wie gesagt, sie können es nicht kennzeichnen, aber Sonderrechte müssen nicht gekennzeichnet werden,nur WEGErechte verlangen Blaulicht und Horn.

- Bis vor einigen Jahren ersetzte sogar das Springlicht eines RTW das Horn,wenn es der Einsatz (Stichwort:"(Prä)Eklampsie") es erforderlich machte

- Auch wenn es (wie ich es seit Jahren beobachte) besonders den SEG-lern nicht passt: Die Feuerwehr hat Sonderrechte nach StVO, bei der SEG sind es nur die Fahrzeuge der SEG, die Sonderrechte in Anspruch nehmen können. "Die Feuerwehr" ist das Personal ab Alarmierung. "Die Fahrzeuge des Rettungsdienst" (die SEG fährt idR. als Unterstützung des RD - im KatS-Fall sieht das anders aus!) ist wohl eindeutig. Da zählen nur die Fahrzeuge,die laut Zulassungsbescheinigung auf den RD zugelassen sind.


Wenn sich jemand beschwert wirst du von der Polizei sogar härter bestraft,wenn du sagst,du hast Sonderrechte in Anspruch genommen"
Erstens hat die Polizei garnicht zu entscheiden ob du bestreft wirst,denn auch die Beamten sind nur ausführendes Organ. IdR sind die Polizisten genauso schlau oder unwissend,wie der "normale Bürger".
Bestes Beispiel: Ein Polizist will einen Autofahrer verwarnen,weil er während der Fahrt das Navi bedient hat. Klappt nicht, denn nur das bedienen eines Mobiltelefon ist verboten, sonst dürfte die Einsatzkraft während der Fahrt z.B.auch nicht den Funkhörer benutzen. (Mal abgesehen von meiner persönlichen Meinung, das alles,was nicht direkt mit der Führung des Fzg zu tun hat Aufgabe des Beifahrers ist)
In der Regel sollte man daher solche Fragen an die Stellen,die es wissen und das sind nun mal NUR Verkehrsrichter und ggf. Fachanwälte für Verkehrsrecht.
(Ich habe mir allerdings die oben verlinkten ppt und anderen (noch) nicht angesehenund kann daher nichts dazu sagen, wie gut oder schlecht die sind.)

firefighter93
03.01.2011, 17:50
Wieviel Leute müssen nochmal die TS anfassen um sie zu entladen?




also wenn ich mich nicht irre mindestens 4;):D

naja wenn ich halt ma zur e-stelle "spucken" kann,und die einsatzkleider zu hause habe dann geh ich natürlich zur e-stelle...nur bei uns hat niemand seine kleider zu hause außer vllt. hose und höchstens stiefel...und darum ging es ja auch net es ging darum hinterher zu fahren und net darum,direkt zu e-stelle zu fahren wenn man kleider zu hause hat...

überhose
03.01.2011, 18:27
Diese TSA werden (so sieht es das Konzept vor) von einem Landwirt mittels Trecker zur Est gezogen.Und da sind Sonderrechte für die Privat-PKW's ja erst recht unabdingbar, wenn ihr Arbeitsmaterial mit günstigstenfalls 40 km/h Spitze zum Einsatzort kommt ;-)

Abgesehen davon, dass diese "Fahrzeuge" für den örtlichen Erstangriff gedacht sind. Da kommt dann wieder mein Beitrag vom 29.12.2010, 19:46, letzter Absatz.


Wie würdest Du handeln, wenn nachts die Sirene geht, und Du beim Blick aus dem Schlafzimmerfenster die Einsatzstelle sehen kannst und diese genau in der falschen Richtung zum Gerätehaus ist. Voraussetzung ist, dass die Einsatzkleidung bei Dir und nicht im Gerätehaus hängt.
Fährst Du zum Gerätehaus oder direkt zur Einsatzstelle?Welche Ausbildung habe "ich" denn? Ich wäre mit sowas vorsichtig, nur der reine Wille zu helfen hilft in manchen Fällen gar nicht.

