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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Entschädigung bei bestellten Hilfeleistungen



feuerball
22.11.2010, 23:47
Haben letzten durch zufall eine Entschädigungssatzung einer Feuerwehr gelesen.
Darin stand halt das übliche mit den Wehrleiter und so besonderes Funktionen aber was mir aufgefallen ist, ist das da auch drin steht das bei bestellten Hilfeleistungen eine Aufwandsentschädigung auf´s Kameradschaftskonto geht.

Jetzt würde ich gerne wissen was genau bestellte Hilfeleistung sein soll.
Also Absicherungen von festen oder sogar auch Hilfeleistungseinsätze?

Und ist das eine besondere regelung für diese eine Feuerwehr oder ist das bei fast allen Wehren so?

DG3YCS
23.11.2010, 00:35
Hi,

also in GENAU DIESER Ausarbeitung wird das wohl nur in dieser Feuerwehr so sein. Bei vielen ist es aber ähnlich

Bei den meisten FWen und einigen anderen Einheiten (z.B. THW) dürfte es ungefähr so aussehen, wobei da auch zum Beispiel das jeweilige Bundesland eine große Rolle spielt.
Einige BL haben zum Beispiel den FW Verein als festen Bestandteil der FW im Gesetz, andere kennen soetwas nicht, höchstens als Förderverein mit dem einzigen Ziel Mittel zur Verbesserung der Ausstattung zu sammeln.

Aber nun:
1. Für richtige Einsätze wird den Einsatzkräften welche einer Selbstständigen Arbeit nachgehen nachgehen in der Regel Lohnausfall gezahlt. Einsatzkräfte die in einem Angestellten/Arbeitsverhältniss stehen bekommen den normalen Lohn vom Arbeitgeber weiter, dieser kann sich aber diese Weiterzahlung von der Stadt/Bund/Organissation erstatten lassen

2. Führungskräfte bekommen für ihren Mehraufwand und zur Deckung ihrer Unkosten eine Mehraufwandspauschale. Je nach Tätigkeit und Ort kann die zwischen 10 und (deutlich) über 1000Eur. Jahr liegen.

Dazu gibt es manchmal auch Entschädigungen für "normale" Einsatzkräfte. So erhalten THW angehörige wenn sie weiter vom OV entfernt wohnen eine Anfahrtspauschale die sich nach dem Weg richtet.
Oder bei den Feuerwehren in einigen Gegenden ist es wohl so das teile der Ausrüstung nicht von der Feuerwehr gestellt werden, sondern die Einsatzkraft sich das selbst kaufen soll (z.B. Stiefel) Die EInsatzkräfte kriegen dann eine Jährliche Pauschale (Stiefelgeld) um das auszugleichen. Wer sich teure Stiefel holen will kann das, wird aber evtl. auch auf lange sicht etwas aus eigener Tasche beisteuern müssen. Wer sich günstige aber gute Stiefel holt, diese sehr Pfleglich behandelt wird evtl. sogar etwas Plus machen, wer mit seiner Ausrüstung saumäßig umgeht muss richtig draufahlen...

3. Angemeldete Hilfeleistungen zu gunsten Dritter (Verkehrsabsicherung, Brandwache, Sanitätsdienst oder was weiß ich) werden abgerechnet. Die dritte Partei muss im algemeinen diese Tätigkeit bezahlen. Die Zahlungen richten sich nach der Gebührenordnung. (In besonderen Fällen kann natürlich auch mal auf eine Abrechnung verzichtet werden.) Für die Teilnahme an solchen Einsätzen gibt es keine Lohnfortzahlung.

4. Die Einnahmen aus solchen Hilfeleistungen stehen erst einmal der Stadt (bzw. beim THW dem Bund) zu. Diese könnten sich die Gelder komplett einstecken. In der Realität ist das aber normalerweise nicht der Fall. Ein gewisser Prozentanteil wird dann an die Feuerwehr wieder weitergeleitet. (Oft auch 100%, manchmal etwas weniger, selten auch mal deutlich weniger) Es kann sein das es vorgaben gibt wofür dieses Geld dann verwendet wird, (z.B. nur neue Ausrüstung, oder auch 70% deckung der Laufenden Kosten und zusätzliche Anschaffungen in Eigenregie, sowie 30% für die Kasse aus der dann kameradschaftliche Aktionen bestritten werden.) Manchmal gibt es auch überhaupt keine Vorgaben auch nicht.

