PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FFW, Handyalamierung bei Jugendlichen?



Flo94
03.12.2010, 14:04
hallo,

hab folgendes "problem"... ich wohne in bayern und bin 16, bedeutet bedingt einsatzfähig und ich werde per SMS alamiert... grundausbildung ist auch schon abgschlossen, sogar TM1 und TM2, also bedingt einsatzfähig...

nuna, heute in der schule klingelte mein handy alarm.. ich dachte ok, pecht gehabt, aber ich bin noch keine 18, bedeutet ich muss da bleiben... naja, der lehrer sah das natürlich noch strenger und nahm mir das handy ab, weil in der schule ja "digitale speichermedien" verboten sind... aber ich bin mir 100% sicher, das der KBM in der TM1 ausbildung gesagt hat, das feuerwehrdienstleistende, die bedingt einsatzfähig sind immer alamierbar sein müssen/dürfen, weshalb ich auch das handy in der schule anhaben darf... montag vorladung beim chef, und naja, ich breuchte jetzt rechtliche grundlagen, damit ich was in der hand habe...


google hab ich schon mehrmals mit verschiedenen begriffen gefragt, findet nix, jetzt dachte ich, ich wende mich mal an euch, vllt kennt sich einer da aus und kann mir rechtliche grundlagen nennen =)

mfg flo

Angriffstrupp
03.12.2010, 14:20
Den KBM Fragen....

Flo94
03.12.2010, 14:44
könnte schwirig werden, da ich weder telefonnummer, noch sonstwas habe...

oder könnte mir wer die FwDV sagen, wo das geregelt sein sollte?

Firefighter Heiti
03.12.2010, 14:51
Dann über deinen Einheitsführer herausbekommen wie das rechtlich geregelt ist. Der wird das über den kleinen Dienstweg mit dem KBM regeln können. Aber generell bin ich für "Schule und Arbeit geht vor Feuerwehr", denn mit deinem ehrenamtlichen Engagement verdienste kein Geld.


Sent from my iPhone using Tapatalk

Flo94
03.12.2010, 15:03
feuerwehr geht meiner meinung nach nicht vor arbeit, wenn man weg kann dann gehen einsätze vor, sonst nein..

ich darf e noch nicht ausrücken, da ich noch keine 18 bin und unter 18 darf man nun mal nicht die schule frühzeitig verlassen, da schulpflicht...

oder könnte mir einer sagen, in welchen FwDV gleich wieder geregelt wird, welche rechte bzw. pflichte der feuerwehrler haben?

flo112
03.12.2010, 15:07
Hallo Flo,
irgendwie kommen mir Zweifel an deinen Aussagen:

Du bist 16 und sagst du hast sogar schon die TM2-Ausbildung abgeschlossen?

Ich wage zu behaupten das das unmöglich ist: TM2 sind nach FwDv 2 (guggstdu auf Seite 9 der FwDv 2) mindestens 80 Stunden in 2 Jahren. Das würde wiederrum bedeuten das du mit 14 die TM1- Ausbildung hättest absolvieren müssen... Ich habe schon oft gehört das die Feuerwehrwelt in Bayern etwas anderst läuft, aber das kann ich mir noch nicht mal dort vorstellen.

Was ich damit sagen will: argumentier nicht mit Grundlagen die einer Prüfung nicht standhalten würden!

Aber um auf dein Problem zurückzukommen: Sprech mit deinem Einheitsführer (Kommandant, Wehrführer... keine Ahung wie das in Bayern heist) und frag ihn nach seinem Rat. Zu dem Termin gehst du brav und freundlich, entschuldigst dich dafür das du an dem Morgen vergessen hast dein Handy lautlos / aus zu schalten (was du tun könntest: du schreibst ja selbst das du, da unter 18, in der Schule bleiben musst) und beteuerst das es nicht mehr vorkommen wird. Eventuell kannst du noch erwähnen wie wichtig dir ehrenamtliche Arbeit für die Allgemeinheit ist und das dieser Weg der Alarmierung der Helfer in eurer Feuerwehr eben so vorgesehen ist.

Damit sollte das dann auch gut sein. Eine Rechtsgrundlage wie du sie suchst dürfte nicht zu finden. (du suchst: Er muss das Handy anlassen obwohl er unter 18 ist und sowieso in der Schule bleiben muss. Selbst was bemerkt?!)

Beste Grüße
Flo

FloMa
03.12.2010, 15:19
Naja du sagst doch selber du darfst eh nicht mitfahren.. ist es dann so wichtig in der Schule jeden Alarm mitzubekommen?



feuerwehr geht meiner meinung nach nicht vor arbeit, wenn man weg kann dann gehen einsätze vor, sonst nein..

ich darf e noch nicht ausrücken, da ich noch keine 18 bin und unter 18 darf man nun mal nicht die schule frühzeitig verlassen, da schulpflicht...

oder könnte mir einer sagen, in welchen FwDV gleich wieder geregelt wird, welche rechte bzw. pflichte der feuerwehrler haben?

Flo94
03.12.2010, 15:29
Hallo Flo,
irgendwie kommen mir Zweifel an deinen Aussagen:

Du bist 16 und sagst du hast sogar schon die TM2-Ausbildung abgeschlossen?

Ich wage zu behaupten das das unmöglich ist: TM2 sind nach FwDv 2 (guggstdu auf Seite 9 der FwDv 2) mindestens 80 Stunden in 2 Jahren. Das würde wiederrum bedeuten das du mit 14 die TM1- Ausbildung hättest absolvieren müssen... Ich habe schon oft gehört das die Feuerwehrwelt in Bayern etwas anderst läuft, aber das kann ich mir noch nicht mal dort vorstellen.

Was ich damit sagen will: argumentier nicht mit Grundlagen die einer Prüfung nicht standhalten würden!

Aber um auf dein Problem zurückzukommen: Sprech mit deinem Einheitsführer (Kommandant, Wehrführer... keine Ahung wie das in Bayern heist) und frag ihn nach seinem Rat. Zu dem Termin gehst du brav und freundlich, entschuldigst dich dafür das du an dem Morgen vergessen hast dein Handy lautlos / aus zu schalten (was du tun könntest: du schreibst ja selbst das du, da unter 18, in der Schule bleiben musst) und beteuerst das es nicht mehr vorkommen wird. Eventuell kannst du noch erwähnen wie wichtig dir ehrenamtliche Arbeit für die Allgemeinheit ist und das dieser Weg der Alarmierung der Helfer in eurer Feuerwehr eben so vorgesehen ist.

Damit sollte das dann auch gut sein. Eine Rechtsgrundlage wie du sie suchst dürfte nicht zu finden. (du suchst: Er muss das Handy anlassen obwohl er unter 18 ist und sowieso in der Schule bleiben muss. Selbst was bemerkt?!)

Beste Grüße
Flo


jopp, in bayern leuft das anders^^

also, ich hab TM1 gemacht, ABER bei uns wird gleich TM2 eingetragen, da keiner lust hat nach 2 jahren sich nochmals prüfen zu lassen, das ist bei uns so geregt^^ vllt sollte ich auch noch erwähnen, das ich in einer kleinen dorffeuerwehr bin, und unser einziges fahrzeug ein 44er ist, also nur ein TSF^^ deshalb läuft das anders... bei uns wird z.b. TM1 auch als grundausbildung genutzt, da es eig. in so einer kleinen feuerwehr nicht möglich ist für jeden eine grundausbildung druchzuführen...
@FloMa: jain, dann weiß ich gleich wo ich nach der schule hinmuss^^ aber eig. hast recht, brauch ich ned, aber naja, mein handy war ein und wenn auf einmal der alarm losgeht, da ich die nummer der ILS immer auf laut habe, dann kann ich auch nix machen... handy hat eig. jeder ein, da man wissen will wie viel uhr es ist...
und vorallem, ich muss da jetzt i-wie wieder rauskommen...

könnte mir einer sagen, wo die rechte und plichten des feuerwehrmanns stehen? also in welcher verordung? genauso: es steh ja i-wo geschrieben, das der einsatz ab der alamierung beginnt, und dann könnte ich in die richtung argumentieren, das ich ja den alarm mitbekommen muss, auch wenn ich ned ausrücken darf^^

nederrijner
03.12.2010, 15:33
oder könnte mir einer sagen, in welchen FwDV gleich wieder geregelt wird, welche rechte bzw. pflichte der feuerwehrler haben?
Das steht - wenn überhaupt nicht - in den FwDV, sondern im jeweiligen Feuerwehr- oder Brandschutzgesetz zzgl. den entsprechenden Verordnungen etc.

Und ich wette, dass dort keinen Passus gibt, dass man sein Handy immer und überall benutzen darf (das ist ja teilweise auch in anderen Bereichen als der Schule verboten und gilt dort auch für FA).

Im Endeffekt handelt es sich um zwei widerstreitende rechtliche Interessen, die man gegeneinander abwägen muss. Aber da Du ja, wie Du selbst schreibst, gar nicht weg darfst und nur "bedingt einsatzbereit" bist, frage ich mich sowieso, wieso es notwendig sein soll, dass Du alarmiert werden kannst.

felix000
03.12.2010, 15:41
http://www.sfs-w.de/lehrmittel/_pdf/1001_bayfwg_avbayfwg.pdf

Schau mal ins Bayrische Feuerwehrgesetz Art. 9 unter (4):
(4) Volljährige Schüler und Studenten sind während der Teilnahme an Einsätzen und
für einen angemessenen Zeitraum danach von der Teilnahme am Unterricht und an
Ausbildungsveranstaltungen befreit.