Tus-bw
03.01.2011, 19:42
Die Feuerwehr hat Sonderrechte nach StVO, bei der SEG sind es nur die Fahrzeuge der SEG, die Sonderrechte in Anspruch nehmen können. "Die Fahrzeuge des Rettungsdienst" (die SEG fährt idR. als Unterstützung des RD - im KatS-Fall sieht das anders aus!) ist wohl eindeutig. Da zählen nur die Fahrzeuge,die laut Zulassungsbescheinigung auf den RD zugelassen sind.
Nicht jede SEG fährt mit Fahrzeugen des "Rettungsdienstes" (was das letztendlich ist, bestimmen die jeweiligen Landesgesetze).
Und dann kommen wir zum lustigen Fall: Wegerechte ja, Sonderrechte nein.

Mr. Blaulicht
03.01.2011, 20:31
Da eine SEG ein Mittel des Rettungsdienstes ist, haben alle SEG-Fahrzeuge auch entsprechend Sonderrechte - auch wenn sie sich dabei nicht der typischen Fahrzeuge des RD bedient.
Meist werden ja Fahrzeuge des KatSchutzes verwendet. Und auch die haben sowohl Sonderrecjhte sowohl nach §35 als auch nach §38 StVO.

Hawkfighter
04.01.2011, 00:32
Erwähnte ich nicht vorhin etwas von gesundem Menschenverstand???

Der setzt bei manchen Leuten leider ab und an mal aus . . .

So um es nochmal allen verwöhnten Großstadtfeuerwehrleuten und Rechtsliebhabern zu erklären:

Der Staat Bundesrepublik Deutschland hat unbegrenzte finanzielle Mittel und kann natürlich problemlos jedes noch so kleine Dorf mit einem oder mehreren Fahrzeugen ausrüsten, um jegliche Art von Gefahr erfolgreich und weitestgehend selbstständig, abwehren zu können. Sparsamkeit und Verhältnismäßigkeit sind hier natürlich völlig fehl am Platze, schließlich geht es um die Sicherheit von mehreren 100 Bundesbürgern und das auch schonmal 2-3 mal im Jahr!
Man hat ja extra jegliche Eventualität regeltechnisch abgedeckt und kann vollkommen einheitlich mit jeder Situation umgehen - Menschenverstand sind wir jetzt Gott sei Dank los! Wer braucht das auch schon! Feuerwehrleute auf jeden Fall nicht. Die sind ja schließlich Maschinen und haben auch für ihre 2-3 Einsätze pro Jahr jede Zeile des 12.000-seitigen Monumentalwerks "Das Feuerwehrgrundgesetz" sofort parat. Selbstverständlich werden sie sich bedingungslos daran halten, schließlich umfasst das Gesetz jede mögliche Einsatzsituation und gibt Handlungsanweisungen für absolut jeden Fall, denn wirklich jede Feuerwehr ist vollkommen gleich, da gibt es ja keine Unterschiede.

Wer jetzt Seite 7.391 aufblättert wird auf den folgenden 755 Seiten feststellen, unter welchen Bedingungen Sonderrechte für Feuerwehrangehörige zugelassen sind und wann nicht (wer es nicht auswendig weiß, bitte vor der Einsatzfahrt nachschlagen). Weiterhin steht dort geschrieben, dass sämtliche Feuerwehren, besonders auf dem Dorf für jegliche Einsatzlagen mit einer ausreichenden Zahl an Sitzplätzen versehen sind. Sollte statt der vorhanden 9 Mann für die Einsatzlage ein 10. vorgesehen sein (z.B. Brand von 2 Container + Schwelbrand einer Mülltonne, auf der ein Ast liegt), so muss dieser von der nächstgelegenen Wehr angefordert werden. Von den dann zur Wache eilenden Kameraden darf aber nur ein einzelner zur EST fahren, alle anderen 39 Kameraden müssen wieder nach Hause gehen! Tun sie natürlich auch, sind ja Maschinen . . .
.
.
.
.
.
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IRONIE!!!!

marka
04.01.2011, 08:32
[...]Welche Ausbildung habe "ich" denn? Ich wäre mit sowas vorsichtig, nur der reine Wille zu helfen hilft in manchen Fällen gar nicht.