In der REgel wird sowohl bei den Vorgaben zur Verwendung der Gelder wie auch beim Anteil der tatsächlich wieder bei der Einsatzabteilung ankommt eine Lösung gesucht und gefunden mit der alle zufrieden sind, Immerhin erwirtschaften die Einsatzkräfte das Geld in ihrer Freizeit und bekommen dafür meist nichts. Würde die Stadt das GEld dann komplett einstreichen um damit den Teppich im Bürgermeisterzimmer zu erneuern, würde das wohl dazu führen das niemand mehr diese Hilfeleistung macht. Wird dagegen das Geld für bessere Bekleidung, modernere Funktechnik und meinetwegen auch mal für ne weihnachtsfeier und Grillfest ausgegeben, dann wird die geopferte Freizeit wieder als Investition in die "gute Sache" angesehen.

Das ist natürlich nur ein ganz grober Überblick, wie gesagt, wir haben 16 Bundesländer mit ihren jeweils eigenen Gesetzen, dazu den Bund mit seiner Zuständigkeit für das THW und um das Chaos perfekt zumachen die Haushaltshoheit der gemeinden die Ihre Gebührensatzungen und Entschädigungen (bis auf den Lohnersatz in den meisten Fällen) je nach Bundesland frei festlegen können.

Daher hie rnochmal zu den einzelnen Punkten die mir bekannten wichtigsten Varianten:

Zu Punkt 1:
Es gibt Feuerwehren da bekommen die Einsatzkräfte nicht Ihren jeweiligen Lohn weiter, bzw. den Verdienst bei Selbstständigen ersetzt, sondern alle Einsatzkräfte bekommen ein Einsatzgeld in gleicher höhe. Gut zum Beispiel für Schüler Studenten oder Hausfrauen/-männer. Diese würden sonst garnichts bekommen, so haben die aber etwas.
Schlecht ist es aber für diejenigen die wirklich nachweisbar deutlich höhere Stundensätze haben. Die machen dann bei jedem Einsatz "verlust" ist fast so als müssten die Geld dafür mitbringen das die zum Einsatz gehen.
Es gibt auch Mischformen, wo diejenigen die Anspruch auf Lohnersatz haben diesen Bekommen, diejenigen die keine Ansprüche haben aber zumindest eine kleine Entschädigung ebendfalls bekommen.

Zu Punkt 2:
Das wird wohl so überall gleich sein. Was sich unterscheidet ist wie dann mit den Entschädigungen umgegangen wird. Da gibt es dann öfters mal die sache das diese Entschädigungen dann direkt von den EK selbst wieder in die Kameradschaftskasse eingezahlt werden, Manchmal auch nur ein Teil, der Prozentual oder absolut ist.

(Wir haben das zum Beispiel bei uns in der Einheit so gemacht, das bei jeder Fahrtgeldauszahlung jeder 20 Eur. in den Topf zahlt. Früher war es so - und ist es bei einigen Einheiten immer noch, das alles eingezahlt wurde. Da abe rjemand der 30km zum Dienst fährt ja tatsächlich auch Kosten hat, die noch nicht einmal von der Pauschale gedeckt werden eigendlich unfair. Diejenigen mit weitem Weg und hoher Dienstquote haben dann durchaus alleine für Sprit hundert Euro im Jahr verfahren, würden dafür 80 Eur. bekommen, andere wohnen nebenan, (bekommen dann auch nichts) und nehmen selten teil, haben also weder echte kosten noch besondere Leistung erbracht- und profitieren voll.
Daher derselbe Betrag für alle. ISt am fairsten.

Zu 3.

Es gibt hier auch Feuerwehren wo die Einsatzkräfte die bei angemeldeten Hilfeleistungen Dienst tun tatsächlich dafür eine Entschädigung bekommen die wie Stundenlohn anzusehen ist. Dann zahlt der Auftraggeber f eine Stunde Brandsicherheitswache pro EK vieleicht 15 Eur., davon gibt die Stadt dann aber sofort 5 Eur. an die eingesetzten Einsatzkräfte weiter.

Auch komt es vor das in einigen Bundesländern diese Hilfeleistungen dann nicht von der Feuerwehr, sondern vom FEuerwehrverein (mit der Ausrüstung der Feuerwehr) durchgeführt werden. Dann kassiert der Feuerwehrverein. Läuft es alles richtig ab, ist das ergebniss dasselbe, nur Haushaltsrechltiche einfacher. Aber die Gefahr von Schmuu steigt und für mich als Westfale der solche Feuerwehr-/Feuerwehrverein Doppelstrukturen nicht kennt ist das sowieso komisch... (In NRW ist die Feuerwehr eine Behörde, normalerweise Teil des Ordnungsamtes und tritt NUR als solche auf.)