Das wäre die Rechtsgrundlage, wenn du schon 18 wärst...

überhose
03.12.2010, 15:41
Aus Feuerwehrsicht kann man den Beitrag wie folgt abkürzen:

hab folgendes "problem"... ich wohne in bayern


Und wer Grundausbildung TM 1 und TM 2 abgeschlossen haben will, und nicht weiß, wo Rechte und Pflichten zu finden sind, der ist in einem Feuerwehrgebiet gelandet, wo ein Briefmarkensammelverein vielleicht doch die bessere Wahl ist.

Quietschphone
03.12.2010, 15:51
jopp, in bayern leuft das anders^^

also, ich hab TM1 gemacht, ABER bei uns wird gleich TM2 eingetragen, da keiner lust hat nach 2 jahren sich nochmals prüfen zu lassen, das ist bei uns so geregt^^ vllt sollte ich auch noch erwähnen, das ich in einer kleinen dorffeuerwehr bin, und unser einziges fahrzeug ein 44er ist, also nur ein TSF^^ deshalb läuft das anders... bei uns wird z.b. TM1 auch als grundausbildung genutzt, da es eig. in so einer kleinen feuerwehr nicht möglich ist für jeden eine grundausbildung druchzuführen...
@FloMa: jain, dann weiß ich gleich wo ich nach der schule hinmuss^^ aber eig. hast recht, brauch ich ned, aber naja, mein handy war ein und wenn auf einmal der alarm losgeht, da ich die nummer der ILS immer auf laut habe, dann kann ich auch nix machen... handy hat eig. jeder ein, da man wissen will wie viel uhr es ist...
und vorallem, ich muss da jetzt i-wie wieder rauskommen...

könnte mir einer sagen, wo die rechte und plichten des feuerwehrmanns stehen? also in welcher verordung? genauso: es steh ja i-wo geschrieben, das der einsatz ab der alamierung beginnt, und dann könnte ich in die richtung argumentieren, das ich ja den alarm mitbekommen muss, auch wenn ich ned ausrücken darf^^
Servus!

Eins vorweg: In Bayern läuft das nicht anders!"

Du hast Dich nicht so verhalten, wie es gewünscht wird (kein Mobiltelefon im Unterricht), und willst Dich jetzt um die Konsequenzen drücken. Das Ganze dann auch noch mit einer fadenscheinigen Begründung...

Mein Tipp: Entschuldige Dich beim Chef für Dein Fehlverhalten, lass' aber bitte die Feuerwehr aus dem Spiel!

Gruß
Alex

P.S.: Da Du ja TM1+2 schon erfolgreich "eingetragen bekommen" hast durftest Du auch einen Unterricht geniessen, in dem Dir Deine Rechte und Pflichten näher gebracht wurden. Such' Dir die Materialien raus, dann weisst Du auch, mit welcher Rechtsgrundlage die Feuerwehren in Bayern in Aktion treten.

danielhecker
03.12.2010, 16:09
[...] es steh ja i-wo geschrieben, das der einsatz ab der alamierung beginnt, und dann könnte ich in die richtung argumentieren, das ich ja den alarm mitbekommen muss, auch wenn ich ned ausrücken darf^^

du widersprichst dir selbst... wieso solltest du den alarm mitbekommen können, wenn du nicht ausrücken darfst???

btw: handys können nicht alarmieren, sondern nur informieren! also warst du NIE alarmiert...

Angriffstrupp
03.12.2010, 16:14
btw: handys können nicht alarmieren, sondern nur informieren! also warst du NIE alarmiert...

Ähm, und was ist das?
http://www.sms-112.de/
http://www.bos-alarmierung.de/article-459-film1.html

Gibt es also doch...nur ist es nicht grade Zuverlässig...!

Hawkfighter
03.12.2010, 16:28
Also so katastrophal wie deine Rechtschreibung aussieht, solltest du echt lieber in die Schule gehen!
Kann aber auch andere (regional bedingte) Gründe haben, frag mich sowieso immer, wie Bayern denn richtig schreiben wollen, wenn sie nicht richtig sprechen können, aber das ist jetzt eine andere Sache . . .

Zum Thema: Ich bezweifle stark den Nutzen dieser mysteriösen SMS Alarmierung bzw. Informierung, denn du bist nicht 18 und de facto nicht erlaubt an Feuerwehreinsätzen teilzunehmen. Wenn du jetzt sagst, dass diese "Bereitschaft" das Ziel hat, dass Jugendfeuerwehrleute bei größeren Einsatzlagen hinzugezogen werden sollen, so kann ich nur den Kopf schütteln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein "Anfänger" was Einsätze betrifft, erst dann hinzugezogen wird, wenn es richtig scheppert. Eigentlich sollte es andersrum laufen, aber wie gesagt, in Bayern ist ja alles anders!

Ich kann dir nur empfehlen, auf diese Alarmierungen/ Informierungen zu verzichten, ganz besonders in der Schule!

überhose
03.12.2010, 16:29
Ähm, und was ist das?
http://www.sms-112.de/
Bezeichnet sich selber als "Zusatzalarmierung"


Ähm, und was ist das?
http://www.bos-alarmierung.de/article-459-film1.html
Digitale Alarmierung im 70cm-Band, hat was genau mit Handyalarm zu tun?

danielhecker
03.12.2010, 16:31
Ähm, und was ist das?
http://www.sms-112.de/
http://www.bos-alarmierung.de/article-459-film1.html
Reine Informationen!


Gibt es also doch...nur ist es nicht grade Zuverlässig...!
und deswegen nach TR-BOS nicht zugelassen und deswegen ist es keine Alarmierung!

Kampfpudding
03.12.2010, 16:36
Mal abgesehen davon, dass man sein Handy in der Schule auf lautlos hat, würde ich dem Chef erklären wie das abläuft und ihm die Nummer vom KBM, Kommandanten, Jugendwart oder wem auch immer geben. Der soll dann Anrufen und die werden das klären. Knall jedenfalls nicht alle Fakten auf den Tisch, die du irgendwo im Internet gefunden hast. Sondern erkläre ihm sachlich, was Sache ist ;)

Grüße
pudding

zinnlos
03.12.2010, 16:38
Wie gesagt er widerspricht sich selber. Er sagt, unter 18 darf ich eh nicht von der Schule weg, lässt aber sein Handy an um Alarme mitzubekommen.


Problem geklärt, mach das Handy das nächste mal aus....

FloMa
03.12.2010, 16:44
Noch ein Nachtrag... kommt wohl immer auf den Lehrer/Rektor an... aber ich kann mir vorstellen, dass wenn du normal mit Ihnen redest und Ihnen die Sache erklärst und sagst dass du das Handy ab jetzt ausstellen wirst etc. die Sache event. besser für dich ausgeht, als wenn du Ihnen irgendnen Paragraphen vorsetzt den es nich gibt, bzw der für dich nicht zutrifft..

Alex22
03.12.2010, 18:09
Ähm, und was ist das?
http://www.sms-112.de/
http://www.bos-alarmierung.de/article-459-film1.html

Gibt es also doch...nur ist es nicht grade Zuverlässig...!

Zulässig wäre das richtige Wort.
Wenn dann bräuchte er einen FME und kann als Zusatz Handyalarmierung nutzen.
Eine Handyalarmierung alleine hingegen ist nicht zulässig.

flo112
03.12.2010, 22:32
Hallo Flo,
mein erster Hinweis weiter oben scheint bei dir nicht richtig angekommen sein.

Ich versuchs nochmal, hab heute einen guten Tag:

Möglichkeit 1:
- Hingehen, brav entschuldigen, erklären das du an dem morgen vergessen hast dein Handy lautlos zu stellen (nur sofern es das erste mal war) und geloben das das eine Ausnahme.
- Erklären das dir die Arbeit in der Feuerwehr sehr wichtig ist und du die Kameraden auch in deinem Alter schon entlasten und unterstützen kannst, aber derzeit nur per SMS benachrichtigt werden kannst.
- Erklären das du normalerweise während der Schulzeit nicht in den Einsatz gehst, aber die Benachrichtigungen für Großlagen trotzdem empfangen solltest und um Verständniss bitten.

Möglichkeit 2:
- Du trumpfst mit dem Bayrischen Feuerwehrgesetz auf. Der entsprechende Absatz gilt zwar nur für volljährige, aber du wirst sicher erklären können das hier analog zum Feuerwehrführerschein eine Ausnahmeregelung in Planung ist.
- Am besten erklärst du ihm bei der Gelegenheit noch das du auf Grund deiner umfangreichen Ausbildung für deine Feuerwehr unverzichtbar bist und auf dein Fachwissen jeder angewiesen ist. Immerhin hast du es mit 16 Jahren zu Ausbildungen geschafft, die Andere erst mit frühestens 19 Jahren erreichen.

Möglichkeit 3:
- Meld dich auf www.feuerwehr-forum.de an und frag die dortigen Rechtsexperten um Rat.