Ich spreche nun für mich (aktuelle Lehrgänge, meine "alten" Lehrgänge zähle ich hier jetzt nicht auf, da ich der Meinung bin, diese sind irrelevant, da zu lange her):
- Truppmann Teil 1 und 2 erfolgreich abgeschlossen
- Sprechfunker (hier auch als Ausbilder tätig)
- Atemschutzgeräteträger

Zusammengerechnet ca. 12 Jahre Feuerwehrzugehörigkeit, davon die meiste Zeit in einer Kreisstadt mit ca. 60.000 Einwohnern mit mehreren Einsätzen im Jahr, vornehmlich techn. Hilfe bei VU, aber auch etliche auch größere Schadensfeuer. Wegen mehrerer berufsbedingter Umzüge etwa 15 Jahre Pause, vor 3 Jahren "neu" in die Wehr, eine "Dorfwehr" mit ca. 34 Aktiven Einsatzkräften und im Schnitt 2 Einsätzen im Jahr. Hier habe ich auch alle früher besuchten Lehrgänge wegen der längeren Pause komplett neu durchlaufen, da sich zwischenzeitlich die Welt weiterdreht. Das wäre übrigens von der Vorschrift her nicht notwendig gewesen, aber ich wollte auf dem aktuellen Stand sein.

Zu dem von mir erwähnten Szenario:
Meine Entscheidung zu dem Zeitpunkt war, mich nach kurzer telefonischer Rücksprache mit dem Wehrführer direkt zum Einsatzort zu begeben, dort wurden wir (meine Frau und ich) auch direkt von den gerade eintreffenden Kameraden der Nachbarwehr in das Einsatzgeschehen integriert (Wasserversorgung, Erstangriff, Vorbereitung Atemschutz, Betreuung der Betroffenen, Atemschutzüberwachung).
Somit hat sich meine Entscheidung als richtig bestätigt.

@Hawkfighter:
Danke! (keine Ironie...)

Tus-bw
04.01.2011, 09:26
Da eine SEG ein Mittel des Rettungsdienstes ist, haben alle SEG-Fahrzeuge auch entsprechend Sonderrechte - auch wenn sie sich dabei nicht der typischen Fahrzeuge des RD bedient.
Meist werden ja Fahrzeuge des KatSchutzes verwendet. Und auch die haben sowohl Sonderrecjhte sowohl nach §35 als auch nach §38 StVO.
Eine SEG ist nur dann ein Mittel des Rettungsdienstes, wenn die entsprechenden Landesgesetze dies vorsehen.
Sonst durchaus ACK.
Wobei sich unter Umständen dann wieder die Frage nach "zur Erfüllung ... dringend geboten" stellt ... :)
Aber das ist ja der Vorteil, bei einem Fahrzeug mit entsprechender Licht/Ton-Einrichtung wird kaum jemand nachfragen ... :)

überhose
04.01.2011, 09:52
Zu dem von mir erwähnten Szenario:
Meine Entscheidung zu dem Zeitpunkt war, mich nach kurzer telefonischer Rücksprache mit dem Wehrführer direkt zum Einsatzort zu begeben, dort wurden wir (meine Frau und ich) auch direkt von den gerade eintreffenden Kameraden der Nachbarwehr in das Einsatzgeschehen integriert (Wasserversorgung, Erstangriff, Vorbereitung Atemschutz, Betreuung der Betroffenen, Atemschutzüberwachung).
Somit hat sich meine Entscheidung als richtig bestätigt.Das ist jetzt ein Einzelfall, in dem das alles geklappt hat, und ihr seid nicht alleine am Einsatzort gewesen, sondern mit einer "gerade eintreffenden Nachbarwehr".
Wenn ich mir (Extrembeispiel) den aufgeregten TM1-Absolventen vorstelle, der seine Kleidung daheim hat (wovon ich eh nix halte), der deine obige Frage mit dem Sturm zur Einsatzstelle beantwortet, dann 3 oder 4 min alleine an einer E-Stelle steht, ziemlich ratlos ist, die Leute mit Poheizung auf dem Balkon und die Nachbarn unten auf der Straße irgendwas von ihm erwarten, und er nicht vernünftig erkunden kann, die pogeheizten Leute nicht adäquat beruhigen kann ("Springen sie nicht" - und das letzte Wort wird überhört...)