Zu vier: Siehe Anmerkung zu Punkt DREI

Du sihst, es ist ein RIESEN-Durcheinander!
Es lebe die Kleinstaaterei!

Gruß
Carsten

nederrijner
23.11.2010, 11:13
Neben den Pflichtaufgaben aus dem Brandschutzgesetz können die Feuerwehren u. U. auch freiwillige "Einsätze" übernehmen.

Während abhängig vom Landesrecht (hier für NRW dargestellt) bestimmte Einsätze kostenersatzpflichtig sind, der Kostenersatzpflichtige also die der Kommune durch den Einsatz entstandenen Aufwendungen ersetzen muss, kann für freiwillige Hilfeleistungen ein Entgelt bzw. eine Gebühr verlangt werden, was etwas anderes ist als ein Ersatz der konkret entstandenen Kosten.

Das Geld geht in beiden Fällen zur Kommune, wie sie das im Innenverhältnis verteilt, ob sie also einen Teil an die Feuerwehr zur Kameradschaftspflege weiterreicht, ist ihre Sache.

AkkonHaLand
24.11.2010, 15:10
... ich bin immer wieder entsetzt, das einige Feuerwehrleute tatsächlich Geld verlangen für ihre EHRENAMTLICHE Tätigkeit (Funktionsträger, wie Wehrleiter, Gerätewart oder so als "Jahresaufwand" mal aussen vor). Feuerwehr ist kommunale Aufgabe und somit steckt die Kommune das komplette Geld ein bei allen Einsätzen. Im Gegenzug muss sie halt die komplette Ausrüstung stellen. Ausserdem gehen Lohnausfallleistungen zu Lasten der Kommune.
Jetzt verstehe ich auch die ganzen Diskussionen über "ich rase wie bekloppt zum Gerätehaus um ja der Erste zu sein"... Heisst das, wer nicht auf einem Fahrzeug sitz bekommt keinen "Einsatzarbeitslohn zusätzlich zum Lohn im Hauptberuf"? Dann verstehe ich natürlich, dass einige Feuerwehrler mit 125 km/h verkehrtherum in der 30er-Einbahnstrassen-Zone geblitzt werden...

überhose
24.11.2010, 15:26
... ich bin immer wieder entsetzt, das einige Feuerwehrleute tatsächlich Geld verlangen für ihre EHRENAMTLICHE Tätigkeit (Funktionsträger, wie Wehrleiter, Gerätewart oder so als "Jahresaufwand" mal aussen vor).Geld verlangen ist immer noch was anderes, als Geld erhalten.
Und dass man für eine ehrenamtliche Tätigkeit Geld erhält, ist so neu nicht. Siehe Kommunalpolitiker, Wahlhelfer etc.


Jetzt verstehe ich auch die ganzen Diskussionen über "ich rase wie bekloppt zum Gerätehaus um ja der Erste zu sein"... Heisst das, wer nicht auf einem Fahrzeug sitz bekommt keinen "Einsatzarbeitslohn zusätzlich zum Lohn im Hauptberuf"? Dann verstehe ich natürlich, dass einige Feuerwehrler mit 125 km/h verkehrtherum in der 30er-Einbahnstrassen-Zone geblitzt werden...Abseits der Polemik kann man festhalten, dass:

es auch da Renndeppen gibt, wo es keine Einsatzentschädigung gibt.
vielerorts da, wo es eine gibt, diese auch bei nichtausgerückten Kräften als Pauschale (z.B. erste halbe Stunde) gezahlt wird.

nederrijner
24.11.2010, 15:33
... ich bin immer wieder entsetzt, das einige Feuerwehrleute tatsächlich Geld verlangen für ihre EHRENAMTLICHE Tätigkeit (Funktionsträger, wie Wehrleiter, Gerätewart oder so als "Jahresaufwand" mal aussen vor). Feuerwehr ist kommunale Aufgabe und somit steckt die Kommune das komplette Geld ein bei allen Einsätzen. Im Gegenzug muss sie halt die komplette Ausrüstung stellen. Ausserdem gehen Lohnausfallleistungen zu Lasten der Kommune.
Wenn sich nicht genügend "Ehrenamtliche" für den Job finden, muss die Kommune nicht nur die komplette Ausstattung zahlen, sondern auch das dazugehörige Personal (Pflichtfeuerwehr ist eine theoretische Option, in der Praxis wird das nie dauerhaft funktionieren). Wir wissen ja alle, dass es die Personalkosten sind, die wirklich reinhauen.