Und jetzt such dir eine aus. ICH würd dir zu Nummer 1 raten, kannst aber auch gern Nummer 2 nehmen, aber dann würde ich am Montag gern erfahren wies gelaufen ist :-)

Beste Grüße
Flo

PrinzDaniel
04.12.2010, 01:30
Ich schließe mich der Meinung hier an, dass sicherlich deine "Dorffeuerwehr" wie Du sie selber nennst, sicher auf dich "erfahrenen" 16-jährigen im Einsatz am allermeißten verzichten kann. Leider fühlen sich die, die am kürzesten dabei sind immer am wichtigsten und unersetzbar, aber bitte welchen Einsatzwert hast Du mit 16 Jahren? Weder PA, noch Sprechfunk noch abgeschlossener TM Ausbildung, um es mal krass auszudrücken kann man Dich nur zum Schläuche rollen und zureichen einsetzen.
Nächste Frage, wie willst Du von deiner Schule (die sicher nicht in deinem Dorf ist) zu eurem Spritzenhaus kommen? Mit dem Fahrrad? Oder willst Du den Bahn- bzw. Busfahrer anhalten und ihm die Weisung geben, dass Du ein ganz wichtiger Feuerwehrmann bist und er für Dich eine sofortige Sonderfahrt in dein Dorf veranlassen muß?

Heißdüsen waren wir alle mal gewesen, aber man sollte die Kirche im Dorf lassen und sich vor anderen Leuten nicht so überwichtig aufspielen, denn dann erhält man keine Achtung sondern eher Spott.

zinnlos
04.12.2010, 01:41
Nimm bitte Nummer 3, dann wird das Wochenende lustig:)

Alex22
04.12.2010, 08:38
Nimm bitte Nummer 3, dann wird das Wochenende lustig:)

Es ist eh schon eine hitzige Diskussion mit JF und Einsatz am laufen.

Feuermelder
04.12.2010, 20:13
Hi,

Wie ist es möglich, mit 16 Jahren schon eine abgeschlossene Truppmann 1 und 2 Ausbildung zu haben und dann schon für Einsätze zugelassen zu sein? Ich kenne kein Gesetz in dem dieser Fall geregelt ist und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Bayern da wieder eine extra Wurst hat.

Wenn mich mein Kenntnisstand nicht gerade im Stich gelassen hat, kann man eine Truppmannausbildung erst mit der Vollendung des 17. Lebensjahr beginnen. (Korrigiert mich bitte, falls meine Aussage nicht richtig sein sollte)

Für mich sieht das Ganz so aus, als möchte hier jemand irgendwie seinen verzapften Bockmist so einfach wie möglich auslöffeln bzw. aus der Welt schaffen. Nur schade, dass dazu die Freiwillige Feuerwehr als solche herhalten muss. Für sowas habe ich kein Verständnis.

Zu mal mir immer noch die Frage durch den Kopf geht, ob man als Schüler unbedingt einen Meldeempfänger haben muss und zu jedem Einsatz mit muss. Als Schüler hast du sicherlich wichtigere Dinge zu tun, als dich um die Feuerwehr zu kümmern. Wie wäre es da bspw. mit lernen? Die Feuerwehr läuft dir nicht weg!

firefighter93
04.12.2010, 21:37
mein beitrag siehe nächster eintrag;)weiß nich wie man des löscht^^sorry

firefighter93
04.12.2010, 21:40
Hi,

Wie ist es möglich, mit 16 Jahren schon eine abgeschlossene Truppmann 1 und 2 Ausbildung zu haben und dann schon für Einsätze zugelassen zu sein? Ich kenne kein Gesetz in dem dieser Fall geregelt ist und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Bayern da wieder eine extra Wurst hat.

Wenn mich mein Kenntnisstand nicht gerade im Stich gelassen hat, kann man eine Truppmannausbildung erst mit der Vollendung des 17. Lebensjahr beginnen. (Korrigiert mich bitte, falls meine Aussage nicht richtig sein sollte)

aaaalsoo ich kann für Rheinland-Pfalz sagen, dass man mit Vollendung des 16. Lebensjahres TM1 anfangen kann, sofern man eben Feuerwehrtauglich (ärztliches Attest) ist.
Mit frühestens 18 kann man TM2 machen. In den 2 Jahren dazwischen macht man Sprechfunk... und mit 18 AGT.
Bedingt einsatzfähig ist man mit der Übernahme der Urkunde zum abgeschlossenen Lehrgang TM1! Sprich: Melder und einsatzfähig,BEDINGT.
Wie das in Bayern ist...ka^^
Ich kann ihn verstehen allerdings würde ich des dem Chef einfach ma erklären und nich mit rechtlichen Grundlagen auftrumpfen von denen man net wirklich Ahnung hat...

Zitatfunktion korrigiert - Mr. Blaulicht

überhose
04.12.2010, 22:43
aaaalsoo ich kann für Rheinland-Pfalz sagen, dass man mit Vollendung des 16. Lebensjahres TM1 anfangen kann, sofern man eben Feuerwehrtauglich (ärztliches Attest) ist.
Mit frühestens 18 kann man TM2 machen. In den 2 Jahren dazwischen macht man Sprechfunk... und mit 18 AGT.Die 2 Jahre nach TM1 sind TM2.


Bedingt einsatzfähig ist man mit der Übernahme der Urkunde zum abgeschlossenen Lehrgang TM1! Sprich: Melder und einsatzfähig,BEDINGTDas mag in deiner Wehr gelten, aber nicht für ganz RLP. Einsatz hier bei uns ab TM2, und damit generell ab 18. Eine "bedingte Einsatzfähigkeit" gibt es bei uns nicht.

Flo94
04.12.2010, 23:34
also,

sry erstmal das ich so spät schreibe...

an alle, die an meiner TM2 ausbildung zweifeln: informiert euch leute, wie das in bayern, spezielle niederbayern bezirk mainburg läuft....

und nochwas, laut Art9.4 des Bayrischen Feuerwehrgesetz dürfen Volljährige schüler an einsätzen teilnehmen ;-) wie erfähr man ob ein einsatz ist? richtig: handy oder pipser (wobei die letzte allamierung bei mir erst 1h später kam, egal, andere geschichte) Laut Art. 7.2 "Feuerwehranwärter sind Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt, soweit sich aus diesem Gesetz noxhts anderes ergibt. Sie dürfen nur zu Ausbildungsveranstaltungen und erst ab vollendetem 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistung außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden."

wenn man kominier, und sich auf das "Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt" bezieht hat man gute chancen... zum thema "schüler gehören in die schule und nicht in den einsatz"... tja, schöne verallgemeinerung... um ein schönes beispiel zu nennen... letzten sommer, waldbrand... hab in der 6. schule die allamierung bekommen, bin dann direkt bei sprizenhaus ausgestiegen, und mit dem nachschubtrupp mitgefahren.... wegen funker und maschinist: funker ausbildung mach ich nächstes jahr, hab den plan schon bekommen ;-)... nochmal zum waldbrand... es bringt sehr viel, auch wenn einer von der JF is, wenn er mit dem traktor und funkgerät ausgestattet ist, kann er super feuer ausmachen, man glaubt kaum was ein krupper und ein traktor der 30 fährt gegen feuer machen kann... und viele ausm dorf sind arbeiten am tag auswerts, und die können oftmals nich vom arbeitsplatz weg, weil sie dann vom chef stress bekommen... da is der schüler doch die bessere wahl...

und meint ihr nicht auch, das machen 16. jähren besser für den feuerwehrdienst geeignet sind als mache 20 jährigen? nur mal ein denkanstoß... "die wichtigesten für den einsatz sein" .. hab ich das mit einer silbe gesagt? als JF gehört man zu den unwichtigsten überhaupt, da man im gegensatz zu manch anderen ned mal in den unmittelbaren gefahrenbereich darf, genauso wenig auf die autobahn und allgemein zu verkehrsumfällen..


zur rechtschreibung, und wieder werden alle in einen topf geschmissen... man muss nicht unbedingt dumm oder faul sein, um eine schlechte rechtschreibung zu haben...

und auserdem dürfe ich sogar von der schule weg, da ich in die 10. klasse gehen und ich keine schulpflicht mehr habe, nur so am rande... ich dürfe! heißt nicht das ich könnte oder gar mache...

werde am montag dies einfach mit dem chef klären, und ihm versuchen das zu erklären... werden auch die 2 art. erwähnen, aber mit erhobener nase reingehen und ihm mehr oder weniger sagen, das er da falsch liegt, is vllt nicht die beste lösung... man kann viel mit reden klären...

Kampfpudding
04.12.2010, 23:45
Also du hast uns nach Hilfe gefragt und machst es jetzt auf deine Weise? Wieso wusste ich, dass das so endet...

TM2 gibts übrigens erst ab 18. TM2 ist nämlich erst nach 2 Jahren gesammelter Erfahrung möglich. So ist es in Bayern und ja, auch in Niederbayern und auch in Mainburg. Mainburg hat nämlich kein eigenes Feuerwehrgesetz.


da ich in die 10. klasse gehen und ich keine schulpflicht mehr habe

Mir wäre ein guter Abschluss wichtiger als 1-2 Ölspuren mehr gekehrt. Ist aber dein Bier. Vor allem den Deutschunterricht solltest du nicht schwänzen...

Grüße
pudding

Hawkfighter
04.12.2010, 23:56
also,
zur rechtschreibung, und wieder werden alle in einen topf geschmissen... man muss nicht unbedingt dumm oder faul sein, um eine schlechte rechtschreibung zu haben...


Also wer schon vor einer Konjunktion Kommas setzt, dem ist auch nicht mehr zu helfen, wie "schlau" er auch immer sein mag.
Und ich kann dir nur wieder empfehlen, geh in die Schule . . .