Übrigens:
Hier habe ich auch alle früher besuchten Lehrgänge wegen der längeren Pause komplett neu durchlaufen, da sich zwischenzeitlich die Welt weiterdreht. Das wäre übrigens von der Vorschrift her nicht notwendig gewesen, aber ich wollte auf dem aktuellen Stand sein.Respekt! Diese Sichtweise gefällt mir.

marka
04.01.2011, 10:06
Das ist jetzt ein Einzelfall, [...]Übrigens:Respekt! Diese Sichtweise gefällt mir.

zum 1.: Sicher ein Einzelfall, aber soll halt zeigen, dass man ab und zu einfach mal das Hirn einschalten muss und nicht immer alles streng nach Vorschrift sehen darf. Ich wäre auch nicht auf eigene Faust einfach zur Einsatzstelle gefahren. Beim Bu nd sagten wir immer "Melden macht frei". Deshalb die Rücksprache mit meinem Wehrführer.
Er sagt am Telefon dann auch "Gut, danke, dann müssen wir nicht warten, bis das TSF voll ist."

zum 2.: Danke, mit knapp 40 denkt man anders, da man schon einiges erlebt hat...

k-serv
04.01.2011, 11:14
Tatsächlich ist wohl kein Thema so heiß diskutiert und mit so viel Halbwahrheiten belastet wie das Thema Sonderrechte. Dabei gibt es, und wie wäre es in Deutschland auch anders zu erwarten, zu diesem Thema einen Haufen Gesetze.

Aber zunächst einmal zur eingehenden Frage: In einer meiner früheren Feuerwehr hatten einige geschickte Feuerwehrler sich aus blauen LED-Scheinwerfern (aus dem Tuning-Laden) einer Batterie und etwas Elektronik kleine "Frontblitzer" gebaut, welche sie ans Fahrad montierten. Macht zwar keinen Sinn, sieht aber zugegebener Maßen witzig aus! Ich habe einen meiner ehemaligen Kameraden schon kontaktiert, vlt. dazu später mehr.

Nun aber mal zu den Sonderrechten:

Laut § 35 hat die Feuerwehr Sonderrechte, was ihr erlaubt gegen gewisse Regeln der StVO unter Berücksichtigung der Sorgfaltspflicht (§1 StVO, §35,Abs.8 StVO) zu Verstoßen.

Knackpunkt ist nun, ob der Feuerwehrmann im Falle der Alarmierung zur Feuerwehr zu zählen ist. Dies ist im Beamtenrecht verankert, da im Falle der Alarmierung der Feuerwehrmann tatsächlich den Rechtsstatus eines Beamten auf Zeit erlangt, da er im Auftrag der Kommune tätig wird. Hierbei ist es dann auch irrelevant zu welcher Art Einsatz er ausrückt, denn die Alarmierungskriterien wurden an anderer Stelle bestimmt und unterscheiden sich von Kommune zu Kommune erheblich. Im Klartext heißt das also, wenn der FME (DME) oder die Sirene piepst, pfeift öder jault sagt die Kommune im übertragenen Sinne : "Ich brauche Dich jetzt zu Erfüllung meiner hoheitlichen Aufgabe und ernenne Dich in dieser Zeit zum Beamten mit allen Rechten und Pflichten (und das ist mal ein ganz interessantes Thema!)"

Ergo: Im Falle der Alarmierung ist der Feuerwehrangehörige Teil der gemeindlichen Feuerwehr, welche gegen Regeln der StVO unter Berücksichtigung der Sorgfaltspflicht verstoßen darf!

Das heißt in der Praxis, es dürfen rote Ampel überfahren werden, unter Alkoholeinfluss ein KFZ geführt werden, entgegen der Einbahnstraßen gefahren und natürlich geltende Höchsgeschwindigkeiten überschritten werden und was einem sonst noch so einfällt, ohne das dieser Regelverstoß per se bestraft werden muss. ABER! Wenn der Polizeibeamte oder ein Verkehrteilnehmer meint, das die Sorgfaltspflicht nicht eingehalten wurde, oder gar ein Unfall diesen Tatbestand beweist, dann kann sich niemand mehr rausreden!