Da kann es immer noch deutlich günstiger sein, dem FA für seine Zeit auch einen kleinen Betrag zu bezahlen, um damit die Motivation zu fördern. Schau Dir einfach mal an, was "ehrenamtliche" Politiker oder Übungsleiter im Sportverein so bekommen.

Ich habe noch nie auch nur einen Cent für meine Tätigkeit in der Feuerwehr bekommen, würde es aber auch nicht ablehnen.

feuerball
24.11.2010, 22:39
Nur mal um das hier klar zu stellen.

Ich wollte mit meiner Frage b´nie darauf hinaus am ende Geld zu verlangen dafür das ich zum Einsatz fahre.

Es ging mir lediglich darum mich zu informieren ob das nur bei ganz wnigen Feuerwehren so ist oder bei einer Vielzahl mehr nicht.

Mister-X
27.11.2010, 01:06
Hy,

also bei uns (NRW) bekommt die kommune von Veranstaltern, Verursachern (deren Versicherung) sicherlich je nach Veranstaltung bzw. Einsatzart Gelder. Wie das genau geregelt ist, ist jedoch wie schon mehrfach erwähnt sache der Gemeinde (z.B. bei Brandsicherheitswachen).

Wir als Feuerwehrkraft die den Dienst dann leistet erhält jedoch nichts, auch wenn ein Veranstalter z.B. bei einer Brandsicherheitswache ggf. was an die gemeinde zahlen muss.
Bei Einsätzen natürlich genau so... hier zahlt bei nem VU z.B. die Versicherung des Verursachers etwas an die Gemeinde aber die Einsatzkraft hat davon nichts.

Vor etlichen Jahren hat man mal für Brandsicherheitswachen glaube 50 DM bekommen, aber ist verdammt lange her.
Bei brandsicherheitswachen fänd ich es auch noch okay, da veranstaltungen ja oft Kommerziell ausgerichtet sind. Ist jedoch Ansichtssache.
Bei Einsätzen fänd ich es nicht okay, wäre dann doch iwie ned mehr sinn der sache (schwer zu Formulieren grade).

Bin aber mal gespannt was andere so berichten... kenne niemanden der für Einsätze Geld bekommt (FF).

Grüße

danielhecker
27.11.2010, 03:26
Habe mal von einer FF gelesen (IMHO Raum Stuttgart), wo es 18,- EUR für jeden Einsatz gibt, BSW noch bissel mehr...

Alex22
27.11.2010, 10:03
Bin aber mal gespannt was andere so berichten... kenne niemanden der für Einsätze Geld bekommt (FF).


In Ba-Wü ist das gang und gebe.
Und für Sicherheitswachen gilt für Bayern zb.
(AVBayFwG)
§11 Abs. (5) Für die Teilnahme an Brandwachen und Sicherheitswachen erhalten Feuerwehrleute, wenn nicht der Lohn fortzuzahlen oder Verdienstausfall zu erstatten ist, eine Entschädigung von 12,20 € je Stunde.

AkkonHaLand
28.11.2010, 06:44
In Ba-Wü ist das gang und gebe.
Und für Sicherheitswachen gilt für Bayern zb.
(AVBayFwG)
§11 Abs. (5) Für die Teilnahme an Brandwachen und Sicherheitswachen erhalten Feuerwehrleute, wenn nicht der Lohn fortzuzahlen oder Verdienstausfall zu erstatten ist, eine Entschädigung von 12,20 € je Stunde.

.. uiiii... ich ziehe nach Bayern! Wenn ich 12,20 € pro Stunde bekomme, in meinem Hauptjob aber nur 7,50 €, dann lohnt es sich ja nur noch BraSiWadi´e zu machen und meinem (Noch-)Arbeitgeber zu kündigen [/zynismus aus]

Mr. Blaulicht
28.11.2010, 08:58
Da kannst Du auch nach Heidelberg kommen. Da gibt es ebenfalls eine Entschädigung in dieser Größenordung bei Brandsicherheitswachen. Und da die Kommune sozusagen als Monopolist auftritt und noch nicht mal eine Rechnung sondern einfach eine Gebühr erhebt, entstehen da auch keine Probleme (außer mit dem Finanzamt vielleicht...)

Gruß, Mr. Blaulicht

nederrijner
28.11.2010, 10:03
.. uiiii... ich ziehe nach Bayern! Wenn ich 12,20 € pro Stunde bekomme, in meinem Hauptjob aber nur 7,50 €, dann lohnt es sich ja nur noch BraSiWadi´e zu machen und meinem (Noch-)Arbeitgeber zu kündigen [/zynismus aus]
Mach doch (ob man von der Anzahl der zugeteilten BSW leben kann, wirst Du dann ja sehen).