Flo94
05.12.2010, 00:03
hmmm, eure lösungen waren sehr kreativ... ok, einige waren gut, die vorschläge haben ich ja auch bei meiner "entgültigen lösung" berücksichtig, aber einige von wegen "geh lieber in de brifmarkenverein" oder sonstige beiträge von leute die meinen die JFer sind eingbiltet und haben keine ahnung und sollen ja nicht machen, find ich einfach nur nicht angebracht... bei den leuten hoffe ich nur, das sie hoffentlich keine jugendwarte sind. Wobei, das würde den rückgang der jugendliche erklären, die zur feuerwehr gehen...

überhose
05.12.2010, 00:23
Gibt es eigentlich schon Castingshows für Komiker?

danielhecker
05.12.2010, 00:24
erst ab vollendetem 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistung außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden."

Damit hat sich ein Einsatz erledigt, da bereits die Anfahrt zur E-Stelle in meinen Augen Gefahrenbereich ist... Zum Glück ist in Baden-Württemberg nix mit Einsatz unter 18...

Ich habe für ein paar Anwärter hier schon die Melder liegen. Werden die nächsten Tage 18. Aber bei uns gibts den Melder nicht einen Tag vor dem 18. Geburtstag. Selbst wenn derjenige bis dahin schon den Zugführer-Lehrgang gemacht hat... ;)

Flo94
05.12.2010, 00:36
das ist ganz verschieden... kenn hier sogar eine feuerwehr, die nemen zum teil 14. jährige mit...

gibt ja schon einige discusionen ob es wirklich sinnvoll ist oder nicht, ich denke ja, aber meiner meinung nach hat die JF nicht im einsatzfahrzeug zu sein, und ich fahr ich immer mit dem 2. oder 3. auto mit, das hinterm TSF fährt....

genauso ist der unmittelbare gefahrenbereich ein dehnbarer begriff.... wo ist der genau? entscheidet der gruppenführer und kein gesetz (ja, bzw die einsatzleitung, zugführer und herführer)

es ist insofern gut, da man z.b. in keinem lehrgang, egal ob tm1, tm2 oder tf lernt, wie man löscht... hört sich blöd an, aber man lernt 10 mal mehr, wenn man zusammen mit einem erfahrenen feuerwehrler das C-rohr in die flammen hält, also in der tm1-2 ausbildung in bezug auf "brennen und löschen"... genauso ist es schwer am tag 9 leute zusammenzubekommen... lieber einen bedingt einsatzfähig als keinen dabeihaben (dadrüber läst sich aber auch streiten..)

es läst sicher auch über handyallamierung von u18 leute streiten, aber das is ja ned das thema, sondern das ich eine allamierung bekommen habe, und das der lehrer bemerkt hat... hab jetzt auch die SMSen, die ich von der ILS bekomme, auf lautlos gestellt....

6elw
05.12.2010, 00:42
Lern erstmal schreiben, das hier kann sich ja keiner durchlesen.
Wenn du dein Handy im Unterricht aus haben musst, dann musst du es aus lassen. Ein Handy ist kein F/DME! Oder machs halt auf Lautlos, so hab ich das auch immer gemacht. Wenn mans vergisst ist das eigene Blödheit, da kann die Feuerwehr nix für. Da solltest du selber zu stehen, dein Handy wird man dir wohl auch nicht auf Lebzeiten wegnehmen.



bei den leuten hoffe ich nur, das sie hoffentlich keine jugendwarte sind. Wobei, das würde den rückgang der jugendliche erklären, die zur feuerwehr gehen

Tja, ich bin einer! Und genau das sag ich auch jedem der Jugendlichen. Wir haben da auch so ein paar Spezialisten bei und denen sage ich auch, dass sie doch lieber Tauben züchten sollten als bei uns zu stören. Lass es doch weniger werden! Lieber hab ich eine Jugendfeuerwehr mit 5 Mitgliedern weniger als 7 Überwichtige dabei.

Nebenbei frage ich mich, wie Bayern dass schafft, immer so gut im PISA Test abzuschneiden.

zinnlos
05.12.2010, 00:55
Du solltst dich auch nochmal ganz fix zum Thema Schulpflicht schlau machen!

Flo94
05.12.2010, 00:57
btw, wer ko der ko^^

wegen rechtschreibung... LRS? ein begriff? dachte eig. das nach meinem vorletzten beitrage jeder gemerkt habe, auf was ich hinauswill...

wegen überwichtig... wie kommt ihr bitte darauf, das ich mich als überwichtig finde?

wie gesagt, ich hab mein handy immer auf lautlos, auser wenn mir die ILS eine alamierungsSMS sendet, dafür hab ich einen extra klingelton....

das handy wurde mir ned mal abgenommen, die lehrkraft meinte nur das ich einen verweiß bekomme, ich hab versuch ihr das zu erklären, sie meinte nur "das kannst du am montag herrn **** erzählen, also dem schulrecktor.."

6elw
05.12.2010, 01:01
Dann vielleicht einfach mal bis Montag abwarten!

Flo94
05.12.2010, 01:02
Du solltst dich auch nochmal ganz fix zum Thema Schulpflicht schlau machen!

hab ich, es sind 10 jahre schulpflicht, da ich von der hauptschule auf die realschule gewechselt habe, hab ich ein jahr verlohren... also hab ich meine 10 ^^ bis 18 ist man zwar schulpflichtig, aber ich könnte jeder zeit einfach gehen, aber dann müsste ich hab ne ausbildung beginnen, um dann in die berufsschule zu gehen...

Superyoshi
05.12.2010, 01:04
Also, ich denke auch, dass der TM 2 nicht so früh abgelegt werden kann. Schließlich muss man in den 2 Jahren zwischen TM 1 und 2 verschiedene Übungen in der Wehr durchlaufen, die bescheinigt werden müssen.

Meine Ausbildung lief so:
- 17: Truppmann Teil 1
- 18: Sprechfunker
- 19: AGT + Truppmann Teil 2 (nach 2 Jahren, und zusätzlich 3 WE's Lehrgang) + Truppführer

Es fehlt noch der Maschinist, den bei uns jeder macht, der kommt irgendwann.

Zum Thema Alarmierung:
Schule und Arbeit kommen vor der Feuerwehr! Die Feuerwehr geht für dich nicht arbeiten, schreibt keine Arbeiten oder Klausuren! Wenn ein Arbeitgeber dich bei einem Alarm gehen lässt ist das schön, wenn er das nicht freiwillig macht sollte man es auch nicht tun (dem "Arbeitsklima" und dem Arbeiter/Chef-Verhältnis zuliebe).
In der Schule gilt die Hausordnung, die muss eingehalten werden. Wenn dort drinsteht, dass Handys untersagt sind, dann ist das so.
Und mit Paragraphen etc. anzufangen, ist das schlechteste, was man tun kann - so beißt man direkt auf Granit.
Versuch das zu klären, aber fang nicht an mit: Dorfwehr, wenns brennt die brauchen jeden, und nach §xyz müssen sie mich eh gehen lassen...

Einfach mal cool bleiben und nen Gang runterschalten. Wirst noch genug Einsätze in deiner Laufbahn erleben...

Flo94
05.12.2010, 01:09
jo, werde morgen erstmal abwarten... ich schau mal, ob ich mein dienstbuch hoch hab, da ich es erst vor kurzem für die jugendleistungsprüfung gebraucht habe... dann kann ich schnell den eintrag ablichten...

klar, es kommen noch viele einsätze, aber man möchte hald jeden mit xD....

Flo94
05.12.2010, 01:33
http://i4.instantgallery.de/m/ma/masterflo94/a26cd3f5f955be2604b49a35ab3b958a19015884.jpg

http://i8.instantgallery.de/m/ma/masterflo94/6a4ad4fdfae096c46fd9569c0ee91f1b19015888.jpg

http://i2.instantgallery.de/m/ma/masterflo94/b00a4a1d73b409b0762bbc138e7d296119015892.jpg


soooo, leider sind die bilder ned so gut geworden, aber wer das bayrische dienstbuch kennt, erkennt alle wichtigen informationen ;-)

danielhecker
05.12.2010, 02:45
Ich kenne weder das Dienstbuch, noch kann ich es auf den Fotos gut erkennen. Ich sehe nur, dass da jemand 2 Felder mit einem Stempel und einer Unterschrift ausgefüllt hat. Wäre doch eigentlich mal eine Fall für die Einschaltung der Dienstaufsicht... Name im Stempel ist ja gut zu erkennen. Ich würde auf "Andreas Scholl" tippen... Dürfte ja aber im besagten Landkreis nicht soooooo viele Leute geben die das unterschreiben dürfen... ;)

EDIT: Google sagt der würde Andreas Schöll heißen

nederrijner
05.12.2010, 09:21
Selten so viel Bullshit gesehen, wie in diesem Thread.
Irgendwann wird die Zeit kommen, kleine Brötchen zu backen. :-)

Alex22
05.12.2010, 09:45
also,
und nochwas, laut Art9.4 des Bayrischen Feuerwehrgesetz dürfen Volljährige schüler an einsätzen teilnehmen ;-)

Richtig.



wie erfähr man ob ein einsatz ist? richtig: handy

Falsch, ein Handy ist ein nicht zugelassenes Alarmierungsmittel.



oder pipser

Das ist richtig.



(wobei die letzte allamierung bei mir erst 1h später kam, egal, andere geschichte)

Und hier hast du deine Begründung gleich geschrieben warum du aufgrund von "Handyalarmierung" eigentlich gar nicht ausrücken darfst und warum sie nicht zulässig ist.