Ach ja, und dann ist da noch die Sache mit den Blaulichtern. Tja, ein "Wegerecht" gibt es juristisch wohl wirklich nicht, der Begriff bezieht sich auf den Paragraphen 38 StVO. Kurz gesagt heißt es hier, blaues Blinklicht mit Martinhorn sagt den anderen Teilnehmern das sie Platz machen sollen. Mehr nicht. Keine Sonderrechte, die stehen ja wo anders.

Ich weiß, das wurde hier schon alles gesagt, und sogleich wiedersprochen, aber ich wollte das gerne einmal zusammenfassen. Übrigens kann ich nur empfehlen, zu den Übungsabenden "UVV" mal einen Verkehrsrechtler (Anwalt, Richter etc) einzuladen, die kennen sich mit den Rechtslagen meist etwas besser aus als Polizisten. Letztere haben in Ihrer täglichen Arbeit weiß Gott genug anderes zu tun als alle Gesetze auswendig zu kennen.

k-serv
04.01.2011, 11:18
Da eine SEG ein Mittel des Rettungsdienstes ist, haben alle SEG-Fahrzeuge auch entsprechend Sonderrechte - auch wenn sie sich dabei nicht der typischen Fahrzeuge des RD bedient.
Meist werden ja Fahrzeuge des KatSchutzes verwendet. Und auch die haben sowohl Sonderrecjhte sowohl nach §35 als auch nach §38 StVO.

Sonderrechte sind, außer beim Rettungsdienst, nicht an Fahrzeuge gebunden. Da SEGn aber im Regelfall Einheiten des KatSchutzes sind welche im Rahmen des erweiterten KatSchutzes tätig werden, sind wir wieder bei §35 Abs.1 StVO...

marka
04.01.2011, 11:59
[...]Das heißt in der Praxis, es dürfen [...], unter Alkoholeinfluss ein KFZ geführt werden,[...]

Und genau das wage ich zu bezweifeln, aber ich bin kein Jurist. Womit wir dann wieder beim gesunden Menschenverstand wären...

Zusammenfassend bleibt doch eigentlich zu sagen:
Man darf zwar in der hier diskutierten Situation gewisse Regeln brechen, aber:


Man muss dabei eine erhöhte Sorgfalt an den Tag legen
Man darf nicht wie ein Irrer durch die Gegend rasen
Man darf nicht ungebremst in eine Kreuzung einfahren, egal ob mit oder ohne Ampel, egal ob Ampel rot oder grün oder Lila (Ironie)
Man ist grundsätzlich selbst verantwortlich und kann sich nicht rausreden!


Leute, wir wollen doch alle sicher zum Einsatz kommen und anschließend wieder genauso wohlbehalten wieder zu Hause aufschlagen. Also fahrt grundsätzlich anständig.

Keiner wird euch einen Strick drehen, wenn Ihr moderat schneller fahrt, oder an einem Stopschild bei freier Strecke keine drei Sekunden anhaltet.
Verhaltet Ihr Euch in so einer Situation grob fahrlässig, müsst Ihr mit den Konsequenzen rechnen.

Wir wollen helfen und Menschen retten, sie nicht gefährden oder verletzen!
Lieber vom Gas gehen und 20 Sekunden später ankommen, als wegen den 20 Sekunden womöglich ein Kind zu überfahren.

überhose
04.01.2011, 12:11
Knackpunkt ist nun, ob der Feuerwehrmann im Falle der Alarmierung zur Feuerwehr zu zählen ist. Dies ist im Beamtenrecht verankert, da im Falle der Alarmierung der Feuerwehrmann tatsächlich den Rechtsstatus eines Beamten auf Zeit erlangt, da er im Auftrag der Kommune tätig wird.Wie kommst du denn darauf?

marka
04.01.2011, 12:37
Mir ist auch nur bekannt, dass Wehrführer und deren Stellvertreter als Beamte auf Zeit vereidigt werden. Hierüber erhalten sie auch eine entsprechende Belehrung und eine Ernennungsurkunde.