Laut Art. 7.2 "Feuerwehranwärter sind Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt, soweit sich aus diesem Gesetz noxhts anderes ergibt. Sie dürfen nur zu Ausbildungsveranstaltungen und erst ab vollendetem 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistung außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden."

Stimmt, wobei ich stark bezweifel, daß das außerhalb des Gefahrenbereichs war.



wenn einer von der JF is, wenn er mit dem traktor und funkgerät ausgestattet ist, kann er super feuer ausmachen

Sobald der JFler Feuer ausmacht, ist er definitv IM Gefahrenbereich.



und auserdem dürfe ich sogar von der schule weg, da ich in die 10. klasse gehen und ich keine schulpflicht mehr habe, nur so am rande... ich dürfe! heißt nicht das ich könnte oder gar mache...

Auch das ist falsch mein junger Padawan.

Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
(BayEUG)
Art. 35
Schulpflicht
(2) Die Schulpflicht dauert zwölf Jahre, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
(3) Die Schulpflicht gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht und die Berufsschulpflicht.

Deine Vollzeitschulpflicht endet vielleicht nach der 9. Klasse, nun bist du aber berufsschulpflichtig, außer du besucht eine höhere Schule, aber da endet dann die Vollzeitschulpflicht nicht nach der 9. Klasse sondern erst später.
Somit bist du definitv noch schulpflichtig in irgendeiner Form.
Die Schulpflicht in Bayern endet übrigens mit 21 Jahre (sofern du deine Ausbildung nicht schon abgeschlossen hast), weshalb auch durch das Feuerwehrgesetz Schüler vom Unterricht freigestellt werden müssen.

Kampfpudding
05.12.2010, 10:43
Naja "don't feed the trolls"

Bei solchen Leuten ist echt Hopfen und Malz verlohren.

Grüße
pudding

Flo94
05.12.2010, 10:54
Richtig.


Falsch, ein Handy ist ein nicht zugelassenes Alarmierungsmittel.


Das ist richtig.


Und hier hast du deine Begründung gleich geschrieben warum du aufgrund von "Handyalarmierung" eigentlich gar nicht ausrücken darfst und warum sie nicht zulässig ist.


Stimmt, wobei ich stark bezweifel, daß das außerhalb des Gefahrenbereichs war.


Sobald der JFler Feuer ausmacht, ist er definitv IM Gefahrenbereich.


Auch das ist falsch mein junger Padawan.

Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
(BayEUG)
Art. 35
Schulpflicht
(2) Die Schulpflicht dauert zwölf Jahre, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.
(3) Die Schulpflicht gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht und die Berufsschulpflicht.

Deine Vollzeitschulpflicht endet vielleicht nach der 9. Klasse, nun bist du aber berufsschulpflichtig, außer du besucht eine höhere Schule, aber da endet dann die Vollzeitschulpflicht nicht nach der 9. Klasse sondern erst später.
Somit bist du definitv noch schulpflichtig in irgendeiner Form.
Die Schulpflicht in Bayern endet übrigens mit 21 Jahre (sofern du deine Ausbildung nicht schon abgeschlossen hast), weshalb auch durch das Feuerwehrgesetz Schüler vom Unterricht freigestellt werden müssen.


wegen gefährenbereich... nicht unbedingt.... ein feld, auf dem noch stroh lag, hat gebrannt... also so ein kleine lauffeuer... da kann einem absolut nix mitm traktro passieren... aber is hart an der grenze...

hö? dachte nach 10 jahre is die schulpflich zu ende? aber danke, gut zu wissen ;-)

warum zählt eine handyalamierung nicht als alamierung? das handy macht ja das selbe wie der pipser, nur das man nicht hören was gefunkt wird...


wegen dem Dienstbuch.... das wird bei uns so gehandhabt, weil es einfach nicht anders durchsetzbar ist... TM2 hätte glaub ich 80 oder 120 stunden.. wer bitte will die alle unterrichten, und wenn mich nicht alles täuscht muss das bei der eigenen feuerwehr passieren.. ich war der einzige, der von unserer feuerwehr mitgemacht hat, die andere hatten sie entweder schon, oder währen zu jung...

nederrijner
05.12.2010, 11:04
warum zählt eine handyalamierung nicht als alamierung? das handy macht ja das selbe wie der pipser, nur das man nicht hören was gefunkt wird...
Zum Beispiel, weil man ein Handy nicht überall benutzen darf. Merkste wat?
Oder weil der Alarm u. U. verzögert ankommt.


wegen dem Dienstbuch.... das wird bei uns so gehandhabt, weil es einfach nicht anders durchsetzbar ist... TM2 hätte glaub ich 80 oder 120 stunden.. wer bitte will die alle unterrichten, und wenn mich nicht alles täuscht muss das bei der eigenen feuerwehr passieren.. ich war der einzige, der von unserer feuerwehr mitgemacht hat, die andere hatten sie entweder schon, oder währen zu jung...
Mir kommen gleich die Tränen. Aber jetzt weiß ich wenigstens, was unter "bedingt einsatzbereit" zu verstehen ist ...

Skyfire 4S
05.12.2010, 11:04
Ich finde es einfach nur traurig, das wenn ein 16 jähriger Junge in diesem Forum eine Frage stellt, dann wir er nur blöd angemacht und jeder ist klüger als der andere.
Anstatt ihm einfach Tipps zu geben, oder einfach in ganz normalen Ton zu sagen, das es nicht sehr toll ausschaut für ein wird einer derart blöd angemacht.

@Flo94
Ich hatte so ein Problem mal in der Berufsschule, da ging mein Piepser los, jedoch hat sich da der Lehrer auch gleich wichtig gemacht usw. aber kam nix dabei raus, da ich das ganze in meiner Firma erklärte, und dann wurde das genehmigt.
Und ab da nahm jeder seinen Piepser mit. Waren alle auf Lautlos, und wenn Alarm war, raus, durchsage anhören, und dann entscheiden.

Bei dir ist das jedoch nicht ganz so einfach, ich würde mit deinem Lehrer oder Rektor ein kleines Gespräch führen und vielleicht kannst du erreichen, das du das Handy eingeschaltet lassen kannst.
Mit Druck so wie ich es gemacht habe kannst du da nicht viel machen.

Flo94
05.12.2010, 11:08
Ich finde es einfach nur traurig, das wenn ein 16 jähriger Junge in diesem Forum eine Frage stellt, dann wir er nur blöd angemacht und jeder ist klüger als der andere.
Anstatt ihm einfach Tipps zu geben, oder einfach in ganz normalen Ton zu sagen, das es nicht sehr toll ausschaut für ein wird einer derart blöd angemacht.

@Flo94
Ich hatte so ein Problem mal in der Berufsschule, da ging mein Piepser los, jedoch hat sich da der Lehrer auch gleich wichtig gemacht usw. aber kam nix dabei raus, da ich das ganze in meiner Firma erklärte, und dann wurde das genehmigt.
Und ab da nahm jeder seinen Piepser mit. Waren alle auf Lautlos, und wenn Alarm war, raus, durchsage anhören, und dann entscheiden.

Bei dir ist das jedoch nicht ganz so einfach, ich würde mit deinem Lehrer oder Rektor ein kleines Gespräch führen und vielleicht kannst du erreichen, das du das Handy eingeschaltet lassen kannst.
Mit Druck so wie ich es gemacht habe kannst du da nicht viel machen.

danke, das ist mal einer der wenigen konstruktiven beiträge=)

jo, hast recht, von der rechtslage wer siehts nicht so gut aus, also wird warscheindlich die bessere lösung sein, einfach versuchen ihm das zu erklären

mfg flo =)

Alex22
05.12.2010, 11:17
wegen gefährenbereich... nicht unbedingt.... ein feld, auf dem noch stroh lag, hat gebrannt... also so ein kleine lauffeuer... da kann einem absolut nix mitm traktro passieren... aber is hart an der grenze...

Jetzt mach dich nicht lächerlich ...
Wenn du ein Brand bekämpfst bist du immer im Gefahrenbereich.
Stichwort Atemgifte, Ausbreitung?
Die Gefahrenmatrix solltest du eigentlich in deinem TM1 gelernt haben.



hö? dachte nach 10 jahre is die schulpflich zu ende? aber danke, gut zu wissen ;-)

Tja, falsch gedacht, im übrigen hast du geschrieben du bist in der 10. Klasse und schreibst jetzt selber nach der 10. Klasse, somit bist du selbst nach deinem Kenntnisstand immernoch schulpflichtig.



warum zählt eine handyalamierung nicht als alamierung? das handy macht ja das selbe wie der pipser, nur das man nicht hören was gefunkt wird...

Ja, aber eben nicht zuverlässig, oder warum ging dein Handy erst nach einer Stunde los???
http://www.lfv-bayern.de/cms/fachbereiche/fachbereich_07/aktuelles/IMS_SMS_Alarmierung_2001_sms.pdf

Feuermelder
05.12.2010, 11:21
Meine Ausbildung lief so:
- 17: Truppmann Teil 1
- 18: Sprechfunker
- 19: AGT + Truppmann Teil 2 (nach 2 Jahren, und zusätzlich 3 WE's Lehrgang) + Truppführer

Es fehlt noch der Maschinist, den bei uns jeder macht, der kommt irgendwann.

Hi,

So läuft es bei uns auch ab. Alles andere würde, meiner Meinung nach, auch gar keinen Sinn ergeben. Der Maschinist kann bei uns nur noch mit einem Führerschein der Klasse C gemacht werden. Das ist aber eine stadtinterne Regelung und gilt nicht für den ganzen Landkreis. Ein Maschinist ohne LKW-Schein macht auf einem 13 to. HLF auch wenig bis keinen Sinn. Zumindest sehe ich das so.

@TE: Nun ja, ich bin auch Jugendwart und sage den Kurzen immer wieder, dass Schule und Ausbildung Vorrang vor der Feuerwehr haben. Die Feuerwehr läuft nicht weg und Einsätze wird es auch immer wieder geben. Heißläufer in der JF versuche ich, soweit möglich, immer zu bremsen. Hat bisher ganz gut geklappt. Aber Einsätze sind für die JF tabu! Egal um welche Art von Einsatz es sich handelt. In meinen Augen gehört die Einsatzfahrt schon zum Gefährdungsbereich und da haben die Jugendfeuerwehr´ler nichts zu suchen! Zu mal man die Sitzplätze für wichtigere Postionen braucht, z.B. AGT-Träger.

Was bringen mir drei oder vier Truppmannanwärter im Fahrzeug, mit denen ich bei einem heißen Einsatz nichts anfangen kann?

Bei uns ist es so, dass es für die Jugendfeuerwehr einmal im Jahr eine Großübung gibt. Dort wird dann auch mal mit Sondersignal gefahren und die Kurzen können sich da austoben und zeigen was sie können. Zum regulären Jugendfeuerwehrdienst ist das eine willkommene Abwechselung.

Es ist ja bekannt, dass es in Bayern für alles eine extra Wurst gibt. Aber das man dort mit 16 Jahren schon TM 1+2 in der Tasche hat, ist für mich ein Unding. Was für mich an absolute Fahrlässigkeit grenzt, ist die Tatsache, dass 14 Jährige mit in einen Einsatz genommen werden. Sowas geht gar nicht, auch nicht für eine Dorffeuerwehr!

Im gewissem Maße hast du Recht. Man erlangt viel Erfahrung durch diverse Einsätze, Übungen und Ausbildungsdienste. Aber ohne eine Grundbefähigung schicke ich niemanden in den Einsatz! Nicht mal zum C-Rohr halten, Ölspur kehren, oder Autos anhalten. Im TM 1+2 Lehrgang lernt man, wie man sich zu Verhalten hat bzw. wie man auf gewisse Ereignisse reagieren sollte. Ich erwähne da einfach mal den Eigenschutz. Woher soll ein Newbie wissen, was z.B. ein Trümmerschatten ist?

Ich möchte nicht die Verantwortung dafür übernehmen, wenn sich ein Neuling in irgendeiner Weise verletzt und sich rausstellt, dass er keinen Lehrgang hatte, absolut unerfahren war und sich im Gefahrenbereich aufgehalten hat.

Ob der GF den Gefahrenbereich festlegt oder nicht. Sollte er Minderjährige in dem Gefahrenbereich einsetzen, ist er für mich unfähig. Wenn nicht genug Personal zur Verfügung steht, muss halt nachalarmiert werden. Sowas sollte ein Gruppenführer aber wissen! Bei mangelnder Tagesverfügbarkeit wäre es vielleicht ratsam, eine zweite Wehr mitzualarmieren.

Oder willst du mir erzählen, dass ihr zu allen Einsätzen grundsätzlich allein ausrückt? Was das Handy angeht: Wenn es in der Schule nicht gewünscht ist, dann solltest du das akzeptieren. Ob SMS-Alarmierung oder private SMS. Ich sehe da keinen Unterschied, zu mal eine SMS-Alarmierung nur als reine Information dient.

Was willst du später in der Ausbildung machen, wenn der Melder geht? Einfach zum Lehrmeister sagen: "Sorry, ich muss gehen und ´ne Ölspur wegputzen!". Hätte ich das zu meinem Lehrmeister gesagt, wäre ich geflogen.

Schalt mal einen Gang runter und konzentriere dich lieber auf die Schule und deinen beruflichen Werdegang. Das ist wesentlich wichtiger. Für die Feuerwehr wird dir noch genug Zeit bleiben und das ist bestimmt nicht böse gemeint.

Gruß

Flo94
05.12.2010, 11:27
Jetzt mach dich nicht lächerlich ...
Wenn du ein Brand bekämpfst bist du immer im Gefahrenbereich.
Stichwort Atemgifte, Ausbreitung?
Die Gefahrenmatrix solltest du eigentlich in deinem TM1 gelernt haben.


Tja, falsch gedacht, im übrigen hast du geschrieben du bist in der 10. Klasse und schreibst jetzt selber nach der 10. Klasse, somit bist du selbst nach deinem Kenntnisstand immernoch schulpflichtig.


Ja, aber eben nicht zuverlässig, oder warum ging dein Handy erst nach einer Stunde los???
http://www.lfv-bayern.de/cms/fachbereiche/fachbereich_07/aktuelles/IMS_SMS_Alarmierung_2001_sms.pdf

ich hab aber schon 10 schuljahre hinter mir, und bin gerade im 11. .... oben steht die erklärung...

zu der handyalamierung: das is mir jetzt neu, das die nicht als alamierung zählt.... und wieder was dazugelernt=)... btw, was ist wenn ich 18 bin und in der schule eine alamierungsSMS bekomme? da steht ja drinnen, das das nicht als alamierung, bestenfalls als zusatzalarm zu werte ist.... darf man dann überhaupt gehen, wenn meine keine sirene oder sonstwas ertönen hört?

mfg flo

Flo94
05.12.2010, 11:38
Hi,

So läuft es bei uns auch ab. Alles andere würde, meiner Meinung nach, auch gar keinen Sinn ergeben. Der Maschinist kann bei uns nur noch mit einem Führerschein der Klasse C gemacht werden. Das ist aber eine stadtinterne Regelung und gilt nicht für den ganzen Landkreis. Ein Maschinist ohne LKW-Schein macht auf einem 13 to. HLF auch wenig bis keinen Sinn. Zumindest sehe ich das so.

@TE: Nun ja, ich bin auch Jugendwart und sage den Kurzen immer wieder, dass Schule und Ausbildung Vorrang vor der Feuerwehr haben. Die Feuerwehr läuft nicht weg und Einsätze wird es auch immer wieder geben. Heißläufer in der JF versuche ich, soweit möglich, immer zu bremsen. Hat bisher ganz gut geklappt. Aber Einsätze sind für die JF tabu! Egal um welche Art von Einsatz es sich handelt. In meinen Augen gehört die Einsatzfahrt schon zum Gefährdungsbereich und da haben die Jugendfeuerwehr´ler nichts zu suchen! Zu mal man die Sitzplätze für wichtigere Postionen braucht, z.B. AGT-Träger.

Was bringen mir drei oder vier Truppmannanwärter im Fahrzeug, mit denen ich bei einem heißen Einsatz nichts anfangen kann?

Bei uns ist es so, dass es für die Jugendfeuerwehr einmal im Jahr eine Großübung gibt. Dort wird dann auch mal mit Sondersignal gefahren und die Kurzen können sich da austoben und zeigen was sie können. Zum regulären Jugendfeuerwehrdienst ist das eine willkommene Abwechselung.

Es ist ja bekannt, dass es in Bayern für alles eine extra Wurst gibt. Aber das man dort mit 16 Jahren schon TM 1+2 in der Tasche hat, ist für mich ein Unding. Was für mich an absolute Fahrlässigkeit grenzt, ist die Tatsache, dass 14 Jährige mit in einen Einsatz genommen werden. Sowas geht gar nicht, auch nicht für eine Dorffeuerwehr!

Im gewissem Maße hast du Recht. Man erlangt viel Erfahrung durch diverse Einsätze, Übungen und Ausbildungsdienste. Aber ohne eine Grundbefähigung schicke ich niemanden in den Einsatz! Nicht mal zum C-Rohr halten, Ölspur kehren, oder Autos anhalten. Im TM 1+2 Lehrgang lernt man, wie man sich zu Verhalten hat bzw. wie man auf gewisse Ereignisse reagieren sollte. Ich erwähne da einfach mal den Eigenschutz. Woher soll ein Newbie wissen, was z.B. ein Trümmerschatten ist?

Ich möchte nicht die Verantwortung dafür übernehmen, wenn sich ein Neuling in irgendeiner Weise verletzt und sich rausstellt, dass er keinen Lehrgang hatte, absolut unerfahren war und sich im Gefahrenbereich aufgehalten hat.

Ob der GF den Gefahrenbereich festlegt oder nicht. Sollte er Minderjährige in dem Gefahrenbereich einsetzen, ist er für mich unfähig. Wenn nicht genug Personal zur Verfügung steht, muss halt nachalarmiert werden. Sowas sollte ein Gruppenführer aber wissen! Bei mangelnder Tagesverfügbarkeit wäre es vielleicht ratsam, eine zweite Wehr mitzualarmieren.

Oder willst du mir erzählen, dass ihr zu allen Einsätzen grundsätzlich allein ausrückt? Was das Handy angeht: Wenn es in der Schule nicht gewünscht ist, dann solltest du das akzeptieren. Ob SMS-Alarmierung oder private SMS. Ich sehe da keinen Unterschied, zu mal eine SMS-Alarmierung nur als reine Information dient.