Eine derartige Rechtslage sollte nach meiner Auffassung nach auch eine entsprechende Belehrung der "normalen" Einsatzkräfte, z.B. in der Truppmannausbildung nach sich ziehen...

Es wäre schön, wenn Du Deine Aussage durch entsprechende Quellen belegen könntest.

Hawkfighter
04.01.2011, 20:55
Und genau das wage ich zu bezweifeln, aber ich bin kein Jurist. Womit wir dann wieder beim gesunden Menschenverstand wären...

Zusammenfassend bleibt doch eigentlich zu sagen:
Man darf zwar in der hier diskutierten Situation gewisse Regeln brechen, aber:


Man muss dabei eine erhöhte Sorgfalt an den Tag legen
Man darf nicht wie ein Irrer durch die Gegend rasen
Man darf nicht ungebremst in eine Kreuzung einfahren, egal ob mit oder ohne Ampel, egal ob Ampel rot oder grün oder Lila (Ironie)
Man ist grundsätzlich selbst verantwortlich und kann sich nicht rausreden!


Leute, wir wollen doch alle sicher zum Einsatz kommen und anschließend wieder genauso wohlbehalten wieder zu Hause aufschlagen. Also fahrt grundsätzlich anständig.

Keiner wird euch einen Strick drehen, wenn Ihr moderat schneller fahrt, oder an einem Stopschild bei freier Strecke keine drei Sekunden anhaltet.
Verhaltet Ihr Euch in so einer Situation grob fahrlässig, müsst Ihr mit den Konsequenzen rechnen.

Wir wollen helfen und Menschen retten, sie nicht gefährden oder verletzen!
Lieber vom Gas gehen und 20 Sekunden später ankommen, als wegen den 20 Sekunden womöglich ein Kind zu überfahren.

Ich denke, dem muss man nichts mehr hinzufügen, jedenfalls von logischer Seite nicht. Der rechtliche Beweis ist uns k-serv noch mit einer Quelle schuldig, ansonsten haben wir das Thema glaube ich abgedeckt.

Das Einzige, was ich noch zu dem zitierten Kommentar sagen möchte ist, dass Verkehrsregeln nicht zur Schikane aufgestellt werden. Es hat einen Grund, warum ein Stoppschild da steht, wo es nun einmal steht. Auch Geschwindigkeitsbegrenzungen haben tatsächlich ihren Sinn. Es ist also faktisch gar nicht möglich diese Regeln in großem Maßstab zu umgehen, ohne seine eigene Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer unverhältnismäßig stark zu gefährden.

Alex22
04.01.2011, 21:06
Knackpunkt ist nun, ob der Feuerwehrmann im Falle der Alarmierung zur Feuerwehr zu zählen ist. Dies ist im Beamtenrecht verankert, da im Falle der Alarmierung der Feuerwehrmann tatsächlich den Rechtsstatus eines Beamten auf Zeit erlangt, da er im Auftrag der Kommune tätig wird.

Kannst du mir mal bitte den Paragraphen im BeamtG sagen?

k-serv
04.01.2011, 21:58
Mir ist auch nur bekannt, dass Wehrführer und deren Stellvertreter als Beamte auf Zeit vereidigt werden. Hierüber erhalten sie auch eine entsprechende Belehrung und eine Ernennungsurkunde.

Eine derartige Rechtslage sollte nach meiner Auffassung nach auch eine entsprechende Belehrung der "normalen" Einsatzkräfte, z.B. in der Truppmannausbildung nach sich ziehen...

Es wäre schön, wenn Du Deine Aussage durch entsprechende Quellen belegen könntest.

Leider idt meine Quellensammlung etwas durcheinander, habe schon den ganzen Vormittag gesucht. Ich werde aber dem Wunsch nachkommen!