Was willst du später in der Ausbildung machen, wenn der Melder geht? Einfach zum Lehrmeister sagen: "Sorry, ich muss gehen und ´ne Ölspur wegputzen!". Hätte ich das zu meinem Lehrmeister gesagt, wäre ich geflogen.

Schalt mal einen Gang runter und konzentriere dich lieber auf die Schule und deinen beruflichen Werdegang. Das ist wesentlich wichtiger. Für die Feuerwehr wird dir noch genug Zeit bleiben und das ist bestimmt nicht böse gemeint.

Gruß

Trümmerschatten= der bereich, z.b. hinter einer mauer, ist der, auf dem es sicher ist und nichts fallen kann... z.b. bei ner freistehenden hausmauer währe das seitlich davon... lernt man in in der 3. woche bei TM1...

wir rücken nie alleine aus ;-) aber sind oft die erste feuerwehr, die da ist, und meistens die mit der meisten ortskenntniss... leider haben wir weder THL ausrüstung (nur nen besen, schaufel, brechstange und bolzenschneider) noch Pressluftatmer...

also in der ausbildung kann ich sowieso nicht weg, da ich gute 80km bis zum feuerwehrhaus hätte... unrentabel.. ich weiß das noch viele einsätze kommen werden, aber man will hald keinen verpassen, vorallem wenn im jahr nur 5-6 einsätze sind..

wegen ausrücken ab 16... man kann drüber streiten, aber wenn man schon darf, sollte man auch mit=) sonst passiert ja bei der feuerwehr auch nicht viel bei uns... mit 3 JFler, davon sind 2 unter 16, kann man hald auser konten übend und par andere kleinichkeiten nicht viel machen... nix mit saugschläuche kuppeln oder nen normalen, nassen aufbau machen....

Alex22
05.12.2010, 11:42
ich hab aber schon 10 schuljahre hinter mir, und bin gerade im 11. .... oben steht die erklärung...

zu der handyalamierung: das is mir jetzt neu, das die nicht als alamierung zählt.... und wieder was dazugelernt=)... btw, was ist wenn ich 18 bin und in der schule eine alamierungsSMS bekomme? da steht ja drinnen, das das nicht als alamierung, bestenfalls als zusatzalarm zu werte ist.... darf man dann überhaupt gehen, wenn meine keine sirene oder sonstwas ertönen hört?

mfg flo

Sehr grenzwertig.
Denn du mußt zwar vom Arbeitgeber für Einsätze freigestellt werden, aber eben nur wenn du auch alarmiert wirst.
Angenommen du verläßt dein Arbeitsplatz aufgrund einer "SMS Alarmierung" die wie bei dir ja auch schonmal eine Stunde verzögert ankam und der Einsatz ist bereits beendet, weil er eben nur eine halbe Stunde ging, hast du ohne rechtliche Grundlage dein Arbeitsplatz verlassen, was im schlimmsten Fall zu einer Abmahnung oder gar Kündigung enden kann.

Flo94
05.12.2010, 11:46
@Alex22: das war jetzt nicht auf den arbeitsplatz bezogen, da ich da ja sowieso nicht wegfahren kann, 80km bis zum feuerwehrhaus sind einfach zu viel... sondern bei einer normalen schule... kenn einige die aufs Gymi gehen, 18 sind und bei jedem einsatz die schule verlassen... die werden das auch weiterhin machen, aber mich würde die rechtslage interessieren=)

Angriffstrupp
05.12.2010, 11:48
Last es doch gut sein!!!
Es wurden Wege und Lösungen aufgezeigt, und was er daraus macht muss er selber wissen!

@ Flo94 Anmerkung: Die Feuerwehr ist schon wichtig, aber nicht alles...

Flo94
05.12.2010, 11:52
Last es doch gut sein!!!
Es wurden Wege und Lösungen aufgezeigt, und was er daraus macht muss er selber wissen!

@ Flo94 Anmerkung: Die Feuerwehr ist schon wichtig, aber nicht alles...

ok, dann schau ich mal was da morgen rauskommt...


danke an alle, die konstruktive beitrage geschrieben haben=)

Kampfpudding
05.12.2010, 12:02
Trümmerschatten= der bereich, z.b. hinter einer mauer, ist der, auf dem es sicher ist und nichts fallen kann

Ich schätze das wird der Grund sein, wieso JFler nicht zum Einsatz mitsollen. Insbesondere wenn sie der Meinung sind über riesiges Wissen zu Verfügen, aber dennoch den Trümmerschatten falsch definieren.

Grüße
pudding

nederrijner
05.12.2010, 12:10
Trümmerschatten= der bereich, z.b. hinter einer mauer, ist der, auf dem es sicher ist und nichts fallen kann...
Das ist ganz sicher nicht der Trümmerschatten.


lernt man in in der 3. woche bei TM1...
Vor Eurer TM-Ausbildung wird mir langsam angst und bange.

LST-82
05.12.2010, 12:14
... vielleicht war er ja in der 3. Woche nicht da ? *ironiemodusan* Hatte ne SMS Alarmierung *ironiemodusaus*

Kann nicht mal jemand dieses Thema schließen ? Hier ist glaube ich alles gesagt was gesagt werden muss ...

Gruß

Feuermelder
05.12.2010, 12:18
Trümmerschatten= der bereich, z.b. hinter einer mauer, ist der, auf dem es sicher ist und nichts fallen kann... z.b. bei ner freistehenden hausmauer währe das seitlich davon... lernt man in in der 3. woche bei TM1...

wir rücken nie alleine aus ;-) aber sind oft die erste feuerwehr, die da ist, und meistens die mit der meisten ortskenntniss... leider haben wir weder THL ausrüstung (nur nen besen, schaufel, brechstange und bolzenschneider) noch Pressluftatmer...

also in der ausbildung kann ich sowieso nicht weg, da ich gute 80km bis zum feuerwehrhaus hätte... unrentabel.. ich weiß das noch viele einsätze kommen werden, aber man will hald keinen verpassen, vorallem wenn im jahr nur 5-6 einsätze sind..

wegen ausrücken ab 16... man kann drüber streiten, aber wenn man schon darf, sollte man auch mit=) sonst passiert ja bei der feuerwehr auch nicht viel bei uns... mit 3 JFler, davon sind 2 unter 16, kann man hald auser konten übend und par andere kleinichkeiten nicht viel machen... nix mit saugschläuche kuppeln oder nen normalen, nassen aufbau machen....

Hi,

Klar will man keinen Einsatz verpassen. Aber überlege doch mal selbst. Schaffst du es wirklich zu jedem Einsatz? Lohnt es sich wirklich für dich? Ich würde nicht alles stehen liegen lassen, nur weil sich Oma´s Katze zum zehnten mal im selben Baum verirrt hat.

Wir haben auch nur wenige Einsätze im Jahr. Es grenzt fast schon an Lapalien, womit wir uns "rumärgern" müssen. Aber zu Einsätzen fahren ist nicht alles. Gerade der Ausbildungs- und Übungsdienst ist das Wichtigste in der Feuerwehr. Ohne regelmäßige Dienstabende kann man sich auch nicht weiterbilden.

Glaube mir, deine Zeit für die Feuerwehr wird noch schwinden. Spätestens wenn du beruflich und privat voll eingespannt bist. ;-)

Also ich kann mit unserer Jugendfeuerwehr durchaus mehr machen, als nur Knoten und Stiche zu üben. Praktische Löschübungen, Wasserentnahme usw. Kommt aber immer auf den Jugendwart an. Meiner Meinung nach sollte ein Jugendwart im Stande sein, auch wenig Mitglieder sinnvoll zu beschäftigen. Aber das ist ein anderes Thema.

Gruß

P.S. Kleiner Tipp, dass mit dem Trümmerschatten solltest du dir noch mal genauer ansehen :-)

Flo94
05.12.2010, 12:19
sry, hab mich bissl vertan .... trummerschatten is der bereich, in den die teile fallen können, und nicht der, der sicher ist...

überhose
05.12.2010, 12:22
... vielleicht war er ja in der 3. Woche nicht da ?Möglich, bei Rechte und Pflichten hat er ja auch gefehlt.

FW Puttenhausen?

Ebi
05.12.2010, 12:41
FW Puttenhausen?

Nein,

FW Elsendorf..

http://www.ffw-elsendorf.de/kontakt/
e.

Flo94
05.12.2010, 13:09
Nein,

FW *****..

e.

nein, nicht ***********.. leute, schaut doch einfach mal bei denen auf die HP.... die haben ein LF und ein TLF, wir haben nur ein TSF... und auserdem schaut euch mal die anzahl der einsätze an, davon können wir nur "träumen"....

@Feuermelder: naja, wasserentnahme mit 3 leuten? hmmm, schwirig... ok, mit einem roh geht, ein melder, zwei am C-roh, aber das wars auch schon... bei uns gibts ja eig. auch keine richtige jugedfeuerwehr, ich geht z.b. meist in die erwachsenen übungen, da man da auch mal nen richtigen aufbau macht...

Ebi
05.12.2010, 13:22
nein, nicht elsendorf...




Elsendorf kann man eindeutig lesen
http://i2.instantgallery.de/m/ma/masterflo94/b00a4a1d73b409b0762bbc138e7d296119015892.jpg
und hier:
masterflo94: Beiträge: 22: Registriert: 19.11.2007, 20:15: Wohnort: Elsendorf.

Flo94
05.12.2010, 13:25
das is der ort der veranstalltung... man kann auch klar "ort" lesen....

keine angst, ich werd euch lieber nicht sagen zu welcher feuerwehr ich gehöre, muss ja nicht jeder wissen... hab ja nicht umsonst auf der ersten seite meine feuerwehr abgeklebt...

und nochwas, Elsendorf ist der nächstgroßere ort... nicht da wo ich wohne, das kennt sowieso hier keiner... schau dir hald einfach mal die einsätze an... das können wir mit unserem TSF gar nicht machen, oder gibts nen TSF mit spreizer? oder gar mit schaumausrüstung?

überhose
05.12.2010, 13:39
keine angst, ich werd euch lieber nicht sagen zu welcher feuerwehr ich gehöre, muss ja nicht jeder wissen... hab ja nicht umsonst auf der ersten seite meine feuerwehr abgeklebt...Das ist leicht rauszufinden. Wir haben Vornamen, Geburtsdatum, bezirk Mainburg, Namen eines KBirgendwas der dir irgendwas bescheinigte, wissen das deine Wehr ein TSF hat...


oder gar mit schaumausrüstung?Ist das dein Ernst?

Astra12
05.12.2010, 13:44
es ist ja eigentlich egal wo du herkommst, aber ich würde hier nicht als Werbung machen , wie einfach bei euch mit 16 TM1 u 2 geht, sonst kommt mal jemand vorbei und schaut euch auf die Finger (ok nötig wäre es ja) , dann haste sicher ne Menge Freunde in deiner Wehr ;)))

Flo94
05.12.2010, 13:50
ich bereus auch schon, das ich das online gestellt habe, leider kann ich den beitrag nimmer editier, vllt könnts auch ein mod rausnehme... wuste nicht, das das eig. nicht rechtens ist...

ich hoffe das keiner so unkammaradschaftlich ist und das weitergibt, hoff ich zumindestens..

Feuermelder
05.12.2010, 13:58
ich bereus auch schon, das ich das online gestellt habe, leider kann ich den beitrag nimmer editier, vllt könnts auch ein mod rausnehme... wuste nicht, das das eig. nicht rechtens ist...

ich hoffe das keiner so unkammaradschaftlich ist und das weitergibt, hoff ich zumindestens..

Hi,

Bedenke, dass wir uns hier in einem öffentlichem Forum aufhalten, wo auch jeder mitlesen kann! Man sollte mit seinen Aussagen und Informationen schon vorsichtig umgehen. Hier liest bestimmt die ein oder andere ranghöhere Person mit, die wiederrum andere rangehöhere kennt und die wiederrum kennt auch wieder ranghöhere Personen und schwub, kommts an eine unangenehmen Stelle wieder raus und man hat Ärger am Hals...

Gruß

überhose
05.12.2010, 14:02
wuste nicht, das das eig. nicht rechtens ist...Das eure Ausbildung nicht vernünftig organisiert ist, zeigen noch ganz andere Seiten im Netz, da kannst du nun wirklich nichts für.

Flo94
05.12.2010, 14:18
Hi,

Bedenke, dass wir uns hier in einem öffentlichem Forum aufhalten, wo auch jeder mitlesen kann! Man sollte mit seinen Aussagen und Informationen schon vorsichtig umgehen. Hier liest bestimmt die ein oder andere ranghöhere Person mit, die wiederrum andere rangehöhere kennt und die wiederrum kennt auch wieder ranghöhere Personen und schwub, kommts an eine unangenehmen Stelle wieder raus und man hat Ärger am Hals...

Gruß

mit dem hab ich hald gestern nacht um 1 uhr nicht wirklich gerechnet, bzw auch nicht wirklich nachgedacht... dachte ich hab die wichtigestens infos abgedenkt, aber naja.... tja, war doch keine so gute idee hier entwas zu schreiben..

ich hoffe nur, das ein mod bald die bilder rausnimmt...

carpe diem
05.12.2010, 14:26
...und ich fahr ich immer mit dem 2. oder 3. auto mit, das hinterm TSF fährt...

Wie soll denn das gehen? Im 8. Beitrag in dieser Diskusion hast Du am 03.12. geschrieben,
das Du in einer kleinen Dorffeuerwehr bist und Ihr nur ein TSF ist.
Wenn Ihr also nur ein Fahrzeug habt, wie kannst Du dann im 2. oder 3. mit fahren?
Das ist mir schleierhaft. Oder ist das wieder eine von Bayerns Sonderregelungen?

Astra12
05.12.2010, 14:28
Wie soll denn das gehen? Im 8. Beitrag in dieser Diskusion hast Du am 03.12. geschrieben,
das Du in einer kleinen Dorffeuerwehr bist und Ihr nur ein TSF ist.
Wenn Ihr also nur ein Fahrzeug habt, wie kannst Du dann im 2. oder 3. mit fahren?
Das ist mir schleierhaft. Oder ist das wieder eine von Bayerns Sonderregelungen?

da kommt ein TSF und ne wilde Horde privat KFZ hinterher, wetten ;)))

carpe diem
05.12.2010, 14:32
wegen gefährenbereich... nicht unbedingt.... ein feld, auf dem noch stroh lag, hat gebrannt... also so ein kleine lauffeuer... da kann einem absolut nix mitm traktro passieren... aber is hart an der grenze...

Und jetzt stell Dir mal folgenden unglücklichen Zufall vor:
Aus welchen Gründen auch immer hat der Traktor eine beschädigte Kraftstoffleitung, und fängt dadurch Feuer. Wie war das noch gleich mit "nicht im Gefahrenbereich sein"?

Flo94
05.12.2010, 14:33
da kommt ein TSF und ne wilde Horde privat KFZ hinterher, wetten ;)))

joa, TSF is ein 5/1, der schlautrupp muss so und so selber fahren...

Flo94
05.12.2010, 14:34
Und jetzt stell Dir mal folgenden unglücklichen Zufall vor:
Aus welchen Gründen auch immer hat der Traktor eine beschädigte Kraftstoffleitung, und fängt dadurch Feuer. Wie war das noch gleich mit "nicht im Gefahrenbereich sein"?


hmmm, so genau hab ich noch nicht drüber nachgedacht...

Hawkfighter
05.12.2010, 14:34
Gibt es eigentlich schon Castingshows für Komiker?

Wurde abgesetzt - die Meisten sind an der Bewerbung gescheitert, wegen der Rechtschreibung . . .

Flo94
05.12.2010, 14:37
Wurde abgesetzt - die Meisten sind an der Bewerbung gescheitert, wegen der Rechtschreibung . . .

ich sag jetzt gar nix mehr, um mich blöd anreden zu lassen muss ich in kein forum gehen... wie gesagt LRS und echt top wie schön du dich dadrüber lust machen kannst.... -,-

überhose
05.12.2010, 14:37
da kommt ein TSF und ne wilde Horde privat KFZ hinterher, wetten ;)))Ah, das was man aufgrund der praktischen Führbarkeit gerne als "Ziegeunertrupps" bezeichnet ;-)


ich sag jetzt gar nix mehr, um mich blöd anreden zu lassen muss ich in kein forum gehen... wie gesagt LRS und echt top wie schön du dich dadrüber lust machen kannst.... -,-Ich kenne mehrere Forumschreiber mit LRS, in diesem und anderen Foren.
Alle haben eines gemeinsam: Sie geben sich Mühe, arbeiten mit Rechtschreibprüfungen (z.B. schreiben in Word, dann Prüfen, kopieren, einfügen) und schaffen es, Begriffe die in einer Diskussion mehrfach auftauchen, richtig wiederzugeben.
Bei einigen geht das soweit, dass man ihnen ihre Schwäche schon gar nicht mehr anmerkt, wenn man es nicht wissen würde.

Das was du hier ablieferst, ist nicht mit LRS zu entschuldigen, es ist schlicht und ergreifend eine Frechheit.

carpe diem
05.12.2010, 14:41
hmmm, so genau hab ich noch nicht drüber nachgedacht...

Und aus eben solchen "ups, da habe ich grad nicht drüber nachgedacht" -Situationen entstehen nämlich ganz schnell Unfälle, die sich hätten vermeiden lassen können, wenn man sein Handeln vor der Ausführung anständig durchdenkt.
Das ist jetzt nicht böse gemeint, aber Deine Aussage, das Du da noch nicht drüber nachgedacht hast, bestätigt mich nur in meiner Meinung das Du noch viel zu unerfahren bist um an einem realen Einsatz teilzunehmen. Denn mit solchen vorschnellen Handlungen gefährdest Du nicht nur Dich selber, sondern auch Deinen Kameraden, die mit im Einsatz sind.

Ebi
05.12.2010, 14:43
Mal zurücklehnt, POP-Corn holt.
http://www.smilies.4-user.de/include/Essen/smilie_essen_014.gif (http://www.smilies.4-user.de)
und mal schaut was hier noch so passiert.

warch1ck3n
05.12.2010, 14:57
Trümmerschatten= der bereich, z.b. hinter einer mauer, ist der, auf dem es sicher ist und nichts fallen kann... z.b. bei ner freistehenden hausmauer währe das seitlich davon... lernt man in in der 3. woche bei TM1...

Anscheinend warst du in der 3. Woche beim TM krank oder musstest einen wichtigen Einsatz fahren, denn der Trümmerschatten ist GEFAHRENBEREICH, der durch herabstürzende Trümmerteile getroffen werden kann.

Backdraft007
05.12.2010, 15:00
Nix mehr. ;)

~~Closed~~