LST-82
04.01.2011, 22:16
Knackpunkt ist nun, ob der Feuerwehrmann im Falle der Alarmierung zur Feuerwehr zu zählen ist. Dies ist im Beamtenrecht verankert, da im Falle der Alarmierung der Feuerwehrmann tatsächlich den Rechtsstatus eines Beamten auf Zeit erlangt, da er im Auftrag der Kommune tätig wird. Hierbei ist es dann auch irrelevant zu welcher Art Einsatz er ausrückt, denn die Alarmierungskriterien wurden an anderer Stelle bestimmt und unterscheiden sich von Kommune zu Kommune erheblich. Im Klartext heißt das also, wenn der FME (DME) oder die Sirene piepst, pfeift öder jault sagt die Kommune im übertragenen Sinne : "Ich brauche Dich jetzt zu Erfüllung meiner hoheitlichen Aufgabe und ernenne Dich in dieser Zeit zum Beamten mit allen Rechten und Pflichten (und das ist mal ein ganz interessantes Thema!)"

Stimmt leider nicht das JEDER Freiwillige Feuerwehrmann(frau) im Einsatz zum Beamten (auf Zeit) wird! Dazu braucht es noch nicht mal das Beamtenrecht sondern man schaue sich nur mal die Definition des Begriffs Hoheitliche Aufgaben an ...

Quelle: NRW-Justizportal: Recht von A - Z

Hoheitliche Aufgaben: Sind die Aufgaben, die ein öffentliches Gemeinwesen (Staat, Gemeinde oder sonstige Körperschaft) kraft öffentlichen Rechts zu erfüllen hat. Die Ausübung hoheitlicher Aufgaben ist als ständige Aufgabe i.d.R. Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem Dienst- und Treueverhältnis stehen.

... und wie wir sehen werden Freiwillige Feuerwehrleute KEINE Beamte im Einsatz !

Gruß

LST-82

Alex22
04.01.2011, 22:31
Hoheitliche Aufgaben: Sind die Aufgaben, die ein öffentliches Gemeinwesen (Staat, Gemeinde oder sonstige Körperschaft) kraft öffentlichen Rechts zu erfüllen hat. Die Ausübung hoheitlicher Aufgaben ist als ständige Aufgabe i.d.R. Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem Dienst- und Treueverhältnis stehen.

... und wie wir sehen werden Freiwillige Feuerwehrleute KEINE Beamte im Einsatz !

Gruß

LST-82

Naja, Feuerwehrwesen ist eine hoheitliche Aufgabe.
Sonst hättest auch keine Sonderrechte im Straßenverkehr.
Aber nicht alles was hoheitlich ist, ist im gleichen Atemzug Beamtentum.

LST-82
05.01.2011, 00:19
Richtig Alex22 ... ich würde auch nichts anderes Behaupten wollen. ;-)

Mir kam es nur darauf an, dass ein Dienst- und Treueverhältnis nicht zwingend ein Beamtenverhältnis darstellt. (Wie du ja auch festgestellt hast)

Nichts destotrotz denke ich das dieser Thread mehr als genug vom Ursprungsthema abgewichen ist ...

überhose
05.01.2011, 08:45
Die Ausübung hoheitlicher Aufgaben ist als ständige Aufgabe i.d.R. Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem Dienst- und Treueverhältnis stehen.Das Zauberwort hier ist nicht "Dienst- und Treueverhältnis", sondern "i.d.R.".
Ein öffentliches "Dienst- und Treueverhältnis" ist nichts anderes wie der Beamtenstatus. Heutzutage werden viele "ständig ausgeübte hoheitliche Aufgaben" schon nicht mehr von Beamten, sondern von Beschäftigten wahrgenommen, also Angehörigen des ö.D. in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis. Klassische Beispiele sind Standesämter, Ordnungsämter. Früher traf man dort nur Beamte, in vielen Kommunen heute schon ausschließlich Beschäftigte.


Hilft zur Bewertung des "Beamtenstatus" von Feuerwehrleuten nicht wirklich weiter, da warten wir gespannt auf die Quellenangabe von k-serv.


Ich bin übrigens hauptamtlich Beschäftigter und ehrenamtlich Beamter in der gleichen Kommune, wenn ich mal aufschreiben und klar utnerscheiden müsste, was ich wann wo weshalb wie darf oder auch nicht, würde das eine juristische Doktorarbeit werden ;